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2024/0271

Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der Rollsporthalle (Vorlage des Oberbürgermeisters)

Vorlage des Oberbürgermeisters 10.09.2024

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2024/0271

16683 Zeichen

Der Oberbürgermeister  
Hanno Benz 
Postfach 11 10 61  
64225 Darmstadt    
    
 
 
Büro der Stadtverordnetenversammlung  
und Gremiendienste 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Der Oberbürgermeister  
Hanno Benz 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2201 - 04 
Telefax:  06151 13-2205 
Internet:  http://www.darmstadt.de  
E-Mail:  oberbuergermeister@darmstadt.de  
 
Datum: 
   05.09. 2024 
 
 
Vorlage-Nr. 2024/0271 
 
Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2 
HGO  
 
Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der 
Rollsporthalle 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlie ßen: 
 
1. Dem Ersatzneubau der Rollsporthal le wird zugestimmt und die  Darmstädter 
Sportstätten GmbH wird als Eigentümer der Liegenschaften mit der 
Projektierung der Maßnahme beauftragt.  
 
2. Die Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des 
Investitionszuschusses aus dem Kernhausha lt an die Darmstädter 
Sportstätten GmbH. 
 
3. Die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG wird mit dem 
Projektmanagement beauftragt.

2 
 
Begründung: 
 
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) beau ftragte Ende 2021 ein 
Architekturbüro, den baulichen und technischen Zustand der i hr von der Stadt zum 
Betrieb übertragenen Gebäude zu erheben. Dazu zählen in sbesondere die 
Großsporthallen und das Leichtathletikzentrum im Bürgerpark. Ziel war es, 
Ersteinschätzungen zu den Sanierungsbedarfen und eventuellen betriebsrelevanten 
technischen Mängeln zu detektieren. Zudem wurde untersucht, ob und welche 
Möglichkeiten der energetischen Ertüchtigung auf 70 kWh/m2*a bestehen.  
 
Die Ergebnisse zeigten einen umfassende n Sanierungsbedarf in der Rollsporthalle, 
der Bürgerpark-Halle, dem Funktionsgebäu de am Leichtathletikstadion und in der 
Kasinohalle auf.  
 
Gleichzeitig wurde durch die DSG geprüft, ob im Falle einer Sanierung eine 
Förderung der Vorhaben aus dem Bundesprog ramm „Sanierung kommunaler 
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur “ möglich sei. 
 
 
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Sanierung zu m Erreichen der Ziele 
des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen  
energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von 
Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer 
Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Die Gebäude müssen nach 
Abschluss der Sanierungsmaß nahme erstmals die Effizienzgebäude -Stufe 70 gem. 
der Bundesförderung für effizie nte Gebäude (BEG) erreichen.  Ersatzneubauten und 
Erweiterungen, die eine zu sammenhängende Netto-Grundfläche > 50m² aufweisen, 
müssen nach Abschluss der Maßnahme die Effizienz gebäude-Stufe 40 gem. BEG 
erreichen. 
 
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Fö rderprojekte von den Kommunen 
mitfinanziert werden müssen. Dabei beträgt die  Fördersumme des Bundes maximal 
6,0 Mio. Euro. Die Finanzierung des kommunalen Anteils muss über en tsprechende 
Beschlüsse der politischen Gremien sichergestellt und nachgewiesen we rden. 
 
Antragstellung und Förderzusage  
 
Das Sportamt hat als Antragsberechti gter in Abstimmung mit der DSG für alle vier 
genannten Liegenschaften im Jahr 2022 Förderanträge im Rahmen einer 
Interessenbekundung an dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler 
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugen d und Kultur“ (SJK 2022) gestellt.  
 
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Folge in seiner 
Sitzung am 14. Dezember 2022 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung 
kommunaler Einrichtungen in den B ereichen Sport, Jugend und Kultur“ das P rojekt 
„Sanierung der Bürgerparkhall e in Darmstadt“ für eine Förderung in Höhe von 6 Mio. 
€ ausgewählt. Der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre 2023 
bis 2027. Das Sportamt bzw. die DSG wurde auf gefordert die detaillierten 
Unterlagen zum Bauprojekt einzureichen.

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Für die übrigen Liegenschaften teilte der Haushaltsausschuss mit, dass die 
jeweiligen Vorhaben aufgrund der Vielzahl der eingereichten Projektskizzen im Jahr 
2022 nicht ausgewählt werden  können. 
 
 
Machbarkeitsstudie 
 
Die DSG hat daraufhin die Darmstädter Stadten twicklungs GmbH (DSE) mit der 
Projektsteuerung beauftragt. In einem ersten Schritt war zu prüfen, wie für die 
Bürgerparkhalle die Fördervoraussetzungen des Bundesprogramms erreicht  werden 
können und um eine Machbarkeitss tudie gebeten. 
 
Hierzu wurden zahlreiche Untersuchungen am Gebäudebestand durchgeführt, um 
die Machbarkeit der Zielerfüllung des Förderprogrammes bewerten zu können. Die 
energetische Bestandssituation der Bürgerparkh alle ist nach diesen Untersuchungen 
und Berechnungen durch die Effizienz:Kla sse GmbH Darmstadt deutlich schlechter 
als zunächst erwartet. Die vorgegebene Zielerreichung des energetischen Standards 
„Effizienzgebäude 70“ ist nicht möglich.  
 
Die im Rahmen des Förderprogramms erforderlichen Maßnahm en zur Sanierung der 
Bürgerparkhalle stehen daher in einem krassen Missverhältnis zu den zu 
erwartenden energetischen und wirtschaftlichen Verbesserungen. Besonders auffällig 
ist, dass die Fördersumme nicht nur unzur eichend ist, sondern überkompensiert 
wird, was zu einer finanziellen Überlas tung des Gesamtprojektes führen würde.  
 
Angesichts der überproportional hohen Investitionskosten im Verhältnis zum 
energetischen Nutzen und den wirtschaftlichen Vorteilen erschein t die Durchführung 
einer solch immensen Sanierungsmaßnahme weder sinnvoll no ch wirtschaftlich 
vertretbar. 
 
Zudem würde diese Variante, im Grunde eine Komplettsanierung der 6 -Feldhalle, 
bedeuten, dass die Sporthalle für ca. 3 Jahre geschlossen und daher Ers atzflächen 
geschaffen werden müssten.  
 
Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Halle aufgrund ihrer Größe Teil der 
kommunalen Katastrophenschutzplanung ist und in den vergangenen Jahren 
wiederholt zur Unterbringung von Personen im Katastrophenfalle genutz t wurde. Sei 
es durch im Rahmen der Flüc htlingsmigration oder im Evakuierung sfall bei 
Bombenfunden. Eine vergleichbare Halle dieser Größe steht in Darmstadt nicht zur 
Verfügung. 
 
Zusammenfassend ist eine Sanierung der Bürgerparkhalle aus den geschilderten 
Gründen unmöglich und kann als insgesamt  gescheitert betrachtet werden. Die 
bisherige Fokussierung auf dieses Projekt war mit den heutigen Erkenntnissen 
falsch. Bei einer Fokussierung auf die Rollsporthalle in der Antragsphase der 
Förderung wären der Stadt  die Kosten für die Machbarkeitsstudie d er Sanierung der 
Bürgerparkhalle und die sonstigen Kosten für die Arbeit der Stadtverwaltung an 
diesem Projekt erspart geblieben. Zudem könnte sich das Projekt eines Neubaus der 
Rollsporthalle bereits in einer fortge schrittenen Projektphase befinden.

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Ersatzneubau 
 
Aufgrund der o. g. Proble me wurde parallel ab Sommer 2023 die Frage eines 
Ersatzneubaus einer Halle erörtert. Ein Ersatzneubau ist baurechtlich nur an zwei 
Standorten möglich: Dem jetzigen Standort der Bür gerparkhalle sowie dem jetzigen 
Standort der Rollsporthalle.  
 
Die aus Sicht des Sportamtes, der DSG und der DSE favorisierte – und mit 
Stadtplanung und Schulamt vorabgestimmte – Variante sieht vor, den Ersatzneubau 
am aktuellen Standort der stark sanierun gsbedürftigen Rollsporthalle zu errichten.  
 
Das mit der Ermittlung des baulichen und technischen Zustands beauftragte 
Architekturbüro kam 2021 für die Rollsporthalle zu dem Ergebnis, dass sich die 
Rollsporthalle in einem schlechten Zustand und der Betrieb mittelfristig aufgrund 
der sehr vielen sicherheitstechnischen R isiken nicht aufrechterhalten werden kann. 
Gleichzeitig ist eine wirtschaftliche Sanierung für dieses Objekt nahezu 
ausgeschlossen, da auch in einer aufwändigen und umfangreichen Sanierung 
wesentliche brandschutztechnische Belange des Bestands nicht gelöst  werden 
können. 
 
Gemäß erstem Planungsstand kann auf dem vorhandenen Gelände der Rollsporthalle 
eine extrem flächeneffiziente Mehrgeschosshalle entstehen, die auf zwei Ebenen 
jeweils fünf Hallenteile beinhaltet und so den heutigen Bedarf beider Hallen 
(Bürgerpark- und Rollsporthalle) abdeckt. Dieser Grundsatzbeschluss für einen 
Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der 
Rollsporthalle stellt keine ausschließliche Vorfestlegung für den Bau einer 
zweigeschossigen 10-Felder-Halle dar. Die Option einer 5-Felder-Halle ggfls. mit der 
Option, diese später aufzustocken wird ebenfalls weiter geprüft. Die Entscheidung, 
welche Variante realisiert w ird,  wird vor dem Hintergrund der allgemeinen 
Haushaltslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt im weiteren Planungsprozess 
abzuwägen sein.   
 
Neben dem geringen Flächenverbrauch und Versiegelungsgrad hat das Stapeln der 
beiden Hallen weitere ökonomische und ökologische Vorteile. Die  dienenden Flächen 
können durch Mehrfachnutzung kleiner ausfallen, das A/V Verhältnis ist wesentlich 
günstiger und somit der Primärenergiebedarf geringer als bei zwei getrennten 
Neubauten. Auch muss nur eine Technikzentrale aufgebaut werden, die beide 
Nutzungen gleichermaßen andient; dies reduziert die Investition aber auch den 
Energieverbrauch durch die höhere Effizienz.  
 
Auch bei der Betrachtung der Primärenergiekosten hat sich der beschriebene 
Ersatzneubau als Vorzugsvariante herausgestellt.  
 
Der Bau einer neuen doppelstöckigen 5 -Feld-Bürgerparkhalle am Standort der 
Rollsporthalle würde im Gegensatz zu einem Ersatzneubau am Standort der 
Bürgerparkhalle deutlich einfacher zu kompensieren sein. Auf Grund der o.g. hohen 
Tagesbelegungsquote durch Schulen sc heidet ein Ersatzneubau an gleicher Stelle für 
die Bürgerparkhalle aus. Auc h hier würden verpflichtende Schulsportflächen 3 -4 
Jahre nicht zur Verfügung stehen. Bei der Errichtung des Ersatzneubaus auf dem 
Standort der Rollsporthalle würde die Bürgerparkhal le zunächst weiter betrieben 
werden.

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Wegen der bereits geschilderten Unmö glichkeit einer Sanierung der Bürgerparkhalle, 
bestand die Notwendigkeit einer Umwidmung der Fördermittel. Das Sportamt hat 
daher im Oktober 2023 formell eine Anfrage beim Fördermit telgeber gestellt, ob die 
Förderung auch im Falle eines Ersatzneubaus für d ie bisherige Rollsporthalle 
gewährt werden kann.  
 
In Folge dieser Anfrage haben Gespräche zwischen Herrn Oberbürgermeister Benz 
und dem zuständigen Staatssekretär Herrn Sören Barto l beim Bundesministerium 
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stattgef unden. In Folge dieser 
Gespräche konnte eine Verlagerung der Fördermittel auf den Ersatzneubau der 
Rollsporthalle erreicht werden. Mit E -Mail vom 17.04.2024 teilte dann der 
Fördermittelgeber mit, dass die Mittel auch für einen Ersatzneubau der 
Rollsporthalle eingesetzt werden können. 
 
Flächenbedarf und Raumprogramm  
  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2022 die Ergebnisse einer 
umfassenden Bestandserhebung über die Sportinfr astruktur in Darmstadt 
veröffentlicht. Diese Studie zeigt deutlich den best ehenden Bedarf an gedeckten 
Sportflächen in der Stadt. In unmittelbarer Nähe zum Bürgerpark sind allein acht 
Schulen ansässig, die alle die Sportangebote im Bürgerpark nutzen und üb er keine 
eigenen Sporthallen verfügen. Zwei weitere Schulen sind fußläufig zum Bürgerpark 
erreichbar. 
 
Schon jetzt sind sowohl die Bürgerpark -Halle wie auch die Rollsporthalle durch 
Schulen und Vereine zu 100 Prozent ausgelastet. Seitens des Schulsports wi rd 
beklagt, dass die curricularen Anforderungen im Sport mangels Sportstätt en nicht 
mehr vollständig erreicht werden können.  
 
Die Schulentwicklungspläne zeigen zudem, dass insbesondere im Grundschulbereich 
mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen is t und die vorhandenen 
Grundschulen den steigenden Bedarf an Schulplätzen ni cht auffangen können. 
Zudem gilt es auch die Planungen für den Ausbau von Ganztagsangeboten wie dem 
Pakt für den Nachmittag oder weitergehenden schulpädagogischen Modellen 
abzusichern.  
 
Zudem mangelt es aus Sicht der Sportvereine in Darmstadt an Großsport hallen, um 
die hohe Nachfrage insbesondere in den klassischen Hallensportarten wie Handball, 
Volleyball oder Badminton zu decken. Dies zeigen auch die Ergebnisse des 
Darmstädter Sportberichtes. Zudem ist der in Darmstadt ansässige Hessische 
Rollsport- und Inlinerverband e.V. auf eine Nutzung der Rollsporthalle angewiesen, 
da alternative Hallen weder in Darmstadt, noch im weiteren Umkreis zur Verfügung 
stehen.

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Negative Folgen bei Verzicht auf einen Neubau 
 
Sollte kein Ersatzneubau der Rollsporthalle erfolgen, hätte dies  weitreichende und 
tiefgreifende Auswirkungen auf den Schul - und Vereinssport in Darmstadt und der 
Region. Der Betrieb der bisherigen Rollsporthalle ist aufgrund des Z ustandes 
inzwischen kurz- bis mittelfristig nicht mehr gesichert. Dieser Zustand ist unte r 
anderem auch auf mangelnde bauliche Unterhaltung in der Vergangenheit und das 
Alter der Rollsporthalle zurückzuführen.  
 
Schulen nutzen die Sporthallen intensiv für den obligatorischen Schulsport, der ein 
wesentlicher Bestandteil des Lehrplans ist. Der S portunterricht ist nicht nur für die 
körperliche Ertüchtigung der Schüler wichtig, sondern trägt auch zur Förderung von 
Teamgeist, Disziplin und sozialer Integration b ei. Es können keine geeigneten 
Ersatzflächen für den Schulsport der benachbarten Schulen bereitgestellt werden. 
Damit könnte die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Pflichtaufgaben als Schulträger 
nicht mehr gewährleisten, sollte der Ersatzneubau nicht umges etzt und die 
Rollsporthalle außer Betrieb genommen werden müssen.  
 
Ferner ist zu berücks ichtigen, dass weitere (Schul -)Sporthallen saniert werden 
müssen und auch hierfür Ersatzflächen benötigt werden. Im Falle des Ersatzneubaus 
könnten in der Bürgerparkha lle interimsweise Flächen zur Verfügung gestellt werden.  
 
Viele Sportvereine sind auf die  Nutzung von Sporthallen angewiesen, um 
regelmäßiges Training und Wettkämpfe abzuhalten. Ohne adäquate Ersatzflächen 
wird der Trainingsbetrieb der Vereine nicht mehr i n bisherigen Umfang möglich sein, 
was zu einem Rückgang der Mitgliederzahlen und der spor tlichen Leistungen führen 
wird. Insbesondere Kinder und Jugendliche würden darunter leiden, da Sportvereine 
oft wichtige soziale Anlaufstellen und Freizeitangebote dar stellen.  
 
Der Verzicht auf den Ersatzneubau würde nicht nur die sportliche Infrastruktur  
Darmstadts schwächen, sondern auch das soziale Gefüge beeinträchtigen. Sport ist 
ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens und trägt zur Gesundheit und zum 
Wohlbefinden der Bürger bei. Eine unzureichende Sportinfrastruktur könnte dazu 
führen, dass weniger Menschen sportlich aktiv sind, was negative Auswirkungen auf 
die allgemeine Gesundheit und das Gemeinschaftsgefühl haben kann.  
 
Insbesondere für Darmstadt als Stan dort des Rollsports wird ein Verzicht auf den 
Neubau der Rollsporthalle negative Folgen h aben, da keine geeigneten Hallen -
Sportflächen mehr zur Verfügung stehen.  
 
Zudem muss mit einem Verlust des Fördergeldes in Höhe von 6 Mio.€ gerechnet 
werden, welche somit für die wichtige Neuschaffung von Infrastruktur in Darmstadt 
nicht mehr zur Verfügung  stehen werden.

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Finanzierung 
 
Die für die Umsetzung notwendigen Mittel si nd im Wirtschaftsplan der Darmstädter 
Sportstätten GmbH bereits teilweise eingestellt.  
 
Im Haushaltsplan 2024 der Wiss enschaftsstadt Darmstadt sind 
Investitionszuschüsse für die San ierung der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle 
durch die DSG von in Sum me  
25,8 Mio. € sowie die Vereinnahmung der Bundesfördermittel in Höhe von 6 Mio € 
etatisiert. Diese Mittel sind im Rah men der Aufstellung des Haushaltsplans 
2025/2026 umzuwidmen. Die gegenüber dem beschriebenen Ersatzneubauprojekt 
vorhandene Deckungslücke in Höhe von 24,3 Mio. € ist im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2025/2026 und der Folgejahre zusätzlich als 
Investitionskostenzuschuss an die DSG bereit zu stellen. Die Summe ist aus den 
Mitteln für den Klimaschutz bereitzustellen.  
 
Durch die besagten Kosteneinsp arungen bei den Primärenergiekosten und die 
weiteren Synergien beim Betrieb nur einer Großsporthalle gegenüber zwei en 
Liegenschaften ist die Gegenfinanzierung der benötigten zusätzlichen 
Investitionsmittel und eine darüberhinausgehende wirtschaftliche Vort eilhaftigkeit 
über die Nutzugsdauer hinweg gegeben, so dass der Kernhaushalt durch einen 
entsprechend geringeren Be triebskostenzuschuss an die DSG nachhaltig entlastet 
wird. 
 
 
Darmstadt, 05.09.2024 
 
  
 
 
 
Hanno Benz  
Oberbürgermeister

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1404 Zeichen

Punkt 10: Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der 
Rollsporthalle 
(Vorlage des Oberbürgermeisters) 
 (V-Nr. 2024/0271) 
 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU, Volt und UFFBASSE stellen folgenden 
Maßgabe-Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge ergänzend zur Vorlage des 
Oberbürgermeisters vom 0 5.09.2024 beschließen:  
 
4. Neben dem Bau einer 10 -Felder-Halle ist ergebnisoffen der Bau einer 5 -
Felder-Halle zu prüfen.  
5. Hierbei hat eine fundierte Bedarfsberechnung und -analyse der aktuellen 
Auslastung der Sporthallen in Darmstadt einschließlich seiner Stadtteile 
zu erfolgen.  
6. Ebenso sind seriöse Kostenberechnungen für beide Hallenvarianten 
aufzustellen und die Finanzierung sicherzustellen.  
7. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung hat zu erfolgen.  
8. Die Entscheidung darüber, welche Hallenvarianten schließlich gebaut 
wird, ist anschl ießend unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt 
Darmstadt Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 
herbeizuführen.  
9. Ergänzend zu Punkt 4. ist in die Prüfung der Neubau einer 5 Feld Halle 
am Standort der Rollsporthalle mit einer zusätzli chen 5 Feld Halle an 
einem zusätzlichen Standort  als Variante aufzunehmen.  
 
Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: FDP  
Stimmenthaltung: SPD und 1 Stimme UWIGA/WGD  
  
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (1)

TOP 10

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0271
Typ
Vorlage des Oberbürgermeisters
Datum
10.09.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00