2023/0133
Wahl der städtischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat der Bauverein AG
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2023/0133
2970 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.04.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0133
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der städtischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat der Bauverein AG
Vorlage vom: 12.04.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der/die Oberbürgermeister/in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt Kraft Amtes die Stadt im Aufsichtsrat der Bauverein AG vertritt. Er/Sie kann sich
gemäß § 125 HGO durch ein von ihm/ihr bestimmtes hauptamtliches Magistratsmit glied
vertreten lassen.
2. Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in den Aufsichtsrat der Bauverein AG.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2023
In der Bauverein AG steht die Hauptversammlung mit den Neuwahlen des Aufsichtsrates an.
Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich betrachtet unter 2
Gesichtspunkten zu bewerten. Zum einen sieht die Satzung des Bauvereins vor, dass 1 Sitz
im Aufsichtsrat durch den amtierenden Oberbürgermeister oder ein anderes hauptamtliches
Mitglied des Magistrats zu besetzen ist. Zum anderen sind 8 weitere Plätze als gleichartige
unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach den Grunds ätzen der
Verhältniswahl zu besetzen sind, durch den Magistrat zu entsenden. Dem Magistrat steht
das alleinige Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den
Gesellschaften, die der Stadt gehören oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125
Absatz 1 und 2 HGO).
Für die Wahl des hauptamtlichen Magistratsmitglied ist das Mehrheitswahlverfahren
anzuwenden.
Für die restlichen 8 Plätze sind Listen einzureichen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden
die einzelnen Sitze nach dem Ha re-Niemeyer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die
Listen so zu gestalten, dass im Falle des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der
Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten gegeben sind.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu
beachten.
Darmstadt, 12.04.2023
772/da
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0133
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00