V/0421/2023
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2022; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023
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Anlage A
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Anlage A zur V/0421/2023 Kurzüberblick Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft (§ 12 Ziff. 2) sind die Feststel- lung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. der Ausgleich des Bilanz- verlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegen- schaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Die Stadt Münster ist mit 1 T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1 T€ indirekt über die KonvOY GmbH beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein- westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der Bau- landentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadt- entwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung zum mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2022 und damit im Zusammenhang stehender Entscheidungsvorschläge sowie Zustimmung zur Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2023. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Gesellschaft getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A: Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0421/2023 V/0421/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2022; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023 Beratungsfolge 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: a) der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Prüfbericht der BDO Con- cunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen (BDO Concunia) zum Jahresab- schluss 2022 wird zur Kenntnis genommen, b) der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes zum 31.12.2022 wird gebilligt – Einwendungen werden nicht erhoben, c) der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt, d) der Jahresüberschuss in Höhe von 24.283 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, e) die Geschäftsführung wird mit der Veröffentlichung des Jahresabschlussberichts 2022 beauf- tragt, f) die Geschäftsführung der NRW.URBAN KE wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet, g) die BDO Concunia wird als Abschlussprüfer für das Jahr 2023 bestellt, h) die Geschäftsführung wird beauftragt, die BDO Concunia auch mit der Prüfung nach § 53 Abs. Nr.1 HGrG und mit der Darstellung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG unter Beachtung der Anla- ge zu Nr. 2 VV zu § 68 LHO und des Prüfungsstandards IDW PS 720 und der Prüfung des PCGK-Berichts 2023 sowie mit der Unterrichtung im Sinne von Tz 6.2.2 und Tz 6.2.3 PCGK NRW zu beauftragen. Weiterhin soll dieser Auftrag um folgende Punkte erweitert werden: Amt für Finanzen und Beteiligungen 28.07.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gericke Telefon: 492-2014 GerickeH@stadt- muenster.de - 2 - V/0421/2023 Aufbereitung und Erläuterung der wichtigen Positionen aus der Bilanz und der GuV in einem eigenen Teil für das Überwachungsorgan sowie die Ergebnisse der Prüfungsschwerpunkte. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Die Stadt Münster ist mit 1 T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1 T€ indirekt über die KonvOY GmbH beteiligt. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. a) bis h)) beschließt die Gesellschafterversamm lung u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. den Ausgleich des Bilanzverlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat als Treuhänderin mit diversen kommunalen Auftraggebern als Treugeber Ent- wicklungsverträge über die Entwicklung von Baugebieten abgeschlossen (dabei Ermächtigungs- und Vollrechtstreuhandverhältnisse). Geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht Die Bilanzstruktur blieb im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert, die Bilanzsumme erhöhte sich jedoch um 19.412 T€ auf 31.631 T€. Dies war in erster Linie bedingt durch eine Zunah- me des Volumens aus Treuhandtransaktionen. Somit stiegen die Sonstigen Verbindlichkeiten gegen- über dem Vorjahr um 17.822 T€ auf 28.398 T€ an. Dies war primär auf die Mittelinanspruchnahme bei der NRW Bank zurückzuführen, der auf der Aktivseite weitgehend Erstattungsansprüche gegen die kommunalen Gesellschafter als Treugeber gegenüberstanden. Im Rahmen der Treuhandverhältnisse hat die NRW.URBAN KE Umsatzerlöse aus der Projektent- wicklung in Höhe von 4.023 T€ (Vorjahr: 3.526 T€) erzielt. Gemäß den abgeschlossenen Treuhand- verträgen erhält die NRW.URBAN KE die ihr entstehenden A ufwendungen von den jeweiligen Pro- jektpartnern ersetzt. Die Aufwendungen der NRW.URBAN KE betreffen insbesondere die Aufwen- dungen für Geschäf tsbesorgung durch die NRW.URBAN Service GmbH. Das Geschäftsjahr 202 2 schließt die NRW.URBAN KE mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 24.283,34 € ab (Überschuss im Vorjahr: 6.745,00 €). Unter Berücksichtigung des Bilanzgewinns a us dem Vorjahr in Höhe von 6.670,66 € und einer Einstellung in die Gewinnrücklage von 2.428,33 € (gem. § 18 Abs. 1 des Gesell- schaftsvertrages 10 % des Jahresüberschusses) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 28.525,67 €. Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2022 (Anlage 1) zu entnehmen. Bestellung der Prüfungsgesellschaft Die BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen, wurde erstmalig mit der Prü- fung des Jahresabschlusses 2020 der NRW.URBAN KE beauftragt. Seinerzeit ist die Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft als bester Bieter im Rahmen einer Ausschreibung für die Geschäftsjahre 2020 -24 hervorgegangen. Eine erneute Beauftragung mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 202 3 ist, auch unter Berücksichtigung des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und Rah- menrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster), der einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spä- testens nach fünf Jahren vorsieht, möglich. - 3 - V/0421/2023 Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN KE erfolgte bereits im Juni 2023. Seitens der Stadt Münster war die Zustimmung zu den o.g. Beschlusspunkten unter den Vor- behalt der Zustimmung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft ge- stellt worden. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlu sses durch die BDO Concunia haben sich aus Sicht des Beteili- gungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen bzw. zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver- sehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.URBAN KE zum Bilanzstichtag. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2022
Anlage 1- Jahresabschluss und Lagebericht 2022
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Anlage I 1. NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf Bilanz zum 31. Dezember 2022 A K T I V A 31.12.2022 31.12.2021 € € A. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte Unfertige Leistungen 112.092,07 110.060,33 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.084.695,98 1.156.748,19 2. Forderungen gegen Gesellschafter 28.375.962,24 10.573.450,00 3. Sonstige Vermögensgegenstände 23.257,08 0,00 30.483.915,30 11.730.198,19 III. Guthaben bei Kreditinstituten 1.034.896,75 378.288,41 31.630.904,12 12.218.546,93 31.630.904,12 12.218.546,93 P A S S I V A 31.12.2022 31.12.2021 € € A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00 II. Gewinnrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 3.169,51 741,18 III. Bilanzgewinn 28.525,67 6.670,66 331.695,18 307.411,84 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellungen 12.673,00 3.211,00 2. Sonstige Rückstellungen 10.950,00 10.300,00 23.623,00 13.511,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 114.461,48 99.809,63 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 319.917,13 33.108,82 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.443.645,09 1.191.755,64 4. Sonstige Verbindlichkeiten 28.397.562,24 10.572.950,00 31.275.585,94 11.897.624,09 31.630.904,12 12.218.546,93 Anlage 1 zur Vorlage V/0421/2023 Anlage I 2. NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 2022 2021 € € 1. Umsatzerlöse 4.022.851,07 3.525.934,01 2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 2.031,74 -24.210,88 3. Sonstige betriebliche Erträge 5.440,77 66,43 4. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.926.065,55 3.429.395,81 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 0,00 100,66 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 68.961,69 62.488,12 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 60.035,16 19.879,56 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 60.035,16 19.879,56 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.013,00 3.059,97 10. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 24.283,34 6.745,00 11. Gewinnvortrag 6.670,66 600,16 12. Einstellungen in Gewinnrücklagen -2.428,33 -674,50 13. Bilanzgewinn 28.525,67 6.670,66
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0421/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2023
- Erstellt
- 13.07.2023 15:14