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2022/0408

Über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bewältigung der Corona-Pandemie und für den Betrieb der Notunterkünfte im Bürgermeister-Pohl-Haus

Magistratsvorlage 12.12.2022

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Punkt 31: Über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bewältigung der 
Corona-Pandemie und für den Betrieb der Notunterkünfte im Bürgermeister-Pohl-
Haus 
 (V-Nr. 2022/0408) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2022/0408

2698 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0408 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: diverse 
Kostenstelle:  diverse Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bewältigung der Corona-
Pandemie und für den Betrieb der Notunterkünfte im Bürgermeister -Pohl-Haus 
 
Vorlage vom: 09.12.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Zum Betrieb der Notunterkunft im Bürgermeister-Pohl-Haus in Verbindung mit 
Integrationsmaßnahmen werden im Jahr 2022 außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO in Höhe 
von 2.791.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
Überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO von 310.000 Euro werden zur weiteren Bewältigung der 
Corona-Pandemie notwendig. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.12.2022 
 
 
Aufgrund des weiteren Andauerns der Corona-Pandemie auch im Jahr 2022 sowie der 
Inbetriebnahme der Notunterkunft für kriegsgeflüchtete Menschen aus der Ukraine im 
Bürgermeister-Pohl-Haus werden weitere Mittel über- und außerplanmäßig benötigt, um die 
finanziellen Folgen der Maßnahmen für den städtischen Haushalt aufzufangen und 
darzustellen. 
Für den Betrieb der Notunterkunft fallen außerplanmäßige Mittel im Ergebnishaushalt in Höhe 
von 2.551 TEUR an. Hierunter fallen der Betrieb der Einrichtung mit 1.500 TEUR und die 
Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes mit 550 TEUR sowie Verpflegungspauschale in Höhe 
von 243 TEUR. 
Weitere außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind im Rahmen der Sprach- 
und Integrationsmittlung für ukrainische Geflüchtete in Höhe von 240 TEUR entstanden. 
Überplanmäßig fallen außerdem im Ergebnishaushalt Mittel in Höhe von 310 TEUR an. Grund 
sind höhere Mieten für die Sitzungen der städtischen Gremien, die zur Wahrung der 
Abstandsregeln im darmstadtium abgehalten wurden sowie eine ausreichende Beschaffung von 
Masken, Test-Kits und Hygieneartikel.  
Die Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung im Haushaltsjahr 2022 gewährleistet.  
  
Der Dezernent IV 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0408
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.12.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00