1457/2024
Inklusionsvereinbarung bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage
6692 Zeichen
Gesellschaften 1. Wie hoch ist der Anteil der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und Auszubildenden in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln? Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Beteiligungsunternehmen. 2. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln verfügen über eine Schwerbehindertenvertretung, die eine solche Vereinbarung mit der Arbeitgeberin vereinbaren kann? 3. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln haben eine Inklusionsvereinbarung oder sind dabei eine solche abzuschließen? 4. Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür? 5. Besteht ein Austausch zwischen den Schwerbehindertenvertretungen der Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen und wenn ja, wie sieht dieser aus? Spaltet Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spaltes SpalteG AchtBrücken GmbH 0% nein nein Größe des Unternehmens (4 Mitarbeitende) nein AG Zoologischer Garten Köln 3% ja Inklusionsvereinbarung befindet sich in Abstimmung mit der Schwerbehindertenvertretung. nein Akademie der Künste der Welt/Köln gemeinnützige GmbH 8% nein nein Größe des Unternehmens nein AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH 5,54% Bei der AVG Köln mbH existiert eine ordentlich gewählte Schwerbehindertenvertretung. Eine Inklusionsvereinbarung der AVG Köln mbH befindet sich im Status "in Arbeit/in Abstimmung" mit der SBV. Bis zur Corona-Krise erfolgte ein regelmäßiger Austausch und Abstimmungen zwischen den SBV der Unternehmen Im SWK-Konzern. Dieses Format wird aktuell wieder belebt. Ein Austausch mit der SBV der Stadt Köln erfolgt seitens der AVG Köln mbH nicht systematisch, sondern einzelfallbezogen. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 9,76% ja nein Bisher nicht auf der Agenda. nein eE Bühnen der Stadt Köln* 5,30% Für die Bühnen ist die SBV des Kulturdezemats zuständig. Die Bühnen handeln nach der geltenden Inklusionsvereinbarung der Stadtverwaltung Köln, die gemäß 3.1 der Vereinbarung auch für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln gilt. entfällt Die Bühnen sind mit Blick auf ihre Personalangelegenheiten im ständigen Austausch mit der örtlichen SBV VII und kommen diesbezüglich auch regelmäßig ihren gesetzlichen Beteiligungspflichten nach. Flughafen Köln/Bonn GmbH 11,60% Ja die FKB hat eine SBV, die eine Vereinbarung erstellt hat. Die FKB hat seit 2014 eine Inklusionsvereinbarung. entfällt nein GAG Immobilien AG 4,64% ja nein Aufgrund des bereits seit Jahren im Unternehmen praktizierten unkomplizierten, aber auch jederzeit vertrauensvollen Umgangs mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden wird eine solche Vereinbarung aktuell als nicht notwendig erachtet. Nein, bislang gab es seitens der GAG Immobilien AG keinen Austausch mit den Schwerbehindertenvertretungen der Stadtverwaltung. GEW Köln AG Die GEW beschäftigt kein eigenes Personal entfällt entfällt entfällt entfällt Häfen und Güterverkehr Köln AG 3% ja nein Da bisher immer individuelle, einvernehmliche Lösungen mit den Mitarbeitenden gefunden worden. Derzeit kein Austausch, ist aber wieder in Planung. Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 5,30% ja nein Es gibt keine Inklusionsvereinbarung, da diese bislang nicht angefragt wurde. nein Kliniken der Stadt Köln gGmbH 8% ja nein Befindet sich noch in der Planung Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit dem IDF der Stadt Köln und dem Inklusionsamt zur Verbesserung der Situation unserer Mitarbeiter mit GdB. Unsere SBV ist im themenbezogenen Austausch (nicht regelmäßig) mit der Gesamt SBV der einzelnen Dezernate. Koelncongress GmbH 0,14% ja nein bisher kein Bedarf nein Koeinmesse GmbH 3,22% ja nein bisher kein Bedarf nein KölnBäder GmbH 8,89% ja ja Austausch SBV und Personalleitung KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 2,35% nein nein die KölnBusiness ist zu klein, bisher keine Notwendigkeit nein Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 6,1% ja Es wird aktuell eine Inklusionsvereinbarung erarbeitet. nein Kölner Sportstätten GmbH 0% nein nein Größe und Aufgaben des Unternehmens nein Kölner Verkehrs-Betriebe AG 8,50% ja nein Die Zusammenarbeit zwischen der SBV und den Inklusionsbeauftragen sowie mit dem Vorstand IV, der PA und dem BR funktioniert sehr gut und daher bisher keine Notwendigkeit für den Abschluss einer solchen Vereinbarung. nein KölnMusik Betriebs- und Service GmbH 7,8% nein nein Größe des Unternehmens. nein KölnTourismus GmbH 0% nein nein Bisher kein Bedarf. nein moderne stadt GmbH 9,38% nein nein Bisher nicht auf der Agenda. nein RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik GmbH 6,32% ja nein Aufgrund der Größe und Anzahl der Beschäftigten können und werden schwerbehinderte Menschen bei der Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation sowie Arbeitszeit berücksichtigt werden. nein RheinEnergie AG 7,64% ja Eine Inklusionsvereinbarung wurde bisher nicht abgeschlossen. Das Thema wird voraussichtlich in 2025 aufgegriffen. Arbeitgeberin, Inklusionsbeauftragter, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Betrieb eng und lösungsorientiert zusammen. nein SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH 5,66% ja nein Bei den SBK ist der Fachdienst join (Job & Inklusion) im Büro Campus Deutz angesiedelt und bietet Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes inklusive Unterstützung durch die Vermittlung von Menschen mit Beeinträchtigungen aus den SBK-Werkstätten. Von hier aus koordinieren die Gruppenleiterinnen und der Soziale Dienst den Einsatz von über 100 Beschäftigten in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes im Kölner Stadtgebiet. Die Beschäftigten sind in verschiedensten Branchen tätig und erhalten eine bedarfsorientierte pädagogische und individuelle Begleitung durch die Sozial-Betriebe- Köln. Ziel ist die Optimierung von fachpraktischen und sozialen Kompetenzen, um eine Vermittlung in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten (Ausbildung- oder Arbeitsverhältnisse) zu erreichen, soweit dies den Wünschen und Fähigkeiten des jeweiligen Beschäftigten entspricht. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze bilden somit ein Übergangsinstrument auf dem Weg von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt. nein Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR 7,31% ja nein Es ist beabsichtigt eine Vereinbarung zu schließen. nein Stadtwerke Köln GmbH 4,44% ja nein Bisher war der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nicht erforderlich, weil die SWK im Rahmen von personalwirtschaftlichen Maßnahmen die Eingliederung sowie Teilhabe schwerbehinderter Menschen berücksichtigt. nein Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) Die WSK beschäftigt kein eigenes Personal. entfällt entfällt entfällt entfällt
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
1522 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 16.05.2024 1457/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.06.2024 Inklusionsvereinbarung bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln Mit Anfrage vom 07.03.2024 (Vorlagen-Nr. AN/0422/2024) bittet die Fraktion DIE LINKE. um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie hoch ist der Anteil der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und Aus- zubildenden in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln? Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Beteiligungsunternehmen. 2. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln verfügen über eine Schwerbehinderten- vertretung, die eine solche Vereinbarung mit der Arbeitgeberin vereinbaren kann? 3. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln haben eine Inklusionsvereinbarung oder sind dabei eine solche abzuschließen? 4. Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür? 5. Besteht ein Austausch zwischen den Schwerbehindertenvertretungen der Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen und wenn ja, wie sieht dieser aus? Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Verwaltung hat Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften, an denen Sie direkt oder indirekt mindestens 25,1 % der Anteile hält und die über ein Kontrollgremium (z.B. Aufsichts- rat) verfügen, angefragt. Die Antworten auf die Fragen der LINKEN sind der beigefügten An- lage zu entnehmen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1457/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.05.2024
- Erstellt
- 29.04.2024 14:51