2476/2025
Kölner Sportstätten GmbH: Bestellung eines Arbeitnehmervertreters oder einer Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2476/2025 Freigabedatum 13.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Sportstätten GmbH: Bestellung eines Arbeitnehmervertreters oder einer Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a GO NRW - Arbeitnehmermitbestim- mung in fakultativen Aufsichtsräten Patrick Jankus als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert ein vom Rat be- stellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Ein- richtung beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Einrichtung, muss der Rat ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus sei- nem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Alternativer Beschlussvorschlag: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a GO NRW - Arbeitnehmermitbestim- mung in fakultativen Aufsichtsräten Roland Kärmer als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH. II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Verliert ein vom Rat be- stellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitnehmer im Unternehmen oder in der Ein- richtung beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen oder der Rat 20.11.2025 2 Einrichtung, muss der Rat ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus sei- nem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kölner Sportstätten GmbH (KSS). Die KSS verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwil- lige Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsge- sellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Pri- vatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermit- bestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgese- hen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitimation der Arbeit- nehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften um. In § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kölner Sportstätten GmbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: „(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Rat der Stadt Köln entsandt. Unter ihnen muss sich die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. ihm vorgeschlagene Dienstkraft befinden. Dem Aufsichtsrat ge- hört ferner ein Arbeitnehmervertreter an. Dieser wird nach Maßgabe der Bestimmun- gen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Ar- beitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vor- schlagsliste bestellt. (3) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder einschließlich des Arbeitnehmerver- treters unterliegen dessen Weisungen, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. (4) Der Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsra- tes mit beratender Stimme ohne Stimmrecht teil, soweit er nicht ohnehin vom Rat der Stadt Köln in den Aufsichtsrat entsandt worden ist.“ Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftig- ten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der Köl- ner Sportstätten GmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Ar- beitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste 4 wählen; Sätze 1 bis 4 von § 108a GO NRW gelten entsprechend. Im Falle einer erneuten Zu- rückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter bzw. Ar- beitnehmervertreterin vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Betriebswahlvorstand der Kölner Sportstätten GmbH hat mit Schreiben vom 07.10.2025 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitneh- mervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlags- liste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitsnehmer- vertretern in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen werden: Patrick Jankus (25 Stimmen) Roland Kärmer (24 Stimmen) Der Gesellschaftsvertrag der Kölner Sportstätten GmbH sieht keine Entsendung eines Ersatz- vertreters bzw. Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der Kölner Sportstätten GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeitnehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 GO NRW nur bestellt werden, wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bei der Kölner Sportstätten GmbH beschäftigt ist. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglie- der durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung ei- nes Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat be- stellter Arbeitnehmervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grunds- ätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festgelegt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig be- schlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. Gemäß § 113 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche 5 betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderli- chen betriebswirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung ab- zugeben. Anlage: Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters (Schreiben des Betriebswahl- vorstandes der KSS vom 07.10.2025)
2025-10-07_KSS_Wahlergebnis_AR_Arbeitnehmervertreter
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kölner sportstätten er Kölner Sportstätten GmbH | j RheinEnergieSTADION Südstadion Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin a nr Dezernat Il - Beteillgungsmanagement Reit- & Baseballstadion Frau Heike Quast Öffentl. Golfanlage Roggendorf Venloer Str. 151-153 50672 Köln Köln, 07.10.2025 Wahl zum Arbeitnehmervertreter der Kölner Sportstätten GmbH Sehr geehrte Frau Quast, hiermit möchten wir Ihnen das Ergebnis der heutigen Wahl zum Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH übermitteln. Abgegebene Stimmen: 49 Patrick Jankus: 25 Stimmen Roland Kärmer: 24 Stimmen Gewählt: Patrick Jankus Mit freundlichen Grüßen Der Wahlvorstand Bu r if Remmert Patrick Jankus Achim Barth Kölner Sportstätten GmbH | Rhein£nergieSTADION | T 6 | F +49 221 7 16 16 103 | info@koelnersportstaetten.de | www.koeinersportstaetten.de Vorsitzender des Aufsichtsrates: Franz Philippi | Geschäftsführung: Lutz Wingerath Frank Höller | Sitz der Gesellschaft: Köln Registergericht: Köln HRB 1958 | Bankverbindung: IBAN DE56 3705 0198 0020 0027 47 | BIC COLSDE33XXX
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Venloer Straße 151
- Straße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2476/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 07.08.2025 10:50