4091/2019
Erfahrungsbericht 2018 zur Inklusionsvereinbarung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/113/3 Vorlagen-Nummer 29.11.2019 4091/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.12.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Erfahrungsbericht 2018 zur Inklusionsvereinbarung Mit der Inklusionsvereinbarung unterstützt die Stadt Köln als Arbeitgeberin das Ziel, behinderte und schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Im Rahmen eines Erfahrungsberichts ist dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales einmal im Jahr über die Umsetzung und Realisierung der Inklusionsver- einbarung zu berichten. Der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erhalten den Erfahrungsbericht auf eigenen Wunsch. Der Erfahrungsbericht für das Jahr 2018 ist als Anlage beigefügt. Gez. Dr. Keller
Erfahrungsbericht 2018 (barrierefrei)
35838 Zeichen
Dezernat I – Personal- und Verwaltungsmanagement
Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2018
Erfahrungsbericht 2018
zur Situation von
behinderten und schwerbehinderten
Beschäftigten der Stadt Köln
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 2
Kontakt
Personal- und Verw altungsmanagement
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221/221-35254
Telefax: 0221/221-22961
Ansprechpartner : Patrick Steffen
Der Erfahrungsbericht zur Inklusionsvereinbarung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Ge-
samtschwerbehindertenvertretung erstellt.
Stand: 11/2019
Auswertungsdatum soweit nicht gesondert angegeben: 31.12.2018
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat I – Personal- und Verwaltungsmanagement
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangssituation 4
2. Kennzahlen und statistische Entwicklung 6
2.1 Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Köln 6
2.2 Beschäftigungsquoten der Dezernate 7
2.3 Geschlechtsspezifische Verteilung unter den schwerbehinderten Beschäftigten 8
2.4 Entwicklung des durchschnittlichen Lebensalters 8
2.5 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Altersstruktur 9
2.6 Teilzeitbeschäftigung unter den schwerbehinderten Beschäftigten 10
2.7 Laufbahnverteilung der schwerbehinderten Beschäftigten 11
2.8 Leitungsfunktionen 11
2.9 Leistungsbeurteilungen 12
3. Begründung und Beendigung von Beschäftigtenverhältnissen 12
3.1 Einstellung von Beschäftigten 12
3.1.1 Initiativbewerbungen 13
3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich 13
3.1.3 Barrierebefreite Eignungsprüfungen für Menschen mit Behinderungen 14
3.2 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen 15
3.2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte in Altersteilzeit 15
3.2.2 Leistungsgewandelte Beschäftigte 15
4. Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen 17
4.1 Behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen 17
4.2 Barrierefreiheit in der Informationstechnologie 17
4.3 Co-Finanzierung aus Mitteln des Integrationsfonds 18
4.4 Ausbildungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit 18
4.5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben 19
4.6 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 19
5. Präventive Maßnahmen 20
5.1 Mobiles Arbeiten 21
5.2 Schulungen 21
5.3 Prävention 21
5.4 Kooperation von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung 22
6. Ausblick 22
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 4
1. Ausgangssituation
Die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Mens chen bei der Stadtverwaltung Köln liegt
erneut deutlich über der gesetzlichen Pflichtquote von 5 %.
Schwerbehindert sind Menschen gem. § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX),
wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt . Der Begriff der Schwerbe-
hinderung baut auf die Gesetzesdefinition auf. Er stellt auf die erhebliche Schwere der Behind e-
rung ab, also ob Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeei nträchtigungen
haben, die sie in Wechselwirkung mit einstel lungs- und umweltbedingten Barrieren mit h oher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesel l-
schaft, insbesondere im Beruf, hindern kann. Der Grad der Behinderung wird entsprechend bun-
deseinheitlicher versorgungsmedizinischer Grundsätze bemessen; er wird in Zehnerschritten fest-
gestellt. Behinderten Personen gleichgestellt sind diejenigen, die einen Grad der Behinderung von
mindestens 30 und weniger als 50 haben.
Im Jahr 2018 sank die allgemeine Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderung in
Deutschland von 4,69 % auf 4,67 % (Inklusionsbarometer Arbeit 2018 - Aktion Mensch). Demge-
genüber ist die Quote bei der Stadtverwaltung Köln von 8,24 % aus dem Vorjahr im Jahr 2018 auf
8,27 % leicht gest iegen (Aufgrund datenauswertungstechnisch bedingter Erhebungsmethoden
können Daten dieses Berichts von Auswertu ngen an anderer Stelle, insbesondere des Personal-
berichts, vereinzelt abweichen bzw. sie sind nicht vollständig ermittelbar).
Zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen sind für die Stadt Köln durch die seit dem
01.12.2016 geltende Inklusionsvereinbarung Regelungen getroffen worden, die die gesetzlichen
Regelungen des Schwerbehindertenrechts ergänzen. Diese Regelungen sind gemäß § 166 SGB
IX in verbindlicher Form aufgestellt worden.
Das Vorhaben einer angemessenen beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung findet
durch diese Inklusionsvereinbarung eine bedeutsame Konkretisierung. Die Inklusionsvereinba-
rung verdeutlicht, dass die Stadt Köln nicht nur die Belange der S chwerbehinderten sondern
auch der nicht bis zum Grad der Schwerbehinderung behinderten Beschäftigten im Blick
hat1. Ergänzend unterstützt die Stadt Köln Präventionsangebote und –maßnahmen zur Erhaltung
der Gesundheit der Mitarbeitenden, auch um einer Behinderung so gut wie möglich vorzubeugen.
Ziel der Inklusionsvereinbarung ist darüber hinaus eine zunehmende Bewusstseinsbildung für -
die Nutzung der Potentiale durch Inklusion von Menschen mit Behinderung in betriebliche Struktu-
1 Der Begriff Beschäftigte umfasst im vorliegenden Bericht Angestellte und Beamte
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 5
ren sowie für alle Belange von betroffenen Mitarbeitenden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf
die Führungsverantwortlichen.
Das ausgeprägte Interesse an den sie betreffenden Beteiligungsprozessen kommt auch in der
hohen Wahlbeteiligung von 54 % bei den Wahlen der Vertr auensperson der Schwerbehinderten
für die einzelnen Dezernate im November 2018 zum Ausdruck. (Quelle Gesamtschwerbehinder-
tenvertretung)
Der vorliegende Erfahrungsbericht findet seine Grundlage in der in Nr. 6 der Inklusionsvereinb a-
rung vorgesehenen Bericht spflicht. Die Inklusionsvereinbarung legt hierzu fest, dass einmal im
Jahr und in enger Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen eines Erfah-
rungsberichtes schriftlich an den Rat (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfr a-
gen/Vergabe/Internationales) über die Umsetzung sowie Realisierung der Inklusionsvereinbarung
und die Ausschöpfung und Verwendung der Mittel berichtet wird. Dem Ausschuss für Soziales und
Senioren wird der Erfahrungsbericht wunschgemäß ebenfalls vorgelegt.
Die Stadtverwaltung Köln, die Gesamtschwerbehindertenvertretung, der Gesamtpersonalrat und
der Inklusionsbeauftragte arbeiten bei der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung eng zusammen,
stets getragen von dem Bewusstsein:
„Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Ver dienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns
jederzeit genommen werden kann.“
(Richard von Weizsäcker)
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 6
2. Kennzahlen und statistische Entwicklung
Die Gesamtzahl aller Beschäftigungsverhältnisse einschließlich derjenigen in den eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen belief sich zum Stichtag 31.12.2018 auf 21.503. Die Stadtverwaltung Köln
beschäftigte zum 31.12.2018 darunter 1.642 schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Frauen und
Männer.
Darüber hinaus beschäftigt die Stadt Köln ca. 300 Menschen mit einer Behinderung ohne den Sta-
tus der Schwerbehinderung sowie von einer Behinderung bedrohte Menschen im Sinne des § 2
Abs. 1 SGB IX (Quelle: Gesamtschwerbehindertenvertretung).
2.1 Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Köln
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Köln liegt seit 2004 dauer-
haft und seit 2009 stetig steigend deutlich oberhalb der von § 154 SGB IX aktuell geforderten ge-
setzlichen Pflichtquote von 5 %. Sie liegt damit auch über der in der Inklusionsvereinbarung anzu-
strebenden Zielquote, welche mindestens 2 % über der gesetzlichen Mindestbeschäftigungsquote
und derzeit somit über 7 % liegen soll2.
2 Das Datenmaterial der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen ba siert auf der jeweiligen Jahresmeldung
nach dem Schwerbehindertenrecht an die Agentur für Arbeit und den Landschaftsverband Rheinland nach dem SGB IX
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 7
Die nach § 160 Abs. 2 SGB IX geforderte Ausgleichsabgabe war somit durch die Stadt Köln erneut
nicht zu leisten.
2.2 Beschäftigungsquoten der Dezernate
Die Einflussnahme auf die Beschäftigungsquote innerhalb eines Dezernates ist nur bedingt mö g-
lich. Zu berücksichtigen sind insbesondere die unterschiedlichen Dezernatsaufgaben, die dortigen
Strukturen und die Größe des jeweiligen Geschäftsbereichs. Bei einem Vergleich der Beschäft i-
gungsquoten schwerbehinderter Menschen in den Dezernaten zeigen sich daher naturgemäß Un-
terschiede:
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 8
Die gesetzliche Pflichtquote von 5,00 % wurde in jedem Dezernat überschritten.
2.3 Geschlechtsspezifische Verteilung unter den schwerbehinderten Beschäftigten
Statistisches Verhältnis schwerbehinderter Frauen und Männer
Die Quote der Frauen an der Gesamtzahl aller Beschäftigten liegt bei 63,67 %.
Von den im Berichtsjahr beschäftigten 1.642 schwerbehinderten Menschen waren 1.010 Personen
(= 61,51 %) weiblich und 630 Personen (= 38,49 %) männlich.
Die Schwerbehindertenquote innerhalb der 13.691 beschäftigten Frauen beträgt 7,38 %, die inner-
halb der 7.812 beschäftigten Männer bei 8,09 %.
2.4 Entwicklung des durchschnittlichen Lebensalters
Der Hauptanteil der schweren Behinderungen ist durch Krankheiten verursacht. Die Wahrschein-
lichkeit einer Schwerbehinderung steigt daher mit zunehmendem Alter an (Statistisches Bundes-
amt (Destatis), 2019). Entsprechend liegt das Durchschnittsalter der schwerbehinderten Menschen
über dem der städtischen Gesamtbelegschaft. Aufgrund des demografischen Wandels in der Ge-
samtbevölkerung ist für die Zukunft ein weiterer Anstieg der Schwerbehindertenzahlen zu erwa r-
ten.
Auch im Berichtsjahr haben die geburtenstarken Jahrgänge nicht zu einer sign ifikanten Senkung
des Durchschnittsalters der Beschäftigten g eführt. Entgegen dem zu erwartenden langfristigen
Trend ist jedoch erstmals seit 2012 eine leichte Verringerung des Durchschnittsalters zu beobach-
ten. Dies trifft insbesondere auf die schwerbehinderten Beschäftigten zu.
Die Effekte der verstärkten Ausbildungsaktivitäten und der Personalakquise entfalten somit positi-
ve Wirkung:
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 9
2.5 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Altersstruktur
Beim Vergleich der Altersstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten ist zu beobachten, dass in
den Gruppen der geringeren und höheren Lebensalter der Anteil der Männer noch vergleichsweise
hoch ist, hingegen ist der Anteil der Frauen in den mittleren Altersgruppen tendenziell höher.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 10
Die geschlechtsunabhängigen Gesamtzahlen der schwerbehinderten Beschäftigten nach Alters-
gruppen spiegeln die zunehmende Betroffenheit durch eine Schwerbehinderung mit steigendem
Alter wider und weisen die Altersgruppe der 56 bis 60-jährigen als am stärksten betroffene Grup-
pierung aus:
2.6 Teilzeitbeschäftigung unter den schwerbehinderten Beschäftigten
Bei der Stadt Köln sind insgesamt 8,35 % (549 Personen) von 30,58 % der Beschäftigten in Teil-
zeit schwerbehindert. Im Berichtsjahr lag die Teilzeitquote der schwerbehinderten Beschäftigten
damit bei 33,43 % und somit knapp 3 % über der Gesamtteilzeitquote.
Von den 632 schwerbehinderten Männern arbeiten 12,66 % (80 Männer) in einer Teilzeitbeschäfti-
gung. Bei den 1010 schwerbehinderten Frauen ist der Anteil derjenigen, die einer Teilzeitbeschäf-
tigung nachgehen, mit 46,44 % (469 Frauen) deutlich höher. Dies entspricht auch der Tendenz
innerhalb der nicht schwerbehinderten Beschäftigten (41,05 % zu 11,42 %).
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 11
2.7 Laufbahnverteilung der schwerbehinderten Beschäftigten
Die Verteilung stellt sich grafisch wie folgt dar:
2.8 Leitungsfunktionen
Zum Stichtag 31.12.2018 übten 1620 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Stammbe-
legschaft eine Leitungsfunktion aus, davon waren 5,43 % schwerbehindert.
Die nähere Aufteilung dieser schwerbehinderten Menschen in Führungspositionen, getrennt da r-
gestellt nach Geschlecht, Laufbahn sowie Teilzeit- und Vollzeittätigkeit, stellt sich grafisch wie folgt
dar:
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 12
Das Verhältnis der schwerbehinderten zu den nicht schwerbehinderten Beschäftigten in Führungs-
positionen stellt sich für die Stammbelegschaft bei Aufschlüsselung auf die Dezernate für das Be-
richtsjahr wie folgt dar:
2.9 Leistungsbeurteilungen
Bei den Leistungsbeurteilungen von behinderten Menschen si nd die rechtlichen Bes timmungen
des SGB IX zu beachten. Eine behinderungsbedingte Leistungsminderung ist in der dienstlichen
Beurteilung zu berücksichtigen.
In entsprechenden Fortbildungen werden die städtischen Führungskräfte auf diese Aufgabe vorbe-
reitet. Die aktuell gültige Richtlinie für die dienstliche Beurteilung wird aus rechtlichen und pers o-
nalwirtschaftlichen Gründen überarbeitet. Ein Modell zur Neugestaltung des Beurteilungswesens
befindet sich derzeit im Entwicklungsprozess , an dem auch die Gesamtschwerbehindertenvertre-
tung beteiligt ist. In diesem offenen Arbeitsprozess werden die Interessen und Rechte von schwer-
behinderten beziehungsweise gleichgestellten Beschäftigten der Stadt Köln sowie die Regelungen
der Inklusionsvereinbarung der Stadt Köln berücksichtigt.
3. Begründung und Beendigung von Beschäftigtenverhältnissen
Beim Blick auf die betriebliche Inklusion sind insbesondere die Begründung sowie die Beendigung
von Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Menschen von Bedeutung.
3.1 Einstellung von Beschäftigten
Eine Quotenerhöhung über Einstellungen von schwerbehinderten Menschen setzt selbstverständ-
lich die fachliche Eignung bzw. die notwendige berufliche Qualifikation voraus.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 13
Neben der gesetzlichen Verpflichtung nach § 164 Abs. 1 SGB IX, die Agentur für Arbeit bei einer
extern zu besetzenden Stelle frühzeitig einzuschalten, informiert die Stadtverwaltung Köln gleich-
zeitig neben dem Integrationsfachdienst und dem Berufsförderungswerk Köln alle Integra-
tionsfachdienste im Gebiet des Landschaftsver bandes Rheinland, um eine größ tmögliche
Anzahl an potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung oder Gleichste l-
lungsstatus zu erreichen. Im Stellenbesetzungsverfahren werden schwerbehinderte Bewerberin-
nen und Bewerber grundsätzlich zu den Auswahlgesprächen eingeladen, falls die fachliche Eig-
nung nicht offensichtlich fehlt.
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 49 schwerbehinderte Menschen eingestellt. Gegenüber dem
Vorjahr mit 40 Einstellungen stieg die Zahl der Einstellungen somit um 22,5 %.
3.1.1 Initiativbewerbungen
Mit Stand 31.12.2018 haben sich im Berichtsjahr 196 schwerbehinderte Menschen initiativ bei der
Stadt Köln beworben. Davon waren 87 weiblich und 109 männlich.
Von diesen sich im Jahr 2018 initiativ bewerbenden schwerbehinderten Menschen wurden 14 Be-
werberinnen und Bewerber eingestellt. Dies entspricht zahlenmäßig dem Vorjahresstand.
3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich
Wie im Bereich der Einstellung von Beschäftigten werden auch schwerbehinderte Bewerberinnen
und Bewerber zu den Auswahlgesprächen eingeladen, falls die fachliche Eignung nicht offensicht-
lich fehlt.
Die jährliche Anzahl der Bewerbungen im Ausbildungsbereich unterliegt erheblichen Schwankun-
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 14
gen. Gegenüber dem Vorjahr (181) waren es 2018 mit 18,78 % nur 147 Bewerbungen.
Die Bew erbungs- sowie Einstellungsquote schwerbehinderter Menschen stellt sich im Ausbi l-
dungsbereich für das Berichtsjahr wie folgt dar:
Berufszweig
Bewerbungsquote
schwerbehinderter
Menschen 2018
Einstellungsquote
schwerbehinderter
Menschen 2018
Verwaltung 1,99% 6,00%
Marktgängig 2,14% 2,50%
Projekte 1,00% 0,00%
Informationstechnik 2,30% 0,00%
Bewerbungs- und Einstellungsquote schwerbehinderter Ausbildungsbewerber
Eine Bevorzugung bei Einstellungen schwerbehinderter Menschen ist nur bei gleicher Eignung
möglich. So konnten im Berichtsjahr insgesamt 11 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehin-
derung eine Ausbildung angeboten werden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer deutl i-
chen Steigerung von 120 %.
Von sämtlichen 7257 Bewerberinnen und Bewerbern erhielten 333 einen Ausbildungsp latz. Bei
Nichtbehinderten hatte somit jede 23. Bewerbung Erfolg, bei Behinderten jede 21. Bewerbung.
Aus dem Personenkreis der schwerbehinderten Menschen wurden 4,8 % (7 Personen) eingestellt.
Laut dem Vorjahresbericht war für 2018 der Eintritt einer weiteren schwerbehinderten Einzelperson
vorgesehen. Diese trat die Ausbildung jedoch nicht an.
Am 31.10.2018 befanden sich insgesamt 17 Nachwuchskräfte mit einer nachgewiesenen Schwer-
behinderung in einer Ausbildung bei der Stadt Köln.
Zu den Prüfungen waren im Jahr 2018 insgesamt 249 Auszubildende zugelassen, darunter 8 Aus-
zubildende mit einer Schwerbehinderung. 243 Nachwuchskräfte haben die Prüfung bestanden und
wurden anschließend übernommen – darunter auch sämtliche schwerbehinderten Prüflinge.
3.1.3 Barrierebefr eite Eignungsprüfungen für Menschen mit Behinderungen
Die barrierebefreiten Eignungsprüfungen stellen ein angepasstes Testverfahren für Menschen mit
einer Behinderung dar, welches die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) erfüllt.
Die an den entsprechenden Anforderungen ausgerichteten Eignungstests werden seit 2016 durch
das Münchener Geva-Institut durchgeführt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber mit Schwerbehi n-
derung führt am eigenen Computer - bei Bedarf mit Hilfsmitteln bzw. einer eigenen Assistenzkraft -
selbständig eine Testvorschau durch, welche später auch für den Test selbst genutzt wird. Für den
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 15
Fall, dass ein entsprechender Online-Bewerbertest nicht das geeignete Verfahren sein sollte, bie-
tet die Stadtverwaltung individuelle Lösungen an.
3.2 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
Im Berichtsjahr 2018 schieden insgesamt 142 schwerbehinderte Beschäftigte aus.
3.2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte in Altersteilzeit
In 2018 befanden sich 31 schwerbehinderte Beschäftigte der Stadt Köln in Altersteilzeit.
3.2.2 Leistungsgewandelte Beschäftigte
Trotz aller präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit kann der Fall eintreten, dass
Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in ihrem bisherigen Tätigkeits-
feld eingesetzt werden können. Durch den weiteren Einsatz als sogenannte Leistungsgewandelte
in anderen Tätigkeitsfeldern kann sich jedoch die Chance zum Fortbestand einer Teilhabe am Ar-
beitsleben eröffnen.
Mit Stichtag 31.12.2018 wurden etwa 375 Beschäftigte der städtischen Stammbelegschaft betrof-
fen. Hiervon waren 65,6 % Frauen und 34,4 % Männer.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 16
Die prozentuale Verteilung auf die Altersgruppen stellt sich dabei wie folgt dar:
Altersgruppe 20 – 29
Jahre
30 – 39
Jahre
40 – 49
Jahre
50 – 59
Jahre
60 Jahre
und älter
Prozentanteil 2,93% 6,67% 23,73% 49,60% 17,07%
Leistungsgewandelte Beschäftigte nach Altersgruppen
In einzelnen Berufsbildern wurden besondere Konzepte geschaffen, um Mitarbeitenden im Fall
einer Berufsunfähigkeit dennoch weiterhin Perspektiven bei ihrer Arbeitgeberin Stadt Köln zu e r-
möglichen:
Feuerwehrkonzept
Perspektiven zur Vermeidung vorzeitiger Zurruhesetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit bie-
tet bereits seit 2008 das „gesamtstädtische Konzept über den Einsatz von feuerwehrdienstuntaug-
lichen Feuerwehrbeamten“ (kurz „Feuerwehrkonzept“). Nach amtsärztlicher Feststellung einer
dauernden Feuerwehrdienstuntauglichkeit werden gemeinsam mit dem betroffenen Beamten ge-
eignete Einsatzmöglichkeiten ermittelt. Diese werden vorrangig bei der Berufsfeuerwehr, nachran-
gig innerhalb der gesamten Stadtverwaltung gesucht und in der Regel in einer dreimonatigen Pro-
bephase getestet. Bei einer unbefristeten Umsetzung tritt keine statusrechtliche Änderun g ein.
Eine Qualifizierung beispielsweise für den Verwaltungsdienst wird durch den Dienstherrn fina n-
ziert. Im Berichtsjahr erfolgte im Rahmen des Konzeptes keine Umsetzung.
KiTa-Konzept
Das neuere Konzept „für leistungsgewandelte bzw. von Leistungswandlung bedrohte Mitarbeiten-
de im pädagogischen Bereich bei 513/Kita“ (kurz „KiTa-Konzept“) eröffnet für speziell im Kinderta-
gesstättenbereich (KiTa-Bereich) nicht mehr einsetzbare Mitarbeitende die Qualifizierungsmöglich-
keit für eine Tätigkeit in einem anderen s tädtischen Bereich. Zum Stichtag 31.12.2018 wurden im
Rahmen dieses Konzeptes 15 B eschäftigte betreut. Darunter waren 6 Beschäftigte mit einer
Schwerbehinderung sowie 4 gleichgestellte Beschäftigte. Fünf Mitarbeitende erfüllten die Voraus-
setzungen des Konzepts aufgrund der langen Beschäftigungszeit im Kita-Bereich von über 15 Jah-
ren.
Alle 15 Beschäftigten im KiTa-Konzept, Frauen im Alter von 42 bis 57 Jahren, befanden sich in der
beruflichen Umschulung über einen Reha -Träger. Eine Eingliederung fand im Beri chtsjahr noch
nicht statt, da die ersten der Umschülerinnen voraussichtlich erst in 2019 die zweijährige berufliche
Umschulung beenden. Eine Herabgruppierung fand im Berichtsjahr nicht statt.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 17
4. Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen
Die Stadt Köln sowie weitere externe Träger boten im Berichtsjahr diverse Maßnahmen zur Unter-
stützung für schwerbehinderte Beschäftigte an.
4.1 Behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen
Für behinderte Menschen sind die jeweils geeigneten Arbeitsbedingungen anzustreben.
Ein nicht behinderungsgerecht ausgestatteter Arbeitsplatz kann Schwierigkeiten im Beruf bereiten.
Die Stadt Köln bietet in diesen Fällen an, den Arbeitsplatz so weit wie möglich behinderungsg e-
recht zu gestalten. In der Fo lge können Belastungen abgebaut und die Voraussetzungen für eine
erhöhte Leistungsfähigkeit geschaffen werden. Gleichzeitig wird weiteren gesundheitlichen Schä-
den vorgebeugt.
In 2018 wurden a ls eine größere Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Ge-
bäudebereich 10 Aufzüge im Stadthaus Deutz erneuert; die Lautstärke der Durchsagen sowie der
Kontrast der Leuchtanzeigen wurden barrierefrei angepasst. Die durch die Schwerbehindertenver-
tretung erfolgte Anregung, im Bereich der Tableaus diverse Beschriftungen zu ergänzen , wurde
aufgenommen und ist zur Umsetzung vorgesehen.
4.2 Barrierefreiheit in der Informationstechnologie
Mit Blick insbesondere auf die in den gesetzlichen Anforderungen der Verordnung zur Schaffung
barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein -
Westfalen (Barrierefreie -Informationstechnik-Verordnung Nordrhein -Westfalen / BITV NRW )
kommt der Barrierefreiheit in der Informationstechnologie ein besonderes Gewicht zu.
Alle Arbeitsplätze von Mitarbeitenden mit körperlichen Einschränkungen wurden im Berich tsjahr
anforderungsgerecht - auch in Absprache mit der zuständigen Stelle beim LVR (LVR -
Inklusionsamt) - mit Hardware (zum Beispiel Braille -Tastatur), Software wie Screenreadern und
weiteren Hilfestellungen zur Barrierefreiheit ausgestattet. Auch wurden bei Schulungen Personen
zum Gebärdendolmetschen eingesetzt.
Die Anforderungskriterien der BITV NRW wurden bereits seit mehreren Jahren in die Standard -
Leistungsverzeichnisse für Neubeschaffungen von Sof twaresystemen aufgenommen und waren
auch 2018 fester B estandteil von Ausschreibungen bzw. Vergabeverfahren. Diese Kriterien wer-
den für das Standardleistungsverzeichnis für Vergaben und Ausschreibungen ständig angepasst
und aktualisiert.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 18
Bis 2018 wurde nur für städtische Webanwendungen die Barrierefreiheit entsprechend der BITV
NRW überprüft. In 2018 wurde die Prüfungspflicht gesetzlich um entsprechende Kriterien für Pro-
grammoberflächen erweitert. Bei Ausschreibungen von neuen Produkten wird dies über das tech-
nische Lastenheft sichergestellt. Im kommenden Jahr wird außerdem der BITi-Test zur Beurteilung
der Barrierefreiheit von Programmoberflächen einzubeziehen sein.
4.3 Co-Finanzierung aus Mitteln des Integrationsfonds
Zur Erreichung eines Ausgleichs von behinderungsbedingten Einschränkungen steht eine Vielzahl
von technischen und elektronischen Arbeitshilfen zur Verfügung.
Falls Arbeitsplätze behinderungsgerecht angepasst werden sollen, ist von der jeweiligen Diens t-
stelle vorrangig zu prüfen, ob je nach Einzelfall Mittel bei der Arbeitsverwaltung, den Rententr ä-
gern, den Krankenkassen oder dem Integrationsamt beantragt werden können, um diese Anpas-
sungen zu finanzieren.
Im Großteil der Fälle tritt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in die Koste nübernahme mit
einer Förderhöhe von etwa 80 % der Gesamtkosten ein. Alle vom Landschaftsverband Rheinland
gewährten Zuschüsse sind zweckgebunden und stehen den Dienststellen als eigenes Budget zur
Verfügung.
Im Jahr 2002 wurde m it der Integrationsvereinbarung zudem ein eigener Integrationsfonds (auf-
grund seiner Umverteilungsfunktion auch als interne Ausgleichsabgabe bezeichnet) entwickelt. Der
Integrationsfonds wurde auch in die seit 01.12.2016 in Kraft getretene Inklusionsvereinbarung auf-
genommen.
Diese Fortführung diente auch dazu, weiterhin eine zusätzliche Leistung erbringen zu können um
Bedarfe abzudecken, die nicht aufgrund gesetzlicher Norm gefördert werden. Für den Einsatz der
Mittel des Integrationsfonds gilt entsprechend das Subsidiaritätsprinzip.
Sofern noch ausreichend dotiert, kommen Leistungen aus dem Integrationsfonds für den Anteil an
Restkosten in Betracht, der vom Landschaftsverband Rheinland im Rahmen der von dort gewähr-
ten Zuschüsse nicht übernommen wird. Dies sind in der Regel etwa 20 % der Gesamtkosten, die
die Dienststellen früher selbst aufbringen mussten. Im Berichtsjahr waren dies 1.128,14 €.
4.4 Ausbildungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit
Im städtischen Haushaltsjahr 2018 wurden Zuschüsse für schwerbehinderte Auszubildende in Hö-
he von insgesamt 133.039,21 € verbucht. Diese Zuschüsse erfolgten durch die Bundesagentur für
Arbeit für die Ausbildungszeiträume von 2016 – 2018.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 19
4.5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben
Die Stadt Köln kann Zuschüsse nicht nur für Hilfsmittel sondern auch für Lohnkosten- und Einglie-
derungszuschüsse erhalten. Hierfür wurden in 2018 Zuschüsse in Höhe von 156.109,61 € durch
die Dienststellen ermittelt, die den beschäftigten Menschen mit Behinderung unmittelbar zu Gute
kamen und einen deutlichen Beitrag zur Entlastung des städtischen Haushalts leisten. So wurden
durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) auch im Berichtsjahr unter anderem Lohnkosten,
personelle Unterstützung und behinderungsgerechte Ausstattungen der Arbeitsplätze etwa durch
spezielle Büroausstattung bezuschusst.
Das folgende Diagramm zeigt die Verteilung der erhaltenen Zuschussleistungen:
4.6 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen
Das Auftragsvolumen an Werkstätten für behinderte Menschen kommt nicht unmittelbar den B e-
schäftigten bei der Stadt Köln zugute, hat jedoch insofern Bedeutung, als die hierfür verausgabten
Beträge zum Teil auf eine gegebenenfalls nach § 160 Abs. 2 SGB IX zu zahlende Ausgleichsab-
gabe angerechnet werden können.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 20
Die Dienststellen vergeben in Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung unbesehen dessen ge-
eignete Aufträge an Werk stätten für behinderte Menschen, wobei sich die Entwicklung der Au f-
tragsvolumina seit 2015 wie folgt darstellt:
Berichtsjahr 2015 2016 2017 2018
Auftragsvolumen 117.003,05 € 174.746,52 € 170.464,01 € 442.580,75 €
Auftragsvolumina an Werkstätten für behinderte Menschen
Somit hat sich das Auftragsvolumen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 159,63 % und
damit deutlich erhöht.
Die meisten Aufträge betreffen die Beauftragung von Konfektionierung, Druck und Lieferung von
Broschüren, Flyern und Visitenkarten sowie die Erbringung von Scandienstleistungen. Einen klei-
neren Anteil machten Gartenpflegedienstleistungen aus. Die deutliche Steigerung des Auftragsvo-
lumens in 2018 geht auf die Beauftragung d er Herstellung von Verdunklungs- und Sonnenschutz-
stoffen zurück.
Die Auflagen von Druckerzeugnissen sowie Dienstleistungen und Lieferungen im Gartenbereich,
hängen stets von den jeweiligen Erfordernissen ab . Die Auftragsvergabe in solchen Bereichen
unterliegt daher jährlichen Schwankungen. Das im Jahre 2015 bestehende Auftragsvolumen von
rund 117.000 € konnte für die beiden Folgejahre um etwa 50 % gesteigert werden. Die von 2017
auf 2018 nochmals erfolgte Steigerung um 159,63 % stellt dabei den bislang höchsten Anstieg seit
2015 dar.
Durch die fortschreitende Abarbeitung zu digitalisierender Daten gehen die Auftragsvergaben im
Bereich Scandienstleistungen jedoch weiter zurück.
Im Intranet der Stadt Köln ist ein Verzeichnis der bundesweit anerkannten Werkstätten für behin-
derte Menschen und Inklusionsbetriebe unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten veröffentlicht,
um die Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen weiter zu fördern.
5. Präventive Maßnahmen
Die Prävention bei der Stadt Köln zielt unter anderem darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten
zu verbessern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die Stadt Köln ein umfangreiches Maßnahmenprogramm an.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 21
5.1 Mobiles Arbeiten
Vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Arbeitswelt kommt insbesondere der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie zunehmende Bedeutung zu. Hieraus erwächst sowohl für behinderte als
auch nichtbehinderte Beschäftigte das Bedürfnis nach modernen Rahmenbedingungen der Arbeit.
Die seit dem 01.02.2013 in Kraft getretene „Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten bei der
Stadt Köln“ verfolgt hierbei auch die Zielsetzung der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter
Menschen am A rbeitsleben beispielsweise durch die Reduzierung von Arbeitswegen sowie die
Nutzung des regelmäßig noch individueller angepassten Arbeitsumfeldes in der Heimarbeit. Sind
an häuslichen Arbeitsplätzen besondere Arbeitsmittel erforderlich, sind diese ebenfalls förderfähig.
5.2 Schulungen
Einhergehend mit den steigenden Anforderungen an die Träger der öffentlichen Verwaltung erhö-
hen sich auch die Anforderungen an die Personalqualität und -flexibilität. Um diesen Anforderun-
gen gerecht zu werden, verfügt die Stadt Köln über ein gesamtstädtisches Personalentwicklungs-
konzept.
Die städtische Personalentwicklung hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowie der Inklu-
sionsvereinbarung auch die Aufgabe, schwerbehinderte Menschen durch geeignete Fortbildungs-
angebote in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern und deren Chancengleichheit zu verbessern.
Dabei wird eine eventuell vorliegende Schwerbehinderteneigenschaft im Anmeldeverfahren b e-
sonders berücksichtigt. Darüber hinaus werden für die Teilnahme selbst verschiedenste Unterstüt-
zungsmittel für schwerbehinderte Beschäftigte vorgehalten.
Ferner wurden über das Fortbildungsprogramm der Stadt Köln im Berichtsjahr unter anderem
Diversity-Workshops sowie Fortbildungsveranstaltungen zum barrierefreien Bauen für öffentliche
Hochbauten angeboten.
5.3 Prävention
Auch im Jahr 2018 wurden unter anderem Schulungen sowie fach- und personenbezogene Quali-
fizierungsmaßnahmen von Beschäftigten absolviert, beispielsweise zu
Stress-, Zeit- und Konfliktmanagement sowie
allgemeine Beratungsangebote und
Coaching.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 22
Darüber hinaus verfügt die Stadt Köln über ein betriebliches Gesundheitsmanagement, zu dem
auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) gehört.
5.4 Kooperation von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung
Die Gesamtsch werbehindertenvertretung (GSBV) ist mit den örtliche n Schwerbehindertenvertre-
tungen für die Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten
Beschäftigten zuständig und in diesen Belangen wichtige Ansprechpartnerin für die Stadt Köln als
Arbeitgeberin.
Beide Seiten arbeiten gemeinsam an dem Ziel, die Einstellung schwerbehinderter Menschen wei-
ter voranzutreiben und die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben der Stadtver-
waltung zu verbessern.
Dies bedingt eine vertrauensvolle Zusamme narbeit, die neben der mindestens zweimal im Jahr
tagenden Steuerungsgruppe zur Inklusionsvereinbarung durch einen regen Austausch, Beratung
und Verhandlung geprägt ist.
Als Interessenvertretung und Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten B e-
schäftigten informiert di e Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) über Intranet und Stadt
intern regelmäßig über aktuelle Themen im Bereich Gesundheit, Behinderung und Schwerbehin-
dertenrecht.
Regelmäßige Schulungen der GSBV für die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und
deren Stellvertretungen finden großen Zuspruch.
6. Ausblick
Die Stadtverwaltung Köln arbeitet fortlaufend an einer Arbeitsatmosphäre, die alle Mitarbeitenden
fördert. Auch künftig gilt es dabei, die Stärken und Fähigkeiten Aller in den Vordergrund zu stellen,
die Potentiale zur Teilhabe am Arbeitsleben weiter auszubauen sowie über Träger spezifischer
Fortbildungsangebote zu informieren.
Im Rahmen eines Inklusionsprojekts für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf startet die
Stadt Kö ln am 01.09.2019 mit Auszubildenden einen neuen Ausbildungsgang: Ausbildung zur
Fachpraktikerin/ zum Fachpraktiker für Bürokommunikation.“
Zudem wird in 2019 über die bisherigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Informationstech-
nologie hinaus (siehe auch Punkt 4.2) der sogenannte BITi-Test zur Beurteilung der Barrierefrei-
heit von Programmoberflächen einzubeziehen sein.
Erfahrungsbericht 2018 zur Situation von schw erbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln Seite 23
Die durch den Landschaftsverband Rheinland regelmäßig angebotenen Kurse mit Bezug zum
Schwerbehindertenrecht werden speziell für Führungskräfte in Inklusionsunternehmen erweitert.
Mit Blick auf die in Punkt 4.9. der Inklusionsvereinbarung geregelten Verpflichtung zur Teilnahme
an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen ist geplant, dass diese speziell für Führungskräfte der
Stadt Köln durchgeführt werden. Alle Führungskräfte der Stadt werden hierzu sukzessive eingela-
den werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4091/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.11.2019
- Erstellt
- 22.11.2019 09:13