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2016/0374

Obdachlosenunterbringung 'Übergangswohnheim für Frauen und Kinder'

Stadtverordnetenvorlage 31.08.2016

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2016/0374

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2016/0374

4564 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.08.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
x 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0374 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig x   
 
Produkt-Nr.: 122062 
Kostenstelle: 050-002-1010 Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  1220-62 Sachkonto: 6701000 
 
Betreff: Obdachlosenunterbringung "Übergangswohnheim für Frauen und Kinder"  
 
Vorlage vom: 31.08.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Beschlussvorschlag : 
1.Der Magistrat und die S tadtverordnetenversammlung beschließen die Umsetzung eines 
Angebotes zur Unterbringung für obdachlose Frauen mit Kindern im Rahmen des Hessischen 
Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG).  
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.  
3. Die Mittel f ür die Unterbringung Obdachloser sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 
bereits etatisiert.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten: x  Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.8.2016 
 
Aktuell leben 174 wohnungslose Menschen in Obdachloseneinrichtungen in Darmstadt, die 
von der Obdachlosenbehörde nach dem HSOG untergebracht sind. Die Einweisung durch die 
Obdachlosenbehörde  umfasst nebe n der Unterbringung auch ein niedrigschwelliges 
sozialpädagogisches Beratungsangebot, um insbesondere  im Rahmen der Prävention mit 
alltagsbezogenen Unterstützungsangeboten der aktuellen Wohnungslosigkeit  
entgegenzuwirken, sowie die Befähigung zur Selbsth ilfe aufzubauen beziehungsweise zu 
stabilisieren. Teilweise ist zur Verhinderung von Obdachlosigkeit eine Hotelunterbringung 
erforderlich. Um dies bei steigenden Zahlen zukünftig soweit als möglich vermeiden und 
gleichzeitig die notwendige Betreuung anbiet en zu können, ist eine Erweiterung des 
Angebotes erforderlich.  
 
Insbesondere  die Situation von Frauen in der Obdachlosigkeit erfordert aufgrund 
bestehender Abhängigkeitsverhältnisse, des erhöhten Armutsrisikos und multipler 
Problemlagen spezifische Unters tützungsmechanismen, um zielführend aus der 
Wohnungslosigkeit herauszufinden. Diese Erfahrungen sind das Ergebnis des bereits seit 
vielen Jahren bestehenden speziellen Angebotes für wohnungslose Frauen im 
Frauenübergangshaus in der Otto -Röhm-Straße. Dieses Angebot wurde zwischenzeitlich um 
10 vollstationäre Plätze im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer 
Schwierigkeiten (Kostenträger Landeswohlfahrtsverband Hessen) erweitert, um dem damit 
einhergehenden zusätzlichen Bedarf Rechnung zu tragen  und die intensivere Betreuung zu 
ermöglichen. 
 
Über das  HSOG werden vermehrt Frauen mit Kindern untergebracht. In den letzten drei 
Jahren  hat sich die Zahl von Müttern mit Kindern von durchschnittlich 15 Müttern im Jahr 
2014 auf 22 im Jahr 2015 und auf 13 im ersten Halbjahr 2016 erhöht. Die Unterbringung 
von wohnungslosen Frauen mit Kindern oder Hochschwangeren braucht spezielle 
Voraussetzungen, um gerade dort präventiv anzusetzen, wo die ersten unterstützenden 
Strukturen benötigt werden. Damit können ni cht zuletzt weitergehende kostenintensivere 
Maßnahmen verhindert oder minimiert werden.  
 
Eine koordinierte Unterstützung von wohnungslosen Frauen mit Kindern in einem dafür 
geeigneten geschützten Rahmen ermöglicht effiziente Zugänge zu den bestehenden 
Hilfesystemen auf den verschiedenen Ebenen und hilft den betroffenen Frauen in akuten 
Notsituationen gezielt und bedarfsorientiert.  
 
Die Notwendigkeit einer Einrichtung für wohnungslose Frauen mit Kindern ist aufgrund der 
Erfahrungen der letzten Jahre deutlic h geworden und wird im Rahmen von 10 Plätzen 
empfohlen. Die Finanzierung erfolgt durch die im Haushalt etatisierten Unterbringungskosten 
für Obdachlose.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Obdachlosenbehörde wird unter Beachtung der 
gesetzlichen Vorgaben  ein geeignetes Angebot umsetzen, um im Rahmen des 
sozialpolitischen präventiven Auftrages der Wohnungsnot gerade für den genannten 
Personenkreis entgegenzuwirken.

- 4 - 
 
 
 
Darmstadt, 31.08.2016 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
Andre´ Schellenberg   Barbara Akdeniz  
Stadtrat   Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 422
TOP 25
TOP 6
TOP 42

Orte (1)

  • Otto-Röhm-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0374
Typ
Stadtverordnetenvorlage
Datum
31.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00