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Dritte Vergabe der bezirklichen Finanzmittel 2024 gem. § 37 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1919/2024 vom 12.06.2024

Stand: Am 17.06.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln T elefon:0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 1919/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Dritte Vergabe der bezirklichen Finanzmittel 2024 gem. § 37 GO Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die dritte Vergabe der bezirksorientierten Finanz- mittel gem. 37 GO für das Jahr 2024 wie folgt: Antrag Nr.: Antragsteller*in Projekt Zuschuss 56/2024 Stimmen der Solidarität 5. Festival der Solidarität 2.000,00 € Folgende Zuschussanträge werden abgelehnt: Antrag Nr.: Antragsteller*in Projekt 54/2024 Förderverein Ev. Kindertagesstätte Kinderarche Zirkusprojekt für Kita 55/2024 Kita Christi Geburt Gesunde KITA starke Kinder Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie- senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. Der Rat der Stadt Köln hat für das Jahr 2024 insgesamt 146.100 bezirksbezogene Mittel für den Stadtbezirk festgesetzt. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung 2.879,46 € zur Förderung der Bürgervereine im Stadtbezirk, 5.555,55 € zur Kulturförderung und 10.000 € Euro zur För- derung ehrenamtlichen Klimaschutzes im Stadtbezirk zur Verfügung. Anlage -Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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