1185/2026
Strukturförderfonds 2026
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
546 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 23.04.2026 1185/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 Strukturförderfonds 2026 In der Sitzung des Hauptausschusses am 20.04.2026 wurde der beigefügten Vorlage zum Strukturförderfonds zugestimmt. Es wurde gebeten, die Vorlage den Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Gez. Prof. Dr. Diemert - Anlage Vorlage 0896/2026
Anlage 1 - Strukturförderfonds 2026
4541 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 0896/2026 Freigabedatum 15.04.2026 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Begleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Strukturförderfonds 2026 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 20.04.2026 Entscheidung Rat 12.05.2026 Genehmigung (DE/EilE) Begründung der Dringlichkeit: Eine Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe war angesichts der noch abzuwartenden Jahresabschlussbuchungen 2025 erst jetzt möglich. Die Träger der Wohlfahrtspflege benötigen jedoch schnellstmögliche Sicherheit bzgl. der Höhe ihrer Zuwendungen. Ohne eine auskömmliche Kostendeckung müssten sonst Maßnahmen zur Reduktion von Personal- und Sachkosten ergriffen werden. Beschluss des Hauptausschusses: 1. Der Hauptausschuss beschließt die Verlängerung des Strukturförderfonds für das Haushaltsjahr 2026 in einem Gesamtvolumen von 3.611.698,73 €. 2. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 außerplanmäßig aus Mehrerträ- gen in Folge der Anhebung der Grundsteuer im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 01 – Steuern und ähnliche Abgaben. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.611.698,73 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 13.02.2025 hat der Rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 beschlossen (0138/2025). Der sog. Strukturförderfonds, der 2023 angesichts der durch den Ukrainekrieg entstandenen Kostensteigerungen auf den Energiemärk- ten als Unterstützungsmaßnahme insb. hinsichtlich der Energiekostenentwicklung ge- schaffen wurde, ist aktuell nur bis 2025 finanziert. Durch die Erhöhung der Grundsteuer schon ab 2026 wurden allerdings im Haushalts- jahr 2026 zusätzliche überplanmäßige Erträge geschaffen, aus denen eine temporäre Verlängerung des Strukturförderfonds zumindest im Jahr 2026 finanziert werden kann. Für den kommenden Haushalt 2027/2028 ist eine derartige Zusage derzeit nicht mög- lich. Die städtische Haushaltslage macht bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2027ff. vielmehr erhebliche Einschnitte in allen Teilplänen des Haushaltes erforderlich. Dies betrifft auch Förderprogramme und Zuschüsse. Eine Fortsetzung des Strukturför- derfonds im Jahr 2027 kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Aussicht ge- stellt werden. 3 Die Höhe des für 2026 vorgeschlagenen Strukturförderfonds bemisst sich nach den tatsächlichen Bedarfen für Strukturfördermaßnahmen im Vorjahr. Die Mittelabflüsse des Jahres 2025 stellen sich wie folgt dar: Dezernat Bereitzustellende Mittel OB 197.127,31 € IV 2.409.420,25 € V 624.261,48 € VII 224.949,72 € VIII 85.122,35€ Summe 3.540.881,11 € Die Zahlen wurden für 2026 um eine allgemeine Steigerung von 2% fortgeschrieben, so dass für 2026 – vorbehaltlich einer ggfs. anderweitigen Verteilung der Mittel durch die Gremien – folgende Verteilung vorgesehen ist: Dezernat Bereitzustellende Mittel OB 201.069,86 € IV 2.457.608,66 € V 636.746,71 € VII 229.448,71 € VIII 86.824,80 € Summe 3.611.698,73 € Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 durch die o.g. Mehrerträge im Teilergeb- nisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teil- planzeile 01 – Steuern und ähnliche Abgaben.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1185/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 08:48