V/0410/2026
Neubrückenstraße 25-27 – Ersatzneubau einer Hochwasser-Schutzwand entlang der Münsterschen Aa
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3: V_0410_2026_Neubrückenstraße_Folgelastenberechnung
2354 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0410/2026 Aufgestellt am: 16.07.2026 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1304 Investitionsmaßnahme 0010 Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer: 80 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 800.000 50,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 800.000 50,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.600.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.600.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.600.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 16.000 33,33 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 16.000 33,33 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 20.000 41,67 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 12.000 25,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 12.000 € p.a. + Tilgung 24.000 € p.a. = Schuldendienst 36.000 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 48.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 10.000 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 10.000 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 38.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,38 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Neubrückenstraße – Ersatzneubau einer Hochwasser-Schutzwand entlang der Fließende Gewässer Gewässer, Umbau / ökologische Verbesserung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage 2: NBS-Uferwand_Blatt_1_Lageplan_Schnitte
5637 Zeichen
390 __.__.____ __.__.____ Datum/Unterschrift Proekt-Nr.: Blatt-Nr. Münster, den Tel. (02534) 6200-0 Fax. (02534) 6200-32 mail@roxeler.de Tel. (02551) 8367-0 Fax. (02551) 8367-10 mail@roxeler-st.de Tel. (0251) 91996-40 Fax. (0251) 91996-59 wortmann@roxeler.de OK Ufermauer Bestand -0,67 OK Hochwasser (Jhdt) -0,50 ≥ AF// //AF Stb.-Wand Bodenplatte FFB 2% ≥ Grenze Grenze Grenze Grenze Grenze Grenze VK Stb.-Wand VK Stb.-Wand VK Stb.-Wand ~ ~ ~ Ortbeton Ortbeton FFB ~ OK Hochwasser (Jhdt) -0,50 OK Fugenband ~ OK Hochwasser (Jhdt) -0,50 ~ ~ ~ Grenze 10m 5m 0m genehmigt : Münster, den Tiefbauamt Datum Name Index a b c d Art der Änderung i. A. Entwurf: Draufsicht Ansicht Schnitte/Details Maßstab 1:50 1:50/1:25 bearbeitet: gezeichnet: geprüft: Datum Name Prüfingenieur Ort, Datum Unterschrift 1:50 19 35 *) r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen / r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen (DIN EN 1992/NA) Tiefgründung Hinterfüllung C ' E kN/m 2 kN/m 3 δϒ /ϒ ' ϕ ' σ Bodenart o k k k kk R,d q q kN/m 2 o MN/m 2 MN/m 2 MN/m 2 S,k c,k b,k *) GW *) siehe Bodengutachten Sauberkeitsschicht C12/15 X0 Uferwand C30/37 B500B *) r≤0,3/0,5 XC2, XD2, XF2, WA ___ ___ ___ ______ ___ *) *) *) *) *) *) *) *) *) *) *) *) *) *) Fundament/Pfahlkopfplatte C30/37 B500B___XC2, XD2, XF2, WA ___ ___ ≤ ≤ ≤ 5m1m0m 2m Überarbeitung nach Aufmaß 01.06.2026 Kli. ~ ~ ~ Pfahlgründung C30/37 B500BXC4, XD2, XF1, WA ___ ___ r≤0,3/0,5 2.3 3 40.8 50 30 70.8 20 3 15 5 30 35 1.26 1.00 66.067° 25 1.00 8 34 8 34.5 50 3.68 10 1.00 3.98 10 3.00 65 +45.14 +47.99 +49.00 +49.07 +49.10 +50.10 +50.50 +50.63 +52.80 +53.53 +53.64 +53.70 +54.20 +54.30 +54.31 12.1 3.00 3.00 3 3 3 50 50 50 21 29 29 21 2 3.00 10.865 16.353 12.542 10.865 16.353 2 39.76 2 2 12.542 2 30 25 2 26 2.30 34.50 2.30 26 12 2 2 1.00 1.00 3.70 25 10 1.00 3.98 40 21 50 34.5 21 50 34.5 34.5 50 21 50 50 50 50 50 +48.50 +48.50 +49.00 +49.10 +50.10 +50.50 +53.49 +53.54 +54.20 +54.20 +54.31 +54.42 70 35 36.5 33.5 35 70 3.70 80 3.70 3.44 80 3.04 +48.50 +49.00 +50.10 +53.80 +54.30 1.40 1.40 +48.50 +49.00 +50.10 +53.54 +53.70 +54.30 55 15 3.00 50 3 70 3 15 35 93.948° 50 3.00 90.00° 2 25 35 2 30 25 8 34 8 3 15 3 50 34.5 28 25 25 2 34.5 50 21 8 34 8 70 087993-26 Otto-Hahn-Str.7 , 48161 Münster Eschstr. 11 , 48565 Steinfurt Daimlerweg 45 , 48163 Münster (26-03) Grenze Aufzug Achse Geländer EG KG Vorderkante Uferwand = Grenze Verblendmauerwerk aus Natursteinen Ausführung nach RZ Verb 1 (Quader B/H von 20 bis 50 cm, 15 cm stark) Ankerschiene, a = 50 cm und Hammerkopfanker, mindestens 8 Anker je m 2 Stb.-Fertigteil Wandelement mit Ankerschienen (vertikal) Stb.-Fertigteil Wandelement Sauberkeitsschicht AK Uferwand Neubrückenstraße 23 Gebäude AK Gebäude Fundament Uferwand AK Gebäude Grundriss Elastomer Fugenband FM 250 Fugeneinlage Hartschaumplatte Grundriss AK Uferwand AK Gebäude AK Gebäude Fundament Uferwand Schlitz in der vorh. Uferwand herstellenSchlitz in der vorh. Uferwand herstellen Neubrückenstraße 28 Gebäude Elastomer Fugenband FM 250 Fugeneinlage Hartschaumplatte AK Uferwand Knick Knick Verblendmauerwerk aus Natursteinen (Quader B/H von 20 bis 50 cm, 15 cm stark) A = 158,3 m 2 Nord Süd OK Aa-Sohle Münstersche Aa Geländer OK Aufkantung vorh. Uferwand Gebäude Neubrückenstraße 23 UK Fundament vorh. OK Aa-Sohle unbekannt UK Fundament unbekannt NordSüd vorh. OK Aa-Sohle vorh. Uferwand Gebäude Neubrückenstraße 28 B B A A Elastomer Fugenband FM 250 vorh. Uferwand UK Fundament unbekannt Bruchsteinmauerwerk Schlitz 35/25 cm herstellen Ziegelmauerwerk geplante Uferwand Beton-/Stahlbetonbalken mit Stahlbeton kraftschlüssig Anschussfuge verfüllen Ankerschiene, a = 50 cm 80 x 3.98 m = 318,4 m Sauberkeitsschicht Elastomer Fugenband FM 250 vorh. Uferwand UK Fundament unbekannt Schlitz 35/25 cm herstellen geplante Uferwand mit Stahlbeton kraftschlüssig Anschussfuge verfüllen Stahlbeton wie Schlitz herstellen Gebäude Neubrückenstraße 23 AK Uferwand AK Gebäude AK Gebäude Gebäude Neubrückenstraße 28 AK Uferwand AK Gebäude AK Gebäude M 1:50 Neubrückenstraße 25-27 Draufsicht, Ansicht, Schnitte und Bauwerk-Nr.: Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen. Höhen beziehen sich auf NHN Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse nach dem Gründungsgutachten Nr.: der Roxeler Ing.Ges. mbH, Otto-Hahn-Straße 7, 48161 Münster vom XXXX XX.XX.2026 Bauteil: Beton Betonstahl Baustahl Expositionsklassen Feuchtigkeitklasse Entwicklung der Betonfestigkeit Spannstahl Alle sichtbaren Betonkanten mittels Dreikantleisten 1,0/1,0 cm brechen. Geländer: Farbton Deckbeschichtungen n. Baubeschreibung. Sichtbetonklasse SB2 Glatte saugende Schalung ohne Holzmaserung, Stöße verkittet und abgeklebt. Gesims: Allgemein: Details 48143 Münster E01a Verblendmauerwerk aus Natursteinen (Quader B/H von 20 bis 50 cm, 15 cm stark) Unterfangung M 1:25 nach DIN 4123 Unterfangung nach DIN 4123 an vorh. angepasst (Haus Nr.: 23). Verblendmauerwerk Farbe, Größe und horizontaler Fugenverlauf Unterfangung nach DIN 4123Unterfangung nach DIN 4123 Torfschicht Bemess.-GW tragfähiger Baugrund Torfschicht humose Sande, gering tragfähig Tiefgründung siehe spätere Planung Münstersche Aa Schnitt Uferwand M. 1:50 Detail Anschluß Uferwand Südseite M. 1:25 Münstersche Aa Detail Anschluß Uferwand Nordseite M. 1:25 Münstersche Aa Draufsicht Uferwand M. 1:50 Ansicht-Abwicklung Uferwand M. 1:50 Schnitt B-B M. 1:50 Münstersche Aa Schnitt A-A M. 1:50 Münstersche Aa Bauwerksplan Bauwerksentwurf Bodenkennwerte / geotechnische Bemessungswerte Baustoffangaben Sichtflächengestaltung Ersatzneubau Uferwand Münstersche Aa ? ? Fuge ? Fuge ?
Anlage 1: NBS-Uferwand_Blatt_0_Uebersicht
1745 Zeichen
__.__.____ __.__.____ Datum/Unterschrift Proekt-Nr.: Blatt-Nr. Münster, den Tel. (02534) 6200-0 Fax. (02534) 6200-32 mail@roxeler.de Tel. (02551) 8367-0 Fax. (02551) 8367-10 mail@roxeler-st.de Tel. (0251) 91996-40 Fax. (0251) 91996-59 wortmann@roxeler.de genehmigt : Münster, den Tiefbauamt Datum Name Index a b c d Art der Änderung i. A. Entwurf: Draufsicht Ansicht Schnitte/Details Maßstab 1:50 1:50/1:25 bearbeitet: gezeichnet: geprüft: Datum Name Prüfingenieur Ort, Datum Unterschrift 1:50 680 714 KD 53.34 692 390 Th. 61.26 Th. 61.26 Th. 61.26 Brh.61.23 UK Balkon 60.05 Th. 61.26 Th. 61.26 Th. 61.26 Th. 61.26 Fh. 63.54 Fh. 63.54 Fh. 63.54 Fh. 63.54 Fh. 63.54 Traufh.59.48 Traufh.61.25 Fh. 63.54 Th. 63.02 Firsth.62.30 Wh. 63.95 Firsth.63.47 WD/ SD II 396 Firsth.63.98 SD II DN<45° ( First n.messbar) SD II Whs SD III Firsth.65.94 Fh. 63.51 Fh. 63.51 FOK 53.58 Fh. 63.51 SD III Traufh.59.81 Traufh.59.31 Traufh. 74.65 Fh. 63.51 Whs 28 a Fh. 63.51 Th. 61.34 Fh. 63.51 Wh. 63.97 Th.60.38 Th. 62.97 395 31 FOK 54.42 Wandh. 58.23 Traufh.60.85 566 Buchfläche: 742 m ² ( First n. messbar) SD II DN< 45° 718 FD I Traufh. 61.44 KD 53.87 397 565 712 717 II Buchfläche: 689 m ² Traufh.64.48 I III 639 Traufh. 64.48 Firsth.70.07 III WhsWhs Firsth. 70.07 Whs Whs WD III III FOK 54.40 28 Traufh.64.48 27 III FOK 54.54 25 FOK 54.50 Traufh. 64.48 23 KD 54.12 KD 53.79 KD 54.05 KD 53.79 Neubrückenstraße 398 56 54 695 576 HsNr. 58 a III III IV 319 186 187 Flur 6 KD 54.53 087993-26 Otto-Hahn-Str.7 , 48161 Münster Eschstr. 11 , 48565 Steinfurt Daimlerweg 45 , 48163 Münster (26-03) Neubrückenstraße 25-27 Lageplan Bauwerk-Nr.: Höhen beziehen sich auf NHN 48143 Münster E06 Münstersche Aa Bauwerksplan Bauwerksentwurf Ersatzneubau Uferwand Münstersche Aa 1)
Beschlussvorlage
11740 Zeichen
V/0410/2026
V/0410/2026
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neubrückenstraße 25-27 – Ersatzneubau einer Hochwasser-Schutzwand entlang der
Münsterschen Aa
- Baubeschluss Gewässerausbau -
Beratungsfolge
15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
22.09.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Anlagen 1 und 2)
sowie der baulichen Ausführung für die Gewässerbaumaßnahme Neubrückenstraße 25 - 27 wird zu-
gestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.600.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 800.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer
Investitionsmaß-
nahme
0010 Gewässer, Umbau / ökologi-
sche Verbesserung
Auszahlungen 2026
2027
2028
400.000
800.000
400.000
Einzahlungen 2028 800.000
Saldo 800.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
18.08.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Westhues
Telefon: 492-6943
WesthuesF@stadt -
muenster.de
- 2 -
V/0410/2026
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g.
Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2029 ff. 10.000 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2029 ff. 16.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 20.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2029 ff. 12.000 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die Stadt Münster steht wie alle Kommunen vor vielfältigen Herausforderungen. Neben demographi-
schen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen muss sich die Stadt auch auf klimatische Ver-
änderungen und damit einhergehende Wetterextreme einstellen. Diese teils unvorhersehbare Dyna-
mik trifft auf eine bestehende Situation aus Gebäuden, Straßen, Kanalisation und Gewässern. Ein
Großteil der Gewässer wurde in der Vergangenheit begradigt und ausgebaut, um Hochwasser
schneller abzuleiten und Bauland und Ackerflächen zu gewinnen. Heute ist das Ziel des Wasser-
rechts, dass die natürliche Wiederherstellung der Gewässer unerlässlich ist, um Lebensräume für
Tiere und Pflanzen zu schaffen, den natürlichen Hochwasserschutz zu verbessern, die Selbstreini-
gungskraft des Wassers zu stärken und die Auswirkungen des Klimawandels durch lokale Kühlung
abzufedern.
Mit dem Ziel Zukunftsvorsorge zu betreiben, die Daseinsvorsorge langfristig sicherzustellen und das
Lebensumfeld unter aktuellen und zukünftigen Entwicklungen so sicher wie möglich zu gestalten,
muss der Bestand für die anstehenden Herausforderungen fit gemacht werden. Immer häufiger auf-
tretende Wetterextreme und Veränderungen in den Einzugsgebieten erfordern auch für die wasser-
wirtschaftliche Infrastruktur verpflichtend entsprechende Anpassungen sowie den Einsatz innovativer
Techniken.
Die Gewässerunterhaltungspflicht für die Innenstadt-Aa liegt bei der Stadt Münster. Für das Schutz-
ziel HQ 100 (statistisch auftretendes 100 -jähriges Hochwasserereignis) ist der Hochwasserschutz
durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen zu gewährleisten. Aufgrund direkt angrenzender Bebau-
ungen ist das Gewässer im Innenstadtbereich in weiten Teilen in ein enges Profil mit senkrechten
Hochwasserschutzwänden gefasst. Die Zugänglichkeit für den Neubau oder die Sanierung des Ge-
wässerprofils ist hier stark eingeschränkt.
Aktuell besteht der Hochwasserschutz in dem hier beschriebenen Teilabschnitt durch die vorhandene
private Außenwand des Bestandsgebäudes Neubrückenstraße 25-27. Der Eigentümer plant den Ab-
riss und eine Neubebauung des Bestandsgebäudes, so dass sich für die Stadt Münster als Unterhal-
- 3 -
V/0410/2026
tungspflichtigen die Möglichkeit ergibt, einen rechtlich sicheren und vom Privatbesitz entkoppelten
Hochwasserschutz zu realisieren. In der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, die im Januar 2026 statt-
fand, wurde die vorhandene Gebäudeaußenwand / Hochwasserschutzwand einem ungenügenden
Zustand zugeordnet. Die Standsicherheit des Bauwerks und damit auch der zu gewährleistende
Hochwasserschutz ist damit erheblich beeinträchtigt, ein statisch entkoppelter und in den Bauablauf
des neuen Gebäudes integrierter Neubau der Hochwasserschutzmauer unumgänglich.
Die hier aufgeführte Maßnahme trägt zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung und
Nachhaltigkeitsstrategie bei:
• Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der
Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019)
o Maßnahme A5 b) – Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die
sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet
o Maßnahme S3 – Überflutungsangepasste Bauweisen
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die geplante Gesamtmaßnahme umfasst den Ersatzneubau eines circa 40 m langen Stückes der
bestehenden Hochwasserschutzwand entlang der Münsterschen Aa im Bereich Neubrückenstraße
25-27.
Im derzeitigen Zustand ist die Hochwasserschutzwand in die vorhandene Gebäudeaußenwand inte-
griert. Die Grundstücksgrenze verläuft innerhalb des Gebäudes. Die Bauwerke sollen zukünftig ge-
trennt voneinander errichtet werden. Um eine vollständige statische und vertragliche Entkopplung zu
erzielen, wird die Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand mit luftseitigem Fuß errichtet. Die
neue Höhe der Hochwasserschutzwand liegt zukünftig bei 54,31 mNHN. Dies entspricht dem aktuel-
len hundertjährigem Hochwasserstand von 53,70 mNHN zuzüglich 61 cm Freibord. Die rechtlichen
Anforderungen an den Hochwasserschutz werden damit zukünftig eingehalten.
- 4 -
V/0410/2026
Bestandsfotos der Hinterhofbebauung mit integrierter, veralteter HW-Schutzwand
Um Synergieeffekte auszunutzen, erfolgen die Planungen sowie der Bau der Hochwasserschutzwand
durch den Privateigentümer des angrenzenden Hochbaus in enger Abstimmung mit dem Amt für Mo-
bilität und Tiefbau. Die Kosten für die Planungsleistungen und Bau der Hochwasserschutzwand wer-
den von der Stadt Münster übernommen. Hierzu werden entsprechende vertragliche Regelungen
getroffen.
Die Herstellung ist in den folgenden Bauabschnitten vorgesehen:
Im Zeitraum von Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 erfolgt zunächst der Einbau der temporären Hilfsab-
stützung der Hochwasserschutzwände im Aa-Bett. Anschließend wird das vorhandene Gebäude bis
zur Oberkante des Fußbodens des Erdgeschosses zurückgebaut. Parallel hierzu werden denkmal-
schutztechnische Untersuchungen sowie Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt.
Im weiteren Bauablauf wird eine HDI-Schwergewichtswand hergestellt, um die vorhandene Uferwand
zu entlasten und die Fundamente der Nachbargebäude zu sichern. Danach erfolgt die Ausschach-
tung bis auf die Ebene 51,60 mNHN, wodurch eine weitere Entlastung der bestehenden Uferwand
erreicht wird. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die temporäre Hilfsabstützung der Hochwasser-
schutzwände im Aa-Bett wieder zurückgebaut.
Ab Frühjahr 2027 wird zunächst das temporäre mobile Hochwasserschutzsystem der Firma Haawal
aufgebaut. Im Anschluss erfolgt die Herstellung der Unterfangungen der Uferwände der Nachbar-
grundstücke Nr. 23 und Nr. 28. Danach wird die noch verbliebende Hochwasserschutzwand vollstän-
dig zurückgebaut.
Im weiteren Bauablauf wird die Baugrube bis auf die Gründungsebene von 50,63 mNHN ausge-
schachtet. Anschließend erfolgt die Herstellung der Tiefgründung für die neue Hochwasserschutz-
wand sowie die Herstellung der Baugrube für deren Errichtung. Zur Abfangung des Bodens unterhalb
der Sohle der Aa wird abschnittsweise eine Winkelstützwand hergestellt.
Darauf aufbauend wird die neue Hochwasserschutzwand mit dichten Anschlüssen an die bestehen-
den Uferwände errichtet. Abschließend erhält die Wand eine Verblendung aus Natursteinen. Nach
Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage wird das temporäre Hochwasserschutzsystem Haawal
wieder zurückgebaut.
Im Anschluss erfolgt im Schutz der neu hergestellten Hochwasserschutzwand der Neubau des Ge-
bäudes. Nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme wird der Bereich vermessungstechnisch aufge-
nommen. Es ist aus betrieblichen Unterhaltungsgründen geplant, das sämtliche Flächen, auf denen
sich Teile der HW-Schutzwand oder deren Fundamente befinden, durch die Stadt Münster erworben
werden.
- 5 -
V/0410/2026
3. Wirtschaftlichkeit
Die Bemessung und Planung der Maßnahme wurden nach den Mindestanforderungen der aktuellen
Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. Eine alternative Sanierung der
Hochwasserschutzwand ist aufgrund des vorhandenen Schadensbildes nicht möglich. Des Weiteren
würde hierbei die statische Abhängigkeit zum Bestandsgebäude verbleiben. Die Synergieeffekte einer
gemeinsamen Planung und Ausführung mit dem privaten Vorhabenträger wurden vollumfänglich ge-
nutzt.
Insgesamt stellt die hier dargestellte Planung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen und tech-
nischen Möglichkeiten die wirtschaftlichste Ausführungsvariante dar.
4. Ausschreibung und Bau
Für den Erhalt und die Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie für den Neubau des angren-
zenden Gebäudes ist die vorherige Fertigstellung der hier zum Beschluss vorgelegten Gewässer-
baumaßnahme erforderlich.
Die Planung der Verkehrsführung wird im Rahmen der Baudurchführung für die einzelnen Bauphasen
detailliert ausgearbeitet. In einer Vorabstimmung mit dem Ordnungsamt werden mögliche Verkehrs-
führungen in der Neubrückenstraße vorbereitet.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger und
Eigentümerinnen/Eigentümer durch Anschreiben entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes
vor.
Die Ausschreibung und der Bau erfolgen durch den Privateigentümer unmittelbar nach Baubeschluss.
Der Baubeginn ist für das 4.Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 1 Jahr betra-
gen. Eine witterungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Rahmen des Hochwasserschutzes zu circa
50 % durch Landeszuwendungen gefördert wird. Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster
über die genaue Förderhöhe laufen derzeit.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde keine Genehmigungen
notwendig. Der Bau der Hochwasserschutzwand erfolgt im Rahmen der Unterhaltung als Ersatzneu-
bau. Die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde wird dennoch eingeholt.
- 6 -
V/0410/2026
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Für die Planung und den Bau der HW-Schutzwand gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Amt für
Mobilität und Tiefbau und dem Privateigentümer. Im Anschluss an die Baumaßnahme werden die
Flächen, auf denen sich Teile der Hochwasserschutzwand befinden, von der Stadt Münster im Rah-
men eines Kaufvertrages erworben.
I.V.
gez. Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: NBS-Uferwand_Blatt_0_Uebersicht.pdf
Anlage 2: NBS-Uferwand_Blatt_1_Lageplan_Schnitte.pdf
Anlage 3: Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Neubrückenstraße 25
- Otto-Hahn-Straße 7
- Eschstraße 11
- Daimlerweg 45
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0410/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.07.2026
- Erstellt
- 16.07.2026 09:58