Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Klosterstraße/Clarenbachstraße
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1620/2019 vom 25.11.2019
Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Antrag der SPD-Fraktion
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SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 24.11.2019 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Klosterstraße/Clarenbachstraße Die Verwaltung wird beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, die die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Klosterstraße/Clarenbachstraße verbessern. Dazu gehören insbesondere Geschwindigkeitskontrollen zur Einhaltung der in der Klosterstraße geltenden Tempo -30-Regelung sowie die Errichtung von Verkehrsschildern (Kreuzungsschild) oder alternativer Maßnahmen, um die Einha ltung der Vorfahrtsreg el an der Kreuzung besser zu gewährleisten. Begründung: Die Klosterstraße ist zwischen Aachener Straße und Friedrich -Schmidt-Straße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden ausgewiesen. Wegen der baulichen Gegebenheiten halten sic h nach Berichten von Anwohnern insbesondere von der Oskar -Jäger-Straße kommende und nach Querung der Aachener Straße in die Klosterstraße einfahrende Autofahrer oftmals nicht an die dort bestehende Tempo -30-Regelung. Auch die Rechts -vor-Links-Regelung an d er Kreuzung Klosterstraße/Clarenbachstraße wird demnach oft nicht beachtet. Dies führt zu häufigen gefährlichen Situationen und "Vollbremsmanövern". Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle sind deshalb geboten. Friedhelm Hilgers Holger Fiedler Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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09.12.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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