1068/2025
Nutzung der Kern- und Erweiterungsfläche des Kölner Jugendparks für Veranstaltungen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1068/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nutzung der Kern- und Erweiterungsfläche des Kölner Jugendparks für Veranstaltungen des Sport- und Freizeitbereichs, Landschaftsschutzgebiet L13, Bezirk 9, Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung des Jugendparks für Ver- anstaltungen einverstanden. Er widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschafts- plans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 05.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Jugendzentrum nutzt das angrenzende Außengelände des Jugendzentrums Sachsen- bergstraße für regelmäßige Sport- und Freizeitveranstaltungen. Seit Mitte der 80er Jahre ge- hören zu den Angebotsschwerpunkten u.a. musikpädagogische Angebote, Live-Musik, Kultur- und Bildungsangebote. Mit über 100.000 Besucherkontakten im Jahr ist das Jugendzentrum ein großer und wichtiger Träger für offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln. Der Jugendpark liegt in einem Bereich, den der Landschaftsplan der Stadt Köln als Land- schaftsschutzgebiet festsetzt: L13: „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Ro- denkirchen“. Die Außenflächen gliedern sich in eine Kern- und eine Erweiterungsfläche (An- lage 2). Einige Veranstaltungen begrenzen sich ausschließlich auf die Kernfläche, während einige Großveranstaltungen auch die Erweiterungsfläche in Anspruch nehmen. Die Kernfläche besteht aus versiegelten und teilversiegelten Flächen sowie Rasenflächen. Die aus Rasen be- stehende Erweiterungsfläche wird ausschließlich durch Besuchende, nicht aber für Aufbauten und sonstige Anlagen genutzt. Bei einzelnen Veranstaltungen wird die Erweiterungsfläche durch mobile Zaunelemente abgesperrt. Sie dienen ausschließlich der eindeutigen Begren- zung eintrittspflichtiger Veranstaltungen. Das Jugendzentrum hat Unterlagen zur Beschreibung der geplanten Nutzung durch Veran- staltungen in Form eines Gesamtkonzeptes für 2025 eingereicht (Anlage 1-4, Stand 11.04.2025). Die Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezieht sich allein auf die grundsätzliche Nutzung der Flächen für Veranstaltungen und stellt keine grundlegende Ge- nehmigung der einzelnen Veranstaltungen dar. Neben der naturschutzrechtlichen Genehmigung benötigen die Einzelveranstaltungen eben- falls Genehmigungen durch das Bauaufsichtsamt bzw. das Ordnungsamt der Stadt Köln. Eingriff / Kompensation: Die durch die Veranstaltungen in Anspruch genommenen Flächen sind versiegelte und teilver- siegelte Flächen sowie Grünflächen. Grundsätzlich werden keine Aufbauten in der Erweite- rungsfläche aufgestellt. Auf der Kernfläche werden bei schweren Aufbauten geeignete Boden- schutzplatten zur Verhinderung von Bodenverdichtung verwendet. Bei Beeinträchtigungen der Grünfläche wird durch Rekultivierungsmaßnahmen der Ausgangszustand wiederhergestellt. Bei einem Vorhaben sind nach § 13 und § 15 BNatSchG Eingriffe, d.h. erhebliche Beeinträch- tigungen der Funktionen von Natur und Landschaft, zu vermeiden. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen. Nicht vermeidbare Beeinträchtigun- gen sind auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 BNatSchG). Die Unterlagen zu den jeweiligen Einzelveranstaltungen werden bei Beteiligung durch das 3 Bauaufsichtsamt/das Ordnungsamt individuell von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Hinblick auf die Eingriffsregelung geprüft. § 17 BNatSchG regelt das Verfahren der Eingriffsgenehmigung. Bei einem Eingriff ist die Ein- griffsregelung in die auslösende Genehmigung (s. § 17 Abs. 1 BNatSchG) einzustellen. Im vorliegenden Fall kann die Eingriffsgenehmigung in die baurechtliche Genehmigung des Bau- ordnungsamtes oder in die ordnungsbehördliche Genehmigung des Amtes für öffentliche Ord- nung eingestellt werden. Zudem wird geprüft, ob der Realisierung der jeweiligen Veranstal- tung artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen. Ggf. notwendige artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen werden in die entsprechende Genehmigung eingestellt. Die Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG hingegen wird separat durch die UNB erteilt werden. Artenschutz Aktuell wurde der Unteren Naturschutzbehörde lediglich eine grobe Übersicht der geplanten Veranstaltungen eingereicht (Anlage 4). Das artenschutzrechtliche Konfliktpotential kann auf Basis jener Unterlage nicht abschließend bewertet werden. Diesbezüglich fehlen die detaillier- ten Ausführungsplanungen der Einzelveranstaltungen. Im Bereich der Mülheimer Insel und des Katzenbuckels sowie des Rheinparks sind Steinkauz- vorkommen bekannt. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für eine zurückliegende Veran- staltung (Zeltlager Pfadfinder) wurden für die Art 2016 drei Steinkauzniströhren installiert. Die Standorte der Niströhren werden bei den Planungen zukünftiger Veranstaltungen berücksich- tigt. Die Veranstaltungszeiträume der Großveranstaltungen „HYPE Festival“ und „Jeck im Sunnesching“ stellen ein erhöhtes Konfliktpotential für den Steinkauz dar, da sie 2025 im Juni und somit während der Fortpflanzungszeit des Steinkauzes stattfinden. Mit 7.500 bzw. 10.000 Teilnehmerinnen handelt es sich beim „HYPE Festival“ und „Jeck im Sunnesching“ um Veran- staltungen, welche aufgrund des Besucher*innenaufkommens nicht mit dem Zeltlager ver- gleichbar sind. Im Zuge der 2016 erteilten Ausnahme für das Zeltlager wurden bspw. folgende steinkauzspezifischen Vermeidungsmaßnahmen festgelegt: Rechtzeitig vor Beginn der Aufbauarbeiten größerer Veranstaltungen in den Monaten März bis Juli – so dass Umplanungen seitens des Veranstalters noch möglich sind - ist erneut zu kontrollieren, ob der Steinkauz im Jugendpark einen Brutplatz angelegt hat. Die zu verwendende Methodik wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde mit den Mitarbeitern des Jugendparks abgestimmt. Sollte der Steinkauz einen Brutplatz angelegt haben, ist unmittelbar Kontakt zur Unte- ren Naturschutzbehörde, Sachgebiet Freilandartenschutz, aufzunehmen. Der Brutplatz ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im notwendigen Maße durch Absperrungen bzw. Umplanung der Verteilung von Zelten zu schützen. Die Durchführung der festgelegten Vermeidungsmaßnahmen ist unmittelbar im An- schluss gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde durch eine textlich erläuterte Fo- todokumentation zu belegen. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind über die Artenschutz- Problematik aufzuklären und die Notwendigkeit der Maßnahme ist zu erläutern Auch wenn diese Vermeidungsmaßnahmen einem anderen Verfahren zuzuordnen sind, stel- len sie eine Orientierungshilfe für steinkauzspezifische Vermeidungsmaßnahmen zukünftiger Veranstaltungen dar. Aufgrund des abweichenden Veranstaltungstyps (hier insb. „HYPE Fes- tival“ und „Jeck im Sunnesching“) betrifft die Umplanung und Verteilung nun keine Zelte, son- dern anderweitige Aufbauten wie Bühnen, Licht- und Tontechnik etc. in der Nähe der Niströh- ren oder der mittels vorgreifender Kontrolle festgestellten natürlichen Brutplätzen. Es wird vorgeschlagen, dass die o. g. Vermeidungsmaßnahmen in abgewandelter Form wei- 4 terhin Anwendung finden und je nach veranstaltungsspezifischem Konzept um weitere Ver- meidungsmaßnahmen ergänzt werden. Wie bereits erläutert, können die spezifischen Vermei- dungsmaßnahmen jedoch erst nach Erhalt der erforderlichen, vollständigen sowie detaillierten Antragsunterlagen der jeweiligen Einzelveranstaltung formuliert werden. Sollte sich herausstellen, dass der Eintritt artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nicht durch spezifische Vermeidungsmaßnahmen abgewandt werden kann, wird dies dazu führen, dass die betroffene Einzelveranstaltung aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig ist. Befreiungsvoraussetzungen: Dem Vorhaben stehen diverse Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Insbe- sondere ist es verboten, bauliche Anlagen und Zäune zu errichten, mobile Verkaufsstände und Verkaufswagen aufzustellen/ zu betreiben, außerhalb der für den öffentlichen Straßenver- kehr zugelassenen Wege zu fahren, zu zelten, Wohnmobile- und wagen abzustellen sowie Feuer zu machen. Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetzes eine Be- freiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sol- cher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Land- schaftspflege vereinbar ist. Das Jugendzentrum stellt mit seinen Schwerpunkten von musikpädagogischen Angeboten, Live-Musik sowie Kultur- und Bildungsangeboten eine wichtige Rolle für die Kinder- und Ju- gendarbeit in Köln dar. Als Einrichtung eines freien Trägers, ist das Jugendzentrum darauf an- gewiesen Eigenmittel zu erwirtschaften, die wiederrum zurück in die offene Kinder- und Ju- gendarbeit zurückfließen können. Das öffentliche Interesse an der Nutzung des Jugendparks für Veranstaltungen überwiegt da- mit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des Landschaftsplans in den Landschafts- schutzgebieten eingehalten werden. Dabei ist auch von Bedeutung, dass Beeinträchtigungen der Funktion von Natur und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden und unvermeid- bare Wirkungen ausgeglichen werden. Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1: Veranstaltungen im Kölner Jugendpark Anlage 2: Lageplan Kern- und Erweiterungsfläche Anlage 3: Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen Anlage 4: Veranstaltungen 2025
Anlage 1: Veranstaltungen im Kölner Jugendpark
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Veranstaltungskonzept Jugendpark Geschichte der Einrichtung Am 08.04.1957 gründete sich der Verein Kölner Jugendpark e.V.. Der Nutzungsvertrag mit der Stadt Köln beinhaltete das Jugendhaus und das angrenzende Gelände nördlich der heutigen Zoobrücke. Im Laufe des Jahres 1957 erarbeitete das Team mit dem Vereinsvorstand ein Konzept, das im Wesentlichen auf reinen Freizeitangeboten beruhte. Seit Mitte der 80er Jahre kristallisierten sich veränderte Angebotsschwerpunkte heraus, wie z.B. musikpädagogische Angebote, Live-Musik, Kultur- und Bildungsangebote; außerdem eigene Veranstaltungen wie z.B. ein Zirkuscamp, BMX, Mädchenkulturtag sowie der Jungenaktionstag. Seit 2000 gehört der Kölner Jugendpark zu den Jugendzentren Köln gGmbH. Der Träger ging am 01.01.1998 mit 19 ehemals städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im ganzen Stadtgebiet an den Start. An der gGmbH sind die Stadt Köln (51%) und die Jugendhilfe Köln e.V. (49%) als Gesellschafter beteiligt. Die JUGZ gGmbH ist gemeinnützig und ein freier Träger der Jugendhilfe, anerkannt nach § 75 KJHG. Nach vielen Jahren des Wachstums und der Entwicklung zählen heute 20 Kinder- und Jugendeinrichtungen, das sozialpädagogische Kölner Fanprojekt, 8 OGTS-Standorte und 8 kooperierende weiterführende Schulen zur Gesamtorganisation. Mit weit über 100.000 Besucherkontakten im Jahr ist die JUGZ ein großer und wichtiger Träger für offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln. Das Jugendhaus wird zum Jugendmedienzentrum Aufgrund der Corona- Pandemie (2020/2021) und den damit verbundenen Schließungen der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Köln (durch mehrere Lockdowns), initiierte die Jugendzentren Köln gGmbH das so genannte Jugendzentrum.digital. Im Zuge dieser Entwicklung entschieden sich die Jugendzentren Köln gGmbH Mitte des Jahres 2020, das Jugendhaus zu einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt Medien/Digitales um- und auszubauen. Zu unserer Zielgruppe gehören alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 7 bis 27 Jahren. Neben der Medienarbeit ist die Jugendkulturarbeit weiterhin ein großer und essentieller Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Bei Jugendkulturarbeit geht es um selbstorganisiertes ästhetisch-gestalterisches Handeln und Lernen in Gruppen. Als Expert:innen ihrer Lebenswelten entscheiden die Jugendlichen selbst, welche Themen, Ideen sowie Wünsche sie bearbeiten und experimentierend erforschen möchten - und welche Ziele sie damit verfolgen. Im Sinne des Empowerments (Übertragung von Verantwortung) wird an die vorhandenen Ressourcen Jugendlicher, an ihre Interessen und Fähigkeiten angeknüpft, um diese zu fördern. Somit findet eine kreative Mitgestaltung der eigenen Jugendkultur statt. Hier setzen wir auch in besonderem Maße bei unseren internen, wie auch externen Veranstaltungen auf unserer Außenfläche an. Großveranstaltungen im Kölner Jugendpark Seit 2003 findet mit den „Poller Wiesen“ eine große Musikveranstaltung bei uns statt, die aus der urbanen Jugendkulturszene entstanden ist und bei der bis heute die Jugendkultur im Zentrum der Veranstaltung steht. Dies gilt ebenso für andere Musikveranstaltungen, wie beispielsweise das so genannte Hype Festival, bei dem die HipHop-Kultur und ihre Protagonisten gefeiert werden. Diese Veranstaltungen erfreuen sich bei unserer Zielgruppe großer Beliebtheit und haben daher für uns auch einen pädagogischen Mehrwert. Als Jugendmedienzentrum freuen wir uns auch, dass seit vielen Jahren das Gamescom Camp auf unserem Gelände stattfindet und somit allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich während der Gamescom keine teuren Hotelzimmer leisten können, eine kostengünstige Alternative bietet, um die weltweit größte Messe für Computer-und Videospiele live vor Ort erleben zu dürfen. Bei dieser Veranstaltungen gibt es auch in unserer Einrichtung medienpädagogische Angebote für die Camper:innen. Mit den Veranstaltungen „Muddy Angel Rund“ und „Xletix Kids“ finden seit vielen Jahren zwei Veranstaltungen auf unserem Gelände statt, die sich ebenfalls hervorragend mit unseren Einrichtungsschwerpunkten decken. Bei diesen Hindernisläufen, zum einen für Kinder (von 5 bis 15 Jahren) und zum anderen für Frauen (jeden Alters), steht der Gedanke von Sport, Bewegung, Empowerment, Gendersensibilität und Gemeinschaftserlebnis im Zentrum der Veranstaltung. Zudem kommen Teile der Anmeldegebühren für den Muddy Angel Run der Brustkrebshilfe zu Gute, was wir als soziale Einrichtung sehr begrüßen. Neben den direkten Schnittstellen zu unserem pädagogischen Alltag und dem öffentlichen Interesse der Bürger:innen unserer Stadt, sind selbstverständlich im Gesamtkontext auch wirtschaftliche Aspekte als wesentlicher Bestandteil zu nennen. Als Einrichtung eines freien Trägers (siehe oben), sind wir darauf angewiesen Eigenmittel zu erwirtschaften, die wiederrum zurück in die offene Kinder- und Jugendarbeit zurückfließen können und somit auch dazu beitragen, unseren Standort für die Zukunft zu sichern. Für uns als Jugendeinrichtung ist zudem das öffentliche Interesse, welches durch die externen Veranstaltungen erweckt wird, immens wichtig. Im Zuge dessen wird auch unsere pädagogische Arbeit vor Ort vermehrt wahrgenommen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Musikveranstaltung „Jeck im Sunnesching“ zu nennen, die bereits seit vielen Jahren auf unserem Gelände stattfindet und bei der auch die soziale Komponente nicht zu unterschätzen ist.
Anlage 3: Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
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Geplante Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen bei Veranstaltungen auf dem Gelände des Jugendzentrum.digital (Kölner Jugendpark) Im Rahmen des naturschutzrechlichen Bezuges, werden folgende vertraglichen Vorgaben von Seiten des Betreibers an die Veranstalter gegeben: Für die Veranstaltungen im Jugendpark werden Aufbauten wie Falt-Pavillons, Stände, Zelte, Tische und Stühle, Mobile WCs, Bühnen etc. erfolgen. Die Aufbaupositionen liegen nicht im Kronentraufbereich um Wurzelwerk zu schützen. Die leichteren Aufbauten wie Tische, Bänke, kleine Pavillons stellen mit ihren Gewichten von 10 bis 30 KG keine Belastung für den Boden dar. Sie werden bei Bedarf mit Gewichten in der Größenordnung von je ca. 10Kg Ballastiert. Eine Verankerung mit dem Boden durch Erdnägel erfolgt nicht. Größere Aufbauten Gastrowagen, Kassencontainer oder Bühnen mit Gewichten werden auf geeignete Lastverteilerplatten zum Schutze des Boden gestellt. Eine Verankerung mit dem Boden mit z.B. Erdnägeln erfolgt nicht. Im Bereich der Erweiterungszone sind keine Aufbauten geplant. Aufbauarbeiten, insbesondere Anlieferungen mit Fahrzeugen, werden auf das geringste Maß reduziert und so geplant das der Boden so gering wie möglich belastet wird. Das Befahren der direkten Rasenflächen ist nur in dringend notwendigen Fällen erlaubt. Die Fahrzeuge müssen mit Niederdruckreifen und einem Rasenprofil ausgestattet sein und dürfen ein zGG. von 5t nicht überschreiten. Stollenbereifung (besonders grobe Traktorstollen) sind nicht erlaubt. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Fahrplatten/Baggermatratzen mit ausreichender Tragkraft verlegt werden. Sollte der Untergrund aufgrund von Regenfällen aufgeweicht sein, ist dieser ausreichend zu schützen oder nicht zu befahren. Die jeweils für die Veranstaltungen benötigte zusätzliche Beleuchtungstechnik wird in Warmweiß ausgeführt. Hierzu werden soweit nötig auch C.T.O.-Korrekturfilter eingesetzt. Bei farbiger Gestaltung von Show-und Dekorationslicht werden in erster Linie warme gemütliche Farbtöne wie Amber, rot oder Magenta verwendet. Eine Beleuchtung der Vegetation ist nicht vorgesehen. Alle verwendeten Leuchten sind auf Grund ihrer Outdoor-Anwendung wasserfest ausgeführt. Daher sind die Leuchten geschlossen und haben keine Öffnungen in die Tiere eindringen können. Durch moderne Lichttechnik haben die verwendeten Leuchten eine geringe Gehäuse Temperatur (deutlich unter 60°). Die verwendeten Leuchten sollen ins besondere die Laufwege ausleuchten und sind deshalb von oben nach unten ausgerichtet. Es wird rechtzeitig vor Aufbauarbeiten größerer Veranstaltungen in den Monaten März bis Juli kontrolliert ob der Steinkauz im Jugendpark einen Brutplatz angelegt hat. Sollte der Steinkauz einen Brutplatz angelegt haben, wird der Brutplatz in Abstimmung mit der UNB im notwendigen Maße durch Absperrungen bzw. Umplanung von Zelten geschützt. Am Ende der laufenden Veranstaltungs-Saison (jeweils das Kalenderjahr) wird eine generelle Rekultivierungsmaßnahme der kompletten Veranstaltungsfläche vorgenommen und eine mit dem Gelände vertraute Landschaftsgärtnerei beauftragt. In Zusammenarbeit mit Amt für Landschaftspflege und Grünflächen / Rheinpark 673/32 werden die Arbeiten besprochen und kontrolliert.
Anlage 4: Veranstaltungen 2025
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Veranstaltung Zeitraum Veranstalter Beschreibung Ausstattung / Fläche PollerWiesen Opening 23.-25.04.2025 (Aufbau) 26.04.2025 (Veranstaltung) bis 22:00 Uhr 27.-28.04.2025 (Abbau) Dionysos Events GmbH Lindenstr. 19 50674 Köln Tel +49 221 560 90379 Mobil +49 178 8784285 Mail arda@dionysos-events.com Musikveranstaltung mit bis zu 10.000 Teilnehmer, Traditionsveranstaltung im Jugendpark. Seltenes Ereignis gemäß Freizeitlärmerlass (FLE) Bühnen, Lichttechnik, keine Phyrotechik, gesamte Jugendparkfläche (Kernzone bis Rheinkilometer 690,8) sowie der Erweiterungszone bis Rheinkilometer 691. HYPE Festival 11.-13.06.2025 (Aufbau) 14.06.2025 (Veranstaltung) bis 22:00 Uhr 15.-16.06.2025 (Abbau) Dionysos Events GmbH Lindenstr. 19 50674 Köln Tel +49 221 560 90379 Mobil +49 178 8784285 Mail arda@dionysos-events.com Musikveranstaltung mit bis zu 7.500 Teilnehmer, Traditionsveranstaltung im Jugendpark. Seltenes Ereignis gemäß Freizeitlärmerlass (FLE) - Erstmalig im Juni / Sonst im September Bühnen, Lichttechnik, keine Phyrotechik, gesamte Jugendparkfläche (Kernzone bis Rheinkilometer 690,8) sowie der Erweiterungszone bis Rheinkilometer 691. Jeck im Sunnesching 17.-20.06.2025 (Umbau) 21.06.2025 (Veranstaltung) bis 22:00 Uhr 22.-23.06.2025 (Abbau) Dionysos Events GmbH Lindenstr. 19 50674 Köln Tel +49 221 560 90379 Mobil +49 178 8784285 Mail arda@dionysos-events.com Karnevalsveranstaltung mit bis zu 10.000 Teilnehmer. Traditionsveranstaltung im Jugendpark. Seltenes Ereignis gemäß Freizeitlärmerlass (FLE) - Erstmalig im Juni / Sonst im September Bühnen, Lichttechnik, keine Phyrotechik, gesamte Jugendparkfläche (Kernzone bis Rheinkilometer 690,8) sowie der Erweiterungszone bis Rheinkilometer 691. Sunset Vibes Köln Aufbau: Freitag, 25. Juli 2025 | 08:00 - 20:00 Uhr & Samstag, 26. Juli 2025 | 08:00 - 16:00 Uhr Veranstaltung: Samstag, 26. Juli 2025 | 16:00 - 22:00 Uhr Abbau: Sonntag, 27. Juli 2025 | 10:00- 15:00 Uhr Wisio Media Simon Wissing Rosenbornstr. 17 56072 Koblenz Tel.: +49 (0) 261 - 9637780-0 Fax.: +49 (0) 261 - 9637780-2 Picknick Event bis 1.000 Besucher. Lärmimmissionen innerhalb der Grenzwerte eines gemäß FLE - normalen Ereignis Fläche innerhalb Kernzone bis Rheinkilometer 690,8. GamesCom Camp 12.-17.08.2025 (Aufbau) 18.-24.08.2025 (Veranstaltung) 25.-26.08.2025 (Abbau) Dionysos Events GmbH Lindenstr. 19 50674 Köln Tel +49 221 560 90379 Mobil +49 178 8784285 Mail arda@dionysos-events.com Offizielle Camp im Rahmen der Messe GamesCom. Lärmimmissionen innerhalb der Grenzwerte eines gemäß FLE - normalen Ereignis Bühnen, Lichttechnik, keine Phyrotechik, gesamte Jugendparkfläche (Kernzone bis Rheinkilometer 690,8) sowie der Erweiterungszone bis Rheinkilometer 691. Melodic Wine Köln Aufbau: Freitag, 05. September 2025 | 08:00 - 22:00 Uhr & Samstag, 06. September 2025 | 08:00 - 14:00 Uhr Veranstaltung: Samstag, 06. September 2025 | 14:00 - 22:00 Uhr Abbau: Sonntag, 07. September 2025 | 10:00 - 15:00 Uhr Wisio Media Simon Wissing Rosenbornstr. 17 56072 Koblenz Tel.: +49 (0) 261 - 9637780-0 Fax.: +49 (0) 261 - 9637780-2 Weinfest mit Silent Disco bis 2.000 Besucher. Lärmimmissionen innerhalb der Grenzwerte eines gemäß FLE - normalen Ereignis Fläche innerhalb Kernzone bis Rheinkilometer 690,8. Xletix Kids 16.-19.09.2025 (Aufbau) 20.-21.09.2025 (Veranstaltung) bis 20:00 Uhr XLETIX GmbH | Bouchéstraße 12 | 12435 Berlin | Deutschland Telefon: +49 30 555 733 215 Hindernislauf für Kinder von 5 bis 15 Jahren. Lärmimmissionen innerhalb der Grenzwerte eines gemäß FLE - normalen Ereignis Keine Lichttechnik, gesamte Jugendparkfläche (Kernzone bis Rheinkilometer 690,8) sowie der Erweiterungszone bis Rheinkilometer 691. Muddy Angel Run 24.-26.09.2025 (Umbau) 27.-28.09.2025 (Veranstaltung) bis 20:00 Uhr 29.-30.09.2025 (Abbau) XLETIX GmbH | Bouchéstraße 12 | 12435 Berlin | Deutschland Telefon: +49 30 555 733 215 Lauf mit Hindernissen für Frauen. Lärmimmissionen innerhalb der Grenzwerte eines gemäß FLE - normalen Ereignis Keine Lichttechnik, gesamte Jugendparkfläche (Kernzone bis Rheinkilometer 690,8) sowie der Erweiterungszone bis Rheinkilometer 691. Veranstaltungen Jugendpark Köln 2025
Anlage 2: Lageplan Kern- und Erweiterungsfläche
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Lindenstraße 19
- Bergstraße
- Straße 12
- Zoobrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1068/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.04.2025
- Erstellt
- 09.04.2025 18:51