EF/0003/2019
Umsetzung der Klimaschutzziele (Pariser Übereinkommen von 2015)
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EF-0003-2019
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Einwohner/innenfrage EF/0003/2019 Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Einwohnerfrage möchte ich gerne - am besten in der nächsten Ratssitzung am 22.05.2019 - stellen: Nach dem Masterplan 100% Klimaschutz will Münster seine Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 95% reduzieren. Dabei bezieht sich die Stadt "auf den Beschluss des Europäischen Rates von 2009, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 bis 95% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren" (S. 8). Hieran orientiert sich auch die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzplan 2050 (S. 28). Allerdings schreibt die Bundesregierung dort selbst, dass diese Ziele noch darauf ausgerichtet waren, die globale Erwärmung bei 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (S. 23). Im Pariser Übereinkommen von 2015 hat Deutschland dann mit den anderen Mitgliedsstaaten vereinbart, die globale Erwärmung bei 1,5 Grad Celsius (jedenfalls aber bei deutlich unter 2 Grad) zu begrenzen. Daher heißt es im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung folgerichtig: "Im Lichte der konkret im Pariser Übereinkommen formulierten globalen Langfristziele ist dieses Ziel neu zu bewerten. Auch Europa muss, wie auch die anderen großen Wirtschaftsregionen der Welt, seine Ambitionen steigern." (S. 23). Konkret müssen die deutschen CO2-Emissionen für das Minimalziel (deutlich unter 2 Grad) ab dem Jahr 2036 bei netto null sein, wenn sie bis dahin linear reduziert werden (vgl. dazu die als Anlage beigefügte Berechnung von Prof. Dr. Stefan Rahmstorf). Wann setzt sich Münster beim Klimaschutz Ziele, die dem Pariser Übereinkommen von 2015 entsprechen, nach dem die globale Erwärmung bei 1,5 Grad Celsius über vorindustriellem Niveau begrenzt werden soll? Mit freundlichen Grüßen Mathis Bönte
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- EF/0003/2019
- Typ
- Einwohnerfragen
- Datum
- 09.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37