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1185/2026

Strukturförderfonds 2026

Mitteilung Ausschuss 23.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.05.2026, TOP 8.5

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Strukturförderfonds 2026

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

546 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2026 
 1185/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 
 
Strukturförderfonds 2026 
 
In der Sitzung des Hauptausschusses am 20.04.2026 wurde der beigefügten Vorlage 
zum Strukturförderfonds zugestimmt.  
 
Es wurde gebeten, die Vorlage den Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert 
 
 
 
- Anlage Vorlage 0896/2026

Anlage 1 - Strukturförderfonds 2026

4541 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 
 0896/2026 
Freigabedatum 
 15.04.2026 
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Begleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 
hier: Strukturförderfonds 2026 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 20.04.2026 Entscheidung 
Rat 12.05.2026 Genehmigung (DE/EilE) 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Eine Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe war angesichts der noch abzuwartenden 
Jahresabschlussbuchungen 2025 erst jetzt möglich. Die Träger der Wohlfahrtspflege 
benötigen jedoch schnellstmögliche Sicherheit bzgl. der Höhe ihrer Zuwendungen. 
Ohne eine auskömmliche Kostendeckung müssten sonst Maßnahmen zur Reduktion 
von Personal- und Sachkosten ergriffen werden. 
 
Beschluss des Hauptausschusses:  
 
1. Der Hauptausschuss beschließt die Verlängerung des Strukturförderfonds für 
das Haushaltsjahr 2026 in einem Gesamtvolumen von 3.611.698,73 €. 
 
2. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 außerplanmäßig aus Mehrerträ-
gen in Folge der Anhebung der Grundsteuer im Teilergebnisplan der Kämmerei 
in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 01 – 
Steuern und ähnliche Abgaben. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.611.698,73 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Am 13.02.2025 hat der Rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt 
Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 
bis 2029 beschlossen (0138/2025). Der sog. Strukturförderfonds, der 2023 angesichts 
der durch den Ukrainekrieg entstandenen Kostensteigerungen auf den Energiemärk-
ten als Unterstützungsmaßnahme insb. hinsichtlich der Energiekostenentwicklung ge-
schaffen wurde, ist aktuell nur bis 2025 finanziert.  
 
Durch die Erhöhung der Grundsteuer schon ab 2026 wurden allerdings im Haushalts-
jahr 2026 zusätzliche überplanmäßige Erträge geschaffen, aus denen eine temporäre 
Verlängerung des Strukturförderfonds zumindest im Jahr 2026 finanziert werden kann.  
 
Für den kommenden Haushalt 2027/2028 ist eine derartige Zusage derzeit nicht mög-
lich. Die städtische Haushaltslage macht bei der Aufstellung des Haushaltsplans 
2027ff. vielmehr erhebliche Einschnitte in allen Teilplänen des Haushaltes erforderlich. 
Dies betrifft auch Förderprogramme und Zuschüsse. Eine Fortsetzung des Strukturför-
derfonds im Jahr 2027 kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Aussicht ge-
stellt werden.

3 
 
 
Die Höhe des für 2026 vorgeschlagenen Strukturförderfonds bemisst sich nach den 
tatsächlichen Bedarfen für Strukturfördermaßnahmen im Vorjahr. Die Mittelabflüsse 
des Jahres 2025 stellen sich wie folgt dar: 
 
Dezernat Bereitzustellende 
Mittel 
OB 197.127,31 € 
IV 2.409.420,25 € 
V 624.261,48 € 
VII 224.949,72 € 
VIII 85.122,35€ 
Summe 3.540.881,11 € 
 
Die Zahlen wurden für 2026 um eine allgemeine Steigerung von 2% fortgeschrieben, 
so dass für 2026 – vorbehaltlich einer ggfs. anderweitigen Verteilung der Mittel durch 
die Gremien – folgende Verteilung vorgesehen ist: 
 
Dezernat Bereitzustellende 
Mittel 
OB          201.069,86 €  
IV       2.457.608,66 €  
V          636.746,71 €  
VII          229.448,71 €  
VIII               86.824,80 €  
Summe          3.611.698,73 €  
 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 durch die o.g. Mehrerträge im Teilergeb-
nisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teil-
planzeile 01 – Steuern und ähnliche Abgaben.

Beratungsverlauf (3)

23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1185/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.04.2026
Erstellt
23.04.2026 08:48