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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Kuhn in der Sitzung vom 18. Juni 2024 bezüglich der Drosselung von Heizungen in städtischen Gebäuden

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1685/2024/1 vom 21.10.2024

Stand: Am 03.12.2024 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 21.10.2024 1685/2024/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Kuhn in der Sitzung vom 18. Juni 2024 bezüglich der Drosselung von Heizungen in städtischen Gebäuden In der Sitzung vom 18. Juni 2024 stellte Frau Kuhn mehrere mündliche Fragen zur Drosselung von Heizungen in städtischen Gebäuden: 1. Warum war es im Februar 2024 im VHS-Studienhaus trotz winterlicher Temperaturen nicht möglich, die Heizungen in den Seminarräumen manuell auf eine höhere Stufe als 2 einzustellen? 2. Wenn die Heizungen auch in anderen Gebäuden der Stadtverwaltung gedrosselt wer- den, wie kann gewährleistet werden, dass chronisch Kranke, Menschen mit Behinde- rungen oder auch aus anderen Gründen schnell frierende Besucher*innen und Mitar- beitende die Heizung nach ihren Bedarfen regulieren können? Antwort der Verwaltung Zu 1.) Die Thermostatköpfe der Heizkörper in den VHS-Seminarräume können vor Ort durch die Raumnutzer*innen manuell verstellt werden. Eine nochmals durchgeführte Prüfung vor Ort am 15.10.2024 hat dies bestätigt. Zu 2.) Das Gefühl, ob ein Raum „zu warm“ oder „zu kalt“ ist, ist subjektiv und hängt von vielen per- sönlichen Faktoren ab (zum Beispiel Alter, Gewicht, Fitness oder Tätigkeit). Aus diesem Grund sind die vorgegebenen Raumsollwerte in den Energieleitlinien der Stadt Köln auf Basis von Vorschriften (Arbeitsstättenrichtlinie), Normen (DIN EN 12831) oder Ver- bandsempfehlungen (Deutscher Städtetag Hinweis 4.2 Raumtemperaturen und Beleuchtungs- stärken) erstellt worden. Diese werden von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in städtischen Gebäuden eingehal- ten. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2024

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 4.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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