Vertragswerke zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0221/2024 vom 16.02.2024
Stand: Am 04.03.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage Vertragswerke Ladeinfrastruktur
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Köln, den 16.02.2024 Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung, Vertragswerke zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: Die Bezirksvertretung Mülheim hat am 29.1.2024 die Dringlichkeitsentscheidung vom 4.12.2023 zur „Anpassung des Planungs- und Genehmigungsprozesses zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln“ (3847/2023/9) genehmigt. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 7.12.2023 die entsprechende Vorlage seinerseits beschlossen. Beschlossen wurden somit zwei Vertragswerke – eines zwischen der Stadt Köln und den Stadtwerken Köln GmbH (SWK) und ein weiteres zwischen der Stadt Köln und etwaigen privaten Anbietern. Der Vorgang soll angedrohte kartellrechtliche Maßnahmen der Landeskartellbehörde NRW gegen die Stadt Köln abwenden. Die Stadt Köln ist hierzu die Verpflichtung eingegangen, jedem an Errichtung von Ladesäuleninfrastruktur interessierten Unternehmen ein diskriminierungsfreies und transparentes Marktzugangsverfahren zu garantieren. Eigentliches Ziel sollte nach Auffassung der Anfragesteller der schnellstmögliche Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland sein. Daher müssen rechtliche Unsicherheiten und Marktzugangshemmnisse ausgeschlossen sein, um negative Auswirkungen auf den Ladesäulenausbau zu verhindern. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Gelten die in § 14 des „Rahmenvertrags über die Standortfindung und Planung sowie die Gestattung von Bau und Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln“ vorgesehenen Endschaftsregelungen – insbesondere Rückbauverpflichtung und Kaution – auch für die SWK? Wenn nein, warum nicht? 2. Erhalten die SWK für die Übernahme einer Ausbauverpflichtung entsprechend den Vorgaben des städtischen Ausbaukonzepts einen finanziellen Ausgleich, obwohl die SWK nicht mehr zu bezirksweisen Planungs- bzw. Bauzyklen verpflichtet werden? 3. Gibt es weitere kartellrechtsrelevante Abweichungen in den beiden Vertragswerken mit den SWK bzw. dem für private Anbieter? 4. Hat die Landeskartellbehörde die beiden Vertragswerke gebilligt? 5. Welche Ausbauziele für Ladepunkte hat die Verwaltung für den Bezirk Mülheim, aufgeschlüsselt nach SWK und privaten Anbietern in den nächsten Jahren? gez. Alexander Lünenbach gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks (SPD- Fraktionsvorsitzender) (CDU- Fraktionsvorsitzender) (FDP)
Beratungsverlauf
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