V/0682/2008
"Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster": Weiterführung des Modellprojekts
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Beschlussvorlage
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V/0682/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft "Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster": Weiterführung des Modellprojekts Beratungsfolge 09.09.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 10.09.2008 Ausländerbeirat Vorberatung 16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 17.09.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 24.09.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Projekt „Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster“ wird bis 2012 weitergeführt. 2. Die erforderlichen kommunalen Finanzmittel werden in dem unter Ziffer III. dargestellten Umfang unter dem Vorbehalt bereitgestellt, dass die Bezuschussung des Projektes wie dort aufgeführt erfolgt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag an die Franz Bröcker-Stiftung für eine weitere Förderung des Projektes zu stellen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Weiterführung des Projektes in den Jahren 2009 bis 2012 – bei Bezuschussung des Projektes durch die Franz Bröcker-Stiftung – jährlich Aufwendun- gen i.H.v. 25.500 € (2009) bzw. 31.000 € (ab 2010) für die Stadt Münster entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0682/2008 Auskunft erteilt: Frau Dr. Schwarte Ruf: 492 53 03 E-Mail: SchwarteDagmar@stadt-muenster Datum: 14.08.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0682/2008 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste 2009 2010 2011 2012 53.220 58.940 59.160 59.380 Teilergebnisplan (Zeile) 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen Insgesamt: 230.700 Erträge Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste 2009 2010 2011 2012 27.720 27.940 28.160 28.380 vorbehaltlich der Bewilligung durch die Franz Bröcker- Stiftung Teilergebnisplan (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Insgesamt: 112.200 Begründung: Bisheriger Projektverlauf: Das Gesundheitsamt der Stadt Münster bietet auf der gesetzlichen Grundlage des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) aus dem Jahr 1998 aufsuchende Gesundheitshilfen für Menschen an, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes und aufgrund sozialer Umstände besonderer gesundheitlicher Fürsorge bedürfen. Im Rahmen dieser Arbeit wur- de deutlich, dass die Weichen für eine lebenslange Gesundheit bereits in der Schwangerschaft bzw. im ersten Lebensjahr eines Kindes gestell t werden müssen. Viele Schwangere in Münster sind aber ohne eine intensive Unterstützung nicht in der Lage, eine optimale gesundheitliche Ver- sorgung und Lebensweise für sich und ihr Kind zu schaffen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Frauen mit Migrationsvorgeschichte fehlen oft die Kenntnisse über das deutsche Gesundheitswe- sen, gleichzeitig erschweren mangelnde Sprachkenntnisse den Zugang zu Hilfsangeboten. Auch deutschen Familien fehlt aber häufig das Wissen um Gesundheitsvorsorgen und Hilfsangebote. Die Folgen sind gravierend: Durch fehlende Vorsorgen werden Erkrankungen zu spät erkannt. Säuglinge werden zu früh geboren, Kinder erkranken durch Fehlernährung. Zahnschäden und Ü- bergewicht finden sich in diesen Familien überproportional. Hierfür finden sich in den Daten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes beeindruckende Zahlen für die einzelnen Stadtteile von Münster. Folgen dieser Fehlentwicklung im Kindesalter können in späteren Lebensjahren dann chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Herz-Kreislauferkrankungen sein. Deshalb wurde im Jahr 2004 das Modellproje kt der Familienhebamme am Gesundheitsamt ins Leben gerufen. Eine Hebamme mit eigener Migrationsvorgeschichte und fundierten Sprachkennt- - 3 - V/0682/2008 nissen wurde als Honorarkraft gewonnen. Sie übernimmt die Betreuung der Frauen möglichst schon in der Schwangerschaft und nach der Entbindung maximal bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Die Versorgung der Frauen umfasst dabei die medizinischen Bedarfe, die direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Darüber hinaus werden die Frauen aber über den durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzten Zeitraum hinaus weiterhin medizinisch und vor allem auch sozialmedizinisch betreut. Themen wie Vorsorgeuntersuchungen für die ganze Familie, Familienplanung, Unterstützungs- möglichkeiten für Familien, gesunde Ernährung, Pflege und Förderung von Kindern werden immer wieder aufgegriffen und so allmählich in den Familienalltag integriert. Aber auch schwierige The- men wie Gewalt in der Ehe, Drogenprobleme und Trennungen in der Partnerschaft können im ge- schützten Raum sensibel angegangen werden. So profitieren nicht nur die Mutter und der Säug- ling, sondern die gesamte Familie von der Hilfe. Diese intensive individuelle Unterstützung über Monate ist keine Pflichtaufgabe des Gesundheits- amtes und kann auch nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. So konnte das Projekt ab 2006 nur durch die Förderung der Franz Bröcker-Stiftung über drei Jahre weitergeführt und ausgebaut werden. Während der vergangenen drei Jahre wurden kontinuierlich mehr Frauen in das Projekt aufge- nommen. 2007 konnten wie geplant 90 Frauen erreicht werden. Da eine Hebamme diese Arbeit alleine nicht mehr leisten kann, wurde eine weitere Hebamme für die Hausbesuche gewonnen, die ebenfalls eine Zusatzausbildung zur Familienhebamme durchlaufen hat. Für Urlaubszeiten stehen weitere Hebammen zur Verfügung. Die Anbindung der Hebammen erfolgt an die Fachstelle Sozi- almedizinische Beratung und Hilfen des Gesundheitsamtes. Hier werden mit der Fachstellenleiterin (Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) regelmäßig alle Fälle individuell besprochen, Bedarfe festgelegt und weitere gesundheitliche Hilfen innerhalb des Gesundheitsamtes, aber auch Schnittstellen zu anderen Institutionen, gesucht und vermittelt. Zu Beginn des Projektes erfolgte die Vermittlung der zu betreuenden Frauen über die Sozialarbei- terinnen in den Übergangswohnheimen, wo zunächst der Arbeitsschwerpunkt der Familienhe- bamme gesetzt wurde. Schnell wurde dann aber deutlich, dass nicht nur die Frauen mit Migrati- onsvorgeschichte einen hohen Bedarf an Hebammenbetreuung hatten, sondern dass auch in den Stadtteilen viele Familien dringenden Förderbedarf zeigten. So nahm die Anzahl der Fälle, die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien an die Familienhebamme vermittelt wurden, ständig zu. Die Hinzuziehung der Familienhebammen zur sozialpädagogischen Familienhilfe ermöglicht eine umfassendere Hilfe für die Mutter und das Kind und hat in manchen Fällen die drohende He- rausnahme des Kindes aus der Familie verhindern können. Bei diesen Einzelfällen findet sich häu- fig eine komplexe Problematik wie Drogenprobleme der Mutter, psychische Erkrankungen, häusli- che Gewalt u.a.. Da Hebammen in allen Kulturen ein hohes Ansehen genießen, ist das Vertrauen der betreuten Frauen meistens sehr groß. So gelingt es dann auch verhältnismäßig leicht, bei Bedarf weitere Hilfsinstitutionen, wie das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien oder andere Dienste hinzuzu- ziehen. Dabei kann nicht genug betont werden, dass die Akzeptanz für gesundheitliche Hilfe auch bei denen zu finden ist, die anderen Hilfen bzw. Institutionen ablehnend gegenüberstehen. Des- halb ist die Anbindung an das Gesundheitsamt hier besonders sinnvoll. Der Betreuungszeitraum wird individuell festgelegt. Alle Frauen werden erst dann aus der Betreu- ung „entlassen“, wenn sie sicher und eigenverantwortlich die Versorgung des Kindes bewältigen können. Dabei wird frühzeitig versucht, die Mütter in Krabbelgruppen in ihrer Umgebung, Sprach- kursen oder Beratungsbüros in den Gemeinden anzubinden, um eine soziale Vernetzung zu för- dern. - 4 - V/0682/2008 Ausblick und Finanzierung: Die Kooperation zwischen dem Gesundheitsam t und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Famili- en in diesem Arbeitsfeld wurde – wie oben bereits erwähnt – in den vergangenen Jahren kontinu- ierlich intensiviert. Die Familienhebammen wer den vom Kommunalen Sozialdienst immer häufiger in Anspruch genommen. Für die Zukunft gehen beide Ämter von insgesamt ca. 140 Betreuungsfäl- len/Jahr aus. Insgesamt kann das Modellprojekt Familienhebamme sicher als Erfolg bezeichnet werden. Es trägt dazu bei, Müttern und Kindern einen guten Start in ein gesundes Leben zu ermöglichen und Fami- lien zu stärken. Gerade in Zeiten von täglich zunehmenden Pressemeldungen über Kindesmiss- handlungen und Verwahrlosung bietet dieses Projekt die Chance, Fällen wie diesen aktiv vorzu- beugen. Die Kooperation von Gesundheitshilfe und Jugendhilfe wird dabei von Experten als we- sentlich beschrieben. Wie bereits oben erläutert, gehören die geschilderten Hilfen im Rahmen der Hebammentätigkeit nicht zu den Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes nach dem ÖGDG (Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst), so dass das Gesundheitsamt das Projekt nicht allein finanzieren kann. Auch andere städtische Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. In den vergangenen drei Jahren konn- te die Finanzierung nur durch die zusätzliche Unterstützung der Franz Bröcker-Stiftung und durch die Bezuschussung aus Bundesmitteln im Rahmen des Projektes „Gesund aufwachsen in ...“ ge- währleistet werden. Ab Dezember 2009 wird sich im Zuge des Auslaufens der Projektes „Gesund aufwachsen in …“ ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben. Hintergrund dafür ist, dass der Einsatz der Famili- enhebamme im Stadtteil Berg Fidel (und 2009 auch in Hiltrup) bislang im Rahmen des Projekts „Gesund aufwachsen in …“ erfolgt und auch aus den dafür verfügbaren Projektmitteln (Zuschuss des Bundes) im Umfang von 6.000 € / Jahr finanziert wird. Wenn „Gesund aufwachsen in …“ und die damit verbundene Bezuschussung durch Bundesmittel planmäßig zum 30.11.2009 ausläuft, entfällt entsprechend die bisherige Finanzierungsgrundlage für die Einsätze der Familienhebamme in Berg Fidel / Hiltrup. Da zum heutigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine adäquate Anschlussfinanzierung (z.B. durch den Bund) gefunden wird, ist es zur frühzeitigen Gewährleistung der kontinuierlichen Fortsetzung des Familienhebammeneinsatzes erforderlich, ab Dezember 2009 die städtischen Mittel um 6.000 € / Jahr zu erhöhen. Wenn das Projekt fortgeführt werden soll und man von ca. 140 betreuten Frauen/Jahr ausgeht, entstehen damit folgende Aufwendungen: Art Betrag Honorar- und Geschäftsaufwendungen 2009: 42.420 € 2010 - 2012: jährlich 47.920 € Aufwendungen für die Verlänge- rung der befristeten Stunden- aufstockung der Stadtärztin um 4,75 Stunden /Woche 2009: 10.800 € 2010: 11.020 € 2011: 11.240 € 2012: 11.460 € Summe 2009: 53.220 € 2010: 58.940 € 2011: 59.160 € 2012: 59.380 € - 5 - V/0682/2008 Die Finanzierung dieses Betrages ist wie folgt vorgesehen: Art Betrag Fortsetzung incl. Aufstockung des bislang nur bis 2008 verfüg- baren städtischen Eigenanteils i.H.v. ca. 20.000 € auf 2009: 25.500 € 2010 – 2012 jährlich 31.000 € Fortsetzung incl. Aufstockung der Bezuschussung durch die Franz Bröcker-Stiftung von bis- her 11.440 € auf 2009: 27.720 € 2010: 27.940 € 2011: 28.160 € 2012: 28.380 € Summe 2009: 53.220 € 2010: 58.940 € 2011: 59.160 € 2012: 59.380 € Der Antrag an die Franz Bröcker-Stiftung wird derzeit vorbereitet. Vorgespräche mit der Stiftung haben bereits stattgefunden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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- Vorlagen-Nr.
- V/0682/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37