2022/0408
Über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bewältigung der Corona-Pandemie und für den Betrieb der Notunterkünfte im Bürgermeister-Pohl-Haus
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Punkt 31: Über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bewältigung der Corona-Pandemie und für den Betrieb der Notunterkünfte im Bürgermeister-Pohl- Haus (V-Nr. 2022/0408) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2022/0408
2698 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0408
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: diverse
Kostenstelle: diverse Investitionsnummer: ---
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse
Betreff: Über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bewältigung der Corona-
Pandemie und für den Betrieb der Notunterkünfte im Bürgermeister -Pohl-Haus
Vorlage vom: 09.12.2022
Beschlussvorschlag :
Zum Betrieb der Notunterkunft im Bürgermeister-Pohl-Haus in Verbindung mit
Integrationsmaßnahmen werden im Jahr 2022 außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO in Höhe
von 2.791.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO von 310.000 Euro werden zur weiteren Bewältigung der
Corona-Pandemie notwendig.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.12.2022
Aufgrund des weiteren Andauerns der Corona-Pandemie auch im Jahr 2022 sowie der
Inbetriebnahme der Notunterkunft für kriegsgeflüchtete Menschen aus der Ukraine im
Bürgermeister-Pohl-Haus werden weitere Mittel über- und außerplanmäßig benötigt, um die
finanziellen Folgen der Maßnahmen für den städtischen Haushalt aufzufangen und
darzustellen.
Für den Betrieb der Notunterkunft fallen außerplanmäßige Mittel im Ergebnishaushalt in Höhe
von 2.551 TEUR an. Hierunter fallen der Betrieb der Einrichtung mit 1.500 TEUR und die
Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes mit 550 TEUR sowie Verpflegungspauschale in Höhe
von 243 TEUR.
Weitere außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind im Rahmen der Sprach-
und Integrationsmittlung für ukrainische Geflüchtete in Höhe von 240 TEUR entstanden.
Überplanmäßig fallen außerdem im Ergebnishaushalt Mittel in Höhe von 310 TEUR an. Grund
sind höhere Mieten für die Sitzungen der städtischen Gremien, die zur Wahrung der
Abstandsregeln im darmstadtium abgehalten wurden sowie eine ausreichende Beschaffung von
Masken, Test-Kits und Hygieneartikel.
Die Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung im Haushaltsjahr 2022 gewährleistet.
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0408
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.12.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00