Mandari Insight

2019/0101

Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt

Magistratsvorlage 26.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

25.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

757.2 KB · application/pdf

Ansehen

2019/0101

124.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

25.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

25.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

1620 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.03.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0101 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
137 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt  
 
Vorlage vom: 26.03.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Von dem beigefügten Bericht des Rechtsamtes wird Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt, Schr. an OB  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.04.2019 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2019  
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.03.2018 beschlossen, dass der Magistrat 
beauftragt wird zu prüfen, ob bei der Einrichtung einer Gewahrsamseinrichtung für 
Ausreisepflichtige auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Einsetzung 
einer unabhängigen Verfahrensberatung möglich ist.  
Hierzu gibt der beigefügte Bericht des Rechtsamtes Auskunft.  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 1

4045 Zeichen

RECHTSAMT Darmstadt, 20. März 2019
30 Sch/An Nst.: 2465

Herrn Oberbürgermeister
Jochen Partsch

Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in ihrer Sitzung am 22.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Ma-
gistrat prüfen solle, ob bei der Einrichtung einer Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige auf
dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Einsetzung einer unabhängigen Verfahrens-
beratung möglich ist.

Dieser Prüfantrag war uns erst Ende Februar diesen Jahres zugeleitet worden. In Abstimmung mit
dem Dezernat V und dem Amt für Interkulturelles und Internationales teilen wir mit:

1. Unter einer „Verfahrensberatung“ wird eine individuelle, durch Vertreter von Nicht-
Regierungsorganisationen (sog. „NGO“) durchgeführte Beratung von in Abschiebehaft be-
findlichen Personen zu ihrer ausländerrechtlichen Situation und über mögliche Verfahrens-
schritte verstanden. Nach dieser Definition ist eine „Verfahrensberatung“ gerade keine
staatliche (kommunale) Beratung.

Das Amt für Interkulturelles und Internationales vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass
die Einrichtung einer Verfahrensberatung, die frei von staatlichen oder institutionellen Vor-
gaben sei und eine neutrale Position einnehme, aus fachlicher Sicht sinnvoll sei. Die Aufga-
ben der Verfahrensberatung umfasse vor allem folgende Schwerpunkte:

- geschlechterspezifische Verfolgung,

- Beratung zum Asylverfahren

- Beratung zum möglichen Klageverfahren gegen Ablehnungsbescheide.

Außerdem biete das Aufgabenspektrum auch eine Perspektivberatung für Personen mit ei-
ner Aufenthaltsgestattung oder Duldung, um über die Möglichkeiten der Sicherung des Auf-
enthalts oder einer Rückkehr in das Heimatland zu informieren. Darüber hinaus könne zu
den Themenbereichen Bildung und Arbeit, insbesondere zur Arbeitserlaubnisverfahren be-
raten und informiert werden.

Im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt biete das Diakonische Werk Darmstadt-
Dieburg seit 1987 eine unabhängige Asylverfahrensberatung mit den oben genannten Auf-
gabenschwerpunkten an.

Anders als z.B. in Schleswig-Holstein, wo in 8 17 der „Richtlinien für den Vollzug der Ab-
schiebungshaft in Schleswig-Holstein“ die Verfahrensberatung ausdrücklich geregelt ist, gibt
es in Hessen keine spezifischen rechtlichen Regelungen zur Verfahrensberatung.

Wenn sich ein Abschiebehäftling in Hessen individuell von einem Vertreter einer NGO bera-
ten lassen will, hat er nach 8 62 a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch darauf,
dass die Einrichtung, in der er sich in Haft befindet, dies ermöglicht. Den Abschiebegefan-
genen wird danach gestattet, mit Rechtsvertretern, Familienangehörigen, den zuständigen
Konsulatsbehörden und einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen Kontakt
aufzunehmen.

Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Abschiebehäftlinge Besuch von einem Ver-
treter von NGO zum Zwecke der Verfahrensberatung empfangen dürfen, obliegt nach 823
der Verwaltungsvorschriften zu den Hessischen Vollzugsgesetzen - ohne Sicherungsverwah-
rungsvollzugsgesetz - JMBI 2017 S. 249, grundsätzlich der Anstaltsleitung.

Einen Rechtsanspruch darauf, dass eine NGO die Verfahrensberatung im Einzelfall durch-
führt, kennt das deutsche Recht allerdings ebenso wenig, wie ein Rechtsanspruch auf eine
staatliche Verfahrensberatung, die den vorbezeichneten Merkmalen entspricht.

Allerdings hat nach 8 419 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das Amtsgericht, das gemäß

8 417 FamfFG auf Antrag der zuständigen Ausländerbehörde Abschiebehaft anordnet, dem
Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Inte-
ressen erforderlich ist.

Mit dieser bundesrechtlichen Regelung wird bewirkt, dass das Gericht für eine hinreichende
rechtliche Interessenwahrnehmung von betroffenen Personen in der Abschiebehaft Sorge
trägt.

Freundliche Grüße

aye
Ltd.

agistratsdirektor

2019/0101

1567 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.03.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0101 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt  
 
Vorlage vom: 26.03.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Von dem beigefügten Bericht des Rechtsamtes wird Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Anlagen: Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt, Schr. an OB  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.03.2019 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.03.2018 beschlossen, dass der Magistrat b e-
auftragt wird zu prüfen, ob bei der Einrichtung einer Gewahrsamseinrichtung für Ausreis e-
pflichtige auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Einsetzung einer unab-
hängigen Verfahrensberatung möglich ist.  
Hierzu gibt der beigefügte Bericht des Rechtsamtes Auskunft.  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

anlage 3

157 Zeichen

Punkt 5: Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt 
 (V-Nr. 2019/0101) 
- Kenntnisnahme - 
 
  Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 4

174 Zeichen

Punkt 24: Unabhängige Verfahrensberatung in der Abschiebehaftanstalt 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0101) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 137
TOP 15
TOP 5
TOP 24 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0101
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00