2024/0271
Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der Rollsporthalle (Vorlage des Oberbürgermeisters)
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2024/0271
16683 Zeichen
Der Oberbürgermeister
Hanno Benz
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Büro der Stadtverordnetenversammlung
und Gremiendienste
Der Oberbürgermeister
Hanno Benz
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 - 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
05.09. 2024
Vorlage-Nr. 2024/0271
Vorlage des Oberbürgermeisters gem. § 58 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 2
HGO
Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der
Rollsporthalle
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlie ßen:
1. Dem Ersatzneubau der Rollsporthal le wird zugestimmt und die Darmstädter
Sportstätten GmbH wird als Eigentümer der Liegenschaften mit der
Projektierung der Maßnahme beauftragt.
2. Die Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des
Investitionszuschusses aus dem Kernhausha lt an die Darmstädter
Sportstätten GmbH.
3. Die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG wird mit dem
Projektmanagement beauftragt.
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Begründung:
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) beau ftragte Ende 2021 ein
Architekturbüro, den baulichen und technischen Zustand der i hr von der Stadt zum
Betrieb übertragenen Gebäude zu erheben. Dazu zählen in sbesondere die
Großsporthallen und das Leichtathletikzentrum im Bürgerpark. Ziel war es,
Ersteinschätzungen zu den Sanierungsbedarfen und eventuellen betriebsrelevanten
technischen Mängeln zu detektieren. Zudem wurde untersucht, ob und welche
Möglichkeiten der energetischen Ertüchtigung auf 70 kWh/m2*a bestehen.
Die Ergebnisse zeigten einen umfassende n Sanierungsbedarf in der Rollsporthalle,
der Bürgerpark-Halle, dem Funktionsgebäu de am Leichtathletikstadion und in der
Kasinohalle auf.
Gleichzeitig wurde durch die DSG geprüft, ob im Falle einer Sanierung eine
Förderung der Vorhaben aus dem Bundesprog ramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur “ möglich sei.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Sanierung zu m Erreichen der Ziele
des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen
energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von
Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer
Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Die Gebäude müssen nach
Abschluss der Sanierungsmaß nahme erstmals die Effizienzgebäude -Stufe 70 gem.
der Bundesförderung für effizie nte Gebäude (BEG) erreichen. Ersatzneubauten und
Erweiterungen, die eine zu sammenhängende Netto-Grundfläche > 50m² aufweisen,
müssen nach Abschluss der Maßnahme die Effizienz gebäude-Stufe 40 gem. BEG
erreichen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Fö rderprojekte von den Kommunen
mitfinanziert werden müssen. Dabei beträgt die Fördersumme des Bundes maximal
6,0 Mio. Euro. Die Finanzierung des kommunalen Anteils muss über en tsprechende
Beschlüsse der politischen Gremien sichergestellt und nachgewiesen we rden.
Antragstellung und Förderzusage
Das Sportamt hat als Antragsberechti gter in Abstimmung mit der DSG für alle vier
genannten Liegenschaften im Jahr 2022 Förderanträge im Rahmen einer
Interessenbekundung an dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugen d und Kultur“ (SJK 2022) gestellt.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Folge in seiner
Sitzung am 14. Dezember 2022 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den B ereichen Sport, Jugend und Kultur“ das P rojekt
„Sanierung der Bürgerparkhall e in Darmstadt“ für eine Förderung in Höhe von 6 Mio.
€ ausgewählt. Der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre 2023
bis 2027. Das Sportamt bzw. die DSG wurde auf gefordert die detaillierten
Unterlagen zum Bauprojekt einzureichen.
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Für die übrigen Liegenschaften teilte der Haushaltsausschuss mit, dass die
jeweiligen Vorhaben aufgrund der Vielzahl der eingereichten Projektskizzen im Jahr
2022 nicht ausgewählt werden können.
Machbarkeitsstudie
Die DSG hat daraufhin die Darmstädter Stadten twicklungs GmbH (DSE) mit der
Projektsteuerung beauftragt. In einem ersten Schritt war zu prüfen, wie für die
Bürgerparkhalle die Fördervoraussetzungen des Bundesprogramms erreicht werden
können und um eine Machbarkeitss tudie gebeten.
Hierzu wurden zahlreiche Untersuchungen am Gebäudebestand durchgeführt, um
die Machbarkeit der Zielerfüllung des Förderprogrammes bewerten zu können. Die
energetische Bestandssituation der Bürgerparkh alle ist nach diesen Untersuchungen
und Berechnungen durch die Effizienz:Kla sse GmbH Darmstadt deutlich schlechter
als zunächst erwartet. Die vorgegebene Zielerreichung des energetischen Standards
„Effizienzgebäude 70“ ist nicht möglich.
Die im Rahmen des Förderprogramms erforderlichen Maßnahm en zur Sanierung der
Bürgerparkhalle stehen daher in einem krassen Missverhältnis zu den zu
erwartenden energetischen und wirtschaftlichen Verbesserungen. Besonders auffällig
ist, dass die Fördersumme nicht nur unzur eichend ist, sondern überkompensiert
wird, was zu einer finanziellen Überlas tung des Gesamtprojektes führen würde.
Angesichts der überproportional hohen Investitionskosten im Verhältnis zum
energetischen Nutzen und den wirtschaftlichen Vorteilen erschein t die Durchführung
einer solch immensen Sanierungsmaßnahme weder sinnvoll no ch wirtschaftlich
vertretbar.
Zudem würde diese Variante, im Grunde eine Komplettsanierung der 6 -Feldhalle,
bedeuten, dass die Sporthalle für ca. 3 Jahre geschlossen und daher Ers atzflächen
geschaffen werden müssten.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Halle aufgrund ihrer Größe Teil der
kommunalen Katastrophenschutzplanung ist und in den vergangenen Jahren
wiederholt zur Unterbringung von Personen im Katastrophenfalle genutz t wurde. Sei
es durch im Rahmen der Flüc htlingsmigration oder im Evakuierung sfall bei
Bombenfunden. Eine vergleichbare Halle dieser Größe steht in Darmstadt nicht zur
Verfügung.
Zusammenfassend ist eine Sanierung der Bürgerparkhalle aus den geschilderten
Gründen unmöglich und kann als insgesamt gescheitert betrachtet werden. Die
bisherige Fokussierung auf dieses Projekt war mit den heutigen Erkenntnissen
falsch. Bei einer Fokussierung auf die Rollsporthalle in der Antragsphase der
Förderung wären der Stadt die Kosten für die Machbarkeitsstudie d er Sanierung der
Bürgerparkhalle und die sonstigen Kosten für die Arbeit der Stadtverwaltung an
diesem Projekt erspart geblieben. Zudem könnte sich das Projekt eines Neubaus der
Rollsporthalle bereits in einer fortge schrittenen Projektphase befinden.
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Ersatzneubau
Aufgrund der o. g. Proble me wurde parallel ab Sommer 2023 die Frage eines
Ersatzneubaus einer Halle erörtert. Ein Ersatzneubau ist baurechtlich nur an zwei
Standorten möglich: Dem jetzigen Standort der Bür gerparkhalle sowie dem jetzigen
Standort der Rollsporthalle.
Die aus Sicht des Sportamtes, der DSG und der DSE favorisierte – und mit
Stadtplanung und Schulamt vorabgestimmte – Variante sieht vor, den Ersatzneubau
am aktuellen Standort der stark sanierun gsbedürftigen Rollsporthalle zu errichten.
Das mit der Ermittlung des baulichen und technischen Zustands beauftragte
Architekturbüro kam 2021 für die Rollsporthalle zu dem Ergebnis, dass sich die
Rollsporthalle in einem schlechten Zustand und der Betrieb mittelfristig aufgrund
der sehr vielen sicherheitstechnischen R isiken nicht aufrechterhalten werden kann.
Gleichzeitig ist eine wirtschaftliche Sanierung für dieses Objekt nahezu
ausgeschlossen, da auch in einer aufwändigen und umfangreichen Sanierung
wesentliche brandschutztechnische Belange des Bestands nicht gelöst werden
können.
Gemäß erstem Planungsstand kann auf dem vorhandenen Gelände der Rollsporthalle
eine extrem flächeneffiziente Mehrgeschosshalle entstehen, die auf zwei Ebenen
jeweils fünf Hallenteile beinhaltet und so den heutigen Bedarf beider Hallen
(Bürgerpark- und Rollsporthalle) abdeckt. Dieser Grundsatzbeschluss für einen
Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der
Rollsporthalle stellt keine ausschließliche Vorfestlegung für den Bau einer
zweigeschossigen 10-Felder-Halle dar. Die Option einer 5-Felder-Halle ggfls. mit der
Option, diese später aufzustocken wird ebenfalls weiter geprüft. Die Entscheidung,
welche Variante realisiert w ird, wird vor dem Hintergrund der allgemeinen
Haushaltslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt im weiteren Planungsprozess
abzuwägen sein.
Neben dem geringen Flächenverbrauch und Versiegelungsgrad hat das Stapeln der
beiden Hallen weitere ökonomische und ökologische Vorteile. Die dienenden Flächen
können durch Mehrfachnutzung kleiner ausfallen, das A/V Verhältnis ist wesentlich
günstiger und somit der Primärenergiebedarf geringer als bei zwei getrennten
Neubauten. Auch muss nur eine Technikzentrale aufgebaut werden, die beide
Nutzungen gleichermaßen andient; dies reduziert die Investition aber auch den
Energieverbrauch durch die höhere Effizienz.
Auch bei der Betrachtung der Primärenergiekosten hat sich der beschriebene
Ersatzneubau als Vorzugsvariante herausgestellt.
Der Bau einer neuen doppelstöckigen 5 -Feld-Bürgerparkhalle am Standort der
Rollsporthalle würde im Gegensatz zu einem Ersatzneubau am Standort der
Bürgerparkhalle deutlich einfacher zu kompensieren sein. Auf Grund der o.g. hohen
Tagesbelegungsquote durch Schulen sc heidet ein Ersatzneubau an gleicher Stelle für
die Bürgerparkhalle aus. Auc h hier würden verpflichtende Schulsportflächen 3 -4
Jahre nicht zur Verfügung stehen. Bei der Errichtung des Ersatzneubaus auf dem
Standort der Rollsporthalle würde die Bürgerparkhal le zunächst weiter betrieben
werden.
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Wegen der bereits geschilderten Unmö glichkeit einer Sanierung der Bürgerparkhalle,
bestand die Notwendigkeit einer Umwidmung der Fördermittel. Das Sportamt hat
daher im Oktober 2023 formell eine Anfrage beim Fördermit telgeber gestellt, ob die
Förderung auch im Falle eines Ersatzneubaus für d ie bisherige Rollsporthalle
gewährt werden kann.
In Folge dieser Anfrage haben Gespräche zwischen Herrn Oberbürgermeister Benz
und dem zuständigen Staatssekretär Herrn Sören Barto l beim Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stattgef unden. In Folge dieser
Gespräche konnte eine Verlagerung der Fördermittel auf den Ersatzneubau der
Rollsporthalle erreicht werden. Mit E -Mail vom 17.04.2024 teilte dann der
Fördermittelgeber mit, dass die Mittel auch für einen Ersatzneubau der
Rollsporthalle eingesetzt werden können.
Flächenbedarf und Raumprogramm
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2022 die Ergebnisse einer
umfassenden Bestandserhebung über die Sportinfr astruktur in Darmstadt
veröffentlicht. Diese Studie zeigt deutlich den best ehenden Bedarf an gedeckten
Sportflächen in der Stadt. In unmittelbarer Nähe zum Bürgerpark sind allein acht
Schulen ansässig, die alle die Sportangebote im Bürgerpark nutzen und üb er keine
eigenen Sporthallen verfügen. Zwei weitere Schulen sind fußläufig zum Bürgerpark
erreichbar.
Schon jetzt sind sowohl die Bürgerpark -Halle wie auch die Rollsporthalle durch
Schulen und Vereine zu 100 Prozent ausgelastet. Seitens des Schulsports wi rd
beklagt, dass die curricularen Anforderungen im Sport mangels Sportstätt en nicht
mehr vollständig erreicht werden können.
Die Schulentwicklungspläne zeigen zudem, dass insbesondere im Grundschulbereich
mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen is t und die vorhandenen
Grundschulen den steigenden Bedarf an Schulplätzen ni cht auffangen können.
Zudem gilt es auch die Planungen für den Ausbau von Ganztagsangeboten wie dem
Pakt für den Nachmittag oder weitergehenden schulpädagogischen Modellen
abzusichern.
Zudem mangelt es aus Sicht der Sportvereine in Darmstadt an Großsport hallen, um
die hohe Nachfrage insbesondere in den klassischen Hallensportarten wie Handball,
Volleyball oder Badminton zu decken. Dies zeigen auch die Ergebnisse des
Darmstädter Sportberichtes. Zudem ist der in Darmstadt ansässige Hessische
Rollsport- und Inlinerverband e.V. auf eine Nutzung der Rollsporthalle angewiesen,
da alternative Hallen weder in Darmstadt, noch im weiteren Umkreis zur Verfügung
stehen.
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Negative Folgen bei Verzicht auf einen Neubau
Sollte kein Ersatzneubau der Rollsporthalle erfolgen, hätte dies weitreichende und
tiefgreifende Auswirkungen auf den Schul - und Vereinssport in Darmstadt und der
Region. Der Betrieb der bisherigen Rollsporthalle ist aufgrund des Z ustandes
inzwischen kurz- bis mittelfristig nicht mehr gesichert. Dieser Zustand ist unte r
anderem auch auf mangelnde bauliche Unterhaltung in der Vergangenheit und das
Alter der Rollsporthalle zurückzuführen.
Schulen nutzen die Sporthallen intensiv für den obligatorischen Schulsport, der ein
wesentlicher Bestandteil des Lehrplans ist. Der S portunterricht ist nicht nur für die
körperliche Ertüchtigung der Schüler wichtig, sondern trägt auch zur Förderung von
Teamgeist, Disziplin und sozialer Integration b ei. Es können keine geeigneten
Ersatzflächen für den Schulsport der benachbarten Schulen bereitgestellt werden.
Damit könnte die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Pflichtaufgaben als Schulträger
nicht mehr gewährleisten, sollte der Ersatzneubau nicht umges etzt und die
Rollsporthalle außer Betrieb genommen werden müssen.
Ferner ist zu berücks ichtigen, dass weitere (Schul -)Sporthallen saniert werden
müssen und auch hierfür Ersatzflächen benötigt werden. Im Falle des Ersatzneubaus
könnten in der Bürgerparkha lle interimsweise Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Viele Sportvereine sind auf die Nutzung von Sporthallen angewiesen, um
regelmäßiges Training und Wettkämpfe abzuhalten. Ohne adäquate Ersatzflächen
wird der Trainingsbetrieb der Vereine nicht mehr i n bisherigen Umfang möglich sein,
was zu einem Rückgang der Mitgliederzahlen und der spor tlichen Leistungen führen
wird. Insbesondere Kinder und Jugendliche würden darunter leiden, da Sportvereine
oft wichtige soziale Anlaufstellen und Freizeitangebote dar stellen.
Der Verzicht auf den Ersatzneubau würde nicht nur die sportliche Infrastruktur
Darmstadts schwächen, sondern auch das soziale Gefüge beeinträchtigen. Sport ist
ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens und trägt zur Gesundheit und zum
Wohlbefinden der Bürger bei. Eine unzureichende Sportinfrastruktur könnte dazu
führen, dass weniger Menschen sportlich aktiv sind, was negative Auswirkungen auf
die allgemeine Gesundheit und das Gemeinschaftsgefühl haben kann.
Insbesondere für Darmstadt als Stan dort des Rollsports wird ein Verzicht auf den
Neubau der Rollsporthalle negative Folgen h aben, da keine geeigneten Hallen -
Sportflächen mehr zur Verfügung stehen.
Zudem muss mit einem Verlust des Fördergeldes in Höhe von 6 Mio.€ gerechnet
werden, welche somit für die wichtige Neuschaffung von Infrastruktur in Darmstadt
nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
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Finanzierung
Die für die Umsetzung notwendigen Mittel si nd im Wirtschaftsplan der Darmstädter
Sportstätten GmbH bereits teilweise eingestellt.
Im Haushaltsplan 2024 der Wiss enschaftsstadt Darmstadt sind
Investitionszuschüsse für die San ierung der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle
durch die DSG von in Sum me
25,8 Mio. € sowie die Vereinnahmung der Bundesfördermittel in Höhe von 6 Mio €
etatisiert. Diese Mittel sind im Rah men der Aufstellung des Haushaltsplans
2025/2026 umzuwidmen. Die gegenüber dem beschriebenen Ersatzneubauprojekt
vorhandene Deckungslücke in Höhe von 24,3 Mio. € ist im Rahmen der
Haushaltsplanung 2025/2026 und der Folgejahre zusätzlich als
Investitionskostenzuschuss an die DSG bereit zu stellen. Die Summe ist aus den
Mitteln für den Klimaschutz bereitzustellen.
Durch die besagten Kosteneinsp arungen bei den Primärenergiekosten und die
weiteren Synergien beim Betrieb nur einer Großsporthalle gegenüber zwei en
Liegenschaften ist die Gegenfinanzierung der benötigten zusätzlichen
Investitionsmittel und eine darüberhinausgehende wirtschaftliche Vort eilhaftigkeit
über die Nutzugsdauer hinweg gegeben, so dass der Kernhaushalt durch einen
entsprechend geringeren Be triebskostenzuschuss an die DSG nachhaltig entlastet
wird.
Darmstadt, 05.09.2024
Hanno Benz
Oberbürgermeister
anlage 1
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Punkt 10: Ersatzneubau der Bürgerparkhalle und der Rollsporthalle auf dem Standort der Rollsporthalle (Vorlage des Oberbürgermeisters) (V-Nr. 2024/0271) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU, Volt und UFFBASSE stellen folgenden Maßgabe-Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge ergänzend zur Vorlage des Oberbürgermeisters vom 0 5.09.2024 beschließen: 4. Neben dem Bau einer 10 -Felder-Halle ist ergebnisoffen der Bau einer 5 - Felder-Halle zu prüfen. 5. Hierbei hat eine fundierte Bedarfsberechnung und -analyse der aktuellen Auslastung der Sporthallen in Darmstadt einschließlich seiner Stadtteile zu erfolgen. 6. Ebenso sind seriöse Kostenberechnungen für beide Hallenvarianten aufzustellen und die Finanzierung sicherzustellen. 7. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung hat zu erfolgen. 8. Die Entscheidung darüber, welche Hallenvarianten schließlich gebaut wird, ist anschl ießend unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt Darmstadt Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen. 9. Ergänzend zu Punkt 4. ist in die Prüfung der Neubau einer 5 Feld Halle am Standort der Rollsporthalle mit einer zusätzli chen 5 Feld Halle an einem zusätzlichen Standort als Variante aufzunehmen. Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: SPD und 1 Stimme UWIGA/WGD Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0271
- Typ
- Vorlage des Oberbürgermeisters
- Datum
- 10.09.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00