2018/0054
Hessenkasse
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Punkt 6: Hessenkasse (V-Nr. 2018/0054) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
2018/0054
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.03.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0054
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto:
Betreff: Hessenkasse
Vorlage vom: 2 0.03.2018
Beschlussvorschlag :
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt den Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm
Hessenkasse.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.03.2018
Mit dem „Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Ko m-
munen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen – Hessen-
kasseG“ beabsichtigt die Landesregierung, einen umfassenden und geregelten Abbau der
kommunalen Kassenkredite in die Wege zu leiten und hierfür „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Ver-
fügung zu stellen. Die Teilnahme an der „Hessenkasse“ ist – wie beim Kommunalen Schut z-
schirm – freiwillig und bedarf einer Beschlussfassung durch die städtischen Gremien.
Kassenkredite sollen eigentlich nur dazu dienen, kurzfristig Liquidität zu siche rn. In vielen
Kommunen – so auch in der Wissenschaftsstadt Darmstadt – haben sich die Kassenkredite
zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument für laufende Ausgaben und zur Deckung von
Haushaltsdefiziten entwickelt. Gerade auch wegen des hohen Bestands a n Kassenkrediten
hat die Kommunalaufsicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt wiederholt als gefäh r-
det angesehen.
Mit der Hessenkasse sollen die kommunalen Kassenkredite durch die WI -Bank abgelöst und
dort mit festen Raten für Zins und Tilgung ü ber einen Zeitraum von max. 30 Jahren abgetr a-
gen werden. Mit der Teilnahme an der Hessenkasse verpflichtet sich die Kommune, einen
jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner zum Stichtag 31. Dezember 2015 zu leisten.
Damit wird für die Wissenschaftsstadt Darmstadt der jährlich vorzusehende Betrag auf
knapp 3,9 Mio. Euro planungssicher festgeschrieben und das Zinsänderungsrisiko für die
abzulösenden Kassenkredite ausgeschlossen. Da der an die Hessenkasse zu leistende Eige n-
anteil der Wissenschaftsstadt Darms tadt geringfügig unterhalb der derzeitigen eigenen Zin s-
aufwendungen (ohne Tilgung der Kassenkredite) liegt und sich bereits derzeit ein Anstieg des
Zinsniveaus abzeichnet, ist die Teilnahme an der Hessenkasse vorteilhaft.
Die Berechnungen des Hessischen Städtetags zeigen auf, dass die kassenkreditverschuldeten
Kommunen mit dem zuvor erwähnten direkten Eigenanteil etwa zu einem Drittel zu ihrer En t-
schuldung beitragen. Zur weiteren Finanzierung der Hessenkasse sieht das Land bislang vor,
Mittel aus dem Land esausgleichsstock (20 Mio. Euro jährlich) zu entnehmen und eine hess i-
sche (Sonder -) Gewerbesteuerumlage einzuführen, über deren Höhe noch Verhandlungen
zwischen Land und kommunalen Spitzenverbände n laufen.
Das Hessenkassegesetz sieht – neben dem Umfang u nd dem Antrags - und Entscheidungsve r-
fahren zur Ablösung der Kassenkredite – auch Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vor. Danach werden die Kommunen
ab dem Jahr 2019 verpflichtet, den Ergebnis - und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung
auszugleichen und Rücklagen zu bilden, die zur Deckung von Ertrags schwankungen, insb e-
sondere bei der Gewerbesteuer, verwendet werden k önnen. Diese verschärften Regelungen
des kommunalen Haushaltsrechts gelten unabhängig davon, ob eine Teilnahme an der He s-
senkasse erfolgt oder nicht.
Zum Übernahmetermin, 1. August 2018, können bestehende Kassenkredite im Volumen von
voraussichtlich rd. 276 Mio. Euro abgelöst werden. Von den bestehenden Kassenkrediten
sollen durch Kassenkredite vorfinanzierte Investitionen, vorhandene eigene Liquidität der
Kommunen und bestehende Forderungen g egenüber Bund und Land in Abzug gebracht we r-
den. Die genauen Be träge werden vom Land noch ermittelt. Offen ist ebenso die Übernahme
von Vorfälligkeitsentschädigungen durch das Land, die bei der vorzeitigen Ablösung von lä n-
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gerfristig gebundenen Kassenkrediten anfallen. Hier soll es auf besondere Antragstellung
individuelle Vereinbarungen zwischen Land und Kommunen geben.
Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass die Beschlussfassung zur Teilnahme an der
Hessenkasse durch die kommunalen Gremien spätestens bis zum 31. Mai 2018 und damit
vor Bekanntgabe der endgülti gen Ablösesummen notwendig ist. Das Gesetz zur Hessenkasse
soll voraussichtlich an den Plenartagen vom 24. bis 26. April 2018 im Hessischen Landtag
verabschiedet werden.
Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: SPD Punkt 21: Hessenkasse (V-Nr. 2018/0054)
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0054
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00