AN/1725/2022
Zu TOP 2.1 - Beratung des Entwurfs für den Haushalt 2023/24 sowie der Finanzplanung bis 2027 (Vorlage 0351/2022)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.09.2022 AN/1725/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 30.09.2022 Zu TOP 2.1 - Beratung des Entwurfs für den Haushalt 2023/24 sowie der Finanzplanung bis 2027 (Vorlage 0351/2022) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte nehmen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.1 auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2022: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Entwurf für den Haushalt 2023/24 sowie der Finanzplanung bis 2027 wird wie folgt ergänzt: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträ- gen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2023/24 zu beauftragen: 1. Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjah- ren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Auf- stockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauf- tragt die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierba- res Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu struk- turerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträgli- chen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen. - 2 - 2. Im Haushalt 2022 wurden bereits Mittel mittelfristig zugesetzt, um die Träger beim Betrieb der Kitas zu entlasten. Ab dem Jahr 2025 soll der Trägeranteil um weitere 1,5 % mittelfristig gesenkt werden. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- AN/1725/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 29.09.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 16:37