V/0181/2022
Fortführung des Digitalisierungsprogrammes an Münsteraner Schulen aller Schulformen in städtischer Trägerschaft
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A-R-0001-2021-FDP-Aus_der_Pandemie_lernen
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Antrag an den Rat A-R/0001/2021 FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 13.01.2021 Aus der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, möglichst kurzfristig alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Münster – auch der Schul en in kirchlicher Trägerschaft – mit einem digitalen Endgerät auszustatten. 2. Analog zu den seitens der Verwaltung bereits angesc hafften Geräten aus dem Digitalpakt werden iPads der Firma Apple angeschafft. Die Ansch affung umfasst auch das für den optimalen Einsatz der digitalen Endgeräte im Unterr icht erforderliche Zubehör (Tastatur, Eingabestift, etc.). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Apple in Verhandlungen über ein Leasingmodell für die Geräte inklusive Zubehör zu t reten. Über das Ergebnis ist der Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie der Au sschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung in Kenntnis zu setzen. 4. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, dass den Eltern folgende Wahlmöglichkeiten bei der Finanzierung der Geräte inkl. Zubehör ermöglicht: a. Erwerb der Geräte durch die Eltern b. Leasing-Modell, wobei sich die Leasing-Rate am Eink ommen der Eltern orientieren soll. Vorbild hierfür kann die Einkommensstaffel de s Elternbeitrags für die Kindertagesbetreuung sein. c. Die seitens der Verwaltung bereits erworbenen Endge räte sollen an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, deren Eltern auf Grundlage der Einkommensstaffel keine Kosten zur Nutzung eines iPads zu tragen haben. 5. Für Eltern, die bereits in der Vergangenheit privat ein iPad angeschafft haben, soll die citeq individuelle Lösungen finden, um diese Geräte für den Schulunterricht nutzbar zu machen. 6. In Zusammenarbeit mit der citeq wird geprüft, ob pe rsonelle Ressourcen sowohl bei der citeq als auch in der Verwaltung zur Beschaffung un d Administration geschaffen werden müssen. Mittelfristiges Ziel sollen „digitale Hausm eister“ sein, die Ansprechpartner für die Schulen in Fragen der digitalen Technik sind. 7. Die Verwaltung setzt ein Expertengremium ein, das p rüft, inwieweit die Anschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler de r Grundschulen aus pädagogischer und didaktischer Sicht sinnvoll ist. Entsprechend diese r Empfehlung ergibt sich dann weiterer Handlungsbedarf. - 2 - Begründung: Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft grundlegend. Dabei konnten die Schulen aufgrund der bisherigen Rahmenbedingungen mit dem Tempo der fortschreitenden Digitalisierung bislang kaum Schritt halten. Sowohl das Land NRW, das zuvorderst für die Bildung verantwortlich ist, als auch der Bund und die Kommunen haben in der Vergangenheit hier zu wenig getan. Umso löblicher ist der Einsatz vieler Leitungen und Kollegien an Münsters Schulen zur Etablierung digitaler Lernformate und den Initiativen zur Ansch affung digitaler Endgeräte sowie die weitgehende Bereitschaft der Eltern, deren Anschaffungskosten zu tragen. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster erkennt diesen Einsatz ausdrücklich an. Nun zwingt die Corona-Pandemie zum zweiten Mal binn en zwölf Monaten, Schülerinnen und Schüler auf Distanz digital zu unterrichten. Umso m ehr ist die Politik gefordert, entschlossen zu handeln. Für den Fall einer neuerlichen Pandemie, aber auch mit Blick auf die weitere Digitalisierung der Gesellschaft müssen jetzt möglichst schnell die Schülerinnen und Schüler jeweils mit einem digitalen Endgerät ausgestattet werden. Aus pädagogischen, aus didaktischen und auch aus administrativen Gründen ist das iPad der Firma Apple als erste Wahl anzuschaffen. Nicht zuletzt bringt die Festlegung auf einen Gerätetyp Investitionssicherheit für die Eltern. Solange es keine Vorgabe des Landesschulministerium s gibt, welche den Einsatz von digitalen Endgeräten für den Einsatz im Unterricht klassifizi ert – mit all den rechtlichen Konsequenzen der Finanzierung – muss die Stadt Münster einen eigenen Weg finden. Wichtig ist dabei, die Schulen und die Eltern bei der Anschaffung und dem Einsatz digitaler Endgeräte nicht alleine zu lassen und finanziell nicht zu überfordern. gez. Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
A_R_0014_2021-CDU_kommunalen_Digitalpakt_schmieden_digitale_endgeraete
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Antrag an den Rat A-/0014/2021 Antrag an den Rat Münster, 2. Februar 2021 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in Schulen jetzt Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Allen Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulformen in Münster werden digitale Endgeräte als Leihgeräte für die gesamte Zeit des Schulbesuchs kostenlos zur Verfügung gestellt. 2. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit weiteren Schulträgern auf, um nach geeigneten Lösungen für ihre Schülerinnen und Schülern zu suchen. In diesem Zusammenhang legt die Verwaltung dar, inwieweit die Mittel des Medienentwicklungsplanes ausgeweitet werden müssen, um auch die Schülerinnen und Schüler an nicht städtischen Schulen mit digitalen Endgeräten zu versorgen. 3. Für das Beschaffungsprogramm werden passgenaue Standards festgelegt. 4. Ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept zur Festlegung der Endgeräte, ihrer Ausschreibung, Lieferung sowie Nutzung und Wartung ist dem Rat vorzulegen. Dabei wird die Verwaltung aufgefordert, bis zu den Haushaltsberatungen grobe Schätzungen zu den erforderlichen Ressourcen in sächlicher und personeller Hinsicht zu übermitteln. 5. Ein Einsatz von Fördermitteln des Landes NRW ist zu prüfen. Begründung Alle Schülerinnen und Schüler an Münsters Schulen sollen digitale Endgeräte als Leihgabe erhalten, ohne dass die Eltern dafür zahlen müssen. Damit reagiert die CDU-Fraktion auf die Corona-Lage in den Schulen. Gleichzeitig wollen wir die Chance für einen umfassenden Modernisierungsschub der schulischen Bildung ergreifen. Denn die Geräte sollen die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Distanzunterricht in der „Corona-Zeit“ in ihrer schulischen Laufbahn begleiten. Etliche Familien mit mehreren Kindern in der Schulausbildung sind mit der Anschaffung digitaler Endgeräte rasch an der Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten gekommen. Deshalb ist die Übernahme der Kosten durch den Schulträger gerechtfertigt. Die Beschlussfassung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Corona-Pandemie wird Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte noch lange in ihren Möglichkeiten einschränken, deswegen brauchen die Betroffenen jetzt ein eindeutiges Signal - auch als Unterstützung in dieser gerade für Familien schwierigen Zeit. Durch die sofortige Beschlussfassung können die Mehraufwendungen der Stadt im Zuge der anstehenden Haushaltsberatung direkt berücksichtigt werden. Weitere Begründung erfolgt ggfls. mündlich. gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0181/2022 Kurzüberblick Die Beschlussvorlage begründet die Menge an noch anzuschaffenden iPads und berichtet über den Umgang mit defekten Stiften sowie einem neuen Leihvertrag und die Ausstattung mit Ladegeräten für die Schulen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung PG 0301 Mit der Umsetzung dieser Beschlussvorlage werden die im Haushaltsbegleitantrag „Corona fordert die Schulen bei der Digitalisierung: Sofortprogramm und mittelfristige Perspektive“ festgelegten Ausstattungsstandards mit iPads in den Schulformen erfüllt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Die Mittel sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Umsetzung erfolgt aufgrund des oben genannten Haushaltsbegleitantrags sowie den in diesem Jahr veranschlagten zur Verfügung gestellten Mittel zur Fortführung. . Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -keine-
Beschlussvorlage
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V/0181/2022 V/0181/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fortführung des Digitalisierungsprogrammes an Münsteraner Schulen aller Schulformen in städtischer Trägerschaft Beratungsfolge 04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Fortführung des Digitalisierungsprogrammes an den münsterschen Schulen der verschiedenen Schulformen in städtischer Trägerschaft zur Kenntnis. 2. Der Hauptausschuss beschließt die Anschaffung von bis zu 3000 iPads für die Klassen 1 bis 13. Damit kann der gewünschte Verteilerschlüssel (Grundschulen 2:1, Jahrgänge 5 bis 7 an Gymnasien, Gesamtschulen 2:1, alle übrigen Jahrgänge und Schulformen 1:1) erfüllt werden. 3. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die übrigen, für die Fortführung des Digitalisierungsprogrammes an Münsteraner Schulen bereitgestellten Gelder für eine für die Schulen passende Ladeinfrastruktur einzusetzen und, wenn möglich, noch Beamer/Apple TV bzw. Digitale T afelnanzuschaffen, damit die T abletsin den Klassen zum Einsatz kommen können. 4. Der Haushaltsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt aus dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird mit dieser Vorlage umgesetzt. Ebenso sind die Anträge an den Rat Nr. A-R/0001/2021 der FDP Fraktion „Aus der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“, sowie Nr. A- R/0014/2021 der CDU-Fraktion „Kommunalen Digitalpakt schmieden - Digitale Endgeräte in Schulen jetzt“ damit aufgegriffen und erledigt. Amt für Schule und Weiterbildung 21.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Zeisberg T elefon:492-2843 Zeisberg@stadt-muenster.de - 2 - V/0181/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidungen zu 2. und 3. sind wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 1.450.000 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahm e 0090 Beschaffungen für Schulen Auszahlungen Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2022 50.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o.g. Produktgruppe bzw. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Mit dem Bericht V/0473/2021 wurde bereits der große Fortschritt in der Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten beschrieben. Alle 11.700 Geräte sind zwischenzeitlich an die Schulen ausgeliefert worden und im Einsatz. Die Grundschulen sprechen sich einstimmig dafür aus, die zunächst vorgesehene 2:1-Ausstattung beizubehalten. Gleiches gilt für die Gymnasien und Gesamtschulen für die Jahrgänge 5 bis 7. Für die Vervollständigung der Ausstattung fehlen in den Grundschulen 1200 iPads, in den Jahrgängen ab Klasse 8 sind es 1270 iPads, an den Hauptschulen ca. 50 und an den Gesamt- und Realschulen 290 iPads. Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule befindet sich noch im Aufbau, weswegen mit 120 Geräten ein aufwachsender Jahrgang ausgestattet wird. Während im letzten Jahr noch zwischen 128 GB und 32 GB Geräten unterschieden wurde, hat Apple im letzten Herbst sein Sortiment umgestellt. Das hat zur Folge, dass ab sofort einheitlich 64 GB- Geräte angeschafft werden können. Die 32 GB Geräte wurden bei Apple aus dem Programm genommen; die 128 GB Geräte wurden durch 256 GB Geräte ersetzt, die jedoch als überdimensioniert eingestuft werden und zudem wesentlich teurer sind. Bei der Ermittlung der Fehlgeräte wurden die derzeit aktuellen Förderprogramme REACT EU und „Digitale Ausstattungsoffensive“ bereits berücksichtigt. Durch das Förderprogramm werden die Albert- Schweitzer Schule, die Erich-Kästner Schule, die Helen-Keller-Schule und die Abendrealschule des Weiterbildungskollegs ausgestattet. Ferner sind die ausbildungsvorbereitenden Jahrgänge der Berufskollegs mit kleiner Stückzahl berücksichtigt. - 3 - V/0181/2022 Leihvertrag Seit dem letzten Bericht hat die Verwaltung einen überarbeiteten Leihvertrag vorgelegt. Dieser enthält nun eindeutige Leih- und Erstattungsbedingungen. Die Schulen wie auch die Eltern äußern eine breite Zustimmung zu diesem neuen Leihvertrag. Ausstattung mit Zubehör Es zeigt sich, dass die Schulen mit der Ausstattung mit Stiften an Stelle von T astaturensehr zufrieden sind. Pädagogisch ist es unerlässlich, dass die Schüler*innen ihre handschriftlichen Aufzeichnungen beibehalten. Es hat sich allerdings als problematisch herausgestellt, dass der Verwaltungsaufwand, der mit dem T ausch und dem Ersatz bzw. dem Einholen des Wiederbeschaffungswertes eines verloren gegangenen oder gestohlenen Stiftes einhergeht, unwirtschaftlich ist. Aus diesem Grund wird künftig auf die Beschaffung und Ausgabe von Stiften verzichtet. Es liegt dann im Ermessen des Schülers/der Schülerin, den eigenen Stift so pfleglich zu behandeln, dass er eine lange Haltbarkeit aufweist. Die Schüler*innen können ihn bekleben oder bemalen, um Verwechslungen auszuschließen. Das ist bei einem Leihgerät nicht möglich, da davon ausgegangen werden muss, dass es zurückgegeben werden muss. Der Stift wird zukünftig als üblicher Verbrauchsgegenstand wie auch Füller oder Zirkel betrachtet und nicht mehr durch die Schulverwaltung eingebracht. Der Medienbeirat hat diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt. Nicht nur der Aufwand auf Seiten der Verwaltung ist groß, auch der auf Seiten der Lehrkräfte, die die Schadenmeldungen entgegennehmen. Ausstattung mit Lademöglichkeiten Mit den im Haushalt 2021 zur Verfügung stehenden Mitteln wurde die Anschaffung von Ladekoffern und Ladeschränken für die Jahrgänge mit der 2:1-Ausstattung umgesetzt. Zwei Schulen entschieden sich für Ladeschränke, alle anderen, Grund- wie weiterführende Schulen wurden in den ersten Januarwochen mit Ladekoffern ausgestattet. Es hat sich gezeigt, dass auch die bereits 1:1 ausgestatten Jahrgänge 5 bis 7 die Geräte nicht unbedingt mit nach Hause nehmen. Die Schulen fragen nach weiteren Lademöglichkeiten für die unteren Jahrgänge an. Nach Kauf der noch fehlenden iPads wird die Verwaltung eruieren, ob die weiteren finanziellen Mittel für eine solche Anschaffung ausreichend sind. Reparaturen Zu Beginn des Jahres wurde, abgestimmt mit dem Beirat MEP , der citeq und der Verwaltung ein Reparaturprozess für defekte iPads entwickelt und umgesetzt. Die Schüler*innen füllen einen Schadensbericht aus, in dem sie die Entstehung des Defektes beschreiben. Sie können anschließend das Gerät selbst zum Reparaturdienst bringen. Dieser schickt es innerhalb weniger T age an die Schule zurück, die es dann wiederum dem Schüler/der Schülerin zurückgeben kann. Es liegt im Ermessen der Schule, für die Zwischenzeit ein Ersatzgerät auszugeben. Alternativ holt die citeq regelmäßig alle paar Wochen defekte Geräte bei den Schulen ab und bringt sie zum Reparaturdienst. Eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen dem Reparaturdienst, der Stabsstelle Digitale Bildung und der citeq wird über ein Ticket-System sichergestellt. In den ersten Wochen hat sich gezeigt, dass der Prozess sehr gut angenommen wird und vor allem eine hohe Zufriedenheit aufgrund der unkomplizierten und schnellen Abwicklung auf Seiten der Schulen und Schüler*innen besteht. Für 2022 sind 25.000 € im Ergebnisplan für Reparaturen veranschlagt. Es muss sich noch herausstellen, ob diese Summe ausreichend ist. Im Moment löst sich noch der Reparaturstau der zurückliegenden Monate auf, so dass eine gesicherte Prognose über die weiteren Zahlen an dieser Stelle noch nicht gegeben werden kann. Diebstahl Vereinzelt melden Schüler*innen, dass ihr iPad gestohlen wurde oder sie es verloren haben. In wenigen Fällen wurden mehrere Geräte aus den Schulen entwendet. Die citeq versetzt die gemeldeten Geräte sofort in einen sog. Lost-Modus, der die Geräte unbrauchbar macht. Die dadurch aktivierte Ortung zeigt, dass die meisten Geräte sich nach dem Diebstahl im Ausland befinden. Die Verwaltung ist in Kontakt mit der Polizei und plant die Entwicklung einer umfangreichen Informationskampagne. Der Diebstahl von städtischen iPads ist sinnlos, da sie in einer Mobile- Device-Management-Umgebung eingebunden sind und nach Aktivierung des Lost-Modus nutzlos sind. - 4 - V/0181/2022 Stellen zum Support bei der citeq aus dem MEP Die drei dauerhaft aus dem MEP zu finanzierenden Stellen bei der citeq zum Support der eingebrachten iPads sind ausgeschrieben, konnten aber bislang nicht besetzt werden. Eine erneute Ausschreibung wird angestrebt. Zu erledigende Ratsanträge Mit dieser Vorlage werden die Haushaltsbegleitanträge zum Haushalt 2021 und 2022 von Bündnis90/Die Grünen, SPD und Volt abschließend umgesetzt. Damit sind auch die wesentlichen Ziele des Antrags an den Rat Nr. A-R/0001/2021 der FDP-Fraktion „Aus der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ erledigt: So wurden und werden münstersche Schulen mit iPads ausgestattet. Privat gekaufte Geräte wurden für die Nutzung in den Schulen aufbereitet. Vor dem Kauf der iPads wurde eine Leasing-Variante geprüft. Diese hat jedoch keinen finanziellen Vorteil ergeben, so dass letztlich der Kauf wirtschaftlicher ist. Die auf Grundlage des Haushaltsbegleitantrages beschlossenen Stellenerweiterung bei der citeq wurde durch Belastung des Medienentwicklungsplanes umgesetzt, dem langfristig beabsichtigten Einsatz von IT-Hausmeistern wird zunächst durch die Umsetzung des Digital Paktes „IT- Administration“ nachgekommen. Die Grundschulen arbeiten seit Jahren mit iPads in Schulen, weswegen sie die 2:1-Ausstattung bereits jetzt annehmen. Die im Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2021 der CDU-Fraktion „Kommunalen Digitalpakt schmieden – Digitale Endgeräte in Schulen jetzt“ vorgebrachten Beschlussvorschläge wurden ebenfalls weitestgehend abgedeckt. Die angeschafften iPads werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Beschaffung wurden passgenaue Standards festgelegt. Bis zu den Haushaltsberatungen werden grobe Schätzungen zu den erforderlichen Ressourcen in sächlicher und personeller Hinsicht übermittelt. Die Fördermittel des Landes werden vollumfänglich berücksichtigt und eingesetzt. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: A-R/0001/2021 (Aus der Pandemie lernen: Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler) A-R/0014/2021 (Kommunalen Digitalpakt schmieden – Digitale Endgeräte in Schulen jetzt)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rothenburg 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0181/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 07.03.2022 13:41