2015/0447
Jahresabschlussprüfung 2015 EAD hier: Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
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2015/0447
2351 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0447
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Jahresabschlussprüfung 2015 EAD
hier: Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Vorlage vom: 13.10.2015
Beschlussvorschlag :
Gemäß § 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden
Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen.
Der Magistrat beschließt, der Stadtverordnetenversammlung folgende Empfehlung auszusprechen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des
Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die Firma
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
zu bestellen.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.10.2015
Die Betriebskommission hat in Ihrer Sitzung vom 18.09.2015 beschlossen, dem Magistrat
vorzuschlagen, der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussvorlage vorzulegen.
Die Firma PricewaterhouseCoopers AG wurde für die Jahresabschlussprüfungen der Jahre
2011 bis 2014 beauftragt. Der Erstbeauftragung ging ein umfangreicher Auswahlprozess
voraus.
Aufgrund der in den letzten vier Jahren gewonnenen Erfahrungen, sollte auch für die
Jahresabschlussprüfung 2015 die Firma PwC beauftragt werden.
Ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers ist in der Regel nach der fünften Beauftragung angezeigt.
Darmstadt, 13.10.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0447
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.10.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00