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V/0421/2023

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2022; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023

Vorlagen 27.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 19.09.2023, TOP 7.11

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1- Jahresabschluss und Lagebericht 2022

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Ansehen

Anlage A

2004 Zeichen

Anlage A zur V/0421/2023 
Kurzüberblick 
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft (§ 12 Ziff. 2) sind die Feststel-
lung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. der Ausgleich des Bilanz-
verlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der 
Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zur Ermächtigung der 
Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale 
Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegen-
schaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig.  
 
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1 T€ indirekt 
über die KonvOY GmbH beteiligt.  
 
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der Bau-
landentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadt-
entwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen 
sowie verwandten Geschäften. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zustimmung zum mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 
2022 und damit im Zusammenhang stehender Entscheidungsvorschläge sowie Zustimmung zur 
Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH als Abschlussprüferin für 
das Geschäftsjahr 2023. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Gesellschaft getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A: 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

6154 Zeichen

V/0421/2023 
V/0421/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2022; Bestellung des 
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale 
Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
a) der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Prüfbericht der  BDO Con-
cunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen  (BDO Concunia) zum Jahresab-
schluss 2022 wird zur Kenntnis genommen, 
 
b) der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes 
zum 31.12.2022 wird gebilligt – Einwendungen werden nicht erhoben, 
 
c) der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt,  
 
d) der Jahresüberschuss in Höhe von 24.283 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, 
 
e) die Geschäftsführung wird mit der Veröffentlichung des Jahresabschlussberichts 2022 beauf-
tragt,  
 
f) die Geschäftsführung der NRW.URBAN KE wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet, 
 
g) die BDO Concunia wird als Abschlussprüfer für das Jahr 2023 bestellt, 
 
h) die Geschäftsführung wird beauftragt, die BDO Concunia auch mit der Prüfung nach § 53 Abs. 
Nr.1 HGrG und mit der Darstellung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG unter Beachtung der Anla-
ge zu Nr. 2 VV zu § 68 LHO und des Prüfungsstandards IDW PS 720 und der Prüfung des 
PCGK-Berichts 2023 sowie mit der Unterrichtung im Sinne von Tz 6.2.2 und Tz 6.2.3 PCGK 
NRW zu beauftragen. Weiterhin soll dieser Auftrag um folgende Punkte erweitert werden: 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
28.07.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gericke 
Telefon: 492-2014 
GerickeH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0421/2023 
Aufbereitung und Erläuterung der wichtigen Positionen aus der Bilanz und der GuV in einem 
eigenen Teil für das Überwachungsorgan sowie die Ergebnisse der Prüfungsschwerpunkte. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist mit 1  T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1  T€ indirekt 
über die KonvOY GmbH beteiligt. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der 
NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. a) bis h)) beschließt die Gesellschafterversamm lung u.a. über die 
Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. den Ausgleich des 
Bilanzverlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung 
der Geschäftsführung.  
 
 
Die Gesellschaft hat als  Treuhänderin mit diversen kommunalen Auftraggebern als Treugeber Ent-
wicklungsverträge über die Entwicklung von Baugebieten abgeschlossen (dabei Ermächtigungs- und 
Vollrechtstreuhandverhältnisse). 
 
Geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht  
Die Bilanzstruktur blieb im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert, die Bilanzsumme 
erhöhte sich jedoch um 19.412 T€ auf 31.631 T€. Dies war in erster Linie bedingt durch eine Zunah-
me des Volumens aus Treuhandtransaktionen. Somit stiegen die Sonstigen Verbindlichkeiten gegen-
über dem Vorjahr um 17.822 T€ auf 28.398 T€ an. Dies war primär auf die Mittelinanspruchnahme bei 
der NRW Bank zurückzuführen, der auf der Aktivseite weitgehend Erstattungsansprüche gegen die 
kommunalen Gesellschafter als Treugeber gegenüberstanden. 
Im Rahmen der Treuhandverhältnisse hat die NRW.URBAN KE Umsatzerlöse aus der Projektent-
wicklung in Höhe von 4.023 T€ (Vorjahr: 3.526 T€) erzielt. Gemäß den abgeschlossenen Treuhand-
verträgen erhält die NRW.URBAN KE die ihr entstehenden A ufwendungen von den jeweiligen Pro-
jektpartnern ersetzt. Die Aufwendungen der NRW.URBAN KE betreffen insbesondere die Aufwen-
dungen für Geschäf tsbesorgung durch die NRW.URBAN Service GmbH. Das Geschäftsjahr 202 2 
schließt die NRW.URBAN KE mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 24.283,34 € ab (Überschuss 
im Vorjahr: 6.745,00 €). Unter Berücksichtigung des Bilanzgewinns a us dem Vorjahr in Höhe von 
6.670,66 € und einer Einstellung in die Gewinnrücklage von 2.428,33 € (gem. § 18 Abs. 1 des Gesell-
schaftsvertrages 10 % des Jahresüberschusses) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 28.525,67 €. 
 
Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2022 (Anlage 1) zu entnehmen. 
 
Bestellung der Prüfungsgesellschaft  
Die BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen, wurde erstmalig mit der Prü-
fung des Jahresabschlusses 2020 der NRW.URBAN KE beauftragt. Seinerzeit ist die Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft als bester Bieter im Rahmen einer Ausschreibung für die Geschäftsjahre 2020 -24 
hervorgegangen. Eine erneute Beauftragung mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 202 3 ist, auch 
unter Berücksichtigung des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und Rah-
menrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster), der einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spä-
testens nach fünf Jahren vorsieht, möglich.

- 3 - 
V/0421/2023 
 
Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN KE erfolgte bereits im Juni 
2023. Seitens der Stadt Münster war die  Zustimmung zu den o.g. Beschlusspunkten unter den Vor-
behalt der Zustimmung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft ge-
stellt worden. 
 
 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlu sses durch die BDO Concunia haben sich aus Sicht des Beteili-
gungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen bzw. zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. 
Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver-
sehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein 
hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.URBAN KE 
zum Bilanzstichtag. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2022

Anlage 1- Jahresabschluss und Lagebericht 2022

2225 Zeichen

Anlage I 1.
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A K T I V A
31.12.2022 31.12.2021
€ €
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 112.092,07 110.060,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.084.695,98 1.156.748,19
2. Forderungen gegen Gesellschafter 28.375.962,24 10.573.450,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 23.257,08 0,00
30.483.915,30 11.730.198,19
III. Guthaben bei Kreditinstituten 1.034.896,75 378.288,41
31.630.904,12 12.218.546,93
31.630.904,12 12.218.546,93
P A S S I V A
31.12.2022 31.12.2021
€ €
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Gewinnrücklagen
Satzungsmäßige Rücklagen 3.169,51 741,18
III. Bilanzgewinn 28.525,67 6.670,66
331.695,18 307.411,84
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 12.673,00 3.211,00
2. Sonstige Rückstellungen 10.950,00 10.300,00
23.623,00 13.511,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 114.461,48 99.809,63
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 319.917,13 33.108,82
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 2.443.645,09 1.191.755,64
4. Sonstige Verbindlichkeiten 28.397.562,24 10.572.950,00
31.275.585,94 11.897.624,09
31.630.904,12 12.218.546,93
Anlage 1 zur Vorlage V/0421/2023

Anlage I 2. 
  NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf 
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 
2022 2021 
€ €
1. Umsatzerlöse 4.022.851,07 3.525.934,01 
2. Erhöhung/Verminderung des 
Bestands an unfertigen Leistungen 2.031,74 -24.210,88 
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.440,77 66,43 
4. Materialaufwand 
Aufwendungen für bezogene 
Leistungen 3.926.065,55 3.429.395,81 
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 0,00 100,66 
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 68.961,69 62.488,12 
7. Sonstige Zinsen und ähnliche 
Erträge 60.035,16 19.879,56 
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 60.035,16 19.879,56 
9. Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 11.013,00 3.059,97 
10. Ergebnis nach Steuern = 
Jahresüberschuss 24.283,34 6.745,00 
11. Gewinnvortrag 6.670,66 600,16 
12. Einstellungen in Gewinnrücklagen -2.428,33 -674,50 
13. Bilanzgewinn 28.525,67 6.670,66

Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0421/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2023
Erstellt
13.07.2023 15:14