2020/0163
Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der 4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter
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Punkt 8: Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der 4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter (V-Nr. 2020/0163) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 26: Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der 4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter (V-Nr. 2020/0163) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.06.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 37
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0163
Magistratsbeschluss -Nr.
173
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: 6909300
Betreff: Zusatzhaftpflichtversicherung für die ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der
4 Stadtteilfeuerwehren sowie für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter
Vorlage vom: 03.06.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt den Abschluss einer Zusatzhaftpflichtversicherung „Risiko 13050
Feuerschutz“ für die 200 ehrenamtlichen aktiven Einsatzkräfte der 4 Stadtteilfeuerwehren sowie
für den Stadtbrandinspektor und dessen Vertreter.
1. Für Sachbeschädigungen an Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen sowie
nichtverschuldete Schäden an eigenen Kraftfahrzeugen .
2. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf jährlich 1.450, -- € (7,14 € je Pers on).
3. Die Mittel werden für die Folgehaushalte zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.06.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2020:
Im Falle einer Alarmierung ist es erforderlich, dass die Einsatzkräfte der Stadtteilfeuerwehren
mit dem Privatfahrzeug bzw. Fahrrad schnellstmöglich zwecks Fahrzeugbesetzung zum
Gerätehaus fahren, um eine schnelle Einsatzfähigkeit zu gewährleisten.
Auch für die Anfahrt zum Gerätehaus zu Übungen, internen Lehrgängen, Besprechungen oder
auch für Besorgungsfahrten (sofern keine Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung stehen) werden
private Fahrzeuge genutzt.
Trotz Sorgfaltspflicht und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder
unverschuldet zu Schäden an Sachgegenständen und Kraftfahrzeugen für die die
Ehrenamtlichen keine Entschädigung erhalten.
Damit das Ehrenamt weiterhin attraktiv bleibt und den Ehrenamtlichen nicht noch zusätzliche
Kosten entstehen, sollten die Kosten für entstehende Schäden im Rahmen einer Versicherung
übernommen werden.
Darmstadt, den 03.06.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0163
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.06.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00