2023/0333
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung
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2023/0333
4461 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0333
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);
Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage vom: 12.09.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den
Wirtschaftsprüfer mit einem Jahresgewinn in Höhe von 932.395,59 € (im BgA Gewerbliche
Abfallentsorgung und Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach
Steuern) festgestellt.
- 2 -
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und das aufgelaufene Ergebnis des
Betriebszweigs Kanalbetrieb, sowie die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs Zentrale
Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanziert:
a) 917.493,34 € Vortrag auf neue Rechnung
b) 617.893,52 € Abführung an den Haushalt / de n Abwassergebührenhaushalt der Stadt
c) - 109.179,30 € Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
1.426.207,56 €
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr
2022 werden offengelegt.
Die Betriebsleitung wird für de n Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entlastet.
Anlagen: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Auszug aus dem Prüfbericht von Baker Tilly GmbH & Co. KG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023:
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 14. Juli 2023 den
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe
von 932.395,59 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivari um nach Steuern) festzustellen, sowie die
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.
917.493,34 € werden auf neue Rechnung vorgetragen. 617.893,52 € werden an den Haushalt
bzw. den Abwassergebührenhaushalt der Stadt Darmstadt abgeführt. 109.179,30 € we rden
aus der allgemeinen Rücklage entnommen.
Der Ausgleich der Kostenüberdeckungen im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Abfallentsorgung sowie im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Überdeckungen im
Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die
Zuführung zu den jeweiligen Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichti gen.
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 14.07.2023
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2022 sowie auf den
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hin gewiesen.
Darmstadt, 12.09.2023
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Anlage: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Prüfbericht von Baker Tilly
anlage 2
172360 Zeichen
- 1 -
Begründung zur Vorlage vom 27. Juni 2023
1) Die Betriebsergebnisse stellen sich wie folgt dar: Ergebnis 2022
BZ 6750 Straßenreinigung/Winterdienst 71.532,02 €
BZ 6760 Kanalbetrieb 35.574,59 €
BZ 7200 Abfallentsorgung 0,00 €
BZ 7204 Kompostierungsanlage -70.523,42 €
P 39 Schulbusbetrieb 21.451,76 €
HB 7700 Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -134.178,44 €
BZ 7201 BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung 177.013,92 €
BZ 6300 Straßenunterhaltung 217.702,16 €
BZ 6770 Zentraler Gebäudedienst Geb.Reinigung / HW 532.435,35 €
BZ 6770 Zentrale Geb.Dienst Gemeinschaftsverpflegung -4.814,93 €
BZ 7502 BgA Krematorium Waldfrieden 194.847,73 €
BZ 7603 BgA Zoo Vivarium 534,15 €
P9 Zentrale Services u. Grundstücke -109.179,30 €
Jahresgewinn nach Steuern 932.395,59 €
2) Das Jahresergebnis soll wie folgt verwendet werden:
a) Vortrag auf neue Rechnung
aa) Jahresgewinn BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung (BZ 7201)
Jahresgewinn vor Steuern 242.919,93 €
abzgl. Ertragsteuern
Körperschaftsteuer -31.172,11 €
Solidaritätszuschlag -1.714,48 €
Gewerbeertragsteuer -33.019,42 € -65.906,01 €
Jahresgewinn nach Steuern 177.013,92 €
davon für den Haushalt der Stadt für den EAD
(Bruttobetrag) 88.506,96 € 88.506,96 €
ab) Jahresverlust Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik (HB 7700) -134.178,44 €
ac) Jahresverlust Kompostierungsanlage (BZ 7204) -70.523,42 €
ad) Jahresgewinn Schulbusbetrieb 21.451,76 €
ae) Jahresgewinn Straßenunterhaltung (BZ 6300) 217.702,16 €
af) Jahresgewinn Straßenreinigung u. Winterdienst - Sonstiger Bereich - (BZ 6750) 71.532,02 €
ag) Jahresgewinn Zentraler Gebäudedienst Geb.-Reinigung / HW (BZ 6770) 532.435,35 €
ah) Jahresverlust Zentraler Gebäudedienst Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) -4.814,93 €
ai) Jahresgewinn BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) 194.847,73 €
Jahresgewinn vor Steuern 269.738,79 €
abzgl. Ertragsteuern
Körperschaftsteuer -36.594,52 €
Solidaritätszuschlag -780,25 €
Körperschaftsteuer Vorjahre
Solidaritätszuschlag Vorjahre
Gewerbesteuer -37.516,29 € -74.891,06 €
Jahresgewinn nach Steuern 194.847,73 €
aj) Jahresgewinn BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) 534,15 €
Summe Vortrag auf neue Rechnung 917.493,34 €
b) Abführung an den Haushalt / den Abwassergebührenhaushalt der Stadt 617.893,52 €
c) Entnahme aus der allgemeinen Rücklage -109.179,30 €
Summe Ergebnisverwendung und Finanzierung 1.426.207,56 €
- 2 -
3) Erläuterungen
Anlage: Prüfungsbericht 2022 und Entwicklung Eigenkapital EAD
Der Gewinn im Bereich Zentraler Gebäudedienst Gebäudereinigung / Hauswirtschaft (BZ 6770) wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn des BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß dem Prüfungsstandard 720 des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) zu § 53 HGrG
(Haushaltsgrundsätzegesetz) in analoger Anwendung des § 171 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz, hier: Teilnahme des
Wirtschaftsprüfers an der Sitzung des Aufsichtsorgans über die Verhandlung des Jahresabschlusses) wird zu diesem
Punkt mind. ein Vertreter oder Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG zur
Betriebskommissionssitzung eingeladen.
Im Übrigen wird auf den geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen
Jahresabschluss zum 31.12.2022, den Lagebericht 2022 sowie auf den beigefügten Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG verwiesen.
Der Gewinn im BgA Gew. Abfallentsorgung und Reinigung (BZ 7201) zur Hälfte auf neue Rechnung vorgetragen und
zur Hälfte an den Haushalt der Stadt abgeführt.
Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses ergibt sich für die Betriebskommission aus § 7 Abs. 2 Ziffer 5
der Betriebssatzung des EAD, die Beschlussfassung für die Stadtverordnetenversammlung nach § 9 der
Betriebssatzung des EAD.
Der Gewinn des BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust im Bereich Zentraler Gebäudedienst Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Zur Abdeckung des Verlustes aus dem Bereich Zentrale Services u. Grundstücke wird der Betrag aus der allgemeinen
Rücklage entnommen.
Der laufende Gewinn des Bereichs Kanalbetrieb (BZ 6760) in Höhe von 35.574,59 € sowie der aufgelaufene Gewinn in
Höhe von 493.811,97 € wird in Summe von 529.386,56 € an den Abwassergebührenhaushalt der Stadt
ausgeschüttet.
Die Überdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Abfallentsorgung (BZ 7200) in Höhe von
2.215.680,51 € wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführung zu den Verbindlichkeiten
gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen.
Die Unterdeckung im Bereich der Kompostierungsanlage (BZ 7204) in Höhe von 63.768,97 € wurde im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses durch den Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen aus
Kompostentgelten ausgeglichen. Der Verlust aus dem Bereich Karbonisierungsanlage in Höhe von 70.523,42 € wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn in den sonstigen Bereichen des Betriebszweiges 6750 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn im Bereich Straßenunterhaltung (BZ 6300) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust des Hilfsbetriebs Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Gebäudetechnik (HB 7700) wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Der Gewinn des Schulbusbetriebs wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Überdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst (BZ 6750) in Höhe
von 201.799,31 € wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführung zu den
Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen Straßenreinigung ausgeglichen.
Anlage
2022 geplante geplante nach Ergebnis-
Vortrag Einstellung (+)/ Umgliederung vor Ergebnis Gewinn(+)/ verwendbar Einstellung (+)/ Abführung verwendung
01.01.2022 Entnahme (-) 31.12.2022 Verlust (-) in 2022 Entnahme (-) Stadt Darmstadt 01.01.2023
Gewinnverwendungsbeschluss 2022 € € € € € € € €
I. Stammkapital 6.200.000,00 0,00 0,00 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 0,00 0,00 6.200.000,00
II. Kapitalrücklage
Kapitalrücklage 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00
Kapitalrücklage Vivarium 7.690.282,23 0,00 7.690.282,23 0,00 7.690.282,23 0,00 0,00 7.690.282,23
8.690.282,23 0,00 0,00 8.690.282,23 0,00 8.690.282,23 0,00 0,00 8.690.282,23
III. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklagen 286.755,49 0,00 0,00 286.755,49 -109.179,30 177.576,19 -109.179,30 0,00 177.576,19
2. Zweckgebundene Rücklagen
(Gebühren-/Entgeltausgleichs-/Investitionsrücklage)
Straßenreinigung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Abfallentsorgung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kompostanlage (Entgeltausgleichsrücklage) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kompostanlage (Investitionsrücklage) 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61
418.128,61 0,00 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61
IV. Gewinn/Verlust
Straßenreinigung/Winterdienst -1.565.233,73 -22.199,13 0,00 -1.587.432,86 71.532,02 -1.515.900,84 71.532,02 0,00 -1.515.900,84
Kanalbetrieb 420.964,96 72.847,01 0,00 493.811,97 35.574,59 529.386,56 0,00 -529.386,56 0,00
Schulbusbetrieb 480.369,43 385.316,91 0,00 865.686,34 21.451,76 887.138,10 21.451,76 0,00 887.138,10
Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -1.776.731,17 -46.236,61 0,00 -1.822.967,78 -134.178,44 -1.957.146,22 -134.178,44 0,00 -1.957.146,22
BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung 1.708.459,07 143.674,09 0,00 1.852.133,16 177.013,92 2.029.147,08 88.506,96 -88.506,96 1.940.640,12
Kompostierungsanlage 15.602,53 0,00 0,00 15.602,53 -70.523,42 -54.920,89 -70.523,42 0,00 -54.920,89
Straßenunterhaltung 245.527,90 77.830,23 0,00 323.358,13 217.702,16 541.060,29 217.702,16 0,00 541.060,29
Zentraler Gebäudedienst Geb.Reinigung / HW 1.763.163,95 867.657,70 0,00 2.630.821,65 532.435,35 3.163.257,00 532.435,35 0,00 3.163.257,00
Zentrale Geb.Dienst Gemeinschaftsverpflegung -53.236,87 -78.941,09 0,00 -132.177,96 -4.814,93 -136.992,89 -4.814,93 0,00 -136.992,89
BgA Krematorium Waldfrieden 1.238.240,96 153.519,67 0,00 1.391.760,63 194.847,73 1.586.608,36 194.847,73 0,00 1.586.608,36
BgA Zoo Vivarium -804.880,75 -7.597,26 0,00 -812.478,01 534,15 -811.943,86 534,15 0,00 -811.943,86
1.672.246,28 1.545.871,52 0,00 3.218.117,80 1.041.574,89 4.259.692,69 917.493,34 -617.893,52 3.641.799,17
Summe Eigenkapital 17.267.412,61 1.545.871,52 0,00 18.813.284,13 932.395,59 19.745.679,72 808.314,04 -617.893,52 19.127.786,20
1.426.207,56
geplante nach Ergebnis-
Nachrichtlich: Entwicklung der Bilanzposition: Vortrag Einstellung (+)/ Umgliederung Kostenunter(-)- Stand Einstellung (+)/ verwendung
01.01.2022 Entnahme (-) (+) überdeckung 31.12.2022 Entnahme (-) 01.01.2023
€ € € € €
Andere sonstige Verbindlichkeiten
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Straßenreinigung 591.765,48 0,00 201.799,31 793.564,79 793.564,79
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Abfallentsorgung 2.342.727,21 0,00 2.215.680,51 4.558.407,72 4.558.407,72
Vbdlk. aus Überschuss Anlieferung Kompostanlage
durch Gebührenbereich Abfallentsorgung 156.534,82 0,00 € -63.768,97 92.765,85 92.765,85
5.444.738,36 0,00 5.444.738,36
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt I
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 3
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 3
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 7
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 12
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 15
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 15
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 15
5.1.2. Jahresabschluss 15
5.1.3. Lagebericht 15
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 16
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 18
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 18
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 18
7. Schlussbemerkung 19
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt II
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2022
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 5 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 6 Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt III
Abkürzungsverzeichnis
AAB Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom
1. Januar 2017
Abs. Absatz
BFH Bundesfinanzhof
BgA Betrieb gewerblicher Art
BMF Bundesfinanzministerium
BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit
DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Köln
d.h. das heißt
D&O-Versicherung Directors & Officers-Versicherung
DSD Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln
EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen
(EAD), Darmstadt
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EigBGes Hess Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen
EStG Einkommensteuergesetz
EStR Einkommensteuerrichtlinien
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HFA Hauptfachausschuss
HGB Handelsgesetzbuch
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt IV
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
HEAG HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wisschen-
schaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
ILV Interne Leistungsverrechnung
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
KAG Gesetz über kommunale Abgaben
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
MHKW Müllheizkraftwerk
n.F. neue Fassung
Nr. Nummer
p.a. per annum
PS Prüfungsstandard des IDW
PV Photovoltaik
rd. rund
RH Rechnungslegungshinweis
SAVAG Südhessische Abfall-Verwertungs-GmbH, Büttelborn
TZ Teilzeit
u.a. unter anderem
VJ Vorjahr
ZAS Zweckverband Abfallverwertung Südhessen
z.B. zum Beispiel
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 1
1. Prüfungsauftrag
Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Darmstadt am 13. Dezember 2022 erteilte uns die Betriebsleitung des
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ oder „EAD“ genannt)
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 unter Ein-
beziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gemäß
§§ 316 ff. HGB i.V.m. § 27 EigBGes Hess zu prüfen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes (EigBGes Hess), der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahres-
abschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) und des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufgestellt. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes Hess finden für den Jahresabschluss
und den Lagebericht des Eigenbetriebs die Vorschriften des Dritten Buches des HGB für
große Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dem hessischen
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Form-
blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) nichts ande-
res ergibt.
Der Eigenbetrieb hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach §§ 316 ff. HGB
i.V.m. § 27 EigBGes Hess prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 Abs.
4 EigBGes Hess bekannt zu machen.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Des Weiteren haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgsübersicht auf ihre
Ableitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die sachgerechte Zuordnung ge-
meinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Betriebszweige untersucht.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 2
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen
Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahres-
abschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist
an das geprüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im
Verhältnis zu Dritten, die als Anlage diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fas-
sung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließ-
lich der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 3
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Be-
urteilung folgende wesentliche Aspekte
zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
Die Aufgaben des EAD umfassen unverändert zum Vorjahr Abfallwirtschaft, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst, Kanalbetrieb, Kompostierungsanlage, Straßen-
unterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und Gemeinschaftsverpflegung
sowie den Betrieb der Schulbusse, des Krematoriums, des Zoos Vivarium und
der Werkstatt. Darüber hinaus nimmt der EAD die Koordination der dienstlichen
Mobilität der städtischen Bediensteten wahr.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 932 (Vorjahr
TEUR 1.690). Geplant war ein Jahresüberschuss von TEUR 379. Die Umsatzer-
löse konnten von TEUR 66.886 im Vorjahr um 3,3 % auf TEUR 69.109 im Be-
richtsjahr gesteigert werden, im Wesentlichen bedingt durch Erlössteigerungen
in den Bereichen Straßenreinigung, Zentraler Gebäudedienst und Gemein-
schaftsverpflegung. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um TEUR
573 auf TEUR 1.134 im Berichtsjahr erhöht, was primär auf periodenfremde Er-
träge in Höhe von TEUR 470 durch den Wegfall von Pensionsverpflichtungen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber ehemaligen Beamten des EAD zu-
rückzuführen ist. Der Materialaufwand hat sich leicht um TEUR 89 erhöht. Die
Personalaufwendungen sind um TEUR 2.784 im Vergleich zum Vorjahr gestie-
gen. Übergreifend über alle Geschäftsbereiche wirkten sich hier die ab 1. April
2022 vereinbarten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst von im Durchschnitt
1,8 % aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 522
vor allem auf Grund von höheren Kosten für IT- und Customizing-Support erhöht.
Die Ertragslage der einzelnen Sparten hat sich unterschiedlich entwickelt.
o Der Bereich Straßenreinigung und Winterdienst schließt das Geschäfts-
jahr mit einem Jahresüberschuss von TEUR 72 (im Vorjahr Jahresverlust
von TEUR 22) ab. Der Gebührenhaushalt Straßenreinigung wird durch
Zuführung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern
ausgeglichen.
o Im Kanalbetrieb ergab sich trotz höherer Erlöse vor allem aufgrund von
höheren Personalkosten durch die Wiederbesetzung von Stellen eine
Verringerung des Jahresüberschusses von TEUR 73 auf TEUR 36.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 4
o Der Bereich der hoheitlichen Abfallentsorgung beendet das Geschäfts-
jahr wie im Vorjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis (TEUR 0). Der
Gebührenhaushalt Abfallentsorgung wird im Berichtsjahr durch eine Zu-
führung zu den Verbindlichkeiten von TEUR 2.216 gegenüber den Ge-
bührenzahlern ausgeglichen.
o Die Kompostierungsanlage weist im Berichtsjahr ein negatives Ergebnis
von TEUR 72 aus (Vorjahr ausgeglichenes Ergebnis von TEUR 0), haupt-
sächlich bedingt durch Anlaufkosten der Karbonisierungsanlage.
o Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik fällt der
Jahresverlust mit TEUR 134 um TEUR 88 höher aus als im Vorjahr, was
vor allem auf höhere Treibstoffkosten und Abschreibungen zurückzufüh-
ren ist.
o Der Schulbusbetrieb schließt mit einem Jahresgewinn von TEUR 21 (Vor-
jahr TEUR 385). Der Umstieg auf Touren mit kleineren Bussen verursacht
höhere Personalkosten. Darüber hinaus sind die Treibstoffkosten stark
gestiegen.
o Im Bereich BgA gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung wird für das ab-
gelaufene Geschäftsjahr ein Jahresgewinn von TEUR 177 ausgewiesen
(Vorjahr TEUR 287).
o Der Bereich Straßenunterhaltung schließt mit einem Jahresgewinn von
TEUR 218 (Vorjahr TEUR 78). Hier wirken sich u.a. Erträge aus anderen
aktivierten Eigenleistungen betreffend Infrastrukturverbesserungen beim
Zoo aus.
o Das Jahresergebnis des Bereichs Zentraler Gebäudedienst hat sich um
TEUR 336 deutlich auf TEUR 532 verringert (Vorjahr TEUR 868). Höhere
Personalkosten und Aufwendungen für bezogene Leistungen haben den
Anstieg der Erlöse aus zusätzlichen Aufträgen überkompensiert.
o Die Gemeinschaftsverpflegung erwirtschaftete einen Jahresverlust von
TEUR 5 (Vorjahr TEUR 79). Der Rückgang ist hauptsächlich bedingt
durch eine Steigerung der verkauften Essen in Kombination mit einer in-
flationsbedingten Preisanpassung.
o Im BgA Krematorium hat sich der Jahresüberschuss von TEUR 154 auf
TEUR 195 erhöht.
o Der Verlustausgleich der Stadt Darmstadt für den Zoo Vivarium befindet
sich mit TEUR 807 auf Vorjahresniveau (TEUR 789). Der Zoo Vivarium
schließt das Geschäftsjahr mit einem leicht positiven Jahresergebnis von
TEUR 1 ab (Vorjahr Jahresverlust von TEUR 8).
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 5
Die Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt EUR 7,6
Mio. (Vorjahr EUR 8,9 Mio.). Sie entfielen wie im Vorjahr vorrangig auf Investiti-
onen in Kommunal- und Spezialfahrzeuge, Anlagen im Bau sowie Nutzfahr-
zeuge.
Die stichtagsbezogene Beschäftigtenzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr
von 754 auf 806.
Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit werden verschiedene
Maßnahmen dargestellt, die die Themenbereiche Zertifizierung, Biodiversität und
Klimaanpassung, Mobilität, Energieversorgung und Energieeinsparung, Wasser-
einsparung, Abfallvermeidung, Dekarbonisierung sowie Bio-Lebensmittel bein-
halten.
Zur Entwicklung der Vermögenslage wird ausgeführt, dass sich das Anlagever-
mögen im Zuge der Investitionen um TEUR 1.945 erhöht hat. Die Anlagende-
ckung durch das Eigenkapital ist nahezu unverändert bei 40,3 % (Vorjahr
40,4 %). Die Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent-
punkte auf 21,8 % vermindert (Vorjahr 25,9 %). Die Eigenkapitalrentabilität hat
sich von 8,9 % im Jahr 2021 auf 4,7 % im Jahr 2022 verringert.
Hinsichtlich der Finanzlage zeigt sich ein Anstieg der Liquidität I. Grades auf
310 % (Vorjahr 179 %). Bei der Liquidität II. Grades von 408 % (Vorjahr 302 %)
besteht eine absolute Überdeckung in Höhe von TEUR 30.092 (Vorjahr TEUR
17.037). Im Geschäftsjahr wurden zur Finanzierung von Investitionen zwei Dar-
lehen in Höhe von rd. EUR 15,0 Mio. aufgenommen.
zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken:
Für 2023 wird ein Jahresgewinn von TEUR 58 erwartet.
Nach Ansicht der Betriebsleitung bedeutet die Umsetzung der IT-Strategie (digi-
tale Transformation) für den EAD die Chance, seine Funktion als Dienstleister
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu etablieren.
Der EAD hat Bedarf an Grundstückserweiterungsflächen im Sensfelderweg und
im Schnampelweg angemeldet. Im Sensfelderweg werden Flächen für das
Wachstum des Betriebs benötigt, hauptsächlich für eine zentrale Produktionskü-
che im Bereich Gemeinschaftsverpflegung zur wirtschaftlicheren und nachhalti-
geren Herstellung der gestiegenen Anzahl an Essen. Im Schnampelweg bietet
der Wegzug des Julius-Kühn-Instituts nach Ansicht der Betriebsleitung die
Chance Erweiterungsflächen für den Zoo zu erhalten.
Die Ka-Gel gGmbH Geschäftsfelder können nach Ansicht der Betriebsleitung
ausgedehnt werden. In Planung sind Ideen zur Mikro-Logistik in Bezug auf Alt-
kleider.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 6
Die Nachhaltigkeitsvisitenkarte soll in 2023 weiter überarbeitet werden.
Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf
den Eigenbetrieb haben könnten, sind der Betriebsleitung nicht bekannt.
Im Zuge des verstärkten Augenmerks auf das Thema Klimaveränderung sieht
die Betriebsleitung das Risiko eines Klimaschutzanpassungsdefizits.
Im Bereich der IT-Sicherheit wird das Risiko, auch vor dem Hintergrund des in
2022 auf den IT-Dienstleister des EAD erfolgten Hacker-Angriffs, weiterhin als
erhöht eingestuft.
Der Eigenbetrieb sieht sich zudem Risiken aus Veränderungen rechtlicher Rege-
lungen im Entsorgungsmarkt ausgesetzt.
Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Tätigkeiten keinerlei Finan-
zinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Marktschwan-
kungen, ein. Nach Auffassung der Betriebsleitung unterliegt der Eigenbetrieb den
üblichen Finanzierungsrisiken bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditäts-
engpässen und möglichen Bankinsolvenzen.
Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbe-
standes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Un-
ternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prü-
fung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen
Vertreter des Eigenbetriebs dem Umfang nach angemessen und inhaltlich vertretbar.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 7
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2022 bis 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahres-
abschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom
30. Juni 2023 in Frankfurt am Main unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier
wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den lan-
desrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess)
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Ka-
pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den landesrechtlichen Vorschriften des
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Be-
stimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrForm-
BlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 8
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts
geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes
Hess) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unab-
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lage-
bericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (Eig-
BGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-
len, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-
losen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-
gungen) oder Irrtümern ist.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 9
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess)
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Ei-
genbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalge-
sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung
mit den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes
Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapital-
gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigB-
Ges Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be-
stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 10
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes Hess unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressa-
ten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer-
den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 11
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch
dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh-
ren kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebs vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wäh-
rend unserer Prüfung feststellen.“
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unse-
rer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätig-
ten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneu-
ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; insbe-
sondere weisen wir auf § 328 HGB hin.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 12
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den landesrechtlichen Vorschriften des
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestim-
mung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV
HE) sowie den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis
256a HGB) und den einschlägigen ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2022 bis zum 31. Dezember 2022 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, und der nach §§ 289 ff. HGB auf-
gestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der Betriebsleitung für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem
Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetz-
licher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufga-
ben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicher-
weise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbe-
achtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im
Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grundsätzlich nicht
darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirk-
samkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert werden können.
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem.
§ 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweite-
rung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Wir haben unsere Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten April bis Juni 2023
durchgeführt. Im Dezember 2022 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der vom Eigenbetrieb erstellte und von Pricewater-
houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 4. Juli 2022 uneingeschränkt
testierte und am 29. September 2022 von der Stadtverordnetenversammlung festge-
stellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz-
werte erfolgte unter Beachtung des Prüfungsstandards IDW PS 205 zur Prüfung von
Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprüfungen vom Institut der Wirtschaftsprü-
fer in Deutschland e.V.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 13
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Ri-
sikoeinschätzung:
Prüfung der ordnungsgemäßen Übernahme der Eröffnungsbilanzwerte aus dem
Vorjahresabschluss
Anlagevermögen
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Vollständigkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Umsatzerlöse
Personal- und Materialaufwand
Prüfung der Angaben im Anhang und Lagebericht
Falsche Angaben aufgrund von dolosen Handlungen auf Abschlussebene sowie
auf der Ebene einzelner Aussagen
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams und des Einsatzes von Spezialisten
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzun-
gen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rech-
nungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 14
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter
Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspiel-
räume, u.a.
Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
Einholung einer Steuerberaterbestätigung
Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung
Einholung von Bestätigungen von Lieferanten
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Beihilferückstellungen und der Rück-
stellung für Altersteilzeitverpflichtungen haben uns versicherungsmathematische Gut-
achten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwer-
ten konnten.
Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche
schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere ver-
sichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorlie-
genden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Ver-
pflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge ent-
halten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht
wurden.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 15
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften
Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahres-
abschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen,
dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnah-
men geeignet sind, die Verlässlichkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-
Systeme zu gewährleisten.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter
Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften für Eigenbetriebe.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren
geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliede-
rung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in
allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.
Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht und Angaben zu den Geschäftsführerbezügen unterlassen. Die In-
anspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu be-
anstanden.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurtei-
lung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Be-
langen den gesetzlichen Vorschriften.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 16
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d.h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir
nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein.
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschreibung
werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände li-
near vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und 25
Jahren, 19 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 5 bis 10 Jahren
bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außerplanmä-
ßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren
Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2022 war dies
nicht notwendig.
Die Pensionsrückstellungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 249 Abs. 1 in Verbindung
mit § 253 Abs. 1 HGB ermittelt und mit einem Zinssatz zum 31. Dezember 2022 in Höhe
von 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %) abgezinst.
Die Beihilferückstellungen wurden mit 1,44 % (Vorjahr: 1,35 %) abgezinst.
Der Berechnung wurden die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G zugrunde
gelegt. Beim Rententrend/Trend Beihilfeleistungen wurden 2,0 % p.a. (Vorjahr: 2,0 %
p.a.) zugrunde gelegt.
Pensions- und Beihilferückstellungen wurden unter Anwendung des Anwartschaftsbar-
wertverfahrens ermittelt. Der laufende Zinsaufwand sowie der Effekt aus der Änderung
des Zinssatzes sind im Zinsergebnis des laufenden Jahres ausgewiesen.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 17
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung dieses Teils der Pensionsrückstellung erfolgte unter Ver-
wendung der gleichen Zinssätze und übrigen Parameter wie bei den Pensionsrückstel-
lungen.
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und
keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse
erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen Versi-
cherung seiner Beschäftigten. Im Geschäftsjahr 2022 erhob die Zusatzversorgungs-
kasse eine Umlage in Höhe von 5,7 % (Vorjahr: 5,7 %) des zusatzversorgungspflichtigen
Entgelts.
Die Rückstellungen für die Altersteilzeitverpflichtungen sind gemäß der Stellungnahme
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 – IDW
RS HFA 3 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitre-
gelungen gebildet worden. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird nach
dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertver-
fahren) sowie unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
bewertet. Dabei wurde zum 31. Dezember 2021 ein Zinssatz von 1,44 % p.a. (Vorjahr:
1,35 % p.a.) sowie ein langfristiger Gehaltstrend von 2,0 % p.a. (Vorjahr: 2,0 % p.a.)
verwendet. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die zum Bilanzstichtag bereits ab-
geschlossenen Altersteilzeitverträge. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bi-
lanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen des Eigenbetriebes.
Aus der Ausübung von Beurteilungsspielräumen oder der Inanspruchnahme von gesetz-
lichen Wahlrechten ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Hinsichtlich der übrigen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen des Eigenbetriebs
im Anhang (Anlage 3) verwiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entspre-
chen den gesetzlichen Vorschriften und wurden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 18
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
In unsere Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Einhaltung der Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG einbezogen. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die
Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt
worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 zu
diesem Bericht dargestellt. Bei unserer Prüfung haben sich keine Besonderheiten erge-
ben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-
schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgs-
übersicht (Anlage 6) auf ihre Ableitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die
sachgerechte Zuordnung gemeinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen
Betriebszweige untersucht.
Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungsgerecht in der für den jeweiligen
Betriebszweig getrennt geführten Buchhaltung erfasst. Soweit eine direkte Zuordnung
nicht möglich ist, erfolgt die Zurechnung aufgrund von Verteilungsschlüsseln. Die Vor-
gehensweise ist auskunftsgemäß unverändert zum Vorjahr. Die in der Erfolgsübersicht
getroffene Zurechnung der Aufwendungen und Erträge zu den Betriebszweigen ist nach
den im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen nicht zu beanstanden.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 19
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr
erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 unter „Wiedergabe des Be-
stätigungsvermerks“ enthalten.
Frankfurt am Main, den 30. Juni 2023
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
Matthias Appel
Wirtschaftsprüfer
Susanne Berghoff-Flüel
Wirtschaftsprüferin
Susanne Berghoff-Flüel, Jun 30,2023 09:37:02 AM UTC
Matthias Alexander Appel, Jun 30,2023 09:42:11 AM UTC
Anlagen
Anlage 1
AKTIVA PASSIVA
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 6.200.000,00 6.200.000,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Rücklagen
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Kapitalrücklage 8.690.282,23 8.690.282,23
Rechten und Werten 702.086,25 571.449,87 2. Allgemeine Rücklage 286.755,49 286.755,49
II. Sachanlagen 3. Zweckgebundene Rücklage 418.128,61 418.128,61
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte III. Bilanzgewinn
mit Betriebs- und anderen Bauten 25.451.462,01 26.119.221,52 1. Gewinnvortrag 3.218.117,80 1.672.246,28
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.277.024,62 2.373.716,09 2. Jahresgewinn 932.395,59 1.689.545,62
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 14.817.603,00 13.686.779,62 19.745.679,72 18.956.958,23
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.134.430,38 2.659.889,23
III. Finanzanlagen B. Rückstellungen
1. Beteiligungen 1.538.294,72 1.538.294,72 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.057.089,05 4.010.164,74
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- 2. Steuerrückstellungen 371.192,61 275.303,74
verhältnis besteht 23.000,00 50.000,00 3. Sonstige Rückstellungen 2.910.437,29 2.713.113,34
48.943.900,98 46.999.351,05 7.338.718,95 6.998.581,82
B. Umlaufvermögen C. Verbindlichkeiten
I. Vorräte 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48.283.709,64 36.323.198,66
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.003.173,49 772.572,75 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.723.599,47 2.232.050,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt und verbundenen
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.759.622,42 2.673.846,90 Unternehmen der Stadt Darmstadt 2.523.872,43 2.484.517,64
2. Forderungen gegen den Haushalt und 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt 6.657.512,07 5.954.204,25 Beteiligungsverhältnis besteht 276.417,37 236.759,31
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen 5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.336.488,02 3.772.147,10
ein Beteiligungsverhältnis besteht 185.991,10 369.555,63 - davon aus Steuern EUR 221.030,71 (Vorjahr: EUR 194.039,10)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 677.655,12 1.293.470,99 60.144.086,93 45.048.673,40
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.258.078,16 15.144.304,23
41.542.032,36 26.207.954,75 D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.291.672,66 2.247.317,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.224,92 44.225,29
90.520.158,26 73.251.531,09 90.520.158,26 73.251.531,09
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Bilanz zum 31.12.2022
Anlage 2
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 69.108.963,24 66.885.537,00
2. Bestandsveränderung 28.710,00 0,00
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 128.344,76 34.260,25
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.134.244,85 560.845,35
70.400.262,85 67.480.642,60
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe 5.559.791,87 4.855.645,96
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.936.558,70 20.551.483,78
25.496.350,57 25.407.129,74
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 25.697.736,82 23.566.754,19
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung: EUR 2.207.265,10;
Vorjahr: EUR 2.071.562,05) 7.866.333,95 7.213.384,85
33.564.070,77 30.780.139,04
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 5.551.244,33 5.193.823,00
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.735.149,71 4.212.911,32
9. Ausleihungen des Anlagevermögens
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 4.336,70 ; Vorjahr: EUR 7.375,00) 4.336,70 7.375,00
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 79.445,50 ; Vorjahr: EUR 79.345,34) 79.445,50 79.345,34
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 84.464,20;
Vorjahr: EUR 84.145,34)
(davon an verbundene Unternehmen EUR 32.797,30; 808.263,48 850.700,03
Vorjahr: EUR 57.271,72)
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 328.966,19 1.122.659,81
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 140.797,07 161.124,83
14. Sonstige Steuern 62.773,53 60.989,36
15. Erträge aus Verlustvergleich 807.000,00 789.000,00
16. Jahresüberschuss 932.395,59 1.689.545,62
2022
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
2021
Anlage 3
1
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Vorschriften
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale Auf-
gaben und Dienstleistungen (EAD) wurde nach den Vorschriften der §§ 20 ff. EigBGes
Hess i.d.F. vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
14. Juli 2016, i. V. m. den Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetz-
buches für große Kapitalgesellschaften in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt. Die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den Formblättern 1 (Bilanz)
und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter
für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe gegliedert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibe-
halten.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschrei-
bung werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren zugrunde ge-
legt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und
25 Jahren, 19 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 5 bis 10
Jahren bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außer-
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem nied-
rigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2022
war dies nicht notwendig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Jahr
Anlage 3
2
der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei einer voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung vorgenommen.
Die verzinslichen Ausleihungen werden mit dem Nennwert bilanziert.
Die Vorratsbestände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet bzw.
mit dem niedrigeren Wert, der den Vorräten am Bilanzstichtag beizulegen war.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. Das hier angewandte Verfahren ist zweige-
teilt: Einmal handelt es sich hier um Einzelwertberichtigungen, bei denen bestimmte De-
bitoren in voller Höhe bereinigt werden. Danach werden die restlichen Kunden je nach
Mahnstufe mit einem pauschalierten Wert berichtigt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen Forderun-
gen an die Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Die Bewertung der flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) er-
folgt zu Nennwerten.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
aufgeführt, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel-
len.
Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind-
lichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarte-
ten Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 249 Abs. 1 in Verbindung
mit § 253 Abs. 1 HGB ermittelt und gemäß § 1 RückAbzinsV mit dem von der deut-
schen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz zum 31. Dezember 2022 in Höhe von
1,78 % (Vorjahr 1,87 %) abgezinst. Dies ist der durchschnittliche Marktzinssatz der letz-
ten zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Anlage 3
3
Der sich nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag, der sich aus der
Änderung des maßgeblichen durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 auf 10 der ver-
gangenen Jahre ergibt, beträgt T€ 92 (Vorjahr T€ 191). Für den Betrag besteht eine
Ausschüttungssperre. Die Beihilferückstellungen wurden mit 1,44 % (Vorjahr 1,35 %)
abgezinst. Dies ist der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Berechnung wur-
den die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G zugrunde gelegt. Des Weiteren
wurden folgende Parameter verwendet:
Rententrend: 2,0 % p.a.
Trend Beihilfeleistungen: 2,0 % p.a.
Pensions- und Beihilferückstellungen wurden unter Anwendung des Anwartschaftsbar-
wertverfahrens ermittelt. Der laufende Zinsaufwand sowie der Effekt aus der Änderung
des Zinssatzes sind im Zinsergebnis des laufenden Jahres ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung dieses Teils der Pensionsrückstellung erfolgte unter Ver-
wendung der gleichen Zinssätze und übrigen Parameter wie bei den Pensionsrückstel-
lungen.
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht
und keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungs-
kasse erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen
Versicherung seiner Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 2022 erhob die Zusatzversor-
gungskasse eine Umlage in Höhe von 5,7 % (Vorjahr 5,7 %) des zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgelts.
Steuerrückstellungen enthalten Steuerverpflichtungen aus laufenden Ertragssteuern
der Betriebe gewerblicher Art Abfall und Krematorium.
Die Rückstellungen für die Altersteilzeitverpflichtungen sind gemäß der Stellungnahme
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW
RS HFA 3 zur „handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Alterszeitrege-
lungen“ gebildet worden. Der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen lag ein versi-
Anlage 3
4
cherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Rückstellung für Altersteilzeitver-
pflichtungen wird nach dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (An-
wartschaftsbarwertverfahren) sowie unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei wurde zum 31. Dezember 2022 ein Zinssatz
von 1,44 % p.a. (Vorjahr 1,35 % p.a.) verwendet. Die Rückstellung für Altersteilzeit be-
trifft die zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen Altersteilzeitverträge. Sie enthält
Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtun-
gen des Eigenbetriebes.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Ge-
samtabschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Anlage 3
5
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt.
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hält folgende
Beteiligungen mit einer Beteiligungshöhe von mindestens 20 %:
NameDarmstädter Recycling Zentrum GmbHDarmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbHKaufhaus der Gelegenheiten gGmbHSitz der Gesellschaft Darmstadt Darmstadt DarmstadtHöhe am Anteil des Kapitals am 31.12.2022 50% 100% 96%Eigenkapital 31.12.2022 1.359.925,61 € 385.884,14 € 83.218,55 €Jahresergebnis 2022 15.683,47 € 59.126,28 € 4.647,53 €
Bei dem Jahresergebnis 2022 der KA-GEL gGmbH handelt es sich um das vorläufige
Jahresergebnis 2022.
Die Vorräte belaufen sich auf T€ 1.003 (Vorjahr T€ 773). Darin sind insbesondere der
Bestand des Zentrallagers in Höhe von T€ 443 (Vorjahr T€ 392), der Treibstoffbestand
in Hohe von T€ 106 (Vorjahr T€ 65) und der Bestand des Tonnenlagers in Höhe von T€
109 (Vorjahr T€ 107) enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten belaufen sich
auf T€ 2.760 (Vorjahr T€ 2.674).
Die Forderungen gegen den Haushalt der Stadt und verbundene Unternehmen
der Stadt Darmstadt beinhalten mit T€ 4.598 (Vorjahr T€ 3.905) Lieferungen und Leis-
tungen. Darüber hinaus bestehen u.a. Forderungen aus Pensionen und Beihilfen für
Beamte, welche früher bei der Stadtverwaltung beschäftigt waren und vom EAD in den
Ruhestand wechselten oder noch wechseln werden, Forderungen aus Jahresab-
schlussverrechnungen über insgesamt T€ 2.059 (Vorjahr T€ 2.049).
Anlage 3
6
Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, in Höhe von T€ 186 (Vorjahr T€ 370) handelt es sich um Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen, die in Höhe von T€ 1 gegenüber der Arge Meinhardt
Städtereinigung GmbH & Co. KG/DED GmbH, in Höhe von T€ 57 gegenüber der
awaTech GmbH, in Höhe von T€ 18 gegen die Darmstädter Recycling Zentrum GmbH
und in Höhe von T€ 110 gegen KA-Gel gGmbH bestehen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um
Steuerforderungen für Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 25
(Vorjahr T€ 430) sowie um debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 506 (Vorjahr
T€ 794).
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr voll-
ständig innerhalb eines Jahres fällig.
Gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die aktiven
latenten Steuern nicht in der Bilanz auszuweisen.
Eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde in der Bilanz
in Höhe von T€ 4.057 (Vorjahr T€ 4.010) gebildet. Diese beinhaltet einerseits die Ver-
pflichtung gegenüber in der Vergangenheit beim EAD beschäftigten Beamten in Höhe
von T€ 2.999 (Vorjahr T€ 3.283) als auch eine Rückstellung für Verpflichtungen gegen-
über der ZVK für den Bereich des Vivariums in Höhe von T€ 708 (Vorjahr T€ 727). Die
mittelbaren Verpflichtungen des EAD aus Pensionszusagen der ZVK belaufen sich han-
delsbilanziell auf T€ 39.952 (Vorjahr T€ 37.303). Daneben bestehen noch Pensionsalt-
zusagen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. Der versicherungsmathemati-
sche Teilwert dieser Altzusagen beträgt T€ 8 (Vorjahr T€ 8).
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 2.910 (Vorjahr T€ 2.713) beinhalten
Rückstellungen für angefallene Überstunden von T€ 724 (Vorjahr T€ 672), T€ 537 für
Verpflichtungen aus der leistungsorientierten Vergütung (Vorjahr T€ 526), T€ 684 für
Urlaubsrückstellungen (Vorjahr T€ 617), T€ 325 für Beihilfen (Vorjahr T€ 334), Ver-
pflichtungen aus Altersteilzeit von T€ 489 (Vorjahr T€ 432), T€ 31 für die Sanierung der
Wasserleitungen im Vivarium, T€ 25 für die Altlastenfinanzierungsumlage für 2022,
T€ 18 für eine Abfindung im Personalbereich sowie T€ 76 für Jahresabschlussprüfung,
Rechtsangelegenheiten sowie Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (Vorjahr T€ 66).
Anlage 3
7
Die Restlaufzeit der bilanzierten Verbindlichkeiten ist dem untenstehenden Verbindlich-
keitsspiegel zu entnehmen.
Bezeichnung der Verbindlichkeits-positionenGesamtdavon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahrdavon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahrdavon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahrendavon gesichert durch Pfandrechte o.ä. Rechte€ €€€€1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten48.283.709,63 € 3.353.530,32 € 44.930.179,31 € 33.044.548,49 € 0,00 €Vorjahr 36.323.198,66 € 2.804.794,86 € 33.518.403,80 € 24.233.312,00 € 0,00 €2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2.723.599,47 € 2.723.599,47 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Vorjahr 2.232.050,69 € 2.232.050,69 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt Darmstadt und verbundenen Unternehmen der Stadt2.523.872,43 € 2.523.872,43 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Vorjahr 2.484.517,64 € 2.484.517,64 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht276.417,37 € 276.417,37 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Vorjahr 236.759,31 € 236.759,31 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €5. Sonstige Verbindlichkeiten6.336.488,02 € 891.749,66 € 5.444.738,36 € 0,00 € 0,00 €davon Steuern352.550,45 €Vorjahr 3.772.147,10 € 681.119,59 € 3.091.027,51 €0,00 €0,00 €60.144.086,92 € 9.769.169,25 € 50.374.917,67 € 33.044.548,49 € 0,00 €
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt und verbundenen Unter-
nehmen der Stadt Darmstadt in Höhe von T€ 2.524 (Vorjahr T€ 2.485 ) resultieren in
Höhe von T€ 1.943 (Vorjahr T€ 1.469) aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von
T€ 580 (Vorjahr T€ 1.016) aus Verbindlichkeiten aus Rückstellungen für Pensionen und
Beihilfen für Beamte, welche in der Vergangenheit beim EAD beschäftigt waren und
zwischenzeitlich zur Stadtverwaltung gewechselt sind.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht, handelt es sich wie im Vorjahr vollständig um Lieferungen und
Leistungen, die in Höhe von T€ 276 (Vorjahr T€ 237) gegenüber der awaTech GmbH
bestehen.
Anlage 3
8
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
T€ 353 (Vorjahr T€ 194) enthalten. Außerdem werden hierunter Verbindlichkeiten aus
den Gebührenüberschüssen in den Bereichen Abfall (T€ 4.558, Vorjahr T€ 2.343),
Straßenreinigung (T€ 794, Vorjahr T€ 592) sowie Kompostentgelte (T€ 93, Vorjahr
T€ 157) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen für 2023
aus Bestellungen in Höhe von T€ 14.202, davon für den Umbau auf Elektro-Nutzfahr-
zeuge in Höhe von T€ 3.306, für den Umbau auf Elektro-Fahrzeuge in Höhe von
T€ 256, für die Anschaffung von 2 Müllfahrzeugen und einem Abfall-Zerkleinerer in Ge-
samthöhe von T€ 980, für die Planung des Umbaus der Kompostanlage in Höhe von
T€ 420, sowie für die Anschaffung eines Mehrzweckgeräteträgers in Höhe von T€ 218.
Weiterhin bestanden sonstige Verpflichtungen aus Mietverträgen für das Jahr 2023 in
Höhe von T€ 251. Längerfristige finanzielle Verpflichtungen für die Jahre 2024 und dar-
über hinaus, bestehen nicht.
Anlage 3
9
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf die Betriebs-
zweige:
Bereich2022VorjahrT€ T€Straßenreinigung/Winterdienst10.451,0 9.831,9Kanalbetrieb5.586,6 5.428,8Abfallentsorgung20.299,9 20.903,0Kompostierungsanlage138,7 7,1BgA Abfall und Reinigung8.884,2 9.651,6Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik 976,6 969,1Schulbusbetrieb2.129,5 2.043,1Straßenunterhaltung1.982,4 1.947,0Zentrale Gebäudedienste 112.964,5 12.071,5Zentrale Gebäudedienste 2 (GVP)2.363,7 1.041,9BgA Krematorium1.725,7 1.626,2BgA Zoo Vivarium1.555,4 1.331,7Verwaltung50,8 32,6Summe69.109,0 66.885,5
In den sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 1.134 (Vorjahr T€ 561) sind im We-
sentlichen periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 470 (Vorjahr T€ 38), Gewinne aus
Anlagenverkäufen in Höhe von T€ 184 (Vorjahr T€ 326), sonstige Erträge aus Förder-
mitteln in Höhe von T€ 148 (Vorjahr T€ 36), sonstige Erlöse Vivarium (Spenden, Tierpa-
tenschaften etc.) in Höhe von T€ 69 (Vorjahr T€ 84) und Skontoerträge von T€ 31 (Vor-
jahr T€ 32) enthalten.
Der Materialaufwand von T€ 25.496 (Vorjahr T€ 25.407) resultiert im Wesentlichen
aus den Kosten für Verwertung und Beseitigung in Höhe von T€ 9.412 (Vorjahr
T€ 10.523), sowie den Kosten für bezogene Fremdleistungen im Bereich Gebäudereini-
gung und Kanalbetrieb von T€ 7.271 (Vorjahr T€ 7.001).
Der Personalaufwand von T€ 33.564 (Vorjahr T€ 30.780) ist begründet durch die Tarif-
erhöhung ab 1. April 2022 im Durchschnitt von 1,80 % aus dem TVöD.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 4.735 (Vorjahr T€ 4.213) sind
IT-Kosten in Höhe von T€ 1.643 (Vorjahr T€ 1.347), Mietkosten in Höhe von T€ 624
Anlage 3
10
(Vorjahr T€ 537) sowie periodenfremde Aufwendungen von Höhe von T€ 99 (Vorjahr
T€ 140) enthalten.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Kon-
ditionen liegen nicht vor.
Erträge aus dem Verlustausgleich in Höhe von T€ 807 (Vorjahr T€ 789) für den Be-
reich Vivarium wurden vor dem Jahresgewinn ausgewiesen.
Die Betriebsleitung schlägt vor, € 109.179,30 aus der allgemeinen Rücklage zu entneh-
men. Aus dem Jahresergebnis sollen € 124.081,55 und aus dem Gewinnvortrag
€ 493.811,97, insgesamt also € 617.893,52 an den Haushalt bzw. Abwasserhaushalt
der Stadt Darmstadt abgeführt werden. € 917.493,34 sollen auf neue Rechnung vorge-
tragen werden.
V. Sonstige Angaben
Der EAD wird ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit
dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz als Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit als
hundertprozentiges Sondervermögen in den Gesamtkonzernabschluss der Stadt Darm-
stadt einbezogen, der sowohl den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis
darstellt. Der Eigenbetrieb nimmt den Befreiungstatbestand des § 290 Abs. 5 HGB
i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Aufstellung eines Konzern-
abschlusses aufgrund der untergeordneten Bedeutung der DED GmbH und der KA-Gel
gGmbH.
Das in 2022 aufgewendete Honorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1
S.1, 2 HGB für Prüfungsleistungen betrug T€ 52. Das Honorar für die steuerliche Bera-
tung betrug im Geschäftsjahr 2022 T€ 10.
Im Geschäftsjahr 2022 waren gem. § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich beim Eigenbe-
trieb beschäftigt:
Anzahl Vorjahr
Beamte 1 1
Auszubildende 18 21
Beschäftigte 761 713
780 735
Anlage 3
11
Der Betriebsleitung gehörte in 2022 an:
Frau Sabine Kleindiek, 1. Betriebsleiterin
Auf die Angabe der Bezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Der Betriebskommission gehörten in 2022 an:
a) Mitglieder des Magistrats:
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg (Vorsitzender)
Frau Stadträtin Iris Behr
Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gehrke
b) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung:
Herr Stadtverordneter Peter Franz
Frau Stadtverordnete Susanne Rihm
Frau Stadtverordnete Ana Lena Herrling
Herr Stadtverordneter Philipp Lehmann
Herr Stadtverordneter Frederick Jobst
Herr Stadtverordneter Leif Blum
c) Mitglieder des Personalrats:
Frau Personalrätin Inge Egner
Herr Personalrat Peter Funk
Herr Personalrat Ralf Keller
d) Wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen:
Herr Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Frau Prof. Dr. Liselotte Schebek
Herr Thomas Heldmann
An die Mitglieder der Betriebskommission wurden keine Aufwandsentschädigungen ge-
zahlt.
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2022
Anlage zum Anhang
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen
Umgliederungen
Zuschüsse Endstand Anfangsstand Abschreibungen des
Wirtschaftsjahres
angesammelte
Abschreibungen
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
Afa
Umgliederungen
Endstand 31.12.2022 31.12.2021 Durchschnitt-licher
Abschreibungs-satz
Durchschnitt-licher
Restbuchwert
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. 010 000 Immaterielle WG 44.650,01 0,00 0,00 0,00 0,00 44.650,01 -4.541,94 -10.340,94 0,00 0,00 -14.882,88 29.767,13 40.108,07 -23,16% 66,67%
1. 011 000 Software 1.956.753,09 429.662,68 0,00 62.148,10 0,00 2.448.563,87 -1.425.411,29 -346.059,58 0,00 -4.773,88 -1.776.244,75 672.319,12 531.341,80 -14,13% 27,46%
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 2.001.403,10 429.662,68 0,00 62.148,10 0,00 2.493.213,88 -1.429.953,23 -356.400,52 0,00 -4.773,88 -1.791.127,63 702.086,25 571.449,87 -14,29% 28,16%
Gesamt I. 2.001.403,10 429.662,68 0,00 62.148,10 0,00 2.493.213,88 -1.429.953,23 -356.400,52 0,00 -4.773,88 -1.791.127,63 702.086,25 571.449,87 -14,29% 28,16%
II. Sachanlagen
1. 020 000 Grund und Boden 8.907.549,03 0,00 0,00 0,00 0,00 8.907.549,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.907.549,03 8.907.549,03 0,00% 100,00%
1. 021 000 Betriebsgebäude 25.194.008,91 132.084,80 0,00 0,00 -13.000,00 25.313.093,71 -10.681.019,19 -758.499,61 0,00 0,00 -11.439.518,80 13.873.574,91 14.512.989,72 -3,00% 54,81%
1. 023 000 Außenanlagen 4.769.229,42 94.096,82 0,00 55.543,99 0,00 4.918.870,23 -2.070.546,65 -177.985,51 0,00 0,00 -2.248.532,16 2.670.338,07 2.698.682,77 -3,62% 54,29%
1.
Grundstücke, grundstücks-gleiche
Rechte und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken 38.870.787,36 226.181,62 0,00 55.543,99 -13.000,00 39.139.512,97 -12.751.565,84 -936.485,12 0,00 0,00 -13.688.050,96 25.451.462,01 26.119.221,52 -2,39% 65,03%
2. 030 000 Betriebsanlagen 6.807.435,33 91.992,18 0,00 170.956,99 0,00 7.070.384,50 -4.745.020,33 -293.752,71 0,00 0,00 -5.038.773,04 2.031.611,46 2.062.415,00 -4,15% 28,73%
2. 031 000 Maschinen 2.063.067,22 0,00 0,00 0,00 0,00 2.063.067,22 -1.751.766,13 -65.887,93 0,00 0,00 -1.817.654,06 245.413,16 311.301,09 -3,19% 11,90%
2.
Technische Anlagen und Maschinen 8.870.502,55 91.992,18 0,00 170.956,99 0,00 9.133.451,72 -6.496.786,46 -359.640,64 0,00 0,00 -6.856.427,10 2.277.024,62 2.373.716,09 -3,94% 24,93%
3. 051 000 PKW/Kombi 1.590.394,48 74.170,28 0,00 0,00 -23.616,00 1.640.948,76 -745.449,28 -219.343,96 0,00 0,00 -964.793,24 676.155,52 844.945,20 -27,27% 41,21%
3. 052 000 LKW 3.129.879,75 2.373.676,21 -89.123,14 12.376,00 -1.375.757,72 4.051.051,10 -1.776.354,27 -447.464,20 89.123,14 0,00 -2.134.695,33 1.916.355,77 1.353.525,48 -57,90% 47,31%
3. 054 000 Spezial- Kommunalfzge 22.666.192,31 3.188.671,76 -1.353.520,61 5.019,32 -558.078,11 23.948.284,67 -14.328.412,16 -2.345.380,16 1.325.622,49 0,00 -15.348.169,83 8.600.114,84 8.337.780,15 -0,69% 35,91%
3. 055 000 Schulbusse 2.292.504,23 242.890,66 0,00 0,00 -16.500,00 2.518.894,89 -1.438.097,02 -164.070,06 0,00 0,00 -1.602.167,08 916.727,81 854.407,21 -7,52% 36,39%
3. 060 000 Depotcontainer 8.543.448,33 361.470,00 -97.174,72 0,00 0,00 8.807.743,61 -7.295.624,07 -189.501,86 95.143,36 0,00 -7.389.982,57 1.417.761,04 1.247.824,26 -1,42% 16,10%
3. 061 000 GWG Depotcontainer 3.013.590,80 125.205,53 0,00 0,00 0,00 3.138.796,33 -3.013.590,80 -125.205,53 0,00 0,00 -3.138.796,33 0,00 0,00 -5,39% 0,00%
3. 072 000 DV-Anlagen 1.237.823,25 213.289,29 -20.591,67 0,00 0,00 1.430.520,87 -930.595,56 -169.224,75 20.591,67 0,00 -1.079.228,64 351.292,23 307.227,69 -11,94% 24,56%
3. 073 000 Übrige BGA 2.345.114,06 382.507,86 -27.462,13 0,00 0,00 2.700.159,79 -1.604.044,43 -170.768,93 9.075,48 4.773,88 -1.760.964,00 939.195,79 741.069,63 -2,51% 34,78%
3. 073 500 GWG Übrige BGA 665.926,46 65.430,94 -4.934,86 2.327,64 0,00 728.750,18 -665.926,46 -67.758,58 4.934,86 0,00 -728.750,18 0,00 0,00 -534,99% 0,00%
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung 45.484.873,67 7.027.312,53 -1.592.807,13 19.722,96 -1.973.951,83 48.965.150,20 -31.798.094,05 -3.898.718,03 1.544.491,00 4.773,88 -34.147.547,20 14.817.603,00 13.686.779,62 -7,96% 30,26%
4. 081 000 Anlagen im Bau 2.642.493,91 1.712.994,73 0,00 -290.976,72 0,00 4.064.511,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.064.511,92 2.642.493,91 0,00% 100,00%
4. 081 900 Fahrzeug Teillieferung 17.395,32 69.918,46 0,00 -17.395,32 0,00 69.918,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 69.918,46 17.395,32 0,00% 100,00%
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau 2.659.889,23 1.782.913,19 0,00 -308.372,04 0,00 4.134.430,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.134.430,38 2.659.889,23
Gesamt II. 95.886.052,81 9.128.399,52 -1.592.807,13 -62.148,10 -1.986.951,83 101.372.545,27 -51.046.446,35 -5.194.843,79 1.544.491,00 4.773,88 -54.692.025,26 46.680.520,01 44.839.606,46 -5,12% 46,05%
III. Finanzanlagen
1. 095 000 Beteiligungen 1.538.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 1.538.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.538.294,72 1.538.294,72 0,00% 100,00%
2. 095 100 Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht 50.000,00 -27.000,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 50.000,00 0,00% 100,00%
Gesamt III. 1.588.294,72 -27.000,00 0,00 0,00 0,00 1.561.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.561.294,72 1.588.294,72 0,00% 100,00%
Anlagevermögen gesamt 99.475.750,63 9.531.062,20 -1.592.807,13 0,00 -1.986.951,83 105.427.053,87 -52.476.399,58 -5.551.244,33 1.544.491,00 0,00 -56.483.152,89 48.943.900,98 46.999.351,05 -5,27% 46,42%
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
1
Übersicht
1. Rahmenbedingungen
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage
3. Investitionen
4. Personal
5. Umwelt und Nachhaltigkeit
6. Vermögens- und Kapitallage
7. Finanzlage
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
2
1. Rahmenbedingungen
Ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit dem
Hessischen Eigenbetriebsgesetz wird der Betrieb ohne eigene Rechtspersön-
lichkeit als Sondervermögen der Stadt gemäß den Bestimmungen der Betriebs-
satzung geführt.
Der Zweck des Eigenbetriebes ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
von Abfällen für die Darmstädter Bürgerschaft, die Darmstädter Betriebe / Insti-
tutionen / Dienstleistungsbereiche, die Reinigung öffentlicher Straßen und
Wege und die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht im Winter nach dem
Hessischen Straßengesetz. Weiterer Zweck und Aufgaben sind der Betrieb der
öffentlichen Kanäle mit Ausnahme des Kanalneubaus, die Straßenunterhaltung,
die Reinigung städtischer Liegenschaften einschließlich der öffentlichen Toilet-
ten und das Bereitstellen wasserloser Toiletten, die Hauswirtschaft in städti-
schen Kinderbetreuungseinrichtungen, der Schulbusbetrieb und das Versorgen
der Schülerschaft in Darmstädter Schulen mit Mittagessen, die Kremierung von
Verstorbenen sowie der Betrieb des Zoos Vivarium.
Der Betrieb einer Werkstatt zur Instandhaltung des städtischen Fuhrparks und
des Gebäudes und der Anlagen des EAD unterstützen die Erfüllung dieser Auf-
gaben. Ebenso betätigt sich dieser Bereich grundsätzlich mit der Bereitstellung
von Mobilität jeglicher Art für die städtischen Beschäftigten für dienstliche Ange-
legenheiten, d.h. die Auswahl des Antriebs (Elektro, Benzin, Diesel) bei der Be-
schaffung, die Anschaffung selbst und die zur Verfügungstellung des Fuhrparks
dauerhaft oder temporär – digital über eine Buchungsplattform – an die anfor-
dernde Stelle.
Der Zoo Vivarium, das Krematorium Waldfrieden und die gewerbliche Abfallent-
sorgung und Reinigung (und weitere Dienstleistungen privatrechtlicher Natur)
werden jeweils als getrennte Betriebe gewerblicher Art geführt und unterliegen
der Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
3
Die Bereiche werden jeweils als eigene Betriebszweige abgerechnet.
Der Betrieb kann sich zur Erfüllung der Aufgaben im gesetzlich zulässigen Um-
fang der Hilfe geeigneter Dritter bedienen sowie im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten die Aufgabenerfüllung auch über das Gebiet der Stadt Darmstadt
hinaus erweitern.
Die Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Einfluss auf die Kosten
und Leistungsstruktur des Eigenbetriebes. Die strukturellen Veränderungen in
Bevölkerung und Bebauung wirken sich in erhöhten Leistungen aus.
Gemäß den statistischen Berichten, herausgegeben vom Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung - Statistik und Stadtforschung, hat sich die Wissenschafts-
stadt Darmstadt wie folgt entwickelt:
Jahr 2020 2021 2022
Bevölkerung 161.620 162.287 164.579
Wohngebäude 22.851 22.857 22.955
Wohnungen 81.509 81.949 83.553
Aufgrund der Aufgabenstruktur ist der EAD in großem Maße abhängig von der
allgemeinen Konjunkturentwicklung, vor allem in Deutschland, den Tendenzen
am Arbeitsmarkt und der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte. Für den
EAD wichtige von der allgemeinen Wirtschaftslage bestimmte Einflussfaktoren
sind die Preisentwicklungen bei Kraftstoffen und der Altpapierindex.
Die für die Stabilität des Abfallgebührenhaushalts und die Ergebnislage des Be-
triebs gewerblicher Art „Gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung“ wichtigen Alt-
papierpreise weisen nach einem deutlichen Aufwärtstrend in 2021 wieder einen
rückläufigen Trend auf. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung im Durch-
schnitt im Mehrjahresvergleich:
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
4
Jahr Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt
Mittelwert in €/Mg Mittelwert in €/Mg
Gemischte Ballen Kaufhausaltpapier
2020 -8,22 5,45
2021 93,03 121,64
2022 81,03 107,37
Absolut zu Vorjahr -12,00 -14,27
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage
in T€ Ist 2022 Ist 2021 Abw.
GJ-VJ
· Umsatzerlöse 69.109 66.886 2.223
· Sonstige betriebliche Erträge 1.134 561 573
· Aktivierte Eigenleistungen 128 34 94
· Bestandsveränderungen 29 29
Umsatz + so. betr. Erträge + aktiv. Eigen-
leistung 70.400 67.481 2.919
Materialaufwand -25.496 -25.407 -89
Personalaufwand -33.564 -30.780 -2.784
Abschreibungen bilanziell -5.551 -5.194 -357
sonstige betriebliche Aufwendungen -4.735 -4.213 -522
Betriebsergebnis 1.054 1.887 -833
Erträge aus Ausleihungen 4 7 -3
Zinsertrag 79 79 0
Zinsaufwand -808 -851 43
Finanzergebnis -725 -765 43
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -141 -161 20
Sonstige Steuern -63 -61 -2
Ergebnis nach Steuern 125 901 776
Erträge aus Verlustübernahme 807 789 18
Jahresüberschuss 932 1.690 -758
In dieser Tabelle sind Erträge bzw. Gewinne mit positivem Vorzeichen und Aufwendungen bzw. Verluste mit negativem
Vorzeichen dargestellt.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
5
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 932 (im VJ
Jahresgewinn von T€ 1.690), nach Steuern. Der geplante Jahresgewinn lag bei
T€ 379.
Die Umsatzerlöse im Wirtschaftsjahr 2022 betrugen T€ 69.109 (im VJ
T€ 66.886). Die prozentuale Umsatzsteigerung zum Vorjahr beträgt somit rd.
+ 3,3 %. Im Wesentlichen war die Umsatzsteigerung bedingt durch höhere Stra-
ßenreinigungsgebühren, aufgrund neu veranlagter Reinigungsflächen, Abrech-
nungen mit dem Haushalt der Stadt (Bereiche Zentrale Gebäudedienste), die
durch Leistungserweiterung bedingt waren und den Erlössteigerungen im Be-
reich Gemeinschaftsverpflegung.
Die sonstigen betrieblichen Erträgen sind um T€ 573 auf T€ 1.134 gestiegen.
Hauptausschlaggebend waren periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 470, die
durch den Wegfall von Pensionsverpflichtungen der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt gegenüber ehemaligen Beamten des EAD entstanden sind.
Der Materialaufwand hat sich in Summe um T€ 89 erhöht. Die inflationsbedingt
gestiegenen Materialkosten, insbesondere Treibstoffkosten und erhöhte Aus-
gabe für Lebensmittel sowie erhöhte bezogene Leistungen für externe Gebäu-
dereinigungsleitungen wurden durch gesunkene Verwertungskosten ausgegli-
chen.
Die Personalaufwendungen (inkl. der Veränderungen aus Rückstellungen ATZ,
Urlaub und geringere Zuführung zu den Pensionsrückstellungen) sind um rd.
T€ 2.784 gestiegen. Übergreifend über alle Geschäftsbereiche wirkten sich die
ab 01.04.2022 vereinbarten Tariferhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst
im Durchschnitt von 1,8% aus dem TVÖD auf die Personalaufwendungen aus.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um rd. T€ 522 an. Grund
hierfür waren vor allem höhere Kosten für IT- und Customizing-Support, aber
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
6
u.a. auch erhöhte Aus- und Fortbildungskosten aufgrund der Zunahme der Neu-
einstellungen.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 357 gestiegen.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt:
2022 2021 Verände-
rung
T€ T€ T€
Straßenreinigung/Winterdienst 72 -22 94
Kanalbetrieb 36 73 -37
Abfallbeseitigung (hoheitlich) 0 0 0
Kompostierungsanlage -72 0 -72
Schulbusbetrieb 21 385 -364
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäude-
technik -134 -46 -88
BgA Abfall und Reinigung 177 287 -110
Straßenunterhaltung 218 78 140
Zentraler Gebäudedienst 532 868 -336
Gemeinschaftsverpflegung -5 -79 74
BgA Krematorium 195 154 41
BgA Zoo Vivarium 1 -8 9
Zentrale Services u. Grundstücke -109 0 -109
932 1.690 -758
Positives Vorzeichen ist ein Gewinn; negatives Vorzeichen ist ein Verlust.
Die Gebührenhaushalte Abfallentsorgung und Straßenreinigung werden durch
Zuführung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern ausgegli-
chen.
Im Einzelnen stellen sich der Geschäftsverlauf und die Ertragslage wie folgt dar:
Straßenreinigung / Winterdienst
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 72 (im Vorjahr
Jahresverlust von T€ 22).
In der hoheitlichen Straßenreinigung sind die Gebührenerlöse in Folge der Sat-
zungsänderung der Stadt Darmstadt zum 01.01.2022 gegenüber dem Vorjahr
um T€ 932 gestiegen. Die Verwertungskosten sind weiterhin auf einem hohen
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
7
Niveau jedoch auch durch eine geringere Menge an zu verwertendem Material
leicht gesunken. Die Abschreibungen liegen mit T€ 986 nahezu auf Vorjahresni-
veau. Die Personalaufwendungen sind verglichen zum Vorjahr um T€ 376 ge-
stiegen. Das positive Ergebnis des Gebührenhaushalts in Höhe von T€ 202
wird in die Verbindlichkeit gegenüber den Gebührenzahlenden eingestellt und
wird diesen spätestens in 5 Jahren wieder gutgebracht. Weitere Neubeauftra-
gungen insbesondere im Bereich Radwegekonzept und eine Erhöhung der Er-
stattungen des städtischen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung ließen
die Erlöse ggü. dem Haushalt der Stadt steigen.
Kanalbetrieb
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 36 (im Vorjahr Jah-
resgewinn in Höhe von T€ 73).
Die Erlöse sind gegenüber dem Vorjahr insbesondere durch eine stärkere Be-
auftragung im Bereich der Kanalsanierung um T€ 160 gestiegen. Trotz der
Mehraufträge im Bereich der Sanierungen sind die bezogenen Leistungen um
T€ 46 zurückgegangen. Die Personalkosten sind u.a. wegen der wiederbesetz-
ten Stellen um T€ 245 gestiegen.
Hoheitliche Abfallentsorgung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis.
Im Gebührenbereich Abfallentsorgung bestand eine Kostenüberdeckung von
T€ 2.216 (im Vorjahr eine Kostenunterdeckung T€ 1.519), die durch die Zufüh-
rung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgegli-
chen wurde.
Im Bereich Erlöse aus Abrechnung mit Dritten sind die Erlöse auch durch einen
Mengenrückgang um T€ 122 zurückgegangen. Bedingt durch einen deutlichen
Mengenrückgang beim Restmüll um rd. 7 % sind die Verbrennungskosten um
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
8
T€ 138 gesunken. Den deutlichsten Kostenrückgang gab es durch die Verringe-
rung des eingesammelten Sperrmülls um 12 %.
Kompostierungsanlage
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 72 (im Vorjahr Jah-
resergebnis von T€ 0). Der Verlust der Kompostierungsanlage in Höhe von
T€ 64 wurde durch Zuführung in die Verbindlichkeiten gegenüber den Gebüh-
renpflichtigen ausgeglichen. Der verbleibende Verlust ergibt sich aus Anlaufkos-
ten der Karbonisierungsanlage.
Geringere Anliefermengen aus der hoheitlichen Bioabfallsammlung aufgrund
der Trockenheit führten im Laufe des Jahres zu einem Rückgang der internen
Erlöse der Kompostierungsanlage. Für den Testlauf der Karbonisierungsanlage
fielen Anlaufkosten sowie Kosten für den Materialzukauf zur Pflanzkohleherstel-
lung an. Die Stromkosten erhöhten sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten der
Turbine, die ergänzend zur Stromerzeugung geplant ist. In 2022 konnten
50,5 Mg Pflanzenkohle aus Testbetrieb eingelagert werden.
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 134 (im Vorjahr
Jahresverlust von T€ 46).
Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik konnten die
Erlöse aus dem Fuhrpark der Stadt leicht gesteigert werden. Die Zunahme der
Materialkosten, durch die Preissteigerung der Treibstoffkosten spiegelt sich in
den höheren Werkstattverrechnungen wider.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
9
Die Statistik über Verbrauch und Durchschnittspreis bei den Treibstoffen macht
dies deutlich:
Jahr Verbrauch in L Kosten in Euro Ø € / L2022 800.295 1.436.642 1,802021 810.645 999.006 1,23
Die kontinuierliche Erneuerung des Fahrzeugpools zieht gestiegene Abschrei-
bungen nach sich.
Schulbusbetrieb
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 21 (im Vorjahr Jah-
resgewinn von T€ 385).
Die Erlöse für die Schulbusfahrtleistungen mit der Stadt liegen im Plan. Der
Umstieg auf Touren mit kleineren Bussen verursacht höhere Personalkosten.
Darüber hinaus sind die Treibstoffkosten, insbesondere bedingt durch die Preis-
steigerungen, um 75 % gestiegen.
Betrieb gewerblicher Art Gewerbliche Abfallentsorgung / Reinigung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 177 (im Vorjahr
Jahresgewinn von T€ 287).
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
10
Die Geschäftsfelder tragen im Einzelnen zum Ergebnis wie folgt bei:
Geschäftsfeld
Ergebnis 2022
in T€
Ergebnis 2021
in T€
Duale Systeme -1 2
Containerdienst -318 48
Winterdienst gew. 68 35
Straßenreinigung gew. 4 -4
Kanalreinigung gew. 41 2
Werkstattleistungen gew. -17 -11
Sonstige Leistungen
(WKD, Alttextilien, Aktenvernichtung, Au-
tobahnen, Schenck, Service für Woh-
nungsbaugesellschaften, gew. Schulbus-
geschäft, Allgemein) 241 90
Graffiti Entfernung -4 40
Kompotoi -49 9
Vollservice 277 180
Steuern -65 -104
Jahresergebnis 177 287
Positives Vorzeichen ist ein Gewinn; negatives Vorzeichen ist ein Verlust.
Im Bereich Duale Systeme liegen die Erlöse, außer bei Papier/Pappe/Karto-
nage (PPK), durch die Änderung des Verpackungsgesetzes und der damit ver-
bundenen Verpflichtung zur anteiligen Kostenübernahme der PPK-Sammlungs-
kosten, auf dem Vorjahresniveau. Im Bereich des Dualen System PPK kam es
durch einen neuen Vertrag ab 2022 zu verringerten Erlösen.
Die Geschäfte durch Vermietung von Kompotois (Umsatzplus von 40 %) und
die Erbringung des Vollservices (Umsatzplus von 15 %) entwickeln sich weiter-
hin gut. Im Bereich der gewerblichen Abfallentsorgung (Containerdienst und
Umleerverfahren) ist ein Umsatzrückgang (- 17%) zu verzeichnen.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
11
Dies korrespondiert mit dem Rückgang in den Verwertungs- und Entsorgungs-
kosten. Auch der Verlust eines Großauftrages hat den Mengenrückgang beein-
flusst.
Straßenunterhaltung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 218 (im VJ Jahres-
gewinn von T€ 78).
Die Umsatzerlöse konnten wiederum gesteigert werden. Die Erträge aus ande-
ren aktivierten Eigenleistungen betreffen die Arbeiten der Infrastrukturverbesse-
rung des Zoos. Bei nahezu gleichbleibenden Personalkosten und verringertem
Materialverbrauch hat sich das Ergebnis deutlich verbessert.
Zentrale Gebäudedienste P6 1 Gebäudereinigung/Hauswirtschaft
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 532 (im Vorjahr
Jahresgewinn von T€ 868).
Die Erlöse im Bereich Zentrale Gebäudedienste wurden in 2022 wiederum um
T€ 893 gesteigert. Das Ergebnis der zentralen Gebäudedienste P6 1 besteht
aus der Gebäudereinigung (Jahresgewinn 436 T€) und der Hauswirtschaft (Jah-
resgewinn 96 T€). Sowohl bei der Gebäudereinigung als auch im Bereich Haus-
wirtschaft kam es in 2022 zu zusätzlichen Aufträgen. Beispielsweise sind hier
das Bürger- und Ordnungsamt im Luisencenter, das Berufsschulzentrum Nord,
die Hilpertstraße, das Nordbad und auch mehrere Kindertagesstätten wie die
Kita Luise Büchner zu nennen.
Im Zuge der Auftragserweiterungen sind sowohl die Personalkosten (+ T€ 393)
als auch die bezogenen Leistungen (+ T€ 442) gestiegen.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
12
Zentrale Gebäudedienste P6 2 Gemeinschaftsverpflegung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 5 (im Vorjahr Jah-
resverlust von T€ 79).
Die Erlöse konnten im Jahr 2022 deutlich gesteigert werden. Dies ist zum einen
durch eine inflationsbedingte Preisanpassung um rd. 14 %, hauptsächlich je-
doch durch eine Steigerung der verkauften Essen bedingt. Hinzu gekommen
sind die EKS-Grundschule, die Kita Rasp-Nuri Haus, die Mikado Krippe, das Ja-
nusz-Korczak-Haus, die Andersenschule, die Bessunger Schule, die Heinrich
Hoffmann Schule und die Elias Niebergall Schule.
Bedingt durch die Produktionsausweitung hat sich der Materialaufwand mehr
als verdoppelt.
Betrieb gewerblicher Art Krematorium Waldfrieden
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 195 (im Vorjahr
Jahresgewinn T€ 154).
Die Erlöse haben auch im Jahr 2022 wieder zugenommen. In Summe wurden
im Jahr 2022 4.081 Kremierungen (+181 zu 2021) vorgenommen.
Die Steigerung der bezogenen Leistungen bringen u.a. die gestiegenen Kremie-
rungszahlen mit sich, bedingt durch die zweite Leichenschau.
Durch umfangreiche Erneuerung der Ofentechnik konnte der Gasverbrauch
konstant gehalten werden.
Die Abschreibungen für den Ofen 1 sind durch die Aktivierung im Oktober 2021
erstmalig ganzjährig enthalten. Insgesamt sind die Abschreibungen um T€ 39
gestiegen.
Durch den teilweisen Wegfall des Schichtbetriebes sind die Personalkosten zu-
rück gegangen.
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind T€ 38 Gewerbesteuer für
den Haushalt der Stadt enthalten.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
13
Betrieb gewerblicher Art Zoo Vivarium
Das Geschäftsjahr schließt mit einem leicht positiven Jahresergebnis von T€ 1 (im
Vorjahr Jahresverlust von T€ 8).
Im Ergebnis sind Erträge aus Verlustausgleich durch die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt in Höhe von T€ 807 enthalten. Des Weiteren sind Erlöse zur Erhaltung der Bio-
diversität in Höhe von T€ 551 (im Vorjahr T€ 534) enthalten. Hier werden die Kosten
der Haltung der nach EEP-Liste artengeschützer Tierarten erstattet.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Spenden und zusätzlichen Tierpa-
tenschaften der Bürgerinnen und Bürger enthalten.
Die Besucherzahlen konnten gegenüber dem Vorjahr um 22% gesteigert wer-
den und erreichen damit fast die Rekordjahre des Zoos 2013/2014. Auch das
Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie wird somit übertroffen. Neben den
Eintrittserlösen kommen auch Parkraum- sowie die Zooshop-Einnahmen hinzu.
Jahr 2019 2020 2021 2022
Besucher 169.708 128.680 155.137 189.511
Gezählte Kaupiana Eintritte 19.132 17.863 7.361 14.004
Mit der Mitgliedschaft im Förderverein Kaupiana e.V. geht ein kostenloser Ein-
tritt einher.
Die Abschreibungen sind u.a. aufgrund der Aktivierung der Dünenlandschaft
nach der Eröffnung im April 2022 gestiegen.
Die Personalkosten sind stabil geblieben. Im Vorjahr sind Kurzarbeitergeld-Zu-
schüsse enthalten.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
14
3. Investitionen
Bilanz- Anlagen- Zugang 2022 Zugang 2021
position klasse in T€ in T€
I. 1000 Immaterielle VG 0,0 27,4
1100 Software 429,7 207,6
Summe I. 429,7 235,0
II. 2000 Grund und Boden 0,0 0,0
2100 Geschäfts-, Betriebsbauten 119,1 0,0
2300 Außenanlagen 94,1 15,6
3000 Betriebsanlagen 92,0 558,0
3100 Maschinen und Anlagen 0,0 58,2
5100 PKW/Kombi 50,6 116,9
5200 LKW 997,9 860,7
5400 Kommunal- und Spezial-
fzge. 2.630,6 3.271,2
5500 Schulbusse 226,4 361,4
6000 Depotcontainer 361,5 490,4
6100 Müllgefäße GWG 125,2 194,1
7200 DV-Anlagen 213,3 127,2
7300 Übrige BgA 382,5 314,1
7350 GWG 65,4 75,3
8100 Anlagen im Bau 1.713,0 2.162,0
8190 Fahrzeug-Teillieferungen 69,9 17,4
Summe II. 7.141,5 8.622,5
Summe I. u.
II 7.571,2 8.857,5
Die Werte sind grundsätzlich Nettoansätze. D.h. die erhaltenen Fördermittel sind von den Anschaffungs- und Herstellungskos-
ten abgezogen.
Die Investitionsquote 2022 betrug 16,11 %.
Die Wachstums- bzw. Reinvestitionsquote (Summe der Investitionen geteilt durch die
Summe der Abschreibungen) betrug 1,36. Somit liegt eine Substanzanreicherung
(Wachstumsquote > 1) vor.
Die berücksichtigten Fördermittel betrugen im Berichtsjahr T€ 1.987,0.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
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4. Personal
Die Entwicklung des Personals zeigt folgende Tabelle:
Stichtag Auszubildende Beamte Beschäftigte Summe Summe Abw. 2022 2021
01.01.2022 21 1 732 754 719 35
31.03.2022 19 1 734 754 717 37
30.06.2022 17 1 751 769 724 45
30.09.2022 20 0 771 791 745 46
31.12.2022 18 0 788 806 754 52
Arithm.
Mittel 18 0,5 761 780 735 45
Die stichtagsbezogene Summe aller im EAD beschäftigten Personen vermehrte
sich zum 31.12.2022 im Jahresvergleich absolut um 52 Personen oder prozen-
tual um 6,9 %.
Die Entwicklung der Personalkosten zeigt folgende Tabelle:
Personalkosten (in T€) 2022 2021 Abw. abs. Abw. rel.
Löhne und Gehälter (Entgelte) 25.698 23.567 2.131 9,0%
Sozialabgaben 5.547 5.027 520 10,3%
Aufwand Altersvorsorge 2.207 2.072 135 6,5%
Aufwand Unterstützung 112 114 -2 -1,8%
Gesamt 33.564 30.780 2.784 9,0%
Die Tarifrunde 2022 begründete eine weitere Tariferhöhung über durchschnitt-
liche +1,8% zum 01.04.2022. Das Leistungsentgelt im Rahmen der leistungsori-
entierten Vergütung beträgt seit dem 01.01.2013 unverändert 2,0 % des ständi-
gen Jahresentgelts aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Be-
schäftigten des EAD.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
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Die Unfallstatistik (Arbeitsunfälle ab 1 Tag Arbeitsausfall) aus dem Bereich der
Arbeitssicherheit ermittelte für den Gesamtbetrieb bezogen auf Vollzeitäquiva-
lente VZÄ folgende Kennzahlen:
2018 2019 2020 2021 2022
AU pro 100 VZÄ 6,2 5,1 10,5 10,8 9,1
Ausfalltage pro 100 VZÄ 104,3 73,4 162,6 62,3 63,7
Die Unfallzahlen im Jahr 2022 pro 100 VZÄ haben sich zum Vorjahr wieder re-
duziert. 41,3 % (im Vorjahr 44,3 %) der Unfälle waren meldepflichtig mit mehr
als drei Ausfalltagen.
5. Umwelt und Nachhaltigkeit
Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind folgende The-
men in Bearbeitung:
Bericht, Information und Zertifikat
Der EAD informiert die Öffentlichkeit mit der Online-Nachhaltigkeitsvisitenkarte
über den Sachstand. Die Visitenkarte orientiert sich am Deutschen Nachhaltig-
keitskodex (DNK). Mit dieser Veröffentlichung macht er auch seine Klima-
schutzmaßnahmen transparent. Das Dokument ist unter https://ead.darm-
stadt.de/ueber-den-ead/wir-ueber-uns/nachhaltigkeit/ einsehbar.
In 2022 wurde der EAD erstmalig nach DIN ISO 14001 – Nachhaltiges Umwelt-
management – zertifiziert. Sie löst die ISO 9001-Zertifizierung ab. In 2023 wird
ein Überwachungsaudit durchgeführt und damit den Bestrebungen die eigenen
Umwelteinwirkungen zu reduzieren, Energie und Rohstoffe effizient zu nutzen
und umweltrelevante Risiken im Unternehmen zu minimieren, Rechnung getra-
gen.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
17
Biodiversität/Klimaanpassung
Im Projekt der naturnahen Umgestaltung des Betriebsgeländes Sensfelderweg
konnten die Pläne zur Fassadenbegrünung in 2022 noch nicht umgesetzt wer-
den.
Die Mittel, die im Zoo Vivarium im Bereich Biodiversität zum Schutz für vom
Aussterben bedrohter Tierarten eingesetzt werden, sind wiederum gestiegen.
Im Berichtsjahr wurden T€ 551 (im Vorjahr: T€ 534) eingesetzt.
Mobilität
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ihrem Personal seit 2014 die Möglich-
keit eines Job-Tickets zur Stärkung des ÖPNV an, das seit dem 01.01.2020
kostenfrei allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird.
Seit 2018 ist die Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MobO)
in Kraft, die dem EAD die Aufgabe zuteilt, u.a. den städtischen Fuhrpark nach-
haltig umzugestalten und den Beschäftigten Mobilität zur Verfügung zu stellen.
Ziel ist eine moderne Mobilitätsbereitstellung u.a. durch das Ersetzen von Pkw
und Transportern mit Verbrennungsmotoren durch moderne Elektrofahrzeuge,
den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu Elektrofahrzeugen, den Aufbau einer
adäquaten Ladeinfrastruktur und das Schaffen eines innerstädtischen Fahr-
zeugpools. Weitere Investitionen in die Ladeinfrastruktur wurden vorgenommen
und hierbei auch Fördermittel eingesetzt. Der Ladestrom ist Ökostrom. Der Mo-
bilitätsdienstleister EAD steht den Ämtern und Eigenbetrieben beratend zur
Seite.
In 2022 wurde zusammen mit dem Partner book-n-drive eine Buchungsplatt-
form in Betrieb genommen, die in Echtzeit verfügbare städtische Mobilität an-
zeigt, reserviert und den Zutritt zum Mobilitätsträger ermöglicht. Sie ist freige-
schaltet an den Standorten Sensfelderweg und Mina-Rees-Straße.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
18
Die Investitionen für das Förderprojekt „Saubere Luft II“ wurden auch in 2022
fortgesetzt.
Derzeit ist die Zusammensetzung des Fuhrparks wie folgt:
Anzahl Anteil elektrisch
E-Bike/Pedelec 27 100 %
Fahrrad/Lastrad 7 86 %
Motorroller 2 0 %
PKW 107 37%
LKW < 3,5 t 131 29 %
LKW < 7,5 t 14 0 %
LKW > 7,5 t 79 5 %
Kehrmaschine 28 7 %
Summe 395 28 %
Der EAD erfüllt damit seine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung als kommu-
naler Betrieb der Daseinsvorsorge im Rahmen der Zielerreichung des Gesetzes
über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).
Energieversorgung / Energieeinsparung / weitere Klimaanpassungs-
maßnahmen
Das Betriebsgebäude des EAD ist in Anlehnung an die Passivhausrichtlinie er-
richtet worden.
Die Dächer der Fahrzeug- und der Werkstatthallen am EAD-Betriebsstandort im
Sensfelderweg, der Kompostierungsanlage in der Eckhardwiesenstraße, des
Krematoriums Waldfrieden und des Café Eulenpick im Zoo Vivarium sind mit
Photovoltaikanlagen ausgestattet. In 2022 wurden Photovoltaikanlagen auf der
Karbonisierungsanlage errichtet.
Das zentrale Verwaltungsgebäude Sensfelderweg wird mit Hilfe einer Förde-
rung des Landes Hessen im Rahmen der hessischen Klimarichtlinie angepasst.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
19
Der positive Förderbescheid erging in 2022. Auf der Dachfläche wird ein Se-
dumdach angelegt. Darüber hinaus werden weitere Photovoltaik-Module instal-
liert.
Das Gas-System der Wärmeerzeugung im Zoo Vivarium steht derzeit auf dem
Prüfstand. Insbesondere die im Herbst eingetretene Gasmangellage und die
Anforderungen an nachhaltige Wärmeerzeugung sind der Grund dafür, dass
derzeit die Möglichkeiten einer neu zu errichtenden nachhaltigen Wärmequelle
erarbeitet werden.
Wassereinsparung
Der Wasserkreislauf im Gebäude Sensfelderweg ist durch eine Grauwasseran-
lage zum Einsparen von Frischwasser konzipiert worden. Eine Zisterne sam-
melt Wasser zum Reinigen von Fahrzeugen bzw. zum Befüllen der Straßen-
kehrmaschinen zum Reinigen der Straßen.
Um dieses Konzept der Nutzung von Niederschlagwasser auszuweiten, wurde
mit einem Nachbar, der derzeit einen Neubau auf seinem Grundstück errichtet,
eine Vereinbarung geschlossen, dass das dort anfallende Dachflächenwasser
dem EAD zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Die Zisternen sind bereits
verbaut. In 2023 werden noch die Pumpen und die Verrohrung auf das Gelände
des EAD am Sensfelderweg eingebaut.
Der EAD hat den dauerhaften Auftrag erhalten, die Baumbewässerung langfris-
tig durchzuführen. Mit Hilfe der Digitalisierung (Feuchtigkeitssensoren) und/oder
anderer Maßnahmen (Einsatz von feuchtigkeitsbindenden Zusätzen in der
Erde, wie z.B. Pflanzenkohle) soll die Bewässerung bedarfsgerechter durchge-
führt werden.
Die Vermietung von wasserlosen Toiletten auf privaten und/oder öffentlichen
Veranstaltungen, die sog. Kompotoi, ist auch unter diesem Aspekt zu nennen.
Der EAD beteiligt sich mit Projektvorschlägen am Programm „Schlaues Was-
ser“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt, gefördert durch das Bundesministerium
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
20
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Für die erste Phase – die Strate-
giephase wurden in den Clustern „smarte Bewässerung“ und „showroom Viva-
rium“ Ideen eingereicht.
Abfallvermeidung
Nach der Abfallhierarchie ist der Re-Use-Gedanke als Abfallvermeidungsstrate-
gie umzusetzen. Hierzu wurde im November 2021 eine neue Gesellschaft, die
KA-GEL gGmbH (Kaufhaus der Gelegenheiten) gegründet. Mit der neuen
gGmbH bietet sich die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit den Re-use-Gedan-
ken im Kaufhaus zu priorisieren.
Dekarbonisierung
Die Kompostierungsanlage wird um eine Karbonisierungsanlage ergänzt. Der
Inputstrom wird aufgrund der Beschaffenheit der angelieferten Menge zukünftig
in zwei Outputströme transformiert: in Kompost- und Pflanzenkohle.
Obwohl das Verfahren als Karbonisierung beschrieben wird, ist die Wirkung
eher Dekarbonisierung. Die auf dieser Methode produzierte Pflanzenkohle kann
der Klimaerhitzung entgegenwirken, indem sie der Atmosphäre Kohlenstoff ent-
zieht. Das Produkt ist vielfältig einsetzbar. Es macht Böden fruchtbar, reinigt
Wasser, kann Kunststoff in der Produktion bestimmter Waren ersetzen oder als
Zuschlagstoff die Eigenschaften anderer Güter verbessern. Die Möglichkeiten
sind nicht abschließend.
In 2022 konnte die Anlage in den Testbetrieb gehen. Die Anlage wird mit
400.000 US-$ der Stiftung Bloomberg Philantropies gefördert. Ende 2022 fand
in Darmstadt deswegen die Fachtagung des Fachverbandes Pflanzenkohle
statt.
Nach Inbetriebnahme ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Lage eigene
CO²-Zertifikate auszustellen.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
21
Bio-Lebensmittel
Der Anteil von Bio-Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung soll wieder
weiter ausgebaut werden. Ebenso der Anteil an regional bezogenen Lebensmit-
teln. Durch den sehr angespannten Lebensmittelmarkt und das teilweise nicht
zur Verfügung stehende Angebot an Bio-Lebensmitteln ist der Anteil an diesen
geringfügig gesunken. Durch geeignete Maßnahmen wird daran gearbeitet ei-
nen Anteil von 25% an Bio-, Fair-Trade- und regionalen Produkten zu erreichen.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
22
6. Vermögens- und Kapitallage
Über die Vermögenslage wird anhand ausgewählter Kennzahlen zum Ende des
jeweiligen Wirtschaftsjahres berichtet.
a) Anlagevermögen
2022 2021 2020 2019
Summe des Anlagevermögens in T€ 48.944 46.999 43.493 41.545
Veränderung in T€ 1.945 3.507 1.948 672
Veränderung in % 4,1 8,0 4,7 1,6
Anlagenquote in % 54,1 64,2 67,7 68,1
Anlagendeckung durch Eigenkapital in % 40,3 40,4 39,9 39,1
Das Anlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der Investitionen
in die Kommunal- und Spezialfahrzeuge um T€ 1.945. Die Anlagenquote ver-
minderte sich auf 54,1 % (Vorjahr 64,2 %). Das Anlagevermögen ist zu 40,3 %
(Vorjahr 40,4 %) durch Eigenkapital abgedeckt.
b) Eigenkapital
2022 2021 2020 2019
Summe des Eigenkapitals in T€ 19.746 18.957 17.336 16.744
Veränderung in T€ 789 1.621 592 321
Veränderung in % 4,2 9,4 3,5 2,0
Eigenkapitalquote in % 21,8 25,9 27,0 27,4
Eigenkapitalrentabilität in % 4,7 8,9 3,4 1,9
Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis * 100 / Eigenkapital zum Bilanz-
stichtag) hat sich von 8,9 % im Vorjahr auf 4,7 % verringert. Die Eigenkapital-
quote sank auf 21,8 % (Vorjahr 25,9 %).
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
23
Das Eigenkapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Stand
01.01.2022
Entnahme/
Verbrauch Zuführung Stand
31.12.2022
T€ T€ T€ T€
I. Stammkapital 6.200,0 0,0 0,0 6.200,0
II. Rücklagen
1. Kapitalrücklage 8.690,3 0,0 0,0 8.690,3
2. Allgemeine Rücklage 286,8 0,0 0,0 286,8
3. Zweckgebundene
Rücklagen
418,1 0,0 0,0 418,1
III. Gewinnvortrag 1.672,3 -160,5 1.706,3 3.218,1
IV. Jahresgewinn/ -ver-
lust 1.689,5 -1.689,5 932,4 932,4
18.957,0 -1.850,0 2.638,7 19.745,7
Die Entnahme bzw. der Verbrauch aus dem Gewinnvortrag setzt sich zusam-
men aus den Verlusten 2021 des Betriebszweigs Straßenreinigung/
Winterdienst (sonstiger Bereich), des Hilfsbetriebs Fuhrparkmanagement, Mobi-
lität u. Gebäudetechnik, des Kanalbetriebs sowie dem Verlust 2021 im Bereich
Zoo Vivarium.
Die Zuführung zum Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus dem Jahresge-
winn 2021 des Schulbusbetriebs, des Zentrale Gebäudedienstes, des BgA Ge-
werbliche Abfallentsorgung und Reinigung, des Kanalbetriebs, des BgA Krema-
toriums und der Straßenunterhaltung.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
24
c) Rückstellungen
2022 2021 2020 2019 2018
Summe des Rückstellungen in T€ 7.339 6.999 6.799 6.121 5.829
Veränderung in T€ 340 200 678 292 180
Veränderung in % 4,9 2,9 11,1 5,0 3,2
Stand Verbrauch Auflösung Auf-/Ab-
zins. Zuführung Stand
31.12.2021 in T€ in T€ in T€ in T€ 31.12.22
in T€ in T€
Rückstellung für
Pensionen u.
ähnl. Verpflich-
tungen 4.010,2 373,5 0,0 70,8 349,6 4.057,1
Rückstellung für
Gewerbesteuer 118,2 0,0 0,0 0,0 48,0 166,2
Rückstellung für
Körperschafts-
teuer 157,1 0,0 0,0 0,0 47,9 205,0
Rückstellung für
Urlaubsver-
pflichtungen 617,0 617,0 0,0 0,0 684,2 684,2
Rückstellung für
Jahresab-
schluss und
Prüfung 50,3 50,3 0,0 0,0 60,3 60,3
Rückstellung für
Kosten zur Auf-
bewahrung von
Unterlagen 15,5 0,0 0,0 0,0 0,0 15,5
Rückstellung für
Altersteilzeit 431,8 69,0 0,0 8,8 117,5 489,1
Rückstellung für
Beihilfen 333,7 17,6 0,0 4,8 4,4 325,3
Rückstellung für
Sonstiges 66,6 0,0 35,6 0,0 43,9 74,9
Rückstellung für
Leistungsorien-
tierte Vergütung 526,2 526,2 0,0 0,0 537,2 537,2
Rückstellung für
Überstunden 672,0 672,0 0,0 0,0 723,9 723,9
6.998,6 2.325,6 35,6 84,4 2.616,9 7.338,7
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
25
7. Finanzlage
Die Liquidität des EAD war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Den finanziellen Ver-
pflichtungen wurde jederzeit nachgekommen.
Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 15.114 stichtagsbezo-
gen gestiegen.
Es bestand 2022 eine mehr als ausreichende Liquidität II. Grades (Flüssige Mit-
tel + Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten) von rd. 408 % (Vor-
jahr 302 %). Sie weist damit eine absolute Überdeckung von T€ 30.092 (Vorjahr
T€ 17.037) aus.
Die Liquidität I. Grades (Flüssige Mittel / kurzfristige Verbindlichkeit) beträgt rd.
310 % (Vorjahr 179 %).
Im Wirtschaftsjahr wurden insgesamt zwei Darlehen in Höhe von 14,983 Mio. €
aufgenommen. Durch diese Darlehen war die Finanzierung der Investitionen si-
chergestellt.
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht
Der EAD nutzt ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur systematischen
Erfassung von Risiken mit einer Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten
und Schadenshöhen. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Risikoinventuren
durchgeführt. Die Ergebnisse werden jeweils in einem Risikobericht zusammen-
gefasst, im Führungs-Meeting besprochen und der Betriebskommission als Be-
standteil des Quartalsberichts vorgelegt.
Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf
den Eigenbetrieb haben könnten, sind nicht bekannt.
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
26
Im Zuge des verstärkten Augenmerks auf das Thema Klimaveränderung wurde
das Risiko Klimaschutzanpassungsdefizit aufgenommen.
Im Bereich der IT-Sicherheit wurde das Risiko generell bereits in 2021 als er-
höht eingestuft. In 2022 wurde der IT-Dienstleister, der das EAD-ERP-System
hostet und die IT fast aller Stadtwirtschafts-Unternehmen betreibt, angegriffen.
Das ERP-System war im Sommer drei Wochen nicht zugänglich. Der Angreifer
konnte aber nicht in die ERP-Systeme gelangen. Die Daten sind vollständig und
nicht korrumpiert. Es wurden auch keine Daten abgezogen. Die städtische IT
hat nach dem Angriff in Zusammenarbeit mit der EAD-IT begonnen, das städti-
sche IT-Netzwerk zu segmentieren. Weitere Maßnahmen sind in Arbeit.
Der Entsorgungsmarkt unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen.
Der Betrieb ist damit grundsätzlich stets Risiken aus der Veränderung dieser
Rahmenbedingungen ausgesetzt. Durch die Mitgliedschaft im Verband kommu-
naler Unternehmen (VKU) ist der EAD über die aktuellen, auch rechtlichen Ent-
wicklungen gut informiert. Außerdem wurde durch langfristige Verträge die Ent-
sorgung wesentlicher Abfallarten gesichert.
Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit keinerlei
Finanzinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Markt-
schwankungen, ein. Er unterliegt daher nur den üblichen Finanzierungsrisiken
bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditätsengpässen und möglichen Bank-
insolvenzen. Bei der Aufnahme von Darlehen setzt der EAD auf eine sehr enge
Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Ein funktionierendes Forderungsmanage-
ment und eine regelmäßige Überprüfung des Liquiditätsplans begrenzen einen
möglichen Engpass.
Zum Risikomanagement bezüglich der Beteiligungsgesellschaften gehören
regelmäßig abgehaltene Sitzungen mit den Geschäftsführern. Es existieren
Kontrollmechanismen dahingehend, dass Protokolle und „to do-Listen“ erstellt
Anlage 4
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
27
sowie regelmäßige Ergebniskontrollen (Bilanz, G&V, Profit Center Berichte)
durchgeführt werden. In den Gesellschafterversammlungen wird regelmäßig
über die Lage der Gesellschaften berichtet und beraten.
Die Umsetzung der IT-Strategie (digitale Transformation) wird im EAD organisa-
torisch über fünf Produktportfolios abgebildet. Diese sind:
Digitale Kanäle zur Kundschaft – mit den Schwerpunkten Homepages
und Webservices bzw. OZG (Onlinezugangsgesetz)
Digitales Backoffice – mit den Schwerpunkten Intranet Vibe, DMS (Doku-
mentenmanagementsystem), Digitale Transformation und Collaboration
IoT/Industrie4.0/KI/Smart City
SAP
IT-Infrastruktur/Netzwerk
Plattformökonomie
Für die einzelnen Handlungsfelder sind Bereichs- und IT Leads benannt, die in
den Themenfeldern regelmäßige Statusbesprechungen abhalten.
Die Gesamt-Strategie bedeutet für den EAD die Chance, seine Funktion als
Dienstleister der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu etablieren.
Der EAD hat Bedarf an Grundstückserweiterungsflächen im Sensfelderweg und
im Schnampelweg angemeldet. Im Sensfelderweg werden Flächen aufgrund
des Wachstums des Betriebes benötigt. Hauptsächlich benötigt der EAD eine
zentrale Produktionsküche für die Gemeinschaftsverpflegung, um die gestie-
gene Anzahl an Essen auch wirtschaftlich herstellen zu können. Der Herstel-
lungsprozess soll aber auch im Sinne der Kreislaufwirtschaft nachhaltig gestal-
tet werden können.
Im Schnampelweg bietet der Wegzug des Julius-Kühn-Instituts die Chance Er-
weiterungsfläche für den Zoo zu erhalten.
Anlage 5
1
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2022
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Ge-
schäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Derzeit verfügt der Eigenbetrieb über keinen eigenständigen Geschäftsverteilungsplan.
Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb gemäß § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung in eige-
ner Zuständigkeit und Verantwortung, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Betriebs-
ordnung nichts anderes bestimmen.
Die durch die Betriebskommission zustimmungspflichtigen Geschäfte sind in § 7 Abs. 2
der Betriebssatzung geregelt. Die zustimmungspflichtigen Maßnahmen entsprechen nach
unserer Auffassung den Erfordernissen einer sachgerechten Betriebsführung.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt, deren Niederschriften
uns vorlagen. Ausschüsse wurden nicht gebildet.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Nach den uns erteilten Auskünften war die Betriebsleitung im Jahr 2022 in keinen Auf-
sichtsräten oder anderen Kontrollgremien vertreten.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) in-
dividualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Angaben über die Bezüge der Betriebsleitung sind in zulässiger Anwendung des
§ 286 Abs. 4 HGB unterblieben.
Anlage 5
2
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Wei-
sungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es existiert ein schriftlicher Organisationsplan, aus dem sich Organisationsaufbau,
Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erkennen lassen.
Der Organisationsplan wird ergänzt durch Dienstanweisungen, die die ordnungsmäßige
Vertretung der Gesellschaft bei allen Geschäftsvorfällen im Innen- und Außenverhältnis
gewährleisten.
Aufbau- und Ablauforganisation entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. Der
Organisationsplan wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfah-
ren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass von
den bestehenden Regelungen des Organisationsplans abgewichen wurde.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert?
Der Eigenbetrieb wendete im Berichtsjahr eine von der Stadt Darmstadt erlassene Rund-
verfügung zur Korruptionsbekämpfung an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben
die Kenntnis dieser Vorschrift bestätigt. Darüber hinaus wurde von der Stadt Darmstadt
eine Richtlinie zur Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung unter dem Titel
„Darmstädter Compliance-Leitlinien“ (Fassung vom 3. Juli 2014) verfasst, die von allen
Beteiligungen der Stadt Darmstadt anzuwenden ist. Mit Beschluss vom 18. September
2015 hat die Betriebskommission der Anwendung der Darmstädter Compliance-Leitlinien
im EAD zugestimmt. Zusätzlich wurde ein gemeinsamer Compliance-Officer für die Stadt-
wirtschaft bestellt.
Anlage 5
3
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personal-
wesen, Kreditaufnahme und -gewährung? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass
diese nicht eingehalten werden?
Der Eigenbetrieb verfügt seiner Größe entsprechend über umfassende Verfahrensanwei-
sungen, die in Richtlinien für jeden einzelnen Geschäftsbereich insbesondere zur Auf-
tragsvergabe und Auftragsabwicklung dokumentiert sind. Nach unserer stichprobenwei-
sen Überprüfung wird danach verfahren. In der Betriebssatzung sind zusätzliche Regelun-
gen für zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durch die Kontrollor-
gane getroffen.
Kreditaufnahmen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans und durch die Kämmerei der
Stadt Darmstadt nach eingehender Abstimmung abgeschlossen.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksver-
waltung, EDV)?
Die Verträge werden zentral im Finanz- und Rechnungswesen mit Software-Unterstüt-
zung verwaltet und aufbewahrt. Eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen ist
gegeben.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und
Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Pro-
jekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt in jedem Jahr einen Wirtschaftsplan für das darauffolgende Wirt-
schaftsjahr, der durch die Betriebskommission und letztlich durch die Stadtverordneten-
versammlung beschlossen wird.
Das Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Ei-
genbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen erarbeitet im laufenden Wirtschaftsjahr die
Ist-Zahlen für die Quartalsabschlüsse. Abweichungen zu den aus dem Wirtschaftsplan ab-
geleiteten Sollzahlen werden zusammen mit den betroffenen Profit-Center-
Anlage 5
4
Verantwortlichen analysiert. Quartalsweise erstattet die Betriebsleitung Bericht an die
Betriebskommission. Hierbei werden Planabweichungen regelmäßig in Form eines schrift-
lichen Berichts mit Soll-/Ist-Vergleich und einem Erläuterungstext zur Geschäftsentwick-
lung dargestellt. In diesem Bericht wird jeder einzelne Betriebszweig des EAD aufgeführt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Die Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs werden nach den Grundsätzen kaufmännischer
Buchführung aufgezeichnet. Das beim EAD bestehende Rechnungswesen entspricht der
Unternehmensgröße und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs. Dem Eigen-
betrieb steht ein für eine wirtschaftliche Betriebsführung geeignetes Instrument zur Verfü-
gung (SAP). Abstimmungskontrollen innerhalb des Rechnungswesens werden in ausrei-
chendem Umfang durchgeführt.
Der Eigenbetrieb verfügt außerdem über eine Kostenarten-, eine Kostenstellen- und eine
Kostenträgerrechnung (Bereichsrechnung). Die Kostenrechnung entspricht der Größe und
den Anforderungen des Unternehmens.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liqui-
ditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die Stadt Darmstadt ist Inhaberin der Bankkonten. Zeichnungsberechtigt für den gesam-
ten Zahlungsverkehr sowie die Darlehensverwaltung sind Mitarbeiter der Finanzverwal-
tung der Stadt Darmstadt sowie ausgewählte Mitarbeiter des EAD. Die Darlehensverwal-
tung obliegt ausschließlich Mitarbeitern der Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt. Mitar-
beiter des EAD führen den Zahlungsverkehr bis zur Erstellung des Datenmediums durch.
Ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen des EAD sind per
Onlineabfrage berechtigt, sich über aktuelle Bestände der Finanzkonten zu informieren
und in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse kurzfristig auf Liquiditätsschwankungen zu re-
agieren.
Über die Anlage überschüssiger Liquidität entscheidet die Abteilung Finanz- und Rech-
nungswesen des EAD. Mit den Fälligkeitslisten der ein- und ausgehenden Zahlungen aus
der Finanzbuchhaltung und dem Mittelbindungsprozess im investiven Bereich wird die
Liquidität geplant.
Anlage 5
5
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehal-
ten worden sind?
Die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt übernimmt für den EAD das zentrale Cash-
Management. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der dafür be-
stehenden Regelungen.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt wer-
den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forde-
rungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen. Der Eigen-
betrieb verfügt über ein Mahnwesen, das gewährleistet, dass Forderungen unter
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zeitnah und effektiv verfolgt und eingezogen
werden. Gewerbliche Rechnungen werden nach Ausschöpfung aller Mahnstufen an ein
externes Inkassobüro abgegeben.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling wird vom Sachgebiet 44 (internes Rechnungswesen) in der Abteilung Fi-
nanz- und Rechnungswesen/IT wahrgenommen.
Es erstellt die Quartalsberichte mit dem Risikobericht und hat darüber Einblicke in alle Un-
ternehmensbereiche.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche
Beteiligung besteht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine effektive Überwachung der Beteili-
gungsunternehmen. Gesellschafterversammlungen und teilweise Geschäftsführersitzun-
gen der Beteiligungen finden mit Teilnahme des Abteilungsleiters Finanz- und Rech-
nungswesen statt.
Anlage 5
6
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat der Vorstand Maßnahmen ergriffen und nach Art und Umfang Frühwarnsignale
definiert, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden
können?
Im Rahmen des Risikocontrollings wurden zwölf Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Eintritts-
wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe ermittelt und quantifiziert. Risikosteuerungsmaß-
nahmen und Risikokontrollstrategien sind für jedes Einzelrisiko festgelegt.
Quartalsweise findet eine Risikoinventur durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen
in Zusammenarbeit mit einzelnen Bereichsverantwortlichen statt, um bestandsgefähr-
dende oder anderweitige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse der Risikoinven-
turen werden in einem Risikobericht erfasst und im Rahmen der Führungs-Meetings be-
sprochen. Risikoberichte werden als Bestandteile der Quartalsberichte der Betriebskom-
mission im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Ha-
ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer Prüfung sind die eingeleiteten Maßnahmen grundsätzlich geeignet, die defi-
nierten Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im
Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Alle Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen
abgestimmt und angepasst?
Eine kontinuierliche und systematische Abstimmung und Anpassung an die aktuellen Ge-
schäftsprozesse und Funktionen erfolgt.
Anlage 5
7
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und
Derivate
Derartige Geschäfte werden vom EAD nicht durchgeführt. Daher entfällt die Beantwortung
dieses Fragenkreises.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Aufgaben der internen Revision werden vom Sachgebiet internes Rechnungswesen
und den Abteilungsverantwortlichen wahrgenommen. Die Kassenprüfung wird vom Revi-
sionsamt der Stadt Darmstadt jährlich durchgeführt. Die Abwicklung der Bankgeschäfte
erfolgt durch die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt.
Prüfungsergebnisse und Maßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsvorgängen werden
direkt an die Betriebsleitung berichtet.
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision im Unternehmen? Besteht bei ihrer Tä-
tigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die interne Revision erfolgt durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen, welches di-
rekt der Betriebsleitung berichtet. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht auskunfts-
gemäß nicht.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Kon-
zernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un-
vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräven-
tion berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Bis auf die Kassenprüfungen wurden im Berichtsjahr keine Prüfungen durchgeführt.
d) Hat die interne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Schwerpunkte wurden nicht abgestimmt.
Anlage 5
8
e) Hat die interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt, und um welche handelt
es sich?
Bemerkenswerte Mängel wurden nicht aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter-
nen Revision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision die Umsetzung ihrer
Empfehlungen?
Wir verweisen hierzu auf Antwort 6 c).
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über-
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden auskunftsgemäß keine Kredite an die Betriebsleitung gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge-
nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Anlage 5
9
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, im-
materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Aufgrund unserer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022
durchgeführten stichprobenweisen Prüfung der Investitionen des Geschäftsjahres 2022
stellten wir fest, dass diese - soweit erforderlich - auf Wirtschaftlichkeit und Risiken geprüft
sowie mit den Finanzierungsmöglichkeiten abgestimmt wurden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preiser-
mittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Prei-
ses zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Be-
teiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden fortlaufend
überwacht, Abweichungen werden untersucht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben? Wenn ja,
in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Das Investitionsvolumen des genehmigten Wirtschaftsplans 2022 wurde nicht überschrit-
ten.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Es liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.
Anlage 5
10
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen
(z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein-
deutige Verstöße gegen Vergaberegelungen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan-
gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Soweit wir dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen konnten, wurden Kon-
kurrenzangebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Betriebsleitung informiert die Betriebskommission gemäß § 21 EigBGes i.V.m der Be-
triebssatzung quartalsweise über die Entwicklung der Geschäfte. Daneben berichtet die
Betriebsleitung in den Sitzungen der Betriebskommission mündlich.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die uns vorgelegten Vorlagen und Berichte zur wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs
enthalten Angaben über den bisherigen Geschäftsverlauf, die Ergebnisse und Planfort-
schreibungen sowie detaillierte Erläuterungen hierzu. Sie vermitteln nach unserer Auffas-
sung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und die
wichtigsten Unternehmensbereiche.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeit-
nah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ord-
nungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen
oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach den uns vorliegenden Protokollen erfolgte grundsätzlich eine Unterrichtung über we-
sentliche Vorgänge. Wir haben keine Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß abgewi-
ckelte Geschäftsvorfälle im Rahmen unserer Prüfung festgestellt.
Anlage 5
11
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsführung dem Überwachungsorgan auf dessen
besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften gab es keinen besonde-
ren Wunsch des Überwachungsorgans hinsichtlich der Berichterstattung.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir keine Anhaltspunkte für eine nicht aus-
reichende Berichterstattung festgestellt.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
Eine D&O-Versicherung besteht bei dem Eigenbetrieb nicht.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan of-
fen gelegt worden?
Auskunftsgemäß wurden keine Interessenskonflikte gemeldet.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nicht.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder
niedrige Bestände.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö-
gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Es haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Abweichungen zwischen den Bilanz-
und Verkehrswerten ergeben.
Anlage 5
12
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Inves-
titionsverpflichtungen finanziert werden?
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs beträgt 21,8 % (Vorjahr: 25,9 %). Die eigenen
Mittel und das langfristig verfügbare Fremdkapital von zusammen € 75,4 Mio (Vorjahr
€ 62,3 Mio) decken das Anlagevermögen vollständig.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist als ausreichend anzusehen.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die
damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet
wurden?
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Finanz- bzw. Fördermittel der öffentlichen Hand von
insgesamt € 3.037.291,70 für den Fuhrpark erhalten. Anhaltspunkte, dass die mit den För-
derungen verbundenen wesentlichen Verpflichtungen und Auflagen nicht beachtet wur-
den, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung?
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt 21,8 % (Vorjahr: 25,9 %). Es bestehen
zum Bilanzstichtag keine Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Gewinn aus, der entsprechend dem Gewinn-
verwendungsvorschlag im Jahresabschluss verwendet werden soll. Dies ist mit der wirt-
schaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Anlage 5
13
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusam-
men?
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt:
2022 2021 Verän-
derung
T€ T€ T€
Straßenreinigung/Winterdienst 72 -22 94
Kanalbetrieb 36 73 -37
Abfallbeseitigung (hoheitlich) 0 0 0
Kompostierungsanlage -72 0 -72
Schulbusbetrieb 21 385 -364
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik -134 -46 -88
BgA Abfall und Reinigung 177 287 -110
Straßenunterhaltung 218 78 140
Zentraler Gebäudedienst 532 868 -336
Gemeinschaftsverpflegung -5 -79 74
BgA Krematorium 195 154 41
BgA Zoo Vivarium 1 -8 9
Zentrale Services u. Grundstücke -109 0 -109
932 1.690 -758
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Im Berichtsjahr wurde der Jahresgewinn erneut um die Erträge aus dem Verlustausgleich
für das Vivarium (T€ 807; Vorjahr T€ 789) erhöht.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeu-
tig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb ist nicht konzessionsabgabepflichtig.
Anlage 5
14
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Betriebszweig Straßenreinigung/Winterdienst ist der Verlust von T€ 22 im Vorjahr auf
einen Gewinn von T€ 72 gestiegen.
Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik sind die Umsatzerlöse
aus dem operativen Geschäft leicht gestiegen. Der Verlust in diesem Bereich hat sich von
T€ 46 auf T€ 134 erhöht. Der kontinuierliche Ausbau im Bereich Mobilität führt zu mehr
Umsatzerlösen in dem Bereich, bringt aber auch durch den Ausbau der Fahrzeugflotte
einen Anstieg der Abschreibungen mit sich. Eine vollständige Kostenabdeckung wird
weiter angestrebt.
Im Bereich Gemeinschaftsverpflegung haben sich die Umsatzerlöse mehr als verdoppelt.
Der Verlust konnte in diesem Bereich von T€ 79 auf T€ 5 verringert werden.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst wird an einer verbesserten Strategie zur Fahr-
zeugdisposition gearbeitet.
Es wird weiter an einer verbesserten Auslastung im Bereich der Mobilität gearbeitet, um
die Produktivität weiter zu erhöhen. Die Ausweitung des Dienstleistungsangebots an die
Stadt (z.B. Eventmanagement) soll wieder aufgenommen werden.
Fragenkreis 16: Jahresfehlbetrag und seine Ursachen
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 b).
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2022 Betrag insges. Allg. Verwaltung
Straßenreinigung/
WD Kanalbetrieb Abfallentsorgung
1. Umsatzerlöse -69.108.963,24 -50.818,10 -10.451.037,59 -5.586.593,16 -20.299.942,67
2. Bestandsveränderungen -28.710,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. andere akt. Eigenleistungen -128.344,76 0,00 0,00 0,00 0,00
4. sonstige betriebliche Erträ -1.134.244,85 -658.819,07 -21.781,60 0,00 -119.004,83
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 5.559.791,87 300.222,52 133.154,83 41.210,17 258.375,72
5.b) Aufw. für bezogene Leistu 19.936.558,70 377.640,89 222.628,80 2.870.096,78 7.068.598,66
* 5. Materialaufwand 25.496.350,57 677.863,41 355.783,63 2.911.306,95 7.326.974,38
6.a) Löhne und Gehälter 25.658.661,66 3.449.331,43 4.476.356,98 1.230.676,88 4.926.488,78
6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 7.905.409,11 1.072.083,54 1.355.800,35 395.087,24 1.480.204,62
davon für Altersversorgun 2.207.265,10 107.474,50 401.094,84 135.797,65 431.002,16
* 6. Personalaufwand 33.564.070,77 4.521.414,97 5.832.157,33 1.625.764,12 6.406.693,40
7. Abschreibungen 5.551.244,33 943.604,01 985.614,44 190.690,66 1.193.137,75
8. sonstige betriebl. Aufwendu 4.735.149,71 2.408.774,86 216.227,79 88.744,55 517.570,13
9. Erträge aus Ausleihungen -4.336,70 0,00 0,00 0,00 -4.336,70
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er -79.445,50 -79.445,50 0,00 0,00 0,00
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 808.263,48 558.751,54 27.768,38 8.555,49 62.552,42
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts -328.966,19 8.321.326,12 -3.055.267,62 -761.531,39 -4.916.356,12
15. außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
* 17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18. Steuern v. Einkommen und E 140.797,07 0,00 0,00 0,00 0,00
19. sonstige Steuern 62.773,53 0,00 0,00 0,00 0,00
20. Erträge aus der Verlustübe -807.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml -932.395,59 8.321.326,12 -3.055.267,62 -761.531,39 -4.916.356,12
22. Umlage der Allg. Verwaltun 0,00 -8.317.934,26 1.396.628,20 425.036,61 2.308.891,24
23. Int. Leistungsverr. Werkst 0,00 379.092,57 1.843.012,95 292.984,97 1.621.600,42
24. Int. Leistungsverr. Sonsti 0,00 -273.305,13 -255.905,55 7.935,22 985.864,46
* 25. Summe interne Leistungsver 0,00 105.787,44 1.587.107,40 300.920,19 2.607.464,88
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um -932.395,59 109.179,30 -71.532,02 -35.574,59 0,00
1
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2022
Kompostierungsan
lage Schulbusbetrieb Werkstatt
BgA Abfall und
Reinigung
Straßen-
unterhaltung
1. Umsatzerlöse -138.650,30 -2.129.528,50 -976.630,29 -8.884.208,16 -1.982.382,99
2. Bestandsveränderungen -28.710,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. andere akt. Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 -97.960,51
4. sonstige betriebliche Erträ -7.684,14 0,00 -1.301,07 -172.910,67 -39.852,74
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 307.638,86 4.134,86 2.763.311,04 83.393,66 119.646,24
5.b) Aufw. für bezogene Leistu 232.797,71 580.960,25 880.293,95 2.533.075,66 4.564,36
* 5. Materialaufwand 540.436,57 585.095,11 3.643.604,99 2.616.469,32 124.210,60
6.a) Löhne und Gehälter 149.092,43 627.525,70 1.364.564,11 1.518.755,31 1.003.320,59
6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 84.995,26 177.716,67 433.949,37 487.124,74 334.175,50
davon für Altersversorgun 50.487,61 49.838,59 143.613,46 160.256,47 116.508,68
* 6. Personalaufwand 234.087,69 805.242,37 1.798.513,48 2.005.880,05 1.337.496,09
7. Abschreibungen 212.126,67 152.522,94 603.155,63 679.640,73 99.422,51
8. sonstige betriebl. Aufwendu 64.463,60 4.591,53 494.995,28 404.868,06 33.414,55
9. Erträge aus Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 76.429,31 4.310,76 0,00 7.304,52 850,29
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 952.499,40 -577.765,79 5.562.338,02 -3.342.956,15 -524.802,20
15. außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
* 17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18. Steuern v. Einkommen und E 0,00 0,00 0,00 65.906,01 0,00
19. sonstige Steuern 0,00 0,00 46.799,20 13.891,93 0,00
20. Erträge aus der Verlustübe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 952.499,40 -577.765,79 5.609.137,22 -3.263.158,21 -524.802,20
22. Umlage der Allg. Verwaltun 94.849,95 143.388,14 791.887,97 1.253.348,82 274.187,63
23. Int. Leistungsverr. Werkst 113.244,29 455.512,33 -6.084.683,57 1.114.452,38 146.607,32
24. Int. Leistungsverr. Sonsti -1.090.070,22 -42.586,44 -182.163,18 718.343,09 -113.694,91
* 25. Summe interne Leistungsver -976.825,93 412.925,89 -6.266.846,75 1.832.795,47 32.912,41
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 70.523,42 -21.451,76 134.178,44 -177.013,92 -217.702,16
2
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2022 Gebäudereinigung BgA Krematorium BgA Zoo Vivarium
Gemeinschafts-
verpfllegung
1. Umsatzerlöse -12.964.462,89 -1.725.618,93 -1.555.415,39 -2.363.674,27
2. Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. andere akt. Eigenleistungen 0,00 0,00 -30.384,25 0,00
4. sonstige betriebliche Erträ -746,07 -16,93 -112.122,37 -5,36
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 340.965,20 121.421,82 370.476,01 715.840,94
5.b) Aufw. für bezogene Leistu 4.441.273,32 505.478,59 211.272,32 7.877,41
* 5. Materialaufwand 4.782.238,52 626.900,41 581.748,33 723.718,35
6.a) Löhne und Gehälter 4.653.857,59 240.187,52 946.793,59 1.071.710,75
6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 1.415.691,55 93.404,50 265.636,42 309.539,35
davon für Altersversorgun 407.940,35 44.341,96 66.460,26 92.448,57
* 6. Personalaufwand 6.069.549,14 333.592,02 1.212.430,01 1.381.250,10
7. Abschreibungen 83.774,25 153.771,63 214.443,96 39.339,15
8. sonstige betriebl. Aufwendu 267.769,37 53.221,46 128.012,73 52.495,80
9. Erträge aus Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0,00 0,00 0,00 0,00
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 1.483,39 41.977,32 18.280,06 0,00
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts -1.760.394,29 -516.173,02 456.993,08 -166.876,23
15. außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00
* 17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
18. Steuern v. Einkommen und E 0,00 74.891,06 0,00 0,00
19. sonstige Steuern 0,00 492,09 1.590,31 0,00
20. Erträge aus der Verlustübe 0,00 0,00 -807.000,00 0,00
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml -1.760.394,29 -440.789,87 -348.416,61 -166.876,23
22. Umlage der Allg. Verwaltun 1.166.906,06 202.804,30 197.623,13 62.382,21
23. Int. Leistungsverr. Werkst 55.571,87 2.730,79 48.411,29 11.462,39
24. Int. Leistungsverr. Sonsti 5.481,01 40.407,05 101.848,04 97.846,56
* 25. Summe interne Leistungsver 61.052,88 43.137,84 150.259,33 109.308,95
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um-532.435,35 -194.847,73 -534,15 4.814,93
3
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas
send „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen ,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -- außer bei betriebs
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen , seiner Netzwerkunter
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerorden tlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich . Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich , wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig .
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung , Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen , die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschwei gen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9.Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschr änkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschafts prüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundhei t,
sowie von Schäden , die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaft G begründen , bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha
dens fall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchste ller insgesam t.
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden .
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbeh örden im Zusammenhang mit den
unter a) und b} genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs - und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d} und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenhei ten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanieru ng, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsver äußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuer jahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmä ßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsan forderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftragge ber den Wirt
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren - oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen ; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An
sprüche gilt nur deutsches Recht.
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Punkt 6: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung (V-Nr. 2023/0333) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 70
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0333
Magistratsbeschluss -Nr.
429
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);
Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage vom: 12.09.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den
Wirtschaftsprüfer mit einem Jahresgewinn in Höhe von 932.395,59 € (im BgA Gewerbliche
Abfallentsorgung und Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach
Steuern) festgestellt.
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und das aufgelaufene Ergebnis des
Betriebszweigs Kanalbetrieb, sowie die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs Zentrale
Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanziert:
- 3 -
a) 917.493,34 € Vortrag auf neue Rechnung
b) 617.893,52 € Abführung an den Haushalt / de n Abwassergebührenhaushalt der Stadt
c) - 109.179,30 € Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
1.426.207,56 €
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr
2022 werden offengelegt.
Die Betriebsleitung wird für de n Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entlastet.
Anlagen: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Auszug aus dem Prüfbericht von Baker Tilly GmbH & Co. KG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023:
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 14. Juli 2023 den
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe
von 932.395,59 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivari um nach Steuern) festzustellen, sowie die
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.
917.493,34 € werden auf neue Rechnung vorgetragen. 617.893,52 € werden an den Haushalt
bzw. den Abwassergebührenhaushalt der Stadt Darmstadt abgeführt. 109.179,30 € we rden
aus der allgemeinen Rücklage entnommen.
Der Ausgleich der Kostenüberdeckungen im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Abfallentsorgung sowie im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Überdeckungen im
Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die
Zuführung zu den jeweiligen Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichti gen.
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 14.07.2023
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2022 sowie auf den
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hin gewiesen.
Darmstadt, 12.09.2023
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Anlage: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Prüfbericht von Baker Tilly
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1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlagen-Nr. 2023/0014 Vorlage für die Betriebskommission des EAD zur Sitzung am 14. Juli 2023 Tagesordnungspunkt: 7 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung Vorlage vom 27.06.2023 zu beschließen: Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem Jahresgewinn in Höhe von 932.395,59 € (im BgA Gewerbliche Abfallentsorgung und Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festgestellt. 2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und das aufgelaufene Ergebnis des Betriebszweigs Kanalbetrieb, sowie die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanziert: a) 917.493,34€ Vortrag auf neue Rechnung b) 617.893,52€ Abführung an den Haushalt / den Abwassergebührenhaushalt der Stadt c) -109.179,30€ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 26. 6€ 3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 werden offengelegt. 4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entlastet. Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 14. Juli 2023 Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 17.07.2023
Beratungsverlauf (3)
Orte (5)
- Hilpertstraße
- Eckhardwiesenstraße
- Sensfelderweg
- Schnampelweg
- Mina-Rees-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0333
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00