3326/2023
Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim
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Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) 04.03.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 05.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 04.03.2024 öffentlich 9.2.3 Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim 3326/2023 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über die durch die SPD-Fraktion, der CDU- Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) ergänzte Beschlussalternative abstimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat einen der folgenden Beschlüsse zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 3-fach Turnhalle am Standort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzen- den Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2028/2029. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2030/2031 in Form einer Campuslösung in Verbindung mit dem Neubau der Sporthalle am Bergischen Ring und der Einbeziehung angrenzender Flächen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Klingenburg-Steinhausen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).
Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024
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Anlage 6 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 13.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024 öffentlich 7.1 Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim 3326/2023 Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft folgt dem Beschluss des Ausschusses Schule und Weiterbildung und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 3-fach Turnhalle am Standort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzen- den Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2028/2029. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2030/2031. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft schließt sich dem Prüfauftrag des Ausschusses Schule und Weiterbildung an und beauftragt die Verwaltung zu prüfen - ob die ATS als Interim für das Hölderlin-Gymnasium genutzt werden kann. - ob die ATS im Anschluss einer möglichen Interim-Nutzung für das Hölderlin- Gymnasium als Grundschulstandort oder auch als neuer Standort der TAS oder auch als Erweiterung des Genoveva-Gymnasiums weitergenutzt wer- den kann. - ob eine Nutzung / Einbeziehung der Gebäude vom Flowfact in die genannten Überlegungen möglich ist.
Anlage 8 Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 04.03.2024
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Anlage 8 Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Neumann Telefon: (0221) 221 29251 Fax: (0221) E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 20.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 04.03.2024 öffentlich 2.1 Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim 3326/2023 Änderungsantrag der Fraktion SPD vom 04.03.2024 betreffend "Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin- Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim" AN/0372/2024 I. Abstimmung über den von der Fraktion SPD mündlich abgeänderten eigenen Änderungsantrag der Fraktion SPD: Beschluss: Die Alternative der Beschlussvorlage AN/ 3326/2023 wird geändert und erhält fol- gende Fassung: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymna- sium mit einer 2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln- Mülheim zum Schuljahr 2030/2031 in Form einer Campuslösung am Bergischen Ring in Verbindung mit dem Neubau der Sporthalle und der Einbeziehung angren- zender Flächen. Punkt 2 des Änderungsantrages entfällt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE abgelehnt. II. Abstimmung über die Alternative der Ursprungsvorlage: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2030/2031. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III. Abstimmung über den mündlichen interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, Volt und FDP: Beschluss: Der ASW beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob - die André-Thomkins-Schule als Interim für das Hölderlin-Gymnasium genutzt wer- den kann. - die André-Thomkins-Schule im Anschluss einer möglichen Interim-Nutzung für das Hölderlin-Gymnasium als Grundschulstandort oder auch als neuer Standort der TAS (Tages- und Abendschule) oder auch als Erweiterung des Genoveva- Gymnasiums genutzt werden kann. - eine Nutzung / Einbeziehung des Gebäudes von FLOWFACT in die genannten Überlegungen möglich ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 3326/2023 Freigabedatum 20.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln- Mülheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 3-fach Turnhalle am Standort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücks- flächen in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2028/2029. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2030/2031. Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.11.2023 Rat 07.12.2023 2 Begründung: Bauliche Maßnahmen für das Schulgebäude des Hölderlin-Gymnasium, Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim sind bisher Bestandteil des 2. GU/TU Maßnahmenpaketes zur Be- schleunigung von Schulbaumaßnahmen. Der bauliche Zustand einschließlich der technischen Anlagen ist in einem hohen Ausmaß sanierungsbedürftig. Die Haustechnik ist in einem Zu- stand, der mittelfristig die Betriebssicherheit gefährdet. Zudem kann kein zeitgemäßes päda- gogisches Raumkonzept im Bestandsgebäude umgesetzt werden. Diese Umstände machen den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau unumgänglich. Es besteht sowohl von der Schulgemeinde als auch der Verwaltung der explizite Wunsch, das Hölderlin-Gymnasium auch künftig an nur einem Schulstandort unterzubringen. Als mögliche Standorte kommen der Standort der ehemaligen André-Thomkins-Schule an der Holweider Straße 2 einschließlich der angrenzenden Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim und al- ternativ der derzeitige Standort der Schule an der Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mül- heim in Betracht. Aufgrund weiterer Bedarfe an Grundschulplätzen im Stadtteil Mülheim im Umfang von drei zu- sätzlichen Zügen ist im Einzugsgebiet der Holweider Str. eine Grundschule zu errichten. Ihr Standort ist abhängig von der Standortentscheidung für den Neubau für das Hölderlin-Gymna- sium. Standort Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße Der Standort Holweider Straße bietet eine Grundstücksfläche von rund 8.500 qm. Für ein 3- zügiges Gymnasium liegt die ideale Grundstücksfläche bei rund 15.000 qm. Demnach ent- spricht das Grundstück nicht der idealen Grundstücksfläche für ein 3-zügiges Gymnasium. Dennoch kann das Raumprogramm für das Hölderlin-Gymnasium mit einer 3-fach Turnhalle an diesem Standort untergebracht werden. Als Zugang zum Schulgelände wird an diesem Standort die Bergisch Gladbacher Straße geplant. Dadurch soll auch eine Entzerrung zum nahe gelegenen Genoveva-Gymnasium bewirkt werden. Die Errichtung der 3-fach-Turnhalle kann in Kooperation mit der Köln-Bäder GmbH im Rah- men des Neubaus des Genovevabads erfolgen. Sowohl die Turnhallenflächen als auch die Schwimmflächen würden dem Hölderlin-Gymnasium zur Verfügung stehen. Mit Hilfe einer städtebaulichen Entwicklungsstudie kann das gesamte Grundstück am Standort Holweider Straße betrachtet werden und somit die bestmögliche Ausnutzung der Fläche für die Schule und Sportflächen geplant werden (3309/2023). Das Planungsgebiet erstreckt sich dann auf ca. 11.400 qm für die Schule, Turnhallen und das Schwimmbad. Eine Errichtung der Turnhal- len über dem Schwimmbad ist denkbar und würde mehr Fläche für die Schule schaffen. Im Rahmen der Neugestaltung der Flächen am Standort Holweider Straße sowie auch die Planung der An- und Abreiseoptionen zur Schule sind neue Verkehrskonzeptionen für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr zu entwickeln. Dies gilt für diesen Standort unabhängig von der dort anzusiedelnden Schulform und auch für einen Interimsbau. Insbesondere bei der Ansied- lung einer möglichen Grundschule an diesem Standort ist der Fokus auf einen sicher zu ge- staltenden Schulweg zu legen. Ein Interim für das Gymnasium wird nicht benötigt, da es nach Fertigstellung des Neubaus vom derzeitigen Standort aus direkt umziehen kann. Nach Umzug des Hölderlin-Gymnasiums kann das Bestandsgebäude an der Graf-Adolf-Straße abgerissen werden und der Neubau ei- nes Grundschulgebäudes an diesem Standort erfolgen. Der Standort Graf-Adolf-Straße ist für das Raumprogramm einschließlich der erforderlichen Sportkapazitäten für eine Grundschule auskömmlich. Dies würde sich zusätzlich positiv auf die Sportkapazitäten am Bergischen Ring auswirken. Ohne einen Interimsbau kommt es weder bei den Baumaßnahmen für das Hölderlin-Gymna- sium noch für die neue Grundschule zu zeitlichen Verzögerungen. Der Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums könnte laut Zeitplan zum Schuljahr 2028/2029 errichtet werden. 3 Standort Graf-Adolf-Straße Am Standort Graf-Adolf-Straße steht eine Grundstücksfläche von rund 6.000 qm zu Verfü- gung. Um das Raumprogramm in eingeschränkter Form auf dieser stark eingeschränkten Flä- che abbilden zu können, müssen die Baugrenzen und die maximal zulässige Geschossigkeit überschritten werden. Zudem müssen aktuell bestehende Stellplätze überbaut und für die Ein- fahrt zur Tiefgarage denkmalgeschützter Baumbestand gefällt werden. Des Weiteren ergeben sich folgende Einschränkungen für das Raumprogramm. Stellplätze für PKW und Fahrräder sind nur unterirdisch und nicht vollumfänglich umsetzbar. Für die Anbindung der Tiefgarage an das Verkehrsnetz ist ein Verkehrsgutachten erforderlich. Dies würde von dem beauftragten Totalunternehmen einzuholen sein. Laut Ergebnis der Bauvoranfrage wird die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen, der Geschossigkeit, die Überbauung der Stellplatzflächen und des zu erhaltenden Baumbe- standes in Aussicht gestellt. Inwiefern Fällgenehmigungen erteilt werden können, ist bisher jedoch nicht absehbar. An diesem Standort kann nur eine 2-fach Turnhalle anstelle der benötigten 3-fach Turnhalle realisiert werden. Dies hätte zur Folge, dass die ohnehin knappen Sportflächenkapazitäten im Umfeld genutzt werden müssten. Die 2-fach Turnhalle kann wie bisher nur im Untergeschoss untergebracht werden, was im Hochwasserrisikogebiet zu höheren baulichen Herrichtungs- kosten führt und ein höheres Schadensrisiko für den Betrieb birgt. Im Ernstfall ist wiederkeh- rend mit hohen Sanierungskosten, erneuten Einrichtungskosten im sechsstelligen Bereich und mittelfristigem Unterrichtsausfall zu rechnen. Die notwendige Schulhoffläche kann mit 66 % nur stark eingeschränkt an diesem Standort er- füllt werden. 1.000 qm können ebenerdig nachgewiesen werden, die restlichen Flächen vertei- len sich über drei getrennte Dachflächen. Problematisch ist die schulorganisatorische Heraus- forderung, die sich aus der parallelen Beaufsichtigung mehrerer Schulhöfe ergibt. Für die Nut- zung der Dachflächen als Schulhof ist laut Oberer Bauaufsichtsbehörde ein Lärmgutachten erforderlich. Es muss nachgewiesen werden, dass die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebäude eingehalten werden. Ebenfalls sind die Lüftungsanlagen, der An- und Abfahrts- verkehr zur Schule und zur Sporthalle im Lärmgutachten zu prüfen. Ohne positiven Bescheid des Lärmgutachtens können keine Schulhofflächen auf den Dachflächen realisiert werden. Das entsprechende Gutachten würde ebenfalls vom beauftragten Totalunternehmen beizu- bringen sein. Die Nutzung des Mülheimer Stadtgartens oder von Teilen davon als Ausgleich für die fehlen- den Schulhofflächen ist nicht zulässig. Grün- und Erweiterungsflächen können nur teilweise an diesem Standort abgebildet werden. Dem gegenüber könnten am Alternativstandort Hol- weider Straße weitere Grünflächen nach Abriss des Interims durch geringere Bebauungsflä- chen geschaffen werden, die dem Stadtklima zugutekämen. Um den Schulneubau am Standort Graf-Adolf-Straße zu ermöglichen, ist die Schule in einem Interim am Standort Holweider Straße unterzubringen. Für das Interim fallen zusätzliche Kos- ten in Höhe von voraussichtlich 105 Mio. € (Kostenorientierungswert) an, die nicht im Schul- baumaßnahmenpaket inkludiert sind. Diese Summe setzt sich zusammen aus Kosten Modul- bau ca. 103 Mio. € und Kosten Abbruch ca. 2 Mio. €. Wird das Hölderlin-Gymnasium an der Graf-Adolf-Straße errichtet, so wird die Errichtung der neuen Grundschule an der Holweider Straße erfolgen. Das für das Hölderlin-Gymnasium er- richtete Interim kann im Anschluss jedoch nur nach umfangreichen Umbaumaßnahmen für eine Grundschule genutzt werden. Dazu muss nach Auszug des Gymnasiums ein neuer Bau- antrag gestellt werden. Für eine Grundschule sind allerdings andere bauliche Gegebenheiten notwendig, als für eine weiterführende Schule. Es besteht kein Bedarf für eine andere weiter- führende Schule an diesem Standort. Die Anzahl und Größe der Klassen- und Verwaltungs- räume unterscheiden sich wesentlich bei den unterschiedlichen Schulformen. Aufgrund der unterschiedlichen Altersstrukturen in den beiden Schulformen sind der Ganztag und die Mit- tagsversorgung anders organisiert und strukturiert. Dies erfordert eine andere räumliche An- ordnung der einzelnen Bereiche zueinander. Grundschulen benötigen keine naturwissen- schaftlichen Fachräume. Des Weiteren sind die baulichen Anforderungen in den sanitären Be- reichen unterschiedlich und lassen sich nur aufwändig anpassen. Die Ausstattung der Schul- hofflächen unterscheidet sich ebenfalls wesentlich und müsste zumindest vom Interim an den 4 endgültigen Standort umgezogen werden. Eine Kombination aus Gebäudeteilen, die später noch teilweise durch die Grundschule ge- nutzt werden können und Containern, für Bereiche die dann wegfallen, ist flächenmäßig nicht umsetzbar. Container können maximal zweigeschossig gebaut werden. Um das Hölderlin- Gymnasium an der Holweider-Straße unterbringen zu können, sind jedoch mehr Geschosse und somit mindestens ein Modulbau oder eine konventionelle Bauweise notwendig. Eine weitere Nutzung des Interims für andere auszulagernde Schulen ist aufgrund eines feh- lenden Bedarfs in diesem Einzugsgebiet unrealistisch und unter der Notwendigkeit eines Grundschulbaus nicht zielführend. Eine Folgenutzung der überzähligen Flächen durch andere Nutzende setzt eine deutliche räumliche Trennung von der Grundschule voraus. Dies ist im Interimsgebäude nicht ohne zusätzlichen Flächenverbrauch abbildbar. Bei Abriss des Interims nach Auszug des Hölderlin-Gymnasiums ist eine Aufrechnung der entstandenen Kosten in Höhe von ca. 105 Mio. € (Kostenorientierungswert) nicht möglich. Der Interimsbau würde so- mit eine hohe Menge an zusätzlicher grauer Energie erzeugen, die sich negativ auf die Kölner Klimabilanz auswirken würde. Laut Zeitplan kann das Hölderlin-Gymnasium am Standort Graf-Adolf-Straße zum Schuljahr 2030/2031 erbaut werden. Die Grundschule könnte dann erst nach Abbruch, bzw. Umbau des Interims entstehen. Die Schulgemeinde hat sich per einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz für den Standort Graf-Adolf-Straße für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasium auch aufgrund von Sozial- raumaspekten ausgesprochen. Die Schulgemeinde ist über die Vor- und Nachteile der beiden Standortvarianten informiert. Anlagen: Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung Anlage 1 - Kartenauszug Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße mit Darstellung des Schulgrundstücks und des Genovevabads (Flurstücke 1347, 1094/199 und 1159) Anlage 2 - Kartenauszug Graf-Adolf-Straße mit Darstellung des Schulgrundstücks (Flurstück 4172/82) Anlage 3 - Übersicht Standorte Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße und Graf- Adolf-Straße
Anlage 7 Stellungnahme Dez IV zum Beschluss BV vom 04.03.2024
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Anlage 7 3326/2023 Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin- Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim in der 27. Sitzung vom 04.03.2024 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat einen der folgenden Beschlüsse zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin -Gymnasium mit einer 3-fach Turnhalle am Standort Holw eider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2028/2029. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin -Gymnasium mit einer 2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 2030/2031 in Form einer Campuslösung in Verbindung mit dem Neubau der Sporthalle am Bergischen Ring und der Einbeziehung angrenzender Flächen. Stellungnahme der Verwaltung: Sporthalle Bergischer Ring Für das Hölderlin-Gymnasium besteht der Bedarf einer 3 -fach Turnhalle. Am von der Bezirksvertretung Mülheim favorisierten Standort kann nur eine 2-fach Turnhalle realisiert werden. Der Bedarf für eine weitere Sportübungseinheit muss daher an einem anderen Ort, wie beispielweise der Sportanlage Bergischer Ring gedeckt werden. Einbeziehung angrenzender Flächen Die Einbeziehung angrenzender Flächen ist rechtlich nicht möglich. Der benachbarte Stadtgarten ist eine öffentlich gewidmete Grünfläche und kann formell nicht, auch nicht in Teilen, für den Schulbedarf als Schulhoffläche oder für Schulsport genutzt werden. Die angrenzenden Flächen können somit nicht für die an diesem Standort erforderliche Schulhoffläche einbezogen und der Schule für ihre schulorganisatorisch verantwortliche Nutzung zugewiesen werden.
Anlage 2 - Kartenauszug Graf-Adolf-Straße mit Darstellung des Schulgrundstücks (Flustück 4172/82)
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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 3326/2023 Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin- Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim Begründung der Dringlichkeit Aufgrund des schlechten baulichen Zustands des Hölderlin-Gymnasium im Stadtbezirk Mülheim ist dringend eine Beschlussfassung notwendig. Die Baumaßnahme ist Teil des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen. Daher muss umgehend mit der Ausführungsplanung und dem anschließendem Vergabeverfahren für die Baugewerke begonnen werden. Ein zeitnahes Votum durch den Rat ist daher erforderlich.
Anlage 4, Auszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 29.01.2024
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 02.02.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 22. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 29.01.2024 öffentlich 7.2 Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-Mülheim 3326/2023 RM Brust verweist auf den Beschluss aus der letzten Sitzung. Dort wurde die Vorlage zurückgestellt mit dem Hinweis, dass das Gutachten, welches überprüft, ob die Andre- Thomkins-Schule abgerissen werden müsse, voraussichtlich Anfang des nächsten Monats vorliege, da die Schule auf das Grundstück der Andre -Thomkins-Schule ge- baut werden solle. Er bittet darum die Vorlage bis zur Vorlage des Gutachtens zurück- zustellen. RM Kircher führt aus, dass Frau Ruffen ihn informiert habe, dass eine Ortsbegehung in Planung sei, zu der über die Vorsitzenden des Ausschuss Schule und Weiterbil- dung sowie über des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft eingeladen werden solle. Ins Auge gefasst wurde der 20.02.2024, allerdings sei dieser Termin noch nicht fix be- stätigt. Er schlägt vor, wie von RM Brust angeregt, die Vorlage zurückzustellen, bis man sich dort vor Ort ein Bild habe machen können. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft stellt die Angelegenheit zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zurückgestellt.
Anlage 3 - Übersicht Standorte Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße und Graf-Adolf-Straße
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Anlage 1 - Kartenauszug Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße mit Darstellung des Schulgrundstücks und des Genovevabads (Flurstücke (Flurstücke 1347 1094_199 und 1159)
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3326/2023
Stand: 29.01.2026
Sachstandsbericht
Standortentscheidung für den Schulneubau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 Köln-
Mülheim
Alternativbeschluss und Beschluss gem. mündlichem Änderungsantrag:
Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Schulneubau für das Hölderlin-Gymnasium mit einer
2-fach Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr
2030/2031.
Der ASW beauftragt die Verwaltung zu prüfen
- ob die ATS als Interim für das Hölderlin-Gymnasium genutzt werden kann.
- ob die ATS im Anschluss einer möglichen Interim-Nutzung für das Hölderlin-Gymnasium
als Grundschulstandort oder auch als neuer Standort der TAS oder auch als Erweiterung
des Genoveva-Gymnasiums weitergenutzt werden kann.
- ob eine Nutzung / Einbeziehung der Gebäude vom Flowfact in die genannten Überlegun-
gen möglich ist.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Standort Graf-Adolf-Straße 59:
Aktuell werden die Grundlagenermittlungen finalisiert. Eine Machbarkeitsstudie sowie ein Vor-
bescheid für den Neubau des Hölderlin-Gymnasiums liegen vor. Die Maßnahme wird im Rah-
men des Fortschreibungsbeschlusses 2196/2024 durchgeführt.
Zu 1.)
Die Überprüfung ist erledigt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit soll am
Grundstück der André-Thomkins-Schule direkt für die Nachnutzung ein Interim errichtet wer-
den. Das Hölderlin-Gymnasium passt sich im Interim an die Räumlichkeiten an.
Zu 2.)
Für die Nachnutzung liegen Raumlisten für eine 3-zügige Grundschule sowie für die Erweite-
rung des Genoveva-Gymnasiums vor. Diese wurden im Rahmen der Grundlagenermittlung
der Machbarkeitsstudie berücksichtigt. Die TAS wurde nicht berücksichtigt, da hierzu keine
Raumliste vorlag.
2
Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen des Fortschreibungsbeschlusses 2196/2024.
Zu 3.)
Das „Flowfact“-Gebäude ist ein privates Grundstück und steht der Verwaltung daher nicht zur
Verfügung.
Nächste Schritte:
Zu Standort Graf-Adolf-Straße 59:
Der nächste Sachstandsbericht wird künftig zum Fortschreibungsbeschluss 2196/2024 mitge-
teilt.
Zu 1.)
Erledigt.
Zu 2.)
Der nächste Sachstandsbericht wird künftig zum Fortschreibungsbeschluss 2196/2024 mitge-
teilt.
Zu 3.)
Erledigt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3326/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2023
- Erstellt
- 17.10.2023 20:53