AN/0221/2024
Vertragswerke zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
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Anfrage Vertragswerke Ladeinfrastruktur
3047 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 16.02.2024
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung,
Vertragswerke zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie,
nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Mülheim zu setzen:
Die Bezirksvertretung Mülheim hat am 29.1.2024 die Dringlichkeitsentscheidung vom 4.12.2023
zur „Anpassung des Planungs- und Genehmigungsprozesses zur Errichtung von
Ladeinfrastruktur für Elektroautos im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln“ (3847/2023/9)
genehmigt.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 7.12.2023 die entsprechende Vorlage seinerseits beschlossen.
Beschlossen wurden somit zwei Vertragswerke – eines zwischen der Stadt Köln und den
Stadtwerken Köln GmbH (SWK) und ein weiteres zwischen der Stadt Köln und etwaigen privaten
Anbietern. Der Vorgang soll angedrohte kartellrechtliche Maßnahmen der
Landeskartellbehörde NRW gegen die Stadt Köln abwenden. Die Stadt Köln ist hierzu die
Verpflichtung eingegangen, jedem an Errichtung von Ladesäuleninfrastruktur interessierten
Unternehmen ein diskriminierungsfreies und transparentes Marktzugangsverfahren zu
garantieren.
Eigentliches Ziel sollte nach Auffassung der Anfragesteller der schnellstmögliche Ausbau der
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland sein. Daher müssen rechtliche Unsicherheiten
und Marktzugangshemmnisse ausgeschlossen sein, um negative Auswirkungen auf den
Ladesäulenausbau zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gelten die in § 14 des „Rahmenvertrags über die Standortfindung und Planung sowie die
Gestattung von Bau und Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen
Straßenland der Stadt Köln“ vorgesehenen Endschaftsregelungen – insbesondere
Rückbauverpflichtung und Kaution – auch für die SWK? Wenn nein, warum nicht?
2. Erhalten die SWK für die Übernahme einer Ausbauverpflichtung entsprechend den
Vorgaben des städtischen Ausbaukonzepts einen finanziellen Ausgleich, obwohl die SWK
nicht mehr zu bezirksweisen Planungs- bzw. Bauzyklen verpflichtet werden?
3. Gibt es weitere kartellrechtsrelevante Abweichungen in den beiden Vertragswerken mit
den SWK bzw. dem für private Anbieter?
4. Hat die Landeskartellbehörde die beiden Vertragswerke gebilligt?
5. Welche Ausbauziele für Ladepunkte hat die Verwaltung für den Bezirk Mülheim,
aufgeschlüsselt nach SWK und privaten Anbietern in den nächsten Jahren?
gez. Alexander
Lünenbach
gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks
Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks
(SPD-
Fraktionsvorsitzender)
(CDU-
Fraktionsvorsitzender)
(FDP)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0221/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.02.2024
- Erstellt
- 16.02.2024 12:44