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Sachstand Soziale Erhaltungssatzungen, Anfrage SPD

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) AN/0522/2019 vom 18.04.2019

Stand: Am 10.10.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 18.04.2019 Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Sachstand Prüfung Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen 1. In ihrer Sitzung vom 21.06.2018 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die Verwaltung mit der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baug e- setzbuch (BauGB) für das Gebiet um den Rathenauplatz beauftragt. Eine entsprechende Vorlage sollte den entsprechenden politis chen Gremien bis zum 4. Quartal 2018 vorliegen. Ferner hat die Bezirksvertretung Innenstadt die Verwaltung beauftragt, Parameter, die als Indikatoren für Verdrängungseffekte (Verdrängungspotenzial und Verdrängungsdruck) her- angezogen werden, für die einze lnen Stadtbezirke zu spezifizieren und an deren jeweilige Sozialstruktur anzupassen. Mit Hilfe solcher für die Stadtbezirke angepasster Untersuchungsparameter sollten (und so l- len) neben dem Rathenauviertel weitere innenstädtische Viertel verstärkt und zei tnah in den Blick genommen werden. Dazu zählen Deutz, das Pantaleonsviertel, Stadtgartenviertel, Eigelsteinviertel, Georgsviertel, Griechenmarktviertel und das Mauritiusviertel. Nach Anpassung der Parameter sollte (und soll immer noch) die Verwaltung eine n Zeitplan mit Prioritätenliste festlegen, aus der hervorgeht, wann welches Viertel mit einer entspr e- chenden Erhaltungssatzung rechnen kann bzw. die Umsetzung erfolgt. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat zugleich den Rat der Stadt Köln aufgefordert, sie im Schutz der innenstädtischen Viertel zu unterstützen und durch die entsprechende politische Beschlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuzi e- hung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtun g weiterer Sozi a- ler Erhaltungssatzungen erforderlich sind (AN/0964/2018). SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - 2. Die Verwaltung teilte daraufhin mit, sie würde in einer Voruntersuchung die Möglichkeit des Einsatzes weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen prüfen. Als Ergebnis der ersten stadt weiten Voruntersuchung 2015 sei unter anderem das S e- verinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert worden. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst. En tsprechend wurde mit Unterstützung eines exte r- nen Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchgeführt (Schwe r- punkt: Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollten Ende 2018 vorliegen (2804/2018). 1. Wie ist das Ergebnis de r Vorprüfung der von der Bezirksvertretung Innenstadt für den Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen benannten Viertel? 2. Hat eine Anpassung der Parameter für den Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen stattgefunden? Auf der Grundlage welcher Parameter findet d ie Prüfung der einzelnen Viertel statt? 3. Wie sehen derzeit die personellen und finanziellen Ressourcen der Verwaltung aus, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind? 4. Welche Ergebnisse lieferte die vertiefte s ozialräumliche Untersuchung des Severinsviertels? Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel

Beratungsverlauf

  1. 10.10.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.7, Entscheidung.

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