Mandari Insight

2025/0215

Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 11.08.2025

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27
43A
Brucknerstraße
TH=129.03
TH=129.60
TH=129.58
TH=129.58
TH=129.61
FH=132.11
FH=134.07
FH=134.10
FH=132.13
FH=132.15
FH=133.05
FH=133.05
FH=133.33
TH=127.08
TH=127.06TH=126.16
TH=126.16
TH=126.44TH=126.43TH=130.98TH=129.93TH=127.10
TH=127.09
TH=132.47
TH=129.05
TH=126.74TH=126.75TH=126.82TH=126.82TH=126.64TH=126.64
TH=129.36
TH=129.37
FH=131.62
FH=131.64
FH=131.66 FH=133.35 FH=131.55
FH=131.92
FH=131.93
FH=131.07
FH=132.21
FH=131.79
Dachüberstand
Flachdach
Gehweg
gepflastert
Verdistraße
Brucknerstraße
Schönbergstraße
Zaun
Fluchttreppe
Villa Kunterbunt
KD 122,67
KS 120,36
DN 1200 - AZ - 70,22m 
- KW - 2,79‰ DN 
1000 
- AZ 
- 37,13m 
- KW 
- 2,69‰
DN 1000 - AZ - 109,41m - KW - 2,36‰
KD 122,56
KS 120,62
KD 121,84
KS 120,25
Kanal Neu
Stb DN1000
KD=122.05
= +/- 0,00
Platz ca. +0,50 m 
= 122.55
Einkaufswagen
Grüne Wand
Sitzelement
MÜLL
NB
(0.8/12)
LB
(0.5/10)
LB
(0.4/6)
LB
(0.4/8)
LB
(0.4/8)
LB
(0.4/10)
LB
(0.2/4)
LB
(0.2/4)
LB
(0.2/8)
LB
(0.2/5)
LB
(0.2/4)
LB
(0.2/4)
LB
(0.0/1)
NB
(0.2/5)
NB(2x0.2./7)
LB
(0.2/4)
LB
(0.3/8)
LB(6x0.3./12)
LB
(0.2/5)
LB(8x0.1./10)
LB
(0.3/20)
Platz
22
VoBa
(temporär)
Parken 
'Neue 
Mitte' 
50 PKW
zur gemeinschaftlichen 
Nutzung
TRAFO
Flachdach
 begrünt
Retentionsdach
Bestand
OK Attika ca. +15m 
= 137,55 üNN
OK Traufe ca. 10m
OK Attika ca. 12m
= 134,55 üNN
Flachdach 
begrünt
Brucknerstraße 33 Brucknerstraße 35 Brucknerstraße 37
Brucknerstraße 29
Verdistraße 22
Schacht Neu
StB DN2000
OK Attika ca. 12m
= 134,55 üNN
Zaun
1
6
6 Stellplätze
01
20
Zaun
LB
(0.3/9)
Neue  Mitte_ Wixhausen
Dachaufsicht / Lageplan 1:500 06.08.2025
VoBa

anlage 4

41315 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
 
 
 
 
Bebauungsplan Wx 15 
– Brucknerstraße / Verdistraße –  
 
 
 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
(§ 2a BauGB) 
 
 
22.07.2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Dezernent III: 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

Bearbeitung: 
planquadrat 
Elfers Geskes Krämer GmbH 
Architektur und Stadtplanung 
BDA / DASL / dwb  
Platz der Deutschen Einheit 21 
64293 Darmstadt

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 1 
 
Teil A: Städtebauliche Begründung 
1. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich ................................ .............. 3 
2. Bestand, städtebauliche Situation ................................ ................................ ................. 3 
2.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand ................................ ........................ 3 
2.2 Städtebauliche Einbindung ................................ ................................ ................................  4 
2.3 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ .................. 4 
3. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis ................................ ................... 4 
4. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................ ......................... 5 
4.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan ................................ ............ 5 
4.2 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ................................ ........ 6 
4.3 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................ ................ 6 
4.4 Bebauungsplan ................................ ................................ ................................ ................. 7 
4.5 Informelle Planungen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ................................ ........................ 7 
4.6 Besonderes Städtebaurecht ................................ ................................ ..............................  7 
4.7 Sonstige übergeordnete Vorgaben ................................ ................................ .................... 7 
5. Planung, städtebauliches Konzept ................................ ................................ ................ 8 
5.1 Markt und Wohnen ................................ ................................ ................................ ............ 9 
5.2 Wohngeschäftshaus ................................ ................................ ................................ .......... 9 
5.3 Kita-Erweiterung und Familienbildungsstätte ................................ ................................ ..... 9 
5.4 Platz / Außenanlage: ................................ ................................ ................................ ......... 9 
6. Infrastruktur ................................ ................................ ................................ ................... 10 
6.1 Verkehr ................................ ................................ ................................ ........................... 10 
6.2 Ver- und Entsorgung ................................ ................................ ................................ ....... 11 
6.3 Wasserwirtschaftliche Belange / Bewirtschaftung von Niederschlagswasser................... 11 
6.4 Energieversorgung ................................ ................................ ................................ .......... 12 
6.5 Soziale (und kulturelle) Infrastruktur ................................ ................................ ................ 12 
7. Immissionen ................................ ................................ ................................ .................. 12 
7.1 Lärm ................................ ................................ ................................ ................................  12 
7.2 Störfallbetriebe / Seveso III-Richtlinie ................................ ................................ .............. 12 
7.3 Luft ................................ ................................ ................................ ................................ .. 12 
8. Umwelt, Klima, Natur und Landschaft ................................ ................................ ......... 13 
8.1 Artenschutz ................................ ................................ ................................ ..................... 13 
8.2 Schutzgebiete / Biotope ................................ ................................ ................................ .. 13 
8.3 Klimaschutz und Klimaanpassung ................................ ................................ ................... 13 
8.4 Bodenschutz (vorsorgend) ................................ ................................ ..............................  14 
8.5 Grünordnung / Grün- und Freiflächen / Grünordnungsplan (GOP) ................................ .. 15 
8.6 Biodiversität................................ ................................ ................................ ..................... 15 
9. Altlasten (Altstandorte/Altablagerungen, nachsorgender Bodenschutz) ................. 15 
10. Kampfmittel ................................ ................................ ................................ ................... 15 
11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ..... 16 
12. Betrachtung der konkurrierenden Belange ................................ ................................ . 16 
13. Bodenordnung ................................ ................................ ................................ .............. 16 
14. Regelungen des städtebaulichen Vertrags ................................ ................................ . 16 
15. Planungsstatistik................................ ................................ ................................ ........... 16

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 2 
 
 
Teil B: Umweltbericht 
Der Umweltbericht folgt als eigenes Dokument in Anschluss an Teil A der Begründung und wird zur 
Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erstellt . Die nun erfolgende früh-
zeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll auch dazu beitragen, Informationen für die Erstellung 
des Umweltberichtes zu erhalten.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 3 
 
1. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich 
Das Plangebiet des Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße – (im Folgen-
den Wx 15) liegt im Darmstädter Stadtteil Wixhausen. Der Stadtteil ist durch die in Nord -
Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie s owie die Bundesstraße B 3 in drei Bereiche geglie-
dert. Das Plangebiet erstreckt sich im zentralen Bereich zwischen der Bahnlinie und der 
B 3, etwa 400 Meter vom S -Bahnhaltepunkt Wixhausen entfernt. Es wird im Norden von 
der Brucknerstraße, im Osten von der Schönbergstraße und im Süden von der Verdistraße 
begrenzt. Das Gebiet ist durch eine aufgelockerte Bebauung mit Freiflächen geprägt. Im 
nördlichen Bereich befinden sich mehrere bestehende Mehrfamilienhäuser, während im 
Süden die ehemalige Sparkassenfilial e Wixhausen sowie ein Kindergarten angesiedelt 
sind. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 umfasst zum gegenwärtigen Zeitpunkt 
die Flurstücke Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 333/3, 518/1, 611, 
613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/13 und Teile der öffentlichen Ver-
kehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614.  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 
10.020 m². 
 
Abb. 1  Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 
2. Bestand, städtebauliche Situation 
2.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 
Die derzeitige Gebäudesituation im Plangebiet umfasst sechs Gebäude. Im Norden an der 
Ecke Brucknerstraße und Schönbergstraße befindet sich ein dreigeschossiges Mehrfamili-
enhaus. Daran in Grenzbebauung in rückwärtiger Lage anknüpfend ist ein ehemaliger Ge-
tränkemarkt in eingeschossiger Bauweise positioniert. Auf de n westlichen Nachbargrund-
stücken an der Brucknerstraße befindet sich ein eingeschossiges Einfamilienhaus sowie 
ein Mehrfamilienhaus mit drei Geschossen. Im Süden des Plangebiets an der Verdistraße 
ist eine Filiale der Sparkasse Darmstadt mit einer untergeor dneten Platzsituation positio-
niert. Weiter entlang der Verdistraße befindet sich eine Kita.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 4 
 
Das Plangebiet beinhaltet angrenzend an die Schönbergstraße eine Wiesenfläche. Auf den 
Flurstücken im rückwärtigen Bereich herrscht starker Bewuchs, der das Plange biet grün 
durchwachsen erscheinen lässt. 
Ergänzend ist an der Ecke Verdistraße und Schönbergstraße eine Fläche mit Altglas- und 
Altkleidercontainern verortet. Entlang der Verdistraße sind mehrere Stellplätze orthogonal 
zur Straße angeordnet und dienen unte r anderem den Bewohnern von Wixhausen sowie 
den Besuchern der Volksbank, der Kita und einer Metzgerei auf der gegenüberliegenden 
Seite. 
2.2 Städtebauliche Einbindung 
Städtebaulich ist das Plangebiet in eine kleinteilige Siedlungsstruktur eingebunden. Im Nor-
den, Westen und Süden sind Einfamilienhäuser vorherrschend. Im Osten befinden sich 
Reihenhäuser sowie ein Geschosswohnungsbau. Die Gebäudehöhen erreichen zwei bis 
drei Geschosse in offener Bauweise . Das Mehrfamilienhaus an der östlichen Ecke Ver-
distraße und Schönbergstraße außerhalb des Geltungsbereichs stellt mit vier Geschossen 
eine Ausnahme dar. Die Dachform ist überwiegend als Satteldach ausgebildet. 
In ca. 75 m Entfernung befindet sich der bestehende Standort des derzeitigen Nahversor-
gerzentrums mit mehreren Ladeneinheiten und gastronomischem Angebot. Am Nahversor-
gungszentrum in der Schönbergstraße ist die nächste Bushaltestelle „Darmstadt -Wixhau-
sen Hindemithstraße“ verortet.  
2.3 Denkmalschutz 
Innerhalb des Geltungsbereiches gibt es keine Gebäude, die dem Denkmalschutz unterlie-
gen. 
3. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis 
Mit dem Bebauungsplan Wx 15 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Entwicklung einer „Neuen Mitte“ in Wixhausen und die Sicherung der wohnortnahen Grund-
versorgung geschaffen werden. Eine ausreichende Einzelhandelsversorgung ist für die Be-
wohnerinnen und Bewohner des Stadtteils von zentraler Bedeutung. Derzeit ist diese je-
doch im Vergleich zur Gesamtstadt unterdurchschnittlich. 
Da das bestehende Nahversorgungszentrum den aktuellen und zukünftigen Anforderungen 
nicht mehr gerecht wird, verfolgt der Bebauungsplan das Ziel, durch die Entwicklung eines 
neuen Lebensmittelmarktes mit rund 1.500 m² Geschossfläche die Grundversorgung in 
Wixhausen nachhaltig zu verbessern. Der gewählte Standort ist städtebaulich integriert und 
gewährleistet eine gute fußläufige Erreichbarkeit für große Teile der Bevölkerung. 
Die „Neue Mitte“ umfasst darüber hinaus Flächen zur Erweiterung der bestehenden Kita, 
Räumlichkeiten für Kursangebote des städtischen Familienzentrums (Bereich Familienbil-
dung) und der Volkshochschule (VHS) sowie Flächen für zusätzliche Läden und Wohnnut-
zung. 
Aufgrund des Ziels der Stärkung der Nahversorgung mittels eines großflächigen Einzelhan-
dels im Stadtteil mit ergänzenden Angeboten in Form von kleinen Läden ist die Aufstellung 
eines Bebauungsplans notwendig, um die Auswirkungen des Vorhabens zu prüfen und das 
Vorhaben planungsrechtlich abzusichern. Da sich zudem die Planungen eines gemischten 
Wohnquartiers nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügen, ist 
die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 5 
 
4. Planungsrechtliche Situation 
4.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 
Der seit dem 17.10.2011 wirksame Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennut-
zungsplan 2010 (RPS/Reg. FNP 2010) stellt die Flächen im Geltungsbereich des geplanten 
Bebauungsplans als „Vorranggebiet Siedlung“ (Z 3.4.1-3) dar.  
Der Regionalplan benennt dahingehend folgende Ziele: 
Die bauleitplanerische Ausweisung von Wohn-, gemischten Bauflächen und Sonderbauflä-
chen sowie dazugehörenden kleineren gewerblichen Bauflächen hat innerhalb der in der 
Karte ausgewiesenen "Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung" stattzufinden. Die 
"Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung" beinhalten auch Kleingartenanlagen, 
Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für sonstige Infrastruktureinrichtungen (u. a.). 
[…] 
Z3.4.4-1 „Bei der Bauleitplanung in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main und des 
Verkehrslandeplatzes Frankfurt-Egelsbach sind die in der Karte dargestellten „ Siedlungs-
beschränkungsgebiete“ zu beachten. In diesen Gebieten ist die Ausweisung neuer Wohn-
bauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig. Bauflächen in 
geltenden Bebauungsplänen und Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für städte-
bauliche Umstrukturierungsmaßnahmen bleiben von dieser Regelung unberührt.“ 
Bei dem Bebauungsplan Wx 15 handelt es sich um Flächen innerhalb des Siedlungsbe-
standes. Der Bebauungsplan dient der Umstrukturierung der Flächen.  
Die vorgesehenen Nutzungen stehen somit im Einklang mit den regionalplanerischen Ziel-
vorgaben. Die Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung angepasst. 
 
Abb. 2:  Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 
2010 (ohne Maßstab) 
Quelle: Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 | rp -darm-
stadt.hessen.de

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 6 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 ist im wirksamen Flächennutzungsplan 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 (im folgenden FNP) als „Wohnbauflächen“ darge-
stellt. Da diese Darstellung nicht der geplanten neuen Nutzung  eines Mischgebiets (Urba-
nes Gebiet) entspricht, kann der Bebauungsplan Wx 15 nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus 
dem FNP entwickelt werden. 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan zu schaffen, muss 
der FNP daher von „Wohnbauflächen“ in „Gemischte Bauflächen“ geändert werden (22. 
Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße -). Die 22. Änderung 
des FNP erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Abb. 2:  Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 mit 
Geltungsbereich der 22. Änderung des FNP (ohne Maßstab) 
Quelle: Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt | Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
4.3 Landschaftsplan 
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der im Bestand befindlichen Siedlungsflächen „Wohn-
bauflächen / Mischgebiete“ sowie bestehender „Bauflächen mit mittlerem Biotopwert“ des 
Landschaftsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zudem befindet sich der Geltungsbe-
reich zwischen zwei Achsen des als Entwicklungsziel definierte n Hauptwegenetzes und 
stellt somit ein Bindeglied sowohl für die Ost-West- als auch Nord-Süd-Verbindung dar.  
Da sich somit das Vorhaben im bereits existierenden Siedlungsbereich befindet und keine 
relevanten Flächen im Sinne der Entwicklungsziele des Landschaftsplans berührt werden, 
entwickelt sich der Bebauungsplan gemäß des Landschaftsplans.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 7 
 
 
Abb. 3: Ausschnitt des Landschaftsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004 – Ent-
wicklungskarte Nord (Stand: Oktober 2002) (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 
4.4 Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans  und 
wird derzeit als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB beurteilt.  
4.5 Informelle Planungen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB 
In der Planung zu berücksichtigende, informelle Planungen liegen nicht vor. 
4.6 Besonderes Städtebaurecht 
In der Planung zu berücksichtigende Maßnahmen des besonderen Städtebaurechtes lie-
gen nicht vor. 
4.7 Sonstige übergeordnete Vorgaben 
Das Regierungspräsidium Darmstadt –Luftfahrtbehörde- (RPDA) hat auf Antrag der TRIWO 
Egelsbach Airfield GmbH mit Bescheid vom 01.11.2022 im Rahmen eines Änderungsge-
nehmigungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 4  LuftVG für den Verkehrslandeplatz Frankfurt -
Egelsbach nachträglich einen beschränkten Bauschutzbereich mit einem Radius von 4 km 
um den Flugplatzbezugspunkt gemäß § 17  LuftVG mit Bauhöhenfestlegungen gemäß 
§ 13 LuftVG bestimmt. 
Der Geltungsbereich befindet sich in etwa 3,6 km Abstand zum Verkehrslandeplatz Frank-
furt-Egelsbach und liegt damit im gelb definierten Bereich des beschränkten Bauschutzbe-
reichs mit einer Zustimmungserfordernis für Bauwerke ab einer Höhe von 45 m über Flug-
platzbezugspunkt (162,50 m über NN). Der Bebauungsplan Wx 15 setzt die maximale Ge-
bäudehöhe im Geltungsbereich auf 15 m fest. Ausgehend von dem Höhenbezugspunkt des 
Geltungsbereiches von 122,05 m ü. NHN liegt die maximale Gebäudehöhe des künftigen 
Plangebietes bei 137,05 m ü. NHN und damit unterhalb der Bauhöhenfestlegung gem. § 17 
LuftVG. Der Höhenunterschied zwischen den Höhenbezugsnetzen NN und NHN befindet 
sich im Millimeterbereich und ist in dem Fall zu vernachlässigen. Dementsprechend bedarf

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 8 
 
es im Geltungsbereich keiner Zustimmung durch die Luftfahrtbehörde im Rahmen eines 
Baugenehmigungsverfahrens. 
 
Abb. 4: Ausschnitt Anlage 1 - Übersichtsplan „Erweiterter Bauschutzbereich für den Flug-
platz Egelsbach“ (Bescheid vom 01.11.2022) (Ohne Maßstab) 
Quelle:  Vollzug des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG); Antrag auf Erweiterung des be-
schränkten Bauschutzbereichs am VLP Frankfurt -Egelsbach gem. § 17 Satz 1 
Nr. 2 LuftVG (28.11.2022) | Luftverkehr | rp-darmstadt.hessen.de 
5. Planung, städtebauliches Konzept 
Im Rahmen des  städtebaulichen Konzepts für die „Neue Mitte“ in Wixhausen entstehen 
zwei moderne Wohn - und Geschäftshäuser, die eine zukunftsfähige Nahversorgung und 
neue Wohnformen vereinen. Eine verkehrsberuhigte Platzfläche bildet das zentrale Ele-
ment der Planung und schafft attraktive Aufenthaltsqualität mit guter Erreichbarkeit für Fuß-
gänger und Radfahrer. Durch ergänzende Maßnahmen wie neue Stellplatzlösungen und 
die Erweiterung des benachbarten Kindergartens wird das Quartier funktional und sozial 
nachhaltig weiterentwickelt. 
Der Baukörper des Einkaufsmarktes im Osten des Plangebietes mit darüberliegenden, un-
terschiedlichen Wohnnutzungen (Mietwohnungsbau, altengerechte Wohnformen, gewerb-
liche kurz - bis mittelfristige Beherbergung , etc. ), ein frei aufgestellter Bank omat (Vo lks-
bank/Sparkasse) sowie ein weiteres Wohngeschäftshaus mit erdgeschossigen Läden wer-
den städtebaulich so angeordnet, dass für die „Neue Mitte“ einerseits eine verkehrsberu-
higte Platzfläche als Quartiersplatz gebildet wird, andererseits aber auch Parkraum für PKW 
in Form von Stellplätzen zur Verfügung steht. Die geplanten Fahrradabstellplätze befinden 
sich in Eingangsnähe zu den Geschäften . Der zentrale öffentliche Quartiersplatz ist sehr 
gut erreichbar in die umliegende Bebauung eingebunden und ist  fußläufig über die Bruck-
nerstraße, die Verdistraße und auch die Schönbergstraße erschlossen. Um den Quartiers-
platz von Kfz-freizuhalten, werden die Stellplätze für den Einkaufsmarkt und die Stellplätze

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 9 
 
für das Wohngeschäftshaus Brucknerstraße 33  so angeordnet, dass sie  jeweils getrennt 
über die Verdistraße bzw. die Brucknerstraße angefahren werden.  
Das Grundstück des bestehenden Kindergartens „Villa Kunterbunt“ wird einerseits im Osten 
etwas verkleinert, jedoch im Norden  um das Grundstück des derzeitigen Wohnhauses 
Brucknerstraße 29 erweitert. Zudem entsteht dabei ein direkter Zugang zum Quartiersplatz. 
Das bestehende Wohnhaus wird umgebaut und  erweitert und bietet d ann Raum für zwei 
neue Kindergartengruppen und die Familienbildungsstätte.  So k önnen, während d es B -
Planverfahrens Wx 15 bereits zeitnah die dringend benötigten Kitaplätze zur Verfügung ge-
stellt werden und auch der Umzug der Familienbildungsstätte erfolgen.  
5.1 Markt und Wohnen  
Der Einkaufsmarkt ist als eingeschossige Markthalle mit prägnantem Vordach und mit zwei 
darüberliegenden zurückgesetzten Wohngeschossen konzipiert. Durch die zurückversetz-
ten Obergeschosse, erhalten alle Wohnungen im 1. Obergeschoss großzügige Dachterras-
sen auf der begrünten Dachfläche des Marktes. Für die Wohnungen im 2. Obergeschoss 
sind Balkone und /oder große öffenbare „französische Fenster“ geplant. Der Zugang zum 
Markt erfolgt über d en Quartiersplatz, die Wohnungen werden über ein  eigenes, seitlich 
angeordnetes Treppenhaus mit Aufzug erschlossen. Die eingehauste Marktandienung er-
folgt über die  Verdistraße in Kreuzungsnähe  zur Schönbergstraße. Die Erdgeschossfas-
sade ist aufgrund der Regalierungskonzepte der möglichen Marktbetreiber  überwiegend 
fensterfrei. Ein grünes Band mit qualifizierter Fassadenbegrünung wird die  Erdgeschoss-
fassade prägen. Sie wird gegliedert bzw. unterbrochen durch Fenster zur Belichtung von 
Büros, Sozialräumen und Nebenflächen.  
5.2 Wohngeschäftshaus  
Das Wohngeschäftshaus Brucknerstraße 33 ist als dreigeschossiger Neubau mit erdge-
schossiger Ladennutzung und mit obergeschossiger Wohnnutzung geplant. Die Geschäfts-
flächen werden die Zentrumsfunktion der „Neuen Mitte“ unterstützen. Sie erhalten im Erd-
geschoss zur Quartiersplatzseite große Schaufenster, die notwendigen Stellplätze sind ge-
genüber entlang der Brucknerstraße 35 zugeordnet. Die in mehrere Wohneinheiten unter-
gliederten Obergeschosse erhalten einen eigenen, v on der Geschäftsfassade unabhängi-
gen Eingang von der Brucknerstraße aus.  
5.3 Kita-Erweiterung und Familienbildungsstätte 
Die Erweiterung der Kita „Villa Kunterbunt“ mit der Familienbildungsstätte erfolgt in dem 
bestehenden Wohnhaus Brucknerstraße 29. Eine Mac hbarkeitsstudie hat gezeigt, dass  
sich das notwendige Raumprogramm dort sehr gut unterbringen lässt. Ein Anbau an d as 
bestehende Gebäude schafft Raum für einen großzügigen Eingangsbereich/Foyer und ei-
nen behindertengerechten Aufzug. Im  Dachgeschoss wird do rt zukünftig die Familienbil-
dungsstätte untergebracht werden, da die  bestehenden Räumlichkeiten im Ostflügel der 
Bestandskita (Verdistraße 22) dem Neubau de s Einkaufsmarktes mit seinen Stellplätzen  
weichen müssen. Die beiden darunter  liegenden Etagen nehmen dann jeweils eine Ki ta-
gruppe mit Nebenräumen auf. Über eine neue Wegegestaltung innerhalb der gemeinsamen 
Außenanlage werden die beiden Häuser der „Villa Kunterbunt“ zukünftig fußläufig miteinan-
der verbunden.  
5.4 Platz / Außenanlage:  
Die Platz- und Außenanlagengestaltung im vorhandenen dörflichen Kontext ist aufgrund 
der unterschiedlichen Situationen und Anforderungen kleinteilig differenziert. Als zentrales 
Element ist eine frei geformte Wege-Platzfläche als Quartiersplatz geplant, die alle vorhan-
denen Wegerichtungen offen aufnimmt. Eine angedachte wertige Ausführung mit angemes-
senen Oberflächen, Randeinfassungen, Sitzgelegenheiten, Platzbeleuchtung und Grün sol-
len dem Anspruch einer „Neuen Mitte“ gerecht werden. Kontrastierend dazu soll bei den

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 10 
 
Stellplatzflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Versickerungspflaster ver-
wendet werden, welches robust für die aufzunehmende Verkehrsbelastung mit Park stän-
den, Fahrradabstellplätzen, etc. ist. Die Zuwegung ist für ein Befahren durch Feuerwehr 
dimensioniert. Darüber hinaus gibt es das Element „Grünes Band“ entlang der Schönberg-
straße, das von Bebauung freigehalten wird. Am Übergang zwischen der Quartiersplatzflä-
che und Kitafläche ist ein großzügiger Zugang zur Au ßenanlage der Kita geplant, die die 
Option ermöglicht, zumindest temporär zu bestimmten Veranstaltungen, hier beide Flächen 
nutzen und bespielen zu können.  
 
Abb. 5  Städtebauliches Konzept (Stand: August 2025) (ohne Maßstab) 
Quelle: ruby³ Architekten BDA 
6. Infrastruktur 
6.1 Verkehr 
Das Plangebiet liegt im Zentrum des östlichen Teils von Wixhausen und wird verkehrlich 
von Norden über die Messeler-Park-Straße bzw. von Süden über die Hindemithstraße und 
im weiteren über die Schönbergstraße erschloßen. Über diese kann der Verkehr sowohl in 
nördlicher als auch südlicher Richtung auf das innerörtliche Hauptverkehrsnetz verteilt 
sowie an die Zubringerstraßen zur Frankfurter Landstraße/B3 abgewickelt werden. Da sich 
derzeit und künftig keine Zufahrten an der Schönbergstraße befinden werden, erfolgt die 
direkte verkehrliche Erschließung über die Brucknerstraße im Norden und die Verdistraße 
im Süden des Plangebiets. Künftig ergänzt zudem ein Fußweg die Erschließung der „Neuen 
Mitte“ über die Schönbergstraße.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 11 
 
Eine bestehende Bushaltestelle ist in direkter Nähe des aktuellen Versorgungszentrums an 
der Schönbergstraße angeordnet. Darüber hinaus befinde t sich die Bahn -Haltestelle 
„Darmstadt-Wixhausen“ in ca. 400 m Entfernung. 
Der zentrale Quartiersplatz wird verkehrsberuhigt und fußläufig erschlossen. 36 Stellplätze 
für Pkw werden zentral auf einem begrünten Parkplatz , erschlossen über die Verdistraße, 
angeboten; weitere Pkw-Stellplätze für die Kunden des Einkaufsmarktes werden direkt an 
der Verdistraße auf einer privaten Grundstücksfläche in Insellage verortet . Für die 
Anwohner und Kunden des Geschäftshauses  der Brucknerstraße 33 sieht das 
Planungskonzept Stellplätze auf dessen Grundstück entlang der Brucknerstraße sowie 
Stellplätze westlich des Wohnhauses Brucknerstraße 35 vor . Fahrradabstellplätze sind 
direkt an den Eingängen der Geschäfte und Gebäude vorgesehen. Platzbereiche, 
Grünflächen mit altem Bau mbestand und Sitzgelegenheiten sollen künftig für eine 
einladende Atmosphäre sorgen.  
In einem Fachbeitrag Verkehr untersuchte das Planungsbüro von Mörner (Fachbeitrag 
Verkehr, Stadt Darmstadt, „Neue Mitte Wixhausen“, Bebauungsplan Wx 15; Juli 2025) die 
Erschließungssituation unter Berücksichtigung des Bauvorhabens. 
Die Planungen zur Umgestaltung des Planungsgebiets „Neue Mitte Wixhausen“ induzieren 
nach dem Planungsstand 06/2025 Kfz-Fahrten in Höhe von ca. 150 Kfz-Bewegungen und 
4 Schwerlastverkehr-Fahrten in den jeweiligen Spitzenstunden im Querschnitt. Diese teilen 
sich zu etwa 15 Kfz -Fahrten für Wohnen und 135 Kfz -Fahrten für KiTa, Einkaufsmarkt, 
Familienbildungsstätte und weitere Gewerbeflächen auf. Die ermittelten Annahmen 
entsprechen alle dem „Worst-Case“-Szenario.  
Die Verkehrsverteilung wurde entsprechend den Parkmöglichkeiten sowie der jeweiligen 
Lage auf das Straßennetz verteilt.  
Der Fachbeitrag Verkehr kommt zu dem Ergebnis, dass die zusätzlich induzierten Kfz -
Fahrten (welche das „Worst-Case-Szenario“ abbilden) im bestehenden Erschließungsnetz 
verträglich aufgenommen werden können. Die Schönbergstraße kann als 
Wohnsammelstraße nach RASt 0628 verträglich mit bis zu 400 – 800 Kfz/Std. belastet 
werden. Die erwartete Verkehrsbelastung l iegt bei ca. 400 Kfz./Std . und damit unter der 
theoretischen Belastungsgrenze aus der Richtlinie. Die Verdistraße und Brucknerstraße 
stellen nach RASt 06 Wohnstraßen dar, die Verkehrsstärken unter 400 Kfz/Std. aufweisen. 
Inklusive prognostiziertem Neuverkehr liegt die Verkehrsbelastung im Querschnitt mit ca. 
250 Fahrzeugen in der Spitzenstunde in der Verdistraße und knapp 50 Fahrzeugen in der 
Spitzenstunde in der Brucknerstraße deutlich unter der Belastungsgrenze.  
Die Berechnungen der Knotenpunkte weisen u nter Berücksichtigung des prognostizierten 
Neuverkehrs in den jeweiligen Spitzenstunden ausreichende Reserven aus. Aus 
verkehrsplanerischer Sicht ist aus den dargestellten Zusammenhängen zu folgern, dass die 
zusätzlichen Verkehrsmengen durch die Umgestaltu ng des Plangebiets von der 
bestehenden Verkehrsinfrastruktur aufgefangen werden können. 
6.2 Ver- und Entsorgung 
Im weiteren Verfahren wird hier eine Beschreibung der Ist-Situation der Trinkwasserversor-
gung, Löschwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung erfolgen sowie 
eine Erläuterung wie sich die Planung auf diese Situation auswirken und reagieren wird. 
6.3 Wasserwirtschaftliche Belange / Bewirtschaftung von Niederschlagswasser 
Im weiteren Verfahren wird hier eine Beschreibung der Ist -Situation des Grundwassers, 
möglicherweise vorliegender Wasserschutzgebiete, der Versickerungsmöglichkeiten, 
Hochwasserrisiken und Starkregengefahren erfolgen sowie eine Erläuterung wie  sich die 
Planung auf diese Gegebenheiten  auswirkt und reagieren wird. Die Ergebniss e und Vor-
schläge eines möglicherweise durchzuführenden Entwässerungskonzeptes werden eben-
falls hier vorgestellt.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 12 
 
6.4 Energieversorgung 
Im weiteren Verfahren wird hier eine Beschreibung der Ist-Situation der Energieversorgung 
erfolgen sowie eine Erläuterung wie sich die Planung auf diese Situation  auswirken und 
reagieren wird. Die Ergebnisse und Vorschläge eines möglicherweise durchzuführenden 
Energiekonzeptes werden ebenfalls hier vorgestellt. 
6.5 Soziale (und kulturelle) Infrastruktur 
Die bestehende Kita „Villa Kunterbunt“ in der Verdistraße 22 wird durch den Umbau des 
Gebäudes Brucknerstraße 29 erweitert. Dadurch wird die Einrichtung um zwei Kitagruppen 
erweitert. 
Die bestehende Familienbildungsstätte wird von der Verdistraße 22 in die Brucknerstraß e 
29 umziehen. 
7. Immissionen 
7.1 Lärm 
Durch das Büro Grebner Ingenieure GmbH w ird ein Gutachten zum Schallimmissions-
schutz zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gemäß 
§ 1 Abs. 6 BauGB erstellt. Das Gutachten orientiert sich an der geplanten Bebauung „Neue 
Mitte Wixhausen“ sowie der Umgebungsbebauung und bewertet diese schalltechnisch.  
Das Plangebiet ist betroffen durch verschiedene Geräuscheinwirkungen. Die Schienenstre-
cke Darmstadt-Frankfurt befindet sich in einem Abstand von etwa 340 m und die Bundes-
straße B3 befindet sich in einem Abstand von etwa 370 m zum Plangebiet. Weiterhin sind 
die an das Plangebiet unmittelbar angrenzenden Straßen zu berücksichtigen. Darüber hin-
aus liegt das Plangebiet in der Tag-Schutzzone 2 bzw. in der Nacht-Schutzzone nach Lärm-
schutzbereichsverordnung für den Flughafen Frankfurt a.M. Schließlich sind auch Geräu-
sche durch Anlagen im Plangebiet im Sinne der TA Lärm zu betrachten, als auch die durch 
das Plangebiet entstehenden Verkehrsbewegungen (Besucherverkehre, Anlieferung, etc.). 
Im Rahmen des Gutachtens werden die jeweiligen Emissionen berechnet und bewertet . 
Konkrete gutachterliche Festsetzungsvorschläge zum Schutz vor Schallimmission werden 
bei Bedarf nach Erstellung des fertige n Schallgutachtens zur Offenlage des Bebauungs-
plans ergänzt. 
7.2 Störfallbetriebe / Seveso III-Richtlinie 
Es gibt keine Störfallbetriebe gemäß Seveso -III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) im Um-
kreis des Geltungsbereiches. 
7.3 Luft 
Im Umkreis des Geltungsbereiches gibt es keine Betriebe, die die Luftqualität einschränken.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 13 
 
8. Umwelt, Klima, Natur und Landschaft 
8.1 Artenschutz 
Der Geltungsbereich stellt ein potenzielles Habitat für die planungsrelevanten Tiergruppen 
Vögel und Fledermäuse dar. 
Die Untersuchung der Vögel erfolgt anhand einer Kartierung (ab Ende März 2025) mittels 
mehrerer Ortsbegehungen sowie einer Gebäude - und Gehölzkontrolle hinsichtlich 
quartierbietender Strukturen durch das Büro BG Natur. 
Für die Fledermäuse erfolgt eine Potenzialanalyse, indem d ie Ergebnisse der 
Habitatbaumkartierung ausgewertet sowie eine Besichtigung der Gebäude auf potenzielle 
Habitatstrukturen bzw. Hinweise auf Besiedelung durchgeführt werden. 
Die Ergebisse sowie daraus resultierende Maßnahmen und Restriktionen für das Vorhaben 
werden mit dem Umweltamt abgestimmt. 
8.2 Schutzgebiete / Biotope 
Im Geltungsbereich und dessen Umgebung liegen weder Schutzgebiet e noch gesetzlich 
geschützte Biotopstrukturen nach BNatSchG vor. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzone III B des Trinkwa sserschutzgebiets WSG 
„WW Gerauer Land“ (WSG -ID 433-004). In dieser Zone gelten gemäß der einschlägigen 
Schutzgebietsverordnung verschiedene Nutzungsbeschränkungen und Verbote, 
insbesondere zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen. 
Hierzu zählen unter anderem das Verbot der Neuerrichtung von Deponien, Kläranlagen und 
Friedhöfen sowie Einschränkungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. 
Heizöl, Pflanzenschutzmittel). Auch Bodeneingriffe, wie etwa Bohrungen für 
Erdwärmesonden, unterliegen besonderen Genehmigungsvoraussetzungen. 
Die Errichtung von baulichen Anlagen ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer 
Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Dies gilt insbesondere für die 
Planung und Durchführung des Baustellenbetriebs sowie für Maßnahmen zur 
Regenwasserbewirtschaftung, wie die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser. 
Entsprechende technische Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers sind im Rahmen 
der Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. 
8.3 Klimaschutz und Klimaanpassung 
Durch das Institut für Klima- und Energiekonzepte (INKEK) wurde eine qualitative Klimaex-
pertise zur Ableitung klimatischer Wirkungen des Planentwurfs sowie ergänzend ein Belüf-
tungs-Screening durchgeführt. (Klimaexpertise Neue Mitte Wixhausen, Darmstadt, INKEK 
GmbH; Stand Mai 2025) 
Ziel der vorliegenden Klimaexpertise war es, die veränderten mikroklimatischen Funktio-
nen, hervorgerufen durch die Entwicklung Neue Mitte Wixhausen, darzustellen und zu be-
werten. 
Auf Basis der Stadtk limaanalyse konnte die nächtliche Kaltluft als wichtigste stadtklimati-
sche Orientierungsgröße festgestellt werden. Das bedeutet, vor allem die Belüftung wurde 
in der weiteren Bearbeitung untersucht. 
Der Vergleich der bestehenden Bebauungssituation mit der geplanten Bebauungssituation 
nach Umsetzung des Vorhabens hat gezeigt, dass Auswirkungen auf das lokale Windfeld 
zu erwarten sind, diese aber nur begrenzte Bereiche betr effen. Zudem ist die Höhe der 
Reduzierung des Windfelds als gering einzustufen und die Betrachtung zeigt, dass auch 
nach Umsetzung des Vorhabens der nächtliche Kaltluftabfluss die vulnerablen Siedlungs-
bereiche weiterhin entlasten kann.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 14 
 
 
 
Abb. 6: Windfeld in 5 Meter Höhe, Bestand (oben); Windf eld in 5 Meter Höhe, Planung 
(unten) (ohne Maßstab) 
Quelle: Klimaexpertise Neue Mitte Wixhausen, Institut für Klima- und Energiekonzepte (Mai 
2025) 
Die thermischen Bedingungen am Tag (Hitze am Tag) werden ebenfalls als unproblema-
tisch eingestuft, da die zu künftige Außenraumgestaltung ausreichend Vegetationsflächen 
und Baumstandorte vorsieht. Auch hinsichtlich der projizierten Auswirkungen des Klima-
wandels werden keine signifikanten Verschlechterungen der mikroklimatischen Bedingun-
gen im Bereich der Planung oder in den angrenzenden Siedlungsflächen erwartet. 
Die Stadtklimaanalyse empfiehlt das Maß an Versiegelung zu prüfen. Sie sollte im Rahmen 
der Klimawandelanpassung äußerst geringgehalten werden.  
Aus stadtklimatischer Sicht wird die geplante Entwicklung „Neue Mitte Wixhausen“ als hin-
nehmbar eingeordnet. 
Da das Vorhaben keine neuen Flächen auf der „grünen Wiese“ versiegelt und gemäß § 1a 
Abs. 2 BauGB den Ansprüchen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und 
Boden in Form der Innenentwicklung und Nachverdichtung gerecht wird, wird hiermit auch 
ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung geleistet. 
Des Weiteren werden Festsetzungen getroffen zu Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, 
unversiegelten Flächen, Ausschluss von Schotter, Sickerp flaster an den Stellplätzen und 
Erhalt der großen Bäume im Süden 
8.4 Bodenschutz (vorsorgend) 
Im weiteren Verfahren wird hier eine Beschreibung der Ist -Situation des Bodens erfolgen 
sowie eine Erläuterung wie sich die Planung auf diese Situation  auswirken und reagieren 
wird. Die Ergebnisse und Vorschläge eines möglicherweise durchzuführenden Bodengut-
achtens werden ebenfalls hier vorgestellt.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 15 
 
8.5 Grünordnung / Grün- und Freiflächen / Grünordnungsplan (GOP) 
Derzeit wird d er nördliche Teil des Geltungsbereichs entlang der Brucknerstraße von 
freistehenden Wohngebäuden mit umgebenden Privatgärten gebildet, während der 
südliche Bereich entlang der Verdistraße von einer Kindertagsstätte sowie einem 
Bankgebäude eingenommen wird. Die Kindertagesstätte ist ebenfalls von gartenähnlichen 
Strukturen mit einem Spielplatz umgeben. Der Platz um das Bankgebäude bildet sich aus 
kleinen Grünflächen sowie einer ruderalisierten Wiese, wodurch sich insgesamt das Bild 
eines alten und ungestalteten Platzes ergibt. 
Die Planung sieht eine weitgehende Überprägung dieser Strukturen vor, wobei insb. die 
südöstlichen Grünstrukturen durch den Neubau eines Lebensmittelmarktes nebst 
notwendiger Stellplätze in Anspruch genommen werden. Die vorhandenen 
Gehölzstrukturen werden zum Teil  erhalten, überwiegend jedoch  im Bereich des 
Quartiersplatzes und der Gebäude mit Einzelhandel entfernt. 
In den Umweltbericht wird der Grünordnungsplan einschließlich einer Eingriff -Ausgleichs-
Bilanzierung integriert. Ggfs. notwendige Vermeidungs - und Ausgleichsmaßnahmen 
werden im Zuge der Planung mit dem Grünflächenamt abgestimmt und in den 
Umweltbericht sowie Bebauungsplan aufgenommen. 
8.6 Biodiversität 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist 
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den 
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft 
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur Her-
stellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie 
z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomi-
scher, sozialer und kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist des-
halb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige 
Generationen sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 
BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: He ss Mi-
nisterium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und 
deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiv er-
sität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan folgende 
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen:  
Im weiteren Verfahrensverlauf werden die entsprechenden Maßnahmen hier benannt. 
9. Altlasten (Altstandorte/Altablagerungen, nachsorgender Boden-
schutz) 
Im weiteren Verfahren wird hier eine Beschreibung der Ist-Situation der Altstandorte/Altab-
lagerungen erfolgen sowie möglicherweise durchzuführende Maßnahmen des nachsorgen-
den Bodenschutzes beschrieben. 
10. Kampfmittel 
Der Kampfmittelräumdienst wird im Rahmen der nun durchzuführenden frühzeitigen Betei-
ligung (Darlegung) beteiligt. Die jeweiligen Informationen und mögliche Empfehlungen aus 
der Stellungnahme werden im Anschluss hier wiedergegeben.

Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –  Seite 16 
 
11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen  nach dem Baugesetz-
buch (BauGB) 
Da einige Festsetzungen des Bebauungsplans Wx 15 zur jetzt durchzuführenden 
frühzeitigen Beteiligung noch nicht getroffen werden können, erfolgt eine vollständige 
Begründung der Festsetzungen zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
12. Betrachtung der konkurrierenden Belange 
Dieser Textabschnitt wird zwischen Offenlage und Satzungsbeschluss erstellt. 
13. Bodenordnung 
Zur Vorbereitung der geplanten Vorhaben wurden bereits mehrere Grundstücksgeschäfte 
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Privaten sowie zwischen der Evangeli-
schen Kirche und Privaten durchgeführt. Parallel zur weiteren Konkretisierung der Planung 
werden weitere Grundstücksgeschäfte zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt, Evangeli-
scher Kirche und Privaten erfolgen. Eine förmliche Umlegung ist nicht geplant. 
14. Regelungen des städtebaulichen Vertrags 
Der städtebauliche Vertrag wird nach der frühzeitigen Beteiligung und vor dem Offenlage-
beschluss ausgearbeitet. Mögliche Inhalte liegen derzeit noch nicht vor. 
15. Planungsstatistik 
 
Geltungsbereich Bebauungsplan 10.020 m² 
Urbanes Gebiet ca. 6.585 m²  
Öffentliche Verkehrsfläche ca. 3.170 m²  
- davon Straßenverkehrsfläche ca. 2.215 m² 
- davon Zweckbestimmung Öffentlicher Quartiersplatz ca. 955 m² 
Grünflächen ca. 265 m² 
- davon Öffentliche Grünfläche ca. 95 m² 
- davon Private Grünfläche ca. 170 m²

anlage 7

190 Zeichen

Punkt 9: Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße (Beschluss zur 
frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2025/0215) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 6

251 Zeichen

Punkt 12: Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße (Beschluss zur 
frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2025/0215) 
- Kenntnisnahme -  
 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2025/0215

9682 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0215 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan Wx  15 - Brucknerstraße / Verdistraße (Beschluss zur frühzeitigen 
Beteiligung) 
 
Vorlage vom: 11.08.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße  (Anlage 1) 
sowie den dazugehörigen textlichen Festsetzungen (Anlage 2) wird zugestimmt. 
 
2. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 3) zum Bebauungsplan Wx 15 
wird zugestimmt.  
 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB und die 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB, durch Einstellung der unter Punkt  1 und 2 genannten Planunterlage n in 
das Internet und deren zusätzliche öffentliche Auslegung beim Stadtplanungsamt , wird 
beschlossen.

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Bebauungsplanvorentwurf (nur digital, wird zu den Sitzungen 
aufgehängt) 
Anlage 2 Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans  
Anlage 3 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
Anlage 4 Städtebauliches Konzept (rein informatorisch, wird nicht beschlossen 
und nicht öffentlich ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0215 vom 11.08.2025:  
 
Das Plangebiet des Bebauungsplans Wx  15 – Brucknerstraße / Verdistraße – befindet sich im 
Stadtteil Darmstadt -Wixhausen. Der Stadtteil ist durch die in Nord -Süd-Richtung verlaufende 
Bahnlinie sowie die Bundesstraße B 3 in drei Teilbereiche gegliedert. Das Plangebiet 
befindet sich im mittlere n Teil zwischen Bahnlinie und B 3 und liegt rund 400 Meter vom S -
Bahnhaltepunkt Wixhausen entfernt. Es wird begrenzt durch die Brucknerstraße im Norden, 
die Verdistraße im Süden sowie die Schönbergstraße im Osten. In ca. 75 m Entfernung 
befindet sich der b estehende Standort des derzeitigen Nahversorgerzentrums mit mehreren 
Ladeneinheiten und gastronomischem Angebot.  
 
Das Plangebiet ist derzeit planungsrechtlich als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB 
zu beurteilen. Da sich die geplanten Neunutzungen ni cht in die Eigenart der näheren 
Umgebung einfügen, entsteht ein Planungserfordernis für die Stadt. Die Aufstellung eines 
qualifizierten Bebauungsplans ist erforderlich, um die angestrebte städtebauliche 
Entwicklung planungsrechtlich abzusichern.  Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im November 
2024 (Beschluss der  Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2024 zur MV 2024/0286). 
 
Die ausreichende wohnortnahe Grundversorgung durch entsprechende Einzelhandelsflächen 
in Wixhausen ist von zentraler Bedeutung für die Be wohnerinnen und Bewohner des 
Stadtteils und wird daher vom Magistrat unterstützt. Derzeit ist diese Versorgung jedoch – 
bezogen auf die Gesamtstadt – unterdurchschnittlich. Da das bestehende 
Nahversorgungszentrum nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anf orderungen genügt, ist 
es Ziel des Bebauungsplans Wx 15, eine „Neue Mitte“ für Wixhausen zu schaffen. Durch 
einen neuen Lebensmittelmarkt mit ca. 1.500 m² Geschossfläche soll die Grundversorgung 
des Stadtteils nachhaltig verbessert werden. Der gewählte Sta ndort des geplanten 
Lebensmittelmarktes befindet sich in städtebaulich integrierter Lage und ist für weite Teile 
der Bevölkerung gut fußläufig erreichbar.  
 
Mit inbegriffen in der „Neuen Mitte“ sind darüber hinaus Flächen zur Erweiterung der 
bestehenden Kit a „Villa Kunterbunt“ mit Verlagerung der Familienbildungsstätte (MV 
2024/0305 „Umbau des Bestandsgebäudes Brucknerstraße 29 zur Erweiterung der 
städtischen Kita Villa Kunterbunt und der Integration der Außenstelle des 
Familienzentrums “) sowie Flächen für zusätzliche Läden und Wohnnutzung. Der 
Bebauungsplan Wx 15 verfolgt damit ein integriertes städtebauliches Konzept, das 
Versorgung, Bildung, Wohnen und soziale Infrastruktur in einem Quartierszentrum verbindet.  
 
Ein wesentlicher Bestandteil des städtebaulic hen Konzepts (s. Anlage 4) ist der Neubau 
eines Wohngeschäftshauses mit Supermarkt im Erdgeschoss sowie zwei darüberliegenden  
Geschossen für  unterschiedliche Wohnnutzungen (Mietwohnungsbau  tlw. mit Mitteln der 
sozialen Wohnraumförderung , altengerechte Wohnformen, gewerbliche kurz - bis mittelfristige 
Beherbergung, etc.) . Ergänzt wird die „Neue Mitte“ durch ein weiteres dreigeschossiges 
Wohngeschäftshaus mit Ladenflächen im Erdgeschoss. Die Baukörper werden städtebaulich 
so angeordnet, dass ein zentraler, verkehrsberuhigter Quartiersplatz mit hoher 
Aufenthaltsqualität entsteht. Außerdem wird ein Bankomat (Volksbank/Sparkasse) den 
Nutzungsmix ergänzen. Die geplanten Gebäudehöhen mit gestaffelter Geschossigkeit (max. 
drei Geschosse) orientieren  sich an der umliegenden Bebauung. Dach - und 
Fassadenbegrünungen sowie großzügige Freiraumstrukturen sorgen für eine harmonische 
Einbindung in das vorhandene Ortsbild.  
 
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Brucknerstraße im Norden und die Verdistraße 
im Süden. Der zentrale Platzbereich wird fußläufig  von drei Seiten  erschlossen und bleibt

- 4 - 
Kfz-frei. Die Anbindung an den ÖPNV ist durch die Nähe zur S -Bahn und die vorhandene 
Bushaltestelle in unmittelbare r Nähe des Quartiersplatzes gewährleist et. Der ruhende 
Verkehr wird durch ein differenziertes Stellplatzkonzept für Anwohner, Kundschaft und 
Beschäftigte aufgefangen.  
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des „Vorranggebiets Siedlung“ gemäß Regionalplan 
Südhessen. Der wirksame Flächennutzungsplan ste llt die Fläche derzeit als „Wohnbaufläche“ 
dar. Da die geplante Entwicklung eines Urbanen Gebiets hiervon abweicht, ist eine Änderung 
des Flächennutzungsplans erforderlich. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss für die 22. 
Änderung des Flächennutzungspla ns – Brucknerstraße / Verdistraße – wurde durch die 
Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2024 im Rahmen der MV 2024/0286 gefasst.  
Parallel zu dieser Vorlage befindet sich die Magistratsvorlage 2025/0216 „22. Änderung des 
Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – (Beschluss zur frühzeitigen 
Beteiligung)“ im Geschäftsgang. Die frühzeitige Beteiligung an der Bauleitplanung beider 
Verfahren wird somit koordiniert vorbereitet.  
 
Im Rahmen der Bauleitplanung sollen u.a. die Aspekte des Klima - und Bodenschutzes, der 
Biodiversität, des Artenschutzes sowie der Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt  
werden. Die im jetzigen Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgesehenen  Maßnahmen wie 
Dach- und Fassadenbegrünung, der möglichst umfangreiche  Erhalt prägender Bä ume, eine 
versickerungsfähige Oberflächengestaltung und der sparsame Umgang mit Grund und Boden 
leisten hierzu einen wichtigen Beitrag und dienen der  nachhaltigen Stadtentwicklung.  
 
Zu 1. und 2.: 
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind d er 
Vorentwurf des Bebauungsplans ( Anlage 1), die dazugehörigen planungsrechtlichen 
Festsetzungen ( Anlage 2) sowie die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ( Anlage 3), 
als Grundlage dieses Verfahr ensschrittes, erstellt worden .  
 
Zu 3.: 
Nach Beschluss des Magistrats erfolgt die Bekanntmachung im Darmstädter Echo und die 
Einstellung der o.g. Planunterlagen für die Dauer eines Monats  in das Internet. Im gleichen 
Zeitraum werden zusätzlich im  Stadtplanungsamt  die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. 
Während dieser Zeit wird  der Öffentlichkeit  die Möglichkeit gegeben  sich zur Planung zu 
äußern.  
 
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung und die 
Bereitstellung der Planunterlagen im Internet informiert sowie zur Äußerung auch im 
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach 
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.  
 
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit  findet am Dienstag, den 09. 
September 2025 um 18:30 Uhr im Bürgermeister -Pohl-Haus in Wixhausen eine öffentliche  
Informationsveranstaltung statt. An dem Abend laden Oberbürgermeister Hanno Benz und 
Planungsdezernent Michael Kolmer die Bürgerinnen und Bürger ein, sich zu dem Projekt zu 
informieren, Fragen zu stellen und ins Gespräch zu kommen. Außerdem wird das 
Architekturbüro ruby³ das Bebauungskonzept und das Planungsbüro Planquadrat den 
Vorentwurf des Bebauungsplans vorstellen.

- 5 - 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 2

9136 Zeichen

VERFAHRENSVERMERKE
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2024.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ 
am 18.11.2024.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom                     .
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung und über die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im „Darmstädter Echo“ 
vom                     . 
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 
BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich zeitgleiche 
Auslegung der Planunterlagen im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 
64295 Darmstadt mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in der Zeit vom                      bis 
einschließlich                     .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur 
Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB 
und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit E-Mail
vom                     .
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom                     .
Bekanntmachung der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und der weiteren 
Zugangsmöglichkeit beim Stadtplanungsamt im „Darmstädter Echo“ am                     .
Veröffentlichung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie der wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet in der Zeit vom                      
bis einschließlich                      und weitere Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung der 
genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 
Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 
Planung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. 
§ 2 abs. 2 BauGB mit E-Mail vom                     .
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB 
von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am                     .
Dieser Bebauungsplan besteht aus X Teilen. Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung 
beschlossenen Plan überein. Dieser Planteil ist nur in Verbindung mit dem Planteil y/x (und z/x ...) 
gültig.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
        Der Dezernent
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB 
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                     .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung 
(HGO) i.V.m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtplanungsamt, 
Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, in der Zeit vom                      bis einschließlich 
                  .
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am                     .
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
         _____________________  
                   Der Dezernent
                              
Darmstadt, den                                                                  Stadtplanungsamt
                                  _________________
                              Annette Laute
Amtsleiterin
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Wixhausen                  Flur 3
Bebauungsplan Wx 15
- Brucknerstraße / Verdistraße -
ÜBERSICHTSPLAN
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Stand: 22.07.2025
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3   
des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch 
Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art.1 des 
Gesetzes vom 11.07.2024 (GVBl. Nr. 32)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 
25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10.10.2024 (GVBl. 
Nr. 57)
 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch 
Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 
des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274), zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.02.2025 (BGBl. I Nr. 58)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S.540), 
zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
II
II
I
I+D
II
I
I
I
II
II
I
II
I
I+D
I+D
I
II
I
IV
I
I
I
I
III
II
I
II
I
II
I
I
I
I
I+D
I
II
I
II
I
I
I
I+D
II
II
I+D
I
I
I+D I+D
II
II
I
II+D
I
I
II
II
III
I
IIIIII
I
I
I+D
I
I
I+D
I
I
II
II
II
I
II
I
I
I+D
II
II
II
II
I+D
I
II
II
III
I+D
25
31A
31
35
29
36
46
28
52
50A
50
6
22
45
37
43A
25
24
34
34A
36
50B
16
30
22
31B
26
27
31C
42
40
48
30
39
21
18
32
23 31D
35
20B
27
38
32
20A
23
19
20
33
44
33
20
34
43
St
St
Flur 3
308
333/3
336
311
337
315/1
316317318319320321322
323
324/1
326 327 328
329/1 331/1 333/2
355/2
490/1
518/1
569/1 569/2 569/3 569/4
569/5
569/6
570
614
616/1
616/2
616/3
616/4
616/5
616/6
599
604
605
606
607
608/4
609 610
611
657
613/6
613/7
613/8 613/9 613/11
613/12
613/10
613/13
600 Schönbergstraße
Brucknerstraße
Verdistraße
Schönbergstraße
Brucknerstraße
Verdistraße
L L
GL
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Öffentlicher 
Quartiersplatz
Verdistraße
Brucknerstraße
350 m²
MU1
450 m²
III1.050 m²
a13 m
500 m²
MU1
135 m²
III1.500 m²
a13 m
350 m²
MU1
235 m²
III1.050 m²
a13 m
1.550 m²
MU2
1.050 m²
III3.300 m²
a15 m
600 m²
MU1
400 m²
III1.500 m²
a13 m
122.05 m ü NHN
M 1:500
10 30200 40
planquadrat
Elfers Geskes Krämer GmbH
Architektur und Stadtplanung
BDA / DASL / dwb / ZIA
www.planquadrat.com
Quelle: OpenStreetMap, Stand: 08.07.2025 
Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) i.V.m. der 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) und der 
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S.58) werden festgesetzt:
Urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO 
Art der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Maß der baulichen Nutzung und Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
Sonstige Planzeichen
Baulinie (§ 23 Abs. 1 und 2 BauNVO)
Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO) z.B. III
Nutzungsschablone
Grundfläche GR I (§§ 16, 19 BauNVO) z.B. 350 m²
Grundfläche GR II (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
Geschossfläche (§§ 16, 20 BauNVO)
z.B. 135 m²
z.B. 1.050 m²
Höhe baulicher Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO)
Planzeichen
 zur Verknüpfung in Indesign
MU
 z. B. GR I 400 m²
MU
Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) St
Stellplätze
Flächen für Stellplätze und Garagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
St
Tg
Straßenverkehrsflächen
Öffentliche Verkehrsflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung "Öffentlicher Quartiersplatz"
Öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Verkehrsgrün"
Grünflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Private Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Verkehrsgrün"
GL
Anzupflanzende Bäume
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
 
Zu erhaltende Bäume
Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) L
 
Geh- und Leitungsrechte
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
L
GL
Leitungsrechte
MU 1
0 10 20 30 40 50 100m
Art der Nutzung
Vollgeschosse
maximale Grundfläche (GR I) in m² maximale Grundfläche (GR II) in m²
maximale Geschossfläche (GF) in m²
maximale Geschosshöhe (GH max.) in m Bauweise
L
GL
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen
Regenwasserkanal, unterirdisch
100 m50
ZEICHENERKLÄRUNG
 aAbweichende Bauweise
Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Höhenbezugspunkt (gesetzt)
 a
z.B. GH max. 15 m

anlage 3

18832 Zeichen

Anlage 2 
Textliche Festsetzungen 
zum 
Bebauungsplan Wx 15 
– Brucknerstraße / Verdistraße – 
 
 
22.07.2025 
 
 
 
Die textlichen Festsetzungen sind  Bestandteil des Bebauungsplanes, der gem. 
§ 10 Abs. 1 BauGB am            von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung 
beschlossen wurde. Weitere Verfahrensvermerke finden sich auf der Planurkunde des 
Bebauungsplanes. 
Diese Ausfertigung de r Festsetzungen  stimmt mit de n beschlossenen Festsetzungen 
überein.  
Ausgefertigt: Darmstadt, den       
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 ________________________ 
  Der Dezernent

I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
 
 Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in 
Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 
21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) 
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 
 
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 
(§ 9 Abs. 7 BauGB) 
 
S. Eintragung Planzeichnung und Planlegende 
 
2. Art der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 
 
 Urbanes Gebiet (MU) (§ 6a BauNVO) 
Allgemein zulässig sind alle Nutzungen gem. § 6a Abs. 2 BauGB. Im Baufenster 
MU 2 sind Einzelhandelsbetriebe auch in großflächiger Form zulässig (detaillierte 
Regelungen zum großflächigen Einzelhandel werden zur Offenlage ergänzt)  
 
Nicht zulässige Nutzungen (§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 6 BauNVO): 
Die im MU ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind gem. § 6a BauNVO 
i.V.m. § 1 Abs. 6 BauNVO unzulässig. Gleiches gilt für Werbeanlagen für 
Fremdwerbung. 
 
3. Maß der baulichen Nutzung 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO) 
 
 Größe der Grundfläche GR I (§§ 16, 19 BauNVO) 
Die maximal zulässige Grundfläche (GR  I) im jeweiligen Baugebiet wird 
gemäß dem Planeintrag der Nutzungsschablone festgesetzt. 
 
 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche (GR I) (§ 19 Abs. 4 
BauNVO) 
Die maximal zulässige GR I darf durch die Grundfläche n der in 
§ 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen (GR II) im jeweiligen 
Baugebiet gemäß dem Planeintrag der Nutzungsschablone überschritten 
werden. 
 
 Größe der Geschossfläche (§§ 16, 20 BauNVO) 
Die maximal zulässige Geschossfläche (GF) im jeweiligen Baugebiet wird 
gemäß dem Planeintrag der Nutzungsschablone festgesetzt. 
 
 Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO) 
 Die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse im jeweiligen Baugebiet 
wird gemäß dem Planeintrag der Nutzungsschablone festgesetzt. 
 
 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO) 
Die maximale Gebäudehöhe  (GH max)  im jeweiligen Baugebiet wird 
gemäß dem Planeintrag der Nutzungsschablone festgesetzt.  Die 
maximale Gebäudehöhe ist der obere Abschluss des Daches (First bei 
geneigten Dächern;  Attika bei Flachd ächern), gemessen vom 
Höhenbezugspunkt (siehe Ziff. I. 3.6). 
Dachaufbauten sind nur bis zu einer Höhe von 1,5 m über dem höchsten 
Punkt des letzten Geschosses (First oder Attika) zulässig und dürfen die 
maximale Gebäudehöhe um maximal 1,0 m überschreiten.

Höhenbezugspunkt (gesetzt) 
Der Höhenbezugspunkt hat die Höhe 122,05 m über NHN.  
Er ist in der Planzeichnung eingetragen.  
 
4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 
 
Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden 
durch die Baugrenzen und Baulinien gemäß Planeintrag festgesetzt. 
 
5. Bauweise 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) 
 
Es gilt die abweichende Bauweise mit Baukörperlängen unter 60 m. 
Gebäude dürfen mit oder ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden. 
 
6. Flächen für Stellplätze und Garagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) 
 
 Stellplätze 
 
 Oberirdische Stellplätze sind nur innerhalb der  überbaubaren 
Grundstücksflächen sowie den festgesetzten Flächen St zulässig. 
 
 Unterirdische Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig. 
 
 Garagen und Gemeinschaftsgaragen 
Oberirdische Garagen und Gemeinschaftsgaragen sind nicht zulässig. 
 
7. Flächen für sonstige Nebenanlagen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO) 
 
Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO können auch außerhalb der 
überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.  
 
Es wird auf d ie von der Bebauung freizuhaltenden Bereiche der 
Festsetzung Ziff. I. 15.2.2 ebenso wie auf die Örtlichen Bauvorschriften 
unter Ziff. II. 2 „Außenanlagen“ hingewiesen.  
 
8. Öffentliche Verkehrsflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
 
 Straßenverkehrsflächen 
 Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden gemäß Planeintrag 
festgesetzt.  
 
 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung  „Öffentlicher 
Quartiersplatz“ 
Die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „ Öffentlicher 
Quartiersplatz“ ist auf mindestens 10% ihrer Fläche als Grünfläche 
herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt mind. 4 
Laubbäume gemäß Pflanzliste (siehe Ziff. IV. 1) zu pflanzen. 
Zeichnerisch festgesetzte Bäume können darauf angerechnet werden. Es 
sind Bäume 1. oder 2. Ordnung zu verwenden (siehe Ziff. I. 12.1).

9. Grünflächen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 
 
 Öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“ 
  
Die zeichnerisch festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“ ist als Grünfläche herzustellen und 
dauerhaft zu erhalten.  Versickerungsanlagen innerhalb der Fläche sind 
zulässig. 
  
 Private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“ 
 
 Die zeichnerisch festgesetzte private Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“ ist als Grünfläche herzustellen und 
dauerhaft zu erhalten.  Versickerungsanlagen innerhalb der Fläche sind 
zulässig. 
 
 Der flächige Einbau von Schotter-, Splitt-, Mineralstoff- oder Kiesflächen 
bzw. losen Material - und Steinschüttungen zu rein gestalterischen 
Zwecken sowie der Einbau von Folien zur Aufwuchsdämmung ist nicht 
zulässig.  
 
10. Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 
S. 2 BauGB 
(§ 1a Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 9 BauGB) 
 
Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich werden nach Fertigstellung des 
Artenschutzgutachtens und des Umweltberichts zur Offenlage ergänzt. 
 
11. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
 
 Oberflächenbefestigung/Niederschlagswasserversickerung 
 
 Das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende 
Niederschlagswasser ist, soweit wasserrechtliche und 
wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen, in straßen - und 
wegebegleitende Grünflächen abzuleiten. 
 
 Befestigte, nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke sind, soweit 
wasserrechtliche, wasserwirtschaftliche und brandschutzrechtliche 
Belange nicht entgegenstehen, als wasserdurchlässig befestigte und 
begrünte Flächen (z.B. Rasengittersteine) herzustellen.  
Ausgenommen hiervon sind Zu- und Abfahrtsflächen von Kfz-Stellplätzen 
und die mit St festgesetzte Stellplatzfläche in der Verdistraße. 
 
 Das auf den Dachflächen und in Ziff. I . 11.1.2 genannten Flächen 
anfallende Niederschlagswasser der Baugrundstücke ist, soweit 
wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Belange nicht 
entgegenstehen, auf dem Grundstück zu bewirtschaften (Versickerung, 
Dachbegrünung, Regenwassernutzung).  
Auf die „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser“ unter Ziff. III wird verwiesen.

Sollte eine Versickerung aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich 
sein, kann das Regenwasser ausnahmsweise einer zentralen  
Versickerung zugeführt werden. Dies ist gutachterlich im Rahmen des 
Entwässerungsgesuchs nachzuweisen. 
 
 Begrünung der Grundstücksfreiflächen 
 
 Flächen, innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen, die nicht 
durch bauliche Anlagen überbaut sind, sind als Grünflächen herzustellen 
und dauerhaft zu erhalten ; Flächen, die im Sinne von Ziff . I. 3.2 (GR II) 
genutzt werden, bleiben hiervon unberührt . Versickerungsanlagen 
innerhalb dieser Flächen sind zulässig. 
 
 Der flächige Einbau von Schotter-, Splitt-, Mineralstoff- oder Kiesflächen 
bzw. losen Material - und Steinschüttungen zu rein gestalterischen 
Zwecken sowie der Einbau von Folien zur Aufwuchsdämmung ist nicht 
zulässig.  
 
 Dachbegrünung 
Flachdächer und geneigte Dächer bis 20 Grad Neigung und ab einer 
Mindestgröße von 10 m² sind vollumfänglich zu begrünen. Bei Herstellung 
eines Staffelgeschosses ist das Dach des Staffelgeschosses und das 
Dach des letzten Vollgeschosses zu begrünen. Dabei w erden die 
Dachflächen des Staffelgeschosses und der Überhang des letzten 
Vollgeschosses addiert. Die Begrünung ist dauerhaft zu pflegen und zu 
erhalten und bei Abgang gleichwertig wiederherzustellen.  
Der Dachbegrünungsanteil darf durch Fenster, Be - und 
Entlüftungsöffnungen, Dachaufbauten, Dachterrassen und Attiken um bis 
zu 35 % der gesamten Dachfläche reduziert werden. 
Die Substratschicht, gemessen ohne Unterbau, muss im Mittel 
mindestens 15 cm Höhe aufweisen. Nebenanlagen müssen im Mittel eine 
Substratschicht mit einer Höhe von mindestens 12 cm aufweisen. Die 
Substratschicht darf jedoch eine Höhe von 8 cm nicht unterschreiten. 
Eine Sedum -Kraut-Grasgesellschaft mit regionaltypischer 
Saatgutmischung oder eine vergleichbare Bepflanzung ist der Mindest-
Pflanzstandard. Die Dachflächen sind biodivers zu begrünen. 
 
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind in Kombination mit 
der Dachbegrünung zulässig. 
 
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der 
Geländeoberfläche, die nicht durch  oberirdische bauliche Anlagen 
überdeckt sind, sind mit einer Substratschicht von mindestens 0,8 m , 
gemessen ohne Unterbau, zu überdecken und zu begrünen.  
Im Bereich von Baumanpflanzungen von Bäumen 2. und 3. Ordnung 
muss die Dicke der Substratschicht min d. 1,5 m betragen und 12 m ³ 
Wurzelraum bereitgestellt werden. Die Dicke der Substratschicht bei 
Baumanpflanzungen darf auch durch Aufhügelungen hergestellt werden. 
Pflanzungen von Bäumen 1. Ordnung müssen Bodenanschluss 
aufweisen.  
 
Die Tiefgaragendecken sind biodivers zu begrünen. 
 
Die Begrünung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten  und bei Abgang 
gleichwertig wiederherzustellen.

Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind in Kombination mit 
der Begrünung von Tiefgaragendecken zulässig. 
 
 Fassadenbegrünungen 
Fassaden (Bruttofassadenfläche) sind insgesamt zu mind. 20 % mit 
rankenden, schlingenden oder kletternden Pflanzen flächig und dauerhaft 
zu begrünen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen 
entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust 
gleichwertig zu ersetzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit 
Bodenanschluss von mind. 1 m² herzustellen. Als Ric htwert gilt eine 
Pflanze pro 2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf einen 
Bodenanschluss verzichtet werden, wenn art spezifisch ein ausreichend 
durchwurzelbarer Raum zur Verfügung gestellt wird. 
Die Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von 
Fassadenbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschafts -
entwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) sind zu beachten. 
 
 Flächen oder Maßnahmen zum Artenschutz 
  
Maßnahmen werden nach Fertigstellung des Artenschutzgutachtens und 
des Umweltberichts zur Offenlage ergänzt. 
 
12. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 
 
 Anzupflanzende Bäume 
• Es sind zu mind. 80 % einheimische und standortgerechte Bäume zu 
verwenden. 
• Es sind ausschließlich Bäume gemäß Pflanzliste (siehe Ziff. IV. 1) zu 
pflanzen. 
• Bäume 1. Ordnung müssen bei Pflanzung einen 
Mindeststammumfang (StU) von 20 - 25 cm und Bäume 2. oder 3. 
Ordnung einen StU von 18 - 20 cm aufweisen. 
• Der durchwurzelbare Raum soll bei Bäumen 1. Ordnung mind. 36 m³ 
/ Baum, bei Bäumen 2. Ordnung mind. 24 m³ / Baum und bei Bäumen 
3. Ordnung mind. 12 m³ / Baum umfassen. 
 
Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Abgängige  Bäume sind vom 
jeweiligen Grundstückseigentümer gleichwertig zu ersetzen. 
 
Eine geringfügige Verschie bung der zeichnerisch festgesetzten 
Baumstandorte ist zulässig. 
 
13. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) 
 
 Zu erhaltende Bäume 
 
Die zeichnerisch festgesetzten Bäume mit Erhaltungsbindung sind zu 
erhalten und dauerhaft zu pflegen. Nach dem Bebauungsplan zulässige 
Baumaßnahmen im Wurzel - oder Kronenbereich der zu erhaltenden 
Bäume sind nur gestattet, wenn im Vorfeld fachgutachterlich 
nachgewiesen wird, dass der betroffene Baum hierdurch keine 
Schädigung erleidet. Bei Baumaßnahmen sind die Bäume sach - und

fachgerecht gemäß DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – 
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei 
Baumaßnahmen“ vor schädigenden Einflüssen zu schützen. 
 
Abgängige Bäume sind durch Anpflanzung mit Bäumen 1. oder 2. 
Ordnung gemäß Pflanzliste (siehe Ziff. IV. 1) in folgenden Qualitäten zu 
ersetzen: 
• Mindeststammumfang 25 – 30 cm, mind. dreimal verpflanzt. 
 
14. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung 
oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. 
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
 
 Maßnahmen werden nach Fertigstellung des Schallschutzgutachtens zur 
Offenlage ergänzt. 
 
15. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 
 
 Geh- und Leitungsrechte 
  
 Die mit „GL“ gekennzeichnete Fläche ist auf einer Breite von mind. 3 m 
mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit sowie mit 
Leitungsrechten zugunsten der Erschließungsträger und ihrer 
Rechtsnachfolger zu belasten. 
 
 Leitungsrechte 
 
 Die mit „L“ gekennzeichnete Fläche ist mit Leitungsrechten zugunsten der 
Erschließungsträger und ihrer Rechtsnachfolger zu belasten. 
 
 Die Fläche ist in ihrer vollen Breite von 3 m von Bebauung freizuhalten. 
Eine Überbauung im Bereich des MU 2 ist zulässig. 
 
 
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
 
 Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F . vom 28.05.2018 
(GVBl. S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
 
1. Äußere Gestalt baulicher Anlagen (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
 
 Dachaufbauten 
 
 Technische Dachaufbauten müssen von den Außenwänden des 
Gebäudes allseitig mindestens um das Maß ihrer größt en Höhe 
zurückversetzt werden. Ein näheres Heranrücken an die Außenwände ist 
zulässig, wenn die Oberkante der technischen Dachaufbauten die 
Oberkante der Attika nicht überschreitet. 
 
 Fassaden 
An Fassaden sind glänzende, spiegelnde und reflektierende Materialien 
nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Fassadenelemente ohne 
Blendwirkung, die der Energiegewinnung dienen.

2. Außenanlagen (§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
 
 Einfriedungen (§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO) 
 
 Einfriedungen sind lediglich in Form von Hecken und sonstigen 
Strauchpflanzungen sowie Maschendraht - oder Stabgitterzäunen in 
Verbindung mit Heckenpflanzungen bis zu einer maximalen Höhe von 
1,4 m allgemein zulässig. Es sind Pflanzen gemäß der Pflanzliste (siehe 
Ziff. IV. 1) zu verwenden. 
 
 Einfriedungen in Form von Mauern , sind ausnahmsweise zulässig in 
Form von: verputzten Mauern, weiß oder erdfarben abgetönt; Mauern aus 
Bruchstein; die maximale Höhe der Mauern beträgt 1,4 m; die Mauern 
sind zu begrünen. 
 
 Einfriedungen aus Blech, Kunststoff, Bretterzäunen, Gabionen und Beton 
sowie die Bespannung oder Verkleidung der Einfriedungen z. B. mit 
Sichtschutzfolie, Sichtschutzstreifen oder Zaunblenden sind nicht 
zulässig.  
 
 Bei Einfriedungen ist die Durchlässigkeit für Kleintiere im  Bodenbereich, 
durch einen durchgängigen Mindestabstand zwischen Bodenoberkante 
und Einfriedungsunterkante von 0,1 m Höhe oder durch einen 0,12 m 
breiten und hohen Durchlass pro angefangener 10 m Einfriedungslänge, 
zu gewährleisten. 
 
 Einhausung für Fahrräder und Müllbehälter  
 
 Einhausungen für Fahrradabstellplätze sind zulässig. Bespannung oder 
Verkleidung der Einhausung z. B. mit Sichtschutzfolie, Sichtschutzstreifen 
oder Zaunblenden sind nicht zulässig. 
 
Oberirdische Müllbehälter im Freien sind durch bauliche Anlagen oder 
intensive Eingrünung der Einsicht (aus den öffentlichen Verkehrsflächen 
und der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) zu entziehen. Im 
Falle einer Eingrünung sind Pflanzen gemäß der Pflanzliste (siehe Ziff. 
IV. 1) zu verwenden. 
Bespannung oder Verkleidung der Einhausung z. B. mit Sichtschutzfolie, 
Sichtschutzstreifen oder Zaunblenden sind nicht zulässig. 
 
 Anforderungen an Werbeanlagen in den Baugebieten  
(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 
 
Werbeanlagen sind nur am Gebäude (am Ort der Leistung) zulässig. Die 
Werbe- und Schriftzone ist dem Erdgeschossbereich zuzuordnen ; 
Nutzungen in den Obergeschossen dürfen auch in den Obergeschossen 
werben. 
 
Werbeanlagen dürfen wesentliche Bauteile nicht verdecken. Art, Form, 
Größe, Lage, Ausführung und Anbringung der Anlage müssen sich in die 
Maßstäblichkeit der Architektur einfügen. 
 
Das Anbringen / Aufstellen von Plakatwänden und Warenautomaten, von 
sich be wegenden Werbeanlagen, Werbeanlagen mit wechselndem, 
bewegtem oder grellem Licht (Lauf -, Wechsel - und Blinklicht sowie 
Leuchtschriften), Lichtprojektionen einschließlich Laserwerbungen,

Bildschirmwerbungen sowie Werbeanlagen mit Tonwiedergabe sind 
unzulässig. 
 
 
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser 
 
 Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG ) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBI. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
 
 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf privaten und 
öffentlichen Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf 
Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln. Dieses 
Niederschlagswasser soll als Brauchwasser (z.B. für 
Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden. 
 
Ausgenommen sind: 
• begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal 
angeschlossen sind und 
• Intensivgründächer. 
 
Das Fassungsvermögen der Zisternen soll: 
• mindestens 25 l/m² horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche 
• mindestens 10 l/m² extensiv begrünte Dachfläche  
betragen. 
 
Hinweise: 
Der Überlauf der Zisternen ist, soweit dem weder wasserrechtliche noch 
sonstige öffentlich -rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche 
Belange entgegenstehen, auf dem Grundstück zu versickern und/oder in 
den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten. 
 
An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachflächen sind mit 
Dachabdichtungsbahnen auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oder 
Biozide nach der Definition der Biozid -Verordnung (EU) Nr.  528/2012 
enthalten. 
 
 
IV. Hinweise 
 
Weitere Hinweise werden zur Offenlage ergänzt. 
 
1. Pflanzliste 
 
Die Pflanzliste wird zur Offenlage ergänzt.

Beratungsverlauf (3)

TOP 12
TOP 289
TOP 9

Orte (7)

  • Brucknerstraße 33
  • Verdistraße 22
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Schönbergstraße
  • Hindemithstraße
  • Messeler-Park-Straße
  • Frankfurter Landstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0215
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00