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2020/0163

Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der 4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter

Magistratsvorlage 03.06.2020

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Punkt 8: Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der  
4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter 
 (V-Nr. 2020/0163) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 26: Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der  
4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter  
 (V-Nr. 2020/0163) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 37 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0163 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
173 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  037-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1260-11 Sachkonto: 6909300 
 
Betreff: Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der  
4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter  
 
Vorlage vom: 03.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat beschließt den Abschluss einer Zusatzhaftpflichtversicherung „Risiko 13050 
Feuerschutz“ für die 200 ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der 4 Stadtteilfeuerwehren sowie 
für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter.  
 
1. Für Sachbeschädigungen an Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen sowie 
nichtverschuldete Schäden an eigenen Kraftfahrzeugen . 
2. Der Versicherungsbeitrag beläuft  sich auf jährlich 1.450, -- €  (7,14 € je Pers on). 
3. Die Mittel werden für die Folgehaushalte zur Verfügung gestellt.  
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.06.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2020:  
 
Im Falle einer Alarmierung ist es erforderlich, dass die Einsatzkräfte der Stadtteilfeuerwehren 
mit dem Privatfahrzeug  bzw. Fahrrad schnellstmöglich zwecks Fahrzeugbesetzung zum 
Gerätehaus fahren, um eine schnelle Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. 
 
Auch für die Anfahrt zum Gerätehaus zu Übungen, internen Lehrgängen, Besprechungen oder 
auch für  Besorgungsfahrten (sofern keine Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung stehen) werden 
private Fahrzeuge genutzt. 
 
Trotz Sorgfaltspflicht und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder 
unverschuldet zu Schäden an Sachgegenständen und Kraftfahrzeugen für die die  
Ehrenamtlichen keine Entschädigung erhalten. 
 
Damit das Ehrenamt weiterhin attraktiv bleibt  und den Ehrenamtlichen nicht noch zusätzliche 
Kosten entstehen, sollten die Kosten für entstehende Schäden im Rahmen einer Versicherung 
übernommen werden. 
 
Darmstadt, den 03.06.2020 
 
Dezernat II        Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer        André Schellenberg  
Bürgermeister         Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0163
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.06.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00