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A-R/0014/2012

Ratsresolution -Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht ausbauen - auf das Betreuungsgeld verzichten-

Antrag an den Rat 14.03.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2012, TOP 39.2

Originalantrag

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Originalantrag

5048 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2012 
 
GAL-Ratsfraktion    SPD-Ratsfraktion   FDP-Ratsfraktion    Ratsfraktion DIE LINKE    
 
Ratsantrag zur sofortigen Beratung und Beschlussfassung 
 
Ratsresolution „Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht ausbauen – auf das 
Betreuungsgeld verzichten“ 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Resolution  
 
Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht ausbauen – auf das Betreuungsgeld verzichten 
 
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu 
verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 2,2 Milliarden € jährlich in 
Qualität, Ausbau und Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zu investieren. 
 
 
Begründung: 
Die im Kinderförderungsgesetz (KiföG) vorgesehene Einführung eines Betreuungsgeldes ab 
2013 – quasi als finanziellen Ausgleich für diejenigen Eltern, die frühkindliche Bildung, 
Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen für ihre Kinder nicht in Anspruch 
nehmen ist bildungspolitisch abzulehnen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Inanspruchnahme von Betreuungsgeld geschieht nicht unabhängig vom sozial 
ökonomischen Status der Eltern. Insbesondere die Erfahrungen in Norwegen, das seit 1998 
ein Betreuungsgeld von ca. 400 € monatlich an Eltern zahlt, die keine staatlich unterstützte 
Betreuung nutzen, stimmen bedenklich. Das Betreuungsgeld wurde dort umso stärker 
genutzt, je niedriger der Bildungsgrad der Eltern, insbesondere der Mütter, war und es wurde 
insbesondere von Eltern mit Migrationshintergrund bezogen.  
 
Wie erste Auswertungen des Statistischen Landesamtes Thüringen gezeigt haben, könnte 
sich auch in Thüringen eine ähnliche Entwicklung abzeichnen, das seit dem 1. Juli 2006 in 
der Form eines Landeserziehungsgeldes ein Betreuungsgeld zahlt. In einem im November 
2007 vorgestellten Ländervergleich „Babies and Bosses“ der OECD über die Vereinbarkeit 
von Beruf und Familie wird ausdrücklich vor der Zahlung von Betreuungsgeldern gewarnt. 
1 
 
Auch aus Sicht der Bertelsmann Stiftung ist die Einführung eines Betreuungsgeldes nicht 
zu empfehlen. Ziel des KiföG sollte es sein, allen Kindern den Zugang und die Teilhabe an 
frühkindlicher Bildung und Betreuung zu ermöglichen, damit alle Kinder ihre Fähigkeiten und 
Kompetenzen bestmöglich entfalten können. Die Einführung eines Betreuungsgeldes kann 
                                                 
1) Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter dr ei Jahren – elterliche und öffentliche Sorge in 
gemeinsamer Verantwortung S. 36 Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend 11018 Berlin April 2008, S. 36 
 
Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde der  § 16 SGB VIII 
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie um den Abs. 4 ergänzt: 
...... 
(4)  Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre K inder von ein bis drei 
Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, 
eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt 
werden.

2 
 
aber gerade dazu führen, dass Kinder keinen Zugang zu früher Bildung erhalten, da sich ihre 
Eltern für die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes entscheiden. Dabei erscheint 
plausibel, dass diese Entscheidung maßgeblich vom sozio-ökonomischen Hintergrund der 
Eltern abhängen wird.  
 
Die OECD  warnt in ihrem Ländervergleich „Babies and Bosses“ ausdrücklich vor der 
Einführung eines Betreuungsgeldes. 
 
Der Deutsche Bundesjugendring  lehnt die – auch perspektivische – Einführung eines 
Betreuungsgeldes ab. Durch ein Lebensunterhalt und -standard sicherndes 
Grundeinkommen für Kinder und ihre Eltern und die grundsätzliche Kostenfreiheit von 
Bildungs- und Betreuungsangeboten lassen sich das Erziehungsrecht der Eltern und der 
Kindeswillen auf der einen und die Rechte von Kindern auf Förderung ihrer Persönlichkeit 
auf der anderen Seite umfassend verwirklichen. Entsprechende Konzepte wären eine 
bessere Möglichkeit.  
 
Der Deutsche Caritasverband  lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes in der 
Konstruktion als Ersatzleistung für die Nicht-Inanspruchnahme von öffentlicher 
Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege wegen der Besorgnis der lenkenden Wirkung 
ab. Es ist sicherzustellen, dass die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilnahme an 
Angeboten der Kinderbetreuung für alle Kinder besteht. 
 
Auf massive Kritik und Ablehnung stößt das Betreuungsgeld auch bei den 
Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft , den Wirtschaftsforschungsinstituten wie 
HWWI, RWI und DIW und beim Handwerk. Sie fordern von der Bundesregierung einen 
Verzicht auf das Betreuungsgeld.  
 
Die Kosten der Einführung des Betreuungsgeldes würden sich - bezogen auf die aktuelle 
Kinderzahl und das Erwerbsverhalten der Eltern – immerhin auf 2,2 Milliarden Euro jährlich 
belaufen. 
 
Der Zeitpunkt für diese Resolution ist noch günstig, da es bisher nicht einmal einen 
Gesetzesentwurf gibt. 
 
gez. Jutta Möllers 
und Fraktion 
gez. Holger Wigger 
und Fraktion 
gez. Carola Möllemann-Appelhoff 
und Fraktion 
gez. Iris Toulas 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

21.03.2012 Rat
TOP 39.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0014/2012
Typ
Antrag an den Rat
Datum
14.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37