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V/0479/2016

Stand und Perspektiven der Unterbringung von Flüchtlingen in Münster Ende Mai 2016

Vorlagen 31.05.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 14.09.2016, TOP 7

Berichtsvorlage

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Anlage - Potenzial zur Freisetzung von Kapazitäten

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Berichtsvorlage

59027 Zeichen

V/0479/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stand und Perspektiven der Unterbringung von Flüchtlingen in Münster Ende Mai 2016 
 
Beratungsfolge  
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Bericht
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  Bericht 
 und E-Government  
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
29.06.2016 Rat Bericht 
31.08.2016 Integrationsrat Bericht 
 
Bericht: 
 
1 Anlass des Berichts 
 
Seit Mitte Februar 2016 werden der Stadt Münster - bis auf Einzelfälle - keine Flüchtlinge mehr 
zugewiesen, weil das Land NRW seitdem neu ankommende Flüchtlinge einigen Großstädten 
zuweist, die ihren Aufnahmequoten in der Vergangenheit bei weitem nicht erfüllten (vgl. Ziff. 2). 
Aus Sicht der Verwaltung ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen und die Gremien über 
die Einschätzung der Entwicklungen und der anstehenden Aufgaben zu informieren. Wegen der 
Komplexität der mit dem Zuzug Zuflucht suchender Menschen verbundenen Aufgabenstellungen 
konzentriert sich dieser Bericht auf die 
 Einschätzung der weiteren Entwicklungen, 
 die Überlegungen zur weiteren Disposition der Unterbringungskapazitäten und 
 einige Informationen zu den Bereichen, die mit der Thematik besonders eng  
zusammenhängen. 
 
2 Einschätzung der Entwicklungen 
 
Eine Prognose dazu, wie viele Flüchtlinge in den nächsten Monaten und Jahren nach Münster 
kommen werden, ist nicht möglich. 
 
Die Verwaltung wird daher bei den weiteren Planungen wie bisher unterschiedliche Szenarien 
zugrunde legen, um künftige Handlungsbedarfe abschätzen zu können. Wenn auch keine Prog-
nose möglich ist, wird dabei das Ziel verfolgt, wahrscheinliche Annahmen zu formulieren, um 
zumindest eine Annäherung an die Entwicklungen zu versuchen und zu einer verwaltungsweit 
einheitlichen Planung notwendiger Schritte und Infrastrukturmaßnahmen zu kommen. 
 
Anfang des Jahres 2016 wurde unter dem Eindruck der eskalierenden Flüchtlingsentwicklung im 
letzten Quartal 2015 noch ein Szenario von ca. 5.600 neuen Flüchtlingen im Jahr 2016 und 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0479/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.06.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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ca. 3.000 neuen Flüchtlingen im Jahr 2017 als realistisch angenommen. Die bis heute erreichten 
Zuweisungszahlen - ca. 550 Zuweisungen bis Ende Mai - lassen aber inzwischen erwarten, dass 
diese Zahlen im laufenden Jahr nicht mehr erreicht werden. 
 
Noch im Januar 2016 gab es eine hohe Anzahl an Zuzügen; mit 418 Menschen lag die Zahl um 
154,9 % (Januar 2015: 164) über dem Vorjahresmonat. Mit der Blockade der Balkanroute nahm 
der Umfang der bundesweit registrierten neuen Flüchtlinge aber sehr deutlich ab (vgl. Ziff. 2.2.1). 
 
Ab der zweiten Februarwoche trat dann eine Zuweisungspause ein. Das Land NRW weist seit-
dem neu ankommende Flüchtlinge den Kommunen zu, die ihren Aufnahmeverpflichtungen bis-
lang zum Teil bei weitem nicht nachkamen. Einige Großstädte haben in den letzten Jahren offen-
bar Wege gefunden, ihre Zuweisungsquote in erheblichem Umfang zu unterschreiten, ohne dass 
dies korrigiert oder aber sanktioniert wurde. Dies wird nun nachgeholt. Die Verwaltung geht im 
Moment davon aus, dass diese Praxis auch noch für den Monat Juni fortgesetzt wird, bevor 
Münster über die zurzeit laufenden Einzelzuweisungen hinaus wieder in größerem Umfang 
Flüchtlinge zugewiesen werden. 
 
2.1 Szenario 1 
 
Nach relativ hohen Zahlen in den ersten zwei Jahresmonaten kommen seit Mitte März 2016 wö-
chentlich ca. 1.250 Asylsuchende nach Nordrhein-Westfalen. Neben den zugewiesenen Asylsu-
chenden aufgrund der Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels sind hierbei auch die Men-
schen erfasst, die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar erreicht haben sowie 
Folgeantragsteller. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-
Westfalen stellt die Zuzüge aktuell wie folgt dar: 
 
 
 
Unter Berücksichtigung des Zuweisungsschlüssels für die Stadt Münster (ca. 1,644) würde dies 
einer Zuweisung von wöchentlich gut 20, im Laufe eines Jahres von ca. 1.100 Asylsuchenden 
entsprechen. Würde angenommen, diese Entwicklung träte ab Juli 2016 konkret für Münster ein 
(erstes Szenario), hätte die Stadt unter Berücksichtigung der bereits aufgenommenen Menschen 
im laufenden Jahr insgesamt lediglich gut 1.100 neue Flüchtlinge aufzunehmen.

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Würde sich diese Entwicklung stabilisieren, wären vergleichbare Zuzugszahlen auch für die 
Folgejahre zu erwarten. Zur Orientierung: Sie lägen damit ca. 10 % über den Zuweisungszahlen 
für das Jahr 2014. 
 
2.2 Szenario 2 
 
2.2.1 Einflussfaktoren 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass ab Mitte des Jahres ein erneuter Anstieg der Flüchtlings-
zahlen nicht unwahrscheinlich ist, obwohl die Zahl der in Westeuropa ankommenden Flüchtlinge 
mit der Blockade der Balkanroute ganz deutlich gesunken ist. Aus folgenden Gründen: 
 Es kann als wahrscheinlich angenommen werden, dass Flüchtende neue Routen finden bzw. 
bestehende alternative Routen stärker nutzen, auch wenn sie mit weitaus größeren Risiken 
und wohl auch Kosten verbunden sind. 
 Gerade die Erwartung, dass das Mittelmeer mit dem beginnenden Sommer ruhiger und eine 
Überfahrt damit weniger gefährlich ist, wird vermutlich dazu führen, dass mehr Menschen 
diesen Weg wählen. Medienberichte bestätigen, dass beispielsweise die italienische Küsten-
wache oder auch die im Seegebiet arbeitende Bundeswehr in den letzten Tagen und Wochen 
eine deutlich steigende Zahl von Flüchtlingsbooten feststellten. 
 Nach verschiedenen Schätzungen befinden sich offenbar hunderttausende Menschen in 
Ägypten und vor allem Libyen, um eine Überfahrt nach Europa zu organisieren. 
 Millionen Flüchtlinge leben in der Türkei, aber auch in Pakistan, Libanon, Iran, Äthiopien, Jor-
danien und Kenia. Allein die Türkei hat etwa zwei Millionen syrische Flüchtlinge aufgenom-
men. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt die Frustration, wenn (Schul-) Bildungsange-
bote, gesundheitliche Versorgung sowie Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten unzureichend 
sind oder sogar fehlen, was zunehmend zu einer Orientierung in Richtung Europa mit seinen 
wirtschaftlichen Perspektiven führen kann. 
 Die Europäische Union (EU) setzt mit der Türkei den vereinbarten "Eins-zu-Eins-
Mechanismus" um. Griechenland schickt Flüchtlinge zurück in die Türkei. Im Gegenzug 
nimmt die EU auf legalem Weg Syrer direkt aus der Türkei auf. Zwar ist es das Ziel, dass 
Schleuser merken, dass sich der Weg nach Griechenland nicht mehr lohnt und diese Flucht-
bewegung abebbt. Dennoch ist hier mit Zuzugspotenzial zu rechnen, insbesondere wenn die 
EU über den „Eins-zu-Eins-Mechanismus“ hinausgehend weitere Schutzsuchende aus der 
Türkei aufnimmt. Nach wie vor kann wohl auch nicht ausgeschlossen werden, dass das EU-
Türkei-Abkommen scheitert und der Flüchtlingszustrom aus der Türkei wieder auflebt. 
 Ehe- bzw. Lebenspartnern sowie minderjährigen Kindern von Asylberechtigten können zur 
Herstellung beziehungsweise Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft Aufenthaltstitel in 
Deutschland erteilt werden (Familiennachzug). Wenngleich es bei der Bewilligung der Nach-
zugs-Visa an den einschlägigen deutschen Vertretungen erhebliche Wartezeiten gibt, ist 
durch den Familiennachzug mit Effekten für die Zuzugszahlen zu rechnen. 
 
2.2.2 Auswirkungen der Ankunftszentren und eines neuen Integrationsgesetzes 
 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Asylverfahren durch. Asylanträge 
werden in einem der Ankunftszentren des Bundesamtes gestellt, die jeweils einer Erstaufnahme-
einrichtung des Landes zugeordnet sind. 
 
Derzeit sind deutschlandweit hundertausende Flüchtlinge registriert, die noch keine Gelegenheit 
hatten, einen Asylantrag zu stellen. Darüber hinaus sind sehr viele Asylanträge noch nicht bear-
beitet. Das BAMF unternimmt große Anstrengungen, um diesen Antragsstau abzuarbeiten, ins-
besondere werden dort in erheblichem Umfang neue Personalstellen geschaffen.

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Hinzu kommen Bemühungen, um die Abläufe des Asylverfahrens zu beschleunigen. Dazu wer-
den die Asylsuchenden vor ihrer Antragstellung in unterschiedliche Gruppen eingeteilt. Anträge 
von Menschen mit sehr guter Bleibeperspektive sowie von jenen aus sicheren Herkunftsländern 
mit eher geringen Bleibechancen sollen danach in so genannten Ankunftszentren innerhalb von 
48 Stunden abschließend entschieden werden. Die Prüfung komplexer Fälle oder der Dublin-
Fälle (Feststellung des für einen Asylantrag zuständigen Staates) werden an die Außenstellen 
des Bundesamtes weiterverwiesen. 
 
Ende Mai 2016 leben in Münster ca. 2.300 Menschen in den städtischen Flüchtlingseinrichtun-
gen, die lediglich eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) haben, also 
noch keine Gelegenheit bekommen haben, ihren Asylantrag zu stellen. 
 
Das Land baut derzeit in der ehemaligen York-Kaserne am Albersloher Weg die Notunterkunft zu 
einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung um. Ihr werden ein Ankunftszentrum sowie eine Au-
ßenstelle des BAMF zugeordnet. Das Ankunftszentrum hat seine dafür umgebauten Räume in-
zwischen bezogen und nimmt seine Arbeit bereits auf, die Außenstelle soll voraussichtlich im 
Verlauf des Juni 2016 folgen. 
 
Ziel ist es, diese Einrichtungen zu nutzen, um auch die Verfahren der in Münster lebenden Asyl-
suchenden zu beschleunigen. Ob und in welchem Maß dies gelingen wird, ist aber derzeit noch 
völlig offen. Inzwischen hat die Bezirksregierung Arnsberg die Verfahren wieder mehr an sich 
gezogen und wird wohl die zentralen Verteilungen in diesen Prozessen übernehmen. Die Verwal-
tung hat die dazu erforderlichen Informationen über die Menschen, die ihren Asylantrag noch 
nicht gestellt haben, bereits über die Ausländerbehörde an die Bezirksregierung Arnsberg ge-
meldet. 
 
Wenngleich der Zeitpunkt also noch nicht absehbar ist, zu dem die zügige Beseitigung des An-
tragsstaus auch für die in Münster lebenden Flüchtlinge beginnt, ist dennoch zu erwarten, dass 
es in naher Zukunft zu zahlreichen Anerkennungen für Asylsuchende kommt, die in Münster un-
tergebracht sind. Für sie wird damit die Verpflichtung enden, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu 
wohnen. 
 
Die Verwaltung erwartet durch diese beschleunigten Prozesse keine wesentlichen Auswirkungen 
auf den Unterbringungsbedarf von Menschen, die als Asylsuchende Münster zugewiesen wur-
den. Aus folgenden Gründen: 
 Der Wohnungsmarkt in Münster lässt es nicht zu, dass Flüchtlinge bzw. anerkannte Asylbe-
rechtigte schnell an Wohnraum gelangen, im Gegenteil. Die tägliche Arbeit in der Betreuung 
der Menschen zeigt, wie schwierig und langwierig die Prozesse bis zur Vermittlung in private 
Wohnungen sind. Dies gilt auch und vor allem, weil die Menschen in aller Regel nach ihrer 
Anerkennung weiterhin auf soziale Transferleistungen angewiesen bleiben. 
 Einerseits ist die Unterbringung in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen sinnvoll, da die 
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die ersten Schritte der Integration und eine kulturelle 
Orientierung begleiten können. Flüchtlinge, die aus anderen Ländern nach Münster migrieren, 
haben teilweise keine oder nur wenig Kenntnisse über Ämterzuständigkeiten, das Gesund-
heitssystem und vieles mehr (vgl. Vorlage V/0570/2011 „Flüchtlinge in Münster - zum Stand 
des Münsteraner Flüchtlingskonzepts / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 
07.07.2011“). Andererseits besteht für die Kommune die Verpflichtung, für die Menschen ggf. 
drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. Mangels entsprechender Kapazitäten im Bereich 
der Wohnungslosenhilfe sieht die Verwaltung derzeit keine Alternative zum Verbleib in den 
Flüchtlingseinrichtungen. Berücksichtigt man die erläuterten Betreuungsnotwendigkeiten, 
werden auch keine alternativen Lösungen forciert. 
 Schließlich sind auch in den Fällen, die in den Ankunftszentren schnell negativ entschieden 
werden, zumindest in naher Zukunft keine durchgreifenden Umverteilungen wahrscheinlich. 
In vielen Fällen werden sich zunächst weitere Verfahren anschließen, wenn beispielsweise 
Rechtsmittel genutzt werden. Auf der anderen Seite - dies zeigt die langjährige Praxis - sind

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Länder und Kommunen häufig nicht in der Lage, Rückführungen durchzusetzen. Viele abge-
lehnte Asylbewerber haben keine Pässe und ihre Heimatländer weigern sich, ihnen neue 
auszustellen. Auch Krankheitsfälle in der Familie verhindern nicht selten, dass Ausreisepflich-
tige das Land verlassen können. 
 
Weitere Aspekte zum Unterbringungsbedarf der Asylsuchenden werden sich aller Voraussicht 
nach aus dem neuen Integrationsgesetz ergeben. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf 
am 25.05.2016 beschlossen. Darin sollen Ansprüche von Asylsuchenden und Geduldeten gere-
gelt werden, aber auch Pflichten wie die folgenden: 
 Es soll eine Wohnsitzzuweisung geben, die es ermöglichen soll, anerkannte Asylbewerber 
gleichmäßig auf das Bundesgebiet zu verteilen, solange sie Sozialleistungen beziehen. So 
sollen einerseits soziale Brennpunkte vermieden und andererseits soll die Wohnungsnot in 
den großen Städten gelindert werden. 
 Der Gesetzentwurf soll es den Ländern erlauben, auch für anerkannte Flüchtlinge Regeln zur 
Wohnsitzwahl zu erlassen, wie sie bislang nur für Asylsuchende im Verfahren gelten. Den 
Ländern soll dabei freigestellt werden, ob sie konkrete Wohnorte vorschreiben oder umge-
kehrt den Umzug in bestimmte Städte oder Regionen verbieten. Wie eine Ausgestaltung in 
NRW erfolgen wird, ist noch offen. Zunächst geht die Verwaltung aber davon aus, dass die 
Wohnsitzzuweisungen in den beschleunigten Asylverfahren der bisherigen Zuweisungspraxis 
entsprechen und daher keine bedeutenden Umverteilungen zu erwarten sind. 
 
Anmerkung: Der Bundestag und der Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen, 
damit es in Kraft treten kann. Die Entscheidungen darüber sind für Juli 2016 geplant. 
 
2.2.3 Auswirkungen der Landesunterkünfte im Stadtgebiet 
 
Die Landesregierung will grundsätzlich Kommunen entlasten, auf deren Gebiet Aufnahmeeinrich-
tungen des Landes betrieben werden. Dazu ist ein Anrechnungsschlüssel im Flüchtlingsaufnah-
megesetz vorgesehen, nach dem die Zahl der Zuweisungen von Asylbewerbern um die Zahl der 
in Landesunterunterkünften zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze vermindert wird. Das führt 
dazu, dass die zurzeit in der Stadt Münster betriebenen 1.636 Plätze in den Landeseinrichtungen 
voll auf die Aufnahmequote von Münster angerechnet werden. Das heißt, in dieser Höhe werden 
der Stadt weniger Flüchtlinge zugewiesen, die von ihr unterzubringen, zu versorgen und zu be-
treuen sind. 
 
Bei Kommunen, die eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes betreiben, vermindert sich die 
Zahl der zuzuweisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sogar um 130 Prozent der Anzahl 
der dort im Rahmen der Erstaufnahme vorgesehenen Aufnahmeplätze. Die Pläne des Landes 
sehen vor, in Münster eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Kombination mit einem An-
kunftszentrum sowie einer Außenstelle des BAMF zu errichten. Dazu soll zunächst die derzeit 
schon als Notunterkunft genutzte York-Kaserne als provisorische Erstaufnahmeeinrichtung ge-
nutzt werden. Die entsprechende Außenstelle des BAMF wird in Kürze den Betrieb aufnehmen, 
das Ankunftszentrum ist bereits vor Ort. 
 
Bislang gibt es keine Signale des Landes, im Gegenzug die bestehenden Landeseinrichtungen in 
der ehemaligen Oxford-Kaserne und der ehemaligen Wartburg-Hauptschule aufzugeben. Daher 
geht die Verwaltung davon aus, dass strukturelle Veränderungen in den Landesunterkünften zu-
nächst keine Änderungen für die Zahlen kommunal unterzubringender Flüchtlinge mit sich brin-
gen werden. Die in den Szenarien in dieser Vorlage dargestellten Zuweisungen nach Münster 
berücksichtigen dies, die Zahlenangaben dazu beziehen sich nur auf Münster, Plätze in Landes-
einrichtungen sind bereits abgezogen. Diese Entwicklungen müssen jedoch beobachtet werden, 
um bei Bedarf begleitende Maßnahmen initiieren zu können.

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2.2.4 Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung wird für die anstehenden Planungen die getroffenen Annahmen und Erfahrungen 
der vergangenen Monate zugrunde legen. In der Erwartung, dass die Zahl zuziehender Flüchtlin-
ge in der zweiten Jahreshälfte erneut steigen wird, sollten Vorkehrungen getroffen werden, um im 
laufenden Jahr bis zu ca. 2.000 Flüchtlinge aufnehmen zu können. Das würde für die zweite Hälf-
te des Jahres 2016 einen durchschnittlichen monatlichen Zuzug von knapp ca. 250 Menschen 
bedeuten. Zum Vergleich: Von Juli bis September 2015 betrugen die monatlichen Zuweisungen 
durchschnittlich ca. 160, von Oktober bis Dezember 2015 durchschnittlich ca. 610. 
 
Für das Jahr 2017 und die folgenden Jahre ist das ursprüngliche Szenario vom Jahresbeginn 
2016, nämlich ein Zuzug von ca. 3.000 neuen Flüchtlingen, unter den aufgezeigten Annahmen 
(vgl. Ziff. 2.2.1), die für einen erneuten Anstieg der Flüchtlingszahlen sprechen, nicht unwahr-
scheinlich. Es entspricht der Fortschreibung eines durchschnittlichen monatlichen Zuzugs von 
ca. 250 Menschen. Aktuell sieht die Verwaltung keine Veranlassung, dieses Szenario zu ändern. 
 
Sollte es gelingen, die dargestellten Entwicklungen außerhalb der EU-Grenzen bis dahin zu sta-
bilisieren, erscheint eine weitere Reduzierung der Flüchtlingszahlen in Deutschland und damit 
auch in Münster ab 2018 nicht unrealistisch. Dabei geht die Verwaltung jedoch mit Blick auf die 
unsichere und häufig instabile Situation in den Drittstaaten mit besonders hohen Flüchtlingszah-
len sowie einer weltpolitisch und zunehmend auch klimatisch unbeständigen Lage in vielen Län-
dern nicht davon aus, dass die Flüchtlingszahlen wieder auf das relativ niedrige Niveau des Jah-
res 2014 und der Jahre davor zurückgehen wird. Ein jährlicher Zuzug von ca. 2.000 Flüchtlingen 
sollte daher aus Sicht der Verwaltung zunächst auch als dauerhafter Zuwachs für die weiteren 
Planungen in Münster zugrunde gelegt werden. 
 
Grundsätzlich muss gelten, dass die Entwicklungen kontinuierlich beobachtet und ausgewertet 
werden müssen, um die Planung notwendiger Schritte und Infrastrukturmaßnahmen stets flexibel 
und bedarfsgerecht anpassen zu können. Dies wird die Verwaltung fortsetzen. 
 
 
3 Weitere Planung der Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 
 
3.1 Vorbemerkungen 
 
Die Zeit des ungebremsten Zuzugs von Flüchtlingen im vierten Quartal des Jahres 2015 mit in 
der Spitze beispiellosen ca. 200 zugewiesenen Menschen pro Woche (!) ist zunächst vorbei. Seit 
etwa Februar besteht für Münster - wie bereits dargestellt - praktisch ein Zuweisungsstopp. Seit-
dem wurden provisorische und Überbelegungen abgebaut, unerledigte Anträge, Maßnahmen und 
Aufgaben abgearbeitet, Schäden beseitigt und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der 
Stadt und den beteiligten freien Trägern eingearbeitet. Außerdem wird die Zeit genutzt, Integrati-
onsmaßnahmen zu entwickeln und mit deren Umsetzung zu beginnen. 
 
Insgesamt hat sich die Situation der Unterbringung von Flüchtlingen konsolidiert, in Teilen sogar 
entspannt. Damit entsteht die Frage, wie die Planungen für den weiteren Platzabbau künftig aus-
gerichtet werden sollen. Dazu folgende Aspekte: 
 Derzeit leben 3.908 Flüchtlinge in den städtischen Unterbringungskapazitäten, die insgesamt 
4.579 Plätze aufweisen. Die Flüchtlingseinrichtungen sind damit Ende Mai 2016 zu ca. 85 % 
ausgelastet. 
 Beschlüsse der Gremien liegen inzwischen vor, um bis zu ca. 2.400 neue Unterbringungs-
plätze zu schaffen, davon ca. 1.300 bis 1.400 Plätze bis zum Ende des Jahres 2016. 
 Ohne aktuelle Zuweisungen verließen zuletzt ca. 10 bis 20 Menschen pro Woche die städti-
schen Unterbringungskapazitäten. Bei ihnen gelang der Auszug in privaten Wohnraum oder 
sie kehrten in ihre Heimatländer zurück bzw. wurden nach dort oder in einen anderen EU-

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Staat abgeschoben. In wenigen Einzelfällen kam es auch zu Umverteilungen bzw. Umzügen 
in andere Städte. 
 Legt man die unter Ziff. 2 „Einschätzung der Entwicklungen“ dieses Berichts dargestellten 
Szenarien für den Flüchtlingszuzug in 2016 zugrunde, reichen die konkret geplanten Maß-
nahmen aus, um die gut 1.100 (Szenario 1) bis zu ca. 2.000 Flüchtlinge (Szenario 2) in die-
sem Jahr unterzubringen. 
 
3.2 Belegungsreserve 
 
Die Erfahrungen des letzten Jahres sollten jedoch zum Anlass genommen werden, die Planun-
gen zur Unterbringung zuziehender Flüchtlinge so auszurichten, dass die Kapazitäten mit wirt-
schaftlich vertretbarem Aufwand sowie unter Berücksichtigung stadtstrategischer Ziele und ande-
rer sozialer Infrastrukturbedarfe so ausgebaut werden, dass die absehbar notwendigen Plätze 
gesichert sind, aber möglichst flexibel auf kurzfristig sich ändernde Bedarfe reagiert werden kann. 
 
Gerade wegen der Erfahrungen mit dem sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 
2015, aber auch mit Blick auf die geschilderte höchst instabile Lage in vielen Ländern hält die 
Verwaltung die Bildung einer so genannten Belegungsreserve in den Flüchtlingseinrichtungen für 
dringend geboten. Ende 2015 und Anfang 2016 bestand hierzu keine Möglichkeit - die Einrich-
tungen wurden mangels Alternativen bis an ihre Kapazitätsgrenze und zum Teil darüber hinaus 
mit Flüchtlingen belegt. Nunmehr soll der Zuweisungsstopp verbunden mit der Fertigstellung wei-
terer Unterbringungskapazitäten dazu genutzt werden, die Belegungsdichte im Bestand zu redu-
zieren. 
 
Zuletzt in der Vorlage V/0570/2011 „Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flücht-
lingskonzepts / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 07.07.2011 
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge (Stand Juli 2011)“ wurde berichtet, dass die Vollbelegung 
der neuen Einrichtungen (bezeichnet mit gutem baulichen Zustand) bei 85 % erreicht ist und bei 
den sonstigen Unterkünften (Anm.: renovierungsbedürftige bzw. abgängige) bei 80-prozentiger 
Belegung. Zu berücksichtigen seien nämlich soziale Aspekte wie Familienzusammengehörigkeit 
und -größe und die Kompatibilität von Ethnien. 
 
Vorrangiges Ziel ist es zurzeit, die Belegungsdichte in den Unterbringungskapazitäten bei den 
85 % zu halten und damit auf die nach dem Flüchtlingskonzept definierte nominelle Vollbelegung 
zu bringen. Um nicht zu schnell verfügbare Kapazitäten abzubauen, die bei einem erneuten An-
stieg der Flüchtlingszahlen benötigt würden, strebt die Verwaltung darüber hinaus eine Anpas-
sung der Belegung auf 80 % an, um die Belegungsreserve zu erhöhen. Wie lange diese zusätzli-
che Reserve vorgehalten wird, soll davon abhängig gemacht werden, wann eine nachhaltige 
Stabilisierung der Zahl zuziehender Flüchtlinge erreicht wird, die mit bestehenden Ressourcen 
verlässlich versorgt werden kann. 
 
Die Verwaltung hält es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für ausgeschlossen, dass zu einem späteren 
Zeitpunkt auch darüber nachgedacht werden kann, im Sinne eines präventiven Belegungsmana-
gements Teile der Kapazitäten für andere soziale Bedarfe zu nutzen. Exemplarisch wären von 
studentischem Wohnen bis hin zum Bereich der präventiven Wohnungslosenhilfe verschiedene 
Ansätze grundsätzlich denkbar. Ob solche Überlegungen zum Tragen kommen oder ob es dafür 
überhaupt Raum geben wird, ist jedoch noch völlig offen.  
 
3.3 Platzausbau - quantitative und qualitative Aspekte 
 
Die Verwaltung arbeitet seit Monaten mit Hochdruck daran, die Kapazitäten zur Unterbringung 
von Flüchtlingen massiv auszubauen. Dies betrifft sowohl relativ schnell aktivierbare temporäre 
Lösungen, wie auch längerfristige sowie dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen. Mit Erfolg: Allein im 
Jahr 2015 gelang ein Platzausbau um 2.450 Plätze. 2016 sind bereits weitere 638 Plätze hinzu-
gekommen und zusätzlich können ab heute - wie geschildert - bis zu ca. 1.300 bis 1.400 Plätze 
bis zum Jahresende noch neu entstehen.

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Aber ist ein weiterer Platzausbau vertretbar, wenn die Zuweisungszahlen nach Münster bereits 
seit etwa Mitte Februar 2016 eingebrochen sind? 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass dies erforderlich und wirtschaftlich, aber auch sinnvoll ist, 
um gute Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration der nach Münster ziehenden 
Flüchtlinge zu schaffen. Die (Ausbau-) Planungen sollten konsequent fortgesetzt werden, vor 
allem weil viele der Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge nur befristet zur Verfügung stehen.  
 
Zur Verdeutlichung: Von den 4.579 Plätzen handelt es sich bei lediglich 665 Plätzen um dauer-
hafte Angebote bzw. Einrichtungen. 
 
Um einen nachhaltigen Bestand an Kapazitäten zu schaffen, mit dem ein anhaltend erhöhter Zu-
zug von Flüchtlingen orientiert am münsterschen Konzept zur Unterbringung und Integration der 
Menschen qualitativ gut und angemessen bewältigt werden kann, müssen neue beständige Lö-
sungen gebaut werden, die zeitlich befristete Maßnahmen ablösen. Dies gilt gerade dann, wenn 
die temporär nutzbaren Immobilien geeignet sind, andere stadtstrategische Ziele zu erreichen 
bzw. Angebote für andere soziale Infrastrukturbedarfe auszubauen. 
 
3.4 Verfügbare Unterbringungskapazitäten 
 
Neben den dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen, deren Standorte bislang in den so genannten 
Mediationsprozessen entwickelt wurden, wird eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für 
die Flüchtlinge genutzt. Die aktuellen Unterbringungen lassen sich grob in die folgenden Bereiche 
aufteilen: 
 
Gebäudeart Plätze 
Dauerhafte Einrichtungen 665 
Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 1.755 
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) 405 
Gebäude in Holzrahmenbauweise 300 
Gebäude in Container- bzw. Pavillonbauweise 425 
Andere temporäre Einrichtungen 841 
Kapazitäten der Wohnungslosenhilfe 188 
 
Eine Besonderheit stellen inzwischen die Gebäude in der so genannten Holzrahmenbauweise 
dar, die im Bereich der Flüchtlingsunterbringung inzwischen auch von anderen Kommunen of-
fenbar zunehmend genutzt wird. Diese Bauweise ist ein modernes Holzbausystem, bei dem die 
Wand- und Deckenelemente zu einem großen Teil vorgefertigt und anschließend am vorgesehe-
nen Standort schnell montiert werden können, bevor die inneren Installationen beginnen. Die 
Gebäude sind letztlich ähnlich wie bei der Container- bzw. Pavillonbauweise - wenn auch mit 
nicht unerheblichem Aufwand - mobil, können also ab- und an einem alternativen Standort wieder 
aufgebaut werden. Darüber hinaus versprechen sie eine relativ lange Lebensdauer von ca. 25 
Jahren, stellen daher aus Sicht der Verwaltung eine (auch wirtschaftlich) lohnende Perspektive 
dar. 
 
Die Gebäude in Holzrahmenbauweise sind aufgrund der beschriebenen Eigenschaften eine gute 
Alternative, um ihre Kapazitäten als Ersatz für kürzer befristete Lösungen oder Unterbringungs-
kapazitäten mit deutlich schlechterer Qualität einzusetzen. In den weiteren Planungen sind an 
sechs Standorten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 800 Plätzen Gebäude in Holzrahmen-
bauweise vorgesehen, für die sogar eine unbefristete Baugenehmigung möglich ist, für zwei der 
Standorte mit einer Gesamtkapazität von bis zu 300 Plätzen jedoch nur bei einer Nutzung für 
Flüchtlinge.

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Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Planung dieser Gebäude ergänzend zu den Planungen 
für weitere dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen nach dem münsterschen Konzept zur Unterbrin-
gung und Integration von Flüchtlingen voranzutreiben und sie zu nutzen, um mit ihnen einen 
nachhaltigen Bestand an Kapazitäten zu schaffen, mit dem ein anhaltend erhöhter Zuzug von 
Flüchtlingen aufgefangen werden kann. 
 
3.5 Dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen 
 
Um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen in Münster substanziell und strukturell 
abzusichern, empfiehlt die Verwaltung weiterhin, das Angebot an dauerhaften Flüchtlingseinrich-
tungen konsequent auszubauen, die dem Konzept zur Unterbringung und Integration der Flücht-
linge in Münster entsprechen. Derzeit bestehen wie beschrieben lediglich 665 dauerhafte Plätze. 
Beschlossen ist die Realisierung von 389 zusätzlichen Plätzen, für weitere 250 Plätze sind 
Standorte ausgewählt (vgl. Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - 
Ergebnis des Mediationsprozesses 2014“). Sie sollen in Abhängigkeit von der Entwicklung des 
Baurechts zur Realisierung vorgeschlagen werden. 
 
Die Situation des plötzlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen hat in den letzten Monaten gezeigt, 
dass das münstersche Konzept, das als Ergebnis eines ersten Mediationsprozesses einige 
Standorte für Flüchtlingseinrichtungen verteilt auf die Stadtteile vorsah, sehr schnell an seine 
Grenzen geriet. Daher wird es wichtig sein, weitere Reserven für geeignete Standorte zu entwi-
ckeln. Ebenfalls eine Erkenntnis der letzten Zeit war, dass viele etablierte Projektprozesse sich in 
der angespannten Situation als zu langwierig darstellten, eine deutliche Beschleunigung war in 
etlichen Bereichen erforderlich. 
 
Vor diesem Hintergrund möchte die Verwaltung auch keinen erneuten und vor allem in der Vor-
bereitung zeitlich sehr aufwendigen Mediationsprozess organisieren, um Grundlagen für die Iden-
tifizierung von Flächen für weitere dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen zu schaffen. Zurzeit wer-
den fachübergreifend Potenzialflächen im Stadtgebiet identifiziert. Liegen die Ergebnisse vor, 
beabsichtigt die Verwaltung in Form eines Workshops mit den beteiligten Akteuren (im Wesentli-
chen entsprechend des Teilnehmerkreises an den bisherigen Mediationsprozessen) zeitlich 
komprimiert zu einer Standortauswahl zu kommen, die dann den Gremien und dem Rat vorgelegt 
werden kann. 
 
Dies soll zum Anlass genommen werden, auch einige Eckpunkte des bisherigen Flüchtlingskon-
zepts einer Revision zu unterziehen. Beispielsweise sollten Raumprogramme nach aktuellen Er-
kenntnissen überprüft und auf die Eignung für verschiedene Phasen einer Gebäudenutzung 
(z. B. Flüchtlinge - studentisches Wohnen - Flüchtlinge - allgemeines Wohnen) beleuchtet wer-
den. Das gleiche gilt für die Kriterien zur sozialräumlichen Verteilung im Stadtgebiet. Schließlich 
hält die Verwaltung es auch für richtig, über eine künftige Richtschnur für die Platzzahl in Flücht-
lingseinrichtungen nachzudenken. 
 
Aus den Erfahrungen der letzten Wochen und Monate hat sich beispielsweise gezeigt, dass bei 
den Personalschlüsseln zur Flüchtlingsbetreuung gerade eine Platzzahl von 100 Menschen für 
einen Standort vorteilhaft ist - jeweils ein/s Sozialarbeiter/in sowie ein/e Hauswart/in betreuen zu 
100 % eine Einrichtung. 
 
3.6 Potenzial zur Freisetzung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge 
 
Die Verwaltung hat die möglichen Entwicklungen der 
 Kapazitäten in den städtischen Unterkünften, 
 der Flüchtlingszahlen orientiert an den oben dargestellten Szenarien und 
 der Potenziale für einen eventuellen Freizug von Kapazitäten zur Unterbringung 
von Flüchtlingen

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in der Anlage zu dieser Vorlage für die kommenden Quartale bis zum Ende des Jahres 2017 
dargestellt. Eingearbeitet sind alternativ die Konsequenzen, wenn die nach dem Flüchtlingskon-
zept definierte nominelle Vollbelegung von 85 % oder die weitergehende so genannte Bele-
gungsreserve von 80 % (vgl. Ziff. 3.2) in den Flüchtlingseinrichtungen angestrebt wird.  
 
Aus der Anlage wird deutlich, dass die Stadt Münster gut aufgestellt ist, um selbst das dargestell-
te zweite Szenario bei erhöhten Flüchtlingszuweisungen mit der aktuellen Projektplanung beherr-
schen zu können. Zwar müssten die Kapazitäten wieder über die nominelle Vollbelegung hinaus 
bis zu 100 % belegt werden, das theoretisch verbleibende Defizit von 225 Plätzen könnte aber 
aller Erfahrung nach mit dem entsprechenden Vorlauf rechtzeitig gedeckt werden. Dies gilt umso 
mehr, als die Verwaltung ohnehin ihre Suche nach potenziellen Standorten für weitere Flücht-
lingseinrichtungen auch unabhängig von einer späteren Realisierung fortsetzt. 
 
Umgekehrt würde beim Eintreten des ersten Szenarios mit einer Belegungsreserve von 80 % bis 
zum Jahresende 2016 ein Potenzial für einen eventuellen Freizug von Kapazitäten in Höhe von 
knapp 1.000 Plätzen entstehen (+ 938). Die Verwaltung wird diese Zielzahl anstreben. Für den 
Fall, dass die Entwicklungen im Laufe des Jahres doch negativ verlaufen, bestünde in etwa die-
ser Größenordnung (+ 995) eine Belegungsreserve, so dass zusätzlich entsprechend dem Sze-
nario 2 zugewiesene Flüchtlinge bis zu einer Belegung von 100 % letztlich versorgt werden könn-
ten. 
 
3.7 Kriterien für eine Anpassung der Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 
 
Bei den anstehenden Überlegungen für eine Anpassung der temporären Kapazitäten zur Unter-
bringung von Flüchtlingen wird die Verwaltung unterschiedliche Kriterien berücksichtigen. Vor-
rangig werden dabei folgende Merkmale sein: 
 Befristungstermine, 
 bauliche, technische und raumorganisatorische Situationen, 
 Wirtschaftlichkeitsaspekte und 
 stadträumliche (regionale) Verteilungsaspekte. 
 
Berücksichtigt man diese Kriterien bei der Bewertung der temporären Unterbringungskapazitäten, 
zeichnet sich eine Richtschnur oder auch eine Priorisierung für die notwendigen Maßnahmen ab, 
die vorzubereiten und ggf. für die zuständigen Gremien aufzuarbeiten sind, wenn man in dem 
angestrebten Umfang den Freizug von Gebäuden forcieren will. 
 
3.7.1 Befristungen 
 
Feste Endtermine gibt es für die relativ kurze Zeit genutzten kleineren Unterbringungseinheiten 
an der Bismarckallee 21 (30 Plätze) bis zum 30.06.2016 und für das Objekt Dahlweg 72 / Am 
Alten Schützenhof 27 (40 Plätze) bis zum 31.07.2016. Diese Angebote werden entfallen. 
 
Darüber hinaus ist die Nutzung eines Großteils der Gebäude zunächst befristet, die durch die 
BImA für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt wurden. Für insgesamt 1.603 
Plätze in BImA-Immobilien läuft eine Befristung derzeit lediglich bis zum 31.12.2016. Wenn der 
Bedarf hierfür fortbestehen sollte, müsste die Möglichkeit und Bereitschaft der BImA geklärt wer-
den, ob eine Verlängerung der Nutzung in Betracht kommt. 
 
Allgemein stellt die Verwaltung in den Gesprächen mit Vertretungen der BImA inzwischen eine 
zunehmend zurückhaltende Verhandlungsposition fest. Die bundes- bzw. landesweit zurückge-
henden Flüchtlingszahlen - so die Annahme - führen bei der BImA offenbar dazu, dass die Be-
reitschaft nachlässt, Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen ohne weiteres zur Verfü-
gung zu stellen. Immerhin stellt der Bund die Immobilien für diesen Zweck mietzinsfrei bereit und 
trägt die notwendigen erstmaligen Herrichtungskosten.

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Wird in den kommenden Monaten im Einzelfall die Nutzung von Immobilien der BImA für die Un-
terbringung von Flüchtlingen z. B. aus stadtstrategischen Gründen aufgegeben und müssen die-
se durch andere Unterbringungskapazitäten ersetzt werden, entstehen hierfür also in der Regel 
bislang nicht notwendige Aufwendungen. Bei der Bewertung der Alternativen ist der erwartete 
Nutzen zumindest auch den zusätzlichen Aufwendungen gegenüber zu stellen. 
 
Dennoch gilt gerade für sehr viele BImA-Immobilien, dass sie bei einem Freizug überwiegend 
schnell dem städtischen Wohnungsmarkt zugutekommen könnten. Dies gilt häufig nicht für die 
anderen Standorte der temporären Unterbringung von Flüchtlingen, allenfalls in Einzelfällen. Da-
her sollten Möglichkeiten für einen Freizug gerade der BImA-Immobilien genutzt werden, wenn 
sie sich ergeben. 
 
Im Übrigen spielen weitere Befristungen für die grundsätzliche Betrachtung der Situation bis zum 
Ende des Jahres 2017 derzeit keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle. 
 
3.7.2 Bauliche, technische und raumorganisatorische Situationen 
 
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich die Gebäude in Münster, in denen Flüchtlinge 
durch die Stadt untergebracht werden, in gutem Zustand befinden. Eine Ausnahme bildete die 
stark sanierungsbedürftige Flüchtlingseinrichtung für alleinstehende Männer an der Grevener 
Straße 217, deren Sanierung jedoch zurzeit durchgeführt und bald abgeschlossen wird. 
 
Darüber hinaus gibt es nur wenige Standorte, die ihrem Alter und der intensiven Nutzung ent-
sprechend größere Abnutzungserscheinungen aufweisen sowie zum Teil auch einen höheren 
Renovierungs- und Reparaturbedarf haben. Dazu kann man die ersten Containergebäude am 
Brandhoveweg und an der Nieberdingstraße, mit Abstrichen auch am Nordkirchenweg zählen. 
Sie sind aber weiterhin funktional und für ihre Zwecke uneingeschränkt nutzbar. 
 
Dennoch sollte dann, wenn Überlegungen für einen Freizug von Unterbringungskapazitäten an-
stehen, in Abhängigkeit von anderen Lösungen und den immobilienwirtschaftlichen Bedingungen 
auch darüber nachgedacht werden, diese Containergebäude zurückzubauen, zumal sie ur-
sprünglich nur kurz befristet waren und ihre Lebensdauer deutlicher begrenzt ist als bei anderen 
temporären Lösungen. 
 
Weitere für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Gebäude weisen raumorganisatorisch 
schwierige Situationen auf, vor allem die Gebäude, die für den Zweck Wohnen eher schlecht 
geeignet waren (z. B. Büro-/Verwaltungsgebäude) und entsprechend aufwändig umgebaut wer-
den mussten. Vor dem Hintergrund einer zeitlich befristeten Nutzung, einer schnellen Umbauzeit 
und eines sparsamen Mitteleinsatzes wurden beispielsweise an mehreren Flüchtlingsstandorten 
die Sanitär- und/oder Küchenbereiche im Außengelände untergebracht - an der Münzstraße, 
Sonnenstraße, Gutenbergstraße und Lützow-Kaserne. 
 
Die Verwaltung hält die Umbauten für durchweg gut gelungen, es sind im Rahmen der Möglich-
keiten gute Rahmenbedingungen für das Wohnen der Menschen entstanden. Dennoch stellen 
die Lösungen mit Sanitär- und/oder Küchenbereichen in Außengeländen besondere Ansprüche 
an die Bewohner und die Abläufe in den Einrichtungen. Die Unterbringungssituation insgesamt ist 
dadurch nur suboptimal. 
 
3.7.3 Wirtschaftlichkeitsaspekte 
 
Unter diesen Aspekten werden beim weiteren Ausbau der Unterbindungskapazitäten, vor allem 
aber bei den Planungen für den Freizug von Immobilien verschiedene Gesichtspunkte in jedem 
Einzelfall abzuwägen sein. Neben dem Investitionsaufwand, der ursprünglich z. B. für Ankauf, 
Umbau und Herrichtung einzelner Objekte erforderlich war und an dem sich eine dazu angemes-
sene Nutzungszeit orientieren sollte, wird in vielen Fällen auch der laufende Aufwand zu berück-

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sichtigen sein. Zunächst geht es um mögliche Aufwendungen für Mieten, in weiteren Schritten 
aber auch um die laufenden Betriebsaufwendungen. 
 
An dieser Stelle kommt den zahlreichen Objekten, die mietzinsfrei durch die BImA oder den BLB 
bereitgestellt und zum Teil auch hergerichtet wurden, besondere Bedeutung zu. Ihre Nutzung 
trägt zurzeit wesentlich dazu bei, dass sich die städtischen Aufwendungen für die Unterbringung, 
Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge in Münster im interkommunalen Vergleich noch güns-
tig darstellen. 
 
Dennoch handelt es sich gerade hier häufig um Objekte, die für andere Bereiche eine wichtige 
Rolle spielen können. Große Gebäude, wie die an der Münz-, Gutenberg- oder Sonnenstraße, 
können und sollen möglichst bald anderen Zwecken zugeführt werden, die Anliegen der Stadt-
entwicklung oder auch Aufgaben der kommunalen Daseinsfürsorge entsprechen. Besonders die 
vielen Grundstücke bzw. Einzel- und Reihenhäuser aus dem Bestand der BImA, die früher als 
Wohngebäude für Angehörige der britischen Streitkräfte genutzt wurden, können auf dem sehr 
engen Wohnungsmarkt dringend gebraucht werden. 
 
Es gilt also bei den Überlegungen für einen Freizug von Kapazitäten auch auf diese Ressourcen 
zu sehen. Im Einzelfall kann es nach entsprechender Abwägung richtig sein, sich von diesen 
kostengünstigen Lösungen zugunsten gesamtstädtischer Anliegen zu trennen. 
 
3.7.4 Stadträumliche (regionale) Verteilungsaspekte 
 
Bei diesen Überlegungen geht es um zweierlei Aspekte - das Ziel einer stadträumlich gleichmä-
ßigen Verteilung der Flüchtlingseinrichtungen und damit der Integrationsaufgaben auf die Stadt-
teile sowie auf der anderen Seite das Ziel einer möglichst integrativen Lage der Einrichtungen. 
 
Nach wie vor sind einige Bereiche des Stadtgebiets Schwerpunkte der Flüchtlingsunterbringung 
in Münster. Insbesondere die Stadtbezirke Südost mit den Stadtteilen Gremmendorf / Angelmod-
de sowie West mit den Stadtteilen Gievenbeck / Sentrup weisen eine hohe Zahl untergebrachter 
Flüchtlinge auf, da sie die wesentlichen Standorte der genannten BImA-Immobilien beherbergen, 
in denen ein großer Teil der Angehörigen der britischen Streitkräfte lebte. Nur einzelne weitere 
Stadtteile weisen ebenfalls eine überdurchschnittliche Quote dort lebender Flüchtlinge auf. 
 
Sollten also Überlegungen konkretisiert werden, Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 
abzubauen, um alternative (dauerhaftere) Lösungen in anderen Bereichen zu schaffen, wird die 
Verwaltung prioritär daran arbeiten, die Belegung in den genannten Teilen der Stadtbezirke Süd-
ost und West zu reduzieren. 
 
Ein zweiter Aspekt der stadträumlichen (regionalen) Verteilung, das Ziel einer möglichst integrati-
ven Lage der Einrichtungen, soll ebenfalls bei anstehenden Maßnahmen zur Veränderung des 
Bestands an Unterbringungskapazitäten berücksichtigt werden. Es gibt einige Standorte im 
Stadtgebiet, die nicht - wie im Flüchtlingskonzept grundsätzlich vorgesehen und wünschenswert - 
in Anbindung an bestehende Wohnbebauung, Infrastruktur (Kindergärten, Grundschulen, integra-
tionsfördernde Einrichtungen wie Kirchen, Sportvereine usw.) oder den öffentlichen Personen-
nahverkehr entstanden sind. In Zeiten größter Not bei der Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge 
mussten Abstriche in dieser Hinsicht gemacht und Kompromisse eingegangen werden. 
 
So bestehen seit einiger Zeit beispielsweise Einrichtungen an der Westfalenstraße (Haus Heid-
horn) oder am Alexianerweg (Standort der Alexianer Münster GmbH), die von Siedlungsschwer-
punkten entfernt liegen. Gerade die Einrichtung am Haus Heidhorn hat sich aber inzwischen sehr 
positiv entwickelt, so dass anfängliche Bedenken deutlich in den Hintergrund getreten sind. Dar-
über hinaus werden auch die Standorte Lützowstraße (Lützow Kaserne) und Warendorfer Straße 
267 von ihrer Lage gelegentlich als wenig integrativ beschrieben, gleiches gilt für die kleinere 
Einheit an der Gildenstraße, aber letztlich auch für die seit langem bestehende dauerhafte Flücht-
lingseinrichtung Im Sundern.

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Ebenfalls in diesem Zusammenhang werden die Borkstraße sowie der hintere Teil der Nieber-
dingstraße genannt, da die Einrichtungen überwiegend von Gewerbebetrieben umgeben sind. 
 
Alle aufgeführten Standorte erfüllen aus Sicht der Verwaltung ihren Zweck der Unterbringung von 
Flüchtlingen gut, zum Teil sogar sehr gut, bis auf das Handicap, dass die dort lebenden Men-
schen Wege bis zu Infrastrukturangeboten in Kauf nehmen müssen. Auch für diese Standorte 
soll im weiteren Verfahren gelten, dass bei Überlegungen, Kapazitäten zur Unterbringung von 
Flüchtlingen abzubauen, um alternative (dauerhaftere) Lösungen in anderen Bereichen zu schaf-
fen, der Standortnachteil mit in den Abwägungsprozess einbezogen wird. 
 
3.7.5 Sonderfall Stadthalle Hiltrup 
 
Die Stadthalle Hiltrup wurde am 23.11.2015 für die Unterbringung von Flüchtlingen aktiviert. Seit-
dem können in den dortigen Gruppenräumen insgesamt bis zu 80 Menschen aus Flüchtlingsfami-
lien untergebracht werden. 
 
Diese Unterbringungssituation ist die einzige, die qualitativ gegenüber den in Münster sonst für 
das Wohnen von Flüchtlingen genutzten Quartieren abfällt. Sie ist eher mit der Situation in einer 
Notunterkunft des Landes zu vergleichen. Die relativ großen Räume, die für Schulungs- und Un-
terrichtszwecke konzipiert sind, lassen Privatsphäre für die dort lebenden Flüchtlinge nur bedingt 
zu. Zum Kochen und Duschen müssen die Menschen den Gebäudeteil verlassen. Kochen kön-
nen sie in Räumen des ehemaligen Restaurants, zum Duschen müssen sie zu festgelegten Nut-
zungszeiten in die benachbarte Sporthalle gehen. 
 
In Abstimmung mit der Trägergemeinschaft, der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Hilfsorganisa-
tionen, vertreten durch die Deutsches Rotes Kreuz Münster Sozialwerk gGmbH, wurde die Bele-
gung inzwischen mit dem Ziel reduziert, in jedem der verfügbaren Räume möglichst nur einen 
Familienverbund unterzubringen. 
 
Die Verwaltung verfolgt jedoch das Ziel, die Nutzung der Räume in der Stadthalle Hiltrup sobald 
möglich und vertretbar zu beenden. Dazu führt sie Gespräche mit der Trägergemeinschaft. In 
dem Zusammenhang: Für das benachbarte Schulzentrum wurden bereits Raumbedarfe in der 
Stadthalle angemeldet. Zum kommenden Schuljahr müssen an der Realschule im Schulzentrum 
voraussichtlich Klassen geteilt werden, wodurch ein nicht unerheblicher Raumbedarf entsteht. 
 
3.8 Weiteres Verfahren 
 
Unter der Prämisse, dass die Entwicklungen beim Zuzug von Flüchtlingen kontinuierlich beo-
bachtet und ausgewertet werden, um die Planung notwendiger Schritte und Infrastrukturmaß-
nahmen stets flexibel und bedarfsgerecht anzupassen, beabsichtigt die Verwaltung, die be-
schlossenen Ausbauplanungen in Abhängigkeit von den Ressourcen der Planungsbeteiligten und 
der externen Anbieter fortzusetzen. Begleitend zum Ausbau werden sinnvolle und zweckmäßige 
Maßnahmen zur Reduzierung von Platzkapazitäten nach den geschilderten Kriterien vorbereitet. 
Als Ziel wird - unter der Voraussetzung, dass die tatsächliche Entwicklung nicht oder nicht we-
sentlich von den dargestellten Szenarien des Flüchtlingszuzugs abweicht - ein Abbau von Plät-
zen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Umfang von ca. 1.000 Plätzen bis zum Ende des Jah-
res 2016 angestrebt (vgl. Ziff. 3.6). 
 
 
4 Weitere Aspekte zu einer Zwischenbilanz zur Unterbringung von Flüchtlingen in 
Münster Ende Mai 2016 
 
Mit diesem Bericht möchte die Verwaltung zunächst über den Stand und die Perspektiven der 
Unterbringung von Flüchtlingen in Münster informieren. Es soll vorrangig um Einschätzungen 
dazu gehen, wie sich die Zahlen zuziehender Flüchtlinge entwickeln und welche Konsequenzen 
sich daraus für die Raumbedarfe ergeben könnten.

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V/0479/2016 
 
 
Dennoch gibt es bei diesen Fragen zahlreiche Schnittstellen zu anderen Themenfeldern und Äm-
tern innerhalb der Verwaltung und auch dort konkrete inhaltliche, finanzielle und personelle Kon-
sequenzen. Sie alle darzustellen würde den Rahmen dieses Berichts sprengen. 
 
Die Themen werden von den jeweils zuständigen Bereichen der Verwaltung anlassbezogen auf-
bereitet und den zuständigen Gremien vorgelegt (z. B. Ausbau der Kindertagesbetreuung und 
Schulen, Wohnbaulandentwicklung, Ehrenamt, Betreuungskonzept), zumal sie sich in vielen Be-
reichen in einem größeren Zusammenhang auch mit den sich stellenden Anforderungen an eine 
insgesamt wachsende Stadt befassen müssen. 
 
An dieser Stelle werden lediglich einige Punkte kurz angerissen, um zumindest stichpunktartig 
die Bereiche anzusprechen, die mit dem Zuzug und der Unterbringung von Flüchtlingen beson-
ders eng zusammenhängen. 
 
4.1 Entwicklung der Personalbedarfe in der Verwaltung 
 
4.1.1 Sozialdienst / Hausdienst 
 
Die rasant steigenden Flüchtlingszahlen und die ebenso rasant steigende Zahl zu betreuender 
Unterbringungsplätze in Flüchtlingseinrichtungen führten zu erheblichen Personalzuwächsen. 
Zunächst und vordringlich ging es darum, die konkrete Betreuung der Menschen und der Räum-
lichkeiten durch Sozial- und Hausdienst sicherzustellen. Der Bestand in Vollzeitäquivalenten 
(VZÄ) sieht mit seinen Veränderungen in diesen Bereichen wie folgt aus: 
 
Bereiche Bestand Zuwachs 
seit 2013 
Hausdienst 21,90 17,60 
Verwaltung Hausdienst 0,00 5,00 
Sozialdienst 25,08* 21,69 
* Der Rat hat zum Haushaltsplan 2015 insgesamt 4,5 zusätzliche Stellen zur Betreuung und Integration  
der Flüchtlinge eingerichtet 
 
Zu einem Zeitpunkt, als diese Betreuungsaufgabe nicht mehr allein durch städtisches Personal 
zu bewältigen und dafür auch nicht schnell genug zusätzliches Personal einzustellen war, wurde 
die Betreuung zahlreicher Einrichtungen und der dort lebenden Menschen Anfang 2016 an freie 
Träger der Wohlfahrtspflege und die örtlichen Hilfsorganisationen vergeben. 
 
In der Summe haben diese Träger es übernommen, 1.605 Plätze in Flüchtlingseinrichtungen in 
der Stadt Münster zu betreuen. Mit den schon früher in freier Trägerschaft geführten Einrichtun-
gen und der in Kürze in Betrieb gehenden Flüchtlingseinrichtung an der Mondstraße in Regie des 
Caritasverbandes summiert sich die Zahl der durch freie Träger betreuten Plätze in Flüchtlings-
einrichtungen auf insgesamt 2.033. 
 
Die wichtige Aufgabe der Betreuung und der Begleitung zu einer gelingenden Integration wird 
also von vielen engagierten Akteuren getragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der externen 
Träger haben sich ebenso wie neue städtische Kräfte inzwischen eingearbeitet, die Betreuungs-
arbeit wird mit guter Qualität geleistet. Alle Beteiligten sind einvernehmlich der Auffassung, dass 
der Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich - 
ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ 
für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze (vgl. Vorlage V/0825/2014) wesentliche Vorausset-
zung dafür ist, dass die Betreuungsaufgabe angemessen geleistet werden kann.

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V/0479/2016 
 
Auch an dieser Stelle stellt sich die Frage, ob ein weiterer Personalzuwachs vertretbar ist, wenn 
die Zuweisungszahlen nach Münster bereits seit etwa Mitte Februar 2016 eingebrochen sind. 
Angesichts der ungewissen Entwicklungen wird die Verwaltung im Personalbereich zunächst 
keine Maßnahmen treffen, die zu einem deutlichen Zuwachs über den Status quo hinausgehen. 
Dies gilt für eigenes Personal wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger. 
 
In nächster Zukunft wird die Personaldisposition behutsam vorgenommen werden müssen, ins-
besondere wenn es darum geht, temporäre Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen ab-
zubauen, um alternative (dauerhaftere) Lösungen in anderen Bereichen zu schaffen. Hier werden 
immer auch die Vereinbarungen mit den freien Trägern und vorhandene Personalbindungen zu 
berücksichtigen sein. In jedem Einzelfall wird die Verwaltung im Sinne der bestehenden vertrau-
ensvollen Zusammenarbeit Gespräche mit den jeweiligen Kooperationspartnerinnen und 
-partnern suchen. 
 
4.1.2 Immobilienmanagement und wirtschaftliche Hilfen 
 
Ebenfalls besonders eng mit dem Zuzug und der Unterbringung von Flüchtlingen hängen die 
personellen Voraussetzungen in den Bereichen des Immobilienmanagements und der wirtschaft-
lichen Hilfen für die Flüchtlinge zusammen. 
 
Im Amt für Immobilienmanagement wurden im Zuge von Einzelvorlagen die Stellen geschaffen, 
die zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben erforderlich waren. Dies waren im Bereich der 
Verwaltungsarbeiten 1,5 VZÄ (Anmietung von Flüchtlingsunterkünften) und im technischen Be-
reich 4,0 VZÄ (Ingenieure/Techniker). Aktuell sind zudem 3 weitere Ingenieurstellen ausge-
schrieben (Schaffung von Flüchtlingsunterkünften).Auch ohne weiteren Flüchtlingszuzug werden 
umfangreiche Maßnahmen erforderlich sein, um den Ausbau dauerhafter Kapazitäten und den 
Freizug abgängiger bzw. aufzugebender Immobilien abzuwickeln. Ein Absinken des Personalbe-
darfs ist daher in diesem Bereich in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. 
 
Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wirtschaftliche Leistungen für Flüchtlinge 
bearbeiten und gewähren. In diesem Bereich sind derzeit 19,57 VZÄ vorhanden, von denen allein 
15,07 VZÄ seit dem Jahr 2013 hinzugekommen sind. 
 
Zwar wird es eine zunehmende Zahl von Fällen geben, die aus dem Leistungsbereich des Asyl-
bewerberleistungsgesetzes in das SGB II (vom Sozialamt zum Jobcenter) wechseln. Dies wird 
voraussichtlich durch die Arbeit der Ankunftszentren noch beschleunigt (vgl. Ziff. 2.2.2). Anderer-
seits ist nicht zu erwarten, dass damit eine nennenswerte Anzahl der Flüchtlinge schnell aus dem 
Bezug von sozialen Transferleistungen ausscheidet. Für die Verwaltung bedeutet dies, dass die 
Personalressourcen in der Summe benötigt werden. 
 
4.2 Entwicklung der Finanzbedarfe / Landeszuweisungen 
 
Die Überlegungen, den geplanten Ausbau von längerfristigen sowie dauerhaften Flüchtlingsein-
richtungen fortzusetzen und die wirtschaftlichen Auswirkungen, die daraus und aus dem Freizug 
von Immobilien resultieren können, wurde in diesem Bericht - ohne die sie konkret beziffern zu 
können - ausführlich dargestellt. Sie werden in den Entwürfen zum Haushaltsplan 2017 ff. sowie 
einer Nachtragssatzung für das Jahr 2016 soweit möglich berücksichtigt. 
 
An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass derzeit intensive Verhandlungen des Landes NRW 
mit den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um eine angemessene Finanzierung der 
Aufwendungen der Kommunen im Flüchtlingsbereich auszuhandeln und in einer Neufassung des 
Flüchtlingsaufnahmegesetzes strukturell zu verankern. Für das Jahr 2016 liegt der Stadt inzwi-
schen ein Bewilligungsbescheid über eine Landeszuweisung in Höhe von 32.022.793 € vor. Nach 
Jahren der Unterfinanzierung steigt damit der Anteil des Landes an den Aufwendungen der Stadt 
ganz enorm. Ob er im laufenden Jahr und in Zukunft kostendeckend sein wird, bleibt abzuwarten.

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4.3 Fortsetzung der Projektstruktur zur Planung und Schaffung von angemessenen 
Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 
 
4.3.1 Umorganisationen innerhalb der Verwaltung 
 
Steigende Zahlen bei den Zuzügen von Flüchtlingen wurden schon im Oktober 2013 im Rahmen 
einer Projektkonferenz „Unterbringung von Flüchtlingen“ als erweiterte Sitzung des Verwaltungs-
vorstandes intensiv beraten. Im Ergebnis wurde die Zusammenarbeit zwischen den im Wesentli-
chen beteiligten Fachämtern - dem Amt für Immobilienmanagement und dem Sozialamt - intensi-
viert. Konzentriert auf die Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung der zuziehenden 
Menschen wurden die notwendigen Maßnahmen in regelmäßigen Treffen ausgearbeitet und so-
weit erforderlich zur Entscheidung in den zuständigen Gremien vorbereitet. 
 
Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen sorgte für eine zunehmend angespannte Situation der 
Unterbringung zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Vor diesem Hintergrund 
forderte die Landesregierung seinerzeit alle Kommunen auf, kurzfristig neue Kapazitäten für die 
Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen, worauf der Krisenstab der Stadt Münster am 
18.02.2015 erstmals tagte. Im Ergebnis wurde das Gebäude der ehemaligen Wartburg-
Hauptschule der Bezirksregierung als Notunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen an-
geboten. Der Verwaltung gelang es, das Gebäude hierfür binnen weniger Tage herzurichten und 
es betriebsbereit zu machen. Später folgten die Landesnotunterkünfte in den ehemaligen Kaser-
nen York und Oxford, die außerhalb des Krisenstabes in Kooperation mit den Landesbehörden 
aufgebaut wurden. 
 
Die Aufgaben zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften wurden mit den steigenden Zuzugszah-
len auch für die Stadt deutlich anspruchsvoller. Das Management musste noch stärker gebündelt 
werden, um die Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen organisationsübergreifend effi-
zient und zielorientiert zu gestalten. Weitere Fachämter der Verwaltung wurden in diesen Pro-
zess einbezogen, der ab Juli 2015 in Form des Kernteams „Schaffung von Flüchtlingsunterkünf-
ten“ fortgeführt wurde. 
 
Der Druck für die Stadt Münster, die Unterbringung der geflüchteten Menschen zu organisieren, 
wurde zunehmend größer. Ende Oktober führten die beschleunigten Registrierungen des Landes 
zu erheblichen Zuweisungsspitzen in die Kommunen. Zur Verdeutlichung: Allein in der letzten 
Oktoberwoche 2015 waren durch die Stadt Münster 287 Flüchtlinge neu unterzubringen. 
 
Unter dem Eindruck dieser sprunghaft steigenden Flüchtlingszahlen trat am 27.10.2015 der Stab 
für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Münster zusammen, um die Situation zu erörtern und 
Entscheidungen zur schnellen Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten zu treffen. Ad-
hoc-Maßnahmen wurden vereinbart und Vorbereitungen für eventuelle Notfalllösungen getroffen. 
Als ausreichende Maßnahmen organisiert waren, um Notfallunterbringungen z. B. in Turnhallen 
zu vermeiden, wurde die Arbeit des Stabes am 10.11.2015 auf „stand-by“ gestellt, um sie dann 
fortzusetzen, wenn besondere Notfallmaßnahmen erforderlich werden würden. Ansonsten setzte 
das Kernteam zur Unterbringung von Flüchtlingen seine Arbeit bis heute kontinuierlich fort. 
 
Da es noch geraume Zeit darum gehen wird, Neu - und Umbauten zu organisieren, Potenzialfl ä-
chen zu identifizieren und Absprachen zwischen den vielen Beteili gten zu treffen, wird die Ve r-
waltung die Projektstruktur zum Management zur Sicherung einer ausreichenden Zahl von 
Flüchtlingsunterkünften in der Stadt Münster fortsetzen. 
 
Aufgrund der hohen Zahl von Neuzuwanderungen wurden zudem bisherige Regelungen und 
Verfahren in der Verwaltung insgesamt weiter entwickelt und den neuen Herausforderungen an-
gepasst. Die Sozialdezernentin übernimmt als Beauftragten für geflüchtete Menschen seit Anfang 
2016 die Gesamtsteuerung dieser Aufgaben. Parallel wurden beispielsweise auch die Aufgaben 
zur Steuerung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe neu gebündelt (vgl. Vorlage V/0207/2016 
„Stärkung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe“).

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V/0479/2016 
 
 
4.3.2 Politischer Arbeitskreis Flüchtlinge 
 
Begleitet wird die Arbeit durch den Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge. Seine Einrichtung wurde 
zur weiteren Begleitung und zur Sicherstellung der regelmäßigen Kommunikation vorgeschlagen. 
Er wurde aus dem Rat, den Bezirksvertretungen und dem Integrationsrat sowie der Verwaltung 
heraus besetzt. Alle Planungen und Projektideen der Verwaltung werden im Politischen Arbeits-
kreis vorgestellt und abgestimmt, der Arbeitskreis unterstützt seinerseits die Verwaltung durch 
eigene Lösungsansätze. 
 
Die Verwaltung schätzt die Arbeit von Kernteam und Politischem Arbeitskreis als positiv, unbüro-
kratisch und erfolgreich ein. In dieser Projektstruktur gelang es immerhin, allein im Jahr 2015 
etwa 2.450 neue Unterbringungsplätze zu schaffen. Wenngleich ein Großteil dieser Plätze in 
mietzinsfrei angemieteten Immobilien von BImA und BLB realisiert werden konnte, waren in vie-
len Fällen anspruchsvolle Verhandlungen, Umbauten und Neubauten erforderlich. Eine Unter-
bringung der Stadt zugewiesener Flüchtlinge in Turnhallen konnte letztlich gemeinsam vermieden 
werden, quantitativ und qualitativ entstanden gute Unterbringungskapazitäten. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage - Potenzial zur Freisetzung von Kapazitäten

1581 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0479/2016
Darstellung des Potenzials zur Freisetzung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge
31.05.2016 2. Q. 2016 3. Q. 2016 4. Q. 2016 1. Q. 2017 2. Q. 2017 3. Q. 2017 4. Q. 2017
Ausbau / zusätzliche Plätze + 390 + 450 + 554 + 400 + 300 + 0 + 300
Kapazitäten der städtischen Unterkünfte 4.579 4.969 5.419 5.973 6.373 6.673 6.673 6.973
Ausbau in 2016: + 1.394
Entwicklung der Belegung:
Aus-/Fortzüge - 60 - 195 - 195 - 195 - 195 - 195 - 195 
Zuweisungen Szenario 1 + 20 + 275 + 275 + 275 + 275 + 275 + 275
Zuweisungen Szenario 2 + 20 + 750 + 750 + 750 + 750 + 750 + 750
Flüchtlinge in städtischen Unterkünften / Wohnungen etc.
Szenario 1 3.908 3.868 3.948 4.028 4.108 4.188 4.268 4.348
Platzbedarf bei Vollbelegung 85 % 4.551 4.645 4.739 4.833 4.927 5.021 5.115
Platzbedarf bei Belegungsreserve mit 80 % 4.835 4.935 5.035 5.135 5.235 5.335 5.435
Szenario 2 3.908 3.868 4.423 4.978 5.533 6.088 6.643 7.198
Platzbedarf bei Vollbelegung 85 % 4.551 5.204 5.856 6.509 7.162 7.815 8.468
Platzbedarf bei Belegungsreserve mit 80 % 4.835 5.529 6.223 6.916 7.610 8.304 8.998
Potenzial für Freizug
Szenario 1
bei Vollbelegung 100 % + 1.101 + 1.471 + 1.945 + 2.265 + 2.485 + 2.405 + 2.625
bei Vollbelegung 85 % + 418 + 774 + 1.234 + 1.540 + 1.746 + 1.652 + 1.858
bei Belegungsreserve mit 80 % + 134 + 484 + 938 + 1.238 + 1.438 + 1.338 + 1.538
Szenario 2
bei Vollbelegung 100 % + 1.101 + 996
+ 995 + 840 + 585 + 30 - 225 
bei Vollbelegung 85 % + 418 + 215 + 117 - 136 - 489 - 1.142 - 1.495 
bei Belegungsreserve mit 80 % + 134 - 110 - 250 - 543 - 937 - 1.631 - 2.025

Beratungsverlauf (5)

21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 40 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 43 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2016 Integrationsrat
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Bismarckallee 21
  • Nieberdingstraße
  • Münzstraße
  • Sonnenstraße
  • Gutenbergstraße
  • Westfalenstraße
  • Gildenstraße
  • Borkstraße
  • Mondstraße
  • Albersloher Weg
  • Brandhoveweg
  • Nordkirchenweg
  • Alexianerweg
  • Am Alten Schützenhof 27
  • Grevener Straße 217
  • Warendorfer Straße 267
  • Lützowstraße
  • Im Sundern
  • Dahlweg 72

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Details

Aktenzeichen
V/0479/2016
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37