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V/0682/2008

"Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster": Weiterführung des Modellprojekts

Vorlagen 14.08.2008

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11962 Zeichen

V/0682/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster":  
Weiterführung des Modellprojekts 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
10.09.2008 Ausländerbeirat Vorberatung 
16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
17.09.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
24.09.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Projekt „Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster“ wird bis 2012 
weitergeführt. 
2. Die erforderlichen kommunalen Finanzmittel werden in dem unter Ziffer III. dargestellten 
Umfang unter dem Vorbehalt bereitgestellt, dass die Bezuschussung des Projektes wie dort 
aufgeführt erfolgt.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag an die Franz Bröcker-Stiftung für eine weitere 
Förderung des Projektes zu stellen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Weiterführung des Projektes in den Jahren 2009 bis 
2012 – bei Bezuschussung des Projektes durch die Franz Bröcker-Stiftung – jährlich Aufwendun-
gen i.H.v. 25.500 € (2009) bzw. 31.000 € (ab 2010) für die Stadt Münster entstehen. 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0682/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Schwarte 
Ruf: 
492 53 03 
E-Mail: 
SchwarteDagmar@stadt-muenster  
Datum: 
14.08.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0682/2008 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste 2009 
2010 
2011 
2012 
53.220 
58.940 
59.160 
59.380 
 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
   
 
Insgesamt: 230.700  
 
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste 2009 
2010 
2011 
2012 
27.720 
27.940 
28.160 
28.380 
vorbehaltlich 
der Bewilligung 
durch die  
Franz Bröcker-
Stiftung 
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
   
 
Insgesamt: 112.200  
 
 
Begründung: 
 
Bisheriger Projektverlauf: 
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster bietet auf der gesetzlichen Grundlage des Gesetzes für 
den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) aus  dem Jahr 1998 aufsuchende Gesundheitshilfen 
für Menschen an, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes und aufgrund 
sozialer Umstände besonderer gesundheitlicher Fürsorge bedürfen. Im Rahmen dieser Arbeit wur-
de deutlich, dass die Weichen für eine lebenslange Gesundheit bereits in der Schwangerschaft 
bzw. im ersten Lebensjahr eines Kindes gestell t werden müssen. Viele Schwangere in Münster 
sind aber ohne eine intensive Unterstützung nicht in der Lage, eine optimale gesundheitliche Ver-
sorgung und Lebensweise für sich und ihr Kind zu schaffen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. 
Frauen mit Migrationsvorgeschichte fehlen oft die Kenntnisse über das deutsche Gesundheitswe-
sen, gleichzeitig erschweren mangelnde Sprachkenntnisse den Zugang zu Hilfsangeboten. Auch 
deutschen Familien fehlt aber häufig das Wissen um Gesundheitsvorsorgen und Hilfsangebote.  
 
Die Folgen sind gravierend: Durch fehlende Vorsorgen werden Erkrankungen zu spät erkannt. 
Säuglinge werden zu früh geboren, Kinder erkranken durch Fehlernährung. Zahnschäden und Ü-
bergewicht finden sich in diesen Familien überproportional. Hierfür finden sich in den Daten des 
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes beeindruckende Zahlen für die einzelnen Stadtteile von 
Münster. Folgen dieser Fehlentwicklung im Kindesalter können in späteren Lebensjahren dann 
chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Herz-Kreislauferkrankungen sein. 
 
Deshalb wurde im Jahr 2004 das Modellproje kt der Familienhebamme am Gesundheitsamt ins 
Leben gerufen. Eine Hebamme mit eigener Migrationsvorgeschichte und fundierten Sprachkennt-

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V/0682/2008 
nissen wurde als Honorarkraft gewonnen. Sie übernimmt die Betreuung der Frauen möglichst 
schon in der Schwangerschaft und nach der Entbindung  maximal bis zum ersten Geburtstag des 
Kindes. Die Versorgung der Frauen umfasst dabei die medizinischen Bedarfe, die direkt mit den 
Krankenkassen abgerechnet werden. Darüber hinaus werden die Frauen aber über den durch die 
gesetzlichen Krankenkassen gesetzten Zeitraum hinaus weiterhin medizinisch und vor allem auch 
sozialmedizinisch betreut.  
 
Themen wie  Vorsorgeuntersuchungen für die ganze Familie, Familienplanung, Unterstützungs-
möglichkeiten für Familien, gesunde Ernährung, Pflege und Förderung von Kindern werden immer 
wieder aufgegriffen und so allmählich in den Familienalltag integriert. Aber auch schwierige The-
men wie Gewalt in der Ehe, Drogenprobleme und Trennungen in der Partnerschaft können im ge-
schützten Raum sensibel angegangen werden. So profitieren nicht nur die Mutter und der Säug-
ling, sondern die gesamte Familie von der Hilfe. 
 
Diese intensive individuelle Unterstützung über Monate ist keine Pflichtaufgabe des Gesundheits-
amtes und kann auch nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. So konnte das Projekt 
ab 2006 nur durch die Förderung der Franz Bröcker-Stiftung über drei Jahre weitergeführt und 
ausgebaut werden.  
 
Während  der vergangenen drei Jahre wurden kontinuierlich mehr Frauen in das Projekt aufge-
nommen. 2007 konnten wie geplant 90 Frauen erreicht werden. Da eine Hebamme diese Arbeit 
alleine nicht mehr leisten kann, wurde eine weitere Hebamme für die Hausbesuche gewonnen, die 
ebenfalls eine Zusatzausbildung zur  Familienhebamme durchlaufen hat. Für Urlaubszeiten stehen 
weitere Hebammen zur Verfügung. Die Anbindung der Hebammen erfolgt an die Fachstelle Sozi-
almedizinische Beratung und Hilfen des Gesundheitsamtes. Hier werden mit der Fachstellenleiterin 
(Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) regelmäßig alle Fälle individuell besprochen, 
Bedarfe festgelegt und weitere gesundheitliche Hilfen innerhalb des Gesundheitsamtes, aber auch 
Schnittstellen zu anderen Institutionen, gesucht und vermittelt. 
 
Zu Beginn des Projektes erfolgte die Vermittlung der zu betreuenden Frauen über die Sozialarbei-
terinnen in den Übergangswohnheimen, wo zunächst der Arbeitsschwerpunkt der Familienhe-
bamme gesetzt wurde. Schnell wurde dann aber deutlich, dass nicht nur die Frauen mit Migrati-
onsvorgeschichte einen hohen Bedarf an Hebammenbetreuung hatten, sondern dass auch in den 
Stadtteilen viele Familien dringenden Förderbedarf zeigten. So nahm die Anzahl der  Fälle, die 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien an die Familienhebamme vermittelt wurden, ständig 
zu. Die Hinzuziehung der Familienhebammen zur sozialpädagogischen Familienhilfe ermöglicht 
eine umfassendere Hilfe für die Mutter und das Kind und hat in manchen Fällen die drohende He-
rausnahme des Kindes aus der Familie verhindern können. Bei diesen Einzelfällen findet sich häu-
fig eine komplexe Problematik wie Drogenprobleme der Mutter, psychische Erkrankungen, häusli-
che Gewalt u.a..  
 
Da Hebammen in allen Kulturen ein hohes Ansehen genießen, ist das Vertrauen der betreuten 
Frauen meistens sehr groß. So gelingt es dann auch verhältnismäßig leicht, bei Bedarf weitere 
Hilfsinstitutionen, wie das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien oder andere Dienste hinzuzu-
ziehen. Dabei kann nicht genug betont werden, dass die Akzeptanz für gesundheitliche Hilfe auch 
bei denen zu finden ist, die anderen Hilfen bzw. Institutionen ablehnend gegenüberstehen. Des-
halb ist die Anbindung an das Gesundheitsamt hier besonders sinnvoll. 
Der Betreuungszeitraum wird individuell festgelegt. Alle Frauen werden erst dann aus der Betreu-
ung „entlassen“, wenn sie sicher und eigenverantwortlich die Versorgung des Kindes bewältigen 
können. Dabei wird frühzeitig versucht, die Mütter in Krabbelgruppen in ihrer Umgebung, Sprach-
kursen oder Beratungsbüros in den Gemeinden anzubinden, um eine soziale Vernetzung  zu för-
dern.

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V/0682/2008 
Ausblick und Finanzierung: 
 
Die Kooperation zwischen dem Gesundheitsam t und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en in diesem Arbeitsfeld wurde – wie oben bereits erwähnt – in den vergangenen Jahren kontinu-
ierlich intensiviert. Die Familienhebammen wer den vom Kommunalen Sozialdienst immer häufiger 
in Anspruch genommen. Für die Zukunft gehen beide Ämter von insgesamt ca. 140 Betreuungsfäl-
len/Jahr aus. 
 
Insgesamt kann das Modellprojekt Familienhebamme sicher als Erfolg bezeichnet werden. Es trägt 
dazu bei, Müttern und Kindern einen guten Start in ein gesundes Leben zu ermöglichen und Fami-
lien zu stärken. Gerade in Zeiten von täglich zunehmenden Pressemeldungen über Kindesmiss-
handlungen und Verwahrlosung bietet dieses Projekt die Chance, Fällen wie diesen aktiv vorzu-
beugen. Die Kooperation von Gesundheitshilfe und Jugendhilfe wird dabei von Experten als we-
sentlich beschrieben. 
 
Wie bereits oben erläutert, gehören die geschilderten Hilfen im Rahmen der Hebammentätigkeit 
nicht zu den Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes nach dem ÖGDG (Gesetz für den öffentlichen 
Gesundheitsdienst), so dass das Gesundheitsamt das Projekt nicht allein finanzieren kann. Auch 
andere städtische Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. In den vergangenen drei Jahren konn-
te die Finanzierung nur durch die zusätzliche Unterstützung  der Franz Bröcker-Stiftung und durch 
die Bezuschussung aus Bundesmitteln im Rahmen des Projektes „Gesund aufwachsen in ...“  ge-
währleistet werden. 
 
Ab Dezember 2009 wird sich im Zuge des Auslaufens der Projektes „Gesund aufwachsen in …“ 
ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben. Hintergrund dafür ist, dass der Einsatz der Famili-
enhebamme im Stadtteil Berg Fidel (und 2009 auch in Hiltrup) bislang im Rahmen des Projekts 
„Gesund aufwachsen in …“ erfolgt und auch aus den dafür verfügbaren Projektmitteln (Zuschuss 
des Bundes) im Umfang von 6.000 € / Jahr finanziert wird.  
Wenn „Gesund aufwachsen in …“ und die damit verbundene Bezuschussung durch Bundesmittel 
planmäßig zum 30.11.2009 ausläuft, entfällt entsprechend die bisherige Finanzierungsgrundlage 
für die Einsätze der Familienhebamme in Berg Fidel / Hiltrup. Da zum heutigen Zeitpunkt nicht 
davon ausgegangen werden kann, dass eine adäquate Anschlussfinanzierung (z.B. durch den 
Bund) gefunden wird, ist es zur frühzeitigen Gewährleistung der kontinuierlichen Fortsetzung des 
Familienhebammeneinsatzes erforderlich, ab Dezember 2009 die städtischen Mittel um 6.000 € / 
Jahr zu erhöhen. 
 
Wenn das Projekt fortgeführt werden soll und man von ca. 140 betreuten Frauen/Jahr ausgeht, 
entstehen damit folgende Aufwendungen: 
 
Art Betrag 
 
Honorar- und  
Geschäftsaufwendungen 
 
 
2009: 42.420 € 
2010 - 2012:  jährlich 47.920 € 
 
Aufwendungen für die Verlänge-
rung der befristeten Stunden-
aufstockung der Stadtärztin um 
4,75 Stunden /Woche 
 
 
2009: 10.800 €  
2010: 11.020 € 
2011: 11.240 € 
2012: 11.460 € 
  
 
Summe 
 
2009: 53.220 €  
2010: 58.940 € 
2011: 59.160 € 
2012: 59.380 €

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V/0682/2008 
 
 
 
Die Finanzierung dieses Betrages ist wie folgt vorgesehen: 
 
Art Betrag 
 
Fortsetzung incl. Aufstockung 
des bislang nur bis 2008 verfüg-
baren städtischen Eigenanteils 
i.H.v. ca. 20.000 € auf  
 
 
2009: 25.500 € 
2010 – 2012 jährlich 31.000 €  
  
 
 
Fortsetzung incl. Aufstockung 
der Bezuschussung durch die 
Franz Bröcker-Stiftung von bis-
her 11.440 € auf 
 
 
2009: 27.720 €    
2010: 27.940 € 
2011: 28.160 € 
2012: 28.380 € 
 
 
Summe 
 
2009: 53.220 €  
2010: 58.940 € 
2011: 59.160 € 
2012: 59.380 € 
 
 
 
 
Der Antrag an die Franz Bröcker-Stiftung wird derzeit vorbereitet. Vorgespräche mit der Stiftung 
haben bereits stattgefunden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (7)

09.09.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2008 Sitzung
TOP 2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0682/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37