2016/0231
Verlängerung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg (2011 - 2016)
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2016/0231
2699 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 56
II 20
III 61 66 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0231
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7 123 020
Betreff: Verlängerung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und des Landkreises Darmstadt -Dieburg (2011 - 2016)
Vorlage vom: 0 6.06.2016
Beschlussvorschlag :
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt, den Gültigkeitszeitraum des gemeinsamen
Nahverkehrsplans (NVP) 2011 – 2016 bis einschließlich des Jahres 2017 zu verlängern, mit der
Option einer Verlängerung bis einschließlich des Jahres 2018, falls sich die Beschlussfassu ng
über den neuen gemeinsamen NVP bis in das Jahr 2018 verzögert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.06.2016:
Der gemeinsame Nahverkehrsplan (NVP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des
Landkreises Darmstadt -Dieburg 2011 – 2016 wurde von der DADINA aufgestellt und von der
Stadtverordnetenversammlu ng der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MV 2010/460 mit
Magistratsbeschluss -Nr. 584 / Stadtverordnetenbeschluss vom 09.12.2010) und dem
Kreistag des Landkreises Darmstadt -Dieburg beschlossen. Da die Neuaufstellung einige Zeit
in Anspruch nehmen wird, wird bes chlossen, die Gültigkeit des aktuellen NVP bis Ende 2017
mit der Option einer Verlängerung bis Ende 2018 zu verlängern. Damit gilt dieser auch noch
für die Anfang 2017 von der DADINA durchzuführenden Ausschreibungsverfahren von
Verkehrsleistungen. Der Beschluss zur Verlängerung ist auch von den Gremien des
Landkreises Darmstadt -Dieburg zu fassen.
Auf die Einhaltung der Einfahrbeschränkungen durch die Umweltzone in Darmstadt wird im
aktuellen NVP redaktionell hingewiesen, allerdings gelten diese Rege lungen unabhängig von
den Bestimmungen des NVP.
Darmstadt, den 06.06.2016
I / 61.4 ÖPNV wei
Nst. 3937
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0231
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00