JR24/0001/2016
Änderung der Satzung, der Satzung für die Wahl, der pädagogischen Begleitung, der Transparenz und der Arbeitsweise des Jugendrates
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Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. IR24-0001-2016
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Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. JR24/0001/2016 Jugendrat der Stadt Münster Münster, 03.11. 2016 Hafenstraße 30 48127 Münster An den Rat der Stadt Münster 48127 Münster Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Änderung der Satzung, der Satzung für die Wahl, der pädagogischen Begleitung, der Transparenz und der Arbeitsweise des Jugendrates – Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, der Jugendrat der Stadt Münster hat sich in seiner Ideenwerkstatt am 30.06.2016 lange mit seinen Wünschen und Anregungen hinsichtlich seiner zukünftigen Arbeit beschäftigt und richtet sich mit folgenden Anregungen hinsichtlich der Satzung, der Wahlordnung, der personellen Besetzung, der Transparenz und der Arbeitsweise des Jugendrates an den Rat der Stadt Münster. Wir bitten Sie, die Anregungen an den Rat weiterzuleiten und hoffen, dass diesen nach Prüfung entsprochen wird. Satzungsänderungen (Satzung und Satzung für die Wahl) 1. Sitzungen: Es soll eine prozentuale Beschlussfähigkeit von 30 Prozent geschaffen werden. 2. Vorstand: Gleichberechtigter Vorstand aus drei Personen mit einem rotierenden System nach einem Jahr (Wechsel). 3. Amtszeit: Eine Amtszeit von drei Jahren ist aufgrund der langen „Eingewöhnungszeit“ hinsichtlich der Arbeit produktiver. Nach einem Jahr sind die Jugendratsmitglieder mit den Strukturen und Abläufen vertraut und selbstsicherer im Auftreten (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). 2 4. Mitglieder: 30 Mitglieder*innen sind Maximum und sollen auch weiterhin auf die sechs Bezirke aufgeteilt werden. Jedoch sollen leere Plätze auch aus anderen Bezirken aufgefüllt werden können, falls im fehlenden Bezirk keine Kandidat*innen mehr auf der Warteliste stehen. 5. Ausscheiden: Das Mandat erfordert ein gewisses Engagement der Mitglieder. Die Mitglieder des Jugendrates sind verpflichtet, nach Möglichkeit an den Sitzungen teilzunehmen, pünktlich zu erscheinen und ihnen bis zum Schluss beizuwohnen. Unentschuldigtes Fehlen führt bei wiederholtem Male zum Ausschluss (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). 6. Arbeitsweise: Der Jugendrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). 7. Bezirksvertretungen: Alle Jugendratsmitglieder sollen einmal die Chance bekommen die BV’s als Jugendratsvertreter*innen kennen zu lernen. Ebenfalls ein rotierendes System nach einem Jahr (Wechsel) einführen. Patenschaften für die Jugendratsmitglieder sollen durch die BV Ausschussvertreter*innen übernommen werden. Wunsch nach regelmäßigen Treffen mit den jeweiligen Bezirksbürgermeister*innen und ein Kennenlerntreffen zu Amtsbeginn. 8. BV, Sportausschuss, Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Rat: Ziel als beratendes Mitglied vertreten zu sein und somit auch ein Rederecht innezuhaben (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). Patenschaften für die Jugendratsmitglieder sollen durch die BV Ausschussvertreter*innen übernommen werden. 9. Jugendratswahl: Die Jugendratswahl muss unbedingt von den Schulen unterstützt werden. Lehrer*innen müssen im Unterricht über den Jugendrat und die Möglichkeit der jugendgerechten, kommunalen Partizipationsmöglichkeit informiert werden. 3 Das Amt für Schule und Weiterbildung muss zwingend in die Vorbereitung für eine erfolgreiche Durchführung der Jugendratswahl, da die Schulen definitiv als Wahlorte bestehen bleiben müssen. Die Wahlleitung soll beim Oberbürgermeister liegen (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). Die Federführung der Jugendratswahl muss analog zu allen anderen Wahlen in der Kommune beim Amt für Bürger- und Ratsservice liegen. Weitere Punkte 10. Pädagogische Begleitung Die pädagogische Begleitung ist für eine gelingende Arbeit des Jugendrates unabdingbar. Der aktuelle Stundenumfang von 19,5 Stunden wird der aktuellen Arbeit nicht gerecht. Für eine produktive und effektive Arbeit unsererseits ist eine Stundenaufstockung auf 30 Stunden von Nöten. 11. Sitzungsgelder Ein soll ein Sitzungsgeld für die Arbeit des Jugendrates ausgezahlt werden (analog zum Düsseldorfer Jugendrat). 12. Transparenz Die Termine, Tagesordnungen und Niederschriften der Jugendratssitzungen sollen im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hafenstraße 30
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Details
- Aktenzeichen
- JR24/0001/2016
- Typ
- Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
- Datum
- 07.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37