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AN/1725/2022

Zu TOP 2.1 - Beratung des Entwurfs für den Haushalt 2023/24 sowie der Finanzplanung bis 2027 (Vorlage 0351/2022)

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 29.09.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.09.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2688 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.09.2022 
 
AN/1725/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 30.09.2022 
 
Zu TOP 2.1 - Beratung des Entwurfs für den Haushalt 2023/24 sowie der 
Finanzplanung bis 2027 (Vorlage 0351/2022) 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte nehmen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.1 auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2022: 
 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Entwurf für den Haushalt 2023/24 sowie der 
Finanzplanung bis 2027 wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Jugendhilfeausschuss  empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträ-
gen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2023/24 zu 
beauftragen: 
 
 
1.  Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale 
Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des 
Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender 
Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjah-
ren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Auf-
stockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauf-
tragt die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierba-
res Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche 
Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist 
sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu struk-
turerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und 
für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträgli-
chen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur 
Energieeinsparung zu benennen.

- 2 - 
 
 
2. Im Haushalt 2022 wurden bereits Mittel mittelfristig zugesetzt, um die Träger beim 
Betrieb der Kitas zu entlasten. 
Ab dem Jahr 2025 soll der Trägeranteil um weitere 1,5 % mittelfristig gesenkt werden. 
 
Begründung: 
Die Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.09.2022 Jugendhilfeausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/1725/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
29.09.2022
Erstellt
29.09.2022 16:37