2024/0134
Aufsichtsrat der Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt Verwaltungs-GmbH
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2024/0134
3974 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0134
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufsichtsrat der Wissenschafts - und Kongresszentrum Darmstadt Verwaltungs -GmbH
Vorlage vom: 25.04.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister sowie mit
Herrn Dr. Markus Hoschek ein Vorstandsmitglied der HEAG Holding AG kraft Amtes im
Aufsichtsrat vertreten sind.
2. Der Magistrat beruft Frau Stadtverordnete Förster -Heldmann (MdL) und
Herrn Stadtkämmerer Schellenberg aus dem Aufsichtsrat ab und entsendet zwei städtische
Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Aufsichtsrat. Wiederentsendung ist statthaft.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.04.2024:
Der Aufsichtsrat der Wissenschafts - und Kongresszentrum Darmstadt Verwaltungs -GmbH war
bislang eines der wenigen Gremien, wo die Mitglieder nicht turnusmäßig gewählt wurden.
Letztmals beschloss der Magistrat im Jahr 2011 die Entsendung von Personen in den
Aufsichtsrat. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde b ei den Mitgliedern des
Aufsichtsrates nun eine zeitliche Begrenzung der Mandatszeit eingefügt.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet die Mandatszeit von entsandten
Aufsichtsratsmitgliedern unbeschadet der Möglichkeit einer erneuten Entsendung spätestens
mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über di e Entlastung für das 4.
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet. Ferner endet die Mandatszeit bei Beendigung des Amtes
oder des Mandates, das Grundlage für die Mitgliedschaf t im Aufsichtsrat war.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern .
Ihm gehören kraft Amtes der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt ,
die Präsidentin der Technischen Universität Darmstadt und ein Vorstandsmitglied der HEAG
Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) an. Gemäß
Geschäftsverteilung des HEAG Vorstands ist dies Dr. Markus Hoschek .
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ferner das Recht, zwei weitere Mitglieder in den
Aufsichtsrat zu entsenden. Die Technische Universität Darmstadt entsendet ein Mitglied.
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die zwei aktuell entsandten Personen – Frau
Stadtverordnete Hildegard Förster -Heldmann (MdL) sowie Herr Stadtkämmerer André
Schellenberg – abzuberufen und gemäß § 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
neu zu wählen und zu entsenden . Eine erneute Entsendung ist möglich.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0134
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00