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Neutralitätspflichtsverletzung der OB Reker

AfD Antrag nach § 3 AN/0934/2022 vom 11.05.2022

Stand: Am 11.07.2022 im Hauptausschuss endgültig abgelehnt.

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.04.2022 AN/0934/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.07.2022 Neutralitätspflichtsverletzung der OB Reker Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: Der Hauptausschuss stellt fest, dass Frau OB Henriette Reker in der Sitzung des Rates am 09.11.2021 die Haushaltsrede von Herrn Boyens mit der Aussage „wir werden selbstverständlich prüfen, welche Aussagen von Ihnen justiziabel sind“ eine unzulässige Vorverurteilung vorgenom- men hat. Der Hauptausschuss rügt die nicht neutrale Sitzungsleitung der Oberbürgermeisterin und fordert sie auf zukünftig ihre Neutralitätspflicht zu wahren. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 11.07.2022

    Hauptausschuss

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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