2949/2017
Rheinboulevard Kiosk
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 21.09.2017 2949/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Rheinboulevard Kiosk Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 6.7.2017 wird die Verwaltung beauftragt: 1) zur Errichtung einer dem Ort angemessenen mobilen Verkaufsstelle südlich der Hohenzol- lernbrücke als Zwischenlösung die erforderlichen Schritte zur Ausschreibung einer Kon- zessionsvergabe für den Zeitraum von maximal zwei Jahren einzuleiten. 2) Das Verfahren zur Errichtung einer festen Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nähe des Rheinboulevards zügig aufzunehmen und zu diesem Zweck auf die Aufstellung eines Gastronomiekonzeptes und den angekündigten „Architekturwettbewerb“ zu verzich- ten. 3) Über die weiter Umsetzung (Ziffer 1. und 2.) die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie den Stadtentwicklungsausschuss zu unterrichten. 4) Den Umsetzungsstand der übrigen im Ratsbeschluss vom 12.05.2015 aufgeführten Maß- nahmen (Umsetzung Reinigungskonzept, Toilettenversorgung, Fahrradabstellanlagen usw.) kurzfristig der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz, dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten Zu 1. Die Verwaltung geht davon aus, dass die unter 2. aufgeführte Vorgehensweise zügig umgesetzt werden kann, so dass eine Zwischenlösung nicht erforderlich wird. Sollte dies aufgrund heute nicht bekannter Probleme (z.B. tatsächliche Lage von Leitungen etc.) nicht möglich sein, so soll die Aus- schreibung der Konzessionsvergabe zeitnah erfolgen. Mit dem künftigen Betreiber wird ein Zwischen- lösungskonzept erarbeitet. Da sich die Gestaltung des Kiosks an den vorhandenen City-Toiletten ori- entiert, geht die Verwaltung davon aus, dass der Gestaltungsbeirat nicht beteiligt werden muss. Zu 2. Die Errichtung eines Kiosks im Bereich des Rheinboulevards war nicht integraler Bestandteil der Gesamtplanung. Insofern wurde ein Standort auch nicht konkret ausgewiesen und kann erst nachträglich unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung festgelegt werden. Hinzu kommt die Tat- sache, dass der Bereich vor dem Hotel Hyatt und vor dem Landeshaus schon als Biergarten genutzt oder sich im Privatbesitz befindet. Der Bereich vor Alt St. Heribert und dem ehemaligen Kloster (Al- tersheim) wird aufgrund der Bedeutung der Baudenkmale von Seiten des Stadtkonservators abge- lehnt. Zudem ist dieser Bereich Teil des sog. „Historischen Parks“. Als Standorte für die Errichtung eines Kiosks in der Nähe des Rheinboulevards kommen demnach folgende Standorte in Betracht: a) Bereich zwischen Drehscheibe und Bastion b) Eingang Hermann-Pünder-Straße c) nördlich der Hohenzollernbrücke (Standort temporärer Bierwagen) d) Urbanstraße 2 Da auf einen „Architekturwettbewerb“ verzichtet werden soll und die Errichtung eines Kiosks zügig vorangebracht werden soll, entfallen die Standorte a) und b). Hier kommt aufgrund der hohen Ge- staltqualität des Rheinboulevards nur ein individuell und auf den konkreten Standort bezogene Aus- gestaltung in Betracht. Die Standorte c) und d) dagegen bieten den Vorteil, dass sie nicht im direkten gestalterischen Zu- sammenhang mit dem Rheinboulevard liegen und dass beide Standorte schon jetzt über einen Toilet- tenstandort verfügen. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, dass die künftige Kioskeinheit baugleich und in unmittelbarer Nähe zu den schon vorhandenen Toilettenanlagen errichtet wird. Die Verwaltung prüft zurzeit welche baulichen Varianten zur Verfügung stehen und welche Kosten mit der Errichtung einer festen Kioskeinheit verbunden sind. Den Eindruck einer möglichen Kioskeinheit ver- mittelt folgende Abbildung. Standort c) nördlich Hohenzollernbrücke Die Erfahrungen mit dem als Zwischenlösung eingerichteten Ausschankwagen zeigen, dass der Standort sehr gut von den Besuchern des Rheinboulevards angenommen wird. Die Lage im Ein- gangsbereich des Rheinboulevards und im Übergangsbereich zum Rheinpark, sowie die schon vor- handene City-Toilette sind für den Standort einer festen Kioskeinheit vorteilhaft. Die Verwaltung prüft zurzeit die Lage und den Verlauf von Versorgungsleitungen in diesem Bereich. Erst wenn die Daten vorliegen kann der genaue Standort festgelegt werden. Darüber hinaus muss ein potenzieller Standort mit den Anforderungen der Veranstaltung „Kölner Lichter“ abgestimmt werden, da der Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke als Entfluchtungsbereich dient. Mit dem Landschafts- verband Rheinland gibt es Verhandlungen zur Verlagerung des Stellplatzes. Die Errichtung einer festen Kioskeinheit kann hier nicht in Verbindung mit dem City-Toilettenkonzept erfolgen, da der Toilettenstandort abgeschlossen ist. Die Finanzierung zur Errichtung einer Kioskein- heit ist somit noch nicht gewährleistet und muss aus dem laufenden Haushalt erfolgen. Die Beschaf- fung der Kioskeinheit muss gesondert durch die Gebäudewirtschaft erfolgen. Standort d) Urbanstraße Am Standort Urbanstraße ist eine City-Toilettenanlage vorhanden. Aufgrund der hohen Nutzungsfre- quenzen soll diese Anlage durch eine größere Baueinheit ausgetauscht werden. Dies bietet die Mög- lichkeit zeitgleich und baugleich eine Kioskeinheit mit zu errichten. Die Finanzierung der Kioskeinheit ist somit über das City-Toilettenkonzept und eine Vergabe über den bestehenden Rahmenvertrag möglich. Der Entwurf zur Verwirklichung einen „Historischen Parks“ wurde berücksichtigt und wird hiervon nicht tangiert. Aufgrund der Umsetzung im Rahmen des City-Toilettenkonzeptes befürwortet die Verwaltung die Errichtung eines Kiosks an der Urbanstraße. 3 Betreiberfindung Mit Ratsbeschluss vom 12.05.2015 (0321/2015 und 0019/2016) wird die Verwaltung beauftragt den Betrieb der dauerhaften Verkaufsstelle über einen Integrationsbetrieb zu gewährleisten. Ein eigenständiger Integrationsbetrieb, im engen Sinne als besonderes Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung mit einer pauschalen und dauerhaften Förderung des LVR in Form von Investitions- und Personalkostenzuschüssen aus Mitteln der Aus- gleichsabgabe, wird wegen der geringen Größe des Kiosk keine wirtschaftliche Tragfähigkeit entwi- ckeln können. Es ist daher beabsichtigt, über eine Ausschreibung einen breiter angelegten integrativen Ansatz zu verfolgen, der außer schwerbehinderten Menschen auch anderen Personengruppen, z. B. Langzeit- arbeitslosen, die Integration in Arbeit ermöglichen soll. Zurück gegriffen wird dabei in analoger Weise auf die Bedingungen zur Ausschreibung und zum Betrieb des Parkcafés im Rheinpark. In diesem Interessenbekundungsverfahren könnten sich dann auch ggf. bestehende Integrationsbetriebe, die sich breiter aufstellen möchten, bewerben. Ein Inhouse-Auftrag an die KGAB scheidet aus, weil diese aus steuerlichen Gründen keinen wirt- schaftlichen Geschäftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht unterhalten darf. Darüber hinaus gehört das Geschäftsfeld Verkauf auch nicht zum Kerngeschäft der KGAB und müsste dafür erst mit ent- sprechendem Stammpersonal aufgebaut werden. Zu 4) Umsetzungsstand zu den im Ratsbeschluss vom 12.05.2015 aufgeführten Maßnahmen Reinigungskonzept: Mit Beschluss vom 12.05.2015 hat der Rat das Reinigungskonzept Rheinboule- vard beschlossen und die Verwaltung beauftragt die Wirkung der erfolgten Reinigungsleistungen im Zeitraum Mitte 2015 bis Oktober 2016 bis zum Jahresende 2016 zu evaluieren, das Reinigungskon- zept entsprechend anzupassen und den zuständigen Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Aufgrund der schrittweisen Eröffnung des Rheinboulevards und der Tatsache, dass erst in 2017 ganzjährig der gesamte Umfang des Reinigungskonzeptes umgesetzt werden konnte wird der Ab- schlussbericht nach der Sommerpause dem Ausschuss Umwelt Grün vorgelegt. Der Abschlussbe- richt wird aktuell durch die Fachämter (66,67 und 69) und AWB erstellt. Verstärkter Einsatz Ordnungsdienst: Das Ordnungsamt hat seine Einsätze im Bereich des Rheinbou- levards verstärkt und führt regelmäßige Begehungen durch. Toilettenversorgung: Über das City-Toilettenkonzept sind nördlich der Hohenzollernbrücke und an der Urbanstraße Toiletteneinheiten aufgestellt worden. Aufgrund der hohen Frequentierung der Anlage an der Urbanstraße soll diese durch eine größere Einheit mit mehreren Urinalstandorten (analog der Variante Hohenzollernbrücke) ersetzt werden. Die Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit der Ent- scheidung zum Standort Kiosk. Bis zur Herbstkirmes Deutz sind zusätzlich unter der Deutzer Brücke mobile Toiletten aufgestellt. Die- se werden über die Wintermonate abgebaut. Aktuell liegt der Bezirksvertretung Innenstadt ein Vorschlag der Verwaltung vor, diese mobilen Stand- orte durch eine weitere City-Toilette im Bereich Siegburger Straße/Deutzer Werft zu ersetzen. Nach erfolgtem Beschluss und Genehmigung des Bauantrages wird die entsprechende Toilette beschafft. Eine entsprechende Beschilderung zur Lenkung der Nutzer ist vorzusehen. Zielsetzung ist es diese in 2018 zu realisieren. Fahrradabstellanlagen: Im Bereich des Rheinboulevards sind zusätzlich 75 Fahrradabstellanlagen errichtet worden. i.V. Dr. Klein
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2949/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.09.2017
- Erstellt
- 21.09.2017 13:20