Mandari Insight

2023/0333

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung

Magistratsvorlage 26.09.2023

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2023/0333

4461 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0333 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);  
Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung  
 
Vorlage vom: 12.09.2023 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den 
Wirtschaftsprüfer mit einem Jahresgewinn in Höhe von 932.395,59 € (im BgA Gewerbliche 
Abfallentsorgung und Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach 
Steuern) festgestellt.

- 2 - 
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und das aufgelaufene Ergebnis des 
Betriebszweigs Kanalbetrieb, sowie die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs Zentrale 
Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanziert:  
 
a)    917.493,34 €    Vortrag auf neue Rechnung  
b)    617.893,52 €    Abführung an den Haushalt / de n Abwassergebührenhaushalt der Stadt  
c)  - 109.179,30 €    Entnahme aus der allgemeinen Rücklage  
 
 1.426.207,56 €  
 
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 
2022 werden offengelegt.  
 
Die Betriebsleitung wird für de n Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entlastet.  
 
Anlagen: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung  
Auszug aus dem Prüfbericht von Baker Tilly GmbH & Co. KG  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023: 
 
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 14. Juli 2023 den 
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem 
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe 
von 932.395,59 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA 
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivari um nach Steuern) festzustellen, sowie die 
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.  
 
917.493,34 € werden auf neue Rechnung vorgetragen. 617.893,52 € werden an den Haushalt 
bzw. den Abwassergebührenhaushalt der Stadt Darmstadt abgeführt. 109.179,30 € we rden 
aus der allgemeinen Rücklage entnommen.  
 
Der Ausgleich der Kostenüberdeckungen im Gebührenbereich des Betriebszweiges 
Abfallentsorgung sowie im Gebührenbereich des Betriebszweiges 
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine  
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Überdeckungen im 
Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die 
Zuführung zu den jeweiligen Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichti gen. 
 
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 14.07.2023 
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2022 sowie auf den 
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hin gewiesen. 
 
 
 
Darmstadt, 12.09.2023  
 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer  
 
Anlage: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung  
  Prüfbericht von Baker Tilly

anlage 2

172360 Zeichen

- 1 -
Begründung zur Vorlage vom 27. Juni 2023
1) Die Betriebsergebnisse stellen sich wie folgt dar: Ergebnis 2022
BZ 6750 Straßenreinigung/Winterdienst 71.532,02 €
BZ 6760 Kanalbetrieb 35.574,59 €
BZ 7200 Abfallentsorgung 0,00 €
BZ 7204 Kompostierungsanlage -70.523,42 €
P 39 Schulbusbetrieb 21.451,76 €
HB 7700 Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -134.178,44 €
BZ 7201 BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung 177.013,92 €
BZ 6300 Straßenunterhaltung 217.702,16 €
BZ 6770 Zentraler Gebäudedienst Geb.Reinigung / HW 532.435,35 €
BZ 6770 Zentrale Geb.Dienst Gemeinschaftsverpflegung -4.814,93 €
BZ 7502 BgA Krematorium Waldfrieden 194.847,73 €
BZ 7603 BgA Zoo Vivarium 534,15 €
P9 Zentrale Services u. Grundstücke -109.179,30 €
Jahresgewinn nach Steuern 932.395,59 €
2) Das Jahresergebnis soll wie folgt verwendet werden:
a) Vortrag auf neue Rechnung
aa) Jahresgewinn BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung (BZ 7201)
Jahresgewinn vor Steuern 242.919,93 €
abzgl. Ertragsteuern
Körperschaftsteuer -31.172,11 €
Solidaritätszuschlag -1.714,48 €
Gewerbeertragsteuer -33.019,42 € -65.906,01 €
Jahresgewinn nach Steuern 177.013,92 €
davon für den Haushalt der Stadt für den EAD
(Bruttobetrag) 88.506,96 € 88.506,96 €
ab) Jahresverlust Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik (HB 7700) -134.178,44 €
ac) Jahresverlust Kompostierungsanlage (BZ 7204) -70.523,42 €
ad) Jahresgewinn Schulbusbetrieb 21.451,76 €
ae) Jahresgewinn Straßenunterhaltung (BZ 6300) 217.702,16 €
af) Jahresgewinn Straßenreinigung u. Winterdienst - Sonstiger Bereich - (BZ 6750) 71.532,02 €
ag) Jahresgewinn Zentraler Gebäudedienst Geb.-Reinigung  / HW (BZ 6770) 532.435,35 €
ah) Jahresverlust Zentraler Gebäudedienst Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) -4.814,93 €
ai) Jahresgewinn BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) 194.847,73 €
Jahresgewinn vor Steuern 269.738,79 €
abzgl. Ertragsteuern
Körperschaftsteuer -36.594,52 €
Solidaritätszuschlag -780,25 €
Körperschaftsteuer Vorjahre
Solidaritätszuschlag Vorjahre
Gewerbesteuer -37.516,29 € -74.891,06 €
Jahresgewinn nach Steuern 194.847,73 €
aj) Jahresgewinn BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) 534,15 €
Summe Vortrag auf neue Rechnung 917.493,34 €
b) Abführung an den Haushalt / den Abwassergebührenhaushalt der Stadt 617.893,52 €
c) Entnahme aus der allgemeinen Rücklage -109.179,30 €
Summe Ergebnisverwendung und Finanzierung 1.426.207,56 €

- 2 -
3) Erläuterungen
Anlage: Prüfungsbericht 2022 und Entwicklung Eigenkapital EAD
Der Gewinn im Bereich Zentraler Gebäudedienst Gebäudereinigung / Hauswirtschaft (BZ 6770) wird auf neue 
Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn des BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß dem Prüfungsstandard 720 des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) zu § 53 HGrG 
(Haushaltsgrundsätzegesetz) in analoger Anwendung des § 171 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz, hier: Teilnahme des 
Wirtschaftsprüfers an der Sitzung des Aufsichtsorgans über die Verhandlung des Jahresabschlusses) wird zu diesem 
Punkt mind. ein Vertreter oder Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG zur 
Betriebskommissionssitzung eingeladen.
Im Übrigen wird auf den geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen 
Jahresabschluss zum 31.12.2022, den Lagebericht 2022 sowie auf den beigefügten Prüfbericht der 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG verwiesen.
Der Gewinn im BgA Gew. Abfallentsorgung und Reinigung (BZ 7201) zur Hälfte auf neue Rechnung vorgetragen und 
zur Hälfte an den Haushalt der Stadt abgeführt.
Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses ergibt sich für die Betriebskommission aus § 7 Abs. 2 Ziffer 5 
der Betriebssatzung des EAD, die Beschlussfassung für die Stadtverordnetenversammlung nach § 9 der 
Betriebssatzung des EAD.
Der Gewinn des BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust im Bereich Zentraler Gebäudedienst Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) wird auf neue Rechnung 
vorgetragen.
Zur Abdeckung des Verlustes aus dem Bereich Zentrale Services u. Grundstücke wird der Betrag aus der allgemeinen 
Rücklage entnommen.
Der laufende Gewinn des Bereichs Kanalbetrieb (BZ 6760) in Höhe von 35.574,59 € sowie der aufgelaufene Gewinn in 
Höhe von 493.811,97 €  wird in Summe von 529.386,56 € an den Abwassergebührenhaushalt der Stadt 
ausgeschüttet.
Die Überdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Abfallentsorgung (BZ 7200) in Höhe von 
2.215.680,51 € wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführung zu den Verbindlichkeiten 
gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen.
Die Unterdeckung im Bereich der Kompostierungsanlage (BZ 7204) in Höhe von 63.768,97 € wurde im Rahmen der 
Erstellung des Jahresabschlusses durch den Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen aus 
Kompostentgelten ausgeglichen. Der Verlust aus dem Bereich Karbonisierungsanlage in Höhe von 70.523,42 € wird 
auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn in den sonstigen Bereichen des Betriebszweiges 6750 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn im Bereich Straßenunterhaltung (BZ 6300) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust des Hilfsbetriebs Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Gebäudetechnik (HB 7700) wird auf neue Rechnung 
vorgetragen.
Der Gewinn des Schulbusbetriebs wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Überdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst (BZ 6750) in Höhe 
von 201.799,31 € wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführung zu den  
Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen Straßenreinigung ausgeglichen.

Anlage
2022 geplante geplante nach Ergebnis-
Vortrag Einstellung (+)/ Umgliederung vor Ergebnis Gewinn(+)/ verwendbar Einstellung (+)/ Abführung verwendung
01.01.2022 Entnahme (-) 31.12.2022 Verlust (-) in 2022 Entnahme (-) Stadt Darmstadt 01.01.2023
Gewinnverwendungsbeschluss 2022 € € € € € € € €
I. Stammkapital 6.200.000,00 0,00 0,00 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 0,00 0,00 6.200.000,00
II. Kapitalrücklage
Kapitalrücklage 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00
Kapitalrücklage Vivarium 7.690.282,23 0,00 7.690.282,23 0,00 7.690.282,23 0,00 0,00 7.690.282,23
8.690.282,23 0,00 0,00 8.690.282,23 0,00 8.690.282,23 0,00 0,00 8.690.282,23
III. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklagen 286.755,49 0,00 0,00 286.755,49 -109.179,30 177.576,19 -109.179,30 0,00 177.576,19
2. Zweckgebundene Rücklagen 
(Gebühren-/Entgeltausgleichs-/Investitionsrücklage)
Straßenreinigung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Abfallentsorgung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kompostanlage (Entgeltausgleichsrücklage) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Kompostanlage (Investitionsrücklage) 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61
418.128,61 0,00 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 0,00 418.128,61
IV. Gewinn/Verlust
Straßenreinigung/Winterdienst -1.565.233,73 -22.199,13 0,00 -1.587.432,86 71.532,02 -1.515.900,84 71.532,02 0,00 -1.515.900,84
Kanalbetrieb 420.964,96 72.847,01 0,00 493.811,97 35.574,59 529.386,56 0,00 -529.386,56 0,00
Schulbusbetrieb 480.369,43 385.316,91 0,00 865.686,34 21.451,76 887.138,10 21.451,76 0,00 887.138,10
Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -1.776.731,17 -46.236,61 0,00 -1.822.967,78 -134.178,44 -1.957.146,22 -134.178,44 0,00 -1.957.146,22
BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung 1.708.459,07 143.674,09 0,00 1.852.133,16 177.013,92 2.029.147,08 88.506,96 -88.506,96 1.940.640,12
Kompostierungsanlage 15.602,53 0,00 0,00 15.602,53 -70.523,42 -54.920,89 -70.523,42 0,00 -54.920,89
Straßenunterhaltung 245.527,90 77.830,23 0,00 323.358,13 217.702,16 541.060,29 217.702,16 0,00 541.060,29
Zentraler Gebäudedienst Geb.Reinigung / HW 1.763.163,95 867.657,70 0,00 2.630.821,65 532.435,35 3.163.257,00 532.435,35 0,00 3.163.257,00
Zentrale Geb.Dienst Gemeinschaftsverpflegung -53.236,87 -78.941,09 0,00 -132.177,96 -4.814,93 -136.992,89 -4.814,93 0,00 -136.992,89
BgA Krematorium Waldfrieden 1.238.240,96 153.519,67 0,00 1.391.760,63 194.847,73 1.586.608,36 194.847,73 0,00 1.586.608,36
BgA Zoo Vivarium -804.880,75 -7.597,26 0,00 -812.478,01 534,15 -811.943,86 534,15 0,00 -811.943,86
1.672.246,28 1.545.871,52 0,00 3.218.117,80 1.041.574,89 4.259.692,69 917.493,34 -617.893,52 3.641.799,17
Summe Eigenkapital 17.267.412,61 1.545.871,52 0,00 18.813.284,13 932.395,59 19.745.679,72 808.314,04 -617.893,52 19.127.786,20
1.426.207,56
geplante nach Ergebnis-
Nachrichtlich: Entwicklung der Bilanzposition: Vortrag Einstellung (+)/ Umgliederung Kostenunter(-)- Stand Einstellung (+)/ verwendung
01.01.2022 Entnahme (-) (+) überdeckung 31.12.2022 Entnahme (-) 01.01.2023
€ € € € €
Andere sonstige Verbindlichkeiten
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Straßenreinigung 591.765,48 0,00 201.799,31 793.564,79 793.564,79
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Abfallentsorgung 2.342.727,21 0,00 2.215.680,51 4.558.407,72 4.558.407,72
Vbdlk. aus Überschuss Anlieferung Kompostanlage 
durch Gebührenbereich Abfallentsorgung 156.534,82 0,00 € -63.768,97 92.765,85 92.765,85
5.444.738,36 0,00 5.444.738,36

Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und  
Dienstleistungen (EAD), Darmstadt  
 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und 
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  I 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Prüfungsauftrag 1  
2. Grundsätzliche Feststellungen 3  
 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 3  
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 7  
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 12  
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 15 
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 15  
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 15  
5.1.2. Jahresabschluss 15  
5.1.3. Lagebericht 15  
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16  
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16 
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 16  
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 18 
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 18  
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 18  
7. Schlussbemerkung 19

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  II 
 
Anlagenverzeichnis 
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022 
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 
31. Dezember 2022 
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
Anlage 5 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2022 
Anlage 6 Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022 
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 
  
  
  
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  III 
 
Abkürzungsverzeichnis 
AAB Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom  
1. Januar 2017 
Abs. Absatz 
BFH Bundesfinanzhof 
BgA Betrieb gewerblicher Art 
BMF Bundesfinanzministerium 
BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit 
DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Köln 
d.h. das heißt 
D&O-Versicherung Directors & Officers-Versicherung 
DSD Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln 
EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
(EAD), Darmstadt 
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch 
EigBGes Hess Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen 
EStG Einkommensteuergesetz 
EStR Einkommensteuerrichtlinien 
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GuV Gewinn- und Verlustrechnung 
HFA Hauptfachausschuss 
HGB Handelsgesetzbuch

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  IV 
 
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz 
HEAG HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wisschen-
schaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt 
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf 
ILV Interne Leistungsverrechnung 
i.S.d. im Sinne des 
i.V.m. in Verbindung mit 
KAG Gesetz über kommunale Abgaben 
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz 
MHKW Müllheizkraftwerk 
n.F. neue Fassung 
Nr.  Nummer 
p.a. per annum 
PS Prüfungsstandard des IDW 
PV Photovoltaik 
rd. rund 
RH Rechnungslegungshinweis 
SAVAG Südhessische Abfall-Verwertungs-GmbH, Büttelborn 
TZ Teilzeit 
u.a. unter anderem 
VJ Vorjahr 
ZAS Zweckverband Abfallverwertung Südhessen 
z.B. zum Beispiel

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  1 
 
1. Prüfungsauftrag 
Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch die Stadtverordnetenversammlung 
der Stadt Darmstadt am 13. Dezember 2022 erteilte uns die Betriebsleitung des  
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ oder „EAD“ genannt) 
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 unter Ein-
beziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gemäß 
§§ 316 ff. HGB i.V.m. § 27 EigBGes Hess zu prüfen.  
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes (EigBGes Hess), der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahres-
abschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) und des Handelsgesetzbuches 
(HGB) aufgestellt. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes Hess finden für den Jahresabschluss 
und den Lagebericht des Eigenbetriebs die Vorschriften des Dritten Buches des HGB für 
große Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dem hessischen 
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Form-
blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) nichts ande-
res ergibt. 
Der Eigenbetrieb hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach §§ 316 ff. HGB 
i.V.m. § 27 EigBGes Hess prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 
4 EigBGes Hess bekannt zu machen. 
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden. 
Des Weiteren haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgsübersicht auf ihre 
Ableitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die sachgerechte Zuordnung ge-
meinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Betriebszweige untersucht. 
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die 
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  2 
 
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen 
Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahres-
abschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist 
an das geprüfte Unternehmen gerichtet. 
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im 
Verhältnis zu Dritten, die als Anlage diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fas-
sung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend.  
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließ-
lich der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  3 
 
2. Grundsätzliche Feststellungen 
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Be-
urteilung folgende wesentliche Aspekte  
zum Geschäftsverlauf und zur Lage:  
 Die Aufgaben des EAD umfassen unverändert zum Vorjahr Abfallwirtschaft, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst, Kanalbetrieb, Kompostierungsanlage, Straßen-
unterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und Gemeinschaftsverpflegung 
sowie den Betrieb der Schulbusse, des Krematoriums, des Zoos Vivarium und 
der Werkstatt. Darüber hinaus nimmt der EAD die Koordination der dienstlichen 
Mobilität der städtischen Bediensteten wahr. 
 Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 932 (Vorjahr 
TEUR 1.690). Geplant war ein Jahresüberschuss von TEUR 379. Die Umsatzer-
löse konnten von TEUR 66.886 im Vorjahr um 3,3 % auf TEUR 69.109 im Be-
richtsjahr gesteigert werden, im Wesentlichen bedingt durch Erlössteigerungen 
in den Bereichen Straßenreinigung, Zentraler Gebäudedienst und Gemein-
schaftsverpflegung. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um TEUR 
573 auf TEUR 1.134 im Berichtsjahr erhöht, was primär auf periodenfremde Er-
träge in Höhe von TEUR 470 durch den Wegfall von Pensionsverpflichtungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber ehemaligen Beamten des EAD zu-
rückzuführen ist. Der Materialaufwand hat sich leicht um TEUR 89 erhöht. Die 
Personalaufwendungen sind um TEUR 2.784 im Vergleich zum Vorjahr gestie-
gen. Übergreifend über alle Geschäftsbereiche wirkten sich hier die ab 1. April 
2022 vereinbarten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst von im Durchschnitt 
1,8 % aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 522 
vor allem auf Grund von höheren Kosten für IT- und Customizing-Support erhöht. 
 Die Ertragslage der einzelnen Sparten hat sich unterschiedlich entwickelt. 
o Der Bereich Straßenreinigung und Winterdienst schließt das Geschäfts-
jahr mit einem Jahresüberschuss von TEUR 72 (im Vorjahr Jahresverlust 
von TEUR 22) ab. Der Gebührenhaushalt Straßenreinigung wird durch 
Zuführung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern 
ausgeglichen. 
o Im Kanalbetrieb ergab sich trotz höherer Erlöse vor allem aufgrund von 
höheren Personalkosten durch die Wiederbesetzung von Stellen eine 
Verringerung des Jahresüberschusses von TEUR 73 auf TEUR 36.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  4 
 
o Der Bereich der hoheitlichen Abfallentsorgung beendet das Geschäfts-
jahr wie im Vorjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis (TEUR 0). Der 
Gebührenhaushalt Abfallentsorgung wird im Berichtsjahr durch eine Zu-
führung zu den Verbindlichkeiten von TEUR 2.216 gegenüber den Ge-
bührenzahlern ausgeglichen. 
o Die Kompostierungsanlage weist im Berichtsjahr ein negatives Ergebnis 
von TEUR 72 aus (Vorjahr ausgeglichenes Ergebnis von TEUR 0), haupt-
sächlich bedingt durch Anlaufkosten der Karbonisierungsanlage. 
o Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik fällt der 
Jahresverlust mit TEUR 134 um TEUR 88 höher aus als im Vorjahr, was 
vor allem auf höhere Treibstoffkosten und Abschreibungen zurückzufüh-
ren ist.  
o Der Schulbusbetrieb schließt mit einem Jahresgewinn von TEUR 21 (Vor-
jahr TEUR 385). Der Umstieg auf Touren mit kleineren Bussen verursacht 
höhere Personalkosten. Darüber hinaus sind die Treibstoffkosten stark 
gestiegen. 
o Im Bereich BgA gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung wird für das ab-
gelaufene Geschäftsjahr ein Jahresgewinn von TEUR 177 ausgewiesen 
(Vorjahr TEUR 287). 
o Der Bereich Straßenunterhaltung schließt mit einem Jahresgewinn von 
TEUR 218 (Vorjahr TEUR 78). Hier wirken sich u.a. Erträge aus anderen 
aktivierten Eigenleistungen betreffend Infrastrukturverbesserungen beim 
Zoo aus.  
o Das Jahresergebnis des Bereichs Zentraler Gebäudedienst hat sich um 
TEUR 336 deutlich auf TEUR 532 verringert (Vorjahr TEUR 868). Höhere 
Personalkosten und Aufwendungen für bezogene Leistungen haben den 
Anstieg der Erlöse aus zusätzlichen Aufträgen überkompensiert. 
o Die Gemeinschaftsverpflegung erwirtschaftete einen Jahresverlust von 
TEUR 5 (Vorjahr TEUR 79). Der Rückgang ist hauptsächlich bedingt 
durch eine Steigerung der verkauften Essen in Kombination mit einer in-
flationsbedingten Preisanpassung. 
o Im BgA Krematorium hat sich der Jahresüberschuss von TEUR 154 auf 
TEUR 195 erhöht. 
o Der Verlustausgleich der Stadt Darmstadt für den Zoo Vivarium befindet 
sich mit TEUR 807 auf Vorjahresniveau (TEUR 789). Der Zoo Vivarium 
schließt das Geschäftsjahr mit einem leicht positiven Jahresergebnis von 
TEUR 1 ab (Vorjahr Jahresverlust von TEUR 8).

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  5 
 
 Die Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt EUR 7,6 
Mio. (Vorjahr EUR 8,9 Mio.). Sie entfielen wie im Vorjahr vorrangig auf Investiti-
onen in Kommunal- und Spezialfahrzeuge, Anlagen im Bau sowie Nutzfahr-
zeuge. 
 Die stichtagsbezogene Beschäftigtenzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr 
von 754 auf 806. 
 Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit werden verschiedene 
Maßnahmen dargestellt, die die Themenbereiche Zertifizierung, Biodiversität und 
Klimaanpassung, Mobilität, Energieversorgung und Energieeinsparung, Wasser-
einsparung, Abfallvermeidung, Dekarbonisierung sowie Bio-Lebensmittel bein-
halten. 
 Zur Entwicklung der Vermögenslage wird ausgeführt, dass sich das Anlagever-
mögen im Zuge der Investitionen um TEUR 1.945 erhöht hat. Die Anlagende-
ckung durch das Eigenkapital ist nahezu unverändert bei 40,3 % (Vorjahr  
40,4 %). Die Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent-
punkte auf 21,8 % vermindert (Vorjahr 25,9 %). Die Eigenkapitalrentabilität hat 
sich von 8,9 % im Jahr 2021 auf 4,7 % im Jahr 2022 verringert. 
 Hinsichtlich der Finanzlage zeigt sich ein Anstieg der Liquidität I. Grades auf  
310 % (Vorjahr 179 %). Bei der Liquidität II. Grades von 408 % (Vorjahr 302 %) 
besteht eine absolute Überdeckung in Höhe von TEUR 30.092 (Vorjahr TEUR 
17.037). Im Geschäftsjahr wurden zur Finanzierung von Investitionen zwei Dar-
lehen in Höhe von rd. EUR 15,0 Mio. aufgenommen. 
zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken: 
 Für 2023 wird ein Jahresgewinn von TEUR 58 erwartet. 
 Nach Ansicht der Betriebsleitung bedeutet die Umsetzung der IT-Strategie (digi-
tale Transformation) für den EAD die Chance, seine Funktion als Dienstleister 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu etablieren. 
 Der EAD hat Bedarf an Grundstückserweiterungsflächen im Sensfelderweg und 
im Schnampelweg angemeldet. Im Sensfelderweg werden Flächen für das 
Wachstum des Betriebs benötigt, hauptsächlich für eine zentrale Produktionskü-
che im Bereich Gemeinschaftsverpflegung zur wirtschaftlicheren und nachhalti-
geren Herstellung der gestiegenen Anzahl an Essen. Im Schnampelweg bietet 
der Wegzug des Julius-Kühn-Instituts nach Ansicht der Betriebsleitung die 
Chance Erweiterungsflächen für den Zoo zu erhalten. 
 Die Ka-Gel gGmbH Geschäftsfelder können nach Ansicht der Betriebsleitung 
ausgedehnt werden. In Planung sind Ideen zur Mikro-Logistik in Bezug auf Alt-
kleider.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  6 
 
 Die Nachhaltigkeitsvisitenkarte soll in 2023 weiter überarbeitet werden. 
 Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf 
den Eigenbetrieb haben könnten, sind der Betriebsleitung nicht bekannt. 
 Im Zuge des verstärkten Augenmerks auf das Thema Klimaveränderung sieht 
die Betriebsleitung das Risiko eines Klimaschutzanpassungsdefizits. 
 Im Bereich der IT-Sicherheit wird das Risiko, auch vor dem Hintergrund des in 
2022 auf den IT-Dienstleister des EAD erfolgten Hacker-Angriffs, weiterhin als 
erhöht eingestuft. 
 Der Eigenbetrieb sieht sich zudem Risiken aus Veränderungen rechtlicher Rege-
lungen im Entsorgungsmarkt ausgesetzt. 
 Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Tätigkeiten keinerlei Finan-
zinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Marktschwan-
kungen, ein. Nach Auffassung der Betriebsleitung unterliegt der Eigenbetrieb den 
üblichen Finanzierungsrisiken bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditäts-
engpässen und möglichen Bankinsolvenzen. 
Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbe-
standes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Un-
ternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prü-
fung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen 
Vertreter des Eigenbetriebs dem Umfang nach angemessen und inhaltlich vertretbar.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  7 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks  
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2022 bis 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahres-
abschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 
30. Juni 2023 in Frankfurt am Main unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier 
wiedergegeben wird: 
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der 
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum  
31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht 
des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
 entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den lan-
desrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) 
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der 
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Ka-
pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des 
Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und  
 vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage 
des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den landesrechtlichen Vorschriften des 
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Be-
stimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrForm-
BlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  8 
 
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes 
Hess) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des 
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres 
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unab-
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung 
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten 
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lage-
bericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (Eig-
BGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs 
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-
len, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-
losen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-
gungen) oder Irrtümern ist.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  9 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu 
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang 
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.  
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht 
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den 
landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) 
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Ei-
genbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalge-
sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen 
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung 
mit den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes 
Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der 
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapital-
gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und 
des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen 
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang 
steht, den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigB-
Ges Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be-
stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und 
zum Lagebericht beinhaltet.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  10 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes Hess unter Beachtung der 
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung 
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern 
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressa-
ten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im 
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch 
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als 
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen 
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer-
den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten 
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den 
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. 
 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen 
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen 
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob 
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss 
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  11 
 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, 
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch 
dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh-
ren kann. 
 beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
des Eigenbetriebs vermittelt. 
 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs. 
 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender 
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den 
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben 
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, 
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wäh-
rend unserer Prüfung feststellen.“ 
 
 
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unse-
rer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätig-
ten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneu-
ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; insbe-
sondere weisen wir auf § 328 HGB hin.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  12 
 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den landesrechtlichen Vorschriften des 
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestim-
mung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV 
HE) sowie den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 
256a HGB) und den einschlägigen ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften 
(§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
2022 bis zum 31. Dezember 2022 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung 
und Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, und der nach §§ 289 ff. HGB auf-
gestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022. 
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der Betriebsleitung für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem 
Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetz-
licher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufga-
ben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicher-
weise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbe-
achtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im 
Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grundsätzlich nicht 
darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirk-
samkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert werden können. 
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem.  
§ 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweite-
rung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. 
Wir haben unsere Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten April bis Juni 2023 
durchgeführt. Im Dezember 2022 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt. 
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der vom Eigenbetrieb erstellte und von Pricewater-
houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 4. Juli 2022 uneingeschränkt 
testierte und am 29. September 2022 von der Stadtverordnetenversammlung festge-
stellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz-
werte erfolgte unter Beachtung des Prüfungsstandards IDW PS 205 zur Prüfung von 
Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprüfungen vom Institut der Wirtschaftsprü-
fer in Deutschland e.V.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  13 
 
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar: 
Entwicklung der Prüfungsstrategie 
 Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines 
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) 
 Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Ri-
sikoeinschätzung: 
 Prüfung der ordnungsgemäßen Übernahme der Eröffnungsbilanzwerte aus dem 
Vorjahresabschluss 
 Anlagevermögen 
 Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen 
 Vollständigkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
 Umsatzerlöse 
 Personal- und Materialaufwand 
 Prüfung der Angaben im Anhang und Lagebericht 
 Falsche Angaben aufgrund von dolosen Handlungen auf Abschlussebene sowie 
auf der Ebene einzelner Aussagen 
 Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung 
 Auswahl des Prüfungsteams und des Einsatzes von Spezialisten 
 
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen 
 Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzun-
gen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme 
 Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rech-
nungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  14 
 
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten 
 Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten 
 Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter 
Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspiel-
räume, u.a. 
 Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute 
 Einholung einer Steuerberaterbestätigung 
 Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung 
 Einholung von Bestätigungen von Lieferanten 
 
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen 
 Bildung des Prüfungsurteils 
 Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk 
 
 
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Beihilferückstellungen und der Rück-
stellung für Altersteilzeitverpflichtungen haben uns versicherungsmathematische Gut-
achten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwer-
ten konnten. 
Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche 
schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere ver-
sichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorlie-
genden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Ver-
pflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge ent-
halten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht 
wurden.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  15 
 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften 
Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahres-
abschluss und Lagebericht abgebildet worden.  
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen, 
dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnah-
men geeignet sind, die Verlässlichkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-
Systeme zu gewährleisten. 
5.1.2. Jahresabschluss 
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter 
Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften für Eigenbetriebe. 
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren 
geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliede-
rung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang in allen wesentlichen Belangen 
eingehalten. 
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in 
allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 
Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB 
Gebrauch gemacht und Angaben zu den Geschäftsführerbezügen unterlassen. Die In-
anspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu be-
anstanden. 
5.1.3. Lagebericht 
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurtei-
lung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Be-
langen den gesetzlichen Vorschriften.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  16 
 
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d.h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, 
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir 
nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein. 
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen  
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschreibung 
werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren zugrunde gelegt. 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt 
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände li-
near vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und 25 
Jahren, 19 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 5 bis 10 Jahren 
bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außerplanmä-
ßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren 
Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2022 war dies 
nicht notwendig. 
Die Pensionsrückstellungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 249 Abs. 1 in Verbindung 
mit § 253 Abs. 1 HGB ermittelt und mit einem Zinssatz zum 31. Dezember 2022 in Höhe 
von 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %) abgezinst. 
Die Beihilferückstellungen wurden mit 1,44 % (Vorjahr: 1,35 %) abgezinst. 
Der Berechnung wurden die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G zugrunde 
gelegt. Beim Rententrend/Trend Beihilfeleistungen wurden 2,0 % p.a. (Vorjahr: 2,0 % 
p.a.) zugrunde gelegt. 
Pensions- und Beihilferückstellungen wurden unter Anwendung des Anwartschaftsbar-
wertverfahrens ermittelt. Der laufende Zinsaufwand sowie der Effekt aus der Änderung 
des Zinssatzes sind im Zinsergebnis des laufenden Jahres ausgewiesen.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  17 
 
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der 
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung dieses Teils der Pensionsrückstellung erfolgte unter Ver-
wendung der gleichen Zinssätze und übrigen Parameter wie bei den Pensionsrückstel-
lungen. 
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung 
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und 
keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse 
erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen Versi-
cherung seiner Beschäftigten. Im Geschäftsjahr 2022 erhob die Zusatzversorgungs-
kasse eine Umlage in Höhe von 5,7 % (Vorjahr: 5,7 %) des zusatzversorgungspflichtigen 
Entgelts.  
Die Rückstellungen für die Altersteilzeitverpflichtungen sind gemäß der Stellungnahme 
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 – IDW 
RS HFA 3 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitre-
gelungen gebildet worden. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird nach 
dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertver-
fahren) sowie unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck 
bewertet. Dabei wurde zum 31. Dezember 2021 ein Zinssatz von 1,44 % p.a. (Vorjahr: 
1,35 % p.a.) sowie ein langfristiger Gehaltstrend von 2,0 % p.a. (Vorjahr: 2,0 % p.a.) 
verwendet. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die zum Bilanzstichtag bereits ab-
geschlossenen Altersteilzeitverträge. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bi-
lanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen des Eigenbetriebes. 
Aus der Ausübung von Beurteilungsspielräumen oder der Inanspruchnahme von gesetz-
lichen Wahlrechten ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung 
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Hinsichtlich der übrigen 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen des Eigenbetriebs 
im Anhang (Anlage 3) verwiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entspre-
chen den gesetzlichen Vorschriften und wurden unverändert zum Vorjahr angewendet.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  18 
 
 
 
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
In unsere Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Einhaltung der Vorschriften des 
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG einbezogen. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die 
Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung 
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt 
worden sind. 
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 zu 
diesem Bericht dargestellt. Bei unserer Prüfung haben sich keine Besonderheiten erge-
ben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-
schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind. 
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgs-
übersicht (Anlage 6) auf ihre Ableitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die 
sachgerechte Zuordnung gemeinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen 
Betriebszweige untersucht.  
Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungsgerecht in der für den jeweiligen 
Betriebszweig getrennt geführten Buchhaltung erfasst. Soweit eine direkte Zuordnung 
nicht möglich ist, erfolgt die Zurechnung aufgrund von Verteilungsschlüsseln. Die Vor-
gehensweise ist auskunftsgemäß unverändert zum Vorjahr. Die in der Erfolgsübersicht 
getroffene Zurechnung der Aufwendungen und Erträge zu den Betriebszweigen ist nach 
den im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen nicht zu beanstanden.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  19 
 
7. Schlussbemerkung 
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs 
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr 
erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). 
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 unter „Wiedergabe des Be-
stätigungsvermerks“ enthalten. 
 
Frankfurt am Main, den 30. Juni 2023 
 
Baker Tilly GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
(Düsseldorf) 
 
 
 
Matthias Appel 
Wirtschaftsprüfer 
 
Susanne Berghoff-Flüel 
Wirtschaftsprüferin 
 
 
 
Susanne Berghoff-Flüel, Jun 30,2023 09:37:02 AM UTC
Matthias Alexander Appel, Jun 30,2023 09:42:11 AM UTC

Anlagen

Anlage 1
AKTIVA PASSIVA
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 6.200.000,00      6.200.000,00    
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Rücklagen
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Kapitalrücklage 8.690.282,23      8.690.282,23    
Rechten und Werten 702.086,25       571.449,87           2. Allgemeine Rücklage 286.755,49          286.755,49       
II. Sachanlagen 3. Zweckgebundene Rücklage 418.128,61          418.128,61       
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte III. Bilanzgewinn
mit Betriebs- und anderen Bauten 25.451.462,01  26.119.221,52     1. Gewinnvortrag 3.218.117,80      1.672.246,28    
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.277.024,62    2.373.716,09        2. Jahresgewinn 932.395,59          1.689.545,62    
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 14.817.603,00  13.686.779,62     19.745.679,72    18.956.958,23  
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.134.430,38    2.659.889,23        
III. Finanzanlagen B. Rückstellungen 
1. Beteiligungen 1.538.294,72    1.538.294,72        1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.057.089,05      4.010.164,74    
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- 2. Steuerrückstellungen 371.192,61          275.303,74       
verhältnis besteht 23.000,00          50.000,00             3. Sonstige Rückstellungen 2.910.437,29      2.713.113,34    
48.943.900,98  46.999.351,05     7.338.718,95      6.998.581,82    
B. Umlaufvermögen C. Verbindlichkeiten
I. Vorräte 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48.283.709,64    36.323.198,66  
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.003.173,49    772.572,75           2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.723.599,47      2.232.050,69    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt und verbundenen
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.759.622,42    2.673.846,90        Unternehmen der Stadt Darmstadt 2.523.872,43      2.484.517,64    
2. Forderungen gegen den Haushalt und 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt 6.657.512,07    5.954.204,25        Beteiligungsverhältnis besteht 276.417,37          236.759,31       
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen 5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.336.488,02      3.772.147,10    
ein Beteiligungsverhältnis besteht 185.991,10       369.555,63           - davon aus Steuern EUR 221.030,71 (Vorjahr: EUR 194.039,10)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 677.655,12       1.293.470,99        60.144.086,93    45.048.673,40  
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.258.078,16  15.144.304,23     
41.542.032,36  26.207.954,75     D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.291.672,66      2.247.317,64    
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.224,92          44.225,29             
90.520.158,26  73.251.531,09     90.520.158,26    73.251.531,09  
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Bilanz zum 31.12.2022

Anlage 2
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 69.108.963,24   66.885.537,00    
2. Bestandsveränderung 28.710,00          0,00
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 128.344,76        34.260,25            
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.134.244,85     560.845,35          
70.400.262,85    67.480.642,60     
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe 5.559.791,87     4.855.645,96       
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.936.558,70   20.551.483,78    
25.496.350,57    25.407.129,74     
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 25.697.736,82   23.566.754,19    
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
 Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung: EUR 2.207.265,10;
  Vorjahr: EUR 2.071.562,05) 7.866.333,95     7.213.384,85       
33.564.070,77    30.780.139,04     
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und  
Sachanlagen 5.551.244,33      5.193.823,00       
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.735.149,71      4.212.911,32       
9. Ausleihungen des Anlagevermögens
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 4.336,70 ; Vorjahr: EUR 7.375,00) 4.336,70              7.375,00               
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 79.445,50 ; Vorjahr: EUR 79.345,34) 79.445,50            79.345,34             
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 84.464,20; 
Vorjahr: EUR 84.145,34)
(davon an verbundene Unternehmen EUR 32.797,30; 808.263,48         850.700,03           
Vorjahr: EUR 57.271,72)
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 328.966,19         1.122.659,81       
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 140.797,07         161.124,83           
14. Sonstige Steuern 62.773,53            60.989,36             
15. Erträge aus Verlustvergleich 807.000,00         789.000,00           
16. Jahresüberschuss 932.395,59         1.689.545,62       
2022
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
2021

Anlage 3 
 
1 
 
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 
 
Anhang für das Geschäftsjahr 2022 
 
 I. Allgemeine Vorschriften 
 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale Auf-
gaben und Dienstleistungen (EAD) wurde nach den Vorschriften der §§ 20 ff. EigBGes 
Hess i.d.F. vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 
14. Juli 2016, i. V. m. den Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetz- 
buches für große Kapitalgesellschaften in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt. Die  
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den Formblättern 1 (Bilanz) 
und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter 
für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe gegliedert. 
 
 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den 
gesetzlichen Vorschriften. 
 
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibe-
halten. 
 
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschrei-
bung werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren zugrunde ge-
legt. 
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt 
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände  
linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und 
25 Jahren, 19 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 5 bis 10 
Jahren bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außer-
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem nied-
rigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2022 
war dies nicht notwendig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Jahr

Anlage 3 
 
2 
 
der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen wurden mit dem 
Nennbetrag angesetzt. 
 
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen 
auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei einer voraussichtlich dauerhaften 
Wertminderung vorgenommen.  
 
Die verzinslichen Ausleihungen werden mit dem Nennwert bilanziert. 
 
Die Vorratsbestände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet bzw. 
mit dem niedrigeren Wert, der den Vorräten am Bilanzstichtag beizulegen war. 
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter 
Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. Das hier angewandte Verfahren ist zweige-
teilt: Einmal handelt es sich hier um Einzelwertberichtigungen, bei denen bestimmte De-
bitoren in voller Höhe bereinigt werden. Danach werden die restlichen Kunden je nach 
Mahnstufe mit einem pauschalierten Wert berichtigt. 
 
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen Forderun-
gen an die Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.  
 
Die Bewertung der flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) er-
folgt zu Nennwerten. 
 
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag 
aufgeführt, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel-
len. 
 
Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt. 
 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind-
lichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarte-
ten Erfüllungsbetrages angesetzt.  
Die Pensionsrückstellungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 249 Abs. 1 in Verbindung 
mit § 253 Abs. 1 HGB ermittelt und gemäß § 1 RückAbzinsV mit dem von der deut-
schen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz zum 31. Dezember 2022 in Höhe von  
1,78 % (Vorjahr 1,87 %) abgezinst. Dies ist der durchschnittliche Marktzinssatz der letz-
ten zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Anlage 3 
 
3 
 
Der sich nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag, der sich aus der 
Änderung des maßgeblichen durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 auf 10 der ver-
gangenen Jahre ergibt, beträgt T€ 92 (Vorjahr T€ 191). Für den Betrag besteht eine 
Ausschüttungssperre. Die Beihilferückstellungen wurden mit 1,44 % (Vorjahr 1,35 %) 
abgezinst. Dies ist der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre, der 
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Berechnung wur-
den die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G zugrunde gelegt. Des Weiteren 
wurden folgende Parameter verwendet: 
 
Rententrend: 2,0 % p.a. 
Trend Beihilfeleistungen: 2,0 % p.a. 
 
Pensions- und Beihilferückstellungen wurden unter Anwendung des Anwartschaftsbar-
wertverfahrens ermittelt. Der laufende Zinsaufwand sowie der Effekt aus der Änderung 
des Zinssatzes sind im Zinsergebnis des laufenden Jahres ausgewiesen. 
 
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der 
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung dieses Teils der Pensionsrückstellung erfolgte unter Ver-
wendung der gleichen Zinssätze und übrigen Parameter wie bei den Pensionsrückstel-
lungen. 
 
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung 
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht 
und keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungs-
kasse erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen 
Versicherung seiner Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 2022 erhob die Zusatzversor-
gungskasse eine Umlage in Höhe von 5,7 % (Vorjahr 5,7 %) des zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgelts. 
 
Steuerrückstellungen enthalten Steuerverpflichtungen aus laufenden Ertragssteuern 
der Betriebe gewerblicher Art Abfall und Krematorium. 
 
Die Rückstellungen für die Altersteilzeitverpflichtungen sind gemäß der Stellungnahme 
des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW 
RS HFA 3 zur „handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Alterszeitrege-
lungen“ gebildet worden. Der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen lag ein versi-

Anlage 3 
 
4 
 
cherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Rückstellung für Altersteilzeitver-
pflichtungen wird nach dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (An-
wartschaftsbarwertverfahren) sowie unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von 
Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei wurde zum 31. Dezember 2022 ein Zinssatz 
von 1,44 % p.a. (Vorjahr 1,35 % p.a.) verwendet. Die Rückstellung für Altersteilzeit be-
trifft die zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen Altersteilzeitverträge. Sie enthält 
Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtun-
gen des Eigenbetriebes. 
 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. 
 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen 
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Ge-
samtabschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden. 
 
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem  
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem 
Tag darstellen.

Anlage 3 
 
5 
 
III. Erläuterungen zur Bilanz 
 
Die Aufgliederung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt. 
 
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hält folgende 
Beteiligungen mit einer Beteiligungshöhe von mindestens 20 %: 
 
NameDarmstädter Recycling Zentrum GmbHDarmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbHKaufhaus der Gelegenheiten gGmbHSitz der Gesellschaft Darmstadt Darmstadt DarmstadtHöhe am Anteil des Kapitals am 31.12.2022 50% 100% 96%Eigenkapital 31.12.2022 1.359.925,61 € 385.884,14 € 83.218,55 €Jahresergebnis 2022 15.683,47 € 59.126,28 € 4.647,53 €
Bei dem Jahresergebnis 2022 der KA-GEL gGmbH handelt es sich um das vorläufige 
Jahresergebnis 2022. 
 
Die Vorräte belaufen sich auf T€ 1.003 (Vorjahr T€ 773). Darin sind insbesondere der 
Bestand des Zentrallagers in Höhe von T€ 443 (Vorjahr T€ 392), der Treibstoffbestand 
in Hohe von T€ 106 (Vorjahr T€ 65) und der Bestand des Tonnenlagers in Höhe von T€ 
109 (Vorjahr T€ 107) enthalten. 
 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten belaufen sich 
auf T€ 2.760 (Vorjahr T€ 2.674). 
 
Die Forderungen gegen den Haushalt der Stadt und verbundene Unternehmen 
der Stadt Darmstadt beinhalten mit T€ 4.598 (Vorjahr T€ 3.905) Lieferungen und Leis-
tungen. Darüber hinaus bestehen u.a.  Forderungen aus Pensionen und Beihilfen für 
Beamte, welche früher bei der Stadtverwaltung beschäftigt waren und vom EAD in den 
Ruhestand wechselten oder noch wechseln werden, Forderungen aus Jahresab-
schlussverrechnungen über insgesamt T€ 2.059 (Vorjahr T€ 2.049).

Anlage 3 
 
6 
 
Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht, in Höhe von T€ 186 (Vorjahr T€ 370) handelt es sich um Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen, die in Höhe von T€ 1 gegenüber der Arge Meinhardt  
Städtereinigung GmbH & Co. KG/DED GmbH, in Höhe von T€ 57 gegenüber der  
awaTech GmbH, in Höhe von T€ 18 gegen die Darmstädter Recycling Zentrum GmbH 
und in Höhe von T€ 110 gegen KA-Gel gGmbH bestehen. 
 
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um  
Steuerforderungen für Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 25 
(Vorjahr T€ 430) sowie um debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 506 (Vorjahr  
T€ 794). 
 
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr voll-
ständig innerhalb eines Jahres fällig. 
 
Gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die aktiven 
latenten Steuern nicht in der Bilanz auszuweisen. 
 
Eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde in der Bilanz 
in Höhe von T€ 4.057 (Vorjahr T€ 4.010) gebildet. Diese beinhaltet einerseits die Ver-
pflichtung gegenüber in der Vergangenheit beim EAD beschäftigten Beamten in Höhe 
von T€ 2.999 (Vorjahr T€ 3.283) als auch eine Rückstellung für Verpflichtungen gegen-
über der ZVK für den Bereich des Vivariums in Höhe von T€ 708 (Vorjahr T€ 727). Die 
mittelbaren Verpflichtungen des EAD aus Pensionszusagen der ZVK belaufen sich han-
delsbilanziell auf T€ 39.952 (Vorjahr T€ 37.303). Daneben bestehen noch Pensionsalt-
zusagen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. Der versicherungsmathemati-
sche Teilwert dieser Altzusagen beträgt T€ 8 (Vorjahr T€ 8). 
 
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 2.910 (Vorjahr T€ 2.713) beinhalten 
Rückstellungen für angefallene Überstunden von T€ 724 (Vorjahr T€ 672), T€ 537 für 
Verpflichtungen aus der leistungsorientierten Vergütung (Vorjahr T€ 526), T€ 684 für 
Urlaubsrückstellungen (Vorjahr T€ 617), T€ 325 für Beihilfen (Vorjahr T€ 334), Ver-
pflichtungen aus Altersteilzeit von T€ 489 (Vorjahr T€ 432), T€ 31 für die Sanierung der 
Wasserleitungen im Vivarium, T€ 25 für die Altlastenfinanzierungsumlage für 2022, 
T€ 18 für eine Abfindung im Personalbereich sowie T€ 76 für Jahresabschlussprüfung, 
Rechtsangelegenheiten sowie Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (Vorjahr T€ 66).

Anlage 3 
 
7 
 
Die Restlaufzeit der bilanzierten Verbindlichkeiten ist dem untenstehenden Verbindlich-
keitsspiegel zu entnehmen. 
 
Bezeichnung der Verbindlichkeits-positionenGesamtdavon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahrdavon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahrdavon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahrendavon gesichert durch Pfandrechte o.ä. Rechte€      €€€€1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten48.283.709,63 € 3.353.530,32 € 44.930.179,31 € 33.044.548,49 € 0,00 €Vorjahr   36.323.198,66 €    2.804.794,86 € 33.518.403,80 € 24.233.312,00 € 0,00 €2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2.723.599,47 € 2.723.599,47 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Vorjahr     2.232.050,69 €    2.232.050,69 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt Darmstadt und verbundenen Unternehmen der Stadt2.523.872,43 € 2.523.872,43 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Vorjahr     2.484.517,64 €    2.484.517,64 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht276.417,37 € 276.417,37 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Vorjahr        236.759,31 €       236.759,31 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €5. Sonstige Verbindlichkeiten6.336.488,02 € 891.749,66 € 5.444.738,36 € 0,00 € 0,00 €davon Steuern352.550,45 €Vorjahr     3.772.147,10 €       681.119,59 € 3.091.027,51 €0,00 €0,00 €60.144.086,92 €     9.769.169,25 €   50.374.917,67 €    33.044.548,49 € 0,00 € 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt und verbundenen Unter-
nehmen der Stadt Darmstadt in Höhe von T€ 2.524 (Vorjahr T€ 2.485 ) resultieren in 
Höhe von T€ 1.943 (Vorjahr T€ 1.469) aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von  
T€ 580 (Vorjahr T€ 1.016) aus Verbindlichkeiten aus Rückstellungen für Pensionen und 
Beihilfen für Beamte, welche in der Vergangenheit beim EAD beschäftigt waren und 
zwischenzeitlich zur Stadtverwaltung gewechselt sind. 
 
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht, handelt es sich wie im Vorjahr vollständig um Lieferungen und 
Leistungen, die in Höhe von T€ 276 (Vorjahr T€ 237) gegenüber der awaTech GmbH 
bestehen.

Anlage 3 
 
8 
 
 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 
T€ 353 (Vorjahr T€ 194) enthalten. Außerdem werden hierunter Verbindlichkeiten aus 
den Gebührenüberschüssen in den Bereichen Abfall (T€ 4.558, Vorjahr T€ 2.343),  
Straßenreinigung (T€ 794, Vorjahr T€ 592) sowie Kompostentgelte (T€ 93, Vorjahr 
T€ 157) ausgewiesen. 
 
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.  
 
Zum 31. Dezember 2022 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen für 2023 
aus Bestellungen in Höhe von T€ 14.202, davon für den Umbau auf Elektro-Nutzfahr-
zeuge in Höhe von T€ 3.306, für den Umbau auf Elektro-Fahrzeuge in Höhe von 
T€ 256, für die Anschaffung von 2 Müllfahrzeugen und einem Abfall-Zerkleinerer in Ge-
samthöhe von T€ 980, für die Planung des Umbaus der Kompostanlage in Höhe von 
T€ 420, sowie für die Anschaffung eines Mehrzweckgeräteträgers in Höhe von T€ 218. 
Weiterhin bestanden sonstige Verpflichtungen aus Mietverträgen für das Jahr 2023 in 
Höhe von T€ 251. Längerfristige finanzielle Verpflichtungen für die Jahre 2024 und dar-
über hinaus, bestehen nicht.

Anlage 3 
 
9 
 
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf die Betriebs-
zweige: 
 
Bereich2022VorjahrT€ T€Straßenreinigung/Winterdienst10.451,0 9.831,9Kanalbetrieb5.586,6 5.428,8Abfallentsorgung20.299,9 20.903,0Kompostierungsanlage138,7 7,1BgA Abfall und Reinigung8.884,2 9.651,6Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik 976,6 969,1Schulbusbetrieb2.129,5 2.043,1Straßenunterhaltung1.982,4 1.947,0Zentrale Gebäudedienste 112.964,5 12.071,5Zentrale Gebäudedienste 2 (GVP)2.363,7 1.041,9BgA Krematorium1.725,7 1.626,2BgA Zoo Vivarium1.555,4 1.331,7Verwaltung50,8 32,6Summe69.109,0 66.885,5
 
 
In den sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 1.134 (Vorjahr T€ 561) sind im We-
sentlichen periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 470 (Vorjahr T€ 38), Gewinne aus 
Anlagenverkäufen in Höhe von T€ 184 (Vorjahr T€ 326), sonstige Erträge aus Förder-
mitteln in Höhe von T€ 148 (Vorjahr T€ 36), sonstige Erlöse Vivarium (Spenden, Tierpa-
tenschaften etc.) in Höhe von T€ 69 (Vorjahr T€ 84) und Skontoerträge von T€ 31 (Vor-
jahr T€ 32) enthalten. 
 
Der Materialaufwand von T€ 25.496 (Vorjahr T€ 25.407) resultiert im Wesentlichen 
aus den Kosten für Verwertung und Beseitigung in Höhe von T€ 9.412 (Vorjahr  
T€ 10.523), sowie den Kosten für bezogene Fremdleistungen im Bereich Gebäudereini-
gung und Kanalbetrieb von T€ 7.271 (Vorjahr T€ 7.001). 
 
Der Personalaufwand von T€ 33.564 (Vorjahr T€ 30.780) ist begründet durch die Tarif-
erhöhung ab 1. April 2022 im Durchschnitt von 1,80 % aus dem TVöD. 
 
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 4.735 (Vorjahr T€ 4.213) sind 
IT-Kosten in Höhe von T€ 1.643 (Vorjahr T€ 1.347), Mietkosten in Höhe von T€ 624

Anlage 3 
 
10 
 
(Vorjahr T€ 537) sowie periodenfremde Aufwendungen von Höhe von T€ 99 (Vorjahr 
T€ 140) enthalten. 
 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Kon-
ditionen liegen nicht vor. 
 
Erträge aus dem Verlustausgleich in Höhe von T€ 807 (Vorjahr T€ 789) für den Be-
reich Vivarium wurden vor dem Jahresgewinn ausgewiesen.  
 
Die Betriebsleitung schlägt vor, € 109.179,30 aus der allgemeinen Rücklage zu entneh-
men. Aus dem Jahresergebnis sollen € 124.081,55 und aus dem Gewinnvortrag  
€ 493.811,97, insgesamt also € 617.893,52 an den Haushalt bzw. Abwasserhaushalt 
der Stadt Darmstadt abgeführt werden. € 917.493,34 sollen auf neue Rechnung vorge-
tragen werden. 
 
V. Sonstige Angaben 
 
Der EAD wird ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit 
dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz als Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit als 
hundertprozentiges Sondervermögen in den Gesamtkonzernabschluss der Stadt Darm-
stadt einbezogen, der sowohl den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis 
darstellt. Der Eigenbetrieb nimmt den Befreiungstatbestand des § 290 Abs. 5 HGB 
i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Aufstellung eines Konzern-
abschlusses aufgrund der untergeordneten Bedeutung der DED GmbH und der KA-Gel 
gGmbH. 
 
Das in 2022 aufgewendete Honorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 
S.1, 2 HGB für Prüfungsleistungen betrug T€ 52. Das Honorar für die steuerliche Bera-
tung betrug im Geschäftsjahr 2022 T€ 10.  
 
Im Geschäftsjahr 2022 waren gem. § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich beim Eigenbe-
trieb beschäftigt: 
 
 Anzahl  Vorjahr 
Beamte 1  1 
Auszubildende  18  21 
Beschäftigte 761  713 
 780  735

Anlage 3 
 
11 
 
Der Betriebsleitung gehörte in 2022 an: 
 
 Frau Sabine Kleindiek, 1. Betriebsleiterin 
 
Auf die Angabe der Bezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 
 
Der Betriebskommission gehörten in 2022 an: 
 
a) Mitglieder des Magistrats: 
 
 Herr Stadtkämmerer André Schellenberg (Vorsitzender) 
 Frau Stadträtin Iris Behr 
 Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gehrke 
 
 
b) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung: 
 
 Herr Stadtverordneter Peter Franz 
 Frau Stadtverordnete Susanne Rihm 
 Frau Stadtverordnete Ana Lena Herrling 
 Herr Stadtverordneter Philipp Lehmann 
 Herr Stadtverordneter Frederick Jobst 
 Herr Stadtverordneter Leif Blum 
 
 
c) Mitglieder des Personalrats: 
 
 Frau Personalrätin Inge Egner 
 Herr Personalrat Peter Funk 
 Herr Personalrat Ralf Keller 
 
d) Wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen: 
 
 Herr Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend 
 Frau Prof. Dr. Liselotte Schebek 
 Herr Thomas Heldmann 
   
An die Mitglieder der Betriebskommission wurden keine Aufwandsentschädigungen ge-
zahlt.

Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2022
Anlage zum Anhang
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 
Umgliederungen
Zuschüsse Endstand Anfangsstand Abschreibungen des 
Wirtschaftsjahres
angesammelte 
Abschreibungen 
auf die in Spalte 4 
ausgewiesenen 
Abgänge
Afa 
Umgliederungen
Endstand 31.12.2022 31.12.2021 Durchschnitt-licher 
Abschreibungs-satz
Durchschnitt-licher 
Restbuchwert
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. 010 000 Immaterielle WG 44.650,01 0,00 0,00 0,00 0,00 44.650,01 -4.541,94 -10.340,94 0,00 0,00 -14.882,88 29.767,13 40.108,07 -23,16% 66,67%
1. 011 000 Software 1.956.753,09 429.662,68 0,00 62.148,10 0,00 2.448.563,87 -1.425.411,29 -346.059,58 0,00 -4.773,88 -1.776.244,75 672.319,12 531.341,80 -14,13% 27,46%
Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte 
sowie Lizenzen an solchen Rechten 
und Werten 2.001.403,10 429.662,68 0,00 62.148,10 0,00 2.493.213,88 -1.429.953,23 -356.400,52 0,00 -4.773,88 -1.791.127,63 702.086,25 571.449,87 -14,29% 28,16%
Gesamt I. 2.001.403,10 429.662,68 0,00 62.148,10 0,00 2.493.213,88 -1.429.953,23 -356.400,52 0,00 -4.773,88 -1.791.127,63 702.086,25 571.449,87 -14,29% 28,16%
II. Sachanlagen
1. 020 000 Grund und Boden 8.907.549,03 0,00 0,00 0,00 0,00 8.907.549,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.907.549,03 8.907.549,03 0,00% 100,00%
1. 021 000 Betriebsgebäude 25.194.008,91 132.084,80 0,00 0,00 -13.000,00 25.313.093,71 -10.681.019,19 -758.499,61 0,00 0,00 -11.439.518,80 13.873.574,91 14.512.989,72 -3,00% 54,81%
1. 023 000 Außenanlagen 4.769.229,42 94.096,82 0,00 55.543,99 0,00 4.918.870,23 -2.070.546,65 -177.985,51 0,00 0,00 -2.248.532,16 2.670.338,07 2.698.682,77 -3,62% 54,29%
1.
Grundstücke, grundstücks-gleiche 
Rechte und Bauten einschließlich der 
Bauten auf fremden Grundstücken 38.870.787,36 226.181,62 0,00 55.543,99 -13.000,00 39.139.512,97 -12.751.565,84 -936.485,12 0,00 0,00 -13.688.050,96 25.451.462,01 26.119.221,52 -2,39% 65,03%
2. 030 000 Betriebsanlagen 6.807.435,33 91.992,18 0,00 170.956,99 0,00 7.070.384,50 -4.745.020,33 -293.752,71 0,00 0,00 -5.038.773,04 2.031.611,46 2.062.415,00 -4,15% 28,73%
2. 031 000 Maschinen 2.063.067,22 0,00 0,00 0,00 0,00 2.063.067,22 -1.751.766,13 -65.887,93 0,00 0,00 -1.817.654,06 245.413,16 311.301,09 -3,19% 11,90%
     
2.
Technische Anlagen und Maschinen 8.870.502,55 91.992,18 0,00 170.956,99 0,00 9.133.451,72 -6.496.786,46 -359.640,64 0,00 0,00 -6.856.427,10 2.277.024,62 2.373.716,09 -3,94% 24,93%
3. 051 000 PKW/Kombi 1.590.394,48 74.170,28 0,00 0,00 -23.616,00 1.640.948,76 -745.449,28 -219.343,96 0,00 0,00 -964.793,24 676.155,52 844.945,20 -27,27% 41,21%
3. 052 000 LKW 3.129.879,75 2.373.676,21 -89.123,14 12.376,00 -1.375.757,72 4.051.051,10 -1.776.354,27 -447.464,20 89.123,14 0,00 -2.134.695,33 1.916.355,77 1.353.525,48 -57,90% 47,31%
3. 054 000 Spezial- Kommunalfzge 22.666.192,31 3.188.671,76 -1.353.520,61 5.019,32 -558.078,11 23.948.284,67 -14.328.412,16 -2.345.380,16 1.325.622,49 0,00 -15.348.169,83 8.600.114,84 8.337.780,15 -0,69% 35,91%
3. 055 000 Schulbusse 2.292.504,23 242.890,66 0,00 0,00 -16.500,00 2.518.894,89 -1.438.097,02 -164.070,06 0,00 0,00 -1.602.167,08 916.727,81 854.407,21 -7,52% 36,39%
3. 060 000 Depotcontainer 8.543.448,33 361.470,00 -97.174,72 0,00 0,00 8.807.743,61 -7.295.624,07 -189.501,86 95.143,36 0,00 -7.389.982,57 1.417.761,04 1.247.824,26 -1,42% 16,10%
3. 061 000 GWG Depotcontainer 3.013.590,80 125.205,53 0,00 0,00 0,00 3.138.796,33 -3.013.590,80 -125.205,53 0,00 0,00 -3.138.796,33 0,00 0,00 -5,39% 0,00%
3. 072 000 DV-Anlagen 1.237.823,25 213.289,29 -20.591,67 0,00 0,00 1.430.520,87 -930.595,56 -169.224,75 20.591,67 0,00 -1.079.228,64 351.292,23 307.227,69 -11,94% 24,56%
3. 073 000 Übrige BGA 2.345.114,06 382.507,86 -27.462,13 0,00 0,00 2.700.159,79 -1.604.044,43 -170.768,93 9.075,48 4.773,88 -1.760.964,00 939.195,79 741.069,63 -2,51% 34,78%
3. 073 500 GWG Übrige BGA 665.926,46 65.430,94 -4.934,86 2.327,64 0,00 728.750,18 -665.926,46 -67.758,58 4.934,86 0,00 -728.750,18 0,00 0,00 -534,99% 0,00%
     
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 45.484.873,67 7.027.312,53 -1.592.807,13 19.722,96 -1.973.951,83 48.965.150,20 -31.798.094,05 -3.898.718,03 1.544.491,00 4.773,88 -34.147.547,20 14.817.603,00 13.686.779,62 -7,96% 30,26%
4. 081 000 Anlagen im Bau 2.642.493,91 1.712.994,73 0,00 -290.976,72 0,00 4.064.511,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.064.511,92 2.642.493,91 0,00% 100,00%
4. 081 900 Fahrzeug Teillieferung 17.395,32 69.918,46 0,00 -17.395,32 0,00 69.918,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 69.918,46 17.395,32 0,00% 100,00%
     
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen 
im Bau 2.659.889,23 1.782.913,19 0,00 -308.372,04 0,00 4.134.430,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.134.430,38 2.659.889,23
Gesamt II. 95.886.052,81 9.128.399,52 -1.592.807,13 -62.148,10 -1.986.951,83 101.372.545,27 -51.046.446,35 -5.194.843,79 1.544.491,00 4.773,88 -54.692.025,26 46.680.520,01 44.839.606,46 -5,12% 46,05%
III. Finanzanlagen
1. 095 000 Beteiligungen 1.538.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 1.538.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.538.294,72 1.538.294,72 0,00% 100,00%
2. 095 100 Ausleihungen an Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht 50.000,00 -27.000,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 50.000,00 0,00% 100,00%
Gesamt III. 1.588.294,72 -27.000,00 0,00 0,00 0,00 1.561.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.561.294,72 1.588.294,72 0,00% 100,00%
Anlagevermögen gesamt 99.475.750,63 9.531.062,20 -1.592.807,13 0,00 -1.986.951,83 105.427.053,87 -52.476.399,58 -5.551.244,33 1.544.491,00 0,00 -56.483.152,89 48.943.900,98 46.999.351,05 -5,27% 46,42%
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
1 
 
Übersicht 
 
 
1. Rahmenbedingungen 
 
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage 
 
3. Investitionen 
 
4. Personal  
 
5. Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
6. Vermögens- und Kapitallage 
 
7. Finanzlage 
 
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
2 
 
1. Rahmenbedingungen 
 
Ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit dem 
Hessischen Eigenbetriebsgesetz wird der Betrieb ohne eigene Rechtspersön-
lichkeit als Sondervermögen der Stadt gemäß den Bestimmungen der Betriebs-
satzung geführt.  
 
Der Zweck des Eigenbetriebes ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung 
von Abfällen für die Darmstädter Bürgerschaft, die Darmstädter Betriebe / Insti-
tutionen / Dienstleistungsbereiche, die Reinigung öffentlicher Straßen und 
Wege und die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht im Winter nach dem 
Hessischen Straßengesetz. Weiterer Zweck und Aufgaben sind der Betrieb der 
öffentlichen Kanäle mit Ausnahme des Kanalneubaus, die Straßenunterhaltung, 
die Reinigung städtischer Liegenschaften einschließlich der öffentlichen Toilet-
ten und das Bereitstellen wasserloser Toiletten, die Hauswirtschaft in städti-
schen Kinderbetreuungseinrichtungen, der Schulbusbetrieb und das Versorgen 
der Schülerschaft in Darmstädter Schulen mit Mittagessen, die Kremierung von 
Verstorbenen sowie der Betrieb des Zoos Vivarium.  
 
Der Betrieb einer Werkstatt zur Instandhaltung des städtischen Fuhrparks und 
des Gebäudes und der Anlagen des EAD unterstützen die Erfüllung dieser Auf-
gaben. Ebenso betätigt sich dieser Bereich grundsätzlich mit der Bereitstellung 
von Mobilität jeglicher Art für die städtischen Beschäftigten für dienstliche Ange-
legenheiten, d.h. die Auswahl des Antriebs (Elektro, Benzin, Diesel) bei der Be-
schaffung, die Anschaffung selbst und die zur Verfügungstellung des Fuhrparks 
dauerhaft oder temporär – digital über eine Buchungsplattform – an die anfor-
dernde Stelle. 
 
Der Zoo Vivarium, das Krematorium Waldfrieden und die gewerbliche Abfallent-
sorgung und Reinigung (und weitere Dienstleistungen privatrechtlicher Natur) 
werden jeweils als getrennte Betriebe gewerblicher Art geführt und unterliegen 
der Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
3 
 
  
Die Bereiche werden jeweils als eigene Betriebszweige abgerechnet. 
  
Der Betrieb kann sich zur Erfüllung der Aufgaben im gesetzlich zulässigen Um-
fang der Hilfe geeigneter Dritter bedienen sowie im Rahmen der rechtlichen 
Möglichkeiten die Aufgabenerfüllung auch über das Gebiet der Stadt Darmstadt 
hinaus erweitern. 
 
Die Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Einfluss auf die Kosten 
und Leistungsstruktur des Eigenbetriebes. Die strukturellen Veränderungen in 
Bevölkerung und Bebauung wirken sich in erhöhten Leistungen aus. 
 
Gemäß den statistischen Berichten, herausgegeben vom Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung - Statistik und Stadtforschung,  hat sich die Wissenschafts-
stadt Darmstadt wie folgt entwickelt: 
 
Jahr 2020 2021 2022 
Bevölkerung 161.620 162.287 164.579 
Wohngebäude 22.851 22.857 22.955 
Wohnungen 81.509 81.949 83.553 
 
Aufgrund der Aufgabenstruktur ist der EAD in großem Maße abhängig von der 
allgemeinen Konjunkturentwicklung, vor allem in Deutschland, den Tendenzen 
am Arbeitsmarkt und der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte. Für den 
EAD wichtige von der allgemeinen Wirtschaftslage bestimmte Einflussfaktoren 
sind die Preisentwicklungen bei Kraftstoffen und der Altpapierindex.  
 
Die für die Stabilität des Abfallgebührenhaushalts und die Ergebnislage des Be-
triebs gewerblicher Art „Gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung“ wichtigen Alt-
papierpreise weisen nach einem deutlichen Aufwärtstrend in 2021 wieder einen 
rückläufigen Trend auf. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung im Durch-
schnitt im Mehrjahresvergleich:

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
4 
 
 
 
Jahr Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt 
  Mittelwert in €/Mg Mittelwert in €/Mg 
  Gemischte Ballen Kaufhausaltpapier 
2020 -8,22 5,45 
2021  93,03  121,64 
2022  81,03  107,37 
Absolut zu Vorjahr -12,00 -14,27 
 
 
 2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage 
 
in T€ Ist 2022 Ist 2021 Abw. 
GJ-VJ 
·         Umsatzerlöse 69.109  66.886 2.223 
·         Sonstige betriebliche Erträge 1.134  561 573 
·         Aktivierte Eigenleistungen 128  34 94 
·      Bestandsveränderungen 29   29 
Umsatz + so. betr. Erträge + aktiv. Eigen-
leistung 70.400 67.481 2.919 
Materialaufwand -25.496  -25.407 -89 
Personalaufwand -33.564  -30.780 -2.784 
Abschreibungen bilanziell -5.551  -5.194 -357 
sonstige betriebliche Aufwendungen -4.735  -4.213 -522 
Betriebsergebnis 1.054  1.887 -833 
Erträge aus Ausleihungen 4  7 -3 
Zinsertrag 79  79 0 
Zinsaufwand -808 -851 43 
Finanzergebnis -725 -765 43 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -141 -161 20 
Sonstige Steuern -63  -61 -2 
Ergebnis nach Steuern 125 901 776 
Erträge aus Verlustübernahme 807 789 18 
Jahresüberschuss 932 1.690 -758 
In dieser Tabelle sind Erträge bzw. Gewinne mit positivem Vorzeichen und Aufwendungen bzw. Verluste mit negativem 
Vorzeichen dargestellt.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
5 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 932 (im VJ 
Jahresgewinn von T€ 1.690), nach Steuern. Der geplante Jahresgewinn lag bei 
T€ 379.  
 
Die Umsatzerlöse im Wirtschaftsjahr 2022 betrugen T€ 69.109 (im VJ  
T€ 66.886). Die prozentuale Umsatzsteigerung zum Vorjahr beträgt somit rd.  
+ 3,3 %. Im Wesentlichen war die Umsatzsteigerung bedingt durch höhere Stra-
ßenreinigungsgebühren, aufgrund neu veranlagter Reinigungsflächen, Abrech-
nungen mit dem Haushalt der Stadt (Bereiche Zentrale Gebäudedienste), die 
durch Leistungserweiterung bedingt waren und den Erlössteigerungen im Be-
reich Gemeinschaftsverpflegung.  
 
Die sonstigen betrieblichen Erträgen sind um T€ 573 auf T€ 1.134 gestiegen. 
Hauptausschlaggebend waren periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 470, die 
durch den Wegfall von Pensionsverpflichtungen der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt gegenüber ehemaligen Beamten des EAD entstanden sind. 
 
Der Materialaufwand hat sich in Summe um T€ 89 erhöht. Die inflationsbedingt 
gestiegenen Materialkosten, insbesondere Treibstoffkosten und erhöhte Aus-
gabe für Lebensmittel sowie erhöhte bezogene Leistungen für externe Gebäu-
dereinigungsleitungen wurden durch gesunkene Verwertungskosten ausgegli-
chen. 
 
Die Personalaufwendungen (inkl. der Veränderungen aus Rückstellungen ATZ, 
Urlaub und geringere Zuführung zu den Pensionsrückstellungen) sind um rd. 
T€ 2.784 gestiegen. Übergreifend über alle Geschäftsbereiche wirkten sich die 
ab 01.04.2022 vereinbarten Tariferhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst 
im Durchschnitt von 1,8% aus dem TVÖD auf die Personalaufwendungen aus. 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um rd. T€ 522 an. Grund 
hierfür waren vor allem höhere Kosten für IT- und Customizing-Support, aber

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
6 
 
u.a. auch erhöhte Aus- und Fortbildungskosten aufgrund der Zunahme der Neu-
einstellungen.  
 
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 357 gestiegen. 
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt: 
 
  2022 2021 Verände-
rung 
  T€ T€ T€ 
Straßenreinigung/Winterdienst 72  -22 94 
Kanalbetrieb 36  73 -37 
Abfallbeseitigung (hoheitlich) 0  0 0 
Kompostierungsanlage -72  0 -72 
Schulbusbetrieb 21  385 -364 
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäude-
technik -134  -46 -88 
BgA Abfall und Reinigung 177  287 -110 
Straßenunterhaltung 218  78 140 
Zentraler Gebäudedienst 532  868 -336 
Gemeinschaftsverpflegung -5  -79 74 
BgA Krematorium 195  154 41 
BgA Zoo Vivarium 1  -8 9 
Zentrale Services u. Grundstücke -109 0 -109 
  932 1.690 -758 
Positives Vorzeichen ist ein Gewinn; negatives Vorzeichen ist ein Verlust. 
 
Die Gebührenhaushalte Abfallentsorgung und Straßenreinigung werden durch 
Zuführung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern ausgegli-
chen. 
 
Im Einzelnen stellen sich der Geschäftsverlauf und die Ertragslage wie folgt dar: 
 
Straßenreinigung / Winterdienst  
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 72 (im Vorjahr 
Jahresverlust von T€ 22). 
 
In der hoheitlichen Straßenreinigung sind die Gebührenerlöse in Folge der Sat-
zungsänderung der Stadt Darmstadt zum 01.01.2022 gegenüber dem Vorjahr 
um T€ 932 gestiegen. Die Verwertungskosten sind weiterhin auf einem hohen

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
7 
 
Niveau jedoch auch durch eine geringere Menge an zu verwertendem Material 
leicht gesunken. Die Abschreibungen liegen mit T€ 986 nahezu auf Vorjahresni-
veau. Die Personalaufwendungen sind verglichen zum Vorjahr um T€ 376 ge-
stiegen. Das positive Ergebnis des Gebührenhaushalts in Höhe von T€ 202 
wird in die Verbindlichkeit gegenüber den Gebührenzahlenden eingestellt und 
wird diesen spätestens in 5 Jahren wieder gutgebracht. Weitere Neubeauftra-
gungen insbesondere im Bereich Radwegekonzept und eine Erhöhung der Er-
stattungen des städtischen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung ließen 
die Erlöse ggü. dem Haushalt der Stadt steigen. 
 
Kanalbetrieb 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 36 (im Vorjahr Jah-
resgewinn in Höhe von T€ 73). 
 
Die Erlöse sind gegenüber dem Vorjahr insbesondere durch eine stärkere Be-
auftragung im Bereich der Kanalsanierung um T€ 160 gestiegen. Trotz der 
Mehraufträge im Bereich der Sanierungen sind die bezogenen Leistungen um 
T€ 46 zurückgegangen. Die Personalkosten sind u.a. wegen der wiederbesetz-
ten Stellen um T€ 245 gestiegen. 
 
Hoheitliche Abfallentsorgung 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis.  
 
Im Gebührenbereich Abfallentsorgung bestand eine Kostenüberdeckung von  
T€ 2.216 (im Vorjahr eine Kostenunterdeckung T€ 1.519), die durch die Zufüh-
rung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgegli-
chen wurde. 
Im Bereich Erlöse aus Abrechnung mit Dritten sind die Erlöse auch durch einen 
Mengenrückgang um T€ 122 zurückgegangen. Bedingt durch einen deutlichen 
Mengenrückgang beim Restmüll um rd. 7 % sind die Verbrennungskosten um

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
8 
 
T€ 138 gesunken. Den deutlichsten Kostenrückgang gab es durch die Verringe-
rung des eingesammelten Sperrmülls um 12 %. 
 
Kompostierungsanlage 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 72 (im Vorjahr Jah-
resergebnis von T€ 0). Der Verlust der Kompostierungsanlage in Höhe von 
T€ 64 wurde durch Zuführung in die Verbindlichkeiten gegenüber den Gebüh-
renpflichtigen ausgeglichen. Der verbleibende Verlust ergibt sich aus Anlaufkos-
ten der Karbonisierungsanlage. 
 
Geringere Anliefermengen aus der hoheitlichen Bioabfallsammlung aufgrund 
der Trockenheit führten im Laufe des Jahres zu einem Rückgang der internen 
Erlöse der Kompostierungsanlage. Für den Testlauf der Karbonisierungsanlage 
fielen Anlaufkosten sowie Kosten für den Materialzukauf zur Pflanzkohleherstel-
lung an. Die Stromkosten erhöhten sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten der 
Turbine, die ergänzend zur Stromerzeugung geplant ist. In 2022 konnten 
50,5 Mg Pflanzenkohle aus Testbetrieb eingelagert werden. 
 
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 134 (im Vorjahr 
Jahresverlust von T€ 46).  
 
Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik konnten die 
Erlöse aus dem Fuhrpark der Stadt leicht gesteigert werden. Die Zunahme der 
Materialkosten, durch die Preissteigerung der Treibstoffkosten spiegelt sich in 
den höheren Werkstattverrechnungen wider.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
9 
 
 
Die Statistik über Verbrauch und Durchschnittspreis bei den Treibstoffen macht 
dies deutlich:  
 
 
Jahr Verbrauch in L Kosten in Euro Ø € / L2022 800.295 1.436.642 1,802021 810.645 999.006 1,23
 
 
Die kontinuierliche Erneuerung des Fahrzeugpools zieht gestiegene Abschrei-
bungen nach sich. 
 
Schulbusbetrieb  
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 21 (im Vorjahr Jah-
resgewinn von T€ 385). 
 
Die Erlöse für die Schulbusfahrtleistungen mit der Stadt liegen im Plan. Der 
Umstieg auf Touren mit kleineren Bussen verursacht höhere Personalkosten. 
Darüber hinaus sind die Treibstoffkosten, insbesondere bedingt durch die Preis-
steigerungen, um 75 % gestiegen. 
 
 
Betrieb gewerblicher Art Gewerbliche Abfallentsorgung / Reinigung 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 177 (im Vorjahr 
Jahresgewinn von T€ 287).

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
10 
 
Die Geschäftsfelder tragen im Einzelnen zum Ergebnis wie folgt bei: 
 
Geschäftsfeld 
Ergebnis 2022 
in T€ 
Ergebnis 2021 
in T€ 
Duale Systeme -1 2 
Containerdienst -318 48 
Winterdienst gew. 68 35 
Straßenreinigung gew. 4 -4 
Kanalreinigung gew. 41 2 
Werkstattleistungen gew. -17 -11 
Sonstige Leistungen 
(WKD, Alttextilien, Aktenvernichtung, Au-
tobahnen, Schenck, Service für Woh-
nungsbaugesellschaften, gew. Schulbus-
geschäft, Allgemein) 241 90 
Graffiti Entfernung -4 40 
Kompotoi -49 9 
Vollservice 277 180 
Steuern -65 -104 
Jahresergebnis 177 287 
Positives Vorzeichen ist ein Gewinn; negatives Vorzeichen ist ein Verlust. 
 
Im Bereich Duale Systeme liegen die Erlöse, außer bei Papier/Pappe/Karto-
nage (PPK), durch die Änderung des Verpackungsgesetzes und der damit ver-
bundenen Verpflichtung zur anteiligen Kostenübernahme der PPK-Sammlungs-
kosten, auf dem Vorjahresniveau. Im Bereich des Dualen System PPK kam es 
durch einen neuen Vertrag ab 2022 zu verringerten Erlösen.  
 
Die Geschäfte durch Vermietung von Kompotois (Umsatzplus von 40 %) und 
die Erbringung des Vollservices (Umsatzplus von 15 %) entwickeln sich weiter-
hin gut. Im Bereich der gewerblichen Abfallentsorgung (Containerdienst und 
Umleerverfahren) ist ein Umsatzrückgang (- 17%) zu verzeichnen.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
11 
 
Dies korrespondiert mit dem Rückgang in den Verwertungs- und Entsorgungs-
kosten. Auch der Verlust eines Großauftrages hat den Mengenrückgang beein-
flusst. 
 
Straßenunterhaltung 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 218 (im VJ Jahres-
gewinn von T€ 78).  
 
Die Umsatzerlöse konnten wiederum gesteigert werden. Die Erträge aus ande-
ren aktivierten Eigenleistungen betreffen die Arbeiten der Infrastrukturverbesse-
rung des Zoos. Bei nahezu gleichbleibenden Personalkosten und verringertem 
Materialverbrauch hat sich das Ergebnis deutlich verbessert. 
 
Zentrale Gebäudedienste P6 1 Gebäudereinigung/Hauswirtschaft 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 532 (im Vorjahr 
Jahresgewinn von T€ 868). 
 
Die Erlöse im Bereich Zentrale Gebäudedienste wurden in 2022 wiederum um 
T€ 893 gesteigert. Das Ergebnis der zentralen Gebäudedienste P6 1 besteht 
aus der Gebäudereinigung (Jahresgewinn 436 T€) und der Hauswirtschaft (Jah-
resgewinn 96 T€). Sowohl bei der Gebäudereinigung als auch im Bereich Haus-
wirtschaft kam es in 2022 zu zusätzlichen Aufträgen. Beispielsweise sind hier 
das Bürger- und Ordnungsamt im Luisencenter, das Berufsschulzentrum Nord, 
die Hilpertstraße, das Nordbad und auch mehrere Kindertagesstätten wie die 
Kita Luise Büchner zu nennen. 
Im Zuge der Auftragserweiterungen sind sowohl die Personalkosten (+ T€ 393) 
als auch die bezogenen Leistungen (+ T€ 442) gestiegen.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
12 
 
Zentrale Gebäudedienste P6 2 Gemeinschaftsverpflegung 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 5 (im Vorjahr Jah-
resverlust von T€ 79). 
Die Erlöse konnten im Jahr 2022 deutlich gesteigert werden. Dies ist zum einen 
durch eine inflationsbedingte Preisanpassung um rd. 14 %, hauptsächlich je-
doch durch eine Steigerung der verkauften Essen bedingt. Hinzu gekommen 
sind die EKS-Grundschule, die Kita Rasp-Nuri Haus, die Mikado Krippe, das Ja-
nusz-Korczak-Haus, die Andersenschule, die Bessunger Schule, die Heinrich 
Hoffmann Schule und die Elias Niebergall Schule. 
Bedingt durch die Produktionsausweitung hat sich der Materialaufwand mehr 
als verdoppelt. 
 
Betrieb gewerblicher Art Krematorium Waldfrieden 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 195 (im Vorjahr 
Jahresgewinn T€ 154). 
 
Die Erlöse haben auch im Jahr 2022 wieder zugenommen. In Summe wurden 
im Jahr 2022 4.081 Kremierungen (+181 zu 2021) vorgenommen.  
Die Steigerung der bezogenen Leistungen bringen u.a. die gestiegenen Kremie-
rungszahlen mit sich, bedingt durch die zweite Leichenschau.  
Durch umfangreiche Erneuerung der Ofentechnik konnte der Gasverbrauch 
konstant gehalten werden. 
Die Abschreibungen für den Ofen 1 sind durch die Aktivierung im Oktober 2021 
erstmalig ganzjährig enthalten. Insgesamt sind die Abschreibungen um T€ 39 
gestiegen. 
Durch den teilweisen Wegfall des Schichtbetriebes sind die Personalkosten zu-
rück gegangen.  
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind T€ 38 Gewerbesteuer für 
den Haushalt der Stadt enthalten.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
13 
 
Betrieb gewerblicher Art Zoo Vivarium 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem leicht positiven Jahresergebnis von T€ 1 (im 
Vorjahr Jahresverlust von T€ 8).  
 
Im Ergebnis sind Erträge aus Verlustausgleich durch die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt in Höhe von T€ 807 enthalten. Des Weiteren sind Erlöse zur Erhaltung der Bio-
diversität in Höhe von T€ 551 (im Vorjahr T€ 534) enthalten. Hier werden die Kosten 
der Haltung der nach EEP-Liste artengeschützer Tierarten erstattet. 
 
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Spenden und zusätzlichen Tierpa-
tenschaften der Bürgerinnen und Bürger enthalten.  
 
Die Besucherzahlen konnten gegenüber dem Vorjahr um 22% gesteigert wer-
den und erreichen damit fast die Rekordjahre des Zoos 2013/2014. Auch das 
Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie wird somit übertroffen. Neben den 
Eintrittserlösen kommen auch Parkraum- sowie die Zooshop-Einnahmen hinzu. 
 
Jahr 2019 2020 2021 2022 
Besucher 169.708 128.680 155.137  189.511  
Gezählte Kaupiana Eintritte 19.132 17.863 7.361  14.004  
 
Mit der Mitgliedschaft im Förderverein Kaupiana e.V. geht ein kostenloser Ein-
tritt einher. 
 
Die Abschreibungen sind u.a. aufgrund der Aktivierung der Dünenlandschaft 
nach der Eröffnung im April 2022 gestiegen. 
 
Die Personalkosten sind stabil geblieben. Im Vorjahr sind Kurzarbeitergeld-Zu-
schüsse enthalten.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
14 
 
  
3. Investitionen 
 
Bilanz- Anlagen-   Zugang 2022 Zugang 2021 
position klasse in T€ in T€ 
I. 1000  Immaterielle VG 0,0  27,4 
  1100  Software 429,7  207,6 
Summe I.     429,7  235,0 
II. 2000  Grund und Boden 0,0  0,0 
  2100  Geschäfts-, Betriebsbauten 119,1 0,0 
  2300  Außenanlagen 94,1  15,6 
  3000  Betriebsanlagen 92,0  558,0 
  3100  Maschinen und Anlagen 0,0  58,2 
  5100  PKW/Kombi 50,6  116,9 
  5200  LKW 997,9  860,7 
  5400  Kommunal- und Spezial-
fzge. 2.630,6 3.271,2 
  5500  Schulbusse 226,4  361,4 
  6000  Depotcontainer 361,5  490,4 
  6100  Müllgefäße GWG 125,2  194,1 
  7200  DV-Anlagen 213,3  127,2 
  7300  Übrige BgA 382,5  314,1 
  7350  GWG 65,4  75,3 
  8100  Anlagen im Bau 1.713,0  2.162,0 
  8190  Fahrzeug-Teillieferungen 69,9  17,4 
Summe II.     7.141,5  8.622,5 
Summe I. u. 
II     7.571,2  8.857,5 
Die Werte sind grundsätzlich Nettoansätze. D.h. die erhaltenen Fördermittel sind von den Anschaffungs- und Herstellungskos-
ten abgezogen. 
 
Die Investitionsquote 2022 betrug 16,11 %. 
 
Die Wachstums- bzw. Reinvestitionsquote (Summe der Investitionen geteilt durch die 
Summe der Abschreibungen) betrug 1,36. Somit liegt eine Substanzanreicherung 
(Wachstumsquote > 1) vor.  
 
Die berücksichtigten Fördermittel betrugen im Berichtsjahr T€ 1.987,0.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
15 
 
4. Personal  
 
Die Entwicklung des Personals zeigt folgende Tabelle: 
Stichtag Auszubildende Beamte Beschäftigte Summe Summe Abw.  2022 2021 
01.01.2022 21 1 732 754 719 35 
31.03.2022 19 1 734 754 717 37 
30.06.2022 17 1 751 769 724 45 
30.09.2022 20 0 771 791 745 46 
31.12.2022 18 0 788 806 754 52 
Arithm. 
Mittel 18 0,5 761 780 735 45 
 
Die stichtagsbezogene Summe aller im EAD beschäftigten Personen vermehrte 
sich zum 31.12.2022 im Jahresvergleich absolut um 52 Personen oder prozen-
tual um 6,9 %. 
 
Die Entwicklung der Personalkosten zeigt folgende Tabelle: 
Personalkosten (in T€)     2022 2021 Abw. abs. Abw. rel. 
Löhne und Gehälter (Entgelte) 25.698 23.567 2.131 9,0% 
Sozialabgaben 5.547 5.027 520 10,3% 
Aufwand Altersvorsorge 2.207 2.072 135 6,5% 
Aufwand Unterstützung 112 114 -2 -1,8% 
Gesamt 33.564 30.780 2.784 9,0% 
 
 
Die Tarifrunde 2022 begründete eine weitere Tariferhöhung über durchschnitt-
liche +1,8% zum 01.04.2022. Das Leistungsentgelt im Rahmen der leistungsori-
entierten Vergütung beträgt seit dem 01.01.2013 unverändert 2,0 % des ständi-
gen Jahresentgelts aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Be-
schäftigten des EAD.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
16 
 
Die Unfallstatistik (Arbeitsunfälle ab 1 Tag Arbeitsausfall) aus dem Bereich der 
Arbeitssicherheit ermittelte für den Gesamtbetrieb bezogen auf Vollzeitäquiva-
lente VZÄ folgende Kennzahlen: 
 
  2018 2019 2020 2021 2022 
AU pro 100 VZÄ 6,2  5,1 10,5 10,8 9,1 
Ausfalltage pro 100 VZÄ 104,3 73,4 162,6 62,3 63,7 
 
Die Unfallzahlen im Jahr 2022 pro 100 VZÄ haben sich zum Vorjahr wieder re-
duziert. 41,3 % (im Vorjahr 44,3 %) der Unfälle waren meldepflichtig mit mehr 
als drei Ausfalltagen. 
 
 
5. Umwelt und Nachhaltigkeit  
 
Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind folgende The-
men in Bearbeitung:  
 
Bericht, Information und Zertifikat 
Der EAD informiert die Öffentlichkeit mit der Online-Nachhaltigkeitsvisitenkarte 
über den Sachstand. Die Visitenkarte orientiert sich am Deutschen Nachhaltig-
keitskodex (DNK). Mit dieser Veröffentlichung macht er auch seine Klima-
schutzmaßnahmen transparent. Das Dokument ist unter https://ead.darm-
stadt.de/ueber-den-ead/wir-ueber-uns/nachhaltigkeit/ einsehbar. 
 
In 2022 wurde der EAD erstmalig nach DIN ISO 14001 – Nachhaltiges Umwelt-
management – zertifiziert. Sie löst die ISO 9001-Zertifizierung ab. In 2023 wird 
ein Überwachungsaudit durchgeführt und damit den Bestrebungen die eigenen 
Umwelteinwirkungen zu reduzieren, Energie und Rohstoffe effizient zu nutzen 
und umweltrelevante Risiken im Unternehmen zu minimieren, Rechnung getra-
gen.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
17 
 
Biodiversität/Klimaanpassung 
Im Projekt der naturnahen Umgestaltung des Betriebsgeländes Sensfelderweg 
konnten die Pläne zur Fassadenbegrünung in 2022 noch nicht umgesetzt wer-
den. 
 
Die Mittel, die im Zoo Vivarium im Bereich Biodiversität zum Schutz für vom 
Aussterben bedrohter Tierarten eingesetzt werden, sind wiederum gestiegen. 
Im Berichtsjahr wurden T€ 551 (im Vorjahr: T€ 534) eingesetzt. 
 
Mobilität 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ihrem Personal seit 2014 die Möglich-
keit eines Job-Tickets zur Stärkung des ÖPNV an, das seit dem 01.01.2020 
kostenfrei allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird. 
 
Seit 2018 ist die Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MobO) 
in Kraft, die dem EAD die Aufgabe zuteilt, u.a. den städtischen Fuhrpark nach-
haltig umzugestalten und den Beschäftigten Mobilität zur Verfügung zu stellen. 
Ziel ist eine moderne Mobilitätsbereitstellung u.a. durch das Ersetzen von Pkw 
und Transportern mit Verbrennungsmotoren durch moderne Elektrofahrzeuge, 
den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu Elektrofahrzeugen, den Aufbau einer 
adäquaten Ladeinfrastruktur und das Schaffen eines innerstädtischen Fahr-
zeugpools. Weitere Investitionen in die Ladeinfrastruktur wurden vorgenommen 
und hierbei auch Fördermittel eingesetzt. Der Ladestrom ist Ökostrom. Der Mo-
bilitätsdienstleister EAD steht den Ämtern und Eigenbetrieben beratend zur 
Seite.  
 
In 2022 wurde zusammen mit dem Partner book-n-drive eine Buchungsplatt-
form in Betrieb genommen, die in Echtzeit verfügbare städtische Mobilität an-
zeigt, reserviert und den Zutritt zum Mobilitätsträger ermöglicht. Sie ist freige-
schaltet an den Standorten Sensfelderweg und Mina-Rees-Straße.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
18 
 
Die Investitionen für das Förderprojekt „Saubere Luft II“ wurden auch in 2022 
fortgesetzt.  
 
Derzeit ist die Zusammensetzung des Fuhrparks wie folgt: 
 Anzahl Anteil elektrisch 
E-Bike/Pedelec 27  100 % 
Fahrrad/Lastrad 7  86 % 
Motorroller 2  0 % 
PKW 107  37% 
LKW < 3,5 t 131  29 % 
LKW < 7,5 t 14  0 % 
LKW > 7,5 t 79  5 % 
Kehrmaschine 28  7 % 
Summe 395  28 % 
 
Der EAD erfüllt damit seine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung als kommu-
naler Betrieb der Daseinsvorsorge im Rahmen der Zielerreichung des Gesetzes 
über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG). 
 
Energieversorgung / Energieeinsparung / weitere Klimaanpassungs- 
maßnahmen 
Das Betriebsgebäude des EAD ist in Anlehnung an die Passivhausrichtlinie er-
richtet worden. 
Die Dächer der Fahrzeug- und der Werkstatthallen am EAD-Betriebsstandort im 
Sensfelderweg, der Kompostierungsanlage in der Eckhardwiesenstraße, des 
Krematoriums Waldfrieden und des Café Eulenpick im Zoo Vivarium sind mit 
Photovoltaikanlagen ausgestattet. In 2022 wurden Photovoltaikanlagen auf der 
Karbonisierungsanlage errichtet. 
Das zentrale Verwaltungsgebäude Sensfelderweg wird mit Hilfe einer Förde-
rung des Landes Hessen im Rahmen der hessischen Klimarichtlinie angepasst.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
19 
 
Der positive Förderbescheid erging in 2022. Auf der Dachfläche wird ein Se-
dumdach angelegt. Darüber hinaus werden weitere Photovoltaik-Module instal-
liert. 
Das Gas-System der Wärmeerzeugung im Zoo Vivarium steht derzeit auf dem 
Prüfstand. Insbesondere die im Herbst eingetretene Gasmangellage und die 
Anforderungen an nachhaltige Wärmeerzeugung sind der Grund dafür, dass 
derzeit die Möglichkeiten einer neu zu errichtenden nachhaltigen Wärmequelle 
erarbeitet werden. 
 
Wassereinsparung 
Der Wasserkreislauf im Gebäude Sensfelderweg ist durch eine Grauwasseran-
lage zum Einsparen von Frischwasser konzipiert worden. Eine Zisterne sam-
melt Wasser zum Reinigen von Fahrzeugen bzw. zum Befüllen der Straßen-
kehrmaschinen zum Reinigen der Straßen. 
Um dieses Konzept der Nutzung von Niederschlagwasser auszuweiten, wurde 
mit einem Nachbar, der derzeit einen Neubau auf seinem Grundstück errichtet, 
eine Vereinbarung geschlossen, dass das dort anfallende Dachflächenwasser 
dem EAD zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Die Zisternen sind bereits 
verbaut. In 2023 werden noch die Pumpen und die Verrohrung auf das Gelände 
des EAD am Sensfelderweg eingebaut. 
 
Der EAD hat den dauerhaften Auftrag erhalten, die Baumbewässerung langfris-
tig durchzuführen. Mit Hilfe der Digitalisierung (Feuchtigkeitssensoren) und/oder 
anderer Maßnahmen (Einsatz von feuchtigkeitsbindenden Zusätzen in der 
Erde, wie z.B. Pflanzenkohle) soll die Bewässerung bedarfsgerechter durchge-
führt werden. 
 
Die Vermietung von wasserlosen Toiletten auf privaten und/oder öffentlichen 
Veranstaltungen, die sog. Kompotoi, ist auch unter diesem Aspekt zu nennen. 
 
Der EAD beteiligt sich mit Projektvorschlägen am Programm „Schlaues Was-
ser“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt, gefördert durch das Bundesministerium

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
20 
 
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Für die erste Phase – die Strate-
giephase  wurden in den Clustern „smarte Bewässerung“ und „showroom Viva-
rium“ Ideen eingereicht. 
 
Abfallvermeidung 
Nach der Abfallhierarchie ist der Re-Use-Gedanke als Abfallvermeidungsstrate-
gie umzusetzen. Hierzu wurde im November 2021 eine neue Gesellschaft, die 
KA-GEL gGmbH (Kaufhaus der Gelegenheiten) gegründet. Mit der neuen 
gGmbH bietet sich die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit den Re-use-Gedan-
ken im Kaufhaus zu priorisieren. 
 
Dekarbonisierung 
Die Kompostierungsanlage wird um eine Karbonisierungsanlage ergänzt. Der 
Inputstrom wird aufgrund der Beschaffenheit der angelieferten Menge zukünftig 
in zwei Outputströme transformiert: in Kompost- und Pflanzenkohle. 
Obwohl das Verfahren als Karbonisierung beschrieben wird, ist die Wirkung 
eher Dekarbonisierung. Die auf dieser Methode produzierte Pflanzenkohle kann 
der Klimaerhitzung entgegenwirken, indem sie der Atmosphäre Kohlenstoff ent-
zieht. Das Produkt ist vielfältig einsetzbar. Es macht Böden fruchtbar, reinigt 
Wasser, kann Kunststoff in der Produktion bestimmter Waren ersetzen oder als 
Zuschlagstoff die Eigenschaften anderer Güter verbessern. Die Möglichkeiten 
sind nicht abschließend.  
In 2022 konnte die Anlage in den Testbetrieb gehen. Die Anlage wird mit 
400.000 US-$ der Stiftung Bloomberg Philantropies gefördert. Ende 2022 fand 
in Darmstadt deswegen die Fachtagung des Fachverbandes Pflanzenkohle 
statt. 
Nach Inbetriebnahme ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Lage eigene 
CO²-Zertifikate auszustellen.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
21 
 
Bio-Lebensmittel 
Der Anteil von Bio-Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung soll wieder 
weiter ausgebaut werden. Ebenso der Anteil an regional bezogenen Lebensmit-
teln. Durch den sehr angespannten Lebensmittelmarkt und das teilweise nicht 
zur Verfügung stehende Angebot an Bio-Lebensmitteln ist der Anteil an diesen 
geringfügig gesunken. Durch geeignete Maßnahmen wird daran gearbeitet ei-
nen Anteil von 25% an Bio-, Fair-Trade- und regionalen Produkten zu erreichen.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
22 
 
6. Vermögens- und Kapitallage 
 
Über die Vermögenslage wird anhand ausgewählter Kennzahlen zum Ende des 
jeweiligen Wirtschaftsjahres berichtet. 
 
a) Anlagevermögen 
 2022 2021 2020 2019 
Summe des Anlagevermögens in T€ 48.944 46.999 43.493 41.545 
Veränderung in T€ 1.945 3.507 1.948 672 
Veränderung in % 4,1 8,0 4,7 1,6 
Anlagenquote in % 54,1  64,2 67,7 68,1  
Anlagendeckung durch Eigenkapital in % 40,3 40,4 39,9 39,1 
 
Das Anlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der Investitionen 
in die Kommunal- und Spezialfahrzeuge um T€ 1.945. Die Anlagenquote ver-
minderte sich auf 54,1 % (Vorjahr 64,2 %). Das Anlagevermögen ist zu 40,3 % 
(Vorjahr 40,4 %) durch Eigenkapital abgedeckt.  
 
b) Eigenkapital 
 2022 2021 2020 2019  
Summe des Eigenkapitals in T€ 19.746 18.957 17.336 16.744  
Veränderung in T€ 789 1.621 592 321  
Veränderung in % 4,2 9,4 3,5 2,0  
Eigenkapitalquote in % 21,8 25,9 27,0 27,4  
Eigenkapitalrentabilität in % 4,7 8,9 3,4 1,9  
 
Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis * 100 / Eigenkapital zum Bilanz-
stichtag) hat sich von 8,9 % im Vorjahr auf 4,7 % verringert. Die Eigenkapital-
quote sank auf 21,8 % (Vorjahr 25,9 %).

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
23 
 
 
Das Eigenkapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: 
 
    
Stand 
01.01.2022 
Entnahme/ 
Verbrauch Zuführung Stand 
31.12.2022 
      T€ T€ T€ T€ 
I.  Stammkapital 6.200,0 0,0 0,0 6.200,0 
II.   Rücklagen     
  1. Kapitalrücklage 8.690,3 0,0 0,0 8.690,3 
  2. Allgemeine Rücklage 286,8 0,0 0,0 286,8 
  3. Zweckgebundene 
Rücklagen 
418,1 0,0 0,0 418,1 
III.   Gewinnvortrag 1.672,3 -160,5 1.706,3 3.218,1 
IV.   Jahresgewinn/ -ver-
lust  1.689,5  -1.689,5 932,4 932,4 
      18.957,0 -1.850,0 2.638,7 19.745,7 
 
 
Die Entnahme bzw. der Verbrauch aus dem Gewinnvortrag setzt sich zusam-
men aus den Verlusten 2021 des Betriebszweigs Straßenreinigung/ 
Winterdienst (sonstiger Bereich), des Hilfsbetriebs Fuhrparkmanagement, Mobi-
lität u. Gebäudetechnik, des Kanalbetriebs sowie dem Verlust 2021 im Bereich 
Zoo Vivarium. 
 
Die Zuführung zum Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus dem Jahresge-
winn 2021 des Schulbusbetriebs, des Zentrale Gebäudedienstes, des BgA Ge-
werbliche Abfallentsorgung und Reinigung, des Kanalbetriebs, des BgA Krema-
toriums und der Straßenunterhaltung.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
24 
 
c) Rückstellungen 
 2022 2021 2020 2019 2018 
Summe des Rückstellungen in T€ 7.339 6.999 6.799 6.121 5.829 
Veränderung in T€ 340 200 678 292 180 
Veränderung in % 4,9 2,9 11,1 5,0 3,2 
 
 
  
Stand Verbrauch Auflösung Auf-/Ab-
zins. Zuführung Stand 
31.12.2021 in T€ in T€ in T€  in T€  31.12.22 
 in T€          in T€ 
Rückstellung für 
Pensionen u. 
ähnl. Verpflich-
tungen 4.010,2  373,5 0,0 70,8 349,6 4.057,1 
Rückstellung für 
Gewerbesteuer 118,2 0,0 0,0 0,0 48,0 166,2 
Rückstellung für 
Körperschafts-
teuer 157,1  0,0 0,0 0,0 47,9 205,0 
Rückstellung für 
Urlaubsver-
pflichtungen 617,0  617,0 0,0 0,0 684,2 684,2 
Rückstellung für 
Jahresab-
schluss und 
Prüfung 50,3  50,3 0,0 0,0 60,3 60,3 
Rückstellung für 
Kosten zur Auf-
bewahrung von 
Unterlagen 15,5  0,0 0,0 0,0 0,0 15,5 
Rückstellung für 
Altersteilzeit 431,8  69,0 0,0 8,8 117,5 489,1 
Rückstellung für 
Beihilfen 333,7  17,6 0,0 4,8 4,4 325,3 
Rückstellung für 
Sonstiges 66,6  0,0 35,6 0,0 43,9 74,9 
Rückstellung für 
Leistungsorien-
tierte Vergütung 526,2 526,2 0,0 0,0 537,2 537,2 
Rückstellung für 
Überstunden 672,0  672,0 0,0 0,0 723,9 723,9 
 6.998,6 2.325,6 35,6 84,4 2.616,9 7.338,7

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
25 
 
7. Finanzlage  
 
Die Liquidität des EAD war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Den finanziellen Ver-
pflichtungen wurde jederzeit nachgekommen. 
 
Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 15.114 stichtagsbezo-
gen gestiegen.  
 
Es bestand 2022 eine mehr als ausreichende Liquidität II. Grades (Flüssige Mit-
tel + Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten) von rd. 408 % (Vor-
jahr 302 %). Sie weist damit eine absolute Überdeckung von T€ 30.092 (Vorjahr 
T€ 17.037) aus.  
 
Die Liquidität I. Grades (Flüssige Mittel / kurzfristige Verbindlichkeit) beträgt rd. 
310 % (Vorjahr 179 %). 
 
Im Wirtschaftsjahr wurden insgesamt zwei Darlehen in Höhe von 14,983 Mio. € 
aufgenommen. Durch diese Darlehen war die Finanzierung der Investitionen si-
chergestellt. 
 
 
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht 
 
Der EAD nutzt ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur systematischen 
Erfassung von Risiken mit einer Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten 
und Schadenshöhen. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Risikoinventuren 
durchgeführt. Die Ergebnisse werden jeweils in einem Risikobericht zusammen-
gefasst, im Führungs-Meeting besprochen und der Betriebskommission als Be-
standteil des Quartalsberichts vorgelegt. 
 
Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf 
den Eigenbetrieb haben könnten, sind nicht bekannt.

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
26 
 
 
Im Zuge des verstärkten Augenmerks auf das Thema Klimaveränderung wurde 
das Risiko Klimaschutzanpassungsdefizit aufgenommen. 
 
Im Bereich der IT-Sicherheit wurde das Risiko generell bereits in 2021 als er-
höht eingestuft. In 2022 wurde der IT-Dienstleister, der das EAD-ERP-System 
hostet und die IT fast aller Stadtwirtschafts-Unternehmen betreibt, angegriffen. 
Das ERP-System war im Sommer drei Wochen nicht zugänglich. Der Angreifer 
konnte aber nicht in die ERP-Systeme gelangen. Die Daten sind vollständig und 
nicht korrumpiert. Es wurden auch keine Daten abgezogen. Die städtische IT 
hat nach dem Angriff in Zusammenarbeit mit der EAD-IT begonnen, das städti-
sche IT-Netzwerk zu segmentieren. Weitere Maßnahmen sind in Arbeit. 
 
Der Entsorgungsmarkt unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen. 
Der Betrieb ist damit grundsätzlich stets Risiken aus der Veränderung dieser 
Rahmenbedingungen ausgesetzt. Durch die Mitgliedschaft im Verband kommu-
naler Unternehmen (VKU) ist der EAD über die aktuellen, auch rechtlichen Ent-
wicklungen gut informiert. Außerdem wurde durch langfristige Verträge die Ent-
sorgung wesentlicher Abfallarten gesichert. 
 
Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit keinerlei 
Finanzinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Markt-
schwankungen, ein. Er unterliegt daher nur den üblichen Finanzierungsrisiken 
bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditätsengpässen und möglichen Bank-
insolvenzen. Bei der Aufnahme von Darlehen setzt der EAD auf eine sehr enge 
Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Ein funktionierendes Forderungsmanage-
ment und eine regelmäßige Überprüfung des Liquiditätsplans begrenzen einen 
möglichen Engpass.  
 
Zum Risikomanagement bezüglich der Beteiligungsgesellschaften gehören  
regelmäßig abgehaltene Sitzungen mit den Geschäftsführern. Es existieren 
Kontrollmechanismen dahingehend, dass Protokolle und „to do-Listen“ erstellt

Anlage 4 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
   
     
 
27 
 
sowie regelmäßige Ergebniskontrollen (Bilanz, G&V, Profit Center Berichte) 
durchgeführt werden. In den Gesellschafterversammlungen wird regelmäßig 
über die Lage der Gesellschaften berichtet und beraten. 
 
Die Umsetzung der IT-Strategie (digitale Transformation) wird im EAD organisa-
torisch über fünf Produktportfolios abgebildet. Diese sind: 
 
 Digitale Kanäle zur Kundschaft – mit den Schwerpunkten Homepages 
und Webservices bzw. OZG (Onlinezugangsgesetz) 
 Digitales Backoffice – mit den Schwerpunkten Intranet Vibe, DMS (Doku-
mentenmanagementsystem), Digitale Transformation und Collaboration 
 IoT/Industrie4.0/KI/Smart City 
 SAP 
 IT-Infrastruktur/Netzwerk 
 Plattformökonomie 
 
Für die einzelnen Handlungsfelder sind Bereichs- und IT Leads benannt, die in 
den Themenfeldern regelmäßige Statusbesprechungen abhalten.  
 
Die Gesamt-Strategie bedeutet für den EAD die Chance, seine Funktion als 
Dienstleister der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu etablieren. 
 
Der EAD hat Bedarf an Grundstückserweiterungsflächen im Sensfelderweg und 
im Schnampelweg angemeldet. Im Sensfelderweg werden Flächen aufgrund 
des Wachstums des Betriebes benötigt. Hauptsächlich benötigt der EAD eine 
zentrale Produktionsküche für die Gemeinschaftsverpflegung, um die gestie-
gene Anzahl an Essen auch wirtschaftlich herstellen zu können. Der Herstel-
lungsprozess soll aber auch im Sinne der Kreislaufwirtschaft nachhaltig gestal-
tet werden können. 
 
Im Schnampelweg bietet der Wegzug des Julius-Kühn-Instituts die Chance Er-
weiterungsfläche für den Zoo zu erhalten.

Anlage 5 
 
 
 1 
 
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2022 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie 
individualisierte Offenlegung der Organbezüge 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus 
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Ge-
schäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen 
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
Derzeit verfügt der Eigenbetrieb über keinen eigenständigen Geschäftsverteilungsplan. 
Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb gemäß § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung in eige-
ner Zuständigkeit und Verantwortung, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Betriebs-
ordnung nichts anderes bestimmen.  
Die durch die Betriebskommission zustimmungspflichtigen Geschäfte sind in § 7 Abs. 2 
der Betriebssatzung geregelt. Die zustimmungspflichtigen Maßnahmen entsprechen nach 
unserer Auffassung den Erfordernissen einer sachgerechten Betriebsführung.  
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt? 
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt, deren Niederschriften 
uns vorlagen. Ausschüsse wurden nicht gebildet.  
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
Nach den uns erteilten Auskünften war die Betriebsleitung im Jahr 2022 in keinen Auf-
sichtsräten oder anderen Kontrollgremien vertreten.  
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) in-
dividualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt 
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger 
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
Die Angaben über die Bezüge der Betriebsleitung sind in zulässiger Anwendung des 
§ 286 Abs. 4 HGB unterblieben.

Anlage 5 
 
 
 2 
 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Wei-
sungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
Es existiert ein schriftlicher Organisationsplan, aus dem sich Organisationsaufbau,  
Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erkennen lassen.  
Der Organisationsplan wird ergänzt durch Dienstanweisungen, die die ordnungsmäßige 
Vertretung der Gesellschaft bei allen Geschäftsvorfällen im Innen- und Außenverhältnis 
gewährleisten. 
Aufbau- und Ablauforganisation entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. Der 
Organisationsplan wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfah-
ren wird? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass von 
den bestehenden Regelungen des Organisationsplans abgewichen wurde. 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert?  
Der Eigenbetrieb wendete im Berichtsjahr eine von der Stadt Darmstadt erlassene Rund-
verfügung zur Korruptionsbekämpfung an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben 
die Kenntnis dieser Vorschrift bestätigt. Darüber hinaus wurde von der Stadt Darmstadt 
eine Richtlinie zur Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung unter dem Titel 
„Darmstädter Compliance-Leitlinien“ (Fassung vom 3. Juli 2014) verfasst, die von allen 
Beteiligungen der Stadt Darmstadt anzuwenden ist. Mit Beschluss vom 18. September 
2015 hat die Betriebskommission der Anwendung der Darmstädter Compliance-Leitlinien 
im EAD zugestimmt. Zusätzlich wurde ein gemeinsamer Compliance-Officer für die Stadt-
wirtschaft bestellt.

Anlage 5 
 
 
 3 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personal-
wesen, Kreditaufnahme und -gewährung? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass 
diese nicht eingehalten werden? 
Der Eigenbetrieb verfügt seiner Größe entsprechend über umfassende Verfahrensanwei-
sungen, die in Richtlinien für jeden einzelnen Geschäftsbereich insbesondere zur Auf-
tragsvergabe und Auftragsabwicklung dokumentiert sind. Nach unserer stichprobenwei-
sen Überprüfung wird danach verfahren. In der Betriebssatzung sind zusätzliche Regelun-
gen für zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durch die Kontrollor-
gane getroffen.  
Kreditaufnahmen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans und durch die Kämmerei der 
Stadt Darmstadt nach eingehender Abstimmung abgeschlossen. 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksver-
waltung, EDV)? 
Die Verträge werden zentral im Finanz- und Rechnungswesen mit Software-Unterstüt-
zung verwaltet und aufbewahrt. Eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen ist 
gegeben. 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und  
Controlling 
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Pro-
jekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? 
Der Eigenbetrieb erstellt in jedem Jahr einen Wirtschaftsplan für das darauffolgende Wirt-
schaftsjahr, der durch die Betriebskommission und letztlich durch die Stadtverordneten-
versammlung beschlossen wird. 
Das Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Ei-
genbetriebs. 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
Die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen erarbeitet im laufenden Wirtschaftsjahr die 
Ist-Zahlen für die Quartalsabschlüsse. Abweichungen zu den aus dem Wirtschaftsplan ab-
geleiteten Sollzahlen werden zusammen mit den betroffenen Profit-Center-

Anlage 5 
 
 
 4 
 
Verantwortlichen analysiert. Quartalsweise erstattet die Betriebsleitung Bericht an die  
Betriebskommission. Hierbei werden Planabweichungen regelmäßig in Form eines schrift-
lichen Berichts mit Soll-/Ist-Vergleich und einem Erläuterungstext zur Geschäftsentwick-
lung dargestellt. In diesem Bericht wird jeder einzelne Betriebszweig des EAD aufgeführt. 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
Die Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs werden nach den Grundsätzen kaufmännischer 
Buchführung aufgezeichnet. Das beim EAD bestehende Rechnungswesen entspricht der 
Unternehmensgröße und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs. Dem Eigen-
betrieb steht ein für eine wirtschaftliche Betriebsführung geeignetes Instrument zur Verfü-
gung (SAP). Abstimmungskontrollen innerhalb des Rechnungswesens werden in ausrei-
chendem Umfang durchgeführt. 
Der Eigenbetrieb verfügt außerdem über eine Kostenarten-, eine Kostenstellen- und eine 
Kostenträgerrechnung (Bereichsrechnung). Die Kostenrechnung entspricht der Größe und 
den Anforderungen des Unternehmens. 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liqui-
ditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
Die Stadt Darmstadt ist Inhaberin der Bankkonten. Zeichnungsberechtigt für den gesam-
ten Zahlungsverkehr sowie die Darlehensverwaltung sind Mitarbeiter der Finanzverwal-
tung der Stadt Darmstadt sowie ausgewählte Mitarbeiter des EAD. Die Darlehensverwal-
tung obliegt ausschließlich Mitarbeitern der Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt. Mitar-
beiter des EAD führen den Zahlungsverkehr bis zur Erstellung des Datenmediums durch. 
Ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen des EAD sind per 
Onlineabfrage berechtigt, sich über aktuelle Bestände der Finanzkonten zu informieren 
und in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse kurzfristig auf Liquiditätsschwankungen zu re-
agieren.  
Über die Anlage überschüssiger Liquidität entscheidet die Abteilung Finanz- und Rech-
nungswesen des EAD. Mit den Fälligkeitslisten der ein- und ausgehenden Zahlungen aus 
der Finanzbuchhaltung und dem Mittelbindungsprozess im investiven Bereich wird die  
Liquidität geplant.

Anlage 5 
 
 
 5 
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehal-
ten worden sind? 
Die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt übernimmt für den EAD das zentrale Cash-
Management. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der dafür be-
stehenden Regelungen. 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt wer-
den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forde-
rungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen. Der Eigen-
betrieb verfügt über ein Mahnwesen, das gewährleistet, dass Forderungen unter  
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zeitnah und effektiv verfolgt und eingezogen 
werden. Gewerbliche Rechnungen werden nach Ausschöpfung aller Mahnstufen an ein 
externes Inkassobüro abgegeben. 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? 
Das Controlling wird vom Sachgebiet 44 (internes Rechnungswesen) in der Abteilung Fi-
nanz- und Rechnungswesen/IT wahrgenommen. 
Es erstellt die Quartalsberichte mit dem Risikobericht und hat darüber Einblicke in alle Un-
ternehmensbereiche. 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche 
Beteiligung besteht? 
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine effektive Überwachung der Beteili-
gungsunternehmen. Gesellschafterversammlungen und teilweise Geschäftsführersitzun-
gen der Beteiligungen finden mit Teilnahme des Abteilungsleiters Finanz- und Rech-
nungswesen statt.

Anlage 5 
 
 
 6 
 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
a) Hat der Vorstand Maßnahmen ergriffen und nach Art und Umfang Frühwarnsignale 
definiert, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden 
können? 
Im Rahmen des Risikocontrollings wurden zwölf Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Eintritts-
wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe ermittelt und quantifiziert. Risikosteuerungsmaß-
nahmen und Risikokontrollstrategien sind für jedes Einzelrisiko festgelegt.  
Quartalsweise findet eine Risikoinventur durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen 
in Zusammenarbeit mit einzelnen Bereichsverantwortlichen statt, um bestandsgefähr-
dende oder anderweitige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse der Risikoinven-
turen werden in einem Risikobericht erfasst und im Rahmen der Führungs-Meetings be-
sprochen. Risikoberichte werden als Bestandteile der Quartalsberichte der Betriebskom-
mission im Rahmen der Sitzungen vorgelegt. 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Ha-
ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
Nach unserer Prüfung sind die eingeleiteten Maßnahmen grundsätzlich geeignet, die defi-
nierten Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im 
Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
Alle Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert.  
d) Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit 
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen 
abgestimmt und angepasst? 
Eine kontinuierliche und systematische Abstimmung und Anpassung an die aktuellen Ge-
schäftsprozesse und Funktionen erfolgt.

Anlage 5 
 
 
 7 
 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und  
Derivate 
Derartige Geschäfte werden vom EAD nicht durchgeführt. Daher entfällt die Beantwortung 
dieses Fragenkreises. 
Fragenkreis 6: Interne Revision  
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese 
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
Die Aufgaben der internen Revision werden vom Sachgebiet internes Rechnungswesen 
und den Abteilungsverantwortlichen wahrgenommen. Die Kassenprüfung wird vom Revi-
sionsamt der Stadt Darmstadt jährlich durchgeführt. Die Abwicklung der Bankgeschäfte 
erfolgt durch die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt.  
Prüfungsergebnisse und Maßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsvorgängen werden 
direkt an die Betriebsleitung berichtet.  
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision im Unternehmen? Besteht bei ihrer Tä-
tigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
Die interne Revision erfolgt durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen, welches di-
rekt der Betriebsleitung berichtet. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht auskunfts-
gemäß nicht.  
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Kon-
zernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un-
vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch 
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräven-
tion berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
Bis auf die Kassenprüfungen wurden im Berichtsjahr keine Prüfungen durchgeführt. 
d) Hat die interne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? 
Schwerpunkte wurden nicht abgestimmt.

Anlage 5 
 
 
 8 
 
e) Hat die interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt, und um welche handelt 
es sich? 
Bemerkenswerte Mängel wurden nicht aufgedeckt. 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter-
nen Revision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision die Umsetzung ihrer 
Empfehlungen? 
Wir verweisen hierzu auf Antwort 6 c). 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit  
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und 
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht 
eingeholt worden ist? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über-
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
Es wurden auskunftsgemäß keine Kredite an die Betriebsleitung gewährt. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge-
nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen 
des Überwachungsorgans übereinstimmen? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Anlage 5 
 
 
 9 
 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, im-
materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf 
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
Aufgrund unserer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2022 
durchgeführten stichprobenweisen Prüfung der Investitionen des Geschäftsjahres 2022 
stellten wir fest, dass diese - soweit erforderlich - auf Wirtschaftlichkeit und Risiken geprüft 
sowie mit den Finanzierungsmöglichkeiten abgestimmt wurden. 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preiser-
mittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Prei-
ses zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Be-
teiligungen)? 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden fortlaufend 
überwacht, Abweichungen werden untersucht.  
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben? Wenn ja, 
in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
Das Investitionsvolumen des genehmigten Wirtschaftsplans 2022 wurde nicht überschrit-
ten.  
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
Es liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge 
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.

Anlage 5 
 
 
 10 
 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen 
(z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein-
deutige Verstöße gegen Vergaberegelungen. 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan-
gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
Soweit wir dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen konnten, wurden Kon-
kurrenzangebote eingeholt.  
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
Die Betriebsleitung informiert die Betriebskommission gemäß § 21 EigBGes i.V.m der Be-
triebssatzung quartalsweise über die Entwicklung der Geschäfte. Daneben berichtet die 
Betriebsleitung in den Sitzungen der Betriebskommission mündlich.  
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des 
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
Die uns vorgelegten Vorlagen und Berichte zur wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs 
enthalten Angaben über den bisherigen Geschäftsverlauf, die Ergebnisse und Planfort-
schreibungen sowie detaillierte Erläuterungen hierzu. Sie vermitteln nach unserer Auffas-
sung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und die 
wichtigsten Unternehmensbereiche. 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeit-
nah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ord-
nungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen 
oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
Nach den uns vorliegenden Protokollen erfolgte grundsätzlich eine Unterrichtung über we-
sentliche Vorgänge. Wir haben keine Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß abgewi-
ckelte Geschäftsvorfälle im Rahmen unserer Prüfung festgestellt.

Anlage 5 
 
 
 11 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsführung dem Überwachungsorgan auf dessen 
besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften gab es keinen besonde-
ren Wunsch des Überwachungsorgans hinsichtlich der Berichterstattung.  
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir keine Anhaltspunkte für eine nicht aus-
reichende Berichterstattung festgestellt.  
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan 
erörtert? 
Eine D&O-Versicherung besteht bei dem Eigenbetrieb nicht. 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan of-
fen gelegt worden? 
Auskunftsgemäß wurden keine Interessenskonflikte gemeldet. 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nicht. 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder 
niedrige Bestände. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö-
gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
Es haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Abweichungen zwischen den Bilanz- 
und Verkehrswerten ergeben.

Anlage 5 
 
 
 12 
 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Inves-
titionsverpflichtungen finanziert werden? 
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs beträgt 21,8 % (Vorjahr: 25,9 %). Die eigenen 
Mittel und das langfristig verfügbare Fremdkapital von zusammen € 75,4 Mio (Vorjahr 
€ 62,3 Mio) decken das Anlagevermögen vollständig.  
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist als ausreichend anzusehen.  
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die 
damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet 
wurden? 
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Finanz- bzw. Fördermittel der öffentlichen Hand von 
insgesamt € 3.037.291,70 für den Fuhrpark erhalten. Anhaltspunkte, dass die mit den För-
derungen verbundenen wesentlichen Verpflichtungen und Auflagen nicht beachtet wur-
den, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung? 
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt 21,8 % (Vorjahr: 25,9 %). Es bestehen 
zum Bilanzstichtag keine Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung. 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Gewinn aus, der entsprechend dem Gewinn-
verwendungsvorschlag im Jahresabschluss verwendet werden soll. Dies ist mit der wirt-
schaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.

Anlage 5 
 
 
 13 
 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusam-
men? 
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt: 
  2022 2021 Verän-
derung 
  T€ T€ T€ 
Straßenreinigung/Winterdienst 72  -22 94 
Kanalbetrieb 36  73 -37 
Abfallbeseitigung (hoheitlich) 0  0 0 
Kompostierungsanlage -72  0 -72 
Schulbusbetrieb 21  385 -364 
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik -134 -46 -88 
BgA Abfall und Reinigung 177  287 -110 
Straßenunterhaltung 218  78 140 
Zentraler Gebäudedienst 532  868 -336 
Gemeinschaftsverpflegung -5  -79 74 
BgA Krematorium 195  154 41 
BgA Zoo Vivarium 1  -8 9 
Zentrale Services u. Grundstücke -109  0 -109 
  932 1.690 -758 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
Im Berichtsjahr wurde der Jahresgewinn erneut um die Erträge aus dem Verlustausgleich 
für das Vivarium (T€ 807; Vorjahr T€ 789) erhöht. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeu-
tig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben. 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
Der Eigenbetrieb ist nicht konzessionsabgabepflichtig.

Anlage 5 
 
 
 14 
 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
Im Betriebszweig Straßenreinigung/Winterdienst ist der Verlust von T€ 22 im Vorjahr auf 
einen Gewinn von T€ 72 gestiegen.  
Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik sind die Umsatzerlöse 
aus dem operativen Geschäft leicht gestiegen. Der Verlust in diesem Bereich hat sich von 
T€ 46 auf T€ 134 erhöht. Der kontinuierliche Ausbau im Bereich Mobilität führt zu mehr 
Umsatzerlösen in dem Bereich, bringt aber auch durch den Ausbau der Fahrzeugflotte  
einen Anstieg der Abschreibungen mit sich. Eine vollständige Kostenabdeckung wird  
weiter angestrebt.  
Im Bereich Gemeinschaftsverpflegung haben sich die Umsatzerlöse mehr als verdoppelt. 
Der Verlust konnte in diesem Bereich von T€ 79 auf T€ 5 verringert werden.  
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche 
Maßnahmen handelt es sich? 
Im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst wird an einer verbesserten Strategie zur Fahr-
zeugdisposition gearbeitet. 
Es wird weiter an einer verbesserten Auslastung im Bereich der Mobilität gearbeitet, um 
die Produktivität weiter zu erhöhen. Die Ausweitung des Dienstleistungsangebots an die 
Stadt (z.B. Eventmanagement) soll wieder aufgenommen werden.  
Fragenkreis 16: Jahresfehlbetrag und seine Ursachen 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 a). 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage 
des Unternehmens zu verbessern? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 b).

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2022 Betrag insges. Allg. Verwaltung
Straßenreinigung/
WD Kanalbetrieb Abfallentsorgung
     1. Umsatzerlöse -69.108.963,24 -50.818,10 -10.451.037,59 -5.586.593,16 -20.299.942,67
     2. Bestandsveränderungen -28.710,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3. andere akt. Eigenleistungen -128.344,76 0,00 0,00 0,00 0,00
     4. sonstige betriebliche Erträ -1.134.244,85 -658.819,07 -21.781,60 0,00 -119.004,83
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 5.559.791,87 300.222,52 133.154,83 41.210,17 258.375,72
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu 19.936.558,70 377.640,89 222.628,80 2.870.096,78 7.068.598,66
*    5. Materialaufwand 25.496.350,57 677.863,41 355.783,63 2.911.306,95 7.326.974,38
     6.a) Löhne und Gehälter 25.658.661,66 3.449.331,43 4.476.356,98 1.230.676,88 4.926.488,78
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 7.905.409,11 1.072.083,54 1.355.800,35 395.087,24 1.480.204,62
          davon für Altersversorgun 2.207.265,10 107.474,50 401.094,84 135.797,65 431.002,16
*    6. Personalaufwand 33.564.070,77 4.521.414,97 5.832.157,33 1.625.764,12 6.406.693,40
     7. Abschreibungen 5.551.244,33 943.604,01 985.614,44 190.690,66 1.193.137,75
     8. sonstige betriebl. Aufwendu 4.735.149,71 2.408.774,86 216.227,79 88.744,55 517.570,13
     9. Erträge aus Ausleihungen -4.336,70 0,00 0,00 0,00 -4.336,70
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er -79.445,50 -79.445,50 0,00 0,00 0,00
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 808.263,48 558.751,54 27.768,38 8.555,49 62.552,42
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts -328.966,19 8.321.326,12 -3.055.267,62 -761.531,39 -4.916.356,12
     15. außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
*    17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     18. Steuern v. Einkommen und E 140.797,07 0,00 0,00 0,00 0,00
     19. sonstige Steuern 62.773,53 0,00 0,00 0,00 0,00
     20. Erträge aus der Verlustübe -807.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml -932.395,59 8.321.326,12 -3.055.267,62 -761.531,39 -4.916.356,12
     22. Umlage der Allg. Verwaltun 0,00 -8.317.934,26 1.396.628,20 425.036,61 2.308.891,24
     23. Int. Leistungsverr. Werkst 0,00 379.092,57 1.843.012,95 292.984,97 1.621.600,42
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti 0,00 -273.305,13 -255.905,55 7.935,22 985.864,46
*    25. Summe interne Leistungsver 0,00 105.787,44 1.587.107,40 300.920,19 2.607.464,88
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um -932.395,59 109.179,30 -71.532,02 -35.574,59 0,00
1

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2022
Kompostierungsan
lage Schulbusbetrieb Werkstatt
BgA Abfall und 
Reinigung
Straßen-
unterhaltung
     1. Umsatzerlöse -138.650,30 -2.129.528,50 -976.630,29 -8.884.208,16 -1.982.382,99
     2. Bestandsveränderungen -28.710,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3. andere akt. Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 -97.960,51
     4. sonstige betriebliche Erträ -7.684,14 0,00 -1.301,07 -172.910,67 -39.852,74
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 307.638,86 4.134,86 2.763.311,04 83.393,66 119.646,24
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu 232.797,71 580.960,25 880.293,95 2.533.075,66 4.564,36
*    5. Materialaufwand 540.436,57 585.095,11 3.643.604,99 2.616.469,32 124.210,60
     6.a) Löhne und Gehälter 149.092,43 627.525,70 1.364.564,11 1.518.755,31 1.003.320,59
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 84.995,26 177.716,67 433.949,37 487.124,74 334.175,50
          davon für Altersversorgun 50.487,61 49.838,59 143.613,46 160.256,47 116.508,68
*    6. Personalaufwand 234.087,69 805.242,37 1.798.513,48 2.005.880,05 1.337.496,09
     7. Abschreibungen 212.126,67 152.522,94 603.155,63 679.640,73 99.422,51
     8. sonstige betriebl. Aufwendu 64.463,60 4.591,53 494.995,28 404.868,06 33.414,55
     9. Erträge aus Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 76.429,31 4.310,76 0,00 7.304,52 850,29
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 952.499,40 -577.765,79 5.562.338,02 -3.342.956,15 -524.802,20
     15. außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
*    17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     18. Steuern v. Einkommen und E 0,00 0,00 0,00 65.906,01 0,00
     19. sonstige Steuern 0,00 0,00 46.799,20 13.891,93 0,00
     20. Erträge aus der Verlustübe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 952.499,40 -577.765,79 5.609.137,22 -3.263.158,21 -524.802,20
     22. Umlage der Allg. Verwaltun 94.849,95 143.388,14 791.887,97 1.253.348,82 274.187,63
     23. Int. Leistungsverr. Werkst 113.244,29 455.512,33 -6.084.683,57 1.114.452,38 146.607,32
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti -1.090.070,22 -42.586,44 -182.163,18 718.343,09 -113.694,91
*    25. Summe interne Leistungsver -976.825,93 412.925,89 -6.266.846,75 1.832.795,47 32.912,41
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 70.523,42 -21.451,76 134.178,44 -177.013,92 -217.702,16
2

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2022 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2022 Gebäudereinigung BgA Krematorium BgA Zoo Vivarium
Gemeinschafts-
verpfllegung
     1. Umsatzerlöse -12.964.462,89 -1.725.618,93 -1.555.415,39 -2.363.674,27
     2. Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00
     3. andere akt. Eigenleistungen 0,00 0,00 -30.384,25 0,00
     4. sonstige betriebliche Erträ -746,07 -16,93 -112.122,37 -5,36
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 340.965,20 121.421,82 370.476,01 715.840,94
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu 4.441.273,32 505.478,59 211.272,32 7.877,41
*    5. Materialaufwand 4.782.238,52 626.900,41 581.748,33 723.718,35
     6.a) Löhne und Gehälter 4.653.857,59 240.187,52 946.793,59 1.071.710,75
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 1.415.691,55 93.404,50 265.636,42 309.539,35
          davon für Altersversorgun 407.940,35 44.341,96 66.460,26 92.448,57
*    6. Personalaufwand 6.069.549,14 333.592,02 1.212.430,01 1.381.250,10
     7. Abschreibungen 83.774,25 153.771,63 214.443,96 39.339,15
     8. sonstige betriebl. Aufwendu 267.769,37 53.221,46 128.012,73 52.495,80
     9. Erträge aus Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0,00 0,00 0,00 0,00
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 1.483,39 41.977,32 18.280,06 0,00
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts -1.760.394,29 -516.173,02 456.993,08 -166.876,23
     15. außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00
*    17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
     18. Steuern v. Einkommen und E 0,00 74.891,06 0,00 0,00
     19. sonstige Steuern 0,00 492,09 1.590,31 0,00
     20. Erträge aus der Verlustübe 0,00 0,00 -807.000,00 0,00
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml -1.760.394,29 -440.789,87 -348.416,61 -166.876,23
     22. Umlage der Allg. Verwaltun 1.166.906,06 202.804,30 197.623,13 62.382,21
     23. Int. Leistungsverr. Werkst 55.571,87 2.730,79 48.411,29 11.462,39
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti 5.481,01 40.407,05 101.848,04 97.846,56
*    25. Summe interne Leistungsver 61.052,88 43.137,84 150.259,33 109.308,95
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um-532.435,35 -194.847,73 -534,15 4.814,93
3

Allgemeine Auftragsbedingungen 
für 
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 
vom 1. Januar 2017  
1. Geltungsbereich 
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern 
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas­ 
send „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen , 
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti­ 
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart 
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt­ 
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart 
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf 
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten 
gegenüber. 
2. Umfang und Ausführung des Auftrags 
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm­ 
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs­ 
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im 
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh­ 
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis­ 
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, 
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. 
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -- außer bei betriebs­ 
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden 
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den 
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen 
hinzuweisen. 
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für 
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa­ 
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und 
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von 
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren 
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts­ 
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. 
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän­ 
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der 
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu­ 
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 
4. Sicherung der Unabhängigkeit 
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der 
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über­ 
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech­ 
nung zu übernehmen. 
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts­ 
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen , seiner Netzwerkunter­ 
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab­ 
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den 
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der 
Wirtschaftsprüfer zur außerorden tlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte 
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich . Sofern 
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich , wenn sie schriftlich bestätigt werden. 
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich. 
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers 
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits­ 
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in 
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts­ 
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim­ 
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter­ 
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen 
Anordnung verpflichtet. 
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die 
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge­ 
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig . 
7. Mängelbeseitigung 
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung 
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe­ 
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül­ 
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der 
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach­ 
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung , Unzumutbarkeit oder 
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber 
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. 
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber 
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, 
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf 
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und 
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und 
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt­ 
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die 
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene 
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen , die Äußerung auch Dritten 
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge­ 
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz 
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, 
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm 
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschwei gen zu 
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht 
entbindet. 
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen 
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz 
beachten. 
9.Haftung 
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe­ 
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf­ 
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 
Abs. 2 HGB. 
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschr änkung Anwendung findet 
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung 
des Wirtschafts prüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah­ 
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundhei t, 
sowie von Schäden , die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 
ProdHaft G begründen , bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha­ 
dens fall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. 
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf­ 
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. 
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer 
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver­ 
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchste ller insgesam t.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines 
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens 
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht­ 
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf 
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als 
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei­ 
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In 
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in 
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min­ 
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht­ 
prüfungen. 
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht 
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh­ 
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu 
machen, bleibt unberührt. 
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge 
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden . 
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein 
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage­ 
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift­ 
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten 
Wortlaut zulässig. 
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. 
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen 
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli­ 
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän­ 
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge­ 
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung 
steht. 
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei­ 
ten: 
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä­ 
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres­ 
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen 
und Nachweise 
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern 
c) Verhandlungen mit den Finanzbeh örden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b} genannten Erklärungen und Bescheiden 
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern 
e) Mitwirkung in Einspruchs - und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern. 
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. 
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau­ 
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die 
unter Abs. 3 Buchst. d} und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie­ 
ren. 
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera­ 
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, 
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform 
vereinbart werden. 
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper­ 
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie 
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben 
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für 
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenhei ten, z.B. auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, 
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi­ 
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, 
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um­ 
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanieru ng, Eintritt und 
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsver äußerung, Liquidation und 
dergleichen und 
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations­ 
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuer jahreserklärung als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung 
etwaiger besonderer buchmä ßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle 
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge­ 
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter­ 
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 
12. Elektronische Kommunikation 
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation 
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsan forderungen stellt, wie 
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftragge ber den Wirt­ 
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 
13. Vergütung 
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren - oder Honorarforderung 
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen ; die Umsatzsteuer wird zusätzlich 
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen­ 
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie­ 
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als 
Gesamtschuldner. 
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 
14. Streitschlichtungen 
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile­ 
gungsgesetzes teilzunehmen. 
15. Anzuwendendes Recht 
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An­ 
sprüche gilt nur deutsches Recht.

anlage 4

337 Zeichen

Punkt 6: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); 
Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung 
 (V-Nr. 2023/0333) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

4526 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 70 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0333 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
429 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);  
Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung  
 
Vorlage vom: 12.09.2023 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den 
Wirtschaftsprüfer mit einem Jahresgewinn in Höhe von 932.395,59 € (im BgA Gewerbliche 
Abfallentsorgung und Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach 
Steuern) festgestellt.  
 
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und das aufgelaufene Ergebnis des 
Betriebszweigs Kanalbetrieb, sowie die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs Zentrale 
Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanziert:

- 3 - 
 
a)    917.493,34 €    Vortrag auf neue Rechnung  
b)    617.893,52 €    Abführung an den Haushalt / de n Abwassergebührenhaushalt der Stadt  
c)  - 109.179,30 €    Entnahme aus der allgemeinen Rücklage  
 
 1.426.207,56 €  
 
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 
2022 werden offengelegt.  
 
Die Betriebsleitung wird für de n Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entlastet.  
 
Anlagen: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung  
Auszug aus dem Prüfbericht von Baker Tilly GmbH & Co. KG  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.10.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023: 
 
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 14. Juli 2023 den 
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem 
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe 
von 932.395,59 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA 
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivari um nach Steuern) festzustellen, sowie die 
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.  
 
917.493,34 € werden auf neue Rechnung vorgetragen. 617.893,52 € werden an den Haushalt 
bzw. den Abwassergebührenhaushalt der Stadt Darmstadt abgeführt. 109.179,30 € we rden 
aus der allgemeinen Rücklage entnommen.  
 
Der Ausgleich der Kostenüberdeckungen im Gebührenbereich des Betriebszweiges 
Abfallentsorgung sowie im Gebührenbereich des Betriebszweiges 
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine  
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Überdeckungen im 
Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die 
Zuführung zu den jeweiligen Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichti gen. 
 
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 14.07.2023 
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2022 sowie auf den 
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hin gewiesen. 
 
 
 
Darmstadt, 12.09.2023  
 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer  
 
Anlage: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung  
  Prüfbericht von Baker Tilly

anlage 1

1685 Zeichen

1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Vorlagen-Nr. 2023/0014

Vorlage für die Betriebskommission des EAD
zur Sitzung am 14. Juli 2023

Tagesordnungspunkt: 7

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);
Verwendung des Jahresergebnisses 2022 und Entlastung der Betriebsleitung

Vorlage vom 27.06.2023 zu beschließen:

Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung,
folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit
einem Jahresgewinn in Höhe von 932.395,59 € (im BgA Gewerbliche Abfallentsorgung und
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festgestellt.

2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und das aufgelaufene Ergebnis des
Betriebszweigs Kanalbetrieb, sowie die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs Zentrale
Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanziert:

a) 917.493,34€ Vortrag auf neue Rechnung
b) 617.893,52€ Abführung an den Haushalt / den Abwassergebührenhaushalt
der Stadt
c) -109.179,30€ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
26. 6€

3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr
2022 werden offengelegt.

4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022
entlastet.

Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 14. Juli 2023
Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig.

Darmstadt, 17.07.2023

Beratungsverlauf (3)

TOP 6
TOP 429
TOP 20

Orte (5)

  • Hilpertstraße
  • Eckhardwiesenstraße
  • Sensfelderweg
  • Schnampelweg
  • Mina-Rees-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0333
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.09.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00