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0115/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Auschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 25.11.2023 Obdach- und Wohnugslosigkeit bekämpfen. (AN/1060/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 29.02.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9281 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer           21.02.2024 
 0115/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Auschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 25.11.2023 Obdach- und 
Wohnungslosigkeit bekämpfen: (AN/1060/2023) 
Die eingebrachten Fragen der SPD-Fraktion aus der schriftlichen Anfrage Obdach- und 
Wohnungslosigkeit bekämpfen: Wie viele wohnungslose Familien werden in Köln in Be-
herbergungsbetrieben wie Hotels untergebracht? (AN/1060/2023) beantwortet die Ver-
waltung wie folgt: 
 
1. Wie viele Familien mit wie vielen Kindern sind ordnungsbehördlich in Köln wo 
und seit wann (wie lange) untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Über-
gangswohnheimen/-wohnungen (Unterkünfte), Sozialhäuser n, Plätzen in Ho-
tels, Notunterkünften sowie „Housing-First“-Plätzen.) 
Zum Stichtag 30.06.2023 waren insgesamt 743 Kinder in 340 Familien in ordnungs-
rechtlicher Unterbringung. Davon 292 in Sozialhäusern und Wohnprojekten/ 125 Fami-
lien, 287 in Appartementhotels/ Beherbergungsbetrieben/ 115 Familien, 45 in Zielgrup-
penobjekten/ 15 Familien und 119 in Beschlagnahmungen/ 85 Familien. Soweit freie 
Ressourcen vorhanden, werden Familien bevorzugt in Beherbergungsbetrieben unter-
gebracht, die über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Sanitär - und Küchen-
bereich pro Appartement verfügen.  
Grundsätzlich ist eine Anschlussversorgung von Familien mit neuem Wohnraum über 
Housing First zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, auch wenn selten entsprechend 
große Wohnungen verfügbar sind. Housing First ist für die Zielgruppe der Straßenob-
dachlosen vorgesehen und Familien sind eher selten von Straßenobdachlosigkeit be-
troffen (eher Einzelpersonen und Paare). Da über Housing First neue Mietverhältnisse 
entstehen, handelt es sich nicht um eine Form der ordnungsbehördlichen Unterbrin-
gung. 
 
Die ordnungsrechtlichen Unterbringungsangebote sind über das gesamte Stadtgebiet 
verteilt. Automatisierte, statistische Auswertungsmöglichkeiten zur Dauer der Unter-
bringung liegen nicht vor. Die durchschnittliche Verweildauer in ordnungsrechtlicher 
Unterbringung liegt für Köln für alle Haushaltsgrößen bei ca. 21 Monaten, wobei das 
Risiko einer sehr langen Unterbringung mit zunehmender Haushaltsgröße deutlich 
steigt.

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2. Welche Angebote zur Unterstützung und Beratung gibt es mittlerweile in den 
zur Unterbringung genutzten Hotels für Frauen, und welche Angebote gibt es 
für die Kinder? (Bitte Stellen und Art der Hilfestellungen angeben. 
Für Familien und alleinlebende Frauen werden einige von Trägern der Wohlfahrtspflege 
geleitete Objekte mit begrenzter Platzzahl vorgehalten (sog. Zielgruppenobjekte). 
Grundsätzlich haben alle Menschen, die ordnungsrechtlich notuntergebracht sind, die 
Möglichkeit, Angebote des Kölner Hilfesystems in Anspruch zu nehmen und z .B. An-
träge auf Leistungen der Jugendhilfe oder Leistungen der Sozialen Teilhabe zu stellen. 
Für die in Hotels untergebrachten Menschen steht das Angebot der sog. Hotel -Scouts 
zur Verfügung, durchgeführt von der Diakonie Michaelshoven. Die Hilfestellung ist aber 
nicht auf Familien begrenzt, sondern steht allen notuntergebrachten Personen zur Ver-
fügung. Durch die Hotelscouts erhalten die notunterbrachten Personen Beratung vor 
Ort in ihren Unterkünften, Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen (staatliche Un-
terstützungsleistungen zur Existenzsicherung, familienunterstützende Leistungen nach 
dem SGB VIII etc.) sowie die Vermittlung in weitergehende Hilfen (z.B. Schuldnerbera-
tung). 
 
3. Wie viele Unterbringungsersuchen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senio-
ren an das Amt für Wohnungswesen erfolgten in den letzten zwei Jahren mit 
welchem Ergebnis? (Bitte Haushalte nach alleinstehend und Familien auf-
schlüsseln) 
2021 
 
Ersuchen gesamt: 224 
 
1-Personen Haushalte:  102 untergebracht: 13 
Familien: 122 untergebracht 9 
 
2022 
 
Ersuchen gesamt:165 
 
1-Personen Haushalte: 47 untergebracht: 6 
Familien: 118 untergebracht: 8 
 
4. Wie werden Familien, die bereits ordnungsrechtlich von der Stadt Köln unter-
gebracht sind, bei der Bedarfsplanung für neu anzumietende Objekte oder 
beim Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau be-
rücksichtigt?  
Entsprechend der gesamtst ädtischen Ziele und dem Masterplan des Dezernates für 
Soziales, Gesundheit und Wohnen folgend, ist die Bereitstellung und Verwaltung von 
Unterkünften und Wohnungen für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen und Ge-
flüchtete sowie für Menschen mit Vermittlung shemmnissen auf dem regulären Woh-
nungsmarkt ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt des Amtes für Wohnungswesen. 
Dabei unterliegen Zahl und Umfang der Neubauten von Wohngebäuden im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau durch private Bauherr*innen keiner städtischen Bedarfspla-
nung. 
Die Planung und Realisierung eigener Neubauten im öffentlichen geförderten Woh-
nungsbau durch die Stadt Köln muss sich an den bestehenden personellen Ressourcen 
des Baubereichs im Amt für Wohnungswesen ausrichten. Vor diesem Hintergrund ist 
angesichts der aktuellen Bedarfe zur Unterbringung Geflüchteter sowie zur öffentlich -

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rechtlichen Unterbringung von durch Obdachlosigkeit bedrohter Menschen und den 
Notwendigkeiten zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum mit eige-
nen Projekten im öffentlich geförderten Wohnungsbau fortlaufend zu priorisieren. 
Die Unterbringung für Geflüchtete hat angesichts der gesetzlichen Unterbringungsver-
pflichtung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und weiterhin hoher bzw. steigender Asyl-
bewerber*innenzahlen hohe Priorität. Im Bereich der Unterkünfte für die öffentlich -
rechtliche Unterbringung Wohnungsloser ist zudem ein hoher Sanierungsrückstand bei 
Bestandsgebäuden zu bewältigen. 
Vor diesem Hintergrund und angesichts des bestehenden hohen Bedarfs kann der Bau-
bereich des Amtes für Wohnungswesen mit eigenen Vorhaben im Bereich des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus lediglich einen begrenzten Beitrag leisten. Bei den städ-
tisch realisierten Objekten im öffentlich geförderten Wohnungsbau kommt ein Drittel der 
geschaffenen Wohneinheiten Menschen zugute, die bislang städtisch untergebracht 
sind. Jeweils ein Drittel wird zudem für Menschen mit besonderen Zugangsschwierig-
keiten auf dem Wohnungsmarkt sowie dringend Wohnungssuchende aus dem umge-
benden Stadtteil im Sinne einer integrativen Belegung vorgesehen. Bei der Planung der 
Vorhaben wird hinsichtlich Wohnungsgrößen und –zuschnitten eine Nutzung durch Fa-
milien in besonderem Maße berücksichtigt.  Zugangsvoraussetzung ist stets ein ent-
sprechender Wohnberechtigungsschein. Familien, die ordnungsbehördlich unterge-
bracht sind, können sich damit unter den gesetzlichen Bedingungen der §§ 17, 18 des 
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG) mit 
einem Wohnberechtigungsschein auf freie öffentlich geförderte Wohnungen – privat o-
der städtisch - bewerben.  
Das Amt für Wohnungswesen kann, wie oben beschrieben, mittels eigener Bautätigkeit 
keine ausreichenden Ressourcen für die Versorgung des berechtigten Personenkreises 
schaffen. Zusätzlich müssen daher  Objekte Dritter angemietet werden, die zur Unter-
bringung oder Vermietung an die Zielgruppen geeignet sind. Dabei werden die jeweils 
bestehenden Bedarfe im Rahmen der finanziellen und personellen Ressourcen berück-
sichtigt.  
Insbesondere für eine Begleitung durch Fachkräfte der sozialen Arbeit von Menschen, 
die zur Erfüllung von mietvertraglichen Pflichten Hilfestellungen benötigen, stehen beim 
Amt für Wohnungswesen keine ausreichenden personellen Ressourcen zur Verfügung, 
da es sich nicht um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt. 
Insgesamt ist festzuhalten, dass eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen, ins-
besondere auch von Familien, die derzeit öffentlich -rechtlich durch die Stadt Köln un-
tergebracht sind, mit eigenem Wohnraum nur dann zu leisten sein wird, wenn dem an-
gespannten Kölner Wohnungsmarkt erheblich mehr bezahlbare Wohnungen zur Verfü-
gung stehen. Dringend benötigte Neubau - und Modernisierungsprojekte im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. 
  
5. Auf d em zweiten Fachkolloquium zur nachhaltigen Bekämpfung von Woh-
nungslosigkeit am 14. Juni 2022 wurde angekündigt, dass ein Fallmanage-
ment für wohnungslose Menschen eingerichtet wird. Wurde das Fallmanage-
ment bereits etabliert, und wenn ja, wie ist es ausgest altet und welche Ämter 
sind daran beteiligt?  
Ein Fallmanagement für wohnungslose Menschen ist noch im Aufbau. Für die Einfüh-
rung eines Fallmanagements wurden der Abteilung Wohnungsnotfälle des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren bislang 2 Stellen zugesetzt. Geplant ist die Implemen-
tierung von Fallmanagement in allen Angeboten der Wohnungslosenhilfe. Die Verwal-
tung arbeitet zusammen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe an der konkreten

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Ausgestaltung des zu implementierenden Fallmanagements, sobald ein politischer 
Beschluss zum Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit eingeholt ist. 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0115/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.02.2024
Erstellt
08.01.2024 13:39