2018/0207
Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den Darmstadt Citymarketing e.V.
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Punkt 14: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den Darmstadt Citymarketing e.V. (V-Nr. 2018/0207) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 2 Stimmen aus UFFBASSE und 4 Stimmen aus Die Linke. Stimmenthaltung: UWIGA, 2 Stimmen aus UFFBASSE und 1 Stimme aus Die Linke.
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M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag Fördervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt - nachfolgend „Stadt“ genannt - und dem Darmstadt Citymarketing e.V., vertreten durch den Vorstand, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt - nachfolgend „Verein“ genannt“ Vorbemerkung Aufgabe des Vereins ist die Belebung des Einzelhandels- und Dienstleistungsstandorts in der City Darmstadt und dessen dauerhafte attraktive Gestaltung für Kunden und Besucher. Zu diesem Zweck führt der Verein mit Mitteln, die von seinen Mitgliedern aufg ebracht werden vielfältige Maßnahmen durch. Die Stadt erkennt die Förderwürdigkeit der Au f- gabenwahrnehmung des Vereins an und möchte diese durch Zuschü sse nach den folgenden Regelungen unterstützen. M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag 2 § 1 Gewährung jährlicher Zuschüsse (1) Die Stadt gewährt dem Verein einen Zuschuss in Höhe des 1,5fachen der Mi ttel, die ihm auf Grund der Zuwendungen seiner Mitglieder gemäß Beitragsordnung für die in § 2 der Vereinssatzung definierten Zwecke zur Verfügu ng stehen, zumindest jedoch in einer Höhe von jährlich € 1 20.000,00. Der Zuschuss ist in seiner Höhe zudem auf einen Jahresbetrag von € 200.000,00 begrenzt, auch wenn das jährliche Beitragsau f- kommen diesen Betrag übersteigt. Er ist nicht an irgend we lche Gegenleistungen oder Voraussetzungen geknüpft. (2) Die Zuschüsse können vom Vereinsvorstand aufgrund einer Schätzung des Ja h- resbeitragsaufkommens in vierteiljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 1. Werktag eines Quartals abgerufen werden und werden unverzüglich ausgezahlt. (3) Soweit Überzahlungen oder Unterzahlungen der Zuschüsse nicht im laufenden Jahr ausgeglichen werden, erfolgt der Ausgleich im Folgejahr. § 2 Leistungen des Vereins (1) Der Verein verwendet seine Mitgliederbeiträge und die städtische n Zuschüsse aus- schließlich zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke. Er kann Rücklagen bilden, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet sind. (2) Der Verein entscheidet nach seinem Ermessen, für welche Maßnahmen im Si nne des Absatzes 1 Mittel eingesetzt werden, ohne dass die Stadt hierauf Einfluss nimmt. Bei einer Mittelverwendung zu Zwecken, die nicht vom Vereinszweck e rfasst werden, kann die Stadt die Zuschüsse insoweit zurückfordern. (3) Der Verein unterhält ein Rech nungswesen nach den Grundsätzen ordnungsmäß i- ger Buchhaltung und erstellt bis zum 30. Juni eines Jahres den Jahresabschluss. Der M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag 3 Jahresabschluss kann von einem Beauftragten der Stadt auf Kosten der Stadt geprüft werden. § 3 Dauer des Vertrages (1) Der Ve rtrag wird für d as Jahr 2018 abgeschlossen und kann durch Erkl ärung der Stadt jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. (2) Auch nach Beendigung des Vertrages stehen der Stadt die Prüfungsrechte und eventuelle Rückgewähransprüche aus Überzahlungen für die Vertragsjahre zu. Darmstadt, den 09.07.2018 Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Citymarketing e.V. ……………………… ………………………. Oberbürgermeister Vorstand Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Citymarketing e.V. ............................ ............................ Stadtkämmerer Vorstand
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Punkt 4: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den Darmstadt Citymarketing e.V. (V-Nr. 2018/0207) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA
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Punkt 4: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den Darmstadt Citymarketing e.V. (V-Nr. 2018/0207) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA
2018/0207
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtsc haft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0207
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 571010
Kostenstelle: 015-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5710-11 Sachkonto: 7127061
Betreff: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den
Darmstadt Citymarketing e.V.
Vorlage vom: 09.07.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Erhöhung des jährlichen Mindestzuschussbetrags der Wissenschaftsstadt Darmstadt an
den Darmstadt Citymarketing e.V. auf 120.000€ ab dem Haushaltsjahr 2018 wird zuge-
stimmt.
2. Im Fördervertrag zwischen der Stadt und dem Verein wird § 1, Abs. 1 entsprechend
angepasst.
Anlagen: Aktualisierter Fördervertrag mit dem Citymarketing e.V.
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. Juli 2018
In 2006 wurden das allgemeine Stadt - und das Citymarketing für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt neu geordnet. So wurde mit Magistratsvorlage -Nr. 2006/0508 die aktivierende
Regelung getroffen, dass die Stadt dem Darmstadt Citymarketing e.V. einen Zuschuss
gewährt, der das 1,5 -fache der finanzielle n Beteiligung (im Sinne von Mitgliedsbeiträgen) der
Gewerbetreibenden zum Verein a usmacht. Dies wurde in einem Fördervertrag vereinbart, der
seither auf Basis der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse durch Erklärung der Stadt fortgeführt
wird. Die Zusammenarbeit zwischen Einzelhandel, Dienstleistern etc. mit dem Magistrat in
den Gremien des V ereins hat sich bewährt und gilt als sinnvolles und erfolgreiches Modell für
ein Innenstadtmarketing in Deutschland. Der Darmstadt Citymarketing e.V. ist wichtiger
Ansprechpartner für alle Belange der Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der
Innenstadt, Schnittstelle zwischen privaten Akteuren und Verwaltung sowie Ausrichter
besucherstarker Events in der City. Daneben ist er unter anderem verantwortlich für die
Weihnachtsbeleuchtung und die Illumination des Ludwigsmonuments.
Allerdings zeigt sich in de n letzten Jahren, dass es trotz aller Bemühungen immer
schwieriger wird, die Mitgliedsbeiträge seitens der Gewerbetreibenden auf einem konstanten
Niveau zu halten. Dies ist zum einen auf den Strukturwandel der deutschen Hauptgeschäfts -
zentren zurückzuführe n. Vor allem wirkt sich aber aus, dass immer mehr Einzelhandels -
ketten ihre Filialbetriebe veranlassen, sich aus den örtlichen Marketingorganisationen
zurückzuziehen. Dabei handelt es sich um Konzernentscheidungen, die lokal nicht zu
beeinflussen sind. Auc h durch die Akquise von weiteren inhabergeführten Betrieben ist dies
nicht zu kompensieren, da diese in der Regel über kleinere Verkaufsflächen verfügen als
übliche Filialbetriebe, so dass ihr Betragsvolumen aufgrund der Staffelung nach Größe und
Branche geringer ist.
Konkret führt dies dazu, dass die Summe der Mitgliedsbeiträge bereits in 2017 auf 77.000€
abgesunken ist (= städtischer Zuschuss in Höhe von 115.000€). In 2018 werden
Mitgliedbeiträge in Höhe von nur noch rund 59.000€ erwartet (was einem städ tischen
Zuschuss in Höhe von 88.500€ entsprechen würde). Mit dieser finanziellen Ausstattung ist
der bisherige Leistungs - und Maßnahmenumfang des Citymarketings in Darmstadt nicht
mehr zu erbringen. Zugleich muss das Citymarketing aber vor dem Hintergrund der
Konkurrenz des Online -Handels unbedingt auf einem gutem Niveau gehalten werden. Insofern
ist es weder städtisches Interesse noch im Geiste der Ursprungsvorlage aus dem Jahr 2006,
den Darmstadt Citymarketing e.V. hinsichtlich seiner Aktivitäten der Gefa hr einer
Negativspirale auszusetzen.
Insofern wird empfohlen, den jährlichen Mindestzuschuss an den Verein auf 120.000€
anzuheben, um Planungssicherheit und ein ausreichendes Maßnahmenportfolio
sicherzustellen. Die übrigen Regelungen des Fördervertrags bl eiben unverändert. Weitere
haushaltstechnische Veranlassungen müssen nicht getroffen werden. Die voraussichtlich
abgerufene Zuschusssumme ist im Haushalt 2018 vorhanden.
Darmstadt, den 09. Juli 2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 30
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0207
Magistratsbeschluss-Nr.
282
Internetfähig
Produkt-Nr.: 571010
Kostenstelle: 015-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5710-11 Sachkonto: 7127061
Betreff: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den
Darmstadt Citymarketing e.V.
Vorlage vom: 09.07.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Erhöhung des jährlichen Mindestzuschussbetrags der Wissenschaftsstadt Darmstadt an
den Darmstadt Citymarketing e.V. auf 120.000€ ab dem Haushaltsjahr 2018 wird zuge-
stimmt.
2. Im Fördervertrag zwischen der Stadt und dem Verein wird § 1, Abs. 1 entsprechend
angepasst.
Anlagen: Aktualisierter Fördervertrag mit dem Citymarketing e.V.
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. Juli 2018
In 2006 wurden das allgemeine Stadt - und das Citymarketing für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt neu geordnet. So wurde mit Magistratsvorlage -Nr. 2006/0508 die aktivierende
Regelung getroffen, dass die Stadt dem Darmstadt Citymarketing e.V. einen Zuschuss
gewährt, der das 1,5-fache der finanziellen Beteiligung (im Sinne von Mitgliedsbeiträgen) der
Gewerbetreibenden zum Verein ausmacht. Dies wurde in einem Förderv ertrag vereinbart, der
seither auf Basis der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse durch Erklärung der Stadt fortgeführt
wird. Die Zusammenarbeit zwischen Einzelhandel, Dienstleistern etc. mit dem Magistrat in
den Gremien des Vereins hat sich bewährt und gilt als sinnvolles und erfolgreiches Modell für
ein Innenstadtmarketing in Deutschland. Der Darmstadt Citymarketing e.V. ist wichtiger
Ansprechpartner für alle Belange der Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der
Innenstadt, Schnittstelle zwischen private n Akteuren und Verwaltung sowie Ausrichter
besucherstarker Events in der City. Daneben ist er unter anderem verantwortlich für die
Weihnachtsbeleuchtung und die Illumination des Ludwigsmonuments.
Allerdings zeigt sich in den letzten Jahren, dass es trotz aller Bemühungen immer
schwieriger wird, die Mitgliedsbeiträge seitens der Gewerbetreibenden auf einem konstanten
Niveau zu halten. Dies ist zum einen auf den Strukturwandel der deutschen Hauptgeschäfts -
zentren zurückzuführen. Vor allem wirkt sich aber aus , dass immer mehr Einzelhandels -
ketten ihre Filialbetriebe veranlassen, sich aus den örtlichen Marketingorganisationen
zurückzuziehen. Dabei handelt es sich um Konzernentscheidungen, die lokal nicht zu
beeinflussen sind. Auch durch die Akquise von weiteren inhabergeführten Betrieben ist dies
nicht zu kompensieren, da diese in der Regel über kleinere Verkaufsflächen verfügen als
übliche Filialbetriebe, so dass ihr Betragsvolumen aufgrund der Staffelung nach Größe und
Branche geringer ist.
Konkret führt dies dazu, dass die Summe der Mitgliedsbeiträge bereits in 2017 auf 77.000€
abgesunken ist (= städtischer Zuschuss in Höhe von 115.000€). In 2018 werden
Mitgliedbeiträge in Höhe von nur noch rund 59.000€ erwartet (was einem städtischen
Zuschuss in Höhe von 88.500€ entsprechen würde). Mit dieser finanziellen Ausstattung ist
der bisherige Leistungs- und Maßnahmenumfang des Citymarketings in Darmstadt nicht
mehr zu erbringen. Zugleich muss das Citymarketing aber vor dem Hintergrund der
Konkurrenz des Online-Handels unbedingt auf einem gutem Niveau gehalten werden. Insofern
ist es weder städtisches Interesse noch im Geiste der Ursprungsvorlage aus dem Jahr 2006,
den Darmstadt Citymarketing e.V. hinsichtlich seiner Aktivitäten der Gefahr einer
Negativspirale auszusetzen.
Insofern wird empfohlen, den jährlichen Mindestzuschuss an den Verein auf 120.000€
anzuheben, um Planungssicherheit und ein ausreichendes Maßnahmenportfolio
sicherzustellen. Die übrigen Regelungen des Fördervertrags bleiben unverändert. Weitere
haushaltstechnische Veranlassungen müssen nicht getroffen werden. Die voraussichtlich
abgerufene Zuschusssumme ist im Haushalt 2018 vorhanden.
Darmstadt, den 09. Juli 2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0207
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.07.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00