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JR24/0001/2016

Änderung der Satzung, der Satzung für die Wahl, der pädagogischen Begleitung, der Transparenz und der Arbeitsweise des Jugendrates

Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO 07.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.11.2016, TOP 9.1

Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. IR24-0001-2016

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Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. IR24-0001-2016

4350 Zeichen

Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. JR24/0001/2016 
Jugendrat der Stadt Münster         Münster, 03.11. 2016 
Hafenstraße 30 
48127 Münster      
 
 
 
An den  
Rat der Stadt Münster 
48127 Münster 
 
 
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
-Änderung der Satzung, der Satzung für die Wahl, der pädagogischen Begleitung, der Transparenz 
und der Arbeitsweise des Jugendrates –  
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, 
der Jugendrat der Stadt Münster hat sich in seiner Ideenwerkstatt am 30.06.2016 lange mit seinen 
Wünschen und Anregungen hinsichtlich seiner zukünftigen Arbeit beschäftigt und richtet sich mit 
folgenden Anregungen hinsichtlich der Satzung, der Wahlordnung, der personellen Besetzung, der 
Transparenz und der Arbeitsweise des Jugendrates an den Rat der Stadt Münster. 
Wir bitten Sie, die Anregungen an den Rat weiterzuleiten und hoffen, dass diesen nach Prüfung 
entsprochen wird. 
 
 
Satzungsänderungen (Satzung und Satzung für die Wahl) 
 
1.  Sitzungen:  
Es soll eine prozentuale Beschlussfähigkeit von 30 Prozent geschaffen werden. 
 
2.  Vorstand:  
Gleichberechtigter Vorstand aus drei Personen mit einem rotierenden System nach einem Jahr 
(Wechsel). 
 
3.  Amtszeit: 
Eine Amtszeit von drei Jahren ist aufgrund der langen „Eingewöhnungszeit“ hinsichtlich der Arbeit 
produktiver. Nach einem Jahr sind die Jugendratsmitglieder mit den Strukturen und Abläufen 
vertraut und selbstsicherer im Auftreten (analog zum Düsseldorfer Jugendrat).

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4.  Mitglieder: 
30 Mitglieder*innen sind Maximum und sollen auch weiterhin auf die sechs Bezirke aufgeteilt 
werden. Jedoch sollen leere Plätze auch aus anderen Bezirken aufgefüllt werden können, falls im 
fehlenden Bezirk keine Kandidat*innen mehr auf der Warteliste stehen. 
 
5.  Ausscheiden: 
Das Mandat erfordert ein gewisses Engagement der Mitglieder. Die Mitglieder des Jugendrates sind 
verpflichtet, nach Möglichkeit an den Sitzungen teilzunehmen, pünktlich zu erscheinen und ihnen bis 
zum Schluss beizuwohnen. Unentschuldigtes Fehlen führt bei wiederholtem Male zum Ausschluss 
(analog zum Düsseldorfer Jugendrat). 
 
6.  Arbeitsweise: 
Der Jugendrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). 
 
7.  Bezirksvertretungen: 
Alle Jugendratsmitglieder sollen einmal die Chance bekommen die BV’s als 
Jugendratsvertreter*innen kennen zu lernen. Ebenfalls ein rotierendes System nach einem Jahr 
(Wechsel) einführen. 
 
Patenschaften für die Jugendratsmitglieder sollen durch die BV Ausschussvertreter*innen 
übernommen werden. 
 
Wunsch nach regelmäßigen Treffen mit den jeweiligen Bezirksbürgermeister*innen und ein 
Kennenlerntreffen zu Amtsbeginn. 
 
8.  BV, Sportausschuss, Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Rat: 
Ziel als beratendes Mitglied vertreten zu sein und somit auch ein Rederecht innezuhaben (analog 
zum Düsseldorfer Jugendrat). 
Patenschaften für die Jugendratsmitglieder sollen durch die BV Ausschussvertreter*innen 
übernommen werden. 
 
9.  Jugendratswahl: 
Die Jugendratswahl muss unbedingt von den Schulen unterstützt werden. Lehrer*innen müssen im 
Unterricht über den Jugendrat und die Möglichkeit der jugendgerechten, kommunalen 
Partizipationsmöglichkeit informiert werden.

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Das Amt für Schule und Weiterbildung muss zwingend in die Vorbereitung für eine erfolgreiche 
Durchführung der Jugendratswahl, da die Schulen definitiv als Wahlorte bestehen bleiben müssen. 
 
Die Wahlleitung soll beim Oberbürgermeister liegen (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). 
 
Die Federführung der Jugendratswahl muss analog zu allen anderen Wahlen in der Kommune beim 
Amt für Bürger- und Ratsservice liegen. 
 
Weitere Punkte 
 
10.  Pädagogische Begleitung 
Die pädagogische Begleitung ist für eine gelingende Arbeit des Jugendrates unabdingbar. Der 
aktuelle Stundenumfang von 19,5 Stunden wird der aktuellen Arbeit nicht gerecht. Für eine 
produktive und effektive Arbeit unsererseits ist eine Stundenaufstockung auf 30 Stunden von Nöten. 
 
11.  Sitzungsgelder 
Ein soll ein Sitzungsgeld für die Arbeit des Jugendrates ausgezahlt werden (analog zum Düsseldorfer 
Jugendrat). 
 
12.  Transparenz 
Die Termine, Tagesordnungen und Niederschriften der Jugendratssitzungen sollen im 
Ratsinformationssystem veröffentlicht werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

16.11.2016 Rat
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenstraße 30

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Details

Aktenzeichen
JR24/0001/2016
Typ
Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
Datum
07.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37