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2025/0170

Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch

Magistratsvorlage 21.05.2025

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2025/0170

5385 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.06.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0170 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41 -47 und Rüdesheimer 
Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch  
 
Vorlage vom: 21.05.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Herstellung der Verkehrsflächen und dem Flächentausch wird zugestimmt.  
2. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH 
(Vonovia) mit Sitz in Bochum. Planung und Bau erfolgt auf Kosten der Frankfurter 
Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia).  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan Flächentausch Haus D, E und F (wird zu den 
Sitzungen ausgelegt) 
Anlage 2 Übersichtslageplan Flächentausch Haus A bis C (wird zu den Sitzungen 
ausgelegt) 
Anlage 3 Übersichtslageplan Freianlagen Haus E -F (wird zu den Sitzungen 
ausgelegt)

- 2 - 
Anlage 4 Übersichtslageplan Freianlagen Haus D (wird zu den Sitzungen 
ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.05.2025 
 
Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH  (Vonovia) ist Eigentümerin des Grundstücks 
Darmstadt Bezirk 5, Flur 19 Flurstück 191/2 , 317/7, 317/8 und 317/9 in der Heinestraße 
und Rüdesheimer Straße.  Im Rahmen einer Nachverdichtung werden zu den bereits 
bestehenden Geschosswohnungsbauten  sechs weitere mit insgesamt 91 Wohneinheiten 
errichtet. 
 
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze verläuft auf dem im Eigentum des Bauherrn 
befindlichen Grundstück s ein Fußweg, der aufgrund seines öffentlichen Charakters in der 
Vergangenheit von der Öffentlichkeit genutzt wurde. Im Zuge der Bau maßnahme soll der 
Gehweg nun in Abstimmung mit dem Mobilitäts - und Tiefbauamt neu hergestellt werden und 
nach Beendigung der Maßnahme eine rechtliche Sicherung über ein Gehrecht für die 
Öffentlichkeit erfahren. Parallel dazu soll ein Flächentausch stattfin den, damit unklare 
Grenzverläufe bereinigt werden.  
 
Der beabsichtigte Flächentausch  soll größen- und kostenneutral erfolgen.  
 
Es gehen in Tausch: 
 
Von Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia) an Wissenschaftsstadt Darmstadt  
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in Anlage 1 und 2, 
Lageplan rot gekennzeichnet) aus den Grundstücken Gemarkung Darmstadt Flur 19  
Nr. 191/2 Hof- und Gebäudefläche, Heinestr. 43A, 45, 47, 47A, 49, 51, 51A, 53, 55, 55A, 
57, 59 mit 11.898 m², Nr. 317/7 Hof - und Gebäudefläche Heinestr. 41, 43 mit 2.205 m²,  
Nr. 317/8 Hof- und Gebäudefläche Rüdesheimer Straße 110, 112 mit 2.713 m² und  
Nr. 317/9 Hof- und Gebäudefläche Heinestr. mit 453  m². 
 
Von Wissenschaftsstadt Darmstadt an Fra nkfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia)  
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in beiliegendem 
Lageplan Anlage 1 und 2 orange gekennzeichnet) aus dem Grundstück Gemarkung 
Darmstadt Flur 19 Nr. 345/5 Straße, Heinestr. mit 5.6 76 m². 
 
Sollten sich nach der Vermessung Differenzen bei der Größe der zu tauschenden Flächen 
ergeben, ist die Mehrfläche mit einem Wert von 1,50 EUR/m² auszugleichen.  
 
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen und der zukünftig en 
öffentlichen Verkehrsflächen auf den Bauherrn auf Basis de r vom Bauherrn erstellten und von 
der Stadt genehmigten Ausführungsplanung . Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und 
Finanzierungsvertrag zwisch en dem Bauherrn und der Stadt geschlossen.  
 
Die Baumaßnahme umfasst: 
• Herstellung des Gehwegs    
• Herstellung der Feuerwehrzufahrten  
• Pflanzung der s traßenbegleitenden Bäume inklusive Baumscheiben  
 
Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengesetzes 
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt. Für die genannten Anlagen entfällt 
nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.

- 4 - 
 
Der Flächentausch und die Eintragung des Gehrechts zugunsten der Öf fentlichkeit erfolgen im 
Rahmen eines notariellen Vertrages.  
 
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtrat   Stadtkämmerer   Stadtrat

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61 Zeichen

gez. Karnes
gez. Lieb
gez. Kutschera
66.3
gez. i.V. Dietzel
4

anlage 6

61 Zeichen

gez. Karnes
gez. Lieb
gez. Kutschera
66.3
gez. i.V. Dietzel
3

anlage 12

347 Zeichen

Punkt 7: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und 
Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch 
 (V-Nr. 2025/0170) 
 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

61 Zeichen

gez. Karnes
gez. Lieb
gez. Kutschera
66.3
gez. i.V. Dietzel
2

anlage 9

5454 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.06.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 67 
IV 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0170 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
215 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41 -47 und Rüdesheimer 
Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch  
 
Vorlage vom: 21.05.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Herstellung der Verkehrsflächen und dem Flächentausch wird zugestimmt.  
2. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH 
(Vonovia) mit Sitz in Bochum. Planung und Bau erfolgt auf Kosten der Frankfurter 
Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia).

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan Flächentausch Haus D, E und F (wird zu den 
Sitzungen ausgelegt) 
Anlage 2 Übersichtslageplan Flächentausch Haus A bis C (wird zu den Sitzungen 
ausgelegt) 
Anlage 3 Übersichtslageplan Freianlagen Haus E -F (wird zu den Sitzungen 
ausgelegt) 
Anlage 4 Übersichtslageplan Freianlagen Haus D (wird zu den Sitzungen 
ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.06.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.05.2025  
 
Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH  (Vonovia) ist Eigentümerin des Grundstücks 
Darmstadt Bezirk 5, Flur 19 Flurstück 191/2 , 317/7, 317/8 und 317/9 in der Heinestraße 
und Rüdesheimer Straße.  Im Rahmen einer Nachverdichtung werden zu den bereits 
bestehenden Geschosswohnungsbauten  sechs weitere mit insgesamt 91 Wohneinheiten 
errichtet. 
 
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze verläuft auf dem im Eigentum des Bauherrn 
befindlichen Grundstück s ein Fußweg, der aufgrund seines öffentlichen Charakters in der 
Vergangenheit von der Öffentlichk eit genutzt wurde. Im Zuge der Baumaßnahme soll der 
Gehweg nun in Abstimmung mit dem Mobilitäts - und Tiefbauamt neu hergestellt werden und 
nach Beendigung der Maßnahme eine rechtliche Sicherung über ein Gehrecht für die 
Öffentlichkeit erfahren. Parallel dazu soll ein Flächentausch stattfinden, damit unklare 
Grenzverläufe bereinigt werden.  
 
Der beabsichtigte Flächentausch  soll größen- und kostenneutral erfolgen.  
 
Es gehen in Tausch: 
 
Von Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia) an Wissenschaftsstadt Darmstadt  
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in Anlage 1 und 2, 
Lageplan rot gekennzeichnet) aus den Grundstücken Gemarkung Darmstadt Flur 19  
Nr. 191/2 Hof- und Gebäudefläche, Heinestr. 43A, 45, 47, 47A, 4 9, 51, 51A, 53, 55, 55A, 
57, 59 mit 11.898 m², Nr. 317/7 Hof - und Gebäudefläche Heinestr. 41, 43 mit 2.205 m²,  
Nr. 317/8 Hof- und Gebäudefläche Rüdesheimer Straße 110, 112 mit 2.713 m² und  
Nr. 317/9 Hof- und Gebäudefläche Heinestr. mit 453 m².  
 
Von Wissenschaftsstadt Darmstadt an Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Vonovia)  
mehrere noch zu vermessende Teilflächen mit insgesamt ca. 142 m² (in beiliegendem 
Lageplan Anlage 1 und 2 orange gekennzeichnet) aus dem Grundstück Gemarkung 
Darmstadt Flur 19 Nr. 34 5/5 Straße, Heinestr. mit 5.676 m².  
 
Sollten sich nach der Vermessung Differenzen bei der Größe der zu tauschenden Flächen 
ergeben, ist die Mehrfläche mit einem Wert von 1,50 EUR/m² auszugleichen.  
 
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfl ächen und der zukünftig en 
öffentlichen Verkehrsflächen auf den Bauherrn auf Basis de r vom Bauherrn erstellten und von 
der Stadt genehmigten Ausführungsplanung . Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und 
Finanzierungsvertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt geschlossen.  
 
Die Baumaßnahme umfasst: 
• Herstellung des Gehwegs    
• Herstellung der Feuerwehrzufahrten  
• Pflanzung der s traßenbegleitenden Bäume inklusive Baumscheiben  
 
Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengeset zes 
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt. Für die genannten Anlagen entfällt 
nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.

Der Flächentausch und die Eintragung des Gehrechts zugunsten der Öffentlichkeit erfolgen im 
Rahmen eines notariellen Vertrages.  
 
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtrat   Stadtkämmerer   Stadtrat

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215 Zeichen

Punkt 11: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und 
Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch 
 (V-Nr. 2025/0170) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 10

314 Zeichen

Punkt 4: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und 
Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch 
 (V-Nr. 2025/0175) 
 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 11

271 Zeichen

Punkt 4: Herstellung von Verkehrsflächen im Bereich der Heinestraße 41-47 und 
Rüdesheimer Straße 12, inklusive notwendigem Flächentausch 
 (V-Nr. 2025/0170) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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61 Zeichen

gez. Karnes
gez. Lieb
gez. Kutschera
66.3
gez. i.V. Dietzel
1

Beratungsverlauf (5)

TOP 7
TOP 4
TOP 4
TOP 11
TOP 215

Orte (2)

  • Rüdesheimer Straße 12
  • Heinestraße 43A

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0170
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.05.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00