V/0724/2021
Landesinitiative "Gemeinsam klappt´s" / "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" - Zwischenbericht zur Umsetzung des Gesamtkonzepts
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
3262 Zeichen
Anlage A zur V/0724/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage V/0285/2020 wurde das Gesamtkonzept zur Umsetzung der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ mit den Beschlüssen des Rates zu den Anträgen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Integration von Geflüchteten steigern“ und „Münster integriert in Ausbildung – ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen – Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen/Organisationen“ zum Haushalt 2019 beschlossen. Diese Berichtsvorlage gibt den angekündigten Überblick über die bisherige Umsetzung mit einem ganzheitlichen Ansatz, der sich an der Lebenswelt der Zielgruppe „Geduldete und gestattete Menschen von 18 bis 27 Jahre“ orientiert. Zusätzlich wird dargestellt, wann die Bausteine und Angebote auslaufen sowie ob und welche Übergänge und Anschlüsse vorhanden sind. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage hat Bezug zu folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: o mit hoher Umwelt- und Naturqualität o mit breitem Freizeit- und Sportangebot o mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranzdurch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. o Das T eilziellautet: Verbesserung der Bildungs- und T eilhabechancenvon jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die zurzeit mit unsicherer Bleiberechtsperspektive in Münster leben. Zudem beschreibt die Vorlage Maßnahmen zu einigen Leit- und T eilzielendes Migrationsleitbildes, insbesondere für das übergeordnete Leitziel „Überwindung von Rassismus und Diskriminierung“ sowie in den Handlungsfeldern Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Sprachen, Gesundheit und Pflege, Sport und Freizeit und Soziale Leistungen und Dienste. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen für die kommunale Integrationsarbeit sind das T eilhabe- und Integrationsgesetz NRW sowie der Beschluss zum Migrationsleitbild der Stadt Münster (V/0203/2019). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird die Umsetzung insbesondere von Maßnahmen zur Bildung und T eilhabeim Querschnittsthema „Migration“ ermöglicht werden. Der Fokus liegt auf der Gruppe der jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit unsicherer Bleiberechtsperspektive. In den beschriebenen Maßnahmen und Angeboten wird auch diversityspezifisches Wissen vermittelt, so dass die Vorlage ebenfalls Relevanz für die Gleichstellung, Demografie und Inklusion hat.
Berichtsvorlage
57945 Zeichen
V/0724/2021 V/0724/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Landesinitiative"Gemeinsamklappt´s"/"DurchstarteninAusbildungundArbeit"-Zwischenbericht zurUmsetzungdesGesamtkonzepts Beratungsfolge 26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 27.10.2021 Integrationsrat Bericht 28.10.2021 AusschussfürKinder,JugendlicheundFamilien Bericht 09.11.2021 AusschussfürSchuleundWeiterbildung Bericht 10.11.2021 Hauptausschuss Bericht 10.11.2021 Rat Bericht Bericht: Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 13.05.2020 die Vorlage V/0285/2020 (Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" - Umsetzung der Förderbausteine und Einbindung der Anträge "Integration von Geflüchteten steigern" und "Münster integriert in Ausbildung ...") beschlossen. Dieser Bericht gibt den angekündigten Überblick über die bisherige Umsetzung des Gesamtkonzeptes, das einen ganzheitlichen und lebensweltorientierten Ansatz im Leben der jungen geflüchtetenMenschenimHinblickaufihregesellschaftlichenTeilhabechancenverfolgt. Sprache, (Aus-)Bildung und Arbeit sind unerlässlich für die Teilhabeam gesellschaftlichen Leben und damitFundamentderBereiche,in denendie Landesinitiative„Gemeinsamklappt´s“/ „Durchstartenin Ausbildung und Arbeit“ eingebettet ist. Menschen mit individuellen Förderbedarfen, insbesondere Geduldete und Gestattete, brauchen für eine nachhaltige Integration eine Vielzahl von Unterstützungsansätzen. Diese sollten am persönlichen Potential und den individuellen Bedarfs- und Lebenslagen der Menschen anknüpfen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Landesinitiative (Fördervolumen 50 Millionen Euro) einen modularen Ansatz entwickelt, der dazu beitragen soll, junge Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf im Alter von 18 bis 27 Jahren in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) tragen die Initiative gemeinsam. DezernatIV/Kommunales Integrationszentrum 08.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrGunsthövel Telefon:492-7085 Gunsthoevel@stadt- muenster.de -18- V/0724/2021 Bei der Umsetzung der Initiative gilt es, die Potentiale der jungen Menschen zu entdecken und zu fördern und Unterstützung bei der Entwicklung individueller Bildungsbiografien zu bieten. Vor allem der Zugang zum Arbeitsmarkt und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von SozialleistungensowieeinegesichertegesellschaftlicheTeilhabesindZielederInitiative. DievorgegebenenProjektschrittederLandesinitiativesind: 1. SchaffungeineslokalenBündnisses 2. Datenlageverbessern 3. BedarfeundAngebotslückenanalysieren 4. EntwicklungzielführenderAngebote. Die Initiative wird durch das Kommunale Integrationszentrum als Geschäftsführende Stelle koordiniert. Mit der Durchführung der einzelnen Förderbausteine wurden freie (Bildungs-)Träger beauftragt. Im Rahmen der Initiative können sechs Förderbausteine genutzt werden, die die jungen Menschen dabei unterstützen sollen, perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können: 1. Coaching 2. BerufsbegleitendeQualifizierungund/oderSprachförderung 3. NachträglicherErwerbdesHauptschulabschlusses 4. Schul-,ausbildungs-undberufsvorbereitendeKursesowieJugendintegrationskurse 5. Innovationsfonds 6. Teilhabemanagement(Gemeinsamklappt's). Im Innovationsfonds (Förderbaustein 5) stellt das Land finanzielle Mittel für kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen, zur Verfügung.Hier wird in Münster der Projektvorschlag „GK.zip – Zentrale Informationsstelle für Identitätspapiere und Pässe“ der GemeinnützigenGesellschaftzurUnterstützungAsylsuchendere.V.gefördert. Da die Beschlüsse des Rates zu den Anträgen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Integration von Geflüchteten steigern“ und „Münster integriert in Ausbildung – ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw.jungen Erwachsenen – Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen/Organisationen“ zum Haushalt 2019 bereits vor der Veröffentlichung der Landesinitiative auf ein nachhaltiges Konzept für junge Geflüchtete abzielte, wurden die vorgesehenen städtischen Mittel in enger Verzahnung mit den Angeboten der Landesinitiativen eingesetzt. Die Eigenanteile der Träger in den Bausteinen 1 - 4 werden zur Hälfte übernommen, zusätzlich wurden vier 0,5-Stellen für die Handlungsfelder „IntegrationinVereine“,„IntegrationinArbeit“und„Gesundheit“eingerichtet. -18- V/0724/2021 AusdenBausteinenundStellenergibtsichfolgendeProjektorganisation Bündniskerngruppe und Geschäftsführende Stelle DieBündniskerngruppebestehtseitMärz2019undhatfolgendeMitglieder: Stadtdirektor KommunalesIntegrationszentrum Integrationsrat ArbeitsgemeinschaftderSpitzenverbändederFreienWohlfahrtspflegeinMünster AgenturfürArbeit AmtfürSchuleundWeiterbildung Ausländerbehörde HandelsverbandNordrhein-Westfalen(GeschäftsstelleMünster) HandwerkskammerMünster Industrie-undHandelskammerNordWestfalen Jobcenter AmtfürKinder,JugendlicheundFamilien Sozialamt. Sie legt Schwerpunktthemen fest und stimmt sich über das Zusammenwirken der Netzwerke der Integrationsarbeit sowie die notwendigen Planungs- und Umsetzungsschritte für Münster ab. Dabei unterstütztsiedieUmsetzungderAngeboteindenFörderbausteinenberatendundprozessbegleitend durchkontinuierlicheAnalyseundAktualisierungderBedarfslageinderZielgruppe.DieMitgliederder BündniskerngruppeführenauchgezieltPersonenausderZielgruppedemLandesprogrammzu. Die Netzwerkmoderation und das Netzwerkmanagement der Bündniskerngruppe erfolgen durch die Geschäftsführende Stelle beim Kommunalen Integrationszentrum. An den vierteljährlichen Treffen -18- V/0724/2021 nimmt auch eine Vertretung des Teilhabemanagementsteil, um einen Bericht und Eindruck aus der BeratungsarbeitzugebenundeinendirektenAustauschzuermöglichen. Auf operativer Ebene finden in regelmäßigen Zyklen und/oder nach Bedarf zusätzliche Austauschtreffenstatt, um die Arbeit des Teilhabemanagementsmit den mit der Zielgruppe befassten Mitarbeitenden der einzelnen Institutionen abzustimmen. Die Geschäftsführende Stelle ist verantwortlich für die gesamte Koordination und Kommunikation, die Netzwerkbildung und -pflege sowie alle förderrechtlichen und fördertechnischen Belange. Sie führt die Abstimmungsprozesse mit den beteiligten Landesministerien, mit dem Kompetenzzentrum für Integration und mit der wissenschaftlichenBegleitung. Träger, Teamstruktur und Standards Bei der Auswahl der Träger für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes wurde auf eine bestmögliche Ausschöpfung der unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkte geachtet. Um der Zielgruppe eine lebensweltorientierte und ganzheitliche Unterstützung anzubieten, konnte Fachwissen aus den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Sprachförderung, aufenthaltsrechtliche Beratung, Begleitung junger unbegleiteter Minderjähriger, Begleitung junger Familien, psychische Gesundheit, Begegnung undFreizeitgestaltunggebündeltundaufjahrzehntelangesErfahrungswissenzurückgegriffenwerden. Durch die Einbindung der mit städtischen Mitteln eingerichteten bzw. geförderten Stellen in den Handlungsfeldern "Integration in Arbeit", "Integration in Vereine"und "Gesundheit" konnten zusätzlich Lücken geschlossen und Arbeitsweisen professionalisiert werden. Die Teilhabemanagerinnen und -managervermittelnindiejeweiligenAngebote. Alle Akteurinnen und Akteure bilden ein miteinander kommunizierendes Netzwerk, das über die Geschäftsführende Stelle und die Koordinatorin des Teilhabemanagements verwoben ist. Zu der klaren Struktur gehören die Definitionen der jeweiligen Aufgaben und Zugangswege in die einzelnen Bausteine,AbsprachenzurKommunikationsowieregelmäßigeTeam-undNetzwerktreffen. Die beteiligten Träger haben bei sechs der zwölf Stellen, also zu 50 %, Fachkräfte mit Migrationsvorgeschichte berücksichtigt, sie verfügen über multiperspektivische Teamkonstellationen und erhebliche Sprachkompetenzen (u. a. Deutsch, Englisch, Spanisch, Farsi, Russisch, Arabisch und Französisch). Die heterogene Besetzung erfolgte im Sinne der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Einbeziehung von Migrantenselbstorganisationen, die einen wichtigen und spezifischen Zugang zur Zielgruppe der Geflüchteten haben und von den Menschen einen enormen Vertrauensvorschusserhalten. Da die Zielgruppe der Landesinitiative von Diskriminierungen auf struktureller, institutioneller und individueller Ebene betroffen ist, wurden gemeinsame Standards für eine diskriminierungssensible lokale Umsetzung der Initiative gesetzt. Alle Träger nahmen an einer entsprechenden gemeinsamen Qualifizierung („Rassismuskritisch Beraten“) sowie weiteren Angeboten und Begleitungen (SupervisionundEmpowerment)teil.DieswurdedurchspeziellefachlicheFortbildungenergänzt. Baustein 1 “Coaching” Mit dem „Coaching“ wird den Teilnehmendender Landesinitiative eine niedrigschwellige, individuelle Begleitung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen angeboten. Das Ziel ist, gemeinsam mit den jungen Menschen die Zugänge zu Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und damit die Teilhabeam Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Dabei steht die Förderung der persönlichen Fähigkeiten sowie die umfassende und nachhaltige soziale Teilhabe der jungen Menschen im Mittelpunkt. Es soll eine realistische schulische und berufliche Perspektive insbesonderein den Bereichen Bildung (Erwerb von Deutschkenntnissenund Schulabschlüssen) und Arbeit(AusbildungundeigenständigeSicherungvonErwerbseinkommen)entwickeltwerden. Die Klientinnen und Klienten benötigen Hilfestellung in unterschiedlichen Lebensbereichen, sie werden intensiv und langfristig kompetenz- und ressourcenorientiert begleitet. Hierbei wird auf die besonderen Belange von jungen Erwachsenen Rücksicht genommen. Themen wie Freundschaften, -18- V/0724/2021 Familienplanung und Identitätsfindung haben in der Begleitung zusätzlich zu den beruflichen, sprachlichen und aufenthaltsrechtlichen Bedarfen Raum. So gelingt ein ganzheitlicher Unterstützungsaufbau. Die Zuweisung erfolgt in der Regel über das Teilhabemanagement, in Ausnahmefällen werden Personen in Abstimmung mit der Geschäftsführenden Stelle von den Coaches direkt aufgenommen. Während die Teilhabemanagerinnen und -manager alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen erfassen, begleitet und betreut die coachende Fachkraft die Teilnehmenden während der Durchführung der Maßnahmen. Unerlässlich ist eine Einbindung in vorhandene Beratungsstrukturen innerhalb der Kommune und eine enge Kooperation mit den dort tätigen Fachkräften im Rahmen von Netzwerkarbeit, um vorhandene Ressourcen besser nutzen und neue Angebote bedarfsgerecht etablierenzukönnen. Baustein 2 „Berufsbegleitende Qualifizierung/Sprachförderung“ Mit der Umsetzung des Bausteins 2 soll eine arbeitsplatzintegrierte Sprachförderung (aiS) angeboten werden, die sich an Personen in Ausbildung, Arbeit oder im Einstiegsqualifizierungsjahr richtet. Auch sollen gezielt Praxisanleiterinnen und -anleiter der jeweiligen Betriebe mit dem Angebot angesprochenwerden. Die aiS fördert die praxisrelevante Sprach(lern)kompetenz der Teilnehmenden. Sie wirkt motivationsfördernd auf die jungen Teilnehmenden und nutzt durch die Praxisbegleitung anlassbezogene und neurodidaktisch als relevant erkannte Lernsituationen direkt am Arbeitsplatz. Gleichzeitig werden Praxisanleiterinnen und -anleiter in den Betrieben für die aiS geschult, um sprachsensibel auf Situationen im Arbeitsalltag reagieren zu können. Auf diese Weise stabilisiert die aiS das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Maximal 20 Teilnehmende werden im 14-tägigen Rhythmus für drei Stunden am Arbeitsplatz begleitet. Die Praxisanleiterinnen und -anleiter sollen in einem Umfang von etwa 40 Stunden beschult werden und darüber hinaus einen Anteil an Eigenstudiumleisten. Zielsetzung ist es, die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren. Hierfür werden individuelle Unterstützungsbedarfe erfasst, so dass unmittelbar am Arbeitsplatz berufsfachliche Sprachförderung sowie die Förderung der allgemeinen arbeitsbezogenen Kommunikation stattfinden kann. Die sprachliche Handlungskompetenz steht im Zentrum der Förderung und soll durch Erfahrungslernengefestigtwerden. Für die fachlich-inhaltlichen Vorbereitungen der Schulung für die Praxisanleitenden der Betriebe wurde eine Kooperation mit der Servicestelle Antidiskriminierung der Caritas, Fachdienst Migration und Integration, vereinbart. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Baustein 2 bislang nicht umgesetzt werden, da einige Partnerbetriebe mitgeteilt hatten, dass ein Zutritt durch Dritte nicht möglichsei. ImOktober2021sollendieerstenTeilnehmendenineinerPilotphasestartenkönnen. Baustein 3 „Nachholen des Hauptschulabschlusses“ Um beruflich gute Perspektiven zu haben, wird als Grundlage in der Regel ein Schulabschluss benötigt. Daher soll das Nachholen eines Abschlusses ermöglicht werden. Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9 / 10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschulehat. Die Umsetzung des Förderbausteins„NachträglicherErwerbdes Hauptschulabschlusses“ist trotz der Interessenbekundung der JAZ gGmbH nicht realisierbar, da die vom Land angesetzten Pauschalen lautAussagedesTrägerskeinekostendeckendeDurchführungzulassen. -18- V/0724/2021 Es besteht pro Teilnehmendenplatz eine Finanzierungslücke von mehr als 1.000 €, die auch in anderen beteiligten Kommunen zum Verzichtauf die Umsetzung dieses Förderbausteins führt. Die u. a. über die Bündniskerngruppe entwickelten Vorschläge externer Unterstützungen z. B. durch Stiftungen sind förderschädlich und deshalb nicht realisierbar. Zurzeit wird in Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und der Bezirksregierung Münster geprüft, ob ein alternatives Angebot z. B. über das in anderen Regierungsbezirken bereits erprobte Projekt „Fit für mehr“ des MinisteriumsfürSchuleundBildungmöglichist. Baustein 4 „Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse“ Im Baustein 4 werden vorrangig innovative und niederschwellige schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse angeboten, welche der beruflichen Orientierung und dem Sprach- und Kommunikationstraining dienen. Insbesondere sollen auch Personen angesprochen werden, die aufgrund ihrer Erziehungs- und Betreuungsverantwortung einem weiteren Hemmnis unterliegen. DeswegenbestehtdieMöglichkeit,KinderbetreuungsplätzeU3einzurichten. Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der sprachlichen Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden sowie deren sprachliche Selbstständigkeit. Diese soll die Bewältigung der alltäglichen Lebensbereiche und damit die Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfelds unterstützen. Zusätzlich werden Daten, Kompetenzen und Potenziale erhoben, um eine Grundlage für die berufliche Teilhabe in Deutschland zu schaffen. Die Teilnahme wird zumeist von den Teilhabemanagerinnen und -managern initiiert. Einen weiteren Zugangsweg zum Baustein 4 bildet die Einbindung der rechtskreisübergreifenden Sprachkursberatung des Sozialamtes, die in Kooperation mit der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH (GEBA) stattfindet. Die Ansprechpartnerin koordiniert die Sprachstandserhebungen und vermittelt in individuell abgestimmte Sprachkursangebote. Über Kurzberichte oder im regelmäßigen persönlichen Austausch zwischen dem Träger und dem Kommunalen Integrationszentrum, teilweise im Rahmen der Teamsitzungen des Teilhabemanagements,werdengrundlegendeInformationenzumKursgeschehenundzuindividuellen LernverläufensowieweiterePlanungenpersönlichbesprochen.SokanninsbesondereinFälleneines potentiellenvorzeitigenAbbruchsreagiertwerden. Das innovative schul-, ausbildungs-, und berufsvorbereitende Kursangebot wurde im Zeitraum 01.03. - 27.08.2021 durchgeführt; pandemiebedingt zunächst digital, ab 14.06.2021 in alternativer, hybrider Lernform. Die Teilnehmendenrealisieren eine Präsenzschulung an vier Vormittagen pro Woche mit zwei Unterrichtseinheiten. Zusätzlich stehen den Teilnehmenden täglich zwei weitere Einheiten zur Verfügung,in welchen sie ergänzende und vertiefende Aufgaben in (digitaler) Eigenarbeit bearbeiten. An einem weiteren Tagpro Woche findet der Kurs mit sechs Unterrichtseinheiten ausschließlich im Distance-Learning-Format statt. Teilnehmendeohne Zugang zu digitalen Medien werden per Telefon und mit vertiefenden Aufgaben in Schriftform betreut. Insgesamt wurden 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmeraufgenommen(davon12männlichund9weiblich). Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen in der Umsetzung der Bildungsangebote konnte in diesem Durchgang kein Kinderbetreuungsangebot unterbreitet werden. Es gilt, diesen Bedarf für die kommenden Durchgänge abzuklären und entsprechende Plätze einzurichten. In der Umsetzung des Bausteins wurde deutlich, dass die Teilnehmenden sehr unterschiedliche Sprachstände beherrschen (Alphabetisierungsbedarf bis zu mündlichen B2-Kenntnissen). Aufgrund der pandemiebedingtenEinschränkungen konnte eine Sprachstandserhebungvor Beginn des Kurses nicht durchgeführt werden. Für die Umsetzung bedeutet dies einen höchst binnendifferenzierten Unterricht, in welchem stark individualisierte Aufgabenstellungen erteilt werden müssen. Teilweise wird im Tandemverfahren gelernt, so dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit fortgeschrittenem SprachniveauPersonenmitniedrigerenSprachständenunterstützen. -18- V/0724/2021 Themenbildeteninsbesondere: LebeninderRegion Verbraucherthemen GrundprinzipiendesZusammenlebensinDeutschland Schulwesen,Ausbildungs-undArbeitsmarktinDeutschland sozialeSicherungssystemeinDeutschland. Die individuellen Aufgaben konnten insbesondere über die onlinebasierte Lernplattform LearningView gestellt werden. Sowohl in Präsenzsitzungen als auch im digitalen Teil des Angebotes wird die Plattform daher weitergehend eingebunden und genutzt. Auch wurde deutlich, dass die digitalen KompetenzendurchdietäglicheNutzungverschiedenerAnwendungenerweitertundgefestigtwerden konnten. Baustein 5 „Innovationsfonds“ Den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds hat die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) für das Projekt „Zentrale Informationsstelle für Identitätspapiere und Pässe“ vom Land NRW aufgrund einer eigenen Interessenbekundung NRW erhalten. Ausländerrechtliche Regularien bilden das Nadelöhr für geflüchtete Menschen in Bezug auf Möglichkeiten und Notwendigkeiten, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen bzw.zu behalten und fortzusetzen. Hierbei spielen insbesondere die Mitwirkungspflichten der/des Einzelnen bzgl. der Klärung der Identität und Beschaffung von Reisepässen eine entscheidende Rolle, um überhaupt einen Zugang zu einem aufenthaltsrechtlichen Papier, welches einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht (Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung, Aufenthaltserlaubnisse – z. B. nach den §§ 19d, 25a, 25b Aufenthaltsgesetz -AufenthG-), zu erhalten und nicht einem Arbeitsverbot und weiteren Restriktionen, wie Wohnsitzauflage und nichtanrechenbaren Vorduldungszeiten, im ZusammenhangmiteinerDuldungnach§60bAufenthGzuunterliegen. Das Projekt wird seit dem 01.01.2021 von der GGUA mit direkter Landesförderung eigenverantwortlich und ohne städtischen Finanzierungsanteil von zwei Projektmitarbeitenden umgesetzt und stellt seit dem 01.09.2021 auf einer Online-Plattform laufend aktualisierte Informationen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Passbeschaffung und Beschaffung anderer Dokumente zur Identitätsklärung zur Verfügung. Zudem ist ein Internet- Forum zum Erfahrungsaustausch abrufbar. Derzeit sind Informationen zu elf Ländern verfügbar, außerdem ein Wissenspool mit einer Sammlung an Informationen zu Themen wie z. B. Mitwirkungspflichten, Duldung nach 60b AufenthG oder Passbeschaffungskosten und Sozialhilfeträgern. Die GGUA und das Teilhabemanagement konnten aus der Praxis zahlreiche länderspezifische Informationen sammeln und stehen in engem Austausch. Das Projekt wurde beim Workshop „Informationen zu § 60b und gelingende Arbeitsstrategien“ des MKFFI in Kooperation mit dem Institut für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR) der Frankfurt University of Applied Sciences (FOGS) allen Teilhabemanagerinnen und -managern in NRW vorgestellt. Die Fortführung des Projekts über den Durchführungszeitraum(30.09.2022)hinausistbeabsichtigt. Baustein 6 „Teilhabemanagement“ Die Teilhabemanagerinnenund -manager sollen die Bedarfe der Geflüchteten ermitteln, ihnen Wege der Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen und dabei ihre lebensweltliche Situation berücksichtigen sowie ihre Motivation steigern. Langfristig sollen so die Integration in den Arbeitsmarkt und die Unabhängigkeit von sozialen Leistungen gefördert werden. Die trägerübergreifendvernetzteArbeitorientiertsichsowohlandenKlientinnenundKlientenalsaucham System. Zum einen sollen die Menschen in ihren Handlungsmöglichkeiten gestärkt werden. Zum anderensinddieRahmenbedingungenentsprechendzuentwickeln. -18- V/0724/2021 Ein Flyer sowie auch ein Plakat zur Information für die Zielgruppe liegt in den Beratungsstellen sowie bei den Kooperationspartnern aus. Insbesondere in der Ausländerbehörde sollen Personen aus der Zielgruppe auf das Angebot aufmerksam gemacht werden. Die Kooperationen mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Sozialamt und dem Amt für Schule und Weiterbildung sind vonbesondererBedeutung,umdenZugangfortlaufendsicherzustellen. In der Regel finden die Beratungsgespräche in den Räumlichkeiten der jeweiligen Träger statt. Die TeilhabemanagerinnenundTeilhabemanagerarbeitenzudemaufsuchend.DieBeratungsarbeitistseit März 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt. Vor allem gestaltete sich die Akquise und Neuaufnahme sehr schwierig. Die Beratung konnte teilweise nur telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Der Zugang zur Face-to-Face-Beratung wurde immer wieder den jeweiligen Fassungen der Coronaschutzverordnung mit teilweise kreativen Lösungen (z. B. BeratungenamFensteroderbeiSpaziergängen)angepasst. Die Koordination erfolgt mit einer 0,5-Stelle im Kommunalen Integrationszentrum, die Stellen für die operative Arbeit sind angesiedelt bei dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V.(1 x 0,5-Stelle), der DRK Münster Sozialwerk gGmbH (1 x 0,5-Stelle, derzeit unbesetzt) und der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (2 x 0,5-Stelle). Alle Fachkräfte verfügen über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen, arbeiten nach dem Handlungskonzept fürdasCaseManagementundhabenandenvomLandNRWangebotenenQualifizierungsseminaren teilgenommen. Basierend auf den Daten des Rechts- und Ausländeramts zur Antragstellung wurde von 226 Personen mit einer Duldung und 132 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im Alter zwischen 18 und 27 Jahren ausgegangen (Stand Januar 2020). Seit Beginn der Maßnahme konnten 101 Klientinnen und 32 Klienten aufgenommen werden. Personen mit einer Duldung bilden die primäre Zielgruppe. Dabei ist insbesondere der Aufenthaltsstatus zum Zeitpunkt der Aufnahme sowie die Absehbarkeit einer Erteilung des Duldungsstatus entscheidend. Personen mit einer AufenthaltsgestattungbildendiesekundäreZielgruppe. DieindividuellenBeratungsbedarfeundProblemlagenlagenmaßgeblichindenThemenfeldern: Sprachförderung Schulbildung FörderungderAusbildungsfähigkeit Berufsorientierung Arbeits-,Praktikums-und/oderAusbildungsplatzsuche aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen (hier v. a. das gesetzliche Beschäftigungsverbot nachden§§60aAbs.6und60ai.V.m.60bAufenthG) ldentitätsklärung/Mitwirkungspflicht/Passbeschaffung persönlichePerspektiventwicklung Rassismus-undDiskriminierungserfahrungen physischeundpsychischeGesundheiteinschließlichgeistigerBeeinträchtigungen ExistenzsicherungundSchuldenproblematiken familiäreProbleme Wohnungsmarkt. Bei der Mehrzahl der Fälle bestand eine Verschränkung verschiedener hier genannter Themen und Bedarfe.DurchdieprofessionellelnterventionimRahmendesFallmanagementswerdennichtnurdie geduldeten bzw.gestatteten Personen selbst, sondern ihre gesamte Umwelt in den Blick genommen und der umfassende Unterstützungsprozess koordiniert. Die Teilhabemanagerinnen und -manager nutzendabeialleNetzwerkkontaktederangeführtenRegelangeboteunddesEhrenamts.Ihnenfälltin Abstimmung mit der koordinierendenStelle beim Kommunalen Integrationszentrumauch die Aufgabe derZuweisungindieFörderbausteineaus„DurchstarteninAusbildungundArbeit“zu. -18- V/0724/2021 Handlungsfeld “Integration in Vereine” Um die ehrenamtlichen Ressourcen zu unterstützen sowie einheitliche Überblicke und Zugänge zur münsterschen Vereinslandschaft und Freizeitgestaltung sicherzustellen, soll dieses Handlungsfeld in Verbindung mit der Umsetzung der Landesinitiative professionalisiert werden. Die Vereine Iriba- Brunnen e.V.(Coerde) und MuM Mehrgenerationenhausund Mütterzentrum e.V.(Gievenbeck) bieten Orte der Begegnung für junge Erwachsene unabhängig von der Herkunft mit dem Wunsch nach Freizeitgestaltung außerhalb der tatsächlichen oder zugeschriebenen Community. Beide Vereine erhalteneinenZuschussfüreine0,5-Stelle. Der Auftrag von Iriba-Brunnen e.V. ist seit Oktober 2020, informelle Bildungsangebote zu schaffen, die sich an den Interessen junger Menschen orientieren (z. B. Stärkung von Medienkompetenz, erlebnispädagogische Angebote, Begegnungsmöglichkeiten durch vielseitige gemeinsame Aktivitäten). Alle Angebote haben einen diskriminierungssensiblen, empowermentorientierten Ansatz und vertreten das Motto: „Zugang zu Freizeit = Zugang zur Gesellschaft“. Sie bieten Erholung, Spaß und „leichte“ Momente im Kontext der Lebensrealität „Asyl & Flucht“, haben eine niedrigschwellige Komm-Struktur und ziehen ihren Erfolg vor allem aus der Bewerbunginnerhalb der Zielgruppe selbst. Zusätzlich motivieren die Fachkräfte die jungen Menschen das Angebot zu nutzen, um einen Ausgleich zu ihren Alltagsbelastungen und Herausforderungen zu erlangen. Der anfänglich pandemiebedingtedigitaleoffeneTreffwurdevonoffenenPräsenzangebotenabgelöst. Das MuM übernimmt seit November 2020 innerhalb der Landesinitiative die Koordination ehrenamtlicher Unterstützung in Stadtteilen, die aufgrund der Entfernung zur Innenstadt besonders auf stadtteilinterne stabile Netzwerke angewiesen sind und einen hohen Anteil neuzugewanderter Menschen verzeichnen. Zunächst war die Einrichtung eines offenen Begegnungsangebotes in Präsenzmit rassismuskritischerBegleitungund die Installationeines Beratungsangebotesfür Vereine geplant,die ihre Strukturenreflektierenmöchtenund ihre Angebotsstrukturenkultursensibelerweitern möchten. Pandemiebedingt mussten digitale Ersatzangebote für die jungen Menschen entwickelt werden. Das Fehlen der persönlichen Beziehungen, technischen Ausstattung oder Rückzugsorte für die Teilhabebeeinträchtigten die Reichweite erheblich. Die nun analogen Freizeitangebote werden über dieSocial-Media-Präsenzendes VereinsundübervernetzteInstitutionenbeworbenundregegenutzt. Hierbei fällt besonders auf, dass die Sprachkompetenzen und die Migrationsvorgeschichte der zuständigenFachkraftbeiderZielgruppeeinenVertrauensvorschussbewirkt.InFolgebegleitungenzu anderen Beratungsangeboten oder im Austausch mit dem Teilhabemanagement konnte dies als hilfreiche Unterstützung im Integrationsprozess verzeichnet werden. Das vorhandene Unterstützungssystem im MuM konnte ebenfalls bei der Suche nach Sprachpatinnen und -paten, NachhilfeunterstützungundbeidemKnüpfenvonFreundschaftengenutztwerden. Die Themen im offenen Treff spiegelten am stärksten einen Hilfebedarf bei der beruflichen Orientierungwider.FolgendenThemenwurdenangesprochen: UnterstützungbeibürokratischenVorgängen HilfebeiderSuchenachSprachkursen OrientierungzuWegenindieAusbildung(Informatik,TanzundKunst) Übersicht zum Sportangebot in Münster, das u. a. in der „Interaktiven Stadtkarte“ für Zugewandertedargestelltist. -18- V/0724/2021 ZudemAngebotzurBeratungvonVereinenisteineöffentlicheInformationsveranstaltunggeplant.Ein NetzfürmöglicheKooperationenwurdeaufgebaut,ersteKontaktewurdengeknüpftzu: FrauensportvereinMünstere.V. SozialberatungfürStudierende CaritasverbandfürdieStadtMünstere.V. DRKMünsterServicestelleAntidiskriminierungsarbeit, GemeinnützigeGesellschaftzurUnterstützungAsylsuchendere.V. HausderFamilieMünster SozialamtderStadtMünster SBHWestGmbH FreiwilligenAgentur. Handlungsfeld “Gesundheit” Das Handlungsfeld „Gesundheit“ konnte am 15.11.2020mit einer 0,5-Stelle bei Refugio an den Start gehen. Zunächst wurde in enger Kooperation und Absprache mit der Geschäftsführenden Stelle sowie mit dem Teilhabemanagement,dem Coaching und dem Handlungsfeld „Integration in Vereine“ ein Konzept entwickelt. Seit dem 04.01.2021 werden junge Geflüchtete mit prekärem AufenthaltsstatusundpsychischerBelastungbzw.Erkrankungberaten. Die Ziele der psychosozialen Beratung sollen sowohl durch Einzelberatung als auch durch begleitendeniedrigschwelligeGruppenangebote(bislangpandemiebedingtnochnichtumsetzbar): Stabilisierung: zunächst Stresslevel und Belastungsfaktoren reduzieren, Potentiale erkennen, mobilisieren,erweitern,Ressourcenaktivieren Entwicklung einer neuen Lebens- und Zukunftsperspektive und somit die Möglichkeit, der Erfahrung von Folter, Gewalt, Verlust und Zerstörung, Ausgeliefertsein, Rassismus und Ohnmachtetwasentgegenzusetzen BefähigungzueinereigenverantwortlichenLebensführung Aufbau und Stärkung von sozialen, persönlichen und professionellen Unterstützungsnetzwerken, unter anderem durch Weitervermittlung in ambulante und stationäreBehandlungsmaßnahmen Verbesserung des bedarfsgerechten Zugangs zu psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung durch Netzwerkarbeit, Austausch und Fortbildung der Kooperationspartnerinnen und-partner. Die Zielgruppehatdie Möglichkeitsich telefonisch,perE-Mail oderpersönlichbei Refugiozu melden. Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern ist möglich. Neun der derzeitig Beratenen wurden vom Teilhabemanagement verwiesen. Sechs Klientinnen und Klienten waren schon zuvor bei Refugio Münster in Behandlung/Beratung und wurden an das Teilhabemanagement vermittelt. Sechs Personen sind derzeit noch anderweitig (GGUA, Jugendhilfe) bzw. über das Coachingangedockt. Die psychosoziale Beratung erfolgt lebensweltorientiert, ressourcenaktivierend, stabilisierend sowie traumaspezifisch und zielt darauf ab, den Ratsuchenden Orientierung zu ermöglichen, ihre Handlungsfähigkeitzu stärken(Empowerment)undihnenHandlungsräumezu erschließen.Hierdurch soll die psychische Gesundheit gestärkt und verbessert werden, die Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Lernfähigkeit unterstützt werden. Die Symptomatik schwer traumatisierter Geflüchteter hat oftmassiveAuswirkungenaufAusbildungschancenundIntegration. Insbesondere die geduldeten Menschen (13) sind von großer Unsicherheit und Perspektivlosigkeit betroffen. Auch die gestatteten Personen (5) haben kaum Aussicht auf Erfolg im Asylverfahren und blicken in eine ungewisse Zukunft. Drei Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, erfahrennunimmerhinaufeinerEbeneeinezeitlichbegrenzteSicherheit,leidenaber,ebensowiedie anderen,unterdenFolgenschwerbelastenderEreignissesowohlimHerkunftsland,aufderFluchtals auchinDeutschland. -18- V/0724/2021 Alle Personen berichten von massiven Einschränkungen im Alltag beispielsweise durch Schlafstörungen, Gedankenkreisen, Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten. Einige Personen sind so extrem belastet, dass sie Lebensüberdrussgedanken äußern. Mehrere Klientinnen und Klienten berichten von diskriminierendenund rassistischen Erfahrungensowohl im Herkunftsland als auch in Deutschland. Weitere Themen in der Beratung sind Substanzmissbrauch, mangelnde Impulskontrolle, Ängste, Straffälligkeit, Identität, Wertekonflikte sowie Erwartungen und Druck der AngehörigenimHerkunftsland. Handlungsfeld “Integration in Arbeit” VordemHintergrunddes demografischenWandelsstehenvor allemkleineundmittlereUnternehmen vor der Herausforderung,den durchVerrentungbedingtenVerlustvon Fachwissen mit nachfolgenden Fachkräften zu kompensieren. Hinzu kommt nicht selten, dass Unternehmen und Betriebe im Arbeitsalltag wenig Ressourcen zur Verfügung stellen können, die Arbeitsatmosphäre auf der interpersonalen und institutionellen Ebene so zu gestalten, dass wohlwollender Raum für Sprachbarrieren, Missverständnisse und weitere Herausforderungengenügend berücksichtigt werden können. Oft ist eine verkürzte Haltung hierbei, jungen geflüchteten Auszubildenden erst gar keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten. Auch werden Beschäftigungsverhältnisse eingegangen, ohne sich mit eventuell auftretenden Themenpunkten im Vorhinein auseinander gesetzt zu haben. DiesführtzuFrustrationundstörtdenArbeitsfluss. Das Kommunale Integrationszentrum bietet Beratung und Unterstützung rund um die Einstellung, Beschäftigung und Qualifizierung von jungen geflüchteten Menschen an, auch unter Einbezug der unterstützenden Angebote für die Zielgruppe im Rahmen der Landesinitiative. Ziel ist es, eine institutionalisierte migrationsgesellschaftliche Praxis zu etablieren. Interessierte Betriebe können eine Erstberatung und einen Begleitungsprozess anfragen. Die Umsetzung beinhaltet Strategien zu bestmöglichen Teilhabechancen geflüchteter junger Menschen in Unternehmen, Risiken und Möglichkeiten ausländerrechtlicher Vorgaben, langfristige Unternehmensbindung sowie eine migrationssensible,wertschätzende,stabileundinklusiveBetriebsführung. Ursprünglich war die Anwerbung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dies musste pandemiebedingt so angepasst werden, dass zu Beginn der Fokus auf die Konzeption gelegt und ab Frühjahr 2021 die Begleitung eines Modell- Betriebes begonnen wurde. Dies ist mit der Cinema Filmtheater GmbH ein etabliertes Unternehmen mit einem Kino und einem Gastronomiebetrieb, das durch ein Beratungsgespräch für eine VeranstaltungzudenMünsteranerWochengegenRassismusaufdasAngebotaufmerksamwurde. Die Cinema Filmtheater GmbH beschäftigt an der Warendorfer Straße 45 – 47 in verschiedenen Arbeitsbereichen momentan bei noch eingeschränkten Öffnungszeiten knapp 30 Personen. Im Vollbetrieb arbeiten 40 bis 45 Menschen in der Firma, sowohl in Voll- wie auch Teilzeit, als Werkstudentinnen und -studenten oder als 450-Euro-Kraft. Einsatzbereiche sind Büro, Küchen- und Servicearbeit im Café Garbo, Kinoeinlass und -vorführung, Sonderveranstaltungen im Veranstaltungsraumneben*anundReinigung. ZurStrukturundBiografiederMitarbeitenden: 18-25Jahre:33% 25-35Jahre:44% 35-45Jahre:11% >45Jahre:12% weiblich(45%),männlich(45%),nicht-binär(7%),nichtbekannt(3%) miteigenerMigrations-oderFluchtbiografie:5,davon3Leitungskräfte mit regelmäßig bei der Ausländerbehörde zu beantragender und verlängernder Arbeitserlaubnis:3 -18- V/0724/2021 Potentielle Diskriminierungsformen in diesem wie in anderen Betrieben sind u. a. Rassismus, Sexismus, Ableismus (= Ungleichbehandlung, Grenzüberschreitungen und stereotype Zuweisungen, die Menschen aufgrund ihrer Behinderung erfahren) sowie Homo- und Transphobie.Beratungen von anderen Stellen z. B. zum Thema interkulturelle Öffnung, Beschäftigung von geflüchteten Menschen, rassismuskritischeÖffnunggabeszuvornicht. Neben einer Grundlagenschulung zum Thema „Diskriminierung & Flucht“ für die Leitungskräfte des Betriebes wurde eine gemeinsame Selbstverpflichtung als internes Leitbild erarbeitet. Die Leitungsebene wurde bei diskriminierungssensiblen Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren begleitet und konnte innerhalb kürzester Zeit eine Veränderung des Betriebsklimas verzeichnen. Mehrere neue Mitarbeitende (mit und ohne Fluchterfahrung) gaben an, dass sie sich durch die explizit diskriminierungssensiblen Stellenausschreibungen zur Bewerbung ermutigtgefühlthabenundsicheinendiskriminierungssensiblenArbeitgeberwünschen.Innerhalbder Beratung wurde der Kontakt zu den Integrationslotsen der Industrie- und Handelskammer hergestellt. Der Betrieb strebt zukünftig die Zertifizierung als Ausbildungsbetrieb an und möchte jungen geflüchteten Menschen ein sicheres Ausbildungsverhältnis ermöglichen. Zusätzlich intensiviert der Kinobetrieb die Kooperationen mit den Antidiskriminierungsstellen, dem Integrationsrat und den Migrantenselbstorganisationen in Münster um den Ort „Kino“ zu einem Ort der Spannung, Erholung unddesLernenszumachen. Zusammenfassung In der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wurde die Richtlinie aktuell so angepasst, dass die Laufzeit der Bausteine 1 - 4 bis zum 30.06.2023 verlängert wurde. Die genauen Voraussetzungenund Bedingungen werden vom Land NRW noch mitgeteilt, die Förderrichtlinie wurde entsprechend angepasst und ist auf der Webseite der Landesinitiative veröffentlicht.AuswirkungenaufdieFörderungundsomit gesamteFinanzierunginkl. derEigenanteile der Träger und eventuell weiterhin erforderlicher städtischer Zuschüsse sind noch nicht bekannt und zu beziffern. Die Bausteine 5 und 6 sowie die Stellen in den Handlungsfeldern sind bis 30.06.2022 befristet. Ein zentralesZiel derInitiativeist einelebensweltorientierteundganzheitlicheBetrachtungderjungen geflüchtetenMenschen: -18- V/0724/2021 Lebensunterhalt (im Sinne von finanzieller Unabhängigkeit aber auch Umgang mit Geld/Schulden) Teilhabe(imSinnevonrechtlich-politischerTeilhabedurchaufenthaltsrechtlicheErfolge) Unterkunft Ausbildung,Arbeit Gesundheit (im Sinne von körperlicher,seelischer und psychischer Unversehrtheit, Schutz vor undBegleitungbeigesundheitlichenBeschwerden) Sport,Freizeit(imSinnevonErholungs-undEntfaltungsmöglichkeiten) Bildung,Spracherwerb Soziale Integration (im Sinne von Freundschaften, Liebesbeziehungen, Nachbarschaftskontakte,subjektivesWohlbefindenimStadtteiletc.) In der Umsetzung des Gesamtkonzeptes konnten Erfolge, Hürden und Lücken sowie Ansätze für mögliche Verstetigungen festgestellt werden. In einigen Themen können Übergänge in das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement NRW gestaltet werden, an dem die Stadt Münster teilnimmt (vgl. Vorlage V/0409/2021). Einige wichtige Bedarfe sind nach aktuellem Stand jedochunzureichendgedeckt. Lebensunterhalt Die Bereiche Lebensunterhalt und Finanzierung sind für die jungen Menschen im Leistungsbezug (hier SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz) von besonderer Bedeutung und durch besonderen Beratungsbedarf geprägt. Die Klärung von finanziellen Fragen sowie eine solide Beratung in sozialrechtlichen Fragen bilden häufig ein Fundament für weitere Schritte im Integrationsprozess. Diese Bedarfe werden sowohl vom Teilhabemanagement im Rahmen der Sozialberatung als auch von Coaches in der individuellen Beratung und Alltagsbewältigung aufgegriffen. Dazu wurde das Schulungsangebot des Projekts „Get In“ der Verbraucherzentrale NRW in Anspruch genommen. Sowohl zur Leistungsabteilung des Sozialamtes als auch zur Schuldnerberatung konnten gute Kontakteaufgebautwerden. Wenn Schulden bestehen, ergeben sich eine Abhängigkeit von Transferleistungen, geringere TeilhabechancenundeingeringerersozioökonomischerStatus.FehlendePräventionsangebotesowie lange Wartezeitenfür die Beratung in der Schuldner- und Insolvenzberatungverschlechtern die Lage. Dazu kommen besondere Belastungen wie z. B. die Versorgung von Angehörigen im Herkunftsland oder hohe Passbeschaffungskosten. Neben den begrenzten ökonomischen Ressourcen, die den jungen Menschen im Leistungsbezug oder durch Ausbildungsvergütung zur Verfügung stehen, lässt sich ein Punkt vermehrt benennen: Junge geflüchtete Menschen haben häufig erhebliche Schwierigkeiten mit den unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten (z. B. Ratenfinanzierung) und dem Erlernen von wirtschaftlichem Handeln mit begrenzten Ressourcen. Hierbei benötigen Sie fachkundigeBegleitungundHeranführunganeineeigenständigefinanzielleLebensweiseinMünster. AufenthaltsrechtlicheSituationundTeilhabe Zwischen dem Teilhabemanagement und der Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde, insbesondere in der Fachstelle humanitäre Aufenthalte, konnte eine gute Kommunikationsstruktur etabliert werden. Dies schlägt sich in vielen Fällen in der Erfüllung von Mitwirkungspflichten und Integrationsleistungen sowie durch eine positive Entwicklung von Perspektiven nieder. Einige Klientinnen und Klienten des Projekts konnten ihre aufenthaltsrechtliche Stellung – insbesondere bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss – verbessern. Auch im Bereich von Härtefallanträgen gibt es einehoheKooperationsbereitschaft. Hervorzuheben ist ebenfalls die aktive und systematische Überprüfung von Bleiberechten für ausreisepflichtige Jugendliche und Erwachsene nach §§ 25a und b AufenthG sowie die proaktive Beratung, die in der Ausländerbehörde bereits im Rahmen der Förderung über das Kommunale IntegrationsmanagementNRWaufgenommenwurde. -18- V/0724/2021 Esistzudemfestzuhalten,dassimVergleichzuanderenKommunenverhältnismäßigwenigFällevon Arbeitsverboten im Rahmen der Pflicht zur Identitätsklärung nach § 60b AufenthG zu verzeichnen sind. Der mit der Zielgruppe definierte unsichere Aufenthaltsstatus, der durch eine Duldung und eine Aufenthaltsgestattung grundsätzlich vorliegt, behält im Grundsatz aber die negative Wirkung auf die Fähigkeiten zu Integrationsleistungen und erschwert die Perspektiventwicklung im Sinne der Landesinitiative. Dies ist nicht nur rein rechtlich durch mangelnden Zugang zu Regelangeboten gegeben, sondern zeigt sich oftmals auch in der psychischen Verfassung der Klientinnen und Klienten. Für einige Personen ist die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit der einzige Weg, um eine längerfristige Aufenthaltsperspektive zu erreichen. Die Aufnahme der Arbeits- oder Ausbildungsstelle ist dabei oft an den Ablauf der aufenthaltsrechtlichen Stellung geknüpft, so dass in vielen Fällen eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen wird, die nicht den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entspricht, zum Teilmit noch nicht ausreichenden Sprachkenntnissen. Das Scheitern ist dabei teilweise „vorprogrammiert“ und wirkt sich negativ sowohl auf die Klientinnen und Klienten als auchaufArbeitgebendefürzukünftigeAusbildung-/Arbeitsverhältnisseaus. Angestrebt wird eine Verstetigungder Kooperationsstruktur zwischen dem Teilhabemanagementund den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde. Diese gewinnbringende Kooperation und der Informationsaustausch sowie der Dialog in Einzelfällen wird auch im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements NRW fortgesetzt und weiterentwickelt. Weiterhin wünschenswert ist eine großzügige Nutzung von Ermessensspielräumen im Rahmen der geltenden gesetzlichen BestimmungenzugunstenvonErmöglichungsstrategien. Zu berücksichtigen ist die aktuelle Entwicklung in Afghanistan, da Afghaninnen und Afghanen eine verhältnismäßiggroßeGruppeunterdenKlientinnenundKlientendarstellen.Eine Rückführungist für diesePersonengruppederzeitnichtrealistischundeinePerspektiventwicklungdringenderforderlich. Wohnen/Unterkunft Einige junge Menschen konnten dank der intensiven Unterstützung der Coaches Wohnungen beziehen. Allerdings können die für die Zielgruppe bekannten Probleme (zu wenig bezahlbarer Wohnraum, kein Anrecht auf Wohnberechtigungsschein, schlechtere Chancen aufgrund von kurzen Aufenthaltszeiten, Diskriminierung und verringerte Teilhabechancen auf dem Wohnungsmarkt, fehlendeUnterstützungsangebote)imRahmenderLandesinitiativenichtgelöstwerden. Der Zugang zum Wohnungsmarkt wurde bereits als Bedarfslage für das Kommunale Integrationsmanagement NRW erfasst. Dort und im Handlungsfeld „Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung“ des Migrationsleitbildes soll die Problematik im Blick behalten und bearbeitet werden. Ausbildung/Arbeit Die Zielgruppe der 18 - 27jährigen Geduldeten und Gestatteten verfügt über gemeinsame Merkmale und besondere Bedarfe, die sich sowohl auf ihr junges Alter als auch auf den unsicheren Aufenthalt und die Perspektive der Arbeitsmarktintegration beziehen. Sowohl die besonderen Problemlagen der jungen Menschen als auch der dringende Bedarf an Qualifizierungs- und Förderangeboten zur Arbeitsmarktintegration sind entscheidende Merkmale, die sich in der Arbeit in der Landesinitiative deutlich zeigen. Die Projektkonzeption für diese Zielgruppe wird daher als sehr sinnvoll erachtet. Die Erfahrungendes Teilhabemanagementszeigt, dass die Arbeit im Rahmen des gezielt auf die Bedarfe ausgerichteten Programms und des ganzheitlichen Ansatzes daher besonders effektiv ist. Diese Erkenntnis ist insbesondere mit Blick auf das Auslaufen des Teilhabemanagementsam 30.06.2022 und die Schaffung von Übergängen – für Einzelpersonen und die Zielgruppe als solche – in das LandesprogrammKommunalesIntegrationsmanagementNRWvonBedeutung. -18- V/0724/2021 Der häufig schwierige bzw.fehlende Zugang der Zielgruppe zu Ausbildung und Arbeit kann vielfältige Gründe haben: fehlende Arbeitserlaubnis, Skepsis bei Unternehmen wegen einer unsicheren aufenthaltsrechtlichen Situation, häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse, fehlende Anerkennung von Abschlüssen, sprachliche Hürden, Diskriminierung und Rassismus am Arbeitsplatz oder in der Schule, unzureichende Unterstützungsangebote, fehlende Empowermentangebote, sprachliche Probleme (insbesondere bei berufsbezogener Fachsprache), falsche Vorstellung über Ausbildungs- undBerufsinhalte.Zu bedenkensind auch die häufig prekärenVerhältnissez. B. bei Zeitarbeitsfirmen oderimNiedriglohnsektor. Aus Sicht der Beteiligten ist im Sinne der Verstetigung der erzielten Erfolge die nun vorgesehene Fortführung der Bausteine 1 - 4 über den 31.12.2022 hinaus zu begrüßen. Insbesondere im Bereich derAusbildungs-undArbeitsaufnahmezeigtsichdeutlich,dassdieZielgruppevonindividuellenLern- und Coachingangeboten profitiert und diese als „Türöffner“ teilweise dringend benötigt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Pandemie die Kontaktaufnahme und den sozialpädagogischen Beziehungsaufbau zur Zielgruppe verzögert hat und gleichzeitig den Unterstützungsbedarf junger geflüchteter Menschen in prekären Aufenthaltssituationen erhöht hat. Die digitalen Lösungen kamen primär der Verwaltungsstruktur und den Fachkräften zu Gute, die digitale Teilhabe an (Aus- )BildungsangebotenkamfürdiejungenMenschenverspätet. (Psychische)Gesundheit Das Angebot von Refugio wird von der Zielgruppe so gut angenommen,dass die Kapazitäten der 0,5 Stelle ausgelastet sind und bereits Wartezeitenentstehen. Die Klientinnen und Klienten berichten von einer deutlichen Entlastung durch die Gespräche und Übungen. Innerhalb der psychosozialen Begleitung konnten u. a. Vermittlungen in kunsttherapeutische Angebote, zu niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und zum Gesundheitsamt (z. B. bei Begutachtungen im Rahmen jugendpsychiatrischer Anliegen) gelingen. Durch eine allgemein positive Haltung zur Nutzung von psychotherapeutischen Angeboten innerhalb der Landesinitiative können von allen FachkräftenmöglicheUnsicherheitenundSchamgefühlegutbegleitetwerden. Die zum Teilsehr umfangreichen Fälle erfordern eine umfangreiche Vor- und Nachbereitungszeit (z. B. Terminvereinbarungenbei der LWL-Ambulanz, Begleitung in die Klinik bei akuter Suizidalität) bzw. intensive Absprachen mit anderen beteiligten Akteuren. Insbesondere die geduldeten Personen sind von großer Unsicherheit und Perspektivlosigkeit betroffen, gerade mit Blick auf die geringen Erfolgsaussichten im Asylverfahren und die ungewisse Zukunft. Hinzukommen gesundheitliche Folgen schwer belastender Erfahrungen im Herkunftsland, auf der Flucht als auch in Deutschland. Mehrere Klientinnen und Klienten berichten von diskriminierenden und rassistischen Erfahrungen im HerkunftslandundinMünster. Die gesellschaftlichen und individuellen Folgen mangelnder Versorgung im Bereich psychischer Gesundheitim Kontextvon Flucht,Krieg, MigrationundDiskriminierungserfahrungensind massiv.Ein stabiles Angebot mit ausreichend qualifiziertem Personal und verlässlichen Kooperationsnetzwerken sollte angestrebt werden. Stabilisierende Angebote im psychosozialen Bereich ermöglichen Resilienzbildung und befähigen, mit Krisen umzugehen und sich frühzeitig den bestehenden Unterstützungsangeboten anzuvertrauen. Es zeigt sich deutlich, dass auch in der Altersgruppe der jungen Geflüchteten der Bedarf an psychosozialer Unterstützung weitaus höher ist, als mit der 0,5- Stelle geleistet werden kann. Auch ist die Einbindung von Migrantenselbstorganisationen und von Fachkräften aus dem psychosozialen Bereich mit Migrationsvorgeschichte und mehreren Sprachkompetenzenwünschenswert. -18- V/0724/2021 SportundFreizeit Die Freizeitangebote haben ein empowermentorientiertes Konzept und bieten Räume für Heilung, Austausch und Vernetzung. Auch können dort Strategien entwickelt werden, um einen konstruktiven UmgangmitHerausforderungenimKontextSpracherwerbundArbeitsmarktintegrationzuerlernen. Durch die strategische Platzierung der Angebote in den Stadteilen sowie die Perspektiven, Fachkompetenzen und Mehrsprachigkeit der Träger und Kräfte bieten die Angebote eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Strukturen der Freien Wohlfahrtspflege und Stadtverwaltung. Das offene Angebot ermöglicht einen stabilen Vertrauensaufbau sowie die Entfaltung der individuellen PersönlichkeitderjungenMenschenunterBerücksichtigungallihrerThemen. Durch die mehrsprachige Werbung wurde Vertrauen gewonnen, untereinander unbekannte junge Menschen wurden miteinander vernetzt und erste empowernde Angebote initiiert. Aus den neuen offenen Angeboten konnten Teilnehmende in die Regelangebote des MuM und von Iriba-Brunnen verwiesen werden. Ein Teilder jungen Erwachsenen hat während der Teilnahmeam Freizeitangebot selbstdenWunschunddieKraftentwickelt,sichindenVereinenehrenamtlichzuengagieren.Sosind Kontakte auf Augenhöhe entstanden. In den freizeitpädagogischen Angeboten konnten immer wieder ZugangsbarriereninBezugaufBehördenundSpracherwerbbesprochenundFragenzurOrientierung in Ausbildungsberufe (insbesondere in den Bereichen Informatik, Tanzund Kunst) und zu Angeboten vonSport-undFreizeitvereinenbearbeitetwerden. Soziales und kulturelles Kapital sind für junge geflüchtete Menschen schwer erlangbare Bereiche. DieswirdinderArbeitvomMuMundvonIriba-Brunnenmehralsdeutlich.DiekonzeptionellePlanung sieht vor, künftig auch erlebnispädagogische Elemente, Wanderungen, Radtouren und Besuche im Münsterland an ruhigen Orten zum Entspannen und Kraft schöpfen anzubieten. Diese Angebote stehen als Ausgleich zu den oftmals erschöpfenden Anforderungen im Bereich Spracherwerb und Einstieg in die Berufswelt. Die niedrigschwellige Angebotsstruktur und der Peer-to-Peer-Ansatz (= Angebot von Betroffenen für Betroffene, das heißt, die beratende und die ratsuchende Person verfügen über ähnliche Erfahrungen oder befinden/befanden sich in vergleichbaren Lebenssituationen.)sindAlleinstellungsmerkmaledieserAngebote. Einige Personen können durch konkrete kurzfristige Begleitung eigenständig ihre Angelegenheiten meistern. Es wird aber dauerhaft Menschen geben, für die das Thema Migration und Flucht eine erhebliche Belastung darstellt. Für diese Menschen kann das geschaffeneAngebot im Handlungsfeld „Integration in Vereine“einen geschützten Raum bieten, in dem die zuständigen Fachkräfte mit ihnen aus freizeitpädagogischer Perspektive Selbstvertrauen und Stabilität schaffen um die Herausforderungen des Alltags nach der Zuwanderung dauerhaft meistern zu können. Dies ist auch außerhalb der Zielgruppe der Landesinitiative für Menschen mit Einwanderungsgeschichte wichtig. Die Ausdehnung des Personenkreises und Kooperation mit dem Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement NRW, insbesondere mit den Beraterinnen und Beratern im Case Management,istsinnvoll. BildungundSpracherwerb Aufgrund der Corona-Pandemie ist das schul-, ausbildungs-, und berufsvorbereitende Kursangebot verzögertundinalternativerLernformgestartet.Hierist hervorzuheben,dassdieTeilnehmendentrotz teils geringer digitaler und sprachlicher Kompetenzen eine hohe Motivation gezeigt haben, auch und vor allem während der Pandemie weitergehende Sprachkenntnisse zu erwerben. Die Dozentinnen und Dozenten können in vielen Fällen einen soliden Erwerb an Sprachkenntnissen feststellen, obgleich der Präsenzunterricht in Kombination mit begleiteten Selbstlernphasen als eher gewinnbringendeingestuftwird. Da eine Einstufung der Sprachniveaus im digitalen Verfahren nicht möglich war, konnte eine zielführende Zuordnung in verschiedene Sprachkursangebote nicht erfolgen. Auch das alternativ -18- V/0724/2021 erarbeitete und dem Land NRW vorgelegte Konzept zur individuellen Förderung und Begleitung im digitalenFormatkonnteimRahmendergeltendenFörderrichtlinienichtumgesetztwerden. -18- V/0724/2021 Infolgedessenist die sprachliche Heterogenitätder Teilnehmendensehr hoch ausgeprägt.Mithilfe der SprachstandserhebungvorBeginnderneuenKursangebotedesBausteins4solleinemöglichsthohe Passunghergestelltwerden. Unter den Teilnehmenden besteht insbesondere der Wunsch, an Sprachkursangeboten mit Abschlusszertifikat teilzunehmen. Dies ist vor dem Hintergrund der langfristigen Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt von hoher Bedeutung. Allerdings wird bei den schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kursangeboten nicht für alle Sprachniveaus die Mindestteilnehmerzahl 6 erreicht. Wünschenswert wäre die Möglichkeit, Teilnehmende in bestehende Sprachkursangebote integrieren zu können, so dass in allen Fällen ein individuell abgestimmtes Angebot unterbreitet werdenkann.EinevonderGeschäftsführendenStelleangeregteÄnderungderFörderrichtliniewarim laufendenFörderzeitraumnichtmöglich. Des Weiteren wird über die Sprachkursberatung eruiert, ob trägerübergreifend ein Quereinstieg in Jugendintegrationskursemöglich ist. Hierzu müssen die aktuellenModullaufzeitensowie der jeweilige Sprachstand erfasst und abgeglichen werden. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der rechtskreisübergreifenden Sprachkursberatung im Sozialamt der Stadt Münster sowie KooperationsträgerninderRegion. Im Rahmen der bestehenden Einbindung und Vernetzung des Förderbausteins 4 in der Umsetzung beim Träger ist eine Verstetigung der innovativen Sprachkursangebote wünschenswert. Der Zugang für die Zielgruppe sollte im Kontext der Arbeitsmarktintegration dauerhaft sichergestellt werden. Es zeigt sich innerhalb der Landesinitiative – insbesondere im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung und im Kontakt mit Arbeitgebenden – dass Sprachkenntnisse eine der Grundvoraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit darstellen. Der systematische Spracherwerb istgrundsätzlicheffizienteralsinformellerworbeneKenntnisse.DiejungenErwachsenenmeldetenan mehrerenStellenzurück,dass dieSprachkursangebotezusätzlichdenVorteileinerTagesstrukturund sozialenKontaktenbieten. Ausblick Bis Mitte 2022 soll eine Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Münster im Bereich Migration und Behinderung, mit der Beratungsstelle Pro Familia im Bereich Migrationssensible Ehe- und Familienberatung, mit dem Integrationsrat für die politische Teilhabe und mit den Migrantenselbstorganisationen im Bereich des migrantischen Ehrenamts aufgenommen sowie ein AusbaudesEhrenamtsinsgesamtimProjektintensiviertwerden. Die Geschäftsführende Stelle wird sich mit dem Land NRW zu den Rahmenbedingungen für die geplante Fortführung der Förderbausteine 1 - 4 der Landesinitiative über den 31.12.2022 hinaus austauschen. Die Zuweisung der Klientinnen und Klienten erfolgt nach Beendigung des Teilhabemanagements über die ebenfalls im Kommunalen Integrationszentrum angesiedelte Koordination des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement NRW. Die Übergänge werden bereits jetzt in den Blick genommen, um die weitere enge und fokussierte Begleitung der Zielgruppe und den Transfer des Wissens aus der Beratungstätigkeit zu ermöglichen. Das Kommunale Integrationsmanagement NRW ist im Baustein Case Management darauf ausgelegt, für Menschen mit komplexen Bedarfslagen ein abgestimmtes Beratungssetting zu organisieren bzw. zu stellen. Im Sinne des in Münster entwickelten ganzheitlichen und lebensweltorientierten Gesamtkonzeptes der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ / „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollten die zusätzlichzudenlandesgefördertenMaßnahmenbearbeitetenBereicheweiterberücksichtigtwerden. Eine Fortführung der geschaffenen Struktur erscheint sinnvoll, um die erforderliche und bewährte Unterstützung weiter zu ermöglichen. Die Mittel und somit auch die Verträgefür die vier 0,5-Stellen in denHandlungsfeldernlaufenam30.06.2022aus. -18- V/0724/2021 Für das Sensibilisierung- und Beratungsangebot für Unternehmen („Integration in Arbeit“) entwickelt das Kommunale Integrationszentrum bis zum Projektende eine Struktur mit kooperierenden PartnerinnenundPartnern,umeineWeiterführungzugewährleisten. MuM und Iriba-Brunnen („Integration in Vereine“) sowie Refugio („Gesundheit“) können die in der Freizeitgestaltung und im psychosozialen Bereich mit intensiver Vertrauensarbeit aufgebauten Angebote ohne die bisherigen personellen Ressourcen nicht aufrechterhalten, so dass es hier keinen Anschlussgibt. Das Konzept des Kommunalen Integrationsmanagements NRW ist auf die Weiterentwicklung und Anpassung von Leistungen und Angeboten der Verwaltung und weiterer Träger für Menschen mit Einwanderungsgeschichteausgelegt.Es sollen ImpulsegegebenundentsprechendeVereinbarungen mitdenim RegelsystemVerantwortlichengetroffenwerden.DieFinanzierungeigenerMaßnahmenist überdasProgrammnichtmöglich. I.V. gez. ThomasPaal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Warendorfer Straße 45
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0724/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 17:39