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V/0181/2022

Fortführung des Digitalisierungsprogrammes an Münsteraner Schulen aller Schulformen in städtischer Trägerschaft

Vorlagen 08.04.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 18.05.2022, TOP 3

A-R-0001-2021-FDP-Aus_der_Pandemie_lernen

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Ansehen

A_R_0014_2021-CDU_kommunalen_Digitalpakt_schmieden_digitale_endgeraete

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

A-R-0001-2021-FDP-Aus_der_Pandemie_lernen

4531 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0001/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61  
 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 13.01.2021 
 
 
Aus der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen 
und Schüler  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Der Rat der Stadt Münster beschließt, möglichst kurzfristig alle Schülerinnen und Schüler der 
weiterführenden Schulen in Münster – auch der Schul en in kirchlicher Trägerschaft – mit 
einem digitalen Endgerät auszustatten.  
2.  Analog zu den seitens der Verwaltung bereits angesc hafften Geräten aus dem Digitalpakt 
werden iPads der Firma Apple angeschafft. Die Ansch affung umfasst auch das für den 
optimalen Einsatz der digitalen Endgeräte im Unterr icht erforderliche Zubehör (Tastatur, 
Eingabestift, etc.). 
3.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Apple  in Verhandlungen über ein 
Leasingmodell für die Geräte inklusive Zubehör zu t reten. Über das Ergebnis ist der 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie der Au sschuss für Personal, Digitalisierung, 
Organisation, Sicherheit und Ordnung in Kenntnis zu setzen. 
4.  Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, dass den Eltern folgende Wahlmöglichkeiten bei der 
Finanzierung der Geräte inkl. Zubehör ermöglicht:  
a.  Erwerb der Geräte durch die Eltern 
b.  Leasing-Modell, wobei sich die Leasing-Rate am Eink ommen der Eltern orientieren 
soll. Vorbild hierfür kann die Einkommensstaffel de s Elternbeitrags für die 
Kindertagesbetreuung sein. 
c.  Die seitens der Verwaltung bereits erworbenen Endge räte sollen an Schülerinnen 
und Schüler ausgegeben werden, deren Eltern auf Grundlage der Einkommensstaffel 
keine Kosten zur Nutzung eines iPads zu tragen haben. 
5.  Für Eltern, die bereits in der Vergangenheit privat  ein iPad angeschafft haben, soll die citeq 
individuelle Lösungen finden, um diese Geräte für den Schulunterricht nutzbar zu machen. 
6.  In Zusammenarbeit mit der citeq wird geprüft, ob pe rsonelle Ressourcen sowohl bei der 
citeq als auch in der Verwaltung zur Beschaffung un d Administration geschaffen werden 
müssen. Mittelfristiges Ziel sollen „digitale Hausm eister“ sein, die Ansprechpartner für die 
Schulen in Fragen der digitalen Technik sind.  
7.  Die Verwaltung setzt ein Expertengremium ein, das p rüft, inwieweit die Anschaffung 
digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler de r Grundschulen aus pädagogischer und 
didaktischer Sicht sinnvoll ist. Entsprechend diese r Empfehlung ergibt sich dann weiterer 
Handlungsbedarf.

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft grundlegend. Dabei konnten die Schulen aufgrund der 
bisherigen Rahmenbedingungen mit dem Tempo der fortschreitenden Digitalisierung bislang kaum 
Schritt halten. Sowohl das Land NRW, das zuvorderst für die Bildung verantwortlich ist, als auch der 
Bund und die Kommunen haben in der Vergangenheit hier zu wenig getan.  
 
Umso löblicher ist der Einsatz vieler Leitungen und  Kollegien an Münsters Schulen zur Etablierung 
digitaler Lernformate und den Initiativen zur Ansch affung digitaler Endgeräte sowie die 
weitgehende Bereitschaft der Eltern, deren Anschaffungskosten zu tragen. Die FDP-Fraktion im Rat 
der Stadt Münster erkennt diesen Einsatz ausdrücklich an. 
 
Nun zwingt die Corona-Pandemie zum zweiten Mal binn en zwölf Monaten, Schülerinnen und 
Schüler auf Distanz digital zu unterrichten. Umso m ehr ist die Politik gefordert, entschlossen zu 
handeln. 
 
Für den Fall einer neuerlichen Pandemie, aber auch mit Blick auf die weitere Digitalisierung der 
Gesellschaft müssen jetzt möglichst schnell die Schülerinnen und Schüler jeweils mit einem digitalen 
Endgerät ausgestattet werden. Aus pädagogischen, aus didaktischen und auch aus administrativen 
Gründen ist das iPad der Firma Apple als erste Wahl anzuschaffen. Nicht zuletzt bringt die Festlegung 
auf einen Gerätetyp Investitionssicherheit für die Eltern.  
 
Solange es keine Vorgabe des Landesschulministerium s gibt, welche den Einsatz von digitalen 
Endgeräten für den Einsatz im Unterricht klassifizi ert – mit all den rechtlichen Konsequenzen der 
Finanzierung – muss die Stadt Münster einen eigenen  Weg finden. Wichtig ist dabei, die Schulen 
und die Eltern bei der Anschaffung und dem Einsatz digitaler Endgeräte nicht alleine zu lassen und 
finanziell nicht zu überfordern.  
 
 
 
gez. 
Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

A_R_0014_2021-CDU_kommunalen_Digitalpakt_schmieden_digitale_endgeraete

2636 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0014/2021 
 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des 
Rates 
 
Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in 
Schulen jetzt 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Allen Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulformen in Münster werden 
digitale Endgeräte als Leihgeräte für die gesamte Zeit des Schulbesuchs kostenlos zur 
Verfügung gestellt. 
 
2. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit weiteren Schulträgern auf, um nach geeigneten 
Lösungen für ihre Schülerinnen und Schülern zu suchen. In diesem Zusammenhang 
legt die Verwaltung dar, inwieweit die Mittel des Medienentwicklungsplanes 
ausgeweitet werden müssen, um auch die Schülerinnen und Schüler an nicht 
städtischen Schulen mit digitalen Endgeräten zu versorgen. 
 
3.  Für das Beschaffungsprogramm werden passgenaue Standards festgelegt. 
 
4.  Ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept zur Festlegung der Endgeräte, ihrer 
Ausschreibung, Lieferung sowie Nutzung und Wartung ist dem Rat vorzulegen. Dabei 
wird die Verwaltung aufgefordert, bis zu den Haushaltsberatungen grobe Schätzungen 
zu den erforderlichen Ressourcen in sächlicher und personeller Hinsicht zu 
übermitteln. 
 
5.  Ein Einsatz von Fördermitteln des Landes NRW ist zu prüfen. 
 
Begründung 
 
Alle Schülerinnen und Schüler an Münsters Schulen sollen digitale Endgeräte als Leihgabe 
erhalten, ohne dass die Eltern dafür zahlen müssen. Damit reagiert die CDU-Fraktion auf die 
Corona-Lage in den Schulen. Gleichzeitig wollen wir die Chance für einen umfassenden 
Modernisierungsschub der schulischen Bildung ergreifen. Denn die Geräte sollen die 
Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Distanzunterricht in der „Corona-Zeit“ in ihrer 
schulischen Laufbahn begleiten. Etliche Familien mit mehreren Kindern in der 
Schulausbildung sind mit der Anschaffung digitaler Endgeräte rasch an der Grenze ihrer 
finanziellen Möglichkeiten gekommen. Deshalb ist die Übernahme der Kosten durch den 
Schulträger gerechtfertigt. Die Beschlussfassung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die 
Corona-Pandemie wird Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte noch lange in ihren 
Möglichkeiten einschränken, deswegen brauchen die Betroffenen jetzt ein eindeutiges Signal 
- auch als Unterstützung in dieser gerade für Familien schwierigen Zeit. Durch die sofortige 
Beschlussfassung können die Mehraufwendungen der Stadt im Zuge der anstehenden 
Haushaltsberatung direkt berücksichtigt werden. Weitere Begründung erfolgt ggfls. mündlich. 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Anlage A

1276 Zeichen

Anlage A zur V/0181/2022
Kurzüberblick
Die Beschlussvorlage begründet die Menge an noch anzuschaffenden iPads und berichtet über
den Umgang mit defekten Stiften sowie einem neuen Leihvertrag und die Ausstattung mit
Ladegeräten für die Schulen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
PG 0301
Mit der Umsetzung dieser Beschlussvorlage werden die im Haushaltsbegleitantrag „Corona
fordert die Schulen bei der Digitalisierung: Sofortprogramm und mittelfristige Perspektive“
festgelegten Ausstattungsstandards mit iPads in den Schulformen erfüllt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Die Umsetzung erfolgt aufgrund des oben genannten Haushaltsbegleitantrags sowie den in
diesem Jahr veranschlagten zur Verfügung gestellten Mittel zur Fortführung. .
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
-keine-

Beschlussvorlage

10486 Zeichen

V/0181/2022
V/0181/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortführung des Digitalisierungsprogrammes an Münsteraner Schulen aller Schulformen in
städtischer Trägerschaft
Beratungsfolge
04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Fortführung des Digitalisierungsprogrammes an
den münsterschen Schulen der verschiedenen Schulformen in städtischer Trägerschaft zur
Kenntnis.
2. Der Hauptausschuss beschließt die Anschaffung von bis zu 3000 iPads für die Klassen 1 bis
13. Damit kann der gewünschte Verteilerschlüssel (Grundschulen 2:1, Jahrgänge 5 bis 7 an
Gymnasien, Gesamtschulen 2:1, alle übrigen Jahrgänge und Schulformen 1:1) erfüllt werden.
3. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die übrigen, für die Fortführung des
Digitalisierungsprogrammes an Münsteraner Schulen bereitgestellten Gelder für eine für die
Schulen passende Ladeinfrastruktur einzusetzen und, wenn möglich, noch Beamer/Apple TV
bzw. Digitale T afelnanzuschaffen, damit die T abletsin den Klassen zum Einsatz kommen
können.
4. Der Haushaltsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der
Ratsgruppe Volt aus dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird mit dieser Vorlage
umgesetzt. Ebenso sind die Anträge an den Rat Nr. A-R/0001/2021 der FDP Fraktion „Aus
der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“, sowie Nr. A-
R/0014/2021 der CDU-Fraktion „Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in
Schulen jetzt“ damit aufgegriffen und erledigt.
Amt für Schule und
Weiterbildung
21.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Zeisberg
T elefon:492-2843
Zeisberg@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0181/2022
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Sachentscheidungen zu 2. und 3. sind wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022 1.450.000
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahm
e
0090 Beschaffungen für Schulen
Auszahlungen Auszahlung für den Erwerb
von beweglichem
Anlagevermögen
2022 50.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o.g.
Produktgruppe bzw. Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Begründung:
Mit dem Bericht V/0473/2021 wurde bereits der große Fortschritt in der Ausstattung der Schulen mit
digitalen Endgeräten beschrieben. Alle 11.700 Geräte sind zwischenzeitlich an die Schulen
ausgeliefert worden und im Einsatz. Die Grundschulen sprechen sich einstimmig dafür aus, die
zunächst vorgesehene 2:1-Ausstattung beizubehalten. Gleiches gilt für die Gymnasien und
Gesamtschulen für die Jahrgänge 5 bis 7.
Für die Vervollständigung der Ausstattung fehlen in den Grundschulen 1200 iPads, in den Jahrgängen
ab Klasse 8 sind es 1270 iPads, an den Hauptschulen ca. 50 und an den Gesamt- und Realschulen
290 iPads. Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule befindet sich noch im Aufbau, weswegen mit 120
Geräten ein aufwachsender Jahrgang ausgestattet wird.
Während im letzten Jahr noch zwischen 128 GB und 32 GB Geräten unterschieden wurde, hat Apple
im letzten Herbst sein Sortiment umgestellt. Das hat zur Folge, dass ab sofort einheitlich 64 GB-
Geräte angeschafft werden können. Die 32 GB Geräte wurden bei Apple aus dem Programm
genommen; die 128 GB Geräte wurden durch 256 GB Geräte ersetzt, die jedoch als
überdimensioniert eingestuft werden und zudem wesentlich teurer sind.
Bei der Ermittlung der Fehlgeräte wurden die derzeit aktuellen Förderprogramme REACT EU und
„Digitale Ausstattungsoffensive“ bereits berücksichtigt. Durch das Förderprogramm werden die Albert-
Schweitzer Schule, die Erich-Kästner Schule, die Helen-Keller-Schule und die Abendrealschule des
Weiterbildungskollegs ausgestattet. Ferner sind die ausbildungsvorbereitenden Jahrgänge der
Berufskollegs mit kleiner Stückzahl berücksichtigt.

- 3 -
V/0181/2022
Leihvertrag
Seit dem letzten Bericht hat die Verwaltung einen überarbeiteten Leihvertrag vorgelegt. Dieser enthält
nun eindeutige Leih- und Erstattungsbedingungen. Die Schulen wie auch die Eltern äußern eine breite
Zustimmung zu diesem neuen Leihvertrag.
Ausstattung mit Zubehör
Es zeigt sich, dass die Schulen mit der Ausstattung mit Stiften an Stelle von T astaturensehr zufrieden
sind. Pädagogisch ist es unerlässlich, dass die Schüler*innen ihre handschriftlichen Aufzeichnungen
beibehalten. Es hat sich allerdings als problematisch herausgestellt, dass der Verwaltungsaufwand,
der mit dem T ausch und dem Ersatz bzw. dem Einholen des Wiederbeschaffungswertes eines
verloren gegangenen oder gestohlenen Stiftes einhergeht, unwirtschaftlich ist. Aus diesem Grund wird
künftig auf die Beschaffung und Ausgabe von Stiften verzichtet. Es liegt dann im Ermessen des
Schülers/der Schülerin, den eigenen Stift so pfleglich zu behandeln, dass er eine lange Haltbarkeit
aufweist. Die Schüler*innen können ihn bekleben oder bemalen, um Verwechslungen
auszuschließen. Das ist bei einem Leihgerät nicht möglich, da davon ausgegangen werden muss,
dass es zurückgegeben werden muss. Der Stift wird zukünftig als üblicher Verbrauchsgegenstand wie
auch Füller oder Zirkel betrachtet und nicht mehr durch die Schulverwaltung eingebracht. Der
Medienbeirat hat diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt. Nicht nur der Aufwand auf Seiten der
Verwaltung ist groß, auch der auf Seiten der Lehrkräfte, die die Schadenmeldungen
entgegennehmen.
Ausstattung mit Lademöglichkeiten
Mit den im Haushalt 2021 zur Verfügung stehenden Mitteln wurde die Anschaffung von Ladekoffern
und Ladeschränken für die Jahrgänge mit der 2:1-Ausstattung umgesetzt. Zwei Schulen entschieden
sich für Ladeschränke, alle anderen, Grund- wie weiterführende Schulen wurden in den ersten
Januarwochen mit Ladekoffern ausgestattet. Es hat sich gezeigt, dass auch die bereits 1:1
ausgestatten Jahrgänge 5 bis 7 die Geräte nicht unbedingt mit nach Hause nehmen. Die Schulen
fragen nach weiteren Lademöglichkeiten für die unteren Jahrgänge an. Nach Kauf der noch fehlenden
iPads wird die Verwaltung eruieren, ob die weiteren finanziellen Mittel für eine solche Anschaffung
ausreichend sind.
Reparaturen
Zu Beginn des Jahres wurde, abgestimmt mit dem Beirat MEP , der citeq und der Verwaltung ein
Reparaturprozess für defekte iPads entwickelt und umgesetzt. Die Schüler*innen füllen einen
Schadensbericht aus, in dem sie die Entstehung des Defektes beschreiben. Sie können anschließend
das Gerät selbst zum Reparaturdienst bringen. Dieser schickt es innerhalb weniger T age an die
Schule zurück, die es dann wiederum dem Schüler/der Schülerin zurückgeben kann. Es liegt im
Ermessen der Schule, für die Zwischenzeit ein Ersatzgerät auszugeben. Alternativ holt die citeq
regelmäßig alle paar Wochen defekte Geräte bei den Schulen ab und bringt sie zum Reparaturdienst.
Eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen dem Reparaturdienst, der Stabsstelle
Digitale Bildung und der citeq wird über ein Ticket-System sichergestellt.
In den ersten Wochen hat sich gezeigt, dass der Prozess sehr gut angenommen wird und vor allem
eine hohe Zufriedenheit aufgrund der unkomplizierten und schnellen Abwicklung auf Seiten der
Schulen und Schüler*innen besteht. Für 2022 sind 25.000 € im Ergebnisplan für Reparaturen
veranschlagt. Es muss sich noch herausstellen, ob diese Summe ausreichend ist. Im Moment löst
sich noch der Reparaturstau der zurückliegenden Monate auf, so dass eine gesicherte Prognose über
die weiteren Zahlen an dieser Stelle noch nicht gegeben werden kann.
Diebstahl
Vereinzelt melden Schüler*innen, dass ihr iPad gestohlen wurde oder sie es verloren haben. In
wenigen Fällen wurden mehrere Geräte aus den Schulen entwendet. Die citeq versetzt die
gemeldeten Geräte sofort in einen sog. Lost-Modus, der die Geräte unbrauchbar macht. Die dadurch
aktivierte Ortung zeigt, dass die meisten Geräte sich nach dem Diebstahl im Ausland befinden. Die
Verwaltung ist in Kontakt mit der Polizei und plant die Entwicklung einer umfangreichen
Informationskampagne. Der Diebstahl von städtischen iPads ist sinnlos, da sie in einer Mobile-
Device-Management-Umgebung eingebunden sind und nach Aktivierung des Lost-Modus nutzlos
sind.

- 4 -
V/0181/2022
Stellen zum Support bei der citeq aus dem MEP
Die drei dauerhaft aus dem MEP zu finanzierenden Stellen bei der citeq zum Support der
eingebrachten iPads sind ausgeschrieben, konnten aber bislang nicht besetzt werden. Eine erneute
Ausschreibung wird angestrebt.
Zu erledigende Ratsanträge
Mit dieser Vorlage werden die Haushaltsbegleitanträge zum Haushalt 2021 und 2022 von
Bündnis90/Die Grünen, SPD und Volt abschließend umgesetzt.
Damit sind auch die wesentlichen Ziele des Antrags an den Rat Nr. A-R/0001/2021 der FDP-Fraktion
„Aus der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ erledigt: So wurden und
werden münstersche Schulen mit iPads ausgestattet. Privat gekaufte Geräte wurden für die Nutzung
in den Schulen aufbereitet. Vor dem Kauf der iPads wurde eine Leasing-Variante geprüft. Diese hat
jedoch keinen finanziellen Vorteil ergeben, so dass letztlich der Kauf wirtschaftlicher ist.
Die auf Grundlage des Haushaltsbegleitantrages beschlossenen Stellenerweiterung bei der citeq
wurde durch Belastung des Medienentwicklungsplanes umgesetzt, dem langfristig beabsichtigten
Einsatz von IT-Hausmeistern wird zunächst durch die Umsetzung des Digital Paktes „IT-
Administration“ nachgekommen. Die Grundschulen arbeiten seit Jahren mit iPads in Schulen,
weswegen sie die 2:1-Ausstattung bereits jetzt annehmen.
Die im Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2021 der CDU-Fraktion „Kommunalen Digitalpakt schmieden
– Digitale Endgeräte in Schulen jetzt“ vorgebrachten Beschlussvorschläge wurden ebenfalls
weitestgehend abgedeckt. Die angeschafften iPads werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die
Beschaffung wurden passgenaue Standards festgelegt. Bis zu den Haushaltsberatungen werden
grobe Schätzungen zu den erforderlichen Ressourcen in sächlicher und personeller Hinsicht
übermittelt. Die Fördermittel des Landes werden vollumfänglich berücksichtigt und eingesetzt.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
A-R/0001/2021 (Aus der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler)
A-R/0014/2021 (Kommunalen Digitalpakt schmieden – Digitale Endgeräte in Schulen jetzt)

Beratungsverlauf (2)

04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
V/0181/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2022
Erstellt
07.03.2022 13:41