BR/006/2025/1
3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
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3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung-1
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3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am _________ aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in Verbindung
mit § 13 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember
2003 (GVNRWS.766/SGVNRW201) folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung vom
30.07.2020 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 32/33 vom 15.08.2020), zuletzt geändert
durch Satzung vom 21.12.2022 (öffentliche Bekanntmachung auf der Website der
Landeshauptstadt Düsseldorf www.duesseldorf.de/bekanntmachungen am
14.1.2023; nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. ½ vom 14.1.2023) wird wie folgt
geändert:
1. In § 1 „Zusammensetzung des Behindertenrates“ wird
folgendes geändert:
1.1 Bei den Stimmberechtigten Mitgliedern unter Punkt 1 wird der erste
Satz wie folgt geändert:
„Je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der örtlichen Behindertenorganisationen
und Vereine als Interessenverbände für die Menschen mit folgenden
Beeinträchtigungen:“
1.2 Bei den Stimmberechtigten Mitgliedern wird unter Punkt 1 beim letzten
Spiegelstrich das Wort „sowie“ vor „Mehrfachbehinderung“ gestrichen und ein
weiterer Spiegelstrich zugefügt: „Nicht sichtbare Behinderung“.
1.3 Bei den Beratenden Mitgliedern wird bei dem Wort „sind“ der Fettdruck
entfernt.
1.4 Bei der Aufzählung der beratenden Mitglieder werden zwei Spiegelstriche
zugefügt:
„- eine Vertreterin oder ein Vertreter des queerhandicap e. V.“
„- bis zu drei Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung“
1.5 Der Spiegelstrich „eine Vertreterin oder Vertreter des Integrationsrates“ wird
ersetzt durch „eine Vertreterin oder Vertreter des Integrationsrates
beziehungsweise des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration“
1.6 Im letzten Absatz wird der erste Satz folgendermaßen ersetzt: „Die
Verwaltung ist grundsätzlich vertreten durch die Sozialdezernentin bzw. den
Sozialdezernenten, die Amtsleitung des Amtes für Soziales und Jugend oder
eine Vertretung der Verwaltung“. Im zweiten Satz wird „Gleichstellungsbüros“
durch „Amtes für Gleichstellung und Antidiskriminierung“ ersetzt.
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2. In § 2 „Benennung der Mitglieder“ wird folgendes geändert:
2.1 Im vierten Absatz wird „die vom Rat bestätigt werden“ gestrichen.
2.2 Nach dem fünften Absatz wird die folgende Textpassage eingefügt: „Die
Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung können sich bei der Geschäftsstelle
des Behindertenrates bewerben. Aus den vorliegenden Bewerbungen wählt
der Behindertenrat in der ersten Sitzung nach der Neukonstituierung bis zu
drei Mitglieder aus.“
3. In § 3 „Amtszeit“ wird folgendes geändert:
3.1 Im zweiten Satz wird das Wort „Neuwahl“ durch „Neubesetzung“ ersetzt.
4. Unter Punkt 2 der Geschäftsordnung „Rechte und Pflichten der
Mitglieder“ wird Folgendes geändert:
4.1 Folgender Satz wird vorangestellt:
„Die Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, im Interesse aller
Menschen mit Behinderung zu arbeiten und keine Einzelinteressen zu
verfolgen.“
4.2 Der nun zweite Satz erhält folgende Fassung:
„Die Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, an dessen öffentlichen
Sitzungen [sowie an den internen Vorbesprechungen der Sitzungen]
teilzunehmen.“
5. Unter Punkt 4 der Geschäftsordnung „Entsendung in Ausschüsse des
Rates“ wird in der Aufzählung der Ausschüsse folgendes geändert:
5.1 Der Aufzählungspunkt „Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine
Verwaltungsorganisation“ wird geändert in „Ausschuss für Digitalisierung,
Personal und Organisation“.
5.2 Der Aufzählungspunkt „Integrationsrat“ wird gestrichen.
6. Unter Punkt 10 „Berichterstattung“ wird folgendes geändert:
6.1 Der Satzteil „Ausschuss für öffentliche Einrichtungen“ wird geändert in
„Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement
und Bevölkerungsschutz“.
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7. Unter Punkt 11 „Geschäftsstelle“ wird folgendes geändert:
7.1 Der Satzteil „Amtes für Soziales“ wird geändert in „Amtes für Soziales und
Jugend“.
Artikel II
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Synopse zur 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung-1
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Synopse zur 3. Änderung der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
Alte Satzung Neue Satzung
§ 1 Zusammensetzung des Behindertenrates
Der Behindertenrat setzt sich aus stimmberechtigten und
beratenden Mitgliedern zusammen. Bei der Zusammensetzung
des Behindertenrates soll auf Geschlechterparität im Sinne des
§ 12 Abs. 7 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) geachtet
werden. Für alle Mitglieder wird jeweils eine Stellvertretung
vorgesehen, die im Verhinderungsfall die Vertretung übernimmt.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
1. Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der örtlichen
Behindertenorganisationen und Vereine als
Interessenverbände für die Menschen mit folgenden
Beeinträchtigungen:
– Sehbehinderung
– Hörbehinderung
– geistige Behinderung
– psychische Behinderung
– Körperbehinderung und chronische Erkrankungen
– sowie Mehrfachbehinderung
§ 1 Zusammensetzung des Behindertenrates
Der Behindertenrat setzt sich aus stimmberechtigten und
beratenden Mitgliedern zusammen. Bei der Zusammensetzung
des Behindertenrates soll auf Geschlechterparität im Sinne des
§ 12 Abs. 7 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) geachtet werden.
Für alle Mitglieder wird jeweils eine Stellvertretung vorgesehen,
die im Verhinderungsfall die Vertretung übernimmt.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
1. Je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der örtlichen
Behindertenorganisationen und Vereine als
Interessenverbände für die Menschen mit folgenden
Beeinträchtigungen:
– Sehbehinderung
– Hörbehinderung
– geistige Behinderung
– psychische Behinderung
– Körperbehinderung und chronische Erkrankungen
– sowie Mehrfachbehinderung
– Nicht sichtbare Behinderung
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2. die Sprecherin oder der Sprecher sowie zwei weitere
Vertreterinnen oder Vertreter der Düsseldorfer Selbsthilfe
3. die Sprecherinnen beziehungsweise Sprecher der unter
Ziffer 3 der Geschäftsordnung genannten Arbeitsgremien
(Runde Tische)
4. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf vertretenen Fraktionen.
Beratende Mitglieder sind:
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus Zusammenschlüssen
von Vereinen beziehungsweise Organisationen der Menschen
mit Behinderung
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der liga wohlfahrt
düsseldorf
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Sozialverbandes VdK
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Seniorenrates
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Jugendrates
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates
- die Patientensprecherin oder der Patientensprecher beim
Selbsthilfe-Service-Büro des Gesundheitsamtes.
2. die Sprecherin oder der Sprecher sowie zwei weitere
Vertreterinnen oder Vertreter der Düsseldorfer Selbsthilfe
3. die Sprecherinnen beziehungsweise Sprecher der unter
Ziffer 3 der Geschäftsordnung genannten Arbeitsgremien
(Runde Tische)
4. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf vertretenen Fraktionen.
Beratende Mitglieder sind:
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus Zusammenschlüssen
von Vereinen beziehungsweise Organisationen der Menschen
mit Behinderung
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der liga wohlfahrt
düsseldorf
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Sozialverbandes VdK
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Seniorenrates
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Jugendrates
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates
beziehungsweise des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und
Integration
- die Patientensprecherin oder der Patientensprecher beim
Selbsthilfe-Service-Büro des Gesundheitsamtes.
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- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Werkstatt für
angepasste Arbeit
Über die Aufnahme weiterer ständiger beratender Mitglieder
entscheidet der Behindertenrat.
Die Verwaltung ist grundsätzlich vertreten durch die
Sozialdezernentin bzw. den Sozialdezernenten, die Amtsleitung
des Amtes für Soziales sowie deren Vertretung. In der Sitzung
sind ständige Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer je
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesundheitsamtes und
des Gleichstellungsbüros. Bei Bedarf können weitere
Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung hinzugezogen
werden.
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Werkstatt für
angepasste Arbeit
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des queerhandicap e. V.
- bis zu drei Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung
Über die Aufnahme weiterer ständiger beratender Mitglieder
entscheidet der Behindertenrat.
Die Verwaltung ist grundsätzlich vertreten durch die
Sozialdezernentin bzw. den Sozialdezernenten, die Amtsleitung
des Amtes für Soziales und Jugend oder eine Vertretung der
Verwaltung. In der Sitzung sind ständige Teilnehmerinnen
beziehungsweise Teilnehmer je eine Vertreterin oder ein Vertreter
des Gesundheitsamtes und des Amtes für Gleichstellung und
Antidiskriminierung. Bei Bedarf können weitere Vertreterinnen
und Vertreter der Verwaltung hinzugezogen werden.
§ 2 Benennung der Mitglieder
Die Mitglieder des Behindertenrates nach § 1 Ziffer 1 werden
von den örtlichen Behindertenorganisationen und Vereinen
selbständig benannt. Welche Organisationen und Vereine dies
sind, legen die stimmberechtigten Behindertenratsmitglieder
gemäß § 1 Ziffer 1 fest. Für die erste Amtszeit des
Behindertenrates werden die Behindertenorganisationen und
Vereine durch den bestehenden Beirat zur Förderung der
Belange von Menschen mit Behinderung in seiner letzten
Sitzung der Amtszeit festgelegt.
§ 2 Benennung der Mitglieder
Die Mitglieder des Behindertenrates nach § 1 Ziffer 1 werden von
den örtlichen Behindertenorganisationen und Vereinen
selbständig benannt. Welche Organisationen und Vereine dies
sind, legen die stimmberechtigten Behindertenratsmitglieder
gemäß § 1 Ziffer 1 fest. Für die erste Amtszeit des
Behindertenrates werden die Behindertenorganisationen und
Vereine durch den bestehenden Beirat zur Förderung der Belange
von Menschen mit Behinderung in seiner letzten Sitzung der
Amtszeit festgelegt.
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Die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe (§ 1 Ziffer 2)
werden beim Gesamttreffen der Selbsthilfegruppen beim
Selbsthilfe-Service-Büro des Gesundheitsamtes benannt und in
den Behindertenrat entsandt.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Runden Tische (§ 1 Ziffer
3) werden in den jeweiligen Gremien für die Dauer der
Wahlperiode gewählt.
Die Ratsfraktionen (§ 1 Ziffer 4) benennen jeweils eine
Vertreterin oder einen Vertreter sowie eine Stellvertretung aus
ihren Reihen, die vom Rat bestätigt werden.
Die beratenden Mitglieder werden von ihren jeweiligen
Organisationen gegenüber der Geschäftsstelle benannt und von
den stimmberechtigten Mitgliedern des Behindertenrates
bestätigt.
Für die Benennung der Stellvertretungen gilt das jeweils gleiche
Verfahren.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe (§ 1 Ziffer 2)
werden beim Gesamttreffen der Selbsthilfegruppen beim
Selbsthilfe-Service-Büro des Gesundheitsamtes benannt und in
den Behindertenrat entsandt.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Runden Tische (§ 1 Ziffer 3)
werden in den jeweiligen Gremien für die Dauer der Wahlperiode
gewählt.
Die Ratsfraktionen (§ 1 Ziffer 4) benennen jeweils eine
Vertreterin oder einen Vertreter sowie eine Stellvertretung aus
ihren Reihen.
Die beratenden Mitglieder werden von ihren jeweiligen
Organisationen gegenüber der Geschäftsstelle benannt und von
den stimmberechtigten Mitgliedern des Behindertenrates
bestätigt.
Die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung können sich bei der
Geschäftsstelle des Behindertenrates bewerben. Aus den
vorliegenden Bewerbungen wählt der Behindertenrat in der ersten
Sitzung nach der Neukonstituierung bis zu drei Mitglieder aus.
Für die Benennung der Stellvertretungen gilt das jeweils gleiche
Verfahren.
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§ 3 Amtszeit
Die Amtszeit des Behindertenrates richtet sich nach der
Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. Eine
Neuwahl ist in einem angemessenen Zeitraum nach der
konstituierenden Sitzung des Rates anzusetzen.
§ 3 Amtszeit
Die Amtszeit des Behindertenrates richtet sich nach der
Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. Eine
Neubesetzung ist in einem angemessenen Zeitraum nach der
konstituierenden Sitzung des Rates anzusetzen.
Geschäftsordnung des Behindertenrates der
Landeshauptstadt Düsseldorf
2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, an dessen
öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Geschäftsordnung des Behindertenrates der
Landeshauptstadt Düsseldorf
2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, im
Interesse aller Menschen mit Behinderung zu arbeiten und keine
Einzelinteressen zu verfolgen.
Die Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, an dessen
öffentlichen Sitzungen [sowie an den internen Vorbesprechungen der Sitzungen] teilzunehmen.
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4. Entsendung in Ausschüsse des Rates
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine
Verwaltungsorganisation
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ausschuss für Gleichstellung
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und
regionale Zusammenarbeit
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Bauausschuss
Integrationsrat
Jugendhilfeausschuss
Kulturausschuss
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Schulausschuss
Sportausschuss
4. Entsendung in Ausschüsse des Rates
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ausschuss für Gleichstellung
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und
regionale Zusammenarbeit
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Bauausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kulturausschuss
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Schulausschuss
Sportausschuss
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10. Berichterstattung
Die Verwaltung gibt in regelmäßigen Abständen einen
Sachstandsbericht über den Stand und die Ergebnisse der
Maßnahmen zur Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderung im Behindertenrat ab. Dieser wird mit den
Empfehlungen des Behindertenrates dem Ausschuss für
Gesundheit und Soziales, dem Haupt- und Finanzausschuss und
abschließend dem Rat vorgelegt. Nach Kenntnisnahme des
Rates wird der Bericht dem Bauausschuss, dem Ordnungs-und
Verkehrsausschuss, dem Schulausschuss, dem Sportausschuss,
dem Kulturausschuss, dem Wohnungsausschuss, dem
Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen vorgelegt.
10. Berichterstattung
Die Verwaltung gibt in regelmäßigen Abständen einen
Sachstandsbericht über den Stand und die Ergebnisse der
Maßnahmen zur Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderung im Behindertenrat ab. Dieser wird mit den
Empfehlungen des Behindertenrates dem Ausschuss für
Gesundheit und Soziales, dem Haupt- und Finanzausschuss und
abschließend dem Rat vorgelegt. Nach Kenntnisnahme des Rates
wird der Bericht dem Bauausschuss, dem Ordnungs-und
Verkehrsausschuss, dem Schulausschuss, dem Sportausschuss,
dem Kulturausschuss, dem Wohnungsausschuss, dem
Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz vorgelegt.
11. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Behindertenrates ist in der
Organisationsstruktur des Amtes für Soziales angesiedelt.
11. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Behindertenrates ist in der
Organisationsstruktur des Amtes für Soziales und Jugend
angesiedelt.
Beschlussvorlage
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BR/006/2025/1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Behindertenrat 08.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt den anliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung. Sachdarstellung: Die derzeit gültige Fassung der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung bedarf diverser Anpassungen: - Hinzufügen der „Nicht Sichtbaren Behinderungen“ zu den Beeinträchtigungen - Aufnahme von „Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung“ bei den beratenden Mitgliedern - Ergänzung der Rechte und Pflichten der Mitglieder - Anpassungen der Namen der Ausschüsse in der Geschäftsordnung des Behindertenrates sowie Ergänzung von zwei Gremien - Anpassung der Amtsbezeichnung „Amt für Soziales und Jugend“ und „Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung“ - Kleinere redaktionelle Änderungen Seite 2 Durch die oben genannten Anpassungen wird die Satzung des Behindertenrates auf einen aktuellen Stand gebracht. Neben der geänderten Satzung ist eine Synopse beigefügt, in der alle Änderungen im Detail aufgeführt sind. In der Sitzung des Behindertenrates am 08.12.2025 einigte sich das Gremium darauf, unter Punkt 2 der Geschäftsordnung bei der Formulierung „Die Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, an dessen öffentlichen Sitzungen sowie an den internen Vorbesprechungen der Sitzungen teilzunehmen“ den Passus „sowie an den internen Vorbesprechungen der Sitzungen“ zu streichen. Auf Empfehlung des Behindertenrates sollen die Änderungen in der Form in die Satzung übernommen werden. Anlagen: 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung-1 Synopse zur 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung-1
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- BR/006/2025/1
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 09.12.2025
- Erstellt
- 09.12.2025 10:15