A-R/0014/2012
Ratsresolution -Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht ausbauen - auf das Betreuungsgeld verzichten-
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Originalantrag
5048 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2012
GAL-Ratsfraktion SPD-Ratsfraktion FDP-Ratsfraktion Ratsfraktion DIE LINKE
Ratsantrag zur sofortigen Beratung und Beschlussfassung
Ratsresolution „Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht ausbauen – auf das
Betreuungsgeld verzichten“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Resolution
Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht ausbauen – auf das Betreuungsgeld verzichten
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu
verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 2,2 Milliarden € jährlich in
Qualität, Ausbau und Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zu investieren.
Begründung:
Die im Kinderförderungsgesetz (KiföG) vorgesehene Einführung eines Betreuungsgeldes ab
2013 – quasi als finanziellen Ausgleich für diejenigen Eltern, die frühkindliche Bildung,
Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen für ihre Kinder nicht in Anspruch
nehmen ist bildungspolitisch abzulehnen.
Die Inanspruchnahme von Betreuungsgeld geschieht nicht unabhängig vom sozial
ökonomischen Status der Eltern. Insbesondere die Erfahrungen in Norwegen, das seit 1998
ein Betreuungsgeld von ca. 400 € monatlich an Eltern zahlt, die keine staatlich unterstützte
Betreuung nutzen, stimmen bedenklich. Das Betreuungsgeld wurde dort umso stärker
genutzt, je niedriger der Bildungsgrad der Eltern, insbesondere der Mütter, war und es wurde
insbesondere von Eltern mit Migrationshintergrund bezogen.
Wie erste Auswertungen des Statistischen Landesamtes Thüringen gezeigt haben, könnte
sich auch in Thüringen eine ähnliche Entwicklung abzeichnen, das seit dem 1. Juli 2006 in
der Form eines Landeserziehungsgeldes ein Betreuungsgeld zahlt. In einem im November
2007 vorgestellten Ländervergleich „Babies and Bosses“ der OECD über die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie wird ausdrücklich vor der Zahlung von Betreuungsgeldern gewarnt.
1
Auch aus Sicht der Bertelsmann Stiftung ist die Einführung eines Betreuungsgeldes nicht
zu empfehlen. Ziel des KiföG sollte es sein, allen Kindern den Zugang und die Teilhabe an
frühkindlicher Bildung und Betreuung zu ermöglichen, damit alle Kinder ihre Fähigkeiten und
Kompetenzen bestmöglich entfalten können. Die Einführung eines Betreuungsgeldes kann
1) Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter dr ei Jahren – elterliche und öffentliche Sorge in
gemeinsamer Verantwortung S. 36 Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend 11018 Berlin April 2008, S. 36
Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde der § 16 SGB VIII
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie um den Abs. 4 ergänzt:
......
(4) Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre K inder von ein bis drei
Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können,
eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt
werden.
2
aber gerade dazu führen, dass Kinder keinen Zugang zu früher Bildung erhalten, da sich ihre
Eltern für die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes entscheiden. Dabei erscheint
plausibel, dass diese Entscheidung maßgeblich vom sozio-ökonomischen Hintergrund der
Eltern abhängen wird.
Die OECD warnt in ihrem Ländervergleich „Babies and Bosses“ ausdrücklich vor der
Einführung eines Betreuungsgeldes.
Der Deutsche Bundesjugendring lehnt die – auch perspektivische – Einführung eines
Betreuungsgeldes ab. Durch ein Lebensunterhalt und -standard sicherndes
Grundeinkommen für Kinder und ihre Eltern und die grundsätzliche Kostenfreiheit von
Bildungs- und Betreuungsangeboten lassen sich das Erziehungsrecht der Eltern und der
Kindeswillen auf der einen und die Rechte von Kindern auf Förderung ihrer Persönlichkeit
auf der anderen Seite umfassend verwirklichen. Entsprechende Konzepte wären eine
bessere Möglichkeit.
Der Deutsche Caritasverband lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes in der
Konstruktion als Ersatzleistung für die Nicht-Inanspruchnahme von öffentlicher
Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege wegen der Besorgnis der lenkenden Wirkung
ab. Es ist sicherzustellen, dass die Möglichkeit der uneingeschränkten Teilnahme an
Angeboten der Kinderbetreuung für alle Kinder besteht.
Auf massive Kritik und Ablehnung stößt das Betreuungsgeld auch bei den
Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft , den Wirtschaftsforschungsinstituten wie
HWWI, RWI und DIW und beim Handwerk. Sie fordern von der Bundesregierung einen
Verzicht auf das Betreuungsgeld.
Die Kosten der Einführung des Betreuungsgeldes würden sich - bezogen auf die aktuelle
Kinderzahl und das Erwerbsverhalten der Eltern – immerhin auf 2,2 Milliarden Euro jährlich
belaufen.
Der Zeitpunkt für diese Resolution ist noch günstig, da es bisher nicht einmal einen
Gesetzesentwurf gibt.
gez. Jutta Möllers
und Fraktion
gez. Holger Wigger
und Fraktion
gez. Carola Möllemann-Appelhoff
und Fraktion
gez. Iris Toulas
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0014/2012
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37