2025/0170
Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch
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2025/0170
5385 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.06.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0170
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41 -47 und Rüdesheimer
Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch
Vorlage vom: 21.05.2025
Beschlussvorschlag :
1. Die Herstellung der Verkehrsflächen und dem Flächentausch wird zugestimmt.
2. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH
(Vonovia) mit Sitz in Bochum. Planung und Bau erfolgt auf Kosten der Frankfurter
Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia).
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan Flächentausch Haus D, E und F (wird zu den
Sitzungen ausgelegt)
Anlage 2 Übersichtslageplan Flächentausch Haus A bis C (wird zu den Sitzungen
ausgelegt)
Anlage 3 Übersichtslageplan Freianlagen Haus E -F (wird zu den Sitzungen
ausgelegt)
- 2 -
Anlage 4 Übersichtslageplan Freianlagen Haus D (wird zu den Sitzungen
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.05.2025
Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia) ist Eigentümerin des Grundstücks
Darmstadt Bezirk 5, Flur 19 Flurstück 191/2 , 317/7, 317/8 und 317/9 in der Heinestraße
und Rüdesheimer Straße. Im Rahmen einer Nachverdichtung werden zu den bereits
bestehenden Geschosswohnungsbauten sechs weitere mit insgesamt 91 Wohneinheiten
errichtet.
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze verläuft auf dem im Eigentum des Bauherrn
befindlichen Grundstück s ein Fußweg, der aufgrund seines öffentlichen Charakters in der
Vergangenheit von der Öffentlichkeit genutzt wurde. Im Zuge der Bau maßnahme soll der
Gehweg nun in Abstimmung mit dem Mobilitäts - und Tiefbauamt neu hergestellt werden und
nach Beendigung der Maßnahme eine rechtliche Sicherung über ein Gehrecht für die
Öffentlichkeit erfahren. Parallel dazu soll ein Flächentausch stattfin den, damit unklare
Grenzverläufe bereinigt werden.
Der beabsichtigte Flächentausch soll größen- und kostenneutral erfolgen.
Es gehen in Tausch:
Von Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia) an Wissenschaftsstadt Darmstadt
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in Anlage 1 und 2,
Lageplan rot gekennzeichnet) aus den Grundstücken Gemarkung Darmstadt Flur 19
Nr. 191/2 Hof- und Gebäudefläche, Heinestr. 43A, 45, 47, 47A, 49, 51, 51A, 53, 55, 55A,
57, 59 mit 11.898 m², Nr. 317/7 Hof - und Gebäudefläche Heinestr. 41, 43 mit 2.205 m²,
Nr. 317/8 Hof- und Gebäudefläche Rüdesheimer Straße 110, 112 mit 2.713 m² und
Nr. 317/9 Hof- und Gebäudefläche Heinestr. mit 453 m².
Von Wissenschaftsstadt Darmstadt an Fra nkfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia)
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in beiliegendem
Lageplan Anlage 1 und 2 orange gekennzeichnet) aus dem Grundstück Gemarkung
Darmstadt Flur 19 Nr. 345/5 Straße, Heinestr. mit 5.6 76 m².
Sollten sich nach der Vermessung Differenzen bei der Größe der zu tauschenden Flächen
ergeben, ist die Mehrfläche mit einem Wert von 1,50 EUR/m² auszugleichen.
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen und der zukünftig en
öffentlichen Verkehrsflächen auf den Bauherrn auf Basis de r vom Bauherrn erstellten und von
der Stadt genehmigten Ausführungsplanung . Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und
Finanzierungsvertrag zwisch en dem Bauherrn und der Stadt geschlossen.
Die Baumaßnahme umfasst:
• Herstellung des Gehwegs
• Herstellung der Feuerwehrzufahrten
• Pflanzung der s traßenbegleitenden Bäume inklusive Baumscheiben
Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengesetzes
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt. Für die genannten Anlagen entfällt
nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.
- 4 -
Der Flächentausch und die Eintragung des Gehrechts zugunsten der Öf fentlichkeit erfolgen im
Rahmen eines notariellen Vertrages.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 8
61 Zeichen
gez. Karnes gez. Lieb gez. Kutschera 66.3 gez. i.V. Dietzel 4
anlage 6
61 Zeichen
gez. Karnes gez. Lieb gez. Kutschera 66.3 gez. i.V. Dietzel 3
anlage 12
347 Zeichen
Punkt 7: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch (V-Nr. 2025/0170) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
61 Zeichen
gez. Karnes gez. Lieb gez. Kutschera 66.3 gez. i.V. Dietzel 2
anlage 9
5454 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.06.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 67
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0170
Magistratsbeschluss -Nr.
215
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41 -47 und Rüdesheimer
Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch
Vorlage vom: 21.05.2025
Beschlussvorschlag :
1. Die Herstellung der Verkehrsflächen und dem Flächentausch wird zugestimmt.
2. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH
(Vonovia) mit Sitz in Bochum. Planung und Bau erfolgt auf Kosten der Frankfurter
Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia).
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan Flächentausch Haus D, E und F (wird zu den
Sitzungen ausgelegt)
Anlage 2 Übersichtslageplan Flächentausch Haus A bis C (wird zu den Sitzungen
ausgelegt)
Anlage 3 Übersichtslageplan Freianlagen Haus E -F (wird zu den Sitzungen
ausgelegt)
Anlage 4 Übersichtslageplan Freianlagen Haus D (wird zu den Sitzungen
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 11.06.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.05.2025
Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia) ist Eigentümerin des Grundstücks
Darmstadt Bezirk 5, Flur 19 Flurstück 191/2 , 317/7, 317/8 und 317/9 in der Heinestraße
und Rüdesheimer Straße. Im Rahmen einer Nachverdichtung werden zu den bereits
bestehenden Geschosswohnungsbauten sechs weitere mit insgesamt 91 Wohneinheiten
errichtet.
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze verläuft auf dem im Eigentum des Bauherrn
befindlichen Grundstück s ein Fußweg, der aufgrund seines öffentlichen Charakters in der
Vergangenheit von der Öffentlichk eit genutzt wurde. Im Zuge der Baumaßnahme soll der
Gehweg nun in Abstimmung mit dem Mobilitäts - und Tiefbauamt neu hergestellt werden und
nach Beendigung der Maßnahme eine rechtliche Sicherung über ein Gehrecht für die
Öffentlichkeit erfahren. Parallel dazu soll ein Flächentausch stattfinden, damit unklare
Grenzverläufe bereinigt werden.
Der beabsichtigte Flächentausch soll größen- und kostenneutral erfolgen.
Es gehen in Tausch:
Von Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia) an Wissenschaftsstadt Darmstadt
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in Anlage 1 und 2,
Lageplan rot gekennzeichnet) aus den Grundstücken Gemarkung Darmstadt Flur 19
Nr. 191/2 Hof- und Gebäudefläche, Heinestr. 43A, 45, 47, 47A, 4 9, 51, 51A, 53, 55, 55A,
57, 59 mit 11.898 m², Nr. 317/7 Hof - und Gebäudefläche Heinestr. 41, 43 mit 2.205 m²,
Nr. 317/8 Hof- und Gebäudefläche Rüdesheimer Straße 110, 112 mit 2.713 m² und
Nr. 317/9 Hof- und Gebäudefläche Heinestr. mit 453 m².
Von Wissenschaftsstadt Darmstadt an Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia)
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in beiliegendem
Lageplan Anlage 1 und 2 orange gekennzeichnet) aus dem Grundstück Gemarkung
Darmstadt Flur 19 Nr. 34 5/5 Straße, Heinestr. mit 5.676 m².
Sollten sich nach der Vermessung Differenzen bei der Größe der zu tauschenden Flächen
ergeben, ist die Mehrfläche mit einem Wert von 1,50 EUR/m² auszugleichen.
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfl ächen und der zukünftig en
öffentlichen Verkehrsflächen auf den Bauherrn auf Basis de r vom Bauherrn erstellten und von
der Stadt genehmigten Ausführungsplanung . Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und
Finanzierungsvertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt geschlossen.
Die Baumaßnahme umfasst:
• Herstellung des Gehwegs
• Herstellung der Feuerwehrzufahrten
• Pflanzung der s traßenbegleitenden Bäume inklusive Baumscheiben
Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengeset zes
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt. Für die genannten Anlagen entfällt
nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.
Der Flächentausch und die Eintragung des Gehrechts zugunsten der Öffentlichkeit erfolgen im
Rahmen eines notariellen Vertrages.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 13
215 Zeichen
Punkt 11: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch (V-Nr. 2025/0170) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 10
314 Zeichen
Punkt 4: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch (V-Nr. 2025/0175) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 11
271 Zeichen
Punkt 4: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch (V-Nr. 2025/0170) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
61 Zeichen
gez. Karnes gez. Lieb gez. Kutschera 66.3 gez. i.V. Dietzel 1
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Rüdesheimer Straße 12
- Heinestraße 43A
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0170
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00