A-R/0010/2022
Gesunde, gleichwertige Ernährung für alle Schulkinder in Münster
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a-r-0010-2022-CDU-Gesunde gleichwertige Ernährung für alle Schulkinder in Münster
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2022 22. März 2022 RATSANTRAG Gesunde, gleichwertige Ernährung für alle Schulkinder in Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Jedes Schulkind in Münster bekommt unabhängig von Schulform und Trägerschaft eine qualitativ hochwertige, gesunde Mittagsverpflegung in seiner Schule, die Münsters Ziele der Klimaneutralität unterstützt und folgenden Qualitätskriterien genügen muss: Die Stadt Münster verpflichtet sich, regional erzeugte Lebensmittel für die Mittagsverpflegung in Schulen zu bevorzugen. Im ersten Jahr sollten mindestens 50% der dort verarbeiteten Produkte aus heimischer Landwirtschaft stammen, mit dem Ziel, den Anteil auf 75% zu erhöhen. Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluation und ggfls. eine Nachjustierung der genannten Ziele. Der Anteil ökologisch erzeugter Lebensmittel sollte kontinuierlich von aktuell 20% gesteigert werden, um 2030 einen Anteil von 30% zu erreichen. 2. Die Ausschreibung der Mittagsverpflegung an Grundschulen und weiterführenden Schulen wird zur Erreichung der vorgenannten Qualitätsziele von Grund auf neu geregelt. Die bislang üblichen Ausschreibungskriterien werden neu gefasst. Regionalität und Nachhaltigkeit der verwendeten Lebensmittel werden deutlich stärker gewichtet. Das gilt auch bei den Vergabekriterien für die anbietenden Caterer. 3. Diese Qualitätskriterien sollen Bestandteil der Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster werden und auch an Schulen in freier Trägerschaft Anwendung finden. 4. Um das Ziel der Gleichwertigkeit der Schulverpflegung an allen Schulen zu erreichen, wird die Finanzierung der Schulverpflegung (Lastenverteilung Eltern/ Kommune) neu geregelt. Die Verwaltung legt hierfür ein Konzept vor. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Zielsetzung zeitnah den Gremien zur Beratung vorzulegen, um eine Umsetzung für den nächsten Ausschreibungszeitraum zu gewährleisten. Zu diesen Voraussetzungen gehören insbesondere Anforderungen an die Küchen in den Schulen, an die Beschaffung des Mittagessens sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Begründung: Notwendigkeit und Anspruch Derzeit gibt es in Münster große Qualitätsunterschiede in der Schulverpflegung. Die Ursache liegt darin, dass die Eltern derzeit komplett für das Mittagessen aufkommen müssen. An Schulen, wo viele Kinder aus finanziell schlechter gestellten Haushalten beschult werden, entscheiden sich die Eltern daher oft für das günstigste Angebot. Die Folge: Diese Kinder bekommen ein qualitativ deutlich schlechteres Schulessen als die Kinder an Schulen, die von finanziell besser gestellten Kindern besucht werden. Diese Ungleichheit muss beseitigt werden. Jedes Schulkind in Münster hat das Recht auf die gleiche, gesunde Schulernährung. Ausschreibungskriterien Die derzeitigen Ausschreibungskriterien haben folgende Gewichtung: 40% Preis, 30% Service, 30% Menüqualität. Bei den Zutaten müssen 20 % der verwendeten Produkte aus ökologischer zertifizierter Landwirtschaft stammen. Regionalität wird derzeit als Qualitätskriterium nicht berücksichtigt. Die Folge: Einer ökologisch zertifizierten Tomate aus spanischer Intensivkultur wird der Vorzug gegeben vor einer heimischer, ebenfalls ökologisch, aber nicht zertifizierten Möhre. Transportweg und Lieferkette werden als Kriterium nicht bewertet. Das Gleiche gilt für die Lieferwege der fertigen Speisen. Unter Klimaschutzaspekten aber auch unter dem Aspekt der Förderung der heimischen Gastronomie sind diese Ausschreibungskriterien fragwürdig und daher zu ändern. Kontext Münster hat sich spätestens mit dem Beitritt zum Netzwerk Biostädte dazu verpflichtet, mehr ökologische und regionale Landwirtschaft zu fördern. Dazu gehört auch, den heimischen Landwirten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Produkte für die Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster zu liefern. Zudem sind die hieraus resultierenden kurzen Wege ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität, die Münster bekanntlich bis 2030 erreichen will. Conclusio Jedes Kind in Münster soll künftig ebenso das gleiche Recht auf gutes Essen haben. Die heimische Landwirtschaft und die örtliche Gastronomie werden gefördert und dem Ziel Klimaschutz auch bei der Schulverpflegung optimal Rechnung getragen. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0010/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 24.03.2022 15:07