RR 61/2021
Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen im Juli 2021''
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen im Juli 2021'')
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 61/2021 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Harald Borsch Telefon 4029 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 14.09.2021 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 14.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen im Juli 2021'' Vorschlag: Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Antwort zu Frage 1: Die Bezirksregierung Köln hat im Jahr 2014 alle Talsperrenbetreiber ihres Regierungsbe- zirks aufgefordert, die vertiefte Überprüfung der Talsperren im Sinne des § 75 Absatz 1 Landeswassergesetz NRW grundsätzlich bis Ende 2016 abzuschließen. Der Abschluss der vertieften Überprüfung verzögert sich bei den Stauanlagen an der Agger. Im Zuge der Maß- nahmenplanung für das Maßnahmenprogramm nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes hat sich der Aggerverband 2016 bereit erklärt, ein Niederschlags-Abfluss-Modell zu erstel- len. Damit werden u.a. die Bemessungswasserabflüsse als Eingangsgröße in die Nach- weise zur vertieften Überprüfung aktualisiert. Angesichts der zögerlichen Umsetzung der Vorgabe aus dem Jahr 2014 habe ich mich im Jahr 2018 für ein ordnungsrechtliches Vorgehen entschieden, soweit ich es für rechtlich haltbar hielt. Ich habe mit der Ordnungsverfügung vom 16.03.2018 unter Änderungsverfü- gung vom 21.08.2018 gegenüber der Aggerkraftwerke GmbH &Co. KG den Nachweis, dass die Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für die Bauteile des Stahlwasserbaus erfüllt sind, für alle ihre Kraftwerke angeordnet. Diese Verfü- gung wurde gerichtlich bestätigt (Beschluss des VG Köln vom 29.08.2018, Az. 14 L 800/18). Der Nachweis des Stahlwasserbaus ist für die Standsicherheit der Stauanlage Ohl-Grün- scheid von entscheidender Bedeutung, da innerhalb dieses Nachweises die Funktionalität Sitzungsvorlage RR RR 61/2021 Seite 2 von 2 des beweglichen Wehrverschlusses geprüft und dargestellt wird. Im Falle eines erfolgrei- chen Nachweises ist sichergestellt, dass der bewegliche Wehrkörper auch im Hochwasser- fall gehoben werden kann und somit der komplette Fließquerschnitt für das Abflussgesche- hen zu Verfügung steht. Mit erfolgreichem Nachweis des Stahlwasserbaus ist somit ein aku- tes Versagen der Stauanlage und infolgedessen eine Gefährdung für Leib und Leben nicht zu befürchten. Die Aggerkraftwerke GmbH &Co. KG konnte die Ordnungsgemäßheit des Stahlwasserbaus für die Stauanlage Ohl-Grünscheid nicht erbringen. Aus diesem Grund habe ich mit Verfügung vom 18.06.2019 angeordnet, den Stauspiegel der Stauanlage aus Gründen der Sicherheit vollständig abzusenken. Auch diese Verfügung wurde gerichtlich bestätigt. Im Zuge mit der v.g. Ordnungsverfügung habe ich am 07.05.2019 ein Zwangsgeld festgesetzt. Die weiteren Bestandteile des vertieften Nachweises habe ich nicht angeordnet, weil fest- stand, dass die Ergebnisse des NA-Modells die für diese relevanten Bemessungswasser- abflüsse relevant verändern könnten. Um gesicherte Aussagen aus der vertieften Überprü- fung zu erhalten, ist sicherzustellen, dass die Eingangsgrößen die aktuellen Gegebenheiten im Einzugsgebiet wiederspiegeln. Antwort zu Frage 2: Bei der Stauanlage Ohl-Grünscheid sind akute Mängel festgestellt worden. Eine Gefähr- dung für Leib und Leben war zu befürchten. Aus diesem Grund ist der komplette Abstau der Anlage verfügt worden. Bei den übrigen Stauanlagen sind bisher keine akuten Sicher- heitsmängel festgestellt worden. Wegen den unter Antwort zu Frage 1 dargestellten Grün- den bin ich nur bei der Stauanlage Ohl-Grünscheid ordnungsrechtlich tätig geworden. Antwort zu Frage 3: Selbstverständlich werden vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse die Sicherheit al- ler Stauanlagen noch einmal neu bewertet. Die Vorgehensweise wird derzeit landesweit abgestimmt. Anlage(n): 1. Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 11.09.2021
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 11.09.2021)
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Anfrage für die 4. Sitzung des Regionalrates Köln am 24. September 2021
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe,
wir möchten Sie bitten, nachfolgende Anfrage unserer Fraktion mit in die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Regionalrates am 24. September 2021 aufzunehmen.
Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den
Starkregenereignissen im Juli 2021
Am 10.3.2014 wurde von der Bezirksregierung Köln den Talsperren -Betreibern im Regie-
rungsbezirk Köln aufgegeben, bis Ende 2016 den Abschlussbericht zur „Vertieften Überprü-
fung“ vorzulegen. In dem Schreiben an die Talsperren -Betreiber heißt es: „Eine fehlende
„Vertiefte Überprüfung“ bedeutet, dass eine materielle Anforderung nach DIN 19700 nicht
erfüllt ist und damit die Talsperre nicht nach den „allgemein anerkannten Regeln der Tech-
nik“ (a.a.R.d.T.) betrieben wird.“
Wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Norwich Rüße
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hervorgeht (LT -DS 17/13413), liegen d ie Abschluss-
berichte der „Vertieften Überprüfungen“ – Stand Mai 2021 – unter anderem bei den sechs
Engelskirchener Stauanlagen der Agger, die rechtlich als Talsperren gelten, immer noch
nicht vor. In der Beantwortung der Anfrage der FDP -Fraktion in der 3. Sitzung des Regio-
nalrates am 25. Juni 2021 zum aktuellen Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der
Aggerkraftwerke in Engelskirchen zählt die Bezirksregierung unterschiedliche Gründe für
die Verzögerung des Abschlusses der „Vertieften Überprüfung“ auf, ohne den Weiterbetrieb
in Frage zu stellen. Erst recht nach den dramatischen Ereignissen an Erft und Ahr sowie an
der Steinbachtalsperre, bei der ebenfalls die „Vertiefte Übe rprüfung“ noch nicht vorlag, und
nur durch das m utige Eingreifen von Helfern der Zusammenbruch verhindert wurde, stellt
sich die Frage, warum der Weiterbetrieb der Stauanlagen von der Bezirksregierung Köln
weiterhin toleriert wird. Ein Offener Brief der Regionalgruppe Köln des BUND und des
Wassernetz NRW vom 26.07.2021 an die Umweltmin isterin Ursula Heinen -Esser, der die
berechtigten Sorgen der Menschen im Aggertal um ihre Sicherheit aufgriff und die Unter-
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 und 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 11.09.2021
An den
Vorsitzenden des
Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
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bindung des Weiterbetriebs der Wasserkraftanlagen an der Agger in Engelskirchen forder-
te, blieb bislang ohne Antwort, obwohl die Presse mehrfach nachfragte.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum lässt die Bezirksregierung Köln den Weiterbetrieb der Stauanlagen an der Agger
zu, obwohl diese nicht nach den a.a.R.d.T. erfolgt und die Starkregenereignisse an Ahr und
Erft sowie an der Steinbachtalsperre Handlungsbedarf gezeigt haben?
2. Die Umweltministerin hat auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Norwich Rüße zu-
gesichert, dass der durch Verfügung niedergelegte Stau Ohl -Grünscheid erst wieder aufge-
staut werden darf, wenn die „Vertiefte Überprüfung “ abgeschlossen ist und die a.a.R.d.T.
hergestellt worden sind. Weshalb dürfen dann die Anlagen, die seit Jahren nicht die Vo-
raussetzungen des Landeswassergesetzes hinsichtlich der a.a.R.d.T. zum Betrieb von Tal-
sperren erfüllen, weiterhin betrieben werden?
3. Haben die jüngsten katastrophalen Starkregenereignisse, die sich auch im Oberbergi-
schen ereignet haben könnten, bei der Bezirksregierung zu einer Neubewertung der Gefah-
renlage des Betriebs der Stauanlagen an der Agger geführt?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Manfred Waddey, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- RR 61/2021
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 15.09.2021 10:46