1594/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplatzmarkierungen Am Hirschsprung (Az.: 02-1600--220/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1594/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplatzmarkierungen Am Hirschsprung (Az.: 02-1600-- 220/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, den Parkplatz gegen- über dem Hermelinweg so zu verkürzen oder zu entfernen, dass das vorfahrtsberechtigte Auto aus dem Hermelinweg auch aus dem Hermelinweg in Richtung Brücker Mauspfad fahren kann. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt die aufgebrachten Parkplätze gegenüber dem Hermelinweg zu entfernen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Eingabe des Petenten wurde durch die Planungsabteilung des Amtes für Straßen und Verkehrs- entwicklung umfassend überprüft. Nach Prüfung der Schleppkurven im Einmündungsbereich Am Hirschsprung/ Hermelinweg wurde festgestellt, dass die vorherrschende Rechts-vor-links-Regelung aufgrund nicht ausreichender Fahrbahnbreiten nicht eingehalten werden kann. Dem Alternativvorschlag des Petenten, die Einmündung Am Hirschsprung/ Hermelinweg mit entspre- chenden Verkehrszeichen zu regeln, kann nicht stattgegeben werden, da dies dem Charakter einer Tempo 30-Zone widerspricht. Um die Vorfahrtsregelung einhalten zu können, muss die Parkmarkierung im Einmündungsbereich Am Hirschsprung/ Hermelinweg entfernt werden. Anlage Eingabe
Anlage Eingabe
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Von:] Gesendet: Mittwoch, 21. November 2018 17:59 An: Bürgerbeschwerden <Buergerbeschwerden@STADT-KOELN.DE> Betreff: Aw: B-2449-2018, Parkplatzmarkierungen Sehr geehrte Frau xxx. Mit Ihre Antwortnachricht haben Sie umfangreich Stellung zu den Punkten bezogen. Durch die Festlegung der Parkplätze Am Hirschsprung, Ecke Hermelinweg, ist aber eine RechtsVorLinks Regel nicht mehr möglich. Wenn ein Auto vom Brücker Mauspfad über den Hirschspru ng zum Am Wildwechsel fährt, muss es Autos aus dem Hermelinweg die Vorfahrt lassen. Wenn dann das Auto aus dem Hermelinweg nach links zum Brücker Mauspfad fahren möchte, kann es das nicht. Weil die Fahrspur wegen den aufgemalten Parkplätzen nur für ein Auto ausreicht. Und da steht dann das Auto, das warten muss. Das "die verkehrslenkenden Dientsstellen der Auffassung sind, die derzeitige Verkehrssituation inklusive Rechts vor Links beizubehalten ist" überrascht nicht. Man hat Unsinn gemacht und will es nicht zugegeben. Das die Polizei sagt in den letzten drei Jahren habe man keine Unfälle erfasst ist schön, hat aber mit unserem Hinweis nicht zu tun. DIE VON DER STADT VORGEGEBENE RECHTSVORLINKS REGEL FUNKTIONIERT NICHT, WEIL DIE VON DER STADT AUFGEBRACHTEN PARKPLÄTZE GEGENÜBER DEM HERMELINWEG DAS VERHINDERN! HALLO!!!!!!! Gut, wir machen das jetzt so: Ich stelle hiermit einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW. Die Bezirksvertetung Kalk möge beschliessen, den Parkplatz gegenüber dem Hermelinweg so zu verkürzen, dass das vorfahrtsberechtigte Auto aus dem Hermelinweg auch aus dem Hermelinweg in Richtung Brücker Mauspfad fahren kann. Alternativ, sollte die aufgebrachten Parkplätze bestehen bleiben, möge die Bezirksvertretung Kalk beschliessen, Am Hirschsprung wieder Vorfahrt einzuführen und die Nebenstraßen mit Wartepflicht zu belegen. Ich bitte Sie um Bestätigung meines Bürgerantrages. Ich erwarte eine Eingangsbestätigung bis zum 05.12.2018. Sollte diese bis dahin nicht vorliegen werde ich gegen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und die Bezirksvertretung Kalk informieren, dass Sie Bürgeranträge, die von der Bezirksvertetung K alk entschieden werden sollen, unterschlagen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1594/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.05.2019
- Erstellt
- 06.05.2019 15:31