Mandari Insight

V/0724/2021

Landesinitiative "Gemeinsam klappt´s" / "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" - Zwischenbericht zur Umsetzung des Gesamtkonzepts

Vorlagen 24.09.2021

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

3262 Zeichen

Anlage A zur V/0724/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage V/0285/2020 wurde das Gesamtkonzept zur Umsetzung der Landesinitiative
„Gemeinsam klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ mit den Beschlüssen des Rates
zu den Anträgen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Integration von
Geflüchteten steigern“ und „Münster integriert in Ausbildung – ganzheitlicher
Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen – Beratung
von kleinen und mittelständischen Unternehmen/Organisationen“ zum Haushalt 2019
beschlossen.
Diese Berichtsvorlage gibt den angekündigten Überblick über die bisherige Umsetzung mit einem
ganzheitlichen Ansatz, der sich an der Lebenswelt der Zielgruppe „Geduldete und gestattete
Menschen von 18 bis 27 Jahre“ orientiert. Zusätzlich wird dargestellt, wann die Bausteine und
Angebote auslaufen sowie ob und welche Übergänge und Anschlüsse vorhanden sind.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Vorlage hat Bezug zu folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
o mit hoher Umwelt- und Naturqualität
o mit breitem Freizeit- und Sportangebot
o mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranzdurch
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln.
o Das T eilziellautet: Verbesserung der Bildungs- und T eilhabechancenvon jungen
Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die zurzeit mit unsicherer
Bleiberechtsperspektive in Münster leben.
Zudem beschreibt die Vorlage Maßnahmen zu einigen Leit- und T eilzielendes
Migrationsleitbildes, insbesondere für das übergeordnete Leitziel „Überwindung von Rassismus
und Diskriminierung“ sowie in den Handlungsfeldern Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Sprachen,
Gesundheit und Pflege, Sport und Freizeit und Soziale Leistungen und Dienste.
Finanzierung
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.

Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlagen für die kommunale Integrationsarbeit sind das T eilhabe- und
Integrationsgesetz NRW sowie der Beschluss zum Migrationsleitbild der Stadt Münster
(V/0203/2019).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage wird die Umsetzung insbesondere von Maßnahmen zur Bildung und T eilhabeim
Querschnittsthema „Migration“ ermöglicht werden. Der Fokus liegt auf der Gruppe der jungen
Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit unsicherer Bleiberechtsperspektive.
In den beschriebenen Maßnahmen und Angeboten wird auch diversityspezifisches Wissen
vermittelt, so dass die Vorlage ebenfalls Relevanz für die Gleichstellung, Demografie und
Inklusion hat.

Berichtsvorlage

57945 Zeichen

V/0724/2021
V/0724/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Landesinitiative"Gemeinsamklappt´s"/"DurchstarteninAusbildungundArbeit"-Zwischenbericht
zurUmsetzungdesGesamtkonzepts
Beratungsfolge
26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
27.10.2021 Integrationsrat Bericht
28.10.2021 AusschussfürKinder,JugendlicheundFamilien Bericht
09.11.2021 AusschussfürSchuleundWeiterbildung Bericht
10.11.2021 Hauptausschuss Bericht
10.11.2021 Rat Bericht
Bericht:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 13.05.2020 die Vorlage V/0285/2020 (Landesinitiative
"Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" - Umsetzung der Förderbausteine und Einbindung der
Anträge "Integration von Geflüchteten steigern" und "Münster integriert in Ausbildung ...")
beschlossen. Dieser Bericht gibt den angekündigten Überblick über die bisherige Umsetzung des
Gesamtkonzeptes, das einen ganzheitlichen und lebensweltorientierten Ansatz im Leben der jungen
geflüchtetenMenschenimHinblickaufihregesellschaftlichenTeilhabechancenverfolgt.
Sprache, (Aus-)Bildung und Arbeit sind unerlässlich für die Teilhabeam gesellschaftlichen Leben und
damitFundamentderBereiche,in denendie Landesinitiative„Gemeinsamklappt´s“/ „Durchstartenin
Ausbildung und Arbeit“ eingebettet ist. Menschen mit individuellen Förderbedarfen, insbesondere
Geduldete und Gestattete, brauchen für eine nachhaltige Integration eine Vielzahl von
Unterstützungsansätzen. Diese sollten am persönlichen Potential und den individuellen Bedarfs- und
Lebenslagen der Menschen anknüpfen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der
Landesinitiative (Fördervolumen 50 Millionen Euro) einen modularen Ansatz entwickelt, der dazu
beitragen soll, junge Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf im Alter von 18 bis 27 Jahren
in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) tragen die Initiative
gemeinsam.
DezernatIV/Kommunales
Integrationszentrum
08.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrGunsthövel
Telefon:492-7085
Gunsthoevel@stadt-
muenster.de

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Bei der Umsetzung der Initiative gilt es, die Potentiale der jungen Menschen zu entdecken und zu
fördern und Unterstützung bei der Entwicklung individueller Bildungsbiografien zu bieten. Vor allem
der Zugang zum Arbeitsmarkt und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von
SozialleistungensowieeinegesichertegesellschaftlicheTeilhabesindZielederInitiative.
DievorgegebenenProjektschrittederLandesinitiativesind:
1. SchaffungeineslokalenBündnisses
2. Datenlageverbessern
3. BedarfeundAngebotslückenanalysieren
4. EntwicklungzielführenderAngebote.
Die Initiative wird durch das Kommunale Integrationszentrum als Geschäftsführende Stelle
koordiniert. Mit der Durchführung der einzelnen Förderbausteine wurden freie (Bildungs-)Träger
beauftragt. Im Rahmen der Initiative können sechs Förderbausteine genutzt werden, die die jungen
Menschen dabei unterstützen sollen, perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu
können:
1. Coaching
2. BerufsbegleitendeQualifizierungund/oderSprachförderung
3. NachträglicherErwerbdesHauptschulabschlusses
4. Schul-,ausbildungs-undberufsvorbereitendeKursesowieJugendintegrationskurse
5. Innovationsfonds
6. Teilhabemanagement(Gemeinsamklappt's).
Im Innovationsfonds (Förderbaustein 5) stellt das Land finanzielle Mittel für kreative Projektideen und
modellhafte Einzelvorhaben, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und
Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen, zur Verfügung.Hier wird in Münster
der Projektvorschlag „GK.zip – Zentrale Informationsstelle für Identitätspapiere und Pässe“ der
GemeinnützigenGesellschaftzurUnterstützungAsylsuchendere.V.gefördert.
Da die Beschlüsse des Rates zu den Anträgen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL „Integration von Geflüchteten steigern“ und „Münster integriert in Ausbildung –
ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw.jungen Erwachsenen
– Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen/Organisationen“ zum Haushalt 2019
bereits vor der Veröffentlichung der Landesinitiative auf ein nachhaltiges Konzept für junge
Geflüchtete abzielte, wurden die vorgesehenen städtischen Mittel in enger Verzahnung mit den
Angeboten der Landesinitiativen eingesetzt. Die Eigenanteile der Träger in den Bausteinen 1 - 4
werden zur Hälfte übernommen, zusätzlich wurden vier 0,5-Stellen für die Handlungsfelder
„IntegrationinVereine“,„IntegrationinArbeit“und„Gesundheit“eingerichtet.

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AusdenBausteinenundStellenergibtsichfolgendeProjektorganisation
Bündniskerngruppe und Geschäftsführende Stelle
DieBündniskerngruppebestehtseitMärz2019undhatfolgendeMitglieder:
 Stadtdirektor
 KommunalesIntegrationszentrum
 Integrationsrat
 ArbeitsgemeinschaftderSpitzenverbändederFreienWohlfahrtspflegeinMünster
 AgenturfürArbeit
 AmtfürSchuleundWeiterbildung
 Ausländerbehörde
 HandelsverbandNordrhein-Westfalen(GeschäftsstelleMünster)
 HandwerkskammerMünster
 Industrie-undHandelskammerNordWestfalen
 Jobcenter
 AmtfürKinder,JugendlicheundFamilien
 Sozialamt.
Sie legt Schwerpunktthemen fest und stimmt sich über das Zusammenwirken der Netzwerke der
Integrationsarbeit sowie die notwendigen Planungs- und Umsetzungsschritte für Münster ab. Dabei
unterstütztsiedieUmsetzungderAngeboteindenFörderbausteinenberatendundprozessbegleitend
durchkontinuierlicheAnalyseundAktualisierungderBedarfslageinderZielgruppe.DieMitgliederder
BündniskerngruppeführenauchgezieltPersonenausderZielgruppedemLandesprogrammzu.
Die Netzwerkmoderation und das Netzwerkmanagement der Bündniskerngruppe erfolgen durch die
Geschäftsführende Stelle beim Kommunalen Integrationszentrum. An den vierteljährlichen Treffen

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nimmt auch eine Vertretung des Teilhabemanagementsteil, um einen Bericht und Eindruck aus der
BeratungsarbeitzugebenundeinendirektenAustauschzuermöglichen.
Auf operativer Ebene finden in regelmäßigen Zyklen und/oder nach Bedarf zusätzliche
Austauschtreffenstatt, um die Arbeit des Teilhabemanagementsmit den mit der Zielgruppe befassten
Mitarbeitenden der einzelnen Institutionen abzustimmen. Die Geschäftsführende Stelle ist
verantwortlich für die gesamte Koordination und Kommunikation, die Netzwerkbildung und -pflege
sowie alle förderrechtlichen und fördertechnischen Belange. Sie führt die Abstimmungsprozesse mit
den beteiligten Landesministerien, mit dem Kompetenzzentrum für Integration und mit der
wissenschaftlichenBegleitung.
Träger, Teamstruktur und Standards
Bei der Auswahl der Träger für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes wurde auf eine bestmögliche
Ausschöpfung der unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkte geachtet. Um der Zielgruppe eine
lebensweltorientierte und ganzheitliche Unterstützung anzubieten, konnte Fachwissen aus den
Bereichen Arbeitsmarktintegration, Sprachförderung, aufenthaltsrechtliche Beratung, Begleitung
junger unbegleiteter Minderjähriger, Begleitung junger Familien, psychische Gesundheit, Begegnung
undFreizeitgestaltunggebündeltundaufjahrzehntelangesErfahrungswissenzurückgegriffenwerden.
Durch die Einbindung der mit städtischen Mitteln eingerichteten bzw. geförderten Stellen in den
Handlungsfeldern "Integration in Arbeit", "Integration in Vereine"und "Gesundheit" konnten zusätzlich
Lücken geschlossen und Arbeitsweisen professionalisiert werden. Die Teilhabemanagerinnen und
-managervermittelnindiejeweiligenAngebote.
Alle Akteurinnen und Akteure bilden ein miteinander kommunizierendes Netzwerk, das über die
Geschäftsführende Stelle und die Koordinatorin des Teilhabemanagements verwoben ist. Zu der
klaren Struktur gehören die Definitionen der jeweiligen Aufgaben und Zugangswege in die einzelnen
Bausteine,AbsprachenzurKommunikationsowieregelmäßigeTeam-undNetzwerktreffen.
Die beteiligten Träger haben bei sechs der zwölf Stellen, also zu 50 %, Fachkräfte mit
Migrationsvorgeschichte berücksichtigt, sie verfügen über multiperspektivische Teamkonstellationen
und erhebliche Sprachkompetenzen (u. a. Deutsch, Englisch, Spanisch, Farsi, Russisch, Arabisch
und Französisch). Die heterogene Besetzung erfolgte im Sinne der interkulturellen Öffnung der
Verwaltung und der Einbeziehung von Migrantenselbstorganisationen, die einen wichtigen und
spezifischen Zugang zur Zielgruppe der Geflüchteten haben und von den Menschen einen enormen
Vertrauensvorschusserhalten.
Da die Zielgruppe der Landesinitiative von Diskriminierungen auf struktureller, institutioneller und
individueller Ebene betroffen ist, wurden gemeinsame Standards für eine diskriminierungssensible
lokale Umsetzung der Initiative gesetzt. Alle Träger nahmen an einer entsprechenden gemeinsamen
Qualifizierung („Rassismuskritisch Beraten“) sowie weiteren Angeboten und Begleitungen
(SupervisionundEmpowerment)teil.DieswurdedurchspeziellefachlicheFortbildungenergänzt.
Baustein 1 “Coaching”
Mit dem „Coaching“ wird den Teilnehmendender Landesinitiative eine niedrigschwellige, individuelle
Begleitung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen angeboten. Das Ziel ist,
gemeinsam mit den jungen Menschen die Zugänge zu Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und
damit die Teilhabeam Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Dabei steht die Förderung
der persönlichen Fähigkeiten sowie die umfassende und nachhaltige soziale Teilhabe der jungen
Menschen im Mittelpunkt. Es soll eine realistische schulische und berufliche Perspektive
insbesonderein den Bereichen Bildung (Erwerb von Deutschkenntnissenund Schulabschlüssen) und
Arbeit(AusbildungundeigenständigeSicherungvonErwerbseinkommen)entwickeltwerden.
Die Klientinnen und Klienten benötigen Hilfestellung in unterschiedlichen Lebensbereichen, sie
werden intensiv und langfristig kompetenz- und ressourcenorientiert begleitet. Hierbei wird auf die
besonderen Belange von jungen Erwachsenen Rücksicht genommen. Themen wie Freundschaften,

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Familienplanung und Identitätsfindung haben in der Begleitung zusätzlich zu den beruflichen,
sprachlichen und aufenthaltsrechtlichen Bedarfen Raum. So gelingt ein ganzheitlicher
Unterstützungsaufbau.
Die Zuweisung erfolgt in der Regel über das Teilhabemanagement, in Ausnahmefällen werden
Personen in Abstimmung mit der Geschäftsführenden Stelle von den Coaches direkt aufgenommen.
Während die Teilhabemanagerinnen und -manager alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen
erfassen, begleitet und betreut die coachende Fachkraft die Teilnehmenden während der
Durchführung der Maßnahmen. Unerlässlich ist eine Einbindung in vorhandene Beratungsstrukturen
innerhalb der Kommune und eine enge Kooperation mit den dort tätigen Fachkräften im Rahmen von
Netzwerkarbeit, um vorhandene Ressourcen besser nutzen und neue Angebote bedarfsgerecht
etablierenzukönnen.
Baustein 2 „Berufsbegleitende Qualifizierung/Sprachförderung“
Mit der Umsetzung des Bausteins 2 soll eine arbeitsplatzintegrierte Sprachförderung (aiS) angeboten
werden, die sich an Personen in Ausbildung, Arbeit oder im Einstiegsqualifizierungsjahr richtet. Auch
sollen gezielt Praxisanleiterinnen und -anleiter der jeweiligen Betriebe mit dem Angebot
angesprochenwerden.
Die aiS fördert die praxisrelevante Sprach(lern)kompetenz der Teilnehmenden. Sie wirkt
motivationsfördernd auf die jungen Teilnehmenden und nutzt durch die Praxisbegleitung
anlassbezogene und neurodidaktisch als relevant erkannte Lernsituationen direkt am Arbeitsplatz.
Gleichzeitig werden Praxisanleiterinnen und -anleiter in den Betrieben für die aiS geschult, um
sprachsensibel auf Situationen im Arbeitsalltag reagieren zu können. Auf diese Weise stabilisiert die
aiS das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Maximal 20 Teilnehmende werden im 14-tägigen
Rhythmus für drei Stunden am Arbeitsplatz begleitet. Die Praxisanleiterinnen und -anleiter sollen in
einem Umfang von etwa 40 Stunden beschult werden und darüber hinaus einen Anteil an
Eigenstudiumleisten.
Zielsetzung ist es, die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren. Hierfür werden
individuelle Unterstützungsbedarfe erfasst, so dass unmittelbar am Arbeitsplatz berufsfachliche
Sprachförderung sowie die Förderung der allgemeinen arbeitsbezogenen Kommunikation stattfinden
kann. Die sprachliche Handlungskompetenz steht im Zentrum der Förderung und soll durch
Erfahrungslernengefestigtwerden.
Für die fachlich-inhaltlichen Vorbereitungen der Schulung für die Praxisanleitenden der Betriebe
wurde eine Kooperation mit der Servicestelle Antidiskriminierung der Caritas, Fachdienst Migration
und Integration, vereinbart. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Baustein 2 bislang nicht
umgesetzt werden, da einige Partnerbetriebe mitgeteilt hatten, dass ein Zutritt durch Dritte nicht
möglichsei. ImOktober2021sollendieerstenTeilnehmendenineinerPilotphasestartenkönnen.
Baustein 3 „Nachholen des Hauptschulabschlusses“
Um beruflich gute Perspektiven zu haben, wird als Grundlage in der Regel ein Schulabschluss
benötigt. Daher soll das Nachholen eines Abschlusses ermöglicht werden. Der nachträgliche Erwerb
des Hauptschulabschlusses (Klasse 9 / 10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur
Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg in Ausbildung und
Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer
Regelschulehat.
Die Umsetzung des Förderbausteins„NachträglicherErwerbdes Hauptschulabschlusses“ist trotz der
Interessenbekundung der JAZ gGmbH nicht realisierbar, da die vom Land angesetzten Pauschalen
lautAussagedesTrägerskeinekostendeckendeDurchführungzulassen.

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Es besteht pro Teilnehmendenplatz eine Finanzierungslücke von mehr als 1.000 €, die auch in
anderen beteiligten Kommunen zum Verzichtauf die Umsetzung dieses Förderbausteins führt. Die u.
a. über die Bündniskerngruppe entwickelten Vorschläge externer Unterstützungen z. B. durch
Stiftungen sind förderschädlich und deshalb nicht realisierbar. Zurzeit wird in Abstimmung mit dem
Amt für Schule und Weiterbildung und der Bezirksregierung Münster geprüft, ob ein alternatives
Angebot z. B. über das in anderen Regierungsbezirken bereits erprobte Projekt „Fit für mehr“ des
MinisteriumsfürSchuleundBildungmöglichist.
Baustein 4 „Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie
Jugendintegrationskurse“
Im Baustein 4 werden vorrangig innovative und niederschwellige schul-, ausbildungs- und
berufsvorbereitende Kurse angeboten, welche der beruflichen Orientierung und dem Sprach- und
Kommunikationstraining dienen. Insbesondere sollen auch Personen angesprochen werden, die
aufgrund ihrer Erziehungs- und Betreuungsverantwortung einem weiteren Hemmnis unterliegen.
DeswegenbestehtdieMöglichkeit,KinderbetreuungsplätzeU3einzurichten.
Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der sprachlichen Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden
sowie deren sprachliche Selbstständigkeit. Diese soll die Bewältigung der alltäglichen
Lebensbereiche und damit die Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfelds unterstützen. Zusätzlich
werden Daten, Kompetenzen und Potenziale erhoben, um eine Grundlage für die berufliche Teilhabe
in Deutschland zu schaffen. Die Teilnahme wird zumeist von den Teilhabemanagerinnen und
-managern initiiert. Einen weiteren Zugangsweg zum Baustein 4 bildet die Einbindung der
rechtskreisübergreifenden Sprachkursberatung des Sozialamtes, die in Kooperation mit der
Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH (GEBA) stattfindet. Die Ansprechpartnerin
koordiniert die Sprachstandserhebungen und vermittelt in individuell abgestimmte
Sprachkursangebote.
Über Kurzberichte oder im regelmäßigen persönlichen Austausch zwischen dem Träger und dem
Kommunalen Integrationszentrum, teilweise im Rahmen der Teamsitzungen des
Teilhabemanagements,werdengrundlegendeInformationenzumKursgeschehenundzuindividuellen
LernverläufensowieweiterePlanungenpersönlichbesprochen.SokanninsbesondereinFälleneines
potentiellenvorzeitigenAbbruchsreagiertwerden.
Das innovative schul-, ausbildungs-, und berufsvorbereitende Kursangebot wurde im Zeitraum 01.03.
- 27.08.2021 durchgeführt; pandemiebedingt zunächst digital, ab 14.06.2021 in alternativer, hybrider
Lernform. Die Teilnehmendenrealisieren eine Präsenzschulung an vier Vormittagen pro Woche mit
zwei Unterrichtseinheiten. Zusätzlich stehen den Teilnehmenden täglich zwei weitere Einheiten zur
Verfügung,in welchen sie ergänzende und vertiefende Aufgaben in (digitaler) Eigenarbeit bearbeiten.
An einem weiteren Tagpro Woche findet der Kurs mit sechs Unterrichtseinheiten ausschließlich im
Distance-Learning-Format statt. Teilnehmendeohne Zugang zu digitalen Medien werden per Telefon
und mit vertiefenden Aufgaben in Schriftform betreut. Insgesamt wurden 21 Teilnehmerinnen und
Teilnehmeraufgenommen(davon12männlichund9weiblich).
Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen in der Umsetzung der
Bildungsangebote konnte in diesem Durchgang kein Kinderbetreuungsangebot unterbreitet werden.
Es gilt, diesen Bedarf für die kommenden Durchgänge abzuklären und entsprechende Plätze
einzurichten.
In der Umsetzung des Bausteins wurde deutlich, dass die Teilnehmenden sehr unterschiedliche
Sprachstände beherrschen (Alphabetisierungsbedarf bis zu mündlichen B2-Kenntnissen). Aufgrund
der pandemiebedingtenEinschränkungen konnte eine Sprachstandserhebungvor Beginn des Kurses
nicht durchgeführt werden. Für die Umsetzung bedeutet dies einen höchst binnendifferenzierten
Unterricht, in welchem stark individualisierte Aufgabenstellungen erteilt werden müssen. Teilweise
wird im Tandemverfahren gelernt, so dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit fortgeschrittenem
SprachniveauPersonenmitniedrigerenSprachständenunterstützen.

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Themenbildeteninsbesondere:
 LebeninderRegion
 Verbraucherthemen
 GrundprinzipiendesZusammenlebensinDeutschland
 Schulwesen,Ausbildungs-undArbeitsmarktinDeutschland
 sozialeSicherungssystemeinDeutschland.
Die individuellen Aufgaben konnten insbesondere über die onlinebasierte Lernplattform LearningView
gestellt werden. Sowohl in Präsenzsitzungen als auch im digitalen Teil des Angebotes wird die
Plattform daher weitergehend eingebunden und genutzt. Auch wurde deutlich, dass die digitalen
KompetenzendurchdietäglicheNutzungverschiedenerAnwendungenerweitertundgefestigtwerden
konnten.
Baustein 5 „Innovationsfonds“
Den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds hat die Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) für das Projekt „Zentrale Informationsstelle für
Identitätspapiere und Pässe“ vom Land NRW aufgrund einer eigenen Interessenbekundung NRW
erhalten. Ausländerrechtliche Regularien bilden das Nadelöhr für geflüchtete Menschen in Bezug auf
Möglichkeiten und Notwendigkeiten, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen bzw.zu behalten und
fortzusetzen. Hierbei spielen insbesondere die Mitwirkungspflichten der/des Einzelnen bzgl. der
Klärung der Identität und Beschaffung von Reisepässen eine entscheidende Rolle, um überhaupt
einen Zugang zu einem aufenthaltsrechtlichen Papier, welches einen längeren Aufenthalt in
Deutschland ermöglicht (Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung, Aufenthaltserlaubnisse – z. B.
nach den §§ 19d, 25a, 25b Aufenthaltsgesetz -AufenthG-), zu erhalten und nicht einem Arbeitsverbot
und weiteren Restriktionen, wie Wohnsitzauflage und nichtanrechenbaren Vorduldungszeiten, im
ZusammenhangmiteinerDuldungnach§60bAufenthGzuunterliegen.
Das Projekt wird seit dem 01.01.2021 von der GGUA mit direkter Landesförderung
eigenverantwortlich und ohne städtischen Finanzierungsanteil von zwei Projektmitarbeitenden
umgesetzt und stellt seit dem 01.09.2021 auf einer Online-Plattform laufend aktualisierte
Informationen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Passbeschaffung
und Beschaffung anderer Dokumente zur Identitätsklärung zur Verfügung. Zudem ist ein Internet-
Forum zum Erfahrungsaustausch abrufbar. Derzeit sind Informationen zu elf Ländern verfügbar,
außerdem ein Wissenspool mit einer Sammlung an Informationen zu Themen wie z. B.
Mitwirkungspflichten, Duldung nach 60b AufenthG oder Passbeschaffungskosten und
Sozialhilfeträgern.
Die GGUA und das Teilhabemanagement konnten aus der Praxis zahlreiche länderspezifische
Informationen sammeln und stehen in engem Austausch. Das Projekt wurde beim Workshop
„Informationen zu § 60b und gelingende Arbeitsstrategien“ des MKFFI in Kooperation mit dem Institut
für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR) der Frankfurt University of Applied Sciences (FOGS) allen
Teilhabemanagerinnen und -managern in NRW vorgestellt. Die Fortführung des Projekts über den
Durchführungszeitraum(30.09.2022)hinausistbeabsichtigt.
Baustein 6 „Teilhabemanagement“
Die Teilhabemanagerinnenund -manager sollen die Bedarfe der Geflüchteten ermitteln, ihnen Wege
der Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen und dabei ihre lebensweltliche Situation
berücksichtigen sowie ihre Motivation steigern. Langfristig sollen so die Integration in den
Arbeitsmarkt und die Unabhängigkeit von sozialen Leistungen gefördert werden. Die
trägerübergreifendvernetzteArbeitorientiertsichsowohlandenKlientinnenundKlientenalsaucham
System. Zum einen sollen die Menschen in ihren Handlungsmöglichkeiten gestärkt werden. Zum
anderensinddieRahmenbedingungenentsprechendzuentwickeln.

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Ein Flyer sowie auch ein Plakat zur Information für die Zielgruppe liegt in den Beratungsstellen sowie
bei den Kooperationspartnern aus. Insbesondere in der Ausländerbehörde sollen Personen aus der
Zielgruppe auf das Angebot aufmerksam gemacht werden. Die Kooperationen mit dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien, dem Sozialamt und dem Amt für Schule und Weiterbildung sind
vonbesondererBedeutung,umdenZugangfortlaufendsicherzustellen.
In der Regel finden die Beratungsgespräche in den Räumlichkeiten der jeweiligen Träger statt. Die
TeilhabemanagerinnenundTeilhabemanagerarbeitenzudemaufsuchend.DieBeratungsarbeitistseit
März 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt. Vor allem gestaltete sich die Akquise und
Neuaufnahme sehr schwierig. Die Beratung konnte teilweise nur telefonisch, per E-Mail oder per
Videokonferenz durchgeführt werden. Der Zugang zur Face-to-Face-Beratung wurde immer wieder
den jeweiligen Fassungen der Coronaschutzverordnung mit teilweise kreativen Lösungen (z. B.
BeratungenamFensteroderbeiSpaziergängen)angepasst.
Die Koordination erfolgt mit einer 0,5-Stelle im Kommunalen Integrationszentrum, die Stellen für die
operative Arbeit sind angesiedelt bei dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V.(1 x 0,5-Stelle),
der DRK Münster Sozialwerk gGmbH (1 x 0,5-Stelle, derzeit unbesetzt) und der Gemeinnützigen
Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (2 x 0,5-Stelle). Alle Fachkräfte verfügen über
langjährige Erfahrung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen, arbeiten nach dem Handlungskonzept
fürdasCaseManagementundhabenandenvomLandNRWangebotenenQualifizierungsseminaren
teilgenommen.
Basierend auf den Daten des Rechts- und Ausländeramts zur Antragstellung wurde von 226
Personen mit einer Duldung und 132 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im Alter zwischen 18
und 27 Jahren ausgegangen (Stand Januar 2020). Seit Beginn der Maßnahme konnten 101
Klientinnen und 32 Klienten aufgenommen werden. Personen mit einer Duldung bilden die primäre
Zielgruppe. Dabei ist insbesondere der Aufenthaltsstatus zum Zeitpunkt der Aufnahme sowie die
Absehbarkeit einer Erteilung des Duldungsstatus entscheidend. Personen mit einer
AufenthaltsgestattungbildendiesekundäreZielgruppe.
DieindividuellenBeratungsbedarfeundProblemlagenlagenmaßgeblichindenThemenfeldern:
 Sprachförderung
 Schulbildung
 FörderungderAusbildungsfähigkeit
 Berufsorientierung
 Arbeits-,Praktikums-und/oderAusbildungsplatzsuche
 aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen (hier v. a. das gesetzliche Beschäftigungsverbot
nachden§§60aAbs.6und60ai.V.m.60bAufenthG)
 ldentitätsklärung/Mitwirkungspflicht/Passbeschaffung
 persönlichePerspektiventwicklung
 Rassismus-undDiskriminierungserfahrungen
 physischeundpsychischeGesundheiteinschließlichgeistigerBeeinträchtigungen
 ExistenzsicherungundSchuldenproblematiken
 familiäreProbleme
 Wohnungsmarkt.
Bei der Mehrzahl der Fälle bestand eine Verschränkung verschiedener hier genannter Themen und
Bedarfe.DurchdieprofessionellelnterventionimRahmendesFallmanagementswerdennichtnurdie
geduldeten bzw.gestatteten Personen selbst, sondern ihre gesamte Umwelt in den Blick genommen
und der umfassende Unterstützungsprozess koordiniert. Die Teilhabemanagerinnen und -manager
nutzendabeialleNetzwerkkontaktederangeführtenRegelangeboteunddesEhrenamts.Ihnenfälltin
Abstimmung mit der koordinierendenStelle beim Kommunalen Integrationszentrumauch die Aufgabe
derZuweisungindieFörderbausteineaus„DurchstarteninAusbildungundArbeit“zu.

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Handlungsfeld “Integration in Vereine”
Um die ehrenamtlichen Ressourcen zu unterstützen sowie einheitliche Überblicke und Zugänge zur
münsterschen Vereinslandschaft und Freizeitgestaltung sicherzustellen, soll dieses Handlungsfeld in
Verbindung mit der Umsetzung der Landesinitiative professionalisiert werden. Die Vereine Iriba-
Brunnen e.V.(Coerde) und MuM Mehrgenerationenhausund Mütterzentrum e.V.(Gievenbeck) bieten
Orte der Begegnung für junge Erwachsene unabhängig von der Herkunft mit dem Wunsch nach
Freizeitgestaltung außerhalb der tatsächlichen oder zugeschriebenen Community. Beide Vereine
erhalteneinenZuschussfüreine0,5-Stelle.
Der Auftrag von Iriba-Brunnen e.V. ist seit Oktober 2020, informelle Bildungsangebote zu schaffen,
die sich an den Interessen junger Menschen orientieren (z. B. Stärkung von Medienkompetenz,
erlebnispädagogische Angebote, Begegnungsmöglichkeiten durch vielseitige gemeinsame
Aktivitäten). Alle Angebote haben einen diskriminierungssensiblen, empowermentorientierten Ansatz
und vertreten das Motto: „Zugang zu Freizeit = Zugang zur Gesellschaft“. Sie bieten Erholung, Spaß
und „leichte“ Momente im Kontext der Lebensrealität „Asyl & Flucht“, haben eine niedrigschwellige
Komm-Struktur und ziehen ihren Erfolg vor allem aus der Bewerbunginnerhalb der Zielgruppe selbst.
Zusätzlich motivieren die Fachkräfte die jungen Menschen das Angebot zu nutzen, um einen
Ausgleich zu ihren Alltagsbelastungen und Herausforderungen zu erlangen. Der anfänglich
pandemiebedingtedigitaleoffeneTreffwurdevonoffenenPräsenzangebotenabgelöst.
Das MuM übernimmt seit November 2020 innerhalb der Landesinitiative die Koordination
ehrenamtlicher Unterstützung in Stadtteilen, die aufgrund der Entfernung zur Innenstadt besonders
auf stadtteilinterne stabile Netzwerke angewiesen sind und einen hohen Anteil neuzugewanderter
Menschen verzeichnen. Zunächst war die Einrichtung eines offenen Begegnungsangebotes in
Präsenzmit rassismuskritischerBegleitungund die Installationeines Beratungsangebotesfür Vereine
geplant,die ihre Strukturenreflektierenmöchtenund ihre Angebotsstrukturenkultursensibelerweitern
möchten. Pandemiebedingt mussten digitale Ersatzangebote für die jungen Menschen entwickelt
werden.
Das Fehlen der persönlichen Beziehungen, technischen Ausstattung oder Rückzugsorte für die
Teilhabebeeinträchtigten die Reichweite erheblich. Die nun analogen Freizeitangebote werden über
dieSocial-Media-Präsenzendes VereinsundübervernetzteInstitutionenbeworbenundregegenutzt.
Hierbei fällt besonders auf, dass die Sprachkompetenzen und die Migrationsvorgeschichte der
zuständigenFachkraftbeiderZielgruppeeinenVertrauensvorschussbewirkt.InFolgebegleitungenzu
anderen Beratungsangeboten oder im Austausch mit dem Teilhabemanagement konnte dies als
hilfreiche Unterstützung im Integrationsprozess verzeichnet werden. Das vorhandene
Unterstützungssystem im MuM konnte ebenfalls bei der Suche nach Sprachpatinnen und -paten,
NachhilfeunterstützungundbeidemKnüpfenvonFreundschaftengenutztwerden.
Die Themen im offenen Treff spiegelten am stärksten einen Hilfebedarf bei der beruflichen
Orientierungwider.FolgendenThemenwurdenangesprochen:
 UnterstützungbeibürokratischenVorgängen
 HilfebeiderSuchenachSprachkursen
 OrientierungzuWegenindieAusbildung(Informatik,TanzundKunst)
 Übersicht zum Sportangebot in Münster, das u. a. in der „Interaktiven Stadtkarte“ für
Zugewandertedargestelltist.

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ZudemAngebotzurBeratungvonVereinenisteineöffentlicheInformationsveranstaltunggeplant.Ein
NetzfürmöglicheKooperationenwurdeaufgebaut,ersteKontaktewurdengeknüpftzu:
 FrauensportvereinMünstere.V.
 SozialberatungfürStudierende
 CaritasverbandfürdieStadtMünstere.V.
 DRKMünsterServicestelleAntidiskriminierungsarbeit,
 GemeinnützigeGesellschaftzurUnterstützungAsylsuchendere.V.
 HausderFamilieMünster
 SozialamtderStadtMünster
 SBHWestGmbH
 FreiwilligenAgentur.
Handlungsfeld “Gesundheit”
Das Handlungsfeld „Gesundheit“ konnte am 15.11.2020mit einer 0,5-Stelle bei Refugio an den Start
gehen. Zunächst wurde in enger Kooperation und Absprache mit der Geschäftsführenden Stelle
sowie mit dem Teilhabemanagement,dem Coaching und dem Handlungsfeld „Integration in Vereine“
ein Konzept entwickelt. Seit dem 04.01.2021 werden junge Geflüchtete mit prekärem
AufenthaltsstatusundpsychischerBelastungbzw.Erkrankungberaten.
Die Ziele der psychosozialen Beratung sollen sowohl durch Einzelberatung als auch durch
begleitendeniedrigschwelligeGruppenangebote(bislangpandemiebedingtnochnichtumsetzbar):
 Stabilisierung: zunächst Stresslevel und Belastungsfaktoren reduzieren, Potentiale erkennen,
mobilisieren,erweitern,Ressourcenaktivieren
 Entwicklung einer neuen Lebens- und Zukunftsperspektive und somit die Möglichkeit, der
Erfahrung von Folter, Gewalt, Verlust und Zerstörung, Ausgeliefertsein, Rassismus und
Ohnmachtetwasentgegenzusetzen
 BefähigungzueinereigenverantwortlichenLebensführung
 Aufbau und Stärkung von sozialen, persönlichen und professionellen
Unterstützungsnetzwerken, unter anderem durch Weitervermittlung in ambulante und
stationäreBehandlungsmaßnahmen
 Verbesserung des bedarfsgerechten Zugangs zu psychosozialer und psychotherapeutischer
Versorgung durch Netzwerkarbeit, Austausch und Fortbildung der Kooperationspartnerinnen
und-partner.
Die Zielgruppehatdie Möglichkeitsich telefonisch,perE-Mail oderpersönlichbei Refugiozu melden.
Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern ist möglich. Neun der derzeitig
Beratenen wurden vom Teilhabemanagement verwiesen. Sechs Klientinnen und Klienten waren
schon zuvor bei Refugio Münster in Behandlung/Beratung und wurden an das Teilhabemanagement
vermittelt. Sechs Personen sind derzeit noch anderweitig (GGUA, Jugendhilfe) bzw. über das
Coachingangedockt.
Die psychosoziale Beratung erfolgt lebensweltorientiert, ressourcenaktivierend, stabilisierend sowie
traumaspezifisch und zielt darauf ab, den Ratsuchenden Orientierung zu ermöglichen, ihre
Handlungsfähigkeitzu stärken(Empowerment)undihnenHandlungsräumezu erschließen.Hierdurch
soll die psychische Gesundheit gestärkt und verbessert werden, die Integration in den Arbeitsmarkt
sowie die Lernfähigkeit unterstützt werden. Die Symptomatik schwer traumatisierter Geflüchteter hat
oftmassiveAuswirkungenaufAusbildungschancenundIntegration.
Insbesondere die geduldeten Menschen (13) sind von großer Unsicherheit und Perspektivlosigkeit
betroffen. Auch die gestatteten Personen (5) haben kaum Aussicht auf Erfolg im Asylverfahren und
blicken in eine ungewisse Zukunft. Drei Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben,
erfahrennunimmerhinaufeinerEbeneeinezeitlichbegrenzteSicherheit,leidenaber,ebensowiedie
anderen,unterdenFolgenschwerbelastenderEreignissesowohlimHerkunftsland,aufderFluchtals
auchinDeutschland.

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Alle Personen berichten von massiven Einschränkungen im Alltag beispielsweise durch
Schlafstörungen, Gedankenkreisen, Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten. Einige
Personen sind so extrem belastet, dass sie Lebensüberdrussgedanken äußern. Mehrere Klientinnen
und Klienten berichten von diskriminierendenund rassistischen Erfahrungensowohl im Herkunftsland
als auch in Deutschland. Weitere Themen in der Beratung sind Substanzmissbrauch, mangelnde
Impulskontrolle, Ängste, Straffälligkeit, Identität, Wertekonflikte sowie Erwartungen und Druck der
AngehörigenimHerkunftsland.
Handlungsfeld “Integration in Arbeit”
VordemHintergrunddes demografischenWandelsstehenvor allemkleineundmittlereUnternehmen
vor der Herausforderung,den durchVerrentungbedingtenVerlustvon Fachwissen mit nachfolgenden
Fachkräften zu kompensieren. Hinzu kommt nicht selten, dass Unternehmen und Betriebe im
Arbeitsalltag wenig Ressourcen zur Verfügung stellen können, die Arbeitsatmosphäre auf der
interpersonalen und institutionellen Ebene so zu gestalten, dass wohlwollender Raum für
Sprachbarrieren, Missverständnisse und weitere Herausforderungengenügend berücksichtigt werden
können. Oft ist eine verkürzte Haltung hierbei, jungen geflüchteten Auszubildenden erst gar keinen
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten. Auch werden Beschäftigungsverhältnisse eingegangen,
ohne sich mit eventuell auftretenden Themenpunkten im Vorhinein auseinander gesetzt zu haben.
DiesführtzuFrustrationundstörtdenArbeitsfluss.
Das Kommunale Integrationszentrum bietet Beratung und Unterstützung rund um die Einstellung,
Beschäftigung und Qualifizierung von jungen geflüchteten Menschen an, auch unter Einbezug der
unterstützenden Angebote für die Zielgruppe im Rahmen der Landesinitiative. Ziel ist es, eine
institutionalisierte migrationsgesellschaftliche Praxis zu etablieren. Interessierte Betriebe können eine
Erstberatung und einen Begleitungsprozess anfragen. Die Umsetzung beinhaltet Strategien zu
bestmöglichen Teilhabechancen geflüchteter junger Menschen in Unternehmen, Risiken und
Möglichkeiten ausländerrechtlicher Vorgaben, langfristige Unternehmensbindung sowie eine
migrationssensible,wertschätzende,stabileundinklusiveBetriebsführung.
Ursprünglich war die Anwerbung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch
Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dies musste pandemiebedingt so angepasst werden, dass zu
Beginn der Fokus auf die Konzeption gelegt und ab Frühjahr 2021 die Begleitung eines Modell-
Betriebes begonnen wurde. Dies ist mit der Cinema Filmtheater GmbH ein etabliertes Unternehmen
mit einem Kino und einem Gastronomiebetrieb, das durch ein Beratungsgespräch für eine
VeranstaltungzudenMünsteranerWochengegenRassismusaufdasAngebotaufmerksamwurde.
Die Cinema Filmtheater GmbH beschäftigt an der Warendorfer Straße 45 – 47 in verschiedenen
Arbeitsbereichen momentan bei noch eingeschränkten Öffnungszeiten knapp 30 Personen. Im
Vollbetrieb arbeiten 40 bis 45 Menschen in der Firma, sowohl in Voll- wie auch Teilzeit, als
Werkstudentinnen und -studenten oder als 450-Euro-Kraft. Einsatzbereiche sind Büro, Küchen- und
Servicearbeit im Café Garbo, Kinoeinlass und -vorführung, Sonderveranstaltungen im
Veranstaltungsraumneben*anundReinigung.
ZurStrukturundBiografiederMitarbeitenden:
 18-25Jahre:33%
 25-35Jahre:44%
 35-45Jahre:11%
 >45Jahre:12%
 weiblich(45%),männlich(45%),nicht-binär(7%),nichtbekannt(3%)
 miteigenerMigrations-oderFluchtbiografie:5,davon3Leitungskräfte
 mit regelmäßig bei der Ausländerbehörde zu beantragender und verlängernder
Arbeitserlaubnis:3

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Potentielle Diskriminierungsformen in diesem wie in anderen Betrieben sind u. a. Rassismus,
Sexismus, Ableismus (= Ungleichbehandlung, Grenzüberschreitungen und stereotype Zuweisungen,
die Menschen aufgrund ihrer Behinderung erfahren) sowie Homo- und Transphobie.Beratungen von
anderen Stellen z. B. zum Thema interkulturelle Öffnung, Beschäftigung von geflüchteten Menschen,
rassismuskritischeÖffnunggabeszuvornicht.
Neben einer Grundlagenschulung zum Thema „Diskriminierung & Flucht“ für die Leitungskräfte des
Betriebes wurde eine gemeinsame Selbstverpflichtung als internes Leitbild erarbeitet. Die
Leitungsebene wurde bei diskriminierungssensiblen Stellenausschreibungen und
Bewerbungsverfahren begleitet und konnte innerhalb kürzester Zeit eine Veränderung des
Betriebsklimas verzeichnen. Mehrere neue Mitarbeitende (mit und ohne Fluchterfahrung) gaben an,
dass sie sich durch die explizit diskriminierungssensiblen Stellenausschreibungen zur Bewerbung
ermutigtgefühlthabenundsicheinendiskriminierungssensiblenArbeitgeberwünschen.Innerhalbder
Beratung wurde der Kontakt zu den Integrationslotsen der Industrie- und Handelskammer hergestellt.
Der Betrieb strebt zukünftig die Zertifizierung als Ausbildungsbetrieb an und möchte jungen
geflüchteten Menschen ein sicheres Ausbildungsverhältnis ermöglichen. Zusätzlich intensiviert der
Kinobetrieb die Kooperationen mit den Antidiskriminierungsstellen, dem Integrationsrat und den
Migrantenselbstorganisationen in Münster um den Ort „Kino“ zu einem Ort der Spannung, Erholung
unddesLernenszumachen.
Zusammenfassung
In der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wurde die
Richtlinie aktuell so angepasst, dass die Laufzeit der Bausteine 1 - 4 bis zum 30.06.2023 verlängert
wurde. Die genauen Voraussetzungenund Bedingungen werden vom Land NRW noch mitgeteilt, die
Förderrichtlinie wurde entsprechend angepasst und ist auf der Webseite der Landesinitiative
veröffentlicht.AuswirkungenaufdieFörderungundsomit gesamteFinanzierunginkl. derEigenanteile
der Träger und eventuell weiterhin erforderlicher städtischer Zuschüsse sind noch nicht bekannt und
zu beziffern. Die Bausteine 5 und 6 sowie die Stellen in den Handlungsfeldern sind bis 30.06.2022
befristet.
Ein zentralesZiel derInitiativeist einelebensweltorientierteundganzheitlicheBetrachtungderjungen
geflüchtetenMenschen:

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 Lebensunterhalt (im Sinne von finanzieller Unabhängigkeit aber auch Umgang mit
Geld/Schulden)
 Teilhabe(imSinnevonrechtlich-politischerTeilhabedurchaufenthaltsrechtlicheErfolge)
 Unterkunft
 Ausbildung,Arbeit
 Gesundheit (im Sinne von körperlicher,seelischer und psychischer Unversehrtheit, Schutz vor
undBegleitungbeigesundheitlichenBeschwerden)
 Sport,Freizeit(imSinnevonErholungs-undEntfaltungsmöglichkeiten)
 Bildung,Spracherwerb
 Soziale Integration (im Sinne von Freundschaften, Liebesbeziehungen,
Nachbarschaftskontakte,subjektivesWohlbefindenimStadtteiletc.)
In der Umsetzung des Gesamtkonzeptes konnten Erfolge, Hürden und Lücken sowie Ansätze für
mögliche Verstetigungen festgestellt werden. In einigen Themen können Übergänge in das
Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement NRW gestaltet werden, an dem die Stadt
Münster teilnimmt (vgl. Vorlage V/0409/2021). Einige wichtige Bedarfe sind nach aktuellem Stand
jedochunzureichendgedeckt.
Lebensunterhalt
Die Bereiche Lebensunterhalt und Finanzierung sind für die jungen Menschen im Leistungsbezug
(hier SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz) von besonderer Bedeutung und durch besonderen
Beratungsbedarf geprägt. Die Klärung von finanziellen Fragen sowie eine solide Beratung in
sozialrechtlichen Fragen bilden häufig ein Fundament für weitere Schritte im Integrationsprozess.
Diese Bedarfe werden sowohl vom Teilhabemanagement im Rahmen der Sozialberatung als auch
von Coaches in der individuellen Beratung und Alltagsbewältigung aufgegriffen. Dazu wurde das
Schulungsangebot des Projekts „Get In“ der Verbraucherzentrale NRW in Anspruch genommen.
Sowohl zur Leistungsabteilung des Sozialamtes als auch zur Schuldnerberatung konnten gute
Kontakteaufgebautwerden.
Wenn Schulden bestehen, ergeben sich eine Abhängigkeit von Transferleistungen, geringere
TeilhabechancenundeingeringerersozioökonomischerStatus.FehlendePräventionsangebotesowie
lange Wartezeitenfür die Beratung in der Schuldner- und Insolvenzberatungverschlechtern die Lage.
Dazu kommen besondere Belastungen wie z. B. die Versorgung von Angehörigen im Herkunftsland
oder hohe Passbeschaffungskosten. Neben den begrenzten ökonomischen Ressourcen, die den
jungen Menschen im Leistungsbezug oder durch Ausbildungsvergütung zur Verfügung stehen, lässt
sich ein Punkt vermehrt benennen: Junge geflüchtete Menschen haben häufig erhebliche
Schwierigkeiten mit den unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten (z. B. Ratenfinanzierung) und dem
Erlernen von wirtschaftlichem Handeln mit begrenzten Ressourcen. Hierbei benötigen Sie
fachkundigeBegleitungundHeranführunganeineeigenständigefinanzielleLebensweiseinMünster.
AufenthaltsrechtlicheSituationundTeilhabe
Zwischen dem Teilhabemanagement und der Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde,
insbesondere in der Fachstelle humanitäre Aufenthalte, konnte eine gute Kommunikationsstruktur
etabliert werden. Dies schlägt sich in vielen Fällen in der Erfüllung von Mitwirkungspflichten und
Integrationsleistungen sowie durch eine positive Entwicklung von Perspektiven nieder. Einige
Klientinnen und Klienten des Projekts konnten ihre aufenthaltsrechtliche Stellung – insbesondere bei
erfolgreichem Ausbildungsabschluss – verbessern. Auch im Bereich von Härtefallanträgen gibt es
einehoheKooperationsbereitschaft.
Hervorzuheben ist ebenfalls die aktive und systematische Überprüfung von Bleiberechten für
ausreisepflichtige Jugendliche und Erwachsene nach §§ 25a und b AufenthG sowie die proaktive
Beratung, die in der Ausländerbehörde bereits im Rahmen der Förderung über das Kommunale
IntegrationsmanagementNRWaufgenommenwurde.

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Esistzudemfestzuhalten,dassimVergleichzuanderenKommunenverhältnismäßigwenigFällevon
Arbeitsverboten im Rahmen der Pflicht zur Identitätsklärung nach § 60b AufenthG zu verzeichnen
sind.
Der mit der Zielgruppe definierte unsichere Aufenthaltsstatus, der durch eine Duldung und eine
Aufenthaltsgestattung grundsätzlich vorliegt, behält im Grundsatz aber die negative Wirkung auf die
Fähigkeiten zu Integrationsleistungen und erschwert die Perspektiventwicklung im Sinne der
Landesinitiative. Dies ist nicht nur rein rechtlich durch mangelnden Zugang zu Regelangeboten
gegeben, sondern zeigt sich oftmals auch in der psychischen Verfassung der Klientinnen und
Klienten. Für einige Personen ist die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit der einzige Weg, um
eine längerfristige Aufenthaltsperspektive zu erreichen. Die Aufnahme der Arbeits- oder
Ausbildungsstelle ist dabei oft an den Ablauf der aufenthaltsrechtlichen Stellung geknüpft, so dass in
vielen Fällen eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen wird, die nicht den eigenen Neigungen und
Fähigkeiten entspricht, zum Teilmit noch nicht ausreichenden Sprachkenntnissen. Das Scheitern ist
dabei teilweise „vorprogrammiert“ und wirkt sich negativ sowohl auf die Klientinnen und Klienten als
auchaufArbeitgebendefürzukünftigeAusbildung-/Arbeitsverhältnisseaus.
Angestrebt wird eine Verstetigungder Kooperationsstruktur zwischen dem Teilhabemanagementund
den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde. Diese gewinnbringende Kooperation und der
Informationsaustausch sowie der Dialog in Einzelfällen wird auch im Rahmen des Kommunalen
Integrationsmanagements NRW fortgesetzt und weiterentwickelt. Weiterhin wünschenswert ist eine
großzügige Nutzung von Ermessensspielräumen im Rahmen der geltenden gesetzlichen
BestimmungenzugunstenvonErmöglichungsstrategien.
Zu berücksichtigen ist die aktuelle Entwicklung in Afghanistan, da Afghaninnen und Afghanen eine
verhältnismäßiggroßeGruppeunterdenKlientinnenundKlientendarstellen.Eine Rückführungist für
diesePersonengruppederzeitnichtrealistischundeinePerspektiventwicklungdringenderforderlich.
Wohnen/Unterkunft
Einige junge Menschen konnten dank der intensiven Unterstützung der Coaches Wohnungen
beziehen. Allerdings können die für die Zielgruppe bekannten Probleme (zu wenig bezahlbarer
Wohnraum, kein Anrecht auf Wohnberechtigungsschein, schlechtere Chancen aufgrund von kurzen
Aufenthaltszeiten, Diskriminierung und verringerte Teilhabechancen auf dem Wohnungsmarkt,
fehlendeUnterstützungsangebote)imRahmenderLandesinitiativenichtgelöstwerden.
Der Zugang zum Wohnungsmarkt wurde bereits als Bedarfslage für das Kommunale
Integrationsmanagement NRW erfasst. Dort und im Handlungsfeld „Wohnen und sozialräumliche
Stadtentwicklung“ des Migrationsleitbildes soll die Problematik im Blick behalten und bearbeitet
werden.
Ausbildung/Arbeit
Die Zielgruppe der 18 - 27jährigen Geduldeten und Gestatteten verfügt über gemeinsame Merkmale
und besondere Bedarfe, die sich sowohl auf ihr junges Alter als auch auf den unsicheren Aufenthalt
und die Perspektive der Arbeitsmarktintegration beziehen. Sowohl die besonderen Problemlagen der
jungen Menschen als auch der dringende Bedarf an Qualifizierungs- und Förderangeboten zur
Arbeitsmarktintegration sind entscheidende Merkmale, die sich in der Arbeit in der Landesinitiative
deutlich zeigen. Die Projektkonzeption für diese Zielgruppe wird daher als sehr sinnvoll erachtet. Die
Erfahrungendes Teilhabemanagementszeigt, dass die Arbeit im Rahmen des gezielt auf die Bedarfe
ausgerichteten Programms und des ganzheitlichen Ansatzes daher besonders effektiv ist. Diese
Erkenntnis ist insbesondere mit Blick auf das Auslaufen des Teilhabemanagementsam 30.06.2022
und die Schaffung von Übergängen – für Einzelpersonen und die Zielgruppe als solche – in das
LandesprogrammKommunalesIntegrationsmanagementNRWvonBedeutung.

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Der häufig schwierige bzw.fehlende Zugang der Zielgruppe zu Ausbildung und Arbeit kann vielfältige
Gründe haben: fehlende Arbeitserlaubnis, Skepsis bei Unternehmen wegen einer unsicheren
aufenthaltsrechtlichen Situation, häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse, fehlende Anerkennung von
Abschlüssen, sprachliche Hürden, Diskriminierung und Rassismus am Arbeitsplatz oder in der
Schule, unzureichende Unterstützungsangebote, fehlende Empowermentangebote, sprachliche
Probleme (insbesondere bei berufsbezogener Fachsprache), falsche Vorstellung über Ausbildungs-
undBerufsinhalte.Zu bedenkensind auch die häufig prekärenVerhältnissez. B. bei Zeitarbeitsfirmen
oderimNiedriglohnsektor.
Aus Sicht der Beteiligten ist im Sinne der Verstetigung der erzielten Erfolge die nun vorgesehene
Fortführung der Bausteine 1 - 4 über den 31.12.2022 hinaus zu begrüßen. Insbesondere im Bereich
derAusbildungs-undArbeitsaufnahmezeigtsichdeutlich,dassdieZielgruppevonindividuellenLern-
und Coachingangeboten profitiert und diese als „Türöffner“ teilweise dringend benötigt. Zu
berücksichtigen ist auch, dass die Pandemie die Kontaktaufnahme und den sozialpädagogischen
Beziehungsaufbau zur Zielgruppe verzögert hat und gleichzeitig den Unterstützungsbedarf junger
geflüchteter Menschen in prekären Aufenthaltssituationen erhöht hat. Die digitalen Lösungen kamen
primär der Verwaltungsstruktur und den Fachkräften zu Gute, die digitale Teilhabe an (Aus-
)BildungsangebotenkamfürdiejungenMenschenverspätet.
(Psychische)Gesundheit
Das Angebot von Refugio wird von der Zielgruppe so gut angenommen,dass die Kapazitäten der 0,5
Stelle ausgelastet sind und bereits Wartezeitenentstehen. Die Klientinnen und Klienten berichten von
einer deutlichen Entlastung durch die Gespräche und Übungen. Innerhalb der psychosozialen
Begleitung konnten u. a. Vermittlungen in kunsttherapeutische Angebote, zu niedergelassenen
Psychotherapeutinnen und -therapeuten und zum Gesundheitsamt (z. B. bei Begutachtungen im
Rahmen jugendpsychiatrischer Anliegen) gelingen. Durch eine allgemein positive Haltung zur
Nutzung von psychotherapeutischen Angeboten innerhalb der Landesinitiative können von allen
FachkräftenmöglicheUnsicherheitenundSchamgefühlegutbegleitetwerden.
Die zum Teilsehr umfangreichen Fälle erfordern eine umfangreiche Vor- und Nachbereitungszeit (z.
B. Terminvereinbarungenbei der LWL-Ambulanz, Begleitung in die Klinik bei akuter Suizidalität) bzw.
intensive Absprachen mit anderen beteiligten Akteuren. Insbesondere die geduldeten Personen sind
von großer Unsicherheit und Perspektivlosigkeit betroffen, gerade mit Blick auf die geringen
Erfolgsaussichten im Asylverfahren und die ungewisse Zukunft. Hinzukommen gesundheitliche
Folgen schwer belastender Erfahrungen im Herkunftsland, auf der Flucht als auch in Deutschland.
Mehrere Klientinnen und Klienten berichten von diskriminierenden und rassistischen Erfahrungen im
HerkunftslandundinMünster.
Die gesellschaftlichen und individuellen Folgen mangelnder Versorgung im Bereich psychischer
Gesundheitim Kontextvon Flucht,Krieg, MigrationundDiskriminierungserfahrungensind massiv.Ein
stabiles Angebot mit ausreichend qualifiziertem Personal und verlässlichen Kooperationsnetzwerken
sollte angestrebt werden. Stabilisierende Angebote im psychosozialen Bereich ermöglichen
Resilienzbildung und befähigen, mit Krisen umzugehen und sich frühzeitig den bestehenden
Unterstützungsangeboten anzuvertrauen. Es zeigt sich deutlich, dass auch in der Altersgruppe der
jungen Geflüchteten der Bedarf an psychosozialer Unterstützung weitaus höher ist, als mit der 0,5-
Stelle geleistet werden kann. Auch ist die Einbindung von Migrantenselbstorganisationen und von
Fachkräften aus dem psychosozialen Bereich mit Migrationsvorgeschichte und mehreren
Sprachkompetenzenwünschenswert.

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SportundFreizeit
Die Freizeitangebote haben ein empowermentorientiertes Konzept und bieten Räume für Heilung,
Austausch und Vernetzung. Auch können dort Strategien entwickelt werden, um einen konstruktiven
UmgangmitHerausforderungenimKontextSpracherwerbundArbeitsmarktintegrationzuerlernen.
Durch die strategische Platzierung der Angebote in den Stadteilen sowie die Perspektiven,
Fachkompetenzen und Mehrsprachigkeit der Träger und Kräfte bieten die Angebote eine wertvolle
Ergänzung zu den bestehenden Strukturen der Freien Wohlfahrtspflege und Stadtverwaltung. Das
offene Angebot ermöglicht einen stabilen Vertrauensaufbau sowie die Entfaltung der individuellen
PersönlichkeitderjungenMenschenunterBerücksichtigungallihrerThemen.
Durch die mehrsprachige Werbung wurde Vertrauen gewonnen, untereinander unbekannte junge
Menschen wurden miteinander vernetzt und erste empowernde Angebote initiiert. Aus den neuen
offenen Angeboten konnten Teilnehmende in die Regelangebote des MuM und von Iriba-Brunnen
verwiesen werden. Ein Teilder jungen Erwachsenen hat während der Teilnahmeam Freizeitangebot
selbstdenWunschunddieKraftentwickelt,sichindenVereinenehrenamtlichzuengagieren.Sosind
Kontakte auf Augenhöhe entstanden. In den freizeitpädagogischen Angeboten konnten immer wieder
ZugangsbarriereninBezugaufBehördenundSpracherwerbbesprochenundFragenzurOrientierung
in Ausbildungsberufe (insbesondere in den Bereichen Informatik, Tanzund Kunst) und zu Angeboten
vonSport-undFreizeitvereinenbearbeitetwerden.
Soziales und kulturelles Kapital sind für junge geflüchtete Menschen schwer erlangbare Bereiche.
DieswirdinderArbeitvomMuMundvonIriba-Brunnenmehralsdeutlich.DiekonzeptionellePlanung
sieht vor, künftig auch erlebnispädagogische Elemente, Wanderungen, Radtouren und Besuche im
Münsterland an ruhigen Orten zum Entspannen und Kraft schöpfen anzubieten. Diese Angebote
stehen als Ausgleich zu den oftmals erschöpfenden Anforderungen im Bereich Spracherwerb und
Einstieg in die Berufswelt. Die niedrigschwellige Angebotsstruktur und der Peer-to-Peer-Ansatz (=
Angebot von Betroffenen für Betroffene, das heißt, die beratende und die ratsuchende Person
verfügen über ähnliche Erfahrungen oder befinden/befanden sich in vergleichbaren
Lebenssituationen.)sindAlleinstellungsmerkmaledieserAngebote.
Einige Personen können durch konkrete kurzfristige Begleitung eigenständig ihre Angelegenheiten
meistern. Es wird aber dauerhaft Menschen geben, für die das Thema Migration und Flucht eine
erhebliche Belastung darstellt. Für diese Menschen kann das geschaffeneAngebot im Handlungsfeld
„Integration in Vereine“einen geschützten Raum bieten, in dem die zuständigen Fachkräfte mit ihnen
aus freizeitpädagogischer Perspektive Selbstvertrauen und Stabilität schaffen um die
Herausforderungen des Alltags nach der Zuwanderung dauerhaft meistern zu können. Dies ist auch
außerhalb der Zielgruppe der Landesinitiative für Menschen mit Einwanderungsgeschichte wichtig.
Die Ausdehnung des Personenkreises und Kooperation mit dem Landesprogramm Kommunales
Integrationsmanagement NRW, insbesondere mit den Beraterinnen und Beratern im Case
Management,istsinnvoll.
BildungundSpracherwerb
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das schul-, ausbildungs-, und berufsvorbereitende Kursangebot
verzögertundinalternativerLernformgestartet.Hierist hervorzuheben,dassdieTeilnehmendentrotz
teils geringer digitaler und sprachlicher Kompetenzen eine hohe Motivation gezeigt haben, auch und
vor allem während der Pandemie weitergehende Sprachkenntnisse zu erwerben. Die Dozentinnen
und Dozenten können in vielen Fällen einen soliden Erwerb an Sprachkenntnissen feststellen,
obgleich der Präsenzunterricht in Kombination mit begleiteten Selbstlernphasen als eher
gewinnbringendeingestuftwird.
Da eine Einstufung der Sprachniveaus im digitalen Verfahren nicht möglich war, konnte eine
zielführende Zuordnung in verschiedene Sprachkursangebote nicht erfolgen. Auch das alternativ

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erarbeitete und dem Land NRW vorgelegte Konzept zur individuellen Förderung und Begleitung im
digitalenFormatkonnteimRahmendergeltendenFörderrichtlinienichtumgesetztwerden.

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Infolgedessenist die sprachliche Heterogenitätder Teilnehmendensehr hoch ausgeprägt.Mithilfe der
SprachstandserhebungvorBeginnderneuenKursangebotedesBausteins4solleinemöglichsthohe
Passunghergestelltwerden.
Unter den Teilnehmenden besteht insbesondere der Wunsch, an Sprachkursangeboten mit
Abschlusszertifikat teilzunehmen. Dies ist vor dem Hintergrund der langfristigen Integration in den
Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt von hoher Bedeutung. Allerdings wird bei den schul-, ausbildungs-
und berufsvorbereitenden Kursangeboten nicht für alle Sprachniveaus die Mindestteilnehmerzahl 6
erreicht. Wünschenswert wäre die Möglichkeit, Teilnehmende in bestehende Sprachkursangebote
integrieren zu können, so dass in allen Fällen ein individuell abgestimmtes Angebot unterbreitet
werdenkann.EinevonderGeschäftsführendenStelleangeregteÄnderungderFörderrichtliniewarim
laufendenFörderzeitraumnichtmöglich.
Des Weiteren wird über die Sprachkursberatung eruiert, ob trägerübergreifend ein Quereinstieg in
Jugendintegrationskursemöglich ist. Hierzu müssen die aktuellenModullaufzeitensowie der jeweilige
Sprachstand erfasst und abgeglichen werden. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der
rechtskreisübergreifenden Sprachkursberatung im Sozialamt der Stadt Münster sowie
KooperationsträgerninderRegion.
Im Rahmen der bestehenden Einbindung und Vernetzung des Förderbausteins 4 in der Umsetzung
beim Träger ist eine Verstetigung der innovativen Sprachkursangebote wünschenswert. Der Zugang
für die Zielgruppe sollte im Kontext der Arbeitsmarktintegration dauerhaft sichergestellt werden. Es
zeigt sich innerhalb der Landesinitiative – insbesondere im Bereich der Arbeits- und
Ausbildungsvermittlung und im Kontakt mit Arbeitgebenden – dass Sprachkenntnisse eine der
Grundvoraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit darstellen. Der systematische Spracherwerb
istgrundsätzlicheffizienteralsinformellerworbeneKenntnisse.DiejungenErwachsenenmeldetenan
mehrerenStellenzurück,dass dieSprachkursangebotezusätzlichdenVorteileinerTagesstrukturund
sozialenKontaktenbieten.
Ausblick
Bis Mitte 2022 soll eine Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Münster im Bereich Migration und
Behinderung, mit der Beratungsstelle Pro Familia im Bereich Migrationssensible Ehe- und
Familienberatung, mit dem Integrationsrat für die politische Teilhabe und mit den
Migrantenselbstorganisationen im Bereich des migrantischen Ehrenamts aufgenommen sowie ein
AusbaudesEhrenamtsinsgesamtimProjektintensiviertwerden.
Die Geschäftsführende Stelle wird sich mit dem Land NRW zu den Rahmenbedingungen für die
geplante Fortführung der Förderbausteine 1 - 4 der Landesinitiative über den 31.12.2022 hinaus
austauschen. Die Zuweisung der Klientinnen und Klienten erfolgt nach Beendigung des
Teilhabemanagements über die ebenfalls im Kommunalen Integrationszentrum angesiedelte
Koordination des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement NRW. Die Übergänge
werden bereits jetzt in den Blick genommen, um die weitere enge und fokussierte Begleitung der
Zielgruppe und den Transfer des Wissens aus der Beratungstätigkeit zu ermöglichen. Das
Kommunale Integrationsmanagement NRW ist im Baustein Case Management darauf ausgelegt, für
Menschen mit komplexen Bedarfslagen ein abgestimmtes Beratungssetting zu organisieren bzw. zu
stellen.
Im Sinne des in Münster entwickelten ganzheitlichen und lebensweltorientierten Gesamtkonzeptes
der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollten die
zusätzlichzudenlandesgefördertenMaßnahmenbearbeitetenBereicheweiterberücksichtigtwerden.
Eine Fortführung der geschaffenen Struktur erscheint sinnvoll, um die erforderliche und bewährte
Unterstützung weiter zu ermöglichen. Die Mittel und somit auch die Verträgefür die vier 0,5-Stellen in
denHandlungsfeldernlaufenam30.06.2022aus.

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Für das Sensibilisierung- und Beratungsangebot für Unternehmen („Integration in Arbeit“) entwickelt
das Kommunale Integrationszentrum bis zum Projektende eine Struktur mit kooperierenden
PartnerinnenundPartnern,umeineWeiterführungzugewährleisten.
MuM und Iriba-Brunnen („Integration in Vereine“) sowie Refugio („Gesundheit“) können die in der
Freizeitgestaltung und im psychosozialen Bereich mit intensiver Vertrauensarbeit aufgebauten
Angebote ohne die bisherigen personellen Ressourcen nicht aufrechterhalten, so dass es hier keinen
Anschlussgibt.
Das Konzept des Kommunalen Integrationsmanagements NRW ist auf die Weiterentwicklung und
Anpassung von Leistungen und Angeboten der Verwaltung und weiterer Träger für Menschen mit
Einwanderungsgeschichteausgelegt.Es sollen ImpulsegegebenundentsprechendeVereinbarungen
mitdenim RegelsystemVerantwortlichengetroffenwerden.DieFinanzierungeigenerMaßnahmenist
überdasProgrammnichtmöglich.
I.V.
gez.
ThomasPaal
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (6)

26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2021 Integrationsrat
TOP 4.2 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 45

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0724/2021
Typ
Vorlagen
Datum
24.09.2021
Erstellt
21.09.2021 17:39