2019/0396
31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 25. Juni 1965
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5815 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
IV 70 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0396
Magistratsbeschluss-Nr.
10
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt
Darmstadt vom 25. Juni 1965
Vorlage vom: 03.12.2019
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt
Darmstadt vom 28. Juni 1965 wird zugestimmt.
Anlagen: a) 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
b) Beschluss zur 31. Änderung Satzung Straßenreinigung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.01.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.12.2019
Dem vorliegenden Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen-
reinigung in der Stadt Darmstadt stimmte die Betriebskommission des EAD in ihrer Sitzung
am 29. November 2019 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenver-
sammlung, die 31. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsatzung zu beschließen. Der
Entwurf ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Zu Artikel I:
a) Streichen der Einschränkung „*“
Bei den Straßen „Louise-Dittmar-Straße“, „Boskoopweg“, „Edelapfelweg“,
„Gewürzapfelweg“, „Goldparmänenweg“, „Prinzenapfelweg“, „Speierlingweg“ und
„Franklinstraße“ ist der endgültige Ausbau der gesamten Straße abgeschlossen. Die
Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden.
Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet.
Bei den vorgenannten Straßen wird die Einschränkung „*“ gestrichen.
b) Neuaufnahme der Thomasstraße
Der endgültige Ausbau des Abschnittes der Thomasstraße von der Heinrich-Delp-Straße
bis zum östlichen Bebauungsende ist abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das
Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straße gilt gemäß § 2 Abs.
1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet und dem öffentlichen Straßenverkehr
übergeben. Die gesamte Thomasstraße wurde am 29.10.2019 gewidmet und die
Widmung wurde am 02.11.2019 im Darmstädter Echo veröffentlicht.
Der Abschnitt der Thomasstraße von Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen
Bebauungsende liegt erst ab der Haus-Nr. 40, gegenüberliegend 37 im Bereich des
rechtsgültigen Bebauungsplan des Neubaugebietes E44 in Eberstadt. Der übrige
Abschnitt der Thomasstraße in diesem Bereich bis zur Heinrich-Delp-Straße liegt im
Bereich des Ortskerns.
Aus logistischen und wirtschaftlichen Aspekten soll der gesamte Abschnitt der Thomas-
Straße von der Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen Ende in die öffentliche
Straßenreinigung aufgenommen werden. Eine Aufnahme nur eines Teilabschnittes der
Thomasstraße in diesem Bereich ist im Rahmen eines einheitlichen Gesamtbildes der
öffentlichen Straßenreinigung nicht sinnvoll und gegenüber allen angrenzenden
Grundstückseigentümern dieser Straße auch nicht zu vertreten.
Bisher war die Thomasstraße in dem Straßenverzeichnis der Satzung nicht aufgeführt.
Daher ist diese mit der Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“
aufzunehmen. Die Thomasstraße wird der Reinigungsklasse V zugeordnet.
c-f) Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße
Die Straßen Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-
Straße liegen im Abschnitt von Heinrich-Delp-Straße bis zur Louise-Dittmar-Straße laut
Bebauungsplan in dem Neubaugebiet E44 in Eberstadt. Der endgültige Ausbau dieser
Abschnitte wurde abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt
hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess.
Straßengesetz damit als gewidmet. Bei den vorgenannten Straßen wird die
Einschränkung „*“ gestrichen.
Durch den Ausbau des Neubaugebietes münden die Daniel-Greiner-Straße,
Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße mit dem östlichen Ende nun in
die Louise-Dittmar-Straße. Daher ist die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches
Ende“ durch die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ zu
ersetzen.
g) Neuaufnahme der Mahatma-Gandhi-Straße
Bei der Mahatma-Gandhi-Straße handelt es sich um eine neu entstehende
Straße im Baugebiet W46.2 „Kelley-Barracks Südwest“. Sie wird mit
der Einschränkung„* - nach Widmung oder Verkehrsübergabe“ in das
Straßenverzeichnis neu aufgenommen. Die Mahatma-Gandhi-Straße wird der
Reinigungsklasse V zugeordnet.
Nach dem endgültigen Ausbau dieser Straßen und der Widmung für den öffentlichen
Verkehr oder der Verkehrsübergabe ist diese Straße dann durch Streichung der
Einschränkung „*“ in die öffentliche Straßenreinigung aufzunehmen.
Zu Artikel II
Das Inkrafttreten des Artikel I am Tage nach der Bekanntmachung ist geboten.
Darmstadt,
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Anlage: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der
Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965, Entwurf (Stand 11.11.2019)
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243 Zeichen
Punkt 8: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 25. Juni 1965 (V-Nr. 2019/0396) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA
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761 Zeichen
1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlage für die Betriebskommission des EAD zur Sitzung am 29. November 2019 Tagesordnungspunkt: 6 Betreff: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965 Vorlage vom 11.11.2019 zu beschließen: Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordneten- versammlung dem beiliegenden Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965 zuzustimmen. Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 29. November 2019. Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 29. November 2019 SabingKleindfek 1. Betri eiterin
anlage 6
190 Zeichen
Punkt 19: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 25. Juni 1965 (V-Nr. 219/0396) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA
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279 Zeichen
Punkt 5: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 25. Juni 1965 (V-Nr. 2019/0396) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, AfD, FDP und UWIGA
2019/0396
5794 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
IV 70 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0396
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt
Darmstadt vom 25. Juni 1965
Vorlage vom: 03.12.2019
Beschlussvorschlag :
Dem Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt
Darmstadt vom 28. Juni 1965 wird zugestimmt.
Anlagen: a) 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
b) Beschluss zur 31. Änderung Satzung Straßenreinigung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.12.2019
Dem vorliegenden Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen -
reinigung in der Stadt Darmstadt stimmte die Betriebskommission des EAD in ihrer Sitzung
am 29. November 2019 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenver -
sammlung, die 31. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsatzung zu beschließen. Der
Entwurf ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Zu Artikel I:
a) Streichen der Einschränkung „*“
Bei den Straßen „Louise-Dittmar-Straße“, „Boskoopweg“, „Edelapfelweg“,
„Gewürzapfelweg“, „Goldparmänenweg“, „Prinzenapfelweg“, „Speierlingweg“ und
„Franklinstraße“ ist der endgültige Ausbau der gesamten Straße abgeschlossen. Die
Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden.
Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet.
Bei den vorgenannten Straßen wird die Einschränkung „*“ gestrichen.
b) Neuaufnahme der Thomasstraße
Der endgültige Ausbau des Abschnittes der Thomasstraße von der Heinrich-Delp-Straße
bis zum östlichen Bebauungsende ist abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das
Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straße gilt gemäß § 2 Abs.
1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet und dem öffentlichen Straßenverkehr
übergeben. Die gesamte Thomasstraße wurde am 29.10.2019 gewidmet und die
Widmung wurde am 02.11.2019 im Darmstädter Echo veröffentlicht.
Der Abschnitt der Thomasstraße von Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen
Bebauungsende liegt erst ab der Haus-Nr. 40, gegenüberliegend 37 im Bereich des
rechtsgültigen Bebauungsplan des Neubaugebietes E44 in Eberstadt. Der übrige
Abschnitt der Thomasstraße in diesem Bereich bis zur Heinrich-Delp-Straße liegt im
Bereich des Ortskerns.
Aus logistischen und wirtschaftlichen Aspekten soll der gesamte Abschnitt der Thomas-
Straße von der Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen Ende in die öffentliche
Straßenreinigung aufgenommen werden. Eine Aufnahme nur eines Teilabschnittes der
Thomasstraße in diesem Bereich ist im Rahmen eines einheitlichen Gesamtbildes der
öffentlichen Straßenreinigung nicht sinnvoll und gegenüber allen angrenzenden
Grundstückseigentümern dieser Straße auch nicht zu vertreten.
Bisher war die Thomasstraße in dem Straßenverzeichnis der Satzung nicht aufgeführt.
Daher ist diese mit der Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“
aufzunehmen. Die Thomasstraße wird der Reinigungsklasse V zugeordnet.
c-f) Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße
Die Straßen Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-
Straße liegen im Abschnitt von Heinrich-Delp-Straße bis zur Louise-Dittmar-Straße laut
Bebauungsplan in dem Neubaugebiet E44 in Eberstadt. Der endgültige Ausbau dieser
Abschnitte wurde abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt
hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess.
Straßengesetz damit als gewidmet. Bei den vorgenannten Straßen wird die
Einschränkung „*“ gestrichen.
Durch den Ausbau des Neubaugebietes münden die Daniel-Greiner-Straße,
Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße mit dem östlichen Ende nun in
die Louise-Dittmar-Straße. Daher ist die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches
- 4 -
Ende“ durch die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ zu
ersetzen.
g) Neuaufnahme der Mahatma-Gandhi-Straße
Bei der Mahatma-Gandhi-Straße handelt es sich um eine neu entstehende
Straße im Baugebiet W46.2 „Kelley-Barracks Südwest“. Sie wird mit
der Einschränkung„* - nach Widmung oder Verkehrsübergabe“ in das
Straßenverzeichnis neu aufgenommen. Die Mahatma-Gandhi-Straße wird der
Reinigungsklasse V zugeordnet.
Nach dem endgültigen Ausbau dieser Straßen und der Widmung für den öffentlichen
Verkehr oder der Verkehrsübergabe ist diese Straße dann durch Streichung der
Einschränkung „*“ in die öffentliche Straßenreinigung aufzunehmen.
Zu Artikel II
Das Inkrafttreten des Artikel I am Tage nach der Bekanntmachung ist geboten.
Darmstadt,
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Anlage: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der
Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965, Entwurf (Stand 11.11.2019)
anlage 1
2522 Zeichen
Stand: 11.11.2019
31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in
der Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965
Vom ……..
Aufgrund der §§ 5, 19 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der
Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), des § 10 des Hess. Straßengesetzes (StraßenG) i.
d. F. vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai
2018 (GVBl. S. 198) und der §§ 1 ff., 10 des Hess. Gesetzes über kommunale
Abgaben (KAG) vom i.d.F. vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), wird gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom xx.xx.xxxx folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965,
zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2018, wird wie folgt geändert:
1. Das Straßenverzeichnis gemäß § 1 Abs. 2 (Verzeichnis der Reinigungsklassen) wird
wie folgt geändert:
a) Bei den folgenden Straßen wird die Einschränkung „*“ gestrichen:
Louise-Dittmar-Straße
Goldparmänenweg
Boskoopweg
Edelapfelweg
Prinzenapfelweg
Gewürzapfelweg
Speierlingweg
Franklinstraße
b) Neuaufnahme der
Thomasstraße – von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende V
c) Bei der Daniel-Greiner-Straße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die
Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von
Heinrich-Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt.
2
d) Bei der Katharinenstraße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die Folge
„von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von Heinrich-
Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt.
e) Bei der Sophienstraße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die Folge
„von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von Heinrich-
Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt.
f) Bei der Fritz-Glenz-Straße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die Folge
„von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von Heinrich-
Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt.
g) Folgende Straße wird mit der Einschränkung „*“ – nach Widmung oder
Verkehrsübergabe – neu aufgenommen:
Mahatma-Gandhi-Straße V
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Darmstadt, xx.xx.xxxx
Der Magistrat der Stadt Darmstadt
André Schellenberg, Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (13)
- Louise-Dittmar-Straße
- Franklinstraße
- Heinrich-Delp-Straße
- Thomasstraße
- Daniel-Greiner-Straße
- Katharinenstraße
- Sophienstraße
- Mahatma-Gandhi-Straße
- Boskoopweg
- Gewürzapfelweg
- Prinzenapfelweg
- Speierlingweg
- Fritz-Glenz-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0396
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00