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A-R/0010/2022

Gesunde, gleichwertige Ernährung für alle Schulkinder in Münster

Antrag an den Rat 24.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 43.2

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a-r-0010-2022-CDU-Gesunde gleichwertige Ernährung für alle Schulkinder in Münster

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2022 
 
22. März 2022 
RATSANTRAG 
 
Gesunde, gleichwertige Ernährung 
für alle Schulkinder in Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Jedes Schulkind in Münster bekommt unabhängig von Schulform und Trägerschaft 
eine qualitativ hochwertige, gesunde Mittagsverpflegung in seiner Schule, die 
Münsters Ziele der Klimaneutralität unterstützt und folgenden Qualitätskriterien 
genügen muss:  
 Die Stadt Münster verpflichtet sich, regional erzeugte Lebensmittel für die 
Mittagsverpflegung in Schulen zu bevorzugen.  
 Im ersten Jahr sollten mindestens 50% der dort verarbeiteten Produkte aus 
heimischer Landwirtschaft stammen, mit dem Ziel, den Anteil auf 75% zu 
erhöhen. Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluation und ggfls. eine Nachjustierung 
der genannten Ziele.  
 Der Anteil ökologisch erzeugter Lebensmittel sollte kontinuierlich von aktuell 20% 
gesteigert werden, um 2030 einen Anteil von 30% zu erreichen.  
 
2. Die Ausschreibung der Mittagsverpflegung an Grundschulen und weiterführenden 
Schulen wird zur Erreichung der vorgenannten Qualitätsziele von Grund auf neu 
geregelt. Die bislang üblichen Ausschreibungskriterien werden neu gefasst. 
Regionalität und Nachhaltigkeit der verwendeten Lebensmittel werden deutlich 
stärker gewichtet. Das gilt auch bei den Vergabekriterien für die anbietenden 
Caterer. 
 
3. Diese Qualitätskriterien sollen Bestandteil der Qualitätsstandards der Offenen 
Ganztagsschulen in Münster werden und auch an Schulen in freier Trägerschaft 
Anwendung finden. 
 
4. Um das Ziel der Gleichwertigkeit der Schulverpflegung an allen Schulen zu erreichen, 
wird die Finanzierung der Schulverpflegung (Lastenverteilung Eltern/ Kommune) neu 
geregelt. Die Verwaltung legt hierfür ein Konzept vor.  
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen 
Zielsetzung zeitnah den Gremien zur Beratung vorzulegen, um eine Umsetzung für 
den nächsten Ausschreibungszeitraum zu gewährleisten. Zu diesen Voraussetzungen 
gehören insbesondere Anforderungen an die Küchen in den Schulen, an die 
Beschaffung des Mittagessens sowie personelle und finanzielle Ressourcen.

Begründung: 
 
Notwendigkeit und Anspruch 
Derzeit gibt es in Münster große Qualitätsunterschiede in der Schulverpflegung. Die Ursache 
liegt darin, dass die Eltern derzeit komplett für das Mittagessen aufkommen müssen. An 
Schulen, wo viele Kinder aus finanziell schlechter gestellten Haushalten beschult werden, 
entscheiden sich die Eltern daher oft für das günstigste Angebot. Die Folge: Diese Kinder 
bekommen ein qualitativ deutlich schlechteres Schulessen als die Kinder an Schulen, die von 
finanziell besser gestellten Kindern besucht werden. Diese Ungleichheit muss beseitigt 
werden. Jedes Schulkind in Münster hat das Recht auf die gleiche, gesunde Schulernährung. 
 
Ausschreibungskriterien 
Die derzeitigen Ausschreibungskriterien haben folgende Gewichtung: 40% Preis, 30% 
Service, 30% Menüqualität. Bei den Zutaten müssen 20 % der verwendeten Produkte aus 
ökologischer zertifizierter Landwirtschaft stammen. Regionalität wird derzeit als 
Qualitätskriterium nicht berücksichtigt. Die Folge: Einer ökologisch zertifizierten Tomate aus 
spanischer Intensivkultur wird der Vorzug gegeben vor einer heimischer, ebenfalls 
ökologisch, aber nicht zertifizierten Möhre. Transportweg und Lieferkette werden als 
Kriterium nicht bewertet. Das Gleiche gilt für die Lieferwege der fertigen Speisen. Unter 
Klimaschutzaspekten aber auch unter dem Aspekt der Förderung der heimischen 
Gastronomie sind diese Ausschreibungskriterien fragwürdig und daher zu ändern. 
 
Kontext 
Münster hat sich spätestens mit dem Beitritt zum Netzwerk Biostädte dazu verpflichtet, 
mehr ökologische und regionale Landwirtschaft zu fördern. Dazu gehört auch, den 
heimischen Landwirten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Produkte für die 
Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster zu liefern. Zudem sind die hieraus 
resultierenden kurzen Wege ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität, die Münster 
bekanntlich bis 2030 erreichen will. 
 
Conclusio 
Jedes Kind in Münster soll künftig ebenso das gleiche Recht auf gutes Essen haben. Die 
heimische Landwirtschaft und die örtliche Gastronomie werden gefördert und dem Ziel 
Klimaschutz auch bei der Schulverpflegung optimal Rechnung getragen. 
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.04.2022 Rat
TOP 43.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0010/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
24.03.2022
Erstellt
24.03.2022 15:07