Mandari Insight

V/0410/2026

Neubrückenstraße 25-27 – Ersatzneubau einer Hochwasser-Schutzwand entlang der Münsterschen Aa

Vorlagen 16.07.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 22.09.2026, TOP 5.6

Anlage 3: V_0410_2026_Neubrückenstraße_Folgelastenberechnung

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Anlage 2: NBS-Uferwand_Blatt_1_Lageplan_Schnitte

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Anlage 1: NBS-Uferwand_Blatt_0_Uebersicht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: V_0410_2026_Neubrückenstraße_Folgelastenberechnung

2354 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0410/2026 Aufgestellt am: 16.07.2026
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1304
Investitionsmaßnahme 0010
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 80 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 800.000 50,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 800.000 50,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.600.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.600.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.600.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 16.000 33,33
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 16.000 33,33
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 20.000 41,67
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 12.000 25,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 12.000 € p.a.
+ Tilgung 24.000 € p.a.
= Schuldendienst 36.000 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 48.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 10.000 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 10.000 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 38.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,38
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Neubrückenstraße –  Ersatzneubau einer Hochwasser-Schutzwand entlang der 
Fließende Gewässer
Gewässer, Umbau / ökologische Verbesserung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 2: NBS-Uferwand_Blatt_1_Lageplan_Schnitte

5637 Zeichen

390
__.__.____
__.__.____
Datum/Unterschrift
Proekt-Nr.:
Blatt-Nr.
Münster, den
Tel. (02534) 6200-0
Fax. (02534) 6200-32
mail@roxeler.de
Tel. (02551) 8367-0
Fax. (02551) 8367-10
mail@roxeler-st.de
Tel. (0251) 91996-40
Fax. (0251) 91996-59
wortmann@roxeler.de
OK Ufermauer Bestand -0,67
OK Hochwasser (Jhdt) -0,50
≥
AF//
//AF
Stb.-Wand
Bodenplatte
FFB
2%
≥
Grenze
Grenze
Grenze
Grenze
Grenze
Grenze
VK Stb.-Wand
VK Stb.-Wand
VK Stb.-Wand
~
~
~
Ortbeton
Ortbeton
FFB
~
OK Hochwasser (Jhdt) -0,50
OK Fugenband
~
OK Hochwasser (Jhdt) -0,50
~
~
~
Grenze
10m
5m
0m
genehmigt :
Münster, den
Tiefbauamt
Datum
Name
Index
a
b
c
d
Art der Änderung
i. A.
Entwurf:
Draufsicht
Ansicht
Schnitte/Details
Maßstab
1:50
1:50/1:25
bearbeitet:
gezeichnet:
geprüft:
Datum Name
Prüfingenieur
Ort, Datum Unterschrift
1:50
19 35
*) r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen / r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen (DIN EN 1992/NA)
Tiefgründung
Hinterfüllung
C ' E
kN/m
2
kN/m
3
δϒ /ϒ ' ϕ '
σ
Bodenart
o
k k k kk
R,d
q q
kN/m
2
o
MN/m
2
MN/m
2
MN/m
2
S,k c,k b,k
*)
GW
*) siehe Bodengutachten
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0
Uferwand
C30/37 B500B
*)
r≤0,3/0,5
XC2, XD2, XF2, WA
___
___
___
______ ___
*) *) *) *) *) *) *) *)
*) *) *) *) *) *)
Fundament/Pfahlkopfplatte
C30/37 B500B___XC2, XD2, XF2, WA
___ ___
≤ ≤
≤
5m1m0m
2m
Überarbeitung nach Aufmaß 01.06.2026 Kli.
~
~ ~
Pfahlgründung
C30/37 B500BXC4, XD2, XF1, WA
___ ___
r≤0,3/0,5
2.3
3
40.8
50
30
70.8
20
3
15
5
30
35
1.26
1.00
66.067°
25
1.00
8
34
8
34.5
50
3.68
10
1.00
3.98
10
3.00
65
+45.14
+47.99
+49.00
+49.07
+49.10
+50.10
+50.50
+50.63
+52.80
+53.53
+53.64
+53.70
+54.20
+54.30
+54.31
12.1
3.00
3.00
3
3
3
50
50
50
21
29
29
21
2
3.00
10.865
16.353
12.542
10.865
16.353
2
39.76
2
2
12.542
2
30
25
2
26
2.30
34.50
2.30
26
12
2
2
1.00
1.00
3.70
25
10
1.00
3.98
40
21
50
34.5
21
50
34.5
34.5
50
21
50
50
50
50
50
+48.50
+48.50
+49.00
+49.10
+50.10
+50.50
+53.49
+53.54
+54.20
+54.20
+54.31
+54.42
70
35
36.5
33.5
35
70
3.70
80
3.70
3.44
80
3.04
+48.50
+49.00
+50.10
+53.80
+54.30
1.40
1.40
+48.50
+49.00
+50.10
+53.54
+53.70
+54.30
55
15
3.00
50
3
70
3
15
35
93.948°
50
3.00
90.00°
2
25
35
2
30
25
8
34
8
3
15
3
50
34.5
28
25
25
2
34.5
50
21
8
34
8
70
087993-26
Otto-Hahn-Str.7 , 48161 Münster Eschstr. 11 , 48565 Steinfurt Daimlerweg 45 , 48163 Münster
(26-03)
Grenze
Aufzug
Achse Geländer
EG
KG
Vorderkante Uferwand = Grenze
Verblendmauerwerk aus Natursteinen
Ausführung nach RZ Verb 1
(Quader B/H von 20 bis 50 cm, 15 cm stark)
Ankerschiene, a = 50 cm und
Hammerkopfanker, mindestens
8 Anker je m
2
Stb.-Fertigteil Wandelement mit Ankerschienen (vertikal)
Stb.-Fertigteil Wandelement
Sauberkeitsschicht
AK Uferwand
Neubrückenstraße 23
Gebäude
AK Gebäude
Fundament Uferwand
AK Gebäude
Grundriss
Elastomer Fugenband
FM 250
Fugeneinlage
Hartschaumplatte
Grundriss
AK Uferwand
AK Gebäude
AK Gebäude
Fundament Uferwand
Schlitz in der
vorh. Uferwand
herstellenSchlitz in der
vorh. Uferwand
herstellen
Neubrückenstraße 28
Gebäude
Elastomer Fugenband
FM 250
Fugeneinlage
Hartschaumplatte
AK Uferwand
Knick
Knick
Verblendmauerwerk aus Natursteinen
(Quader B/H von 20 bis 50 cm, 15 cm stark)
A = 158,3 m
2
Nord Süd
OK Aa-Sohle
Münstersche Aa
Geländer
OK Aufkantung
vorh. Uferwand
Gebäude
Neubrückenstraße 23
UK Fundament
vorh. OK Aa-Sohle
unbekannt
UK Fundament
unbekannt
NordSüd
vorh. OK Aa-Sohle
vorh. Uferwand
Gebäude
Neubrückenstraße 28
B
B
A
A
Elastomer Fugenband
FM 250
vorh. Uferwand
UK Fundament
unbekannt
Bruchsteinmauerwerk
Schlitz 35/25 cm herstellen
Ziegelmauerwerk
geplante Uferwand
Beton-/Stahlbetonbalken
mit Stahlbeton kraftschlüssig
Anschussfuge
verfüllen
Ankerschiene, a = 50 cm
80 x 3.98 m = 318,4 m
Sauberkeitsschicht
Elastomer Fugenband
FM 250
vorh. Uferwand
UK Fundament
unbekannt
Schlitz 35/25 cm herstellen
geplante Uferwand
mit Stahlbeton kraftschlüssig
Anschussfuge
verfüllen
Stahlbeton wie Schlitz
herstellen
Gebäude
Neubrückenstraße 23
AK Uferwand
AK Gebäude
AK Gebäude
Gebäude
Neubrückenstraße 28
AK Uferwand
AK Gebäude
AK Gebäude
M 1:50
Neubrückenstraße 25-27
Draufsicht, Ansicht, Schnitte und
Bauwerk-Nr.:
Endgültige Abmessungen nach statischen,
konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen.
Höhen beziehen sich auf NHN
Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen
der Bodenaufschlüsse nach dem Gründungsgutachten Nr.:
der Roxeler Ing.Ges. mbH, Otto-Hahn-Straße 7, 48161 Münster
vom
XXXX
XX.XX.2026
Bauteil: Beton
Betonstahl
Baustahl
Expositionsklassen
Feuchtigkeitklasse
Entwicklung der
Betonfestigkeit
Spannstahl
Alle sichtbaren Betonkanten mittels
Dreikantleisten 1,0/1,0 cm brechen.
Geländer: Farbton Deckbeschichtungen n. Baubeschreibung.
Sichtbetonklasse SB2
Glatte saugende Schalung ohne Holzmaserung,
Stöße verkittet und abgeklebt.
Gesims:
Allgemein:
Details
48143 Münster
E01a
Verblendmauerwerk aus Natursteinen
(Quader B/H von 20 bis 50 cm, 15 cm stark)
Unterfangung
M 1:25
nach DIN 4123
Unterfangung
nach DIN 4123
an vorh. angepasst (Haus Nr.: 23).
Verblendmauerwerk
Farbe, Größe und horizontaler Fugenverlauf
Unterfangung
nach DIN 4123Unterfangung
nach DIN 4123
Torfschicht
Bemess.-GW
tragfähiger Baugrund
Torfschicht
humose Sande, gering tragfähig
Tiefgründung siehe spätere Planung
Münstersche Aa
Schnitt Uferwand  M. 1:50
Detail Anschluß Uferwand Südseite  M. 1:25
Münstersche Aa
Detail Anschluß Uferwand Nordseite  M. 1:25
Münstersche Aa
Draufsicht Uferwand  M. 1:50
Ansicht-Abwicklung Uferwand  M. 1:50
Schnitt B-B  M. 1:50
Münstersche Aa
Schnitt A-A  M. 1:50
Münstersche Aa
Bauwerksplan
Bauwerksentwurf
Bodenkennwerte / geotechnische Bemessungswerte
Baustoffangaben
Sichtflächengestaltung
Ersatzneubau Uferwand
Münstersche Aa
?
?
Fuge ?
Fuge ?

Anlage 1: NBS-Uferwand_Blatt_0_Uebersicht

1745 Zeichen

__.__.____
__.__.____
Datum/Unterschrift
Proekt-Nr.:
Blatt-Nr.
Münster, den
Tel. (02534) 6200-0
Fax. (02534) 6200-32
mail@roxeler.de
Tel. (02551) 8367-0
Fax. (02551) 8367-10
mail@roxeler-st.de
Tel. (0251) 91996-40
Fax. (0251) 91996-59
wortmann@roxeler.de
genehmigt :
Münster, den
Tiefbauamt
Datum
Name
Index
a
b
c
d
Art der Änderung
i. A.
Entwurf:
Draufsicht
Ansicht
Schnitte/Details
Maßstab
1:50
1:50/1:25
bearbeitet:
gezeichnet:
geprüft:
Datum Name
Prüfingenieur
Ort, Datum Unterschrift
1:50
680
714
KD 53.34
692
390
Th.
61.26
Th.
61.26
Th.
61.26
Brh.61.23
UK Balkon 60.05
Th.
61.26
Th.
61.26
Th.
61.26
Th.
61.26
Fh.
63.54
Fh.
63.54
Fh.
63.54
Fh.
63.54
Fh.
63.54
Traufh.59.48
Traufh.61.25
Fh.
63.54
Th.
63.02
Firsth.62.30
Wh.
63.95
Firsth.63.47
WD/
SD II
396
Firsth.63.98
SD II
DN<45°
(
First
n.messbar)
SD
II
Whs
SD
III
Firsth.65.94
Fh.
63.51
Fh.
63.51
FOK 53.58
Fh.
63.51
SD
III
Traufh.59.81
Traufh.59.31
Traufh.
74.65
Fh.
63.51
Whs
28 a
Fh.
63.51
Th.
61.34
Fh.
63.51
Wh.
63.97
Th.60.38
Th.
62.97
395
31
FOK 54.42
Wandh.
58.23
Traufh.60.85
566
Buchfläche:
742
m
²
(
First
n.
messbar)
SD
II
DN<
45°
718
FD I
Traufh.
61.44
KD 53.87
397 565 712
717
II
Buchfläche:
689
m
²
Traufh.64.48
I
III
639
Traufh.
64.48
Firsth.70.07
III
WhsWhs
Firsth.
70.07
Whs
Whs
WD
III
III
FOK 54.40
28
Traufh.64.48
27
III
FOK 54.54
25
FOK 54.50
Traufh.
64.48
23
KD 54.12
KD 53.79
KD 54.05
KD 53.79
Neubrückenstraße
398
56
54
695
576
HsNr.
58 a
III
III
IV
319 186 187
Flur 6
KD 54.53
087993-26
Otto-Hahn-Str.7 , 48161 Münster Eschstr. 11 , 48565 Steinfurt Daimlerweg 45 , 48163 Münster
(26-03)
Neubrückenstraße 25-27
Lageplan
Bauwerk-Nr.:
Höhen beziehen sich auf NHN
48143 Münster
E06
Münstersche
Aa
Bauwerksplan
Bauwerksentwurf
Ersatzneubau Uferwand
Münstersche Aa
1)

Beschlussvorlage

11740 Zeichen

V/0410/2026 
V/0410/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubrückenstraße 25-27 –  Ersatzneubau einer Hochwasser-Schutzwand entlang der 
Münsterschen Aa 
- Baubeschluss Gewässerausbau - 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   22.09.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung  (Anlagen 1 und 2) 
sowie der baulichen Ausführung für die Gewässerbaumaßnahme Neubrückenstraße 25 - 27 wird zu-
gestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.600.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 800.000 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaß-
nahme 
0010 Gewässer, Umbau / ökologi-
sche Verbesserung 
   
Auszahlungen   2026 
2027 
2028 
400.000 
800.000 
400.000 
 
Einzahlungen   2028 800.000  
 Saldo  800.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
18.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Westhues  
Telefon: 492-6943 
WesthuesF@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0410/2026 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g. 
Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2029 ff. 10.000 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2029 ff. 16.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 20.000 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2029 ff. 12.000 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Stadt Münster steht wie alle Kommunen vor vielfältigen Herausforderungen. Neben demographi-
schen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen muss sich die Stadt auch auf klimatische Ver-
änderungen und damit einhergehende Wetterextreme einstellen. Diese teils unvorhersehbare Dyna-
mik trifft auf eine bestehende Situation aus Gebäuden, Straßen, Kanalisation und Gewässern. Ein 
Großteil der Gewässer wurde in der Vergangenheit begradigt und ausgebaut, um Hochwasser 
schneller abzuleiten und Bauland und Ackerflächen zu gewinnen. Heute ist das Ziel des Wasser-
rechts, dass die natürliche Wiederherstellung der Gewässer unerlässlich ist, um Lebensräume für 
Tiere und Pflanzen zu schaffen, den natürlichen Hochwasserschutz zu verbessern, die Selbstreini-
gungskraft des Wassers zu stärken und die Auswirkungen des Klimawandels durch lokale Kühlung 
abzufedern.  
 
Mit dem Ziel Zukunftsvorsorge zu betreiben, die Daseinsvorsorge langfristig sicherzustellen und das 
Lebensumfeld unter aktuellen und zukünftigen Entwicklungen so sicher wie möglich zu gestalten, 
muss der Bestand für die anstehenden Herausforderungen fit gemacht werden. Immer häufiger auf-
tretende Wetterextreme und Veränderungen in den Einzugsgebieten erfordern auch für die wasser-
wirtschaftliche Infrastruktur verpflichtend entsprechende Anpassungen sowie den Einsatz innovativer 
Techniken.  
 
Die Gewässerunterhaltungspflicht für die Innenstadt-Aa liegt bei der Stadt Münster. Für das Schutz-
ziel HQ 100 (statistisch auftretendes 100 -jähriges Hochwasserereignis) ist der Hochwasserschutz 
durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen zu gewährleisten. Aufgrund direkt angrenzender Bebau-
ungen ist das Gewässer im Innenstadtbereich in weiten Teilen in ein enges Profil mit senkrechten 
Hochwasserschutzwänden gefasst. Die Zugänglichkeit für den Neubau oder die Sanierung des Ge-
wässerprofils ist hier stark eingeschränkt.  
Aktuell besteht der Hochwasserschutz in dem hier beschriebenen Teilabschnitt durch die vorhandene 
private Außenwand des Bestandsgebäudes Neubrückenstraße 25-27. Der Eigentümer plant den Ab-
riss und eine Neubebauung des Bestandsgebäudes, so dass sich für die Stadt Münster als Unterhal-

- 3 - 
V/0410/2026 
tungspflichtigen die Möglichkeit ergibt, einen rechtlich sicheren und vom Privatbesitz entkoppelten 
Hochwasserschutz zu realisieren. In der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, die im Januar 2026 statt-
fand, wurde die vorhandene Gebäudeaußenwand / Hochwasserschutzwand einem ungenügenden 
Zustand zugeordnet. Die Standsicherheit des Bauwerks und damit auch der zu gewährleistende 
Hochwasserschutz ist damit erheblich beeinträchtigt, ein statisch entkoppelter und in den Bauablauf 
des neuen Gebäudes integrierter Neubau der Hochwasserschutzmauer unumgänglich. 
 
Die hier aufgeführte Maßnahme trägt zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung und 
Nachhaltigkeitsstrategie bei: 
 
   
    
    
  
 
• Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der 
Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019) 
o Maßnahme A5 b) – Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die 
sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet 
o Maßnahme S3 – Überflutungsangepasste Bauweisen 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die geplante Gesamtmaßnahme umfasst den Ersatzneubau eines circa 40 m langen Stückes der 
bestehenden Hochwasserschutzwand entlang der Münsterschen Aa im Bereich Neubrückenstraße 
25-27. 
 
Im derzeitigen Zustand ist die Hochwasserschutzwand in die vorhandene Gebäudeaußenwand inte-
griert. Die Grundstücksgrenze verläuft innerhalb des Gebäudes. Die Bauwerke sollen zukünftig ge-
trennt voneinander errichtet werden. Um eine vollständige statische und vertragliche Entkopplung zu 
erzielen, wird die Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand mit luftseitigem Fuß errichtet. Die 
neue Höhe der Hochwasserschutzwand liegt zukünftig bei 54,31 mNHN. Dies entspricht dem aktuel-
len hundertjährigem Hochwasserstand von 53,70 mNHN zuzüglich 61 cm Freibord. Die rechtlichen 
Anforderungen an den Hochwasserschutz werden damit zukünftig eingehalten.

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Bestandsfotos der Hinterhofbebauung mit integrierter, veralteter HW-Schutzwand  
 
Um Synergieeffekte auszunutzen, erfolgen die Planungen sowie der Bau der Hochwasserschutzwand 
durch den Privateigentümer des angrenzenden Hochbaus in enger Abstimmung mit dem Amt für Mo-
bilität und Tiefbau. Die Kosten für die Planungsleistungen und Bau der Hochwasserschutzwand wer-
den von der Stadt Münster übernommen. Hierzu werden entsprechende vertragliche Regelungen 
getroffen.  
 
Die Herstellung ist in den folgenden Bauabschnitten vorgesehen: 
 
Im Zeitraum von Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 erfolgt zunächst der Einbau der temporären Hilfsab-
stützung der Hochwasserschutzwände im Aa-Bett. Anschließend wird das vorhandene Gebäude bis 
zur Oberkante des Fußbodens des Erdgeschosses zurückgebaut. Parallel hierzu werden denkmal-
schutztechnische Untersuchungen sowie Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt. 
Im weiteren Bauablauf wird eine HDI-Schwergewichtswand hergestellt, um die vorhandene Uferwand 
zu entlasten und die Fundamente der Nachbargebäude zu sichern. Danach erfolgt die Ausschach-
tung bis auf die Ebene 51,60 mNHN, wodurch eine weitere Entlastung der bestehenden Uferwand 
erreicht wird. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die temporäre Hilfsabstützung der Hochwasser-
schutzwände im Aa-Bett wieder zurückgebaut. 
 
Ab Frühjahr 2027 wird zunächst das temporäre mobile Hochwasserschutzsystem der Firma Haawal 
aufgebaut. Im Anschluss erfolgt die Herstellung der Unterfangungen der Uferwände der Nachbar-
grundstücke Nr. 23 und Nr. 28. Danach wird die noch verbliebende Hochwasserschutzwand vollstän-
dig zurückgebaut. 
Im weiteren Bauablauf wird die Baugrube bis auf die Gründungsebene von 50,63 mNHN ausge-
schachtet. Anschließend erfolgt die Herstellung der Tiefgründung für die neue Hochwasserschutz-
wand sowie die Herstellung der Baugrube für deren Errichtung. Zur Abfangung des Bodens unterhalb 
der Sohle der Aa wird abschnittsweise eine Winkelstützwand hergestellt. 
Darauf aufbauend wird die neue Hochwasserschutzwand mit dichten Anschlüssen an die bestehen-
den Uferwände errichtet. Abschließend erhält die Wand eine Verblendung aus Natursteinen. Nach 
Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage wird das temporäre Hochwasserschutzsystem Haawal 
wieder zurückgebaut. 
 
Im Anschluss erfolgt im Schutz der neu hergestellten Hochwasserschutzwand der Neubau des Ge-
bäudes. Nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme wird der Bereich vermessungstechnisch aufge-
nommen. Es ist aus betrieblichen Unterhaltungsgründen geplant, das sämtliche Flächen, auf denen 
sich Teile der HW-Schutzwand oder deren Fundamente befinden, durch die Stadt Münster erworben 
werden.

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3. Wirtschaftlichkeit  
 
Die Bemessung und Planung der Maßnahme wurden nach den Mindestanforderungen der aktuellen 
Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. Eine alternative Sanierung der 
Hochwasserschutzwand ist aufgrund des vorhandenen Schadensbildes nicht möglich. Des Weiteren 
würde hierbei die statische Abhängigkeit zum Bestandsgebäude verbleiben. Die Synergieeffekte einer 
gemeinsamen Planung und Ausführung mit dem privaten Vorhabenträger wurden vollumfänglich ge-
nutzt. 
 
Insgesamt stellt die hier dargestellte Planung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen und tech-
nischen Möglichkeiten die wirtschaftlichste Ausführungsvariante dar. 
 
 
4. Ausschreibung und Bau 
 
Für den Erhalt und die Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie für den Neubau des angren-
zenden Gebäudes ist die vorherige Fertigstellung der hier zum Beschluss vorgelegten Gewässer-
baumaßnahme erforderlich.  
 
Die Planung der Verkehrsführung wird im Rahmen der Baudurchführung für die einzelnen Bauphasen 
detailliert ausgearbeitet. In einer Vorabstimmung mit dem Ordnungsamt werden mögliche Verkehrs-
führungen in der Neubrückenstraße vorbereitet.  
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger und 
Eigentümerinnen/Eigentümer durch Anschreiben entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes 
vor. 
 
Die Ausschreibung und der Bau erfolgen durch den Privateigentümer unmittelbar nach Baubeschluss. 
Der Baubeginn ist für das 4.Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 1 Jahr betra-
gen. Eine witterungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden.  
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Rahmen des Hochwasserschutzes zu circa 
50 % durch Landeszuwendungen gefördert wird. Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster 
über die genaue Förderhöhe laufen derzeit.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Für die Maßnahme sind nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde keine Genehmigungen 
notwendig. Der Bau der Hochwasserschutzwand erfolgt im Rahmen der Unterhaltung als Ersatzneu-
bau. Die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde wird dennoch eingeholt.

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V/0410/2026 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Für die Planung und den Bau der HW-Schutzwand gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Amt für 
Mobilität und Tiefbau und dem Privateigentümer. Im Anschluss an die Baumaßnahme werden die 
Flächen, auf denen sich Teile der Hochwasserschutzwand befinden, von der Stadt Münster im Rah-
men eines Kaufvertrages erworben.  
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: NBS-Uferwand_Blatt_0_Uebersicht.pdf 
Anlage 2: NBS-Uferwand_Blatt_1_Lageplan_Schnitte.pdf 
Anlage 3: Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (2)

15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Neubrückenstraße 25
  • Otto-Hahn-Straße 7
  • Eschstraße 11
  • Daimlerweg 45

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0410/2026
Typ
Vorlagen
Datum
16.07.2026
Erstellt
16.07.2026 09:58