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2019/0396

31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 25. Juni 1965

Magistratsvorlage 03.12.2019

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5815 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.12.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Rechtsamt 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 70 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0396 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
10 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt 
Darmstadt vom 25. Juni 1965  
 
Vorlage vom: 03.12.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt 
Darmstadt vom 28. Juni 1965 wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: a) 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung  
b) Beschluss zur 31. Änderung Satzung Straßenreinigung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.01.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.12.2019  
 
Dem vorliegenden Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen-
reinigung in der Stadt Darmstadt stimmte die Betriebskommission des EAD in ihrer Sitzung 
am 29. November 2019 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenver-
sammlung, die 31. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsatzung zu beschließen. Der 
Entwurf ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. 
 
Zu Artikel I: 
 
a) Streichen der Einschränkung „*“ 
 
Bei den Straßen „Louise-Dittmar-Straße“, „Boskoopweg“, „Edelapfelweg“, 
„Gewürzapfelweg“, „Goldparmänenweg“, „Prinzenapfelweg“, „Speierlingweg“ und 
„Franklinstraße“ ist der endgültige Ausbau der gesamten Straße abgeschlossen. Die 
Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden. 
Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet. 
Bei den vorgenannten Straßen wird die Einschränkung „*“ gestrichen. 
 
 
b) Neuaufnahme der Thomasstraße 
 
Der endgültige Ausbau des Abschnittes der Thomasstraße von der Heinrich-Delp-Straße 
bis zum östlichen Bebauungsende ist abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das 
Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straße gilt gemäß § 2 Abs. 
1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet und dem öffentlichen Straßenverkehr 
übergeben. Die gesamte Thomasstraße wurde am 29.10.2019 gewidmet und die 
Widmung wurde am 02.11.2019 im Darmstädter Echo veröffentlicht. 
 
Der Abschnitt der Thomasstraße von Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen 
Bebauungsende liegt erst ab der Haus-Nr. 40, gegenüberliegend 37 im Bereich des 
rechtsgültigen Bebauungsplan des Neubaugebietes E44 in Eberstadt. Der übrige 
Abschnitt der Thomasstraße in diesem Bereich bis zur Heinrich-Delp-Straße liegt im 
Bereich des Ortskerns. 
 
Aus logistischen und wirtschaftlichen Aspekten soll der gesamte Abschnitt der Thomas-
Straße von der Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen Ende in die öffentliche 
Straßenreinigung aufgenommen werden. Eine Aufnahme nur eines Teilabschnittes der 
Thomasstraße in diesem Bereich ist im Rahmen eines einheitlichen Gesamtbildes der 
öffentlichen Straßenreinigung nicht sinnvoll und gegenüber allen angrenzenden 
Grundstückseigentümern dieser Straße auch nicht zu vertreten. 
 
Bisher war die Thomasstraße in dem Straßenverzeichnis der Satzung nicht aufgeführt. 
Daher ist diese mit der Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ 
aufzunehmen. Die Thomasstraße wird der Reinigungsklasse V zugeordnet.  
 
c-f) Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße  
 
Die Straßen Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-
Straße liegen im Abschnitt von Heinrich-Delp-Straße bis zur Louise-Dittmar-Straße laut 
Bebauungsplan in dem Neubaugebiet E44 in Eberstadt. Der endgültige Ausbau dieser 
Abschnitte wurde abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt 
hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess. 
Straßengesetz damit als gewidmet. Bei den vorgenannten Straßen wird die 
Einschränkung „*“ gestrichen. 
 
Durch den Ausbau des Neubaugebietes münden die Daniel-Greiner-Straße, 
Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße mit dem östlichen Ende nun in

die Louise-Dittmar-Straße. Daher ist die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches 
Ende“ durch die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ zu 
ersetzen. 
 
 
g) Neuaufnahme der Mahatma-Gandhi-Straße 
 
Bei der Mahatma-Gandhi-Straße handelt es sich um eine neu entstehende 
Straße im Baugebiet W46.2 „Kelley-Barracks Südwest“. Sie wird mit  
der Einschränkung„* - nach Widmung oder Verkehrsübergabe“ in das 
Straßenverzeichnis neu aufgenommen. Die Mahatma-Gandhi-Straße wird der 
Reinigungsklasse V zugeordnet.  
 
Nach dem endgültigen Ausbau dieser Straßen und der Widmung für den öffentlichen 
Verkehr oder der Verkehrsübergabe ist diese Straße dann durch Streichung der 
Einschränkung „*“ in die öffentliche Straßenreinigung aufzunehmen. 
 
 
 
 
Zu Artikel II 
 
Das Inkrafttreten des Artikel I am Tage nach der Bekanntmachung ist geboten. 
 
 
Darmstadt,   
 
 
 
Der Dezernent I      Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer 
 
 
Anlage: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der 
             Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965, Entwurf (Stand 11.11.2019)

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243 Zeichen

Punkt 8: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt 
Darmstadt vom 25. Juni 1965 
 (V-Nr. 2019/0396) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: UWIGA

anlage 2

761 Zeichen

1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Vorlage für die Betriebskommission des EAD
zur Sitzung am 29. November 2019

Tagesordnungspunkt: 6

Betreff: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der
Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965

Vorlage vom 11.11.2019 zu beschließen:

Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordneten-
versammlung dem beiliegenden Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965 zuzustimmen.

Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 29. November 2019.
Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig.

Darmstadt, 29. November 2019

SabingKleindfek
1. Betri eiterin

anlage 6

190 Zeichen

Punkt 19: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt  
Darmstadt vom 25. Juni 1965 
 (V-Nr. 219/0396) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UWIGA

anlage 4

279 Zeichen

Punkt 5: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt  
Darmstadt vom 25. Juni 1965 
 (V-Nr. 2019/0396) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen:  Fraktionen SPD, AfD, FDP und UWIGA

2019/0396

5794 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.12.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 70 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0396 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt  
Darmstadt vom 25. Juni 1965  
 
Vorlage vom: 03.12.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem Entwurf der 31. Satzung zur  Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt 
Darmstadt vom 28. Juni 1965 wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: a) 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung  
b) Beschluss zur 31. Änderung Satzung Straßenreinigung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.12.2019 
 
Dem vorliegenden Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen -
reinigung in der Stadt Darmstadt stimmte die Betriebskommission des EAD in ihrer Sitzung 
am 29. November 2019 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenver -
sammlung, die 31. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsatzung zu beschließen. Der 
Entwurf ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. 
 
Zu Artikel I: 
 
a) Streichen der Einschränkung „*“ 
 
Bei den Straßen „Louise-Dittmar-Straße“, „Boskoopweg“, „Edelapfelweg“, 
„Gewürzapfelweg“, „Goldparmänenweg“, „Prinzenapfelweg“, „Speierlingweg“ und 
„Franklinstraße“ ist der endgültige Ausbau der gesamten Straße abgeschlossen. Die 
Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden. 
Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet. 
Bei den vorgenannten Straßen wird die Einschränkung „*“ gestrichen. 
 
 
b) Neuaufnahme der Thomasstraße 
 
Der endgültige Ausbau des Abschnittes der Thomasstraße von der Heinrich-Delp-Straße 
bis zum östlichen Bebauungsende ist abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das 
Straßenverkehrsamt hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straße gilt gemäß § 2 Abs. 
1 Satz 2 Hess. Straßengesetz damit als gewidmet und dem öffentlichen Straßenverkehr 
übergeben. Die gesamte Thomasstraße wurde am 29.10.2019 gewidmet und die 
Widmung wurde am 02.11.2019 im Darmstädter Echo veröffentlicht. 
 
Der Abschnitt der Thomasstraße von Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen 
Bebauungsende liegt erst ab der Haus-Nr. 40, gegenüberliegend 37 im Bereich des 
rechtsgültigen Bebauungsplan des Neubaugebietes E44 in Eberstadt. Der übrige 
Abschnitt der Thomasstraße in diesem Bereich bis zur Heinrich-Delp-Straße liegt im 
Bereich des Ortskerns. 
 
Aus logistischen und wirtschaftlichen Aspekten soll der gesamte Abschnitt der Thomas-
Straße von der Heinrich-Delp-Straße bis zum östlichen Ende in die öffentliche 
Straßenreinigung aufgenommen werden. Eine Aufnahme nur eines Teilabschnittes der 
Thomasstraße in diesem Bereich ist im Rahmen eines einheitlichen Gesamtbildes der 
öffentlichen Straßenreinigung nicht sinnvoll und gegenüber allen angrenzenden 
Grundstückseigentümern dieser Straße auch nicht zu vertreten. 
 
Bisher war die Thomasstraße in dem Straßenverzeichnis der Satzung nicht aufgeführt. 
Daher ist diese mit der Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ 
aufzunehmen. Die Thomasstraße wird der Reinigungsklasse V zugeordnet.  
 
c-f) Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße  
 
Die Straßen Daniel-Greiner-Straße, Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-
Straße liegen im Abschnitt von Heinrich-Delp-Straße bis zur Louise-Dittmar-Straße laut 
Bebauungsplan in dem Neubaugebiet E44 in Eberstadt. Der endgültige Ausbau dieser 
Abschnitte wurde abgeschlossen. Die Verkehrsübergabe durch das Straßenverkehrsamt 
hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Straßen gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Hess. 
Straßengesetz damit als gewidmet. Bei den vorgenannten Straßen wird die 
Einschränkung „*“ gestrichen. 
 
Durch den Ausbau des Neubaugebietes münden die Daniel-Greiner-Straße, 
Katharinenstraße, Sophienstraße und Fritz-Glenz-Straße mit dem östlichen Ende nun in 
die Louise-Dittmar-Straße. Daher ist die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches

- 4 - 
Ende“ durch die Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ zu 
ersetzen. 
 
 
g) Neuaufnahme der Mahatma-Gandhi-Straße 
 
Bei der Mahatma-Gandhi-Straße handelt es sich um eine neu entstehende 
Straße im Baugebiet W46.2 „Kelley-Barracks Südwest“. Sie wird mit  
der Einschränkung„* - nach Widmung oder Verkehrsübergabe“ in das 
Straßenverzeichnis neu aufgenommen. Die Mahatma-Gandhi-Straße wird der 
Reinigungsklasse V zugeordnet.  
 
Nach dem endgültigen Ausbau dieser Straßen und der Widmung für den öffentlichen  
Verkehr oder der Verkehrsübergabe ist diese Straße dann durch Streichung der 
Einschränkung „*“ in die öffentliche Straßenreinigung aufzunehmen. 
 
 
 
 
Zu Artikel II 
 
Das Inkrafttreten des Artikel I am Tage nach der Bekanntmachung ist geboten.  
 
 
Darmstadt,   
 
 
 
Der Dezernent I      Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer 
 
 
Anlage: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der 
             Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965, Entwurf (Stand 11.11.2019)

anlage 1

2522 Zeichen

Stand: 11.11.2019 
 
 
 
 
 
31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in  
der Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965 
 
 
Vom …….. 
 
 
Aufgrund der §§ 5, 19 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der 
Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), des § 10 des Hess. Straßengesetzes (StraßenG) i. 
d. F. vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 
2018 (GVBl. S. 198) und der §§ 1 ff., 10 des Hess. Gesetzes über kommunale 
Abgaben (KAG) vom  i.d.F. vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom xx.xx.xxxx folgende Satzung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
 
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt vom 28. Juni 1965, 
zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2018, wird wie folgt geändert: 
 
 
1. Das Straßenverzeichnis gemäß § 1 Abs. 2 (Verzeichnis der Reinigungsklassen) wird 
wie folgt geändert: 
 
 
a) Bei den folgenden Straßen wird die Einschränkung „*“ gestrichen: 
 
Louise-Dittmar-Straße  
Goldparmänenweg 
Boskoopweg 
Edelapfelweg 
Prinzenapfelweg 
Gewürzapfelweg 
Speierlingweg 
Franklinstraße 
 
b) Neuaufnahme der 
Thomasstraße – von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende  V 
  
c) Bei der Daniel-Greiner-Straße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die 
Folge „von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von 
Heinrich-Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt.

2 
 
d) Bei der Katharinenstraße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die Folge 
„von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von Heinrich-
Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt. 
 
e) Bei der Sophienstraße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die Folge 
„von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von Heinrich-
Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt. 
 
f) Bei der Fritz-Glenz-Straße wird die Einschränkung „*“ gestrichen und die Folge 
„von Heinrich-Delp-Straße bis östliches Ende“ durch die Folge „von Heinrich-
Delp-Straße bis Louise-Dittmar-Straße“ ersetzt. 
 
g) Folgende Straße wird mit der Einschränkung „*“ – nach Widmung oder 
Verkehrsübergabe – neu aufgenommen: 
 
Mahatma-Gandhi-Straße       V 
 
 
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. 
 
Darmstadt, xx.xx.xxxx 
     Der Magistrat der Stadt Darmstadt 
 
 
     André Schellenberg, Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 5
TOP 8
TOP 19

Orte (13)

  • Louise-Dittmar-Straße
  • Franklinstraße
  • Heinrich-Delp-Straße
  • Thomasstraße
  • Daniel-Greiner-Straße
  • Katharinenstraße
  • Sophienstraße
  • Mahatma-Gandhi-Straße
  • Boskoopweg
  • Gewürzapfelweg
  • Prinzenapfelweg
  • Speierlingweg
  • Fritz-Glenz-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0396
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.12.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00