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1457/2024

Inklusionsvereinbarung bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.05.2024

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 18.06.2024

Anlage

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage

6692 Zeichen

Gesellschaften
1. Wie hoch ist der Anteil der 
schwerbehinderten und gleichgestellten 
Beschäftigten und Auszubildenden in den 
Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln? 
Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen 
Beteiligungsunternehmen.
2. Welche 
Beteiligungsunternehmen der 
Stadt Köln verfügen über eine 
Schwerbehindertenvertretung, 
die eine solche Vereinbarung mit 
der Arbeitgeberin vereinbaren 
kann?
3. Welche Beteiligungsunternehmen der 
Stadt Köln haben eine 
Inklusionsvereinbarung oder sind dabei 
eine solche abzuschließen?
4. Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür?
5. Besteht ein Austausch zwischen den 
Schwerbehindertenvertretungen der 
Stadtverwaltung und den 
Beteiligungsunternehmen und wenn ja, wie sieht 
dieser aus?
Spaltet Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spaltes SpalteG
AchtBrücken GmbH 0% nein nein Größe des Unternehmens (4 Mitarbeitende) nein
AG Zoologischer Garten Köln 3% ja
Inklusionsvereinbarung befindet sich in 
Abstimmung mit der 
Schwerbehindertenvertretung.
nein
Akademie der Künste der Welt/Köln gemeinnützige GmbH 8% nein nein Größe des Unternehmens nein
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH 5,54%
Bei der AVG Köln mbH existiert 
eine ordentlich gewählte 
Schwerbehindertenvertretung.
Eine Inklusionsvereinbarung der AVG Köln 
mbH befindet sich im Status "in Arbeit/in 
Abstimmung" mit der SBV.
Bis zur Corona-Krise erfolgte ein regelmäßiger 
Austausch und Abstimmungen zwischen den SBV der 
Unternehmen Im SWK-Konzern.
Dieses Format wird aktuell wieder belebt.
Ein Austausch mit der SBV der Stadt Köln erfolgt 
seitens der AVG Köln mbH nicht systematisch, 
sondern einzelfallbezogen.
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 9,76% ja nein Bisher nicht auf der Agenda. nein
eE Bühnen der Stadt Köln* 5,30% Für die Bühnen ist die SBV des 
Kulturdezemats zuständig.
Die Bühnen handeln nach der geltenden 
Inklusionsvereinbarung der Stadtverwaltung 
Köln, die gemäß 3.1 der Vereinbarung auch 
für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
der Stadt Köln gilt.
entfällt
Die Bühnen sind mit Blick auf ihre 
Personalangelegenheiten im ständigen Austausch mit 
der örtlichen SBV VII und kommen diesbezüglich 
auch regelmäßig ihren gesetzlichen 
Beteiligungspflichten nach.
Flughafen Köln/Bonn GmbH 11,60% Ja die FKB hat eine SBV, 
die eine Vereinbarung erstellt hat.
Die FKB hat seit 2014 eine 
Inklusionsvereinbarung. entfällt nein
GAG Immobilien AG 4,64% ja nein
Aufgrund des bereits seit Jahren im Unternehmen praktizierten 
unkomplizierten, aber auch jederzeit vertrauensvollen Umgangs mit 
schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden wird eine 
solche Vereinbarung aktuell als nicht notwendig erachtet.
Nein, bislang gab es seitens der GAG Immobilien AG 
keinen Austausch mit den 
Schwerbehindertenvertretungen der Stadtverwaltung.
GEW Köln AG Die GEW beschäftigt kein eigenes Personal entfällt entfällt entfällt entfällt
Häfen und Güterverkehr Köln AG 3% ja nein Da bisher immer individuelle, einvernehmliche Lösungen mit den 
Mitarbeitenden gefunden worden. Derzeit kein Austausch, ist aber wieder in Planung.
Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 5,30% ja nein Es gibt keine Inklusionsvereinbarung, da diese bislang nicht 
angefragt wurde. nein
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 8% ja nein Befindet sich noch in der Planung
Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit dem IDF 
der Stadt Köln und dem Inklusionsamt zur 
Verbesserung der Situation unserer Mitarbeiter mit 
GdB. Unsere SBV ist im themenbezogenen 
Austausch (nicht regelmäßig) mit der Gesamt SBV 
der einzelnen Dezernate.
Koelncongress GmbH 0,14% ja nein bisher kein Bedarf nein
Koeinmesse GmbH 3,22% ja nein bisher kein Bedarf nein
KölnBäder GmbH 8,89% ja ja Austausch SBV und Personalleitung
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 2,35% nein nein die KölnBusiness ist zu klein, bisher keine Notwendigkeit nein
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 6,1% ja Es wird aktuell eine Inklusionsvereinbarung 
erarbeitet. nein
Kölner Sportstätten GmbH 0% nein nein Größe und Aufgaben des Unternehmens nein
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 8,50% ja nein
Die Zusammenarbeit zwischen der SBV und den 
Inklusionsbeauftragen sowie mit dem Vorstand IV, der PA und dem 
BR funktioniert sehr gut und daher bisher keine Notwendigkeit für 
den Abschluss einer solchen Vereinbarung.
nein
KölnMusik Betriebs- und Service GmbH 7,8% nein nein Größe des Unternehmens. nein
KölnTourismus GmbH 0% nein nein Bisher kein Bedarf. nein
moderne stadt GmbH 9,38% nein nein Bisher nicht auf der Agenda. nein
RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik GmbH 6,32% ja nein
Aufgrund der Größe und Anzahl der Beschäftigten können und 
werden schwerbehinderte Menschen bei der Personalplanung, 
Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation sowie Arbeitszeit 
berücksichtigt werden.
nein
RheinEnergie AG 7,64% ja
Eine Inklusionsvereinbarung wurde bisher 
nicht abgeschlossen. Das Thema wird 
voraussichtlich in 2025 aufgegriffen.
Arbeitgeberin, Inklusionsbeauftragter, Schwerbehindertenvertretung 
und Betriebsrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen 
im Betrieb eng und lösungsorientiert zusammen.
nein

SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH 5,66% ja nein
Bei den SBK ist der Fachdienst join (Job & Inklusion) im Büro 
Campus Deutz angesiedelt und bietet Unternehmen des ersten 
Arbeitsmarktes inklusive Unterstützung durch die Vermittlung von 
Menschen mit Beeinträchtigungen aus den SBK-Werkstätten. Von 
hier aus koordinieren die Gruppenleiterinnen und der Soziale Dienst 
den Einsatz von über 100 Beschäftigten in Unternehmen des ersten 
Arbeitsmarktes im Kölner Stadtgebiet. Die Beschäftigten sind in 
verschiedensten Branchen tätig und erhalten eine bedarfsorientierte 
pädagogische und individuelle Begleitung durch die Sozial-Betriebe- 
Köln. Ziel ist die Optimierung von fachpraktischen und sozialen 
Kompetenzen, um eine Vermittlung in sozialversicherungspflichtigen 
Tätigkeiten (Ausbildung- oder Arbeitsverhältnisse) zu erreichen, 
soweit dies den Wünschen und Fähigkeiten des jeweiligen 
Beschäftigten entspricht. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze bilden 
somit ein Übergangsinstrument auf dem Weg von der Werkstatt auf 
den Arbeitsmarkt.
nein
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR 7,31% ja nein Es ist beabsichtigt eine Vereinbarung zu schließen. nein
Stadtwerke Köln GmbH 4,44% ja nein
Bisher war der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nicht 
erforderlich, weil die SWK im Rahmen von personalwirtschaftlichen 
Maßnahmen die Eingliederung sowie Teilhabe schwerbehinderter 
Menschen berücksichtigt.
nein
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) Die WSK beschäftigt kein eigenes Personal. entfällt entfällt entfällt entfällt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1522 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 16.05.2024 
 1457/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.06.2024 
 
Inklusionsvereinbarung bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln 
Mit Anfrage vom 07.03.2024 (Vorlagen-Nr. AN/0422/2024) bittet die Fraktion DIE LINKE. um 
die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Wie hoch ist der Anteil der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und Aus-
zubildenden in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln? Bitte aufschlüsseln nach den 
einzelnen Beteiligungsunternehmen. 
 
2. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln verfügen über eine Schwerbehinderten-
vertretung, die eine solche Vereinbarung mit der Arbeitgeberin vereinbaren kann? 
 
3. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln haben eine Inklusionsvereinbarung oder 
sind dabei eine solche abzuschließen? 
  
4. Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür? 
 
5. Besteht ein Austausch zwischen den Schwerbehindertenvertretungen der Stadtverwaltung 
und den Beteiligungsunternehmen und wenn ja, wie sieht dieser aus?  
 
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
Die Verwaltung hat Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften, an denen Sie direkt oder 
indirekt mindestens 25,1 % der Anteile hält und die über ein Kontrollgremium (z.B. Aufsichts-
rat) verfügen, angefragt. Die Antworten auf die Fragen der LINKEN sind der beigefügten An-
lage zu entnehmen.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

18.06.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1457/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.05.2024
Erstellt
29.04.2024 14:51