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2018/0207

Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den Darmstadt Citymarketing e.V.

Magistratsvorlage 09.07.2018

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310 Zeichen

Punkt 14: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den 
Darmstadt Citymarketing e.V. 
 (V-Nr. 2018/0207) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: 2 Stimmen aus UFFBASSE und 4 Stimmen aus Die Linke.  
Stimmenthaltung: UWIGA, 2 Stimmen aus UFFBASSE und 1 Stimme aus Die Linke.

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3394 Zeichen

M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag 
 
Fördervertrag 
 
 
zwischen 
 
 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,  
vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt 
 
- nachfolgend „Stadt“ genannt - 
 
und 
 
 
dem Darmstadt Citymarketing e.V., 
vertreten durch den Vorstand, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt 
 
- nachfolgend „Verein“ genannt“  
 
 
 
Vorbemerkung 
 
Aufgabe des Vereins ist die Belebung des Einzelhandels- und Dienstleistungsstandorts 
in der City Darmstadt und dessen dauerhafte attraktive Gestaltung für Kunden und 
Besucher. 
 
Zu diesem Zweck führt der Verein mit Mitteln, die von seinen Mitgliedern aufg ebracht 
werden vielfältige Maßnahmen durch. Die Stadt erkennt die Förderwürdigkeit der Au f-
gabenwahrnehmung des Vereins an und möchte diese durch Zuschü sse nach den 
folgenden Regelungen unterstützen.

M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag 
2 
 
§ 1 
Gewährung jährlicher Zuschüsse 
 
(1) Die Stadt gewährt dem Verein einen Zuschuss in Höhe des 1,5fachen der Mi ttel, 
die ihm auf Grund der Zuwendungen seiner Mitglieder gemäß Beitragsordnung für die 
in § 2 der Vereinssatzung definierten Zwecke zur Verfügu ng stehen, zumindest jedoch 
in einer Höhe von jährlich € 1 20.000,00. Der Zuschuss ist in seiner Höhe zudem auf 
einen Jahresbetrag von €  200.000,00 begrenzt, auch wenn das jährliche Beitragsau f-
kommen diesen Betrag übersteigt. Er ist nicht an irgend we lche Gegenleistungen oder 
Voraussetzungen geknüpft.  
 
(2) Die Zuschüsse können vom Vereinsvorstand aufgrund einer Schätzung des Ja h-
resbeitragsaufkommens in vierteiljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 1. Werktag eines 
Quartals abgerufen werden und werden unverzüglich ausgezahlt. 
 
(3) Soweit Überzahlungen oder Unterzahlungen der Zuschüsse nicht im laufenden Jahr 
ausgeglichen werden, erfolgt der Ausgleich im Folgejahr. 
 
 
§ 2 
Leistungen des Vereins 
 
(1) Der Verein verwendet seine Mitgliederbeiträge und die städtische n Zuschüsse aus-
schließlich zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke. Er kann Rücklagen bilden, 
die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet sind.  
 
(2) Der Verein entscheidet nach seinem Ermessen, für welche Maßnahmen im Si nne 
des Absatzes 1 Mittel eingesetzt werden, ohne dass die Stadt hierauf Einfluss nimmt. 
Bei einer Mittelverwendung zu Zwecken, die nicht vom Vereinszweck e rfasst werden, 
kann die Stadt die Zuschüsse insoweit zurückfordern. 
 
(3) Der Verein unterhält ein Rech nungswesen nach den Grundsätzen ordnungsmäß i-
ger Buchhaltung und erstellt bis zum 30. Juni eines Jahres den Jahresabschluss. Der

M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag 
3 
Jahresabschluss kann von einem Beauftragten der Stadt auf Kosten der Stadt geprüft 
werden. 
 
 
§ 3 
Dauer des Vertrages 
 
(1) Der Ve rtrag wird für d as Jahr 2018 abgeschlossen und kann durch Erkl ärung der 
Stadt jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. 
 
(2) Auch nach Beendigung des Vertrages stehen der Stadt die Prüfungsrechte und 
eventuelle Rückgewähransprüche aus Überzahlungen für die Vertragsjahre zu. 
 
 
Darmstadt, den 09.07.2018 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Citymarketing e.V. 
 
……………………… ………………………. 
Oberbürgermeister Vorstand 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Citymarketing e.V. 
 
............................                                       ............................ 
Stadtkämmerer Vorstand

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240 Zeichen

Punkt 4: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den 
Darmstadt Citymarketing e.V. 
 (V-Nr. 2018/0207) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: UWIGA

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Punkt 4: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den 
Darmstadt Citymarketing e.V. 
 (V-Nr. 2018/0207) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion UWIGA

2018/0207

4753 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.08.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Amt für Wirtsc haft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0207 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 571010 
Kostenstelle:  015-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5710-11      Sachkonto: 7127061 
 
Betreff: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den 
Darmstadt Citymarketing e.V.  
 
Vorlage vom: 09.07.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Erhöhung des jährlichen Mindestzuschussbetrags der Wissenschaftsstadt Darmstadt an 
den Darmstadt Citymarketing e.V. auf 120.000€  ab dem Haushaltsjahr 2018 wird zuge-
stimmt. 
 
2. Im Fördervertrag zwischen der Stadt und dem Verein wird § 1, Abs. 1 entsprechend 
angepasst. 
 
 
 
Anlagen: Aktualisierter Fördervertrag mit dem Citymarketing e.V.  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. Juli 2018 
 
In 2006 wurden das allgemeine Stadt - und das Citymarketing für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt neu geordnet. So wurde mit Magistratsvorlage -Nr. 2006/0508 die aktivierende 
Regelung getroffen, dass die Stadt dem Darmstadt Citymarketing e.V. einen Zuschuss 
gewährt, der das 1,5 -fache der finanzielle n Beteiligung (im Sinne von Mitgliedsbeiträgen) der 
Gewerbetreibenden zum Verein a usmacht. Dies wurde in einem Fördervertrag vereinbart, der 
seither auf Basis der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse durch Erklärung der Stadt fortgeführt 
wird. Die Zusammenarbeit zwischen Einzelhandel, Dienstleistern etc. mit dem Magistrat in 
den Gremien des V ereins hat sich bewährt und gilt  als sinnvolles und erfolgreiches Modell für 
ein Innenstadtmarketing in Deutschland. Der Darmstadt Citymarketing e.V. ist wichtiger 
Ansprechpartner für alle Belange der Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der 
Innenstadt, Schnittstelle zwischen privaten Akteuren und Verwaltung sowie Ausrichter 
besucherstarker Events in der City. Daneben ist er unter anderem verantwortlich für die 
Weihnachtsbeleuchtung und die Illumination des Ludwigsmonuments.  
 
Allerdings zeigt sich in de n letzten Jahren, dass es trotz aller Bemühungen immer 
schwieriger wird, die Mitgliedsbeiträge seitens der Gewerbetreibenden auf einem konstanten 
Niveau zu halten. Dies ist zum einen auf den Strukturwandel der deutschen Hauptgeschäfts -
zentren zurückzuführe n. Vor allem wirkt sich aber aus, dass immer mehr Einzelhandels -
ketten ihre Filialbetriebe veranlassen, sich aus den örtlichen Marketingorganisationen 
zurückzuziehen. Dabei handelt es sich um Konzernentscheidungen, die lokal nicht zu 
beeinflussen sind. Auc h durch die Akquise von weiteren inhabergeführten Betrieben ist dies 
nicht zu kompensieren, da diese in der Regel über kleinere Verkaufsflächen verfügen als 
übliche Filialbetriebe, so dass ihr Betragsvolumen aufgrund der Staffelung nach Größe und 
Branche geringer ist. 
 
Konkret führt dies dazu, dass die Summe der Mitgliedsbeiträge bereits in 2017 auf 77.000€ 
abgesunken ist (= städtischer Zuschuss in Höhe von 115.000€). In 2018 werden 
Mitgliedbeiträge in Höhe von nur noch rund 59.000€ erwartet (was einem städ tischen 
Zuschuss in Höhe von 88.500€ entsprechen würde). Mit dieser finanziellen Ausstattung ist 
der bisherige Leistungs - und Maßnahmenumfang des Citymarketings in Darmstadt nicht 
mehr zu erbringen. Zugleich muss das Citymarketing aber vor dem Hintergrund der 
Konkurrenz des Online -Handels unbedingt auf einem gutem Niveau gehalten werden. Insofern 
ist es weder städtisches Interesse noch im Geiste der Ursprungsvorlage aus dem Jahr 2006, 
den Darmstadt Citymarketing e.V. hinsichtlich seiner Aktivitäten der Gefa hr einer 
Negativspirale auszusetzen.  
Insofern wird empfohlen, den jährlichen Mindestzuschuss an den Verein auf 120.000€ 
anzuheben, um Planungssicherheit und ein ausreichendes Maßnahmenportfolio 
sicherzustellen. Die übrigen Regelungen des Fördervertrags bl eiben unverändert. Weitere 
haushaltstechnische Veranlassungen müssen nicht getroffen werden. Die voraussichtlich 
abgerufene Zuschusssumme ist im Haushalt 2018 vorhanden.  
 
Darmstadt, den 09. Juli 2018  
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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4807 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.08.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Rechtsamt 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 30 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0207 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
282 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 571010 
Kostenstelle: 015-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5710-11      Sachkonto: 7127061 
 
Betreff: Citymarketing – Anpassung des städtischen Mindestzuschussbetrags an den 
Darmstadt Citymarketing e.V.  
 
Vorlage vom: 09.07.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Erhöhung des jährlichen Mindestzuschussbetrags der Wissenschaftsstadt Darmstadt an 
den Darmstadt Citymarketing e.V. auf 120.000€  ab dem Haushaltsjahr 2018 wird zuge-
stimmt. 
 
2. Im Fördervertrag zwischen der Stadt und dem Verein wird § 1, Abs. 1 entsprechend 
angepasst. 
 
 
 
Anlagen: Aktualisierter Fördervertrag mit dem Citymarketing e.V.

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. Juli 2018  
 
In 2006 wurden das allgemeine Stadt - und das Citymarketing für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt neu geordnet. So wurde mit Magistratsvorlage -Nr. 2006/0508 die aktivierende 
Regelung getroffen, dass die Stadt dem Darmstadt Citymarketing e.V. einen Zuschuss 
gewährt, der das 1,5-fache der finanziellen Beteiligung (im Sinne von Mitgliedsbeiträgen) der 
Gewerbetreibenden zum Verein ausmacht. Dies wurde in einem Förderv ertrag vereinbart, der 
seither auf Basis der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse durch Erklärung der Stadt fortgeführt 
wird. Die Zusammenarbeit zwischen Einzelhandel, Dienstleistern etc. mit dem Magistrat in 
den Gremien des Vereins hat sich bewährt und gilt  als sinnvolles und erfolgreiches Modell für 
ein Innenstadtmarketing in Deutschland. Der Darmstadt Citymarketing e.V. ist wichtiger 
Ansprechpartner für alle Belange der Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der 
Innenstadt, Schnittstelle zwischen private n Akteuren und Verwaltung sowie Ausrichter 
besucherstarker Events in der City. Daneben ist er unter anderem verantwortlich für die 
Weihnachtsbeleuchtung und die Illumination des Ludwigsmonuments.  
 
Allerdings zeigt sich in den letzten Jahren, dass es trotz aller Bemühungen immer 
schwieriger wird, die Mitgliedsbeiträge seitens der Gewerbetreibenden auf einem konstanten 
Niveau zu halten. Dies ist zum einen auf den Strukturwandel der deutschen Hauptgeschäfts -
zentren zurückzuführen. Vor allem wirkt sich aber aus , dass immer mehr Einzelhandels -
ketten ihre Filialbetriebe veranlassen, sich aus den örtlichen Marketingorganisationen 
zurückzuziehen. Dabei handelt es sich um Konzernentscheidungen, die lokal nicht zu 
beeinflussen sind. Auch durch die Akquise von weiteren  inhabergeführten Betrieben ist dies 
nicht zu kompensieren, da diese in der Regel über kleinere Verkaufsflächen verfügen als 
übliche Filialbetriebe, so dass ihr Betragsvolumen aufgrund der Staffelung nach Größe und 
Branche geringer ist. 
 
Konkret führt dies dazu, dass die Summe der Mitgliedsbeiträge bereits in 2017 auf 77.000€ 
abgesunken ist (= städtischer Zuschuss in Höhe von 115.000€). In 2018 werden 
Mitgliedbeiträge in Höhe von nur noch rund 59.000€ erwartet (was einem städtischen 
Zuschuss in Höhe von 88.500€ entsprechen würde). Mit dieser finanziellen Ausstattung ist 
der bisherige Leistungs- und Maßnahmenumfang des Citymarketings in Darmstadt nicht 
mehr zu erbringen. Zugleich muss das Citymarketing aber vor dem Hintergrund der 
Konkurrenz des Online-Handels unbedingt auf einem gutem Niveau gehalten werden. Insofern 
ist es weder städtisches Interesse noch im Geiste der Ursprungsvorlage aus dem Jahr 2006, 
den Darmstadt Citymarketing e.V. hinsichtlich seiner Aktivitäten der Gefahr einer 
Negativspirale auszusetzen.  
Insofern wird empfohlen, den jährlichen Mindestzuschuss an den Verein auf 120.000€ 
anzuheben, um Planungssicherheit und ein ausreichendes Maßnahmenportfolio 
sicherzustellen. Die übrigen Regelungen des Fördervertrags bleiben unverändert. Weitere 
haushaltstechnische Veranlassungen müssen nicht getroffen werden. Die voraussichtlich 
abgerufene Zuschusssumme ist im Haushalt 2018 vorhanden.  
 
Darmstadt, den 09. Juli 2018  
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 14
TOP 282
TOP 4

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0207
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00