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2015/0497

Bebauungsplan O 30 - Sportpark Böllenfalltor - (Änderung Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 05.11.2015

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Punkt 13: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Änderung Aufstellungsbeschluss 
und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0497) 
 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., 
empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

2015/0497

13131 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I, II, III, 67, 61  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0497 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Änderung Aufstellungsbeschluss 
und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans O 30 – Sportpark Böllenfalltor – wird gegenüber 
dem Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2015 (siehe Abb. 1) geändert, wie in der 
Begründungsseite dargestellt (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich). Der Bebauungsplan O 30 
ist gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Der neue Geltungsbereich wird begrenzt im Westen durch 
die Nieder-Ramstädter Straße mit Ausnahme des Tankstellengrundstücks, im Norden durch 
die südlichen Grenzen der Bebauung an der Kekuléstraße und die Sportflächen der TU 
Darmstadt sowie den Lichtwiesenweg und den Kletterwald, im Osten durch den TU-Campus 
und den Böllenfalltorweg sowie im Süden durch die südliche Grenze der Tennisoase und die 
Nordseite der Traisaer Straße  
 
Die Zielsetzung des Bebauungsplans O 30 – Sportpark Böllenfalltor –, konkretisiert in den 
Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 30 – Sportpark

- 2 - 
Böllenfalltor – , bleibt unverändert erhalten. 
 
2. Zum offen gelegten Vorentwurf und den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – gingen im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenn tnis genommen. Sie 
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen 
des Satzungsbeschlusses.  
 
3. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen 
zum offen gelegten Vorentwurf und den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – die in Anlage 2 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur 
Kenntnis genom men. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar. Die endgültige 
Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.  
 
4. Dem erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor –  (wird zu den 
Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) und den 
im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt.  
 
5. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – für das Gebiet 
ist mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich 
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs 2 
BauGB beteiligt. 
 
6. Planungsbeschleunigung: Hält die Verwaltung Ergänzungen oder Veränderungen des 
ausgelegten Plans für erforderlich und ist aus diesem Grunde ein Verfahren gem. §  4a Abs. 3 
BauGB geboten, so ist sie ermächtigt, dies in eigener Zuständigkeit durchzuführen. 
Voraussetzung hierfür ist, dass sich durch die Änderungen keine erheblichen und/oder 
nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder sonstige 
Belange ergeben. Die Stadtverordnetenversammlung ist umgehend mündlich oder schriftlich 
hierüber zu unterrichten. Dabei ist Aufschluss über die vorgenommenen Änderungen, deren 
Gründe und deren Auswirkungen zu geben. 
 
Hinweis: 
Folgekosten werden entstehen bspw. für die Realisierung der mit der Planung verbundenen Konzepte 
(Anwohnerschutzkonzept, Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept, Parkraumbewirtschaftung, 
Mobilitätskonzept, Shuttlebusse, etc.) sowie für die eigentliche Baumaßnahme des Stadionumbaus 
selbst. Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand 
der Bauleitplanung. Die Kostentragung wird in städtebaulichen Vertr ägen zwischen Stadt, DSG und TU 
geregelt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zu den Allgemeinen 
Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 30  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den 
Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 30  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht und Alternativenprüfung zum 
Bebauungsplanentwurf O 30

- 3 - 
Anlage 4: Bebauungsplanentwu rf O 30 - Sportpark Böllenfalltor - (wird zu den 
Sitzungen aufgehängt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein (siehe Hinweis im Bechlusstenor)  
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0497vom 05.11.2015: 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.06.2015 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens O 30 – Sportpark Böllenfalltor  – gefasst, mit der 
Zielsetzung der Neuordnung des Stadionumfelds und der planungsrechtlichen Sicherung des 
Stadionumbaus . Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 02.07.2015 im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht.  
 
Der Magistrat hat am 27.05.2015 die frühzeitige Beteiligung der  Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die 
Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde nach der Bekanntmachung im Darmstädter 
Echo vom 02.06.2015 im Zeitraum vom 03.06.2015 bis zum 03.07 .2015 in Form einer 
öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen  durchgeführt. 
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 28.05.2015 gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB von dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan O 30  – Sportpark 
Böllenfalltor – und den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung sowie dem Vorentwurf 
zum Bebauungsplan schriftlich unterrichtet. Zeitgleich wurden die Nachbargemeinden nach 
§ 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach sorgfältiger Prüf ung bei der 
Konkretisierung der Planung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf O 30 – Sportpark 
Böllenfalltor  –  berücksichtigt/nicht berücksichtigt (siehe zu. 2. und 3.). 
 
 
 
Zu 1.: 
 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan O  30 – Sportpark 
Böllenfalltor  -  vom 25.06.2015 für das Gebiet de s Sportparks Böllenfalltor  zwischen der 
Nieder-Ramstädter Straße, den Sportflächen der Technischen Universität Darmstadt, dem 
Böllenfalltorweg und der Traisaer Straße  muss angepasst werden .  
 
Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Merck -
Stadions am Böllenfalltor, sowie die Flächen des Tennis und Eissport -Clubs (TEC). Darüber 
hinaus gehören die Tennisplätze der „Sportoase“ sowie der öffentliche Parkplatz an der 
Nieder-Ramstädter-Straße zu dem Umgriff. Im Norden grenzt das bisherige Plangebiet an die 
Sportflächen der Technischen Universität Darmstadt, im Osten dient der Böllenfalltorweg als 
Abgrenzung, im Süden wird der Geltungsbereich durch die Traisaer Straße und die  südlich 
gelegene Tennisanlage gebildet, im Westen bildet die Nieder -Ramstädter-Straße die 
Gebietsgrenze. Die Tankstelle an der Nieder -Ramstädter-Straße ist nicht im Geltungsbereich 
enthalten.

- 5 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans O 30 – Sportpark Böllenfalltor –   
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2015 (V.-Nr. 2014/0189) (ohne Maßstab) 
 
 
 
Aufgrund der inhaltlichen Entwicklung der Planung seit dem Aufstellungsbeschluss sind 
Änderungen des Geltungs bereichs erforderlich geworden. Dies ist vor allem dadurch bedingt, 
dass aufgrund von Verhandlungen mit der TU Darmstadt ein nördlicher Zugang vom 
Lichtwiesenweg her entlang des Kletterwaldes geschaffen und planungsrechtlich gesichert 
werden soll. Als ober ste Sicherheitsprämisse ist eine strikte Trennung der Heimfans und der 
Gästefans erforderlich, die ein getrenntes Parksystem , eine getrennte Zuwegung und 
getrennte Zugänge zum Stadion erfordert. Dies wird durch die Änderung des 
Geltungsbereichs ermöglicht.  
 
Hinzu kommt, dass aus naturschutzfachlichen Gründen die zunächst dafür vorgesehenen 
Wiesen entlang des Böllenfalltorwegs aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zum Parken von 
Gästebussen verwendet werden können. Daher wird der Geltungsbereich nach Osten 
erweitert, um hier die Möglichkeit eines Busparkplatzes für die Gästefans zu schaffen. Dies 
wurde mit der TU Darmstadt verhandelt und wird in entsprechenden städtebaulichen 
Verträgen noch festgelegt.  
 
Der im nördlichen Bereich vorgesehene Anschluss an das S portgelände der TU Darmstadt  im 
Norden ist hingegen planerisch nicht mehr für den Geltungsbereich erforderlich und kann 
entfallen. 
 
Letztlich wird der Bereich des im Gebiet liegenden Waldes und der Biotopflächen 
hinzugenommen, um die Funktion des Waldes un d der naturschutzfachlich wertvollen 
Wiesenflächen zu sichern und die erforderlichen Zuwegungen von Osten her herstellen und 
planungsrechtlich sichern zu können.

- 6 - 
 
Der Geltungsbereich ist aus den vorgenannten Gründen durch Änderung des 
Aufstellungsbeschlus ses wie im Beschlusstenor beschrieben zu ändern. 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans O 30 – Sportpark Böllenfalltor – (ohne 
Maßstab) 
 
 
 
Zu 2.: 
In Anlage 1 wurden die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen 
Unterrichtung der Be hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (1) BauGB 
zum Vorentwurf und den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan 
O 30 – Sportpark Böllenfalltor –  zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
 
Zu 3.: 
Im Rahmen der frü hzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1) BauGB zum 
Entwicklungskonzept und den Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan  
O 30 – Sportpark Böllenfalltor –  gingen die in Anlage 2 (datenschutzrel evante Anlage) 
zusammengefassten und en tsprechend geprüften Stellungnahmen ein.  
 
 
Es handelt sich bei Anlage 1 und 2  um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der Offenlage 
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird im späteren Satzungsbeschluss 
gemeinsam mit den zur Offenlage eingegangenen  Stellungnahmen endgültig entschieden.

- 7 - 
 
Zu 4. und 5.: 
 
Der Entwurf zum Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor  – (Anlage 4) (wird zu den 
Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht 
(Anlage 3) wurden erarbeitet.  
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs O 30 (siehe Datei) und der 
zugehörigen Begründung erfolgt gemäß §  3 (2) BauGB nach vorheriger öffentlicher 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß §  4 (2) BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.  
 
 
Zu 6.: 
 
Nach dem erfolgten Offenlagebeschluss kann die Offenlage ca. Mitte Januar bis Mitte 
Februar 2016 erfolgen. Sofern sich im Rahmen der Offenlage ergibt, dass die Plan ung 
insoweit geändert werden muss, dass eine erneute Offenlage erfolgen muss, kann die 
Verwaltung den engen Zeitplan für das Gesamtprojekt nicht einhalten, da nach der Sitzung 
der Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2016 aufgrund der Kommunalwahl und der 
damit verbundenen Neubildung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse 
voraussichtlich erst wieder im Juni eine beschlussfähige Sitzung zusammenkommt. Bis dahin 
könnte ohne den gegebenen Handlungsrahmen das Projekt ggf. nicht weitergeführt werden,  
wenn eine erneute Offenlage erforderlich wird, die einen Stadtverordnetenbeschluss 
erfordert. Dieser „Vorratsbeschluss“ soll die Verwaltung zum entsprechenden Handeln 
ermächtigen. Unter der Voraussetzung , dass sich durch die Änderungen keine erheblichen 
und/oder nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder 
sonstige Belange ergeben, ist dies eine sinnvolle Möglichkeit, den sehr eng gesteckten 
Zeitrahmen einhalten zu kö nnen. Die Ermächtigung  ist zusätzlich an eine Berichtspflicht 
gekoppelt. 
 
 
Der Dezernent I:  Der Dezernent II:  Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister  Bürgermeister  Stadträtin  
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs O 30 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
Darmstadt, 05.11.2015 
61.2 zim Nst. 2603

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Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1 -3, 64283 
Darmstadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.06.2015: 
 
Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB wird zu dem o.g. Bebauungspla n-
entwurf aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung wie folgt 
Stellung genommen:  
 
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans O 30 – Sportpark Böllen-
falltor - beansprucht eine ca. 14,4  ha große Fläche, die im Regionalplan 
Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010 
- StAnz. 42/2011 vom 17. Oktober 2011) wie folgt ausgewiesen ist: 
  
-  Vorranggebiet Siedlung, Bestand (westlicher Teilbereich)  
-  Vorranggebiet Regionaler Grünzug  
-  Vorranggebiet für Forstwirtschaft  
-  Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft  
 
Die geplanten Sondergebietsnutzungen, Teilflächen der privaten Grü n-
flächen Sport sowie die Parkplatzfläche liegen innerhalb des ca. 9 ha 
großen Vorranggebietes Siedlung, Bestand und können gemäß § 1 Abs. 
4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ang e-
passt gelten. Im Osten der für das Stadion vorgesehenen Fläche liegt 
ein ca. 0,5 ha großer Teilbereich des Sondergebietes Sport und  Veran-
staltungen innerhalb des Vorranggebietes Regionaler Grünzug. Die im 
Osten des Plangeltungsbereich es geplanten privaten Grünflächen Sport 
liegen ebenfalls innerhalb des Regionalen Grünzuges. Gemäß B e-
schluss der Regionalversammlung Südhessen (RVS) vom 01. März 
2013 ist die Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet Regionaler 
Grünzug unabhängig von ihrer Größe im gleichen Natur raum zu ko m-
pensieren. Der RVS-Beschluss mit der Drucksachen -Nr. 55.1 kann hier 
eingesehen werden:  
 
http://verwaltung.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=860fc2b5504395d26
4739ab41709d721  
 
  
 
 
Zu Raumordnung und Landesplanung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der Raumordnung und 
Landesplanung kein Erfordernis für ein Zielabweichungsverfahren besteht. 
 
Im Zuge der Konkretisierung der Planungen hat sich der Geltungsbereich 
des Entwurfs zum Bebauungsplan gegenüber dem Vorentwurf geändert. 
Insbesondere östlich im Bereich des Böllenfalltorwegs werden wei tere Flä-
chen überplant und in den Geltungsbereich einbezogen. 
 
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um: 
 Sondergebiet „Sport und Veranstaltung“, hier Stellplätze Gästebusse  
(ca. 0,6 ha) 
 Flächen für Wald (ca. 3,7 ha) 
 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft (ca. 0,5 ha). 
 
Im Regionalplan Südhessen / Regionalen  Flächennutzungsplan (RPS / 
RegFNP) 2010 sind diese Flächen ausgewiesen als: 
 Vorranggebiet Regionaler Grünzug, 
 Vorranggebiet für Forstwirtschaft, 
 Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. 
 
Weiterhin wurde die im Vorentwurf noch als private Grünfläche  mit der 
Zweckbestimmung „Sport“  vorgesehene Festsetzung im Entwurf des B e-
bauungsplans durch die Festsetzung von Flächen für Sportanlagen (§ 9 
Abs. 1 Nr. 5 BauGB) ersetzt.  
Hintergrund ist die Festsetzung einer notwendigen GRZ von 0,9 für die 
Flächen für Sportanlagen. Durch dieses Maß werden die (vorhandenen) 
Sportplätze, die jeweils bauliche Anlagen im Sinne der BauNVO darstellen, 
planungsrechtlich gesichert. Zwar sind Sportplätze auch innerhalb von fes t-
gesetzten Grünflächen zulässig, jedoch muss der Charakter der Grünfläche 
prägend bleiben. Die bauliche Gestaltung der bestehenden Sportplätze (als 
Anlage 1

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Die Kompensationsregelung trifft für die im Regionalen Grünzug geleg e-
ne Teilfläche des Sondergebietes Sport und Veranstaltungen zu. Inwi e-
weit auch die innerhalb des Region alen Grünzugs gelegenen ca. 3 ha 
großen privaten Grünflächen, Sport zu kompensieren sind, kann derzeit 
noch nicht abschließend beurteilt werden. Gemäß Kapitel 4.3 – Regio-
naler Grünzug  – des RPS/RegFNP 2010 sind u.a. Sport - und Freizei t-
einrichtungen mit ein em hohen Anteil baulicher Anlagen im Regionalen 
Grünzug nicht zulässig. Ob dies für die geplanten privaten Grünflächen, 
Sport zutrifft, ist im weiteren Verfahren – nach Konkretisierung der Fes t-
setzungen – zu klären. Im weiteren Verfahren ist daher von Seit en der 
Gemeinde ein Vorschlag für eine Fläche vorzulegen, die für eine Ko m-
pensation des Vorranggebietes Regionaler Grünzug in Frage kommt. 
Diese Kompensationsfläche ist in der Begründung zur Bauleitplanung in 
Text und Karte darzulegen.  
 
Unabhängig von der Frage der Kompensation des Regionalen Grünzugs 
bestehen gegen die im östlichen Plangeltungsbereich geplanten Nu t-
zungen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken. Sowohl die 
Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs als auch die geringfügige 
Beanspruchung des Vorranggebietes für Forstwirtschaft (< 1 ha) sind 
regionalplanerisch nicht raumbedeutsam, so dass ein Erfordernis zur 
Durchführung eines Abweichungsverfahrens nicht besteht.  
 
Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege  wird 
mitgeteilt, dass gegen den o.g. Bebauungsplanentwurf keine grundsät z-
lichen Bedenken bestehen. Natur - oder Landschaftsschutzgebiete we r-
den vom Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes nicht überlagert.  
 
Für die weitere Planung wird es für erforderlich gehalten , wie a uch in 
den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung“ bereits vorgesehen, 
eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzufü h-
ren.  
 
Für das südöstlich des Plangeltungsbereichs gelegene FFH -Gebiet 
„Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Darmstadt“ wird eine 
Vorprüfung der Verträglichkeit (soweit erforderlich FFH -
Verträglichkeitsprüfung) hinsichtlich der Erhaltungsziele für erforderlich  
Kunstrasenplatz mit befestigtem Untergrund oder mit Tennenbelag)  sind 
von der Grünfläche planungsrechtlich nicht mehr gedeckt. 
 
Die in dem Bebauungsplan -Entwurf vorgesehenen Flächeneingriffe in das 
Vorranggebiet Regionaler Grünzug werden gemäß des Ziels Z 4.3 -3 des 
RPS / RegFNP 2010 im selben Naturraum durch geeignete Flächen (Acker-
flur nördlich Arhei lgen) von gleicher Größe, Quali tät und vergleichbarer 
Funktion, die einem „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ neu zugeord net 
werden, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt kompen-
siert. 
 
Der Bebauungsplan ist in der Gesamtbetrachtung grundsätzlich mit den 
Zielen des RPS / RegFNP 2010 vereinbar. Das Anpassungsgebot des §  1 
Abs. 4 BauGB wird damit erfüllt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Naturschutz und Landespflege 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht des Naturschutzes und 
der Landespflege keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.  
 
 
Der Anregung, die  artenschutzrechtliche Prü fung gemäß §  44 BNatSchG 
durchzuführen, wurde gefolgt. Das Ergebnis wurde im artenschutzrechtli-
chen Fachbeitrag dokumentiert. 
 
 
Der Anregung, f ür das FFH -Gebiet „Dommersberg, Dachsberg und Dar m-
bachaue von Darmstadt“ eine Vorprüfung der Verträglichkeit durchzuführen, 
wurde gefolgt, dies wurde entsprechend dokumentiert.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
gehalten. 
  
Die beiden vorgenannten Punkte sind auch insbesondere wichtig für die 
noch abschließend zu e rarbeitende Park - und Verkehrskonzeption, für 
die auch ggf. Flächen außerhalb des unmittelbaren aktuellen Plange l-
tungsbereichs des Bebauungsplanes in Anspruch genommen werden 
sollen.  
 
Von Seiten der oberen Forstbehörde  werden keine Bedenken gegen 
die vorgelegte Planung erhoben. 
  
Hinweis: Im Osten des Plangeltungsbereiches befinden sich forstrech t-
lich als Wald einzustufende Flächen. Anhand der aktuell vorgelegten 
Unterlagen kann nicht zweifelsfrei ermittelt werden, ob durch die bea b-
sichtigen Festsetzungen Wald in Anspruch genommen und in eine and e-
re Nutzungsart umgewandelt werden soll. Sollte dies im Rahmen der 
Realisierung der Planung notwendig werden, so ist in einem vorgreifl i-
chen forstrechtlichen Verfahren gemäß § 12 Hessisches Waldgesetz die 
Zulässigkeit dieser Inanspruchnahmen zu prüfen. Die Genehmigung von 
Waldrodungen kann vom Nachweis einer flächengleichen Ersatzauffor s-
tung abhängig gemacht werden. Zuständige Behörde hierfür ist der M a-
gistrat der kreisfreien Stadt Darmstadt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu obere Forstbehörde 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der oberen Forstbehörde 
keine Bedenken bestehen. 
 
Grundsätzlich folgen die Festsetzungen im Bebauungsplan der Vorgabe 
des § 12 Hessisches Waldgesetz (HWaldG), nach der bei raumbedeuts a-
men Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Waldes und des fors t-
lichen Standortes zu vermeiden sind.  So bleiben die vorhandenen Waldfl ä-
chen in ihrer Lage und Ausdehnung nahezu unangetastet. 
 
Die Planungskonzeption und die Belange der öffentlichen Sicherheit 
(Stichwort: Fantrennung) machen es allerdings erforderlich, dass die Zuw e-
gungen zum Stadionstandort ergänzt bzw. ausgebaut werden müssen. So 
werden neue Zuwegungen jeweils in einer Breite von 6 m zu den Stadio n-
zugangsbereichen Nordost (unter wei tgehender Berücksichtigung von vo r-
handenen Wegeabschnitten im Bereich des Kletterwaldes zur „Waldkasse 
Nord“) und Südost („Waldkasse Süd“) vorgesehen. Der heute bereits vo r-
handene Weg im Wald zwischen Bö llenfalltorweg und Waldkasse Nord 
bleibt unverändert und sol l zukünftig von Einsatz -und Ret tungsfahrzeugen 
genutzt werden können. 
 
Sofern für die Herstellung der neuen Zuwegungen Rodungsmaßnahmen 
erforderlich werden, wird ein Waldumwandlungsverfahren durchgeführt, in 
dem die Waldinanspruchnahme durch entspre chende Ersatzaufforstungen 
ausgeglichen wird. Dafür bietet das Forstamt Darmstadt geeignete Flächen 
im gleichen Naturraum an. Sofern Ersatzaufforstungen nicht möglich sind, 
wäre gemäß § 12 Abs. 5 HWaldG eine entsprechende Walderhaltungsa b-
gabe zu entrichten.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt  
wird folgendes mitgeteilt:  
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden keine Einwe n-
dungen erhoben. Es wird auf folgendes hingewiesen: 
  
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)  
 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmer k-
mal Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und Bewe r-
tung des Bestands (z.B. Grundwasserflurabstände, Grundwasserneubi l-
dung, Verschmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwasse r-
vorkommens), Darstellung der bau -, anlage - und nutzungsbedingten 
Auswirkungen (qualitativ und quantitativ) der Planung auf das Grun d-
wasser (z.B. Verminderung der Grundwasserneubildung, mögliche Sto f-
feinträge ins Grundwasser, Versickerung von Niederschlagsw asser), 
Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der 
Auswirkungen.  
 
Die Wasserversorgung des Sportparks muss sichergestellt sein. Sollte 
sich der Wasserbedarf der Anlagen gegenüber dem des Bestands erh ö-
hen, ist der gesamt Bedarf (Trink -, Betriebs-, Löschwasser) zu ermitteln. 
Zu ermitteln ist die benötigte Jahresmenge und der Spitzenbedarf. Bei 
der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine sparsame, rationelle Wasse r-
verwendung zu achten. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der g e-
samte Wass erbedarf des Baugebietes durch den zuständigen Wasse r-
versorger gedeckt werden kann. Es ist darzustellen, ob im Rahmen der 
bestehenden Wasserrechte und der Fördermengen der letzten 5 Jahre 
die Trinkwasserversorgung sichergestellt ist.  
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
 
In den Erläuterungen zu der Bauleitplanung sind keinerlei Aussagen 
über den Anfall und die Entsorgung der anfallenden Abwässer gemacht 
worden. Eine fachliche Beurteilung ist somit nicht möglich.  
 
 
zu Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der Abteilung Arbeit s-
schutz und Umwelt Darmstadt keine Einwendungen erhoben werden. 
 
Dem Hinweis wurde gefolgt. 
 
Zu Grundwasser  
 
Der Belang des Grundwassersch utzes wird im Umweltbericht angemessen 
gewürdigt. Dabei werden auch Empfehlungen zur Vermeidung und Ve rmin-
derung der Auswirkungen der Planungen auf den Gr undwasserhaushalt 
gegeben, die sich in den Festsetzungen des Bebauungsplans wiederfinden: 
 Festsetzung zur Oberflächenbefestigung, 
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung, 
 Festsetzung zur Errichtung von Zisternen. 
 
 
 
 
Die Versorgung des Plangebiets mit Wasser wird durch die Versorgung s-
träger bzw. Netzbetreiber sichergestellt . Die vorhandenen Wasserversor-
gungsleitungen stellen die Trinkwasserversorgung sicher. Nach Angaben 
der Feuerwehr sind zur Sicherstellung des Löschwasserbedarfs (96  m³/h 
über 2 Stunden) ergänzend zu dem Wasserversorgungsnetz Löschwas s-
erzisternen vorzusehen. Dies ist möglich , da es sich bei dem Stadion um 
einen Sonderbau handelt.  
 
 
 
 
Zu Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
Mit der Umsetzung der Planungen für den Sportpark Böllenfalltor gehen 
keine signifikanten Steigerungen des Schmutzwasseranfalls (in der Spitze 
bei e inem Fußballspiel mit maximal 19.350 Zuschauern) einher. Auch die 
Zweitnutzungen, die innerhalb des Stadions, außerhalb des Fußballspielb e-
triebs grundsätzlich zulässig sind , sowie die Nutzungen in nerhalb der b e-

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bodenschutz  
 
1. Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten):  
 
Gemäß § 1 (6) Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung 
von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an g e-
sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn - und 
Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. 
Bei der Aufstellung darf das Problem Bodenbelastungen nicht ausg e-
klammert werden. Es gilt bei der Beurteilung von Belastungen das ba u-
leitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle der Gefah renab-
wehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein Vertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt 
Darmstadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben 
Eigentümer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Ans pruch auf Sch a-
densersatz.  
 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in 
der Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen 
zum Thema Bodenschutz  die Altflächendatei ALTIS des Hess. Lande s-
amtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. Nach erfolgter 
Abfrage der Altflächendatei ist festzustellen, dass sich für das Plang e-
biet folgender Eintrag ergibt (siehe beiliegende Liste). Darunter befinden 
sich die folgenden Betriebe, die gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 
4 des HLUG mit einem sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt 
bewertet werden:  
 
- Tankstelle, KFZ-Zubehör von 06/1962 bis 04/1989  
stehenden Böllenfalltorhalle führen zu keinem Schmutzwasseranfall, der 
nicht mit den vorhan denen Entwässerungskapazitäten zu bewältigen ist. 
Dies wird in de n nachfolgenden Planungs -und Genehmigungsverfahren 
durch den Bauherren nachgewiesen. 
Die Entwässerung des Schmutzwassers des Plangebietes erfolgt über das 
vorhandene Mischwasserkanalsystem. Die Kapazitäten der Abwasserkan ä-
le wie der Kläranlage sind ausreichend dimensioniert. 
 
Zu Bodenschutz 
 
Zu Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) 
 
Der Belang des Bodenschutzes w ird im Umweltbericht ausführlich betrach-
tet. 
Ergänzend dazu wurde im Rahmen der Bauleitplanung eine fachgutachte r-
liche o rientierende umwelttechnische Untersuchung  durchgeführt, in der 
u.a. auch die in der Stellungnahme der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt 
Darmstadt genannte Tankstelle untersucht wurde. 
 
Das Fachgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass a uf Grundlage der vo r-
liegenden Untersuchungsergebnisse, der Lage  / des Flurabstandes lokal 
erhöhter Befunde der untersuchten Parameter an aufgefüllten Böden  sowie 
der geplanten Baumaßnahmen (u. a. weitgehende Entfernung der aufgefüll-
ten Böden im Bereich der  Gegentribüne) derzeit keine Sanierungsrelevanz 
für die vorliegenden Befunde für den Boden,  die Bodenluft sowie das 
Grundwasser abzuleiten  ist. Die durchgeführten Bodenuntersuchungen 
zeigen weitgehend Befunde in entsorgungsrelevanter Größenordnung. 
Gleiches gilt für die durchgeführten  Bodenluft- und Grundwasserunters u-
chungen. 
Aus fachtechnischer Sicht wird auf Grundlage der vorliegenden Unters u-
chungsergebnisse keine  Kennzeichnung nach §  9 (5)  des Baugesetzb u-
ches (BauGB) von „Flächen, deren Böden erheblich  mit umweltgefährden-
den Stoffen belastet sind“ erforderlich.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägu ng einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung des Standorts mit hohem Gefährdungspotential 
eine Einzelfallrecherche bzw. ggf. anschließende orientierende Unters u-
chung gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, 
Teil 2 des HLUG durchzuführen. Di e Einzelfallbewertung hat gemäß der 
Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erfolgen. Hierzu ist ein Fac h-
gutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Das Ergebnis der Unters u-
chungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeit s-
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; Bodenschutz, vo r-
zulegen. Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann darüber 
entschieden werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht und 
eine orientierende Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitpla n-
verfahren weiter fortgeführt werden kann.  
 
2. Vorsorgender Bodenschutz:  
 
Die im Plan gekennzeichnete überbaubare Grundstücksfläche ist durch 
die bisherige Nutzung bereits größtenteils anthropogen geprägt. Ford e-
rungen aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes  ergeben sich daher 
nicht. 
  
Immissionsschutz  
 
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der von der Antragstellerin 
vorgesehene Detaillierungsgrad ausreichend. Im Rahmen einer gemei n-
samen Besprechung mit Vertretern der Stadt Darmstadt, dem Archite k-
turbüro AS & P sowie dem Ingenieurbüro Kohnen wurde der Umfang für 
die schalltechnische Prognose vorgestellt und abgestimmt.  
 
 
 
 
 
Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer werden keine B e-
denken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf vorg e-
bracht.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Vorsorgender Bodenschutz 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich aus Sicht des vorsorgenden 
Bodenschutzes keine Forderungen ergeben. 
 
 
 
Zu Immissionsschutz 
 
Der Belang des Immissionsschutzes wurde im schalltechnischen Fachgu t-
achten, das im Rahmen der Bauleitplanung erstellt wurde,  ausführlich b e-
trachtet. Soweit erforderlich, wurden die Ergebnisse in die Festse tzungen 
des Bebauungsplans aufgenommen: 
 Festsetzungen zu Schallschutzanforderungen an das Stadionbauwerk, 
 Festsetzungen zu Schallschutzwänden. 
 
 
Zu Oberflächengewässer 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht des Fachdezernats Obe r-
flächengewässer keine Bedenken bestehen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Bergaufsicht  
 
Als Datengrundlage für die Stellungnahme wurden folgende Quellen 
herangezogen:  
 
-   Hinsichtlich der Rohstoffsicherung:  
 Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
 Rohstoffsicherungskarte des HLUG  
-   Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe:  
 Vorliegende und genehmigte Betriebspläne  
 
-   Hinsichtlich des Altbergbaus:  
 Bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse  
 In der Datenbank vorliegende Informationen 
 Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über  frühe-
ren Bergbau 
 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Ber grechtsamts- und Betriebsakten 
früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewah r-
ten Rissblättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Al t-
bergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis.  
 
Anhand der oben beschriebenen Datengrundlage wird zum Vorhaben 
wie folgt Stellung genommen:  
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind kein e Rohstoffsicherungs-
flächen betroffen.  
Aktuelle Betriebe/Konzessionen:  Es befinden sich keine aktuell unter 
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer 
Umgebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung 
von Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind jedoch keine 
das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt.  
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten:  Im Pla n-
 
Zu Bergaufsicht 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der Bergaufsicht dem Vor-
haben keine Sachverhalte entgegenstehen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
gebiet ist bisher kein Bergbau umgegangen. 
  
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte 
entgegen.  
 
Aus der Sicht des Kampfmittelräumdienstes wird folgendes mitgeteilt:  
 
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Krieg s-
luftbilder hat ergeben, dass sich das im La geplan näher bezeichnete 
Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich ehemaliger 
Flakstellungen befindet.  
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss 
grundsätzlich ausgegangen werden.  
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach 
Abtrag des Oberbodens) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, 
auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll 
grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.  
 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmitte l-
räumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt 
wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die 
untersuchten Flächen doku mentiert sind. Weiterhin ist das verwendete 
Detektionsverfahren anzugeben.  
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS -R entwickelt. Bei der B e-
auftragung des Dienstleisters wird darum gebeten , auf die Verwendung 
des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen.  
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden.  
 
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans u nd 
der KMIS-R-Datei gebeten, welche durch die beauftragte Fachfirma  zu 
 
 
 
 
 
Zu Kampfmittelräumdienst 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
 
In den  Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen, 
dass grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen 
werden muss und dass a uf allen Grundstücksflächen, bei denen bodenei n-
greifende Maßnahmen stattfinden, systematische Überprüfungen (Sondi e-
rungen auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Ba u-
grunduntersuchungen erforderlich sind.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
erhalten ist. Das Datenmodul KMIS -R kann kostenlos von der nachst e-
henden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes herunter geladen 
werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de  
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwische n-
lagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interesse n-
ten/Interessentin oder sons tigen Berechtigten (z.B.  Eigentü-
mer/Eigentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbe i-
ten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben 
und zu bezahlen.  
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung wer den 
die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt.  
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD – 6b 06/05-Da 1325-2015 anzuge-
ben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen.  
 
Als Anlage werden  die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmitte l-
räumung im Lande Hessen übersandt. 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird 
die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unu m-
gänglich gehalten. Dies ist in jedem F alle Voraussetzung für eine posit i-
ve Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den 
Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmitte l-
räumung. Eine Kopie des Auftrages ist dem RP  zur Kenntnisnahme 
zuzusenden. 
  
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen – Kampfmittelräum-
dienst - weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.  
 
 
Anlage: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande 
Hessen werden zur kenntnis genommen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
ALTFLÄCHENDATEI - INFORMATIONSBLATT 
* NICHT RECHTSVERBINDLICH* 
AL TIS – Nummer            411.000.030-001.082 
Datenstand :                     08.06.2015 
 
Stammdaten: 
 
Art der Fläche:                  Altstandort 
Status der Gesamtfläche:  Adresse / Lage überprüft (validiert) 
Arbeitsname:          
Kreis:                               Kreisfreie Stadt Darmstadt 
Gemeinde:                       Darmstadt, Wissenschaftsstadt 
Ortsteil:                            OST 
Straße, Hausnummer:       Nieder-Ramstädter Straße 170 
Rechtswert:                      3476429       
Hochwert:                         5524665 
Ost-Koordinate (UTM)       32476363 
Nord-Koordinate (UTM)     5522895

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
1.2 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 
Darmstadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.06.2015 
 
Gegen die geplante Maßnahme werden keine grundsätzlichen Bede n-
ken oder Änderungswünsche vorgebracht. 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG 
wie folgt aufzunehmen: 
 
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der 
hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzü g-
lich anzuzeigen.“ 
 
  
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken 
oder Änderungswünsche zur Planung vorgebracht werden. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
In den Bebauungsplan wi rd ein entsprechender Hinweis aufgenommen, 
wonach im Falle von Funden und Befunden in diesem Bereich, diese g e-
mäß § 20 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich der Den k-
malfachbehörde oder auch gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(Untere Denkmalschutzbehörde) anzuzeigen sind.  
 
1.3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 
der Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.06.2015: 
 
Nach Auswertung der übersandten Unterlagen bestehen gegen das 
Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken. 
  
 
 
Der Hinweis, dass grundsätzlich keine Bedenken  gegen das Vorhaben  be-
stehen, wird zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Genaue maximale Bauhöhen können den Planunterlagen nicht en t-
nommen werden. Auf  Grund der vorgesehenen Art der baulichen Nu t-
zung wird davon ausgegangen , dass bauliche  Anlagen -einschließlich 
untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m über Grund  nicht 
überschreiten. Sollte entgegen dieser Einschätzung diese Höhe übe r-
schritten werden, wird darum gebeten, dem BAIUDBw die  Planunterla-
gen vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten. Ei n-
schränkungen werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren erhoben. 
 
 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden seit der frühzeitigen Bete i-
ligung u.a. hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung weiter konkret i-
siert. So wird u.a. eine maximale Oberkante für bauliche Anlagen für den 
Bereich des Fußballstadions (SO 1 „Sport und Veranstaltungen“) mit 25 m 
festgesetzt. Zusätzlich wird eine ausnahmsweise zul ässige Überschreitung 
durch der Hauptnutzung dienende technische Aufbauten sowie Energiee r-
zeugungsanlagen auf maximal 30 % der Dachfläche bis zu einer Höhe von 
maximal 20 % der jeweils zulässigen maximalen Oberkante baulicher Anl a-
gen sowie durch maximal vi er Masten, z.B. für Flutlichtanlagen oder fer n-
meldetechnische Anlagen, bis zu einer maximalen Höhe von jeweils 40 m, 
bezogen auf die Höhe von 184 m ü. NN, eingeräumt.  
 
Die Beteiligung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und 
Dienstleistungen der  Bundeswehr im Rahmen der Erteilung einer Baug e-
nehmigung für das Fußballstadion ist nicht Bestandteil des Bebauungspla n-
verfahrens. Gleichwohl wird der Hinweis an die Bauaufsicht weitergeleitet. 
 
1.4 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2015: 
 
Bei diese r Planung spielt  u.a. auch die Frage einer vorsorglichen Ve r-
meidung ggf. eintretender Beeinträchtigungen von  Richtfunkstrecken 
(Störung des Funkbetriebs) durch neu zu errichtende Bauwerke eine 
wesentliche Rolle. Daher wird auf Folgendes hingewiesen: 
 
•  Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post 
und Eisenbahnen (BNetzA) teilt u.a gemäß § 55 des Telekommunik a-
tionsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004  die Frequenzen für das Betre i-
ben von zivilen Richtfunkanlagen zu. Selbst betreibt sie  keine Rich t-
funkstrecken. Die BNetzA kann aber in Planungs - und Genehm i-
gungsverfahren (z.B. im Rahmen des Baurechts oder im Rahmen des 
Bundesimmissionsschutzgesetzes) einen Beitrag zur Störungsvorso r-
ge leisten, indem sie Namen und Anschriften  der für das Plangebiet in 
Frage kommenden Richtfunkbetreiber identifiziert und diese  den a n-
fragenden Stellen mitteilt. Somit werden die regionalen Planungstr ä-
  
 
 
 
 
 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Bundesnetzagentur für Elektrizi-
tät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) selbst keine 
eigenen Richtfunkstrecken betreibt, jedoch einen Beitrag zur Störungsvo r-
sorge leisten kann, indem sie Namen und Anschriften der für das Plang e-
biet in Frage kommenden Richt funkbetreiber identifiziert und den anfrage n-
den Stellen mitteilt.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
ger in die Lage  versetzt, die evtl. betroffenen Richtfu nkbetreiber früh-
zeitig über vorgesehene Baumaßnahmen  bzw. Flächennutzungen zu 
informieren. 
 
• Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit 
Bauhöhen unter 20 m  sind jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Auf das 
Einholen von Stellungnahmen der B NetzA zu Planverfahren mit geri n-
ger Bauhöhe kann daher verzichtet werden. Da im vorliegenden  Fall 
die Planunterlagen keine Aussagen zu neuen Bauten mit Höhen über 
20 m enthalten, wurde keine weitere Prüfung der vorgesehenen Ma ß-
nahmen durchgeführt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Angaben zum geografischen Trassenverlauf der Richtfunkstrecken 
bzw. zu den ggf. eintretenden  Störsituationen kann die BNetzA nicht 
liefern. Im Rahmen des Frequenzzuteilungsverfahrens  für Rich t-
funkstrecken prüft die BNetzA  lediglich das Störverhältnis zu  anderen 
Richtfunkstrecken unter Berücksichtigung topografischer Gegebenhe i-
ten, nicht aber die konkreten Trassenverhältnisse (keine Überprüfung 
der Bebauung und anderer  Hindernisse, die den Richtfunkbetrieb b e-
einträchtigen k önnen). Die im Zusammenhang  mit der Bauplanung 
bzw. der geplanten Flächennutzung erforderlichen Informationen  kön-
nen deshalb nur die Richtfunkbetreiber liefern. Außerdem ist die 
BNetzA von den  Richtfunkbetreibern nicht ermächtigt, Auskünfte zum 
Trassenverlauf sowie zu technischen  Parametern der Richtfunkstr e-
cken zu erteilen. 
 
•  Hinsichtlich einer Bekanntgabe von in Betrieb befindlichen Richtfunk t-
rassen in Flächennutzungsplänen  wird darauf hin gewiesen dass di e-
 
 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Beeinflussungen von Richtfunkstr e-
cken durch neue Bauwerke mit Bauhöhen unter 20 m nicht sehr wah r-
scheinlich sind und auf das Einholen von Stellungnahmen der Bundesnet z-
agentur zu Planverfahren mit geringer Bauhöhe daher verzichtet werden 
kann. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden seit der frühzeitigen Bete i-
ligung u.a. hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung weiter konkret i-
siert. S o wird u.a. eine maximale Oberkante für bauliche Anlagen für den 
Bereich des Fußballstadions (SO 1 „Sport und Veranstaltungen“) mit 25 m 
festgesetzt. Zusätzlich wird eine ausnahmsweise zulässige Überschreitung 
durch der Hauptnutzung dienende technische Auf bauten sowie Energiee r-
zeugungsanlagen auf maximal 30 % der Dachfläche bis zu einer Höhe von 
maximal 20 % der jeweils zulässigen maximalen Oberkante baulicher Anl a-
gen sowie durch maximal vier Masten, z.B. für Flutlichtanlagen oder fer n-
meldetechnische Anlagen, bis zu einer maximalen Höhe von jeweils 40 m, 
bezogen auf die Höhe von 184 m ü. NN, eingeräumt.  
 
Der Hinweis, dass die BNetzA keine Angaben zum geografischen Trasse n-
verlauf der Richtfunkstrecken bzw. zu den ggf. eintretenden Störsituationen 
liefern kann, sondern lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstr e-
cken unter Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten prüft, wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis zur Bekanntgabe von in Betrieb befindlichen Richtfunktrassen 
in Flächennutzungsplänen wird zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
ses Verfahren nicht zwingend  vorgeschrieben ist (keine Dokumentati-
onspflicht) und nur eine dem Ermessen überlassene  Maßnahme zur 
vorsorglichen Störungsvermeidung darstellt, die auch durch die öffen t-
lichen Planungsträger nicht einheitlich gehandhabt wird. Eine Darste l-
lung der Trassenverläufe  in den Planunterlagen ist nur möglich, wenn 
die Betreiber dies ausdrücklich  wünschen und mit einer Veröffentl i-
chung ihrer Richtfunk -Standortdaten einverstanden  sind (Date n-
schutz). Zu den Betreibern von Richtfunkstrecken gehören z.B. die in  
Deutschland tätigen großen M obilfunkunternehmen. Diese erfüllen 
zwar einen öffentlichen  Auftrag, sind jedoch untereinander Wettb e-
werber. Übersichten zu den Netzstrukturen  gehören daher zu den B e-
triebs- und Geschäftsgeheimnissen; ihre Veröffentlichung  unterliegt 
grundsätzlich den Wett bewerbsstrategien der Betreiber. Unter B e-
rücksichtigung dieser Bedingung und der hohen Anzahl laufend neu 
hinzukommender Richtfunkstrecken ist es auf regionaler Ebene somit 
kaum möglich, ständig aktuelle Übersichten zu führen. 
  
•  Bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit einer Höhe von über 20  m 
(z. B. Windkraftanlagen,  Hochspannungsfreileitungen, Masten, hohen 
Gebäuden, Industrie - und Gewerbeanlagen,  etc.), wird empfohlen , 
entsprechende Anfragen an die BNetzA (Anschrift It. Kopfzeile  dieses 
Briefes) zu richten. Bei Abforderung einer Stellungnahme sind bitte die 
geografischen Koordinaten (WGS 84) des Baugebiets anzugeben und 
ausreichend übersichtliches topografisches Kartenmaterial mit gena u-
er Kennzeichnung des Baubereiches  sowie das Maß der baulichen 
Nutzung zu übermitteln. 
 
Bei den Untersuchungen werden Richtfunkstrecken militärischer A n-
wender nicht berücksichtigt.  Diesbezügliche Prüfungsanträge können 
beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz  und Dienstleistungen 
der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Fontainengraben 200, 53123 Bonn, 
E-Mail: BAIUDBwToeB@Bundeswehr.org gestellt werden. 
 
• Da der Richtfunk gegenwärtig eine technisch und wirtschaftlich sehr 
gefragte Kommunikationslösung darstellt, sind Informationen über den 
aktuellen Richtfunkbelegungszus tand für ein bestimmtes Gebiet ggf. 
in kürzester Zeit nicht mehr zutreffend . Es wird deshalb ausdrücklich 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die BNetzA  erneut zu dem laufenden 
Bebauungsplanverfahren gehört und zur Stellungnahme aufgefordert. Der 
Bebauungsplan wird zu diesem Zeitpunkt die geforderte Konkretisierung 
der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung enthalten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass die erteilte Auskunft nur für das Datum dieser Mitteilung 
gilt, wird zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
darauf hingewiesen, dass die jeweils erteilte Auskunft nur für  das Da-
tum dieser Mitteilung gilt. 
 
•  Bei Bauplanungen mit Höhen über 20 m sowie Photovoltaikanlagen 
wird auch geprüft,  ob ggf. in der Nähe liegende Messeinrichtungen 
des Prüf- und Messdienstes der BNetzA  oder zivile Radaranlagen b e-
einflusst werden. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, erhalten  die 
Planungsträger dazu eine Mitteilung u nd entsprechende Hinweise zur 
Störungsvermeidung.  
 
Falls sich die Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet zu 
berücksichtigenden Leitungssysteme, wie z.B. unter - oder oberirdisch 
geführte Telekommunikationskabelanlagen  oder Energieleitungen,  be-
zieht, wird darauf hingewiesen , dass die BNetzA selbst über keine  eige-
nen Leitungsnetze verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vo r-
handenen Kabeltrassen  Auskunft erteilen, da das Führen entspreche n-
der Datenbestände nicht zu ihren behördlichen  Aufgaben gehört. Ang a-
ben über Kabel - bzw. Leitungssysteme im Planbereich können daher  
nur direkt bei den jeweiligen Betreibern oder den Planungs - bzw. Bau-
behörden vor Ort eingeholt werden. 
 
 
 
 
Der Hinweis zum Inhalt der Prüfung der BNetzA bei Bauplanungen mit H ö-
hen über 20 m, wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
1.5 HEAG mobilo GmbH, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.06.2015: 
 
Straßenbahntrasse: 
 
Während des Baues ist besonders auf den Schwenkbereich von Ba u-
kränen zu achten und der 1 -m-Sicherheitsabstand zu allen Fahrle i-
tungsbauteilen einzuhalten. 
 
In diesem Zusammenhang wird auch auf die HEAG -mobilo-
Dienstanweisung zur Unfallverhütung bei Arbeiten im Bereich von Gle i-
sen verwiesen (Internet-Link: www.heagmobilo.de/de/baustellen). 
 
 
 
  
 
 
 
 
Die Hinweise, dass während des Baues besonders auf den Schwenkb e-
reich von Baukränen zu achten ist und der 1 -m-Sicherheitsabstand zu allen 
Fahrleitungsbauteilen eingehalten werden muss, werden zur Kenntnis g e-
nommen. Sie sind jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplan verfahrens, 
sondern nachfolgender Planungs - und Genehmigungs verfahren bzw. Ge-
genstand der Bauausführung.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.6 Hessen Mobil Straßen - und Verkehrsmanagement, Postfach 10 07 
63, 64207 Darmstadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 22.06.2015: 
 
Im Bereich der Andienung des Sportgeländes Böllenfalltor ist die Stadt 
Darmstadt Straßenbaulastträger der B 449. Dennoch wird die Durchfü h-
rung einer Verkehrsuntersuchung, wie in Punkt 4.1 der Begründung zum 
Bebauungsplan angekündigt, um die Leistungsfähigkeitsreserven der 
vor- und nachgelagerten Knotenpunkte detailliert zu betrachten und eine 
leistungsfähige Abwicklung des zu erwartenden Mehrverkehrs, auch im 
Sinne der Anwohner zu gewährleisten, begrüßt. 
 
  
Der Hinweis, dass die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung begrüßt 
wird, wird zur Kenntnis genommen. 
Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Fachgutachten Verkehr mit fo l-
genden Inhalten erstellt: 
 Anwohnerschutzkonzept 
 Parkraumkonzept 
 ÖV-Konzept 
 Verkehrsführungskonzept Kfz-Verkehr 
 zeitweise Sperrung der Nieder-Ramstädter Straße für den Durchgang s-
verkehr 
 Stadionumfeld 
 Sonstige Sportanlagen und Zweitnutzungen. 
 
Dabei wurde u.a.  auch die Leistungsfähigkeit der vor - und nachgelagerten 
Knotenpunkte betrachtet. 
 
Die Ergebnisse des Fachgutachtens Verkehr sind in den Bebauungsplan 
und die Begründung mit Umweltbericht eingeflossen. 
 
1.7 Hessen Forst Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.06.2015: 
 
Die Stellungnahme erfolgt sowoh l als Träger öffentlicher Belange, wie 
auch als betroffener Eigentümer einer nicht unerheblichen Flächengröße 
innerhalb des Geltungsbereichs o.g. Bebauungsplans. 
 
Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange: 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich Waldflächen, die über-
plant werden. Die Waldfl ächen haben  hier im siedlungsnahen Bereich 
besonders hochwertige Schutz- und Erholungsfunktionen. Gem. § 12 
Hessisches Waldgesetz (HWaldG) sind bei raumbedeutsamen Maß-
  
 
 
 
 
 
 
Zur Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange 
 
Im Zuge der Konkretisierung der Planungen hat sich der Geltungsbereich 
des Entwurfs zum Bebauungsplan gegenüber dem Vorentwurf geändert. 
 
Grundsätzlich folgen die Festsetzungen im Bebauungsplan der Vorgabe

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
nahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Waldes und des forstlichen 
Standortes soweit möglich zu vermeiden. 
 
In dem vorge legten Vorentwurf des Bebauungsplans hat die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt verschiedene Standorte im Stadtbereich und 
Alternativen am Standort "Böllenfalltor" gegeneinander abgewogen . Bei 
den verschiedenen Alternativen würde der Wald im Geltungsbereich des 
Bebauungsplans unterschiedlich stark in Anspruch genommen. Die fa-
vorisierte Alternative A 1 wird als die am besten geeignetste favorisiert . 
Bei dieser Variante ist, soweit in der vorgelegten Grobplanung ersich t-
lich, die Beeintr ächtigung der Waldfl ächen am geringsten. Bei der Auf-
stellung w äre exakt festzulegen, welche Größe die Waldinanspruch-
nahme bei dieser Variante hat. Die nachteiligen Wirkungen von Waldin-
anspruchnahmen durch Rodung sind in der Regel durch entsprechende 
Ersatzaufforstungen auszugleichen . Sofern Ersatzaufforstungen nicht 
möglich sind, wäre gem . § 12 Abs. 5 HWaldG eine entsprechende 
Walderhaltungsabgabe zu entrichten. 
 
Es wird bereits an dies er Stelle darauf hingewiesen, dass mögliche bau-
liche Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 
nur in ausreichendem Abstand zum vorhandenen Wald genehmigt wer-
den sollten, um Konflikte mit der Verkehrssicherung sowie weitere Wal-
dinanspruchnahmen zu vermeiden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
des § 12 Hessisches Waldgesetz (HWaldG), nach der bei raumbedeuts a-
men Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Waldes und des fors t-
lichen Standortes zu vermeiden sind.  So bleiben die vo rhandenen Waldflä-
chen in ihrer Lage und Ausdehnung nahezu unangetastet. 
 
Die Planungskonzeption und die Belange der öffentlichen Sicherheit 
(Stichwort: Fantrennung) machen es allerdings erforderlich, dass die Zuw e-
gungen zum Stadionstandort ergänzt bzw. aus gebaut werden müssen. So 
werden neue Zuwegungen jeweils in einer Breite von 6 m zu den Stadio n-
zugangsbereichen Nordost (unter weitgehender Berücksichtigung von vo r-
handenen Wegeabschnitten im Bereich des Kletterwaldes zur „Waldkasse 
Nord“) und Südost („Wald kasse Süd“) vorgesehen. Der heute bereits vo r-
handene Weg im Wald zwischen Böllenfalltorweg und Waldkasse Nord 
bleibt unverändert und soll zukünftig von Einsatz -und Rettungsfahrzeugen 
genutzt werden können. 
 
Sofern für die Herstellung der neuen Zuwegungen R odungsmaßnahmen 
erforderlich werden, wird ein Waldumwandlungsverfahren durchgeführt, in 
dem die Waldinanspruchnahme durch entsprechend e Ersatzaufforstungen 
ausgeglichen wird. Dafür bietet das Forstamt Darmstadt geeignete Flächen 
im gleichen Naturraum an. S ofern Ersatzaufforstungen nicht möglich sind, 
wäre gemäß § 12 Abs. 5 HWaldG eine entsprechende Walderhaltungsa b-
gabe zu entrichten. 
 
Der Hinweis, dass mögliche bauliche Maßnahmen innerhalb des Geltung s-
bereichs des Bebauungsplans nur in ausreichendem Abstand  zum vorhan-
denen Wald genehmigt werden sollten, um Konflikte mit der Verkehrssich e-
rung sowie weitere Waldinanspruchnahmen zu vermeiden, wird zur Kenn t-
nis genommen.  
Die im Bebauungsplan festgesetzten überbauba ren Grundstücksflächen 
liegen in ausreichender Entfernung zum vorhandenen Wald. Mit den zulä s-
sigen baulichen Anlagen in den an den vorhandenen Wald angrenzenden 
Flächen für Sportanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) ist keine Waldina n-
spruchnahme verbunden. Der Hinweis, dass bei der Genehmigung mögl i-
cher bau licher Maßnahmen das Kriterium der Verkehrssicherung berüc k-
sichtigt werden sollte, wird an die Bauaufsicht weitergeleitet.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Stellungnahme als Eigentümer: 
 
Im geplanten Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans befinden sich 
Waldflächen des Landes Hessen-Forstverwaltung. Ebenso befinden sich 
größere Sportflächen, die mit langfristigen Verträgen Dritten zu Nutzung 
überlassen wurden , im Eigentum des Landes Hessen-Forstverwaltung. 
Eine Eigentumsfläche ist durch Erbbaurechtsvertrag längerfristig gebun-
den und wird als Gaststätte genutzt. 
 
Das Land Hes sen-Forstverwaltung, vertreten durch Hessen -Forst, 
Forstamt Darmstadt, steht mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Ver-
handlung über einen größeren Waldtausch. Die im Geltungsbereich des 
o.g. Bebauungsplans gelegenen Eigentumsflächen des Landes Hessen-
Forstverwaltung sind Bestandteile dieses beabsichtigten Waldtausches. 
Eine zügige Abwicklung des Waldtausches würde dazu führen, dass der 
Planungsträger gleichzeitig auch Eigentümer dieser beplanten Flächen 
würde. 
 
Sofern der Waldtausch  zwischen dem Land Hessen und der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nicht , oder nicht zeitnah realisiert würde, wäre 
seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt sicherzustellen, dass dem 
Land Hessen keine Nachteile durch die Aufstellung des o.g. Bebau-
ungsplans entstünden. Sofern sich Nachteile oder Einschränkungen bei 
der Nutzung der landeseigenen Flächen ergeben würden, wären diese 
dem Land Hessen abzugelten. 
 
Abschließend möchte das Forstamt Darmstadt noch darauf hinweisen, 
dass ihm sowohl Flächen für Ersatzaufforstungen im gleichen Natur-
raum, als auch bereits anerkannte Maßnahmen für den naturs chutz-
rechtlichen Ausgleich in der Gemarkung Darmstadt zur Verfügung ste-
hen. Ersatzaufforstungsflächen und Aus gleichsmaßnahmen wären un-
mittelbar verfügbar und könnten mit in das Verfahren eingebracht we r-
den. 
 
 
 
 
Zur Stellungnahme als Eigentümer: 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die im Geltungsbereich enthaltenen Waldflächen befinden sich im Eige n-
tum des Landes Hessen (Forstverwaltung sowie Hessischer Minister für 
Wissenschaft und Kunst). Erstere sind Teil der zwischen der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt und dem Land Hessen über einen größeren Wal d-
tausch geführten Verhandlungen. Ein Abschlu ss dieser Verhandlungen ist 
derzeit noch offen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.8 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Dar m-
stadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 29.06.2015: 
 
Aus polizeilicher Sicht bestehen zu einzelnen Punkten des vorgelegten 
Bebauungsplanes (incl. der Vorüberlegungen zu dem noch zu erstelle n-
den Verkehrskonzept) teilweise erhebliche (Sicherheits-)Bedenken. 
 
 
I. Allgemeines: 
 
Die nachfolgende Stellungnahme ist geprägt von der Analyse und B e-
wertung der vorgestellten Bebauungsalternativen vornehmlich im Hi n-
blick auf allgemeine und besondere Sicherheitsbelange. Sie basiert in 
Ihrer Ausgestaltung und Begründung im Wesentlichen auf bestehenden 
rechtlich verbindlichen Vorgaben, Verordnungs - und Satzungsrecht s o-
wie verschie denen auf sonstige Art bindenden Vorgaben (lizenzrechtl i-
che Vorgaben, Stadionhandbuch DFB (Sicherheits -) „Richtlinien zur 
Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“ des DFB pp). 
 
Einleitend wird angemerkt , dass als oberste Prämisse zur maximalen 
Gefahrenminimierung und letztlich zur Verhinderung von Ausschreitu n-
gen bei Fußballspielen mit Gewaltpotential ausschließlich eine kons e-
quente Fantrennung erfolgversprechend ist. Auswertungen verschi e-
denster Spielbegegnungen der Vergangenheit sind, sowohl bei Bet rach-
tung nationaler sowie auch internationaler Spielbegegnungen, unstreitig 
zum Ergebnis gekommen, dass nur bei einer stringenten Trennung der 
Fanlager, insbesondere verfeindeter Fanlager, eine weitestgehend g e-
waltfreie Abwicklung solcher Großveranstaltung en erfolgen konnte. S o-
fern es bei einzelnen Spielen zu Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten 
kam, waren in über 90 % der Fälle die Ursachen in einer nicht kons e-
quent durchgeführten Fantrennung zu suchen.  
 
Daher muss, im Rahmen einer zeitgemäßen und seriös en Stadionne u-
projektierung, insbesondere bei der planerischen Gestaltung das durch 
die Fan -Anreise betroffene (Stadion -)Umfeld (Verkehrswege, Parkfl ä-
  
 
 
 
 
 
 
 
Zu I. Allgemeines 
 
Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Umbau des Stadions zu einem modernen, wirtschaftlichen und 
funktionalen Fußballstadion müssen die allgemeinen und besonderen S i-
cherheitsanforderungen, die an Großveranstaltungen g estellt werden, b e-
sonders berücksichtigt werden. Oberste Prämisse der Sicherheitsbehörden 
ist dabei, eine größtmögliche Gefahrenminimierung zu erreichen.  
 
Das Sicherheitskonzept für das Fußballstadion umfasst folgende Bereiche:  
 Umsetzung des Prinzips der konsequenten Fantrennung (Heimfans / 
Gästefans) zur vorbeugenden Gefahrenabwehr, um Ausschreitungen 
bei Fußballspielen mit Gewaltpotenzial möglichst zu verhindern, 
 Verkehrskonzeption, in dem die Verkehrsführung zur Kanalisation der 
Besucherströme festgeleg t wird (Individualverkehr, öffentlicher Pers o-
nenverkehr (Bus, Straßenbahn, Bahn) Fußgänger), 
 Berücksichtigung wesentlicher Fantrennungsmerkmale (räumliche Di s-
tanz), 
 Schaffung ausreichend dimensionierter und räumlich getrennter Z u-
gangswege und Aufstellflächen für die Fans, 
 Schaffung ausreichend dimensionierter Aufstellflächen und Zufahrt s-
möglichkeiten für die Sicherheitskräfte (Polizei, Rettungsdienste, Fe u-
erwehr), 
 Schaffung ausreichender und angemessener Parkierungsflächen (MIV, 
Gästebusse), 
 Berücksichtigung logistischer Bedarfe der Sicherheits - und Einsatzkräf-

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
chen, Aufstell - und Anmarschflächen der Fans, pp.), diesen Fakten in 
besonderem Maße Rechnung getragen werd en. Alleine die Verantwor t-
lichkeiten eines städtischen Stadionbetreiber s, dessen Gremien auch im 
Rahmen der allgemeinen Verwaltung die Gefahrenabwehr als ureigene 
Aufgabe abzubilden haben, verpflichtet quasi de jure zu einer adäquaten 
Beachtung und Berücks ichtigung der Sicherheitsbedürfnisse bei Gro ß-
veranstaltungen und dies bereits frühzeitig im Planungsstadium (vo r-
beugende Gefahrenabwehr, Gefahrenerforschung, pp.). 
 
Die vorgelegten Planalternativen, zu denen im Folgenden näher Stellung 
genommen werden soll , suggerieren dem hier stellungnehmenden Tr ä-
ger öffentlicher Belange eher, dass hier vordringlich sportlich, komme r-
zielle Interessen des Sportvereins Darmstadt 98 Berücksichtigung fa n-
den. Wesentliche, bereits in einem sehr frühen Planungsstadium durch 
das Polizeipräsidium Südhessen zur Verfügung gestellte polizeiliche 
Sicherheitsbedarfe und Empfehlungen im Zusammenhang mit der av i-
sierten Projektierung des Stadionneubaus, sind, wenn überhaupt, nur 
rudimentär aufgegriffen worden. Der seinerzeit präsentierte p olizeiliche 
Forderungskatalog (Präsentation PP Südhessen vom 27.10.2014) ist 
Teil dieser Stellungnahme und als Anlage 1 beigefügt.   
(Anmerkung: Die umfangreiche Anlage 1 (Präsentation) ist hier nicht 
abgedruckt, da sie keine bauleitplanerisch abwägungsrel evanten Au s-
sagen trifft, die über die in die Planung eingearbeiteten Sicherheitsa s-
pekte hinausgehen) 
 
Ursachen hierfür sind nicht bekannt und auch hier, insbesondere au f-
grund der Vehemenz der polizeilichen Hinweise zu Sicherheitslage und 
den erforderlichen  Sicherheitsbedarfen (baulich, technisch pp.), die s o-
wohl schriftlich, als auch in vielen persönlichen Gesprächen sowie g e-
meinsamen Besprechungen deutlich und unmissverständlich vorgetr a-
gen wurden, nicht nachvollziehbar.  
 
 
 
 
 
 
te, 
 stufenweise Einführung des Anwohnerschutzkonzepts für angrenzende 
Wohnquartiere sowie Definition einer Schutzzone für den Campus TU 
Lichtwiese. 
 
Dem Bebauungsplan liegt ein Verkehrs - und Sicherheitskonzept zugrunde, 
dass die Verlegung des Gästesektors aus der heutigen Nordost -Kurve in 
den südöstlichen Bereich des Stadions: („Waldkasse Süd“) vorsieht. 
 
Das Prinzip der Fantrennung wird über die räumliche Trennung der Fa n-
gruppen mit folgenden Maßnahmen im Stadionumfeld erreicht: 
 
für die Heimfans: 
 im Pkw anreisende Heimfans werden u.a. zu den Parkierungsmöglic h-
keiten in den innerstädtischen Parkhäusern bzw. zum Technologie -
Zentrum (TZ) Rhein -Main oder Steinbruchtheater (von dort Straße n-
bahn oder Bus -Shuttle zum Stadion) sowie zum Parkhaus an der E u-
gen-Kogon-Straße gelenkt, 
 für die mit dem öffentlichen Nahverkehr anreisenden Heimfans stehen 
die beiden Straßenbahnlinien Linie 2 und 9 zur Verfügung, 
 die Heimfans erreichen das Stadion über die Fußw ege von der Nieder -
Ramstädter Straße aus Richtung Westen und von der Lichtwiese über 
die neue Zuwegung (Festsetzung „GFL 4“ zur „Waldkasse Nord“) aus 
Richtung Norden. Vom Parkhaus an der Eugen -Kogon-Straße erfolgt 
die Fanführung Richtung Westen zur neuen Zuwegung „Waldkasse 
Nord“. 
 
für die Gästefans: 
 im Pkw anreisende Gästefans werden zu dem neu geplanten Parkhaus 
auf dem Campus TU Lichtwiese östlich der El-Lissitzky-Straße geführt, 
 Reisebusse mit Gästefans werden auf die neu zu errichtenden Bus-
stellplätze im Bereich Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg geleitet, 
 für mit der Bahn anreisende Gästefans bestehen unterschiedliche Mö g-
lichkeiten jeweils polizeilich begleitet : 
 Bus-Shuttle vom Hauptbahnhof zum Böllenfalltorweg, 
 Umsteigen und Weiterreise mit der Odenwal dbahn zum Bahnhof 
TU Lichtwiese.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ebenso kann die Fristsetzung zur Stellungnahme von hier nicht vollu m-
fänglich (mit -) getragen werden, insbesondere da ein für die Stellun g-
nahme wesentliches Element, das Verkehrskonzept, zunächst nur in 
 
Nach der Konzentration der Gästefans im Bereich des Böllenfalltorwegs 
werden diese über den Böllenfalltorweg und einen kurzen, noch herzuste l-
lenden Weg (Festsetzung „GFL 4“) zu dem Stadioneingangsbereich („Wal d-
kasse Süd“) und dem Gästefansektor im Südosten des Stadions geführt. 
 
Im Bereich des Atzwinkelwegs und des Lichtwiesenwegs wird die räumliche 
Distanz der Anmarschwege durch eine von Sicherheitskräften unterstützte 
Fantrennung abgesichert werden. 
 
Für die Einsatz- und Rettungskräfte stehen Aufstellflächen im unmittelbaren 
Nahbereich des Stadions im Bereich des Parkplatzes an der Böllenfallto r-
halle im Westen, unmittelbar östlich des Stadions sowie im Bereich des 
Atzwinkelwegs zur Verfügung. Die Zufah rten zu diesen Bereichen erfolgen 
über die öffentlichen Verkehrsflächen Nieder -Ramstädter Straße, Böllen -
falltorweg / Atzwinkelweg sowie über die bereits heute vorhandenen, z u-
künftig den Einsatz- und Rettungskräften vorbehaltene Zuwegung vom Bö l-
lenfalltorweg aus Richtung „Waldkasse Nord“ und weiter zur Aufstellfläche 
östlich des Stadions. 
 
Die Traisaer Straße ist bzgl. der Erschließung des Stadion s lediglich für die 
Einsatz- und Rettungskräfte relevant, für die über diese Straße sowie über 
das direkt angren zende 12 m breite „GFL 4“ eine Zufahrt zum Stadion aus 
südlicher Richtung gewährleistet wird. 
 
Die beschriebenen Maßnahmen werden, soweit bauplanungsrechtlich mö g-
lich, durch Festsetzungen entsprechender Flächen im Bebauungsplan s o-
wie durch ergänzende vertra gliche Regelungen u.a. mit der TU Darmstadt 
abgesichert. 
 
Das Verkehrsführungskonzept von den überörtlichen Straßen zu den Pa r-
kierungsanlagen im Stadtbereich wird in der Begründung zum Bebauung s-
plan ausführlich beschrieben. 
 
Bezüglich der Bemängelung der i m Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 
gesetzten Rückmeldefrist sowie der Aussageschärfe der Unterlagen wird 
auf die Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) verwiesen:

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
einem „Erstentwurf“ zur Verfügung stand. Es kann  hier nicht nachvollzo-
gen werden, wie eine seriöse Stellungnahme erfolgen soll, wenn ein 
wesentliches Sicherheitselement, die Verkehrskonzeption, nicht zeitg e-
recht zur Verfügung steht. Gerade die Verkehrsführung, die Kanalisation 
der Besucherströme (Indivi dualverkehr, ÖPNV, Bahnreisende, fußläuf i-
ge Beziehungen, pp.) sind wesentliche planerische Merkmale, um frü h-
zeitig Gefahrensituationen zu minimieren bzw. ganz ausschließen zu 
können. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird hier ernsthaft in Zweifel gezogen, ob mit den vorlie genden Aus-
baualternativen, die gesetzten Ziele des Auftraggebers (Stadt Dar m-
stadt), wie bspw. Anwohnerschutz, Mobilitätsmanagement pp. erreicht 
werden können.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentl i-
cher Belange, deren A ufgabenbereich durch die Planung berührt werden 
kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich 
wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder En t-
wicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtli chen 
Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hi n-
blick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltpr ü-
fung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Fristsetzung von einem M o-
nat orientiert sich dabei an der für die  Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentl i-
che Auslegung) und der Behörden vorgeschriebenen Frist von einem M o-
nat. Die frühzeitige Behördenbeteiligung dient dazu, alle den Behörden und 
Trägern öffentlicher Belange vorliegenden und das geplante Vorhaben b e-
treffenden Informationen einzuholen. Die im Rahmen der frühzeitigen B e-
hördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen werden 
anschließend in die weitere Planung einbezogen. Die Beteiligung zu der 
geänderten Planung erfolgt dann innerhalb der „re gulären“ Beteiligung nach 
§ 4 Abs. 2 BauGB. 
Im Übrigen wird auf die kontinuierliche planungsbeglei tende Abstimmung 
mit der Polizei verwiesen. 
 
Bezüglich der Äußerung zu den Ausbaualternativen ist folgendes festzuste l-
len: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für das Vorhaben Planungsziele 
formuliert. Diese sehen u.a. die Ermöglichung einer finanzierbare n und 
zeitnahen Umsetzung des Projektes, die Verbesserung der Situation für die 
Nachbarschaft im Bereich des Böllenfalltors im Hinblick auf Lärm und son s-
tige Immissionen und Störungen sowie die Berücksichtigung der Pla -
nungsvorgaben aus dem Flächennutzungs plan 2006 (FNP 2006) und der 
Sportentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, den Fl ä-
chenverbrauch im Stadtgebiet zu begrenzen und Flächenbedarfe durch 
Maßnahmen der Innenentwicklung zu decken, vor. Unter Berücksichtigung 
dieser Planungsziele wur den mögliche Stadionstandorte im Stadtgebiet 
geprüft und miteinander verglichen. Dabei stellte sich der Standort am Bö l-
lenfalltor als der am besten geeignete Standort für den Umbau der vorha n-
denen Sportstätte (Fußballstadion) zu einem modernen, den heutige n An-
forderungen entsprechenden Fußballstadion unter Berücksichtigung der

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Als ein weiteres wesentliches Merkmal bei einer Projektierung einer 
Versammlungs-/Veranstaltungs-/Sportfläche wir d inhaltlich, wie oben 
bereits skizziert, jegliche Berücksichtigung, respektive Behandlung von 
Sicherheitserfordernissen im Rahmen einer technisch baulichen Grun d-
planung vermisst. Ursachen, warum dies keine Berü cksichtigung fand, 
können hier nicht erkannt und auch keinesfalls nachvollzogen werden.  
 
Im Folgenden werden die einzelnen Kritikpunkte näher dargestellt und 
erneut Bedarfe, die aus Sicherheitsgründen und auch aufgrund rechtl i-
cher Rahmenbedingungen unabdingbar erscheinen, formuliert. 
  
Abschließend wird an Hand einer modifizierten Ausbaualternative, unter 
Nutzung der grafisch topografischen Darstellung der Alternative A1, eine 
aus Sicht des Polizeipräsidiums Südhessen , unter Berücksichtigung 
wesentlicher S icherheitsbelange taugliche Ausbaualternative, vorg e-
stellt.  
In dieser sind insbesondere baulich/technische Maßnahmen zur Kanal i-
sierung der Besucherströme, Berücksichtigung wesentlicher Fantre n-
nungsmerkmale, Schaffung ausreichender und getrennter Anmarschw e-
ge, Schaffung ausreichender und angemessener Beparkungsflächen 
(Individualverkehr, Reisebusse pp. unter Berücksichtigung der Fantre n-
nung, pp.) bei Berücksichtigung eines entsprechenden Anwohnerschu t-
zes sowie  polizeilich/logistische Bedarfe pp. adäquat abgebildet.  
dafür von der Wissenschaftsstadt Darmstadt formulierten Planungsziele 
heraus. 
Anschließend wurden m it dem Ziel einer bestmöglichen Integration der 
Fußball-Trainingsplätze in den Sportpark Böllenfalltor und unter Berücksich-
tigung verschiedener Mobilitätsmanagementkonzepte unterschiedliche 
Konzeptalternativen am Standort entworfen. Unter Berücksichtigung der 
maßgeblichen Kriterien Flächenverfügbarkeit (beeinflusst u.a. unmittelbar 
den mö glichen Realisierungszeitraum), Nutzung von vorhandenen Infr a-
strukturen (Synergien), Wirtschaftlichkeit (u.a. Rahmenbedingungen des 
Businessplans) und dem Erhalt / Schutz der Waldflächen stellt sich die A l-
ternative, die drei Trainingsfelder im Bereich des heutigen Bestands vo r-
sieht, als die am besten geeignete dar, die dem Bebauungsplanverfahren 
zugrunde gelegt wird. 
 
Die mit dem unmittelbaren Umbau des Stadions verbundenen Sicherheit s-
anforderungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans sondern der 
nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren.

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
II. Detailbetrachtung:  
 
1. Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen:  
 
Der Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen der Baulei t-
planung ist h.E. nicht zufriedenstellend. Eine verkehrskonzeptliche  
Betrachtung wurde zwar avisiert; aber erst deutlich zeitversetzt im 
(Erst-) Entwurfsstadium nachgereicht.  
Insbesondere unter dem im nachfolgenden noch detailliert b e-
schriebenen Aspekt der konsequenten Fantrennung ist parallel zur 
Betrachtung möglicher Parkflächen im  Heim - und Gast-Bereich die 
Erstellung eines Verkehrskonzepts über den vorliegenden (Erst -) 
Entwurf hinaus, der sich primär auf den Anwohnerschutz fokussiert, 
unabdingbar. In diesem Konzept sind regionale und überregionale 
Anfahrtsrouten, ÖPNV mit entsprechender Nutzung / Schaffung von 
Haltestellen, ÖPNV-Shuttlekonzepte pp. in Einklang zu bringen mit 
den Sicherheitsanforderungen der Sicherheitsbehörden und Re t-
tungsdienste. Dazu liegen hier aktuell keinerlei verifizierbare Ko n-
zepte vor.  
 
 
 
 
 
 
2. Parkflächen Besucher „Heim“ / Anwohnerschutzkonzept:  
 
Aus der vorliegenden Bauleitplanung, aber insbesondere aus dem 
nachgereichten Entwurf des Verkehrskonzeptes geht hervor, dass 
durch die angedachten Planungen keine zusätzlichen Parkflächen 
für die unterschiedlichen Besuchergruppen geschaffen werden – im 
Gegenteil, die im Gesamten projektierten Parkflächen (im näheren 
Stadionumfeld) werden tatsächlich reduziert. 
  
Durch die Realisierung des Anwohnerschutzkonzeptes Steinber g-
viertel (welches von unserer Sei te ausdrücklich begrüßt wird), die 
 
Zu II. Detailbetrachtung 
 
Zu Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen 
 
Bezüglich des Umfangs der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird auf 
die Ausführungen unter I. Allgemeines zum Punkt „Frühzeitige Behördenbe-
teiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB“ verwiesen. 
 
Bezüglich der Bemän gelung der verkehrskonzeptionellen  Betrachtung wird 
darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zum Bebauungsplan sowie die 
zugehörigen Fachgutachten seit de n frühzeitigen Beteiligungsverfahren 
detailliert ausgearbeitet wurden. So wurde im Rahmen der Bauleitplanung 
u.a. ein Fachgutachten Verkehr mit folgenden Inhalten erstellt: 
 Anwohnerschutzkonzept 
 Parkraumkonzept 
 ÖV-Konzept 
 Verkehrsführungskonzept Kfz-Verkehr 
 zeitweise Sperrung der Nieder-Ramstädter Straße für den Durchgang s-
verkehr 
 Stadionumfeld 
 Sonstige Sportanlagen und Zweitnutzungen. 
 
Die Ergebnisse des Fachgutachtens wurden in den o.g. kontinuierlichen 
Abstimmungen der Polizei vorgestellt und diskutiert. 
 
Zu Parkflächen Besucher „Heim“ / Anwohnerschutzkonzept 
 
Zum Thema Anwohnerschutzkonzept  und Parkraumkonzept führt der seit 
den frühzeitigen Beteiligungsverfahren detaillierter ausgearbeitete Bebau-
ungsplan, auf Basis des Fachgutachten Verkehr, folgendes aus: 
 
Anwohnerschutzkonzept 
Aufgrund der unzureichenden Zahl an Stellplätzen für Stadionbesucher im 
Stadionumfeld und angesichts eines fehlenden Parkraumkonzepts besteht 
heute ein außerordentlicher Parkdruck auf die Wohngebiete im näheren 
Umfeld des Merck-Stadions am Böllenfalltor.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
zeitnah zu erwartenden Bau -/Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich 
der Nieder -Ramstädter-Straße, verbunden mit dem Wegfall der 
Möglichkeit zur Beparkung des Randstreifens, der (aufgrund von 
Sicherheitsbedenken durch uns abzule hnenden) im Konzept ang e-
nommenen Parkflächen im Bereich der TU Darmstadt für Heimfans, 
ist mit dem Wegfall von über 2000 bisher genutzten Parkflächen zu 
rechnen (Basis: Addition der Werte des vorliegenden Verkehrsko n-
zeptes im Entwurfsstadium)!  
Eine Ausweichbeparkung im Bereich der TU Darmstadt  kann zum 
einen aufgrund der eingangs bereits dargestellten erheblichen S i-
cherheitsbedenken (Schaffung eines Gefahrenraums durch Verm i-
schung von Fangruppen) keinesfalls mitgetragen werden. Zum a n-
deren wird aufgrund bisheriger Erfahrungswerte bez weifelt, dass 
diese Parkflächen  tatsächlich zur Verfügung stehen. Gerade weil 
hier gänzlich eigene Bedarfe der TU Darmstadt keine Berücksicht i-
gung fanden (eigene Veranstaltung, Universitätsbetrieb). Insbeso n-
dere bei Abendspielen und auch Wochenspielen dürfte diese Pro b-
lematik feststellbar und damit eine erneute faktische Reduzierung 
der Parkflächen zu beobachten sein. 
 
Als einzig taugliche und realistische Alternative zur Teilkompensat i-
on kann hier die Schaffung ausrei chender Parkflächen in einem  für 
den Stadionbesucher annehmbaren Umfeld mittels eines Parkha u-
ses mit einer Kapazität von min. 500 Stellplätzen (s. auch Ausfü h-
rungen der Unterlagen zur Bauleitplanung: begrenzte verfügbare 
Flächen) angenommen werden. Ein An wohnerschutzkonzept ve r-
bunden mit dem Wegfall der dadurch abgedeckten Parkflächen e r-
scheint nur dann ansatzweise zielführend, wenn Ausgleichsflächen 
die erkennbar und begreifbar für den Stadionbesucher erscheinen 
zur Verfügung gestellt werden. Weit entfern te (Ausgleichs-) Parkbe-
reiche, abseits genutzter Anreiserouten, greifen hier deutlich zu 
kurz, da zu erwarten ist, dass diese aufgrund ihrer geringen Attra k-
tivität durch die Stadionbesucher nicht angenommen werden. 
Darüber hinaus erscheint nur so die Ziels etzung der Bauleitpl a-
nung: Schutz von Umwelt und Natur (i.S. einer bspw. Park & Ride -
Nutzung, Mitnutzung durch die TU Darmstadt; außerhalb des 
Spielbetriebes) realisierbar. Mit allen anderen Maßnahmen die in 
 
Eine der geplanten Gegenmaßnahmen ist das Anwohnerschutzkonzept. Mit 
dem Anwohnerschutzkonzept verbinden sich folgende Zielsetzungen: 
 Schutz der Anwohner vor den genannten Symptomen des hohen Par k-
drucks auf die Wohngebiete (Inanspruch nahme von Anwohnerstellplä t-
zen, Lärm - und Schadstoffemission insbesondere durch Parksuchve r-
kehr, Verunreinigungen, Vandalismus), 
 verträgliche Abwicklung der durch das Anwohnerschutzkonzept ve r-
drängten Verkehre im Straßennetz und bei der Parkraumsuche, 
 Berücksichtigung der Erreichbarkeit der in den Schutzzonen lebenden 
Bewohner und deren Besucher sowie der vorhandenen gewerblichen 
Einrichtungen und Einzelhändler, 
 schließlich sollen die Maßnahmen des Anwohnerschutzkonzepts die 
Attraktivität des Stadionstandor tes nicht unverhältnismäßig beeinträc h-
tigen. 
 
Für das Anwohnerschutzkonzept stehen unterschiedliche Handlungsopti o-
nen zur Verfügung, die stufenweise eingeführt und auf ihre Wirksamkeit hin 
überprüft werden können: 
 Verkehrsregelung über statische Verkehrszeichen, 
 Regelung durch Ausweisung von Halteverbotsbereichen durch Klap p-
beschilderung, 
 Einrichtung von Bewohnerparkbereichen, 
 Schaffung von attraktiven alternativen Stellplatzangeboten in Stadio n-
nähe, 
 Verlagerung der Stadionbesucher auf alternative Verkehrsmittel, 
 Einrichtung von Schutzzonen. 
 
Die Einrichtung von Anwohnerschutzzonen ist ein Modell, das bereits in 
anderen Städten mit hoher Akzeptanz erfolgreich eingesetzt wurde (z.B. 
Köln, Bremen, Erfurt, Frankfurt am Main). Dabei ist die Zufahrt zu den 
Schutzzonen über einen begrenzten Zeitraum rund um den Ver -
anstaltungsbeginn ausschließlich den Anwohnern vorbehalten. Die Zonen 
können nur über wenige, fest definierte Querschnitte befahren und verla s-
sen werden. Dies wird durch entsprechende Kontrollmaßnahmen geregelt. 
 
Im Verkehrsgutachten wird eine Vorzugsvariante zur Abgrenzung der A n-

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
den verschiedenen Alternativen skizziert wurden,  lassen sich nicht 
ansatzweise die benötigten Parkflächen im nutzbaren Nahraum, 
der realistisch betrachtet durch den anreisenden Zuschauer auch 
angenommen werden wird, generieren. Als möglicher Standort für 
einen Parkhausneubau „Heim“ käme, wie unter nachfolgender Ziff.: 
IV. abgebildet, der Bereich Lichtwiesenweg / Kletterhalle (angre n-
zend) in Betracht. Alternativstandorten stehen wir, unter kons e-
quenter Beachtung des Fantrennungsgebotes, offen gegenüber. 
 
Angemerkt werden muss in diesem Zusammenhang, dass die im 
Rahmen des Verkehrskonzeptes erhobenen Werte aus den durc h-
geführten Befragungen über anreisende Besuchergruppen und die 
gewählten Verkehrsmittel sich weitestgehend mit denen seinerzeit 
durch die Polizei erhobenen Werten decken. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
wohnerschutzzone empfohlen. Es wird weiterhin empfohlen, im Rahmen 
eines Monitorings neben der Anzahl der Ein - und Ausfahrten in das Schut z-
gebiet insbesondere die Zweck mäßigkeit der räumlichen Abgrenzung zu 
verifizieren. 
Der Zeitraum zur Aktivierung der Schutzzonen soll einerseits so kurz wie 
möglich gehalten werden, um die Beeinträchtigungen für Anwohner, Bes u-
cher und Gewerbetreibende so gering wie möglich zu halten. An dererseits 
muss der Zeitraum lange genug gewählt werden, um eine größtmögliche 
Wirkung zu entfalten. So wird im Gutachten eine Sperrung der Schutzzo -
nen im Zeitraum 2 -3 Stunden vor dem Spiel bis kurz nach Spielbeginn als 
angemessen empfohlen. Auch hierfür gilt das Monitoring. 
Der Erfolg des Anwohnerschutzkonzepts hängt maßgeblich von der Akze p-
tanz der Bewohner in den zu schützenden Stadtvierteln ab. Über eine st u-
fenweise Einführung der Schutzmaßnahmen kann im Dialog mit den B e-
wohnern die Wirksamkeit diskuti ert und ggf. angepasst werden. Das A n-
wohnerschutzkonzept versteht sich als ein lernendes Konzept, in dem zu je -
dem Zeitpunkt Erfahrungen aus der Praxis aufgenommen werden und in 
dessen Fortentwicklung einfließen. 
 
Parkraumkonzept 
Für das Parkraumkonzept is t grundsätzlich zwischen Heimfans und Gäst e-
fans zu unterscheiden. Aufgrund der Maxime der Fantrennung und um den 
Sicherheitsanforderungen bei Großveranstaltungen Rechnung zu tragen, 
werden für die beiden Gruppen unterschiedliche Parkraumkonzepte entw i-
ckelt. 
 
Parkraumkonzept für die Heimfans 
Bei einer Zuschauerkapazität des Stadions von 19.350 Plätzen beträgt der 
Gesamtbedarf für die Heimfans ca. 2.600 Stellplätze. Das Parkraumkonzept 
sieht vor, dass das Angebot an Stellplätzen für Heimfans zukünftig zum 
einen über das Parkhaus in der Eugen -Kogon-Straße mit einer Kapazität 
von rd. 465 Stellplätzen und zum anderen über bestehende P+R-Stellplätze 
gedeckt wird.  
 
Folgende P+R -Standorte sind Gegenstand des Parkraumkonzepts für die 
Heimfans: 
 Steinbruchtheater: rd.  500 Stellplätze (außerhalb des Stadtgebiets der

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt), 
 Technologie-Zentrum (TZ) Rhein -Main in der Weststadt: rd. 1.000 
Stellplätze, 
 ausgewählte Parkhäuser in der Innenstadt (Betreiber Q -Park): rd. 900 – 
rd. 1.100 Stellplätze, 
 Grafenstraße: 250 - 300 Stellplätze, 
 Zentrum / Ludwigsplatz: 150 - 200 Stellplätze, 
 darmstadtium / Schlossgaragen: 500 - 600 Stellplätze, 
 Nordbad / Messplatz: rd. 200 Stellplätze. 
 
Als „Überlauffläche“ wäre der Messplatz mit seinen ca. 1.200 Stellplätzen 
bei Bedarf geeignet. 
Von den Betreibern  / Eigentümern der Stellplatzanlagen wurde die grun d-
sätzliche Bereitschaft signalisiert, entsprechende Stellplatzkontingente für 
die Umsetzung eines P+R -Konzepts zur Verfügung zu stellen. Entspr e-
chende vertragliche Verein barungen werden zwischen dem Stadionbetre i-
ber und den Betreibern / Eigentümern der Stellplatzanlagen geschlossen. 
Mit diesen P+R -Flächen stehen ausreichend Stellplätze für die Heimfans 
zur Verfügung. Damit ist der Stellplatzbedarf bei einer Vollbelegung de s 
Stadions gedeckt. 
Stellplätze für dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen werden gemäß 
der Einstellplatzsatzung in ausreichender Menge ( ca. 40) stadionnah vo r-
gehalten. 
Für Besucher mit Sonderparkberechtigungen (Mannschaften, Schiedsric h-
tergespann, Medienvertreter, VIP und externe Beschäftigte) besteht in St a-
dionnähe darüber hinaus ein Angebot von ca. 415 Stellplätzen (ca. 315 
Stellplätze auf dem Parkplatz vor der Böllenfalltorhalle, je nach Anordnung 
ca. 100 Stellplätze auf dem Gelände der Georg -Büchner-Schule). Ein wü n-
schenswerter Bedarf von ca. 1.000 Stellplätzen lässt sich aufgrund der 
Standortsituation und der Sicherheitsanforderungen nicht in unmittelbarer 
Stadionnähe realisieren. Ausweichmöglichkeiten z.B. für externe Mitarbeiter 
bestehen am Mess platz / Nordbad, die Anreise erfolgt dann über die Str a-
ßenbahnlinie 5 aus Richtung Kranichstein und Umsteigen am Luisenplatz.  
 
Aufgrund der Nutzung des Parkhauses in der Eugen -Kogon-Straße durch 
Heimfans kann der Anforderung der Polizei nach vollständiger Fantrennung 
auch im Bereich der Eugen -Kogon-Straße nicht vollständig entsprochen

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 28 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Parkflächen Polizei (Lizenzbedingung!): 
 
In den vorliegenden Planunterlagen sind keine Parkflächen für pol i-
zeiliche Einsatzfahrzeuge, die laut Stadionhandbuch DFB, sowie 
gem. den „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bunde s-
werden. Aus verkehrlicher Sicht wird jedoch die gemeinsame Führung der 
Pkw aus dem Heim - und Gäste-Sektor im Zuge der Eugen -Kogon-Straße 
ähnlich (un-)kritisch bewertet wie ein e Begegnung im restlichen öffentlichen 
Straßennetz (z.B. der Heinrichstraße). Eine Begegnung der beiden Fa n-
gruppen außerhalb der Fahrzeuge kann sowohl im unmittelbaren Stadio n-
umfeld als auch im Schutzbereich Campus Lichtwiese weiterhin unterbu n-
den werden. 
Die Führung der Heimfans zwischen Parkhaus und Stadion wird im Detail 
mit der Polizei abgestimmt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die 
Heimfans vom Parkhaus getrennt von den Gästefans in Richtung Westen 
bis zur Haltestelle Kletterhalle und dem neuen Zugang Nord zu führen. 
 
Parkraumkonzept für die Gästefans 
Bei einem Gästeanteil von 10 % bei einer maximalen Gesamtkapazität von 
19.350 Zuschauern im Merck -Stadion am Böllenfalltor ist von 1.935 Gäst e-
fans auszugehen. 
Bei der Verkehrsmittelwahl wird zwische n Gäste -Pkw, Gäste -Bussen und 
Bahn / Sonderzügen unterschieden. Für den Kapazitätsnachweis wird fac h-
gutachterlich von folgenden Annahmen ausgegangen: 350 Stellplätze für 
Gäste-Pkw, 17 Stellplätze für Gäste-Busse. 
Für die mit Pkw anreisenden Gästefans wird ein neues Parkhaus auf dem 
Campus TU Lichtwiese vorgesehen, das über die El -Lissitzky-Straße e r-
schlossen wird. Reisebusse mit Gästefans werden auf die neu errichteten 
Busstellplätze im Bereich Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg geleitet. 
 
Der Bebauungsplan wi rd durch städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB 
ergänzt. Die städtebaulichen Verträge zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, der Darmstädter Sportstätten GmbH und der Technischen Un i-
versität (TU) Darmstadt dienen u.a. dazu, die nach der Erschließungskon-
zeption erforderlichen Nachweise der Stellplätze im Bereich des Campus 
Lichtwiese zu sichern. 
 
Zu Parkflächen Polizei 
 
Bezüglich der Belange der Sicherheit der Bevölkerung ist festzustellen, 
dass bei dem Umbau des Stadions zu einem modernen, wirtschaftlichen 
und funktionalen Fußballstadion die allgemeinen und besonderen Siche r-

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 29 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
spielen“ in adäquater Stückzahl, im unmittelbaren Nahbereich  des 
Einsatzraumes vorzuhalten sind, vorgesehen. Der polizeiliche B e-
darf liegt nach derzeitigen Planungen bei ca. 150 Stellplätzen. Die 
bauliche Schaffung entsprechender polizeilicher Parkflächen ist 
zwingende Sicherheitsbedingung. Folglich kann der derzeitige 
Stand der Bauleitplanung sowie des Verkehrskonzeptes (Entwurf s-
stadium) alleine aus diesem Grunde bereits nicht akzeptabel e r-
scheinen (Au fstellflächen des Rettungsdienstes und Feuerwehr 
sind in den vorgenannten Bedarfen noch nicht berücksichtigt). Ggf. 
kann hier eine Nutzung des vorhandenen Hockeyspielfeldes Abhilfe 
schaffen; letztlich wird sich dies aber auch nur als bedingt tauglich 
erweisen, da hier der Spielbetrieb „Hockey“ faktische Nutzung s-
grenzen schaffen wird. Letztlich ist eine adäquate Lösung dieser 
zwingenden Lizenzbedingung über die abschließend dargestellte 
Modifikation Ihrer Ausbaualternative „Alt 1“ aus polizeilicher Sicht 
abbildbar.  
  
 
4. Einstellplatzsatzung Stadt Darmstadt findet keine Berücksichtigung:  
 
Sowohl die vorliegenden Unterlagen der Bauleitplanung, als auch 
das vorliegende Verkehrskonzept (Entwurfsstadium) beachten nicht 
die geltende „Einstellplatzsatzung der Stadt Darmstadt vom 
04.05.2009“ (Satzung über die Schaffung von Stellplätzen oder G a-
ragen und Abstellplätzen im Gebiet der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt – Einstellplatzsatzung vom 04.05.2009 ). In dem dortigen 
Punkt 5 werden, bei überschlagender Rechnung, min. 1200 Par k-
plätze (ohne Berechnung der Grundfläche Sportstätte) im unmitte l-
baren Nahbereich gefordert. Diese Werte werden, insbesondere bei 
Berücksichtigung eines Wegfalls von min. 2000 Stel lplätzen (s. a. 
Ausführungen zu o.a. Punkt 2.), bei Weitem nicht erreicht! Alleine 
hier scheint zwingend Abhilfe geboten; die Forcierung eines Par k-
hausbaus (Kapazität min. 500 Stellplätze) scheint kurz - bis mitte l-
fristig entsprechende Abhilfe schaffen zu können.  
 
 
 
heitsanforderungen, die an Großveranstaltungen gestellt werden, beso n-
ders berücksichtigt werden müssen. Oberste Prämisse der Si cherheits-
behörden ist dabei, eine größtmögliche Gefahrenminimierung zu erreichen. 
Das Sicherheitskonzept für das Fußballstadion umfasst auch die Berück-
sichtigung logistischer Bedarfe der Sicherheits - und Einsatzkräfte. Es sind 
rund 150 Stellplätze für Polizei -Einsatzfahrzeuge im unmittelbaren Stadion-
umfeld nördlich der Tankstelle an der Nieder -Ramstädter Straße, unmittel-
bar östlich des Stadions, im Atzwinkelweg und im südlichen Bereich der 
Eugen-Kogon-Straße vorgesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Einstellplatzsatzung Stadt Darmstadt findet keine Berücksichtigung 
 
Nach der geltenden Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erforderliche Stellplätze wurden im Rahmen des Fachgutachtens Verkehr 
ermittelt. Demnach ergibt sich folgender Bedarf: 
 Pkw-Einstellplätze: 1.320 , davon 40 für Stellplätze für Menschen mit 
Behinderung, 
 Fahrradabstellplätze: 387. 
 
Der Bebauungsplan sieht westlich der Böllenfalltorhalle eine Fläche ohne 
Baugrenzen vor, auf der dem Sondergebiet SO „Sport und Veranstaltu n-
gen“ zuzuordnende Stellplätze für Menschen mit Behinderung  sowie Fahr-
radstellplätze vorgesehen werden können. 
 
Weiterhin stehen im näheren Stadionumfeld weit ere Stellplätze a n der Nie-
der-Ramstädter-Straße (ca. 315 Stellplätze), im Parkhaus Eugen -Kogon-
Straße (ca. 465 Stellplätze) , im neu geplanten Parkhaus auf de m Campus 
TU Lichtwiese östlich der El -Lissitzky-Straße (ca. 350 Stellplätze  für Gäste-
fans) sowie straßenbegleitend im Bereich des Campus zur Verfügung. Der

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 30 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. Kanalisierung der fußläufigen Besucherströme: 
 
Eine aus gefahrenmindernden Gesichtspunkten taugliche und ta k-
tisch sinnvolle Lenkung und Leitung der Besucherströme Heim und 
letztlich auch Gast ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht zu 
entnehmen. Wie eingangs bereits ausführlich dargestellt, ist eine 
getrennte, kanalisierte Zuschauerführung (fahrzeugverlastet als 
auch fußläufig!) unabdingbare Voraussetzung für den weitestg e-
hend gewalt - und störungsfreien Ablauf solcher Großveranstaltu n-
gen. Alle Ausbaualternativen der Unterlagen der Bauleitplanung 
sowie auch alle Alternativen des Verkehrskonzeptes (Entwurfsst a-
dium) erfüllen diese als zwingend angesehene Voraussetzung nicht 
ansatzweise zufriedenstellend. Hier besteht erheblicher Nachbe s-
serungsbedarf. Sowohl in baulich technischer, als auch in inhaltl i-
cher Hinsicht scheint hier zwingend eine Berücksichtigung / ein 
Umdenken angezeigt.  Die von uns modifizierte Ausgestaltung der 
Alt. 1 der Bauleitplanung kann hier Abhilfe schaffen. 
 
6. Schaffung Parkraum „Gastfanbusse“: 
 
Die Schaffung von ausreichend Parkraum für Gastfanbusse e r-
scheint unter Sicherheitsaspekten (s.o.a . Ausführungen) zwingend 
erforderlich. Unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte anderer 
Vereine der ersten und zweiten Bundesliga hinsichtlich anreisender 
Gastfans wird ein Platzbedarf von mindestens 20 Bussen gesehen.  
 
In den vorliegenden Unterlagen de r Bauleitplanung sind hingegen 
keinerlei Aufstellflächen für  Reisebusse (Gast) vorgesehen. Es ist 
zu erwarten, dass das vorliegende Verkehrskonzept (Entwurfsst a-
nach Einstellplatzsatzung erforderliche Stellplatzbedarf kann damit gedec kt 
werden. 
 
Der Bau des neu  geplanten Parkhauses sowie die Nutzungsmöglichkeiten 
der Stellplätze im Bereich des Campus Lichtwiese werden durch den B e-
bauungsplan ergänzende vertragliche Regelungen u.a. mit der TU Dar m-
stadt abgesichert. 
 
Zu Kanalisierung der fußläufigen Besucherströme 
 
Der Hinweis zur Kanalisierung der fußläufigen Besucherströme  wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
Es wird diesbezüglich auf die Ausführung innerhalb dieser Stellungnahmen 
insbesondere zu den Themen Fachgutachten Verkehr, Anwohnerschut z-
konzept und Parkraumkonzept verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Schaffung Parkraum „Gastfanbusse“ 
 
Der Bebauungsplan setzt im Bereich Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg ein 
Sondergebiet SO „Sport und Veranstaltungen“ fest, dass durch die Festset-
zung von Flächen für Busstellplätze, die der Stadionn utzung zugeordnet 
sind, konkretisiert wird.  
 
Basis für die Abgrenzung dieser Fläche war der im Rahmen der Planung 
zum Umbau des Fußballstadions festgestellte Bedarf von 17 Gäste-
Fanbussen. Im Verkehrsgutachten wurden zunächst verschiedene Standor-
te für Bu sstellplätze geprüft und bewertet. Die genauen Maßstäbe und Kr i-

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 31 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
dium) diese Lücke schließt. 
 
Eine reine Verbreiterung des Böllenfalltorweges  für Busparkraum 
greift bei weitem zu kurz und erscheint im Rahmen der Gesamtb e-
trachtung und auch unter Berücksichtigung anderer Bedarfe an di e-
sem Verkehrsweg (Böllenfalltorweg) gänzlich untauglich, um alle 
Parallelbedarfe abdecken zu können. Insbesondere Sicherheitsbe-
darfe auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit als Not -/Rettungs- und 
Anmarschweg würden durch Beparkung mit Gastfanbussen ad a b-
surdum geführt (keine ausreichende Restbreite im Begegnungsve r-
kehr). Die zurückliegenden Spielbegegnungen mit einem p olizeilich 
begleiteten Bustransfer bahnfahrender „Gastfans“ von und zum 
Hauptbahnhof (HEAG Mobilo), haben die Unzulänglichkeiten (auch 
einer Verbreiterung) bereits in aller Deutlichkeit aufgezeigt.  
Eine Entfluchtung / Räumung in akzeptablen Zeitfenstern e rscheint 
hier darüber hinaus nicht durchführbar. Ebenso kann hierdurch 
(Verbreiterung Böllenfalltorweg zur Schaffung von Busparkplätzen 
„Gast“), gem. hiesiger Auswertung des Anreiseverhaltens der Z u-
schauer der Gastvereine für die kommende Erstligasaison, n icht 
ansatzweise ein ausreichender Parkraum für Reisebusse generiert 
werden.  
 
Die im vorliegenden Verkehrskonzept (Entwurfsstadium) dargestel l-
te Stellfläche im Bereich des Wiesenstreifens westlich des Bölle n-
falltorweges kann vollumfänglich befürwortet wer den. Die Separi e-
rung der Aufstellflächen von  Gastfanbussen im unmittelbaren St a-
dionnahbereich bei strikter Verhinderung einer Vermischung mit 
Heimfans kann von hier als zielführend und durchdacht bewertet 
werden. Hier wird nicht nur adäquat gefahrenminimi erenden G e-
sichtspunkten Rechnung getragen, sondern auch eine Ökonomisi e-
rung polizeilicher Lagebewältigung Vorschub geleistet.    
 
Auch die Alternativplanung im Bereich der südlich und nördlich des 
Atzwinkelweges liegenden Grünflächen Busaufstellflächen (Ga st) 
zu etablieren, scheint gleichfalls tragbar.  
 
Über die tatsächliche Anordnung der Busaufstellflächen wäre alle r-
terien dieser Standortbewertung sind dem Verkehrsgutachten zu entne h-
men. 
Unter Berücksichtigung der gestellten Anforderungen für Gästebusse stellt e 
sich der Standort beidseitig des Atzwinkelweg s als am besten geeignet dar.  
Die Inanspruchnahme des ökologisch bedeutsamen Wiesenstreifens wes t-
lich des Böllenfalltorwegs für Aufstellflächen von Gäste -Fanbussen wird 
dadurch auf ein Mindestmaß verringert.  
 
Bei der konzeptionellen Planung der Stellplätz e für Gästebusse im Bereich 
der dafür festgesetzten Flächen ist auf der Grundlage der Vorgaben aus der 
Masterplanung unter der Annahme richtlinienkonformer Querschnittswerte 
(3,5 m Stellplatzbreite und 2,5 m Fläche zum Fahrgastwechsel) die Unte r-
bringung von 17 Reisebussen, die unabhängig voneinander ein - und aus-
fahren können, innerhalb der ausgewiesenen Fläche umsetzbar. Auch die 
sicherheitstechnischen Anforderungen (Stellplätze im unmittelbaren Stad i-
onnahbereich, Fantrennung) können hier erfüllt werden. 
 
Bei einer verdichteten Aufstellung der Gästefanbusse können im Einzelfall 
auch mehr als die genannten 17 Busse auf der ausgewiesenen Stellplat z-
fläche untergebracht werden. 
 
Bezüglich weiterer Ausführungen zum Thema Parkraumraumkonzept wird 
auf die Ausführu ngen unter I. Allgemeines innerhalb dieser Stellungnahme 
verwiesen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 32 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
dings - unter Berücksichtigung der grundsätzlich im Verkehrsko n-
zept noch festzulegenden Anfahrtsrouten für die Reisebusse - 
nochmals eine Erö rterung erforderlich, um eine ökonomische und 
schnelle Befüllung und Abfahrt des (Fan -) Reisebusverkehrs zu o p-
timieren.  
 
Die Schaffung von einer Busaufstellfläche gem. Verkehrskonzept 
(Entwurfsstadium) auf dem Wiesenstreifen westlich des Böllenfal l-
torweges wird hiesigerseits ausdrücklich favorisiert und befürwortet.  
 
7. Parkraum Individualverkehr Gast: 
 
Wie bereits unter Punkt 2 beschrieben kommt unter dem Gesicht s-
punkt Fantrennung eine Nutzung der Parkflächen im Bereich der 
TU / Lichtwiese aus Sicherheitsgr ünden nur für Gastfans in B e-
tracht. Die Beschickung dieses Parkraumes erfolgt aus nördlicher 
Richtung über entsprechend deutlich beschilderte Anfahrtsrouten 
von den BAB’en 5 und 67 sowie B 26. Details dazu sind im noch zu 
erstellenden Verkehrskonzept festz ulegen. Eine Anfahrt des Indiv i-
dualverkehrs aus südlicher Richtung über den Böllenfalltorweg 
kann auf Grund der Kollision mit den Verkehrswegen der Reis e-
busanreise, des polizeilich begleiteten Bustransfers sowie mögl i-
cher Fußmärsche aus Sicht der Polizei k eine tragfähige Alternative 
darstellen. 
 
8. Elektrifizierung der Bereiche Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg: 
 
Aus Sicherheits- und letztlich auch aus Haftungsgründen (Verkehrs-
träger, Stadionbetreiber) ist es zwingend erforderlich , die Bereiche 
Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg, in ausreichendem Umfange zu 
elektrifizieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt endet die installierte 
Straßenbeleuchtung auf dem Böllenfalltorweg im Bereich Robert -
Cauer-Straße im südlichen und im nördlichen Bereich an der Otto -
Berndt-Straße („Driving Ranch“ der TU Darmstadt). Dies ist derzeit 
bereits ein gefahrenbegründender und untragbarer Zustand.  
Wie bereits aus diversem Schriftverkehr der Vergangenheit ersich t-
lich, ist es bereits seit geraumer Zeit ein zwingendes Erfordernis 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Parkraum Individualverkehr Gast 
 
Bezüglich des Themas „ Parkraum Individualverkehr Gast“ wird auf die Au s-
führungen, u.a. unter I. Allgemeines zum Verkehrs - und Sicherheitskonzept, 
innerhalb dieser Stellungnahme verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Elektrifizierung der Bereiche Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg 
 
Die Hinweise  zur Erforderlichkeit von Beleuchtungseinrichtungen werden 
zur Kenntnis genommen . Sie sind jedoch nicht Ge genstand des Beba u-
ungsplanverfahrens, sondern nachfolgender Planungs - und Genehm i-
gungsverfahren bzw. Gegenstand der Bauausführung. 
 
Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan mehrere Geh -, 
Fahr- und Leitungsrechte („GFL4“) festgesetzt werden, um die Erreichbar-
keit zu dem Sondergebiet SO „Sport und Veranstaltungen“ zu gewährlei s-
ten. In der Begründung zum Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass 
diese Zuwegungen elektrifiziert werden  müssen, weswegen die zusätzliche

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 33 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
und ein polizeilicher Bedarf in dem genannten Areal für ausreiche n-
de Lichtverhältnisse zu sorgen. Auch die unter Ziff.  6. aufgeführte, 
einzurichtende Busaufstellfläche „Gast“ wäre darüber hinaus in au s-
reichendem Maße zu elektrifizieren / beleuchten.  
 
Polizeilicher Tenor:  alle Aufstellflächen, Wegebeziehungen, Par k-
häuser, pp. sind in ausreichendem Maße mit Beleuchtungseinric h-
tungen auszustatten!  
 
Auch wenn es ggf. nicht Bestandteil einer Bauleitplanung ist, soll 
bereits jetzt – frühzeitig – auf diesen fortbestehenden nich t tolerab-
len Missstand ausdrücklich hingewiesen und um adäquate Berüc k-
sichtigung im Rahmen der fortschreitenden Planungen gebeten 
werden.   
 
9. Bahnanbindung TU Station / Lichtwiese ( Gastfans): 
 
Weder in den vorliegenden Unterlagen der Bauleitplanung, noch in 
den vorliegenden Ausführungen zum Verkehrskonzept (Entwurf s-
stadium) findet die, wie in der Vergangenheit festgestellt und auch 
prognostisch, aufgrund der Auswertungen des Reiseverhaltens der 
„Erstliga-Gast-Zuschauer“ bestätigt, inhomogene Anreise der Ga st-
fans ausreichende Berücksichtigung. Sowohl bei retrospektiver, als 
auch bei zukünftiger Betrachtung ist nach wie vor mit einer inhom o-
genen Anreise der Gastfans, im Hinblick auf das gewählte Ve r-
kehrsmittel, zu rechnen. D.h. eine Individualanreise, eine or gani-
sierte Busanreise aber auch eine Anreise mit Sonderzug - oder Re-
gelverbindungen der Deutschen Bahn AG ist zu erwarten. Gänzlich 
vermisst wird in den vorliegenden Unterlagen daher eine Themat i-
sierung des Ausbaus / der Ertüchtigung der bereits vorhandenen  
TU Station / Lichtwiese (derzeit Anbindung über den privaten 
Bahnanbieter VIAS / Odenwaldbahn). Ein Ausbau der Strecke (de r-
zeit eingleisig, nicht elektrifiziert, Kurzbahnsteig)  bleibt gänzlich 
unerwähnt. Wobei gerade hier in höchstem Maße entlastende A s-
pekte (sowohl verkehrlich, als auch im Bereich der Sicherheitslage 
– Fantrennung-) realisierbar erscheinen. Ein z. Zt. noch notwend i-
ger polizeilich begleiteter Transfer des bahnreisenden Gastfans, 
Festsetzung eines Leitungsrechts für die Beleuchtung dieser Flächen g e-
troffen wurde. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Bahnanbindung TU Station / Lichtwiese ( Gastfans) 
 
Bezüglich der Nutzung des Haltepunktes TU -Lichtwiese Bf. für Sonderzug-
verkehr wird im Rahmen der Begründung  festgestellt, dass der Bahnhalte-
punkt „TU -Lichtwiese Bf.“ an der eingleisigen DB -Trasse "Odenwaldbahn"  
in ca. 1.200 m Entfernung (Fußweg) vom Stadion liegt. Der Haltepunkt kann 
für den Sonderzugverkehr der Gästefans als Alternative zur Abwicklung 
über den Hauptbahnhof Darmstadt (i . d. R. mit Bus-Shuttle ab Europaplatz) 
oder Darmstadt Südbahnhof (teilweise ohne Bus -Shuttle, Fußweg ca. 3 km) 
genutzt werden. 
Die grundsätzliche Bereitschaft der VIAS zur Durchführung von Sonderve r-
kehren kann laut RMV vorausgeset zt werden. Der betriebliche und finanz i-
elle Aufwand für einen einzelnen Sonderzug mit Bedienung des Haltepun k-
tes TU-Lichtwiese ist aber relativ hoch. Die RMV GmbH erwartet Kosten im 
mittleren 4-stelligen Bereich je eingesetztem Fahrzeug. 
 
Detaillierte Ausf ührungen zur möglichen Länge der den Bahnhaltepunkt 
„TU-Lichtwiese Bf.“ anfahrenden Sonderzüge, zum Thema Zugwechsel, zur 
Kapazität der Züge und zum Abstellen und Wenden der Züge sind dem 
Verkehrsgutachten zu entnehmen. 
 
Weiterhin wird auf die Ausführungen zum Verkehrs - und Sicherheitskonzept

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 34 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
bzw. ein nicht auszuschließender Fanmarsch durch die Darmstä d-
ter Innenstadt (mit seinen massiven Konsequenzen auf die Ve r-
kehrssituation in Darmstadt und im angrenzenden Umfeld) würde 
sich durch einen adäquaten Ausbau künftig erübrigen.  
Es wird daher gebeten, diesen Themenbereich bewusst zu b e-
leuchten und mit den Beteiligten diesbezüglich in einen Diskurs ei n-
zutreten. Nicht nur die ökonomische Bewältigung eines zuströme n-
den Gastfanverkehrs wäre hierdurch erreichbar; auch die Komfor t-
erhöhung für den Gastzuschauer, die damit verbunden e Akzeptan-
zerhöhung für die Wahl dieses Verkehrsmittels und in der Folge das 
durch „Sog“ gesteuerte Besucherverhalten sind in diesem Zusa m-
menhang wesentliche Argumente zur Gefahrenreduzierung. 
 
III.  Resümee zur Detailbetrachtung: 
  
Keine der in den vorliegenden Unterlagen (Bauleitplanung und V er-
kehrskonzept) abgebildeten Alternativplanungen scheint die festg e-
stellten, zum Teil erheblichen Sicherheitsbedenken ausräumen zu 
können.  
 
Am tauglichsten erscheint eine Mischkombination aus verschied e-
nen Alternativen, die im Folgenden dargestellt wird.  
 
 
 
 
 
 
 
IV. Modifizierte Ausbaualternative „Alt. 1“ aus polizeilicher Sicht:  
 
Vor dem Hintergrund der Parkraumproblematik, des Anwohne r-
schutzes sowie der Schaffung entsprechender Kanalisierungsmö g-
lichkeiten von Besucherströmen, bei strikter Wahrung des  
Fantrennungsgebots, wir d im Zuge des Stadionumbaus folgender 
Alternativvorschlag zur Alternative A 1 der Bauleitplanung  unter-
breitet.  
unter I. Allgemeines innerhalb dieser Stellungnahme verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu III. Resümee zur Detailbetrachtung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zum Zeitpunkt der frühzeitigen 
Beteiligung vorliegenden Unterlagen die erheblichen Sicherheitsbedenken 
nicht ausräumen können. Es  wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen 
zum Bebauungsplan sowie die zugehörigen Fachgutachten seit den frühze i-
tigen Beteiligungsverfahren weiter ausgearbeitet und konkretisiert wurden.  
 
Bezüglich der Inhalte des ausgearbeiteten Verkehrsgutachtens wird auf die 
ausführlichen Ausführungen innerhalb dieser Stellungnahmen verwiesen.  
 
Bezüglich der zum Zeitpunkt der frühzeitigen Behördenbeteiligun g noch 
nicht abschließend ausgearbeiteten Unterlagen wird auf die Ausführungen 
zu diesem Thema unter I. Allgemeines innerhalb dieser Stellungnahmen 
verwiesen 
 
Zu IV. Modifizierte Ausbaualternative „Alt. 1“ aus polizeilicher Sicht 
 
Der Alternativvorschlag z ur Alternative A  1 der Polizei wird zur Kenntnis 
genommen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 35 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
  Folgende Voraussetzungen werden hierbei zu Grunde gelegt: 
 
bis auf den Trainingsplatz im Bereich Vereinzelungsanlage „Gast“ 
(hier erfolgt die Verlegung des Platzes nach Nord -/Nord-West; s.a. 
nachfolgender Buchst. e)) werden alle im Schaubild der Alternative 
1 geplanten Flächen (Parkflächen, Anrainerflächen)  in der dort 
dargestellten  Form eingerichtet bzw. beibehalten: 
 
 
 
Abb.1: Ausbaualternative „Polizei“ anl. des Bauleitverfahrens Neubau „Sportpark Bölle n-
falltor“; Stand 25.06.2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich wesentliche von der Polizei vorge-
schlagene Planelemente in dem Alternativvorschlag so oder zumindest in 
ähnlicher Form im Verkehrs - und Sicherheitskonzept, das dem Bebauung s-
plan zugrunde liegt, wiederfinden.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 36 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Erläuterung der Planelemente:  
 
 
a) Im Lichtwiesenweg, in Höhe der Kletterhalle, wird ein Parkhaus mit 
einer Kapazität von min. 500 Plätzen für Fahrzeuge der Heimfans 
errichtet. 
 
 
 
b) Der Gästeblock wird in die Südostecke des Stadions (Bereich 
Waldkasse Süd) verlegt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
c) Der Heimstehblock wird auf die Nordtribüne verlegt 
 
 
 
d) Der bestehende Gästezugang durch den Wald, südlich des Atzwi n-
kelwegs, bleibt bestehen.  
 
 
 
 
 
 
 
e) Der Trainingsplatz östlich des Stadions wird in Richtung Nord -
Nord-West, in den Bereich der jetzigen Vereinzelungsanlage Gast 
verlegt.  
Bezüglich der dargestellten Planelemente ist festzustellen , dass  im Ve r-
kehrs- und Sicherheitskonzept 
 
a) das von der Polizei vorgeschlagene neue Parkhaus im Lichtwiesen-
weg aufgrund der Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich und damit 
der nicht kurzfristig möglichen Grundstücksverfügbarkeit nicht weiter 
verfolgt wird. Dafür ist jedoch vorgesehen, dass das Parkhaus in der 
Eugen-Kogon-Straße zukünftig durch die Heimfans genutzt wird. 
 
b) die Planungskonzeption für das Fußballstadion und die Belange der 
öffentlichen Sicherheit (Stichwort: Fantrennung) berücksichtigt wurden, 
indem vorgesehen wird, dass die Zuwegungen zum Stadionstandort 
ergänzt bzw. ausgebaut werden m üssen. So ist in einem Teilbereich 
des Kulturdenkmals eine neue Zuwegung zu dem geplanten Fußbal l-
stadion („Waldkasse Nord“) vorgesehen, über die zukünftig die Hei m-
fans aus dem Bereich Lichtwiese zum Stadion gelangen. Auf grund 
dieser neuen Zuwegung für die Heimfans ist eine Verlegung der Sek-
toren vorgesehen, so dass d er Gästefanblock  zukünftig nicht mehr in 
der Nordost-, sondern in der Südostecke des Stadions (Bereich Wal d-
kasse Süd) liegen wird. 
 
c) der Block für die Heimfans gegenüber dem Gästeblock in der nord-
westlichen Ecke bzw. auf der Nordseite liegt und über den Zugang von 
der Nieder-Ramstädter Straße aus befüllt wird. 
 
d) der bestehende Z ugang durch den Wald südlich des Atzwinkelwegs 
bestehen bleibt, jedoch zukünftig ausschließlich als Zufahrt für Ei n-
satz- und Rettungskräfte dienen und die östlich des Stadions liege n-
den Aufstellflächen für Einsatz - und Rettungskräfte erschließen  wird. 
Die Zuwegung für die Gästefans erfolgt über den Böllenfalltorweg, 
knickt ca. 50 m vor der Traisaer Straße rechtwinklig Richtun g Stadion 
ab und führt direkt zur Gästeaufstellfläche südlich des neuen Tra i-
ningsplatzes.  
 
e) der Trainingsplatz im Osten des Stadions zukünftig zwischen der Au f-
stellfläche für Einsatz - und Rettungskräfte sowie der Aufstellfläche für 
Gäste liegt.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 37 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
f) Die Gästevereinzelungsanlage wird NEU im Bereich vor der jetz i-
gen Waldkasse Süd installiert! 
 
 
g) Der bisherige Zugang „Wa ldkasse Süd“ wird künftig nur noch als 
Zugang für Einsatzkräfte und -fahrzeuge der Rettungsdienste und 
der Polizei genutzt.  
 
 
h) Südlich des Trainingsplatzes im Osten des Stadions (siehe o.a. 
Planskizze; Buchst. e.) wird die vorhandene Freifläche als Aufstel l-
fläche für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Polizei ertüc h-
tigt und befestigt. Die Zufahrt in diesen Bereich erfolgt über den 
Böllenfalltorweg, Traisaer Straße und den kleinen Waldweg zur 
Waldkasse Süd. 
Eine Ertüchtigung der Zufahrt für schwere und g roßräumige Fah r-
zeuge wird vorausgesetzt bzw. ist zwingend erforderlich. 
 
i) Bei Schaffung der vorgenannten Gegebenheiten, ist nach wie vor 
eine fußläufige Zuführung der Gastfans auf dem bisherigen Weg 
möglich. Auf dem Weg zur neu zu errichtenden Vereinzelungs anla-
ge müssten die Gastfans über eine eingezäunte Wegführung 
(Schlosserarbeiten /-qualität), östlich des Trainingsplatzes, zum je t-
zigen, neuen Eingang Gäste (Südostecke des Stadions; ehem. 
„Waldkasse Süd“)   geführt werden. Dort erfolgt dann der Zugang 
der Gastfans zum Stadion, mittels Über- bzw. Unterführung, um die 
Stadionumfahrung freizuhalten.  
 
j) Das Parkhaus im Bereich Lichtwiesenweg kann über eine Wegfü h-
rung durch den Wald östlich des TU -Hochschulstadions mit dem 
Stadion verbunden werden.  
Der Eingang sollte am östlichen Rand der Stehplatztribüne eing e-
plant und mit einer neuen Vereinzelungsanlage ausgestaltet we r-
den.   
 
k) Zur Gewährleistung der strikten Trennung von Heim - und Gastfans 
 
f) die Gästevereinzelungsanlage nicht verortet ist. Sie kann zukünftig 
beispielsweise im Bereich vor der jetzigen Waldkasse Süd vorgesehen 
werden. 
 
g) der bisherige Zugang „Waldkasse Süd“ zukünftig von den Gästefans 
genutzt wird. Dafür wird der Weg durch den Wald sü dlich des Atzwin-
kelwegs zukünftig ausschließlich als Zufahrt für Einsatz - und Re t-
tungskräfte dienen. 
 
h) südlich des Trainingsplatzes im Osten des Stadions  zukünftig die Gäs-
teaufstellfläche liegen wird.  
 
 
 
 
 
 
 
i) Bezüglich der fußläufigen Zuführungen wird auf die Ausführungen zu 
a) bis h) innerhalb dieser Stellungnahme verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
j) Bezüglich des Parkhauses im Bereich Lichtwiesenweg und die neue n 
Zuwegungen aus Richtung Norden wird auf die Ausführungen zu a) 
bis h) innerhalb dieser Stellungnahme verwiesen. 
 
 
 
 
k) die Zuwegungen für Heim - und Gästefans so geplant sind, dass ein

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 38 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
im Nordosten des Stadions wird vorgeschlagen den Trainingsplatz 
einzuzäunen (Schlosserarbeiten / -qualität) und mit Sichtschutz zu 
versehen, um durch diesen freigehaltenen Bereich einen Puffer 
zwischen beiden Fangruppen herzustellen.  
 
l) Durch den neu hinzugewonnenen Zugang der Heimfans im Norden 
des Stadions könnte die Auflage nach vier getrennten Eingängen 
gewährleistet werden und eine Öffnung der ehem. „Waldkasse 
Süd“ für Zuschauerströme wäre nicht erforderlich.  
Diese bestehende Zuwegung im Südosten könnte als eigener Z u-
gang für Rettungs - bzw. Polizeikräfte (im Sinne des Stad ionhand-
buches des DFB/ der DFL) dienen. Die aktuelle Grasfläche südl. 
des Trainingsplatzes auf der Ostseite des Stadions könnte als Au f-
stellfläche für Einsatzfahrzuge der Rettungsdienste sowie der Pol i-
zei fungieren (Realisierung der Lizenzbedingungen!).  
 
m) Für den Massenanfall von Verletzten ist bereits jetzt der besagte 
Trainingsplatzes als „Medical-Center“ angedacht, so dass durch die 
örtliche Nähe der Fahrzeuge und einer eigenen Anfahrt ein zügiger 
Abtransport von Verletzten möglich wäre. Eine Zuwegung mi ttels 
entsprechender Toreinbauten hier ist erforderlich; bedarf allerdings 
der noch folgenden Einzelerörterung. 
  
n) Auf Grund der Enge der Traisaer Straße und zum  Schutz der dorti-
gen Anwohner, sollte die Anfahrt der Rettungs - und Polizeifahrzeug 
über den Böllenfalltorweg, den östlichen Teil der Traisaer Straße 
und den jetzigen Waldweg zur derzeitigen Waldkasse Süd erfo l-
gen. 
Eine Ertüchtigung dieser Zuwegung für schwere und großräumige 
Fahrzeuge ist zwingend erforderlich (s.a. Buchst. h).  
 
ausreichend großer Puffer zwischen beiden Fangruppen besteht. 
 
 
 
 
l) Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu a) bis k) innerhalb diese r 
Stellungnahme verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
m) Aufstellflächen für Einsatz - und Rettungskräfte östlich des Stadions 
vorgesehen sind. Als eigene Zufahrt ausschließlich für Einsatz - und 
Rettungskräfte dien t der bestehende Waldweg südlich des Klette r-
walds. 
 
 
 
n) vorgesehen ist, die Anfahrt der Einsatz -und Rettungsfahrzeuge auch 
über den Böllenfalltorweg, den östlichen Teil der Traisaer Straße und 
den jetzigen Waldweg zur derzeitigen Waldkasse Süd zu führen. Die 
Breite des in diesem Bereich festgesetzten "GFL4" von 12 m ist für 
schwere und großräumige Fahrzeuge ausreichend. 
 
 
Die im Verkehrsgutachten erarbeiteten Inhalte und Konzepte (u.a. zum 
Anwohnerschutz, zum Parkraum, zur Verkehrsführung) wurden in mehreren 
Abstimmungsterminen mit der Polizei vorgestellt, diskutiert und abgestimmt.  
Die erarbeiteten Lösungen stellen den gr ößtmöglichen Kompromiss unter 
Beachtung aller bestehenden Vorgaben  und der konkreten Standortra h-
menbedingungen dar.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 39 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.9 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20 -28, 55545 Bad  
Kreuznach 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 30.06.2015: 
 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als 
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.  S. v. §  68 Abs. 1 TKG - 
hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmäc h-
tigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie 
alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die 
erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung wir d 
wie folgt Stellung genommen: 
 
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, 
die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. 
 
Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des 
Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. 
 
Deshalb wird um Berücksichtigung der Belange der Deutschen Telekom 
Technik GmbH wie folgt gebeten: 
 
Folgende fachliche Fe stsetzung ist in den Bebauungsplan aufzune h-
men: 
 
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende 
Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die U n-
terbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. 
 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Bau m-
standorte und unterirdische Ver - und Entsorgungsanlagen" der Fo r-
schungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; 
siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Es ist sicherzustelle n, 
dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erwe i-
terung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert we r-
den. 
Zur Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass im Plangebiet Telekommunikationslinien der Telekom  
Deutschland GmbH vorhanden sind, wird zur Kenntnis genommen.  
 
Grundsätzlich werden im vorliegenden Bebauungsplan die Belange de s 
Telekommunikationswesens gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8d BauGB berücksichtigt. 
So ist in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt, dass sich im 
Plangebiet Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom befinden und 
diese bei den geplanten (Um -)Baumaßnahmen zu berücksichtigen und ggf. 
zu verlegen sind. Ferner heißt es, dass dabei in Abstimmung mit dem Ve r-
sorger ausreichende Leitungskorridore und au sreichende Abstände zu 
Baumpflanzungen zu beachten sind und die entsprechende Koordinierung 
bei Tiefbaumaßnahmen angeregt wird. 
Die Berücksichtigung vorhandener Telekommunikationslinien ist darüber 
hinaus Gegenstand nachfolgender Planungs- und Genehmigungsverfahren. 
 
Der Anregung zur Aufnahme einer Festsetzung, dass in allen Straßen bzw. 
Gehwegen geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in 
einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationsl i-
nien der Telekom vorzusehen sind, wird nicht gefolgt.  
 
Da es sich bei den im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen um 
öffentliche Verkehrsflächen handelt, stehen ausreichend Flächen zur U n-
terbringung von Telekommunikationslinien zur Verfügung. Dies wird über 
die koordinierte Erschließungsplanung sichergestellt.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 40 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
ist die Verlegung neuer Telekommunikationslini en im Plangebiet und 
außerhalb des Plangebiets erforderlich. 
 
Zum Zweck der Koordinierung wird um Mitteilung gebeten , welche eige-
nen oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt bekannten Maßnahmen 
Dritter im Bereich folgender Straßen stattfinden werden. 
 
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die 
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der and e-
ren Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der E r-
schließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Tel e-
kom T echnik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh 
wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt 
werden. 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus wirtschaftlichen Gründen 
eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommu nikationsinfra-
struktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile 
einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planung s-
sicherheit möglich ist. 
 
Es ist daher sicherzustellen, dass  
 
- für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes  im Erschließung s-
gebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der 
künftig gewidmeten Verkehrswege möglich ist, 
 
- entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB folgende Flächen als mit 
einem Leitungsrecht zu belasten festgesetzt werden und im zweiten 
Schritt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 
zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folge n-
dem Wortlaut eingetragen wird:  
"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland 
GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Ände-
rung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit 
einer Nutzungsbeschränkung." 
 
 
Der Hinweis, bei geplanten Baumpflanzungen das „Merkblatt über Bau m-
standorte und unterirdische Ver - und Entsorgungsanlagen “ bei der Übe r-
bauung von Telekommunikationslinie zu beachten, wird zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
Im Zuge des Umbaus des Fußballstadions wird üblicherweise eine Arbeit s-
gruppe Koordinierung Infrastruktur / Leitungen eingerichtet, in der die vo r-
getragenen Punkte Berücksichtigung finden können. Dies ist jedoch nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 41 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
- der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit der 
Deutschen Telekom Technik GmbH im erforderlichen Umfang  Flä-
chen für die Aufstellung von oberirdischen Schaltgehäusen auf priv a-
ten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag 
einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Tel e-
kom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch kostenlo s zu s i-
chern. 
 
- eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der 
Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine 
Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Le i-
tungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, 
 
- die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK - Infrastruk-
tur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 42 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.10 Untere Naturschutzbehörde, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 30.06.2015: 
 
Grundsätzlich bestehen gegen den Bebauungsplan aus naturschut z-
fachlicher· und naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. 
Im Bebauungsplangebiet gibt es, nach Kenntnis  der UNB, keine Hinwei-
se für ein Vorkommen geschützter Arten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entlang des Böllenfalltorweges ist eine Feuchtwiese vorhanden, die 
nach § 30  Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt ist. Handlu n-
gen, die zu einer Zerstörung  oder einer sonstigen erheblichen Beei n-
trächtigung führen können, sind verboten. 
 
Weiterhin befindet sich weiter nördlich dieser Wiese der nach FFH -
Richtlinie geschützte Lebensraumtyp 6510 "Mähwiese". 
 
Zur besseren Darstellung und  zur Sicherung der Feuchtwiese sollte der 
Bebauungsplan die jetzt noch nicht aufgenommenen Flächen (Wald und 
Feuchtwiese) mit in den Bauungsplan aufnehmen. 
 
 
  
 
 
Der Hinweis, dass aus naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher 
Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wir d zur Kenntnis geno m-
men. 
 
Der Hinweis, dass es im Bebauungsplangebiet nach Kenntnis der Unteren 
Naturschutzbehörde keine Hinweise f ür ein Vorkommen geschützter Arten 
gibt, wird zur Kenntnis genommen. 
 
Dem mittlerweile vorliegenden Umweltbericht ist zu entnehmen, dass der 
Geltungsbereich des Bebauun gsplans mehreren europarechtlich geschüt z-
ten Arten als alleiniger oder anteiliger Lebens raum dient. Daher wurden 
Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, durch die Verbotstatbestände 
nach §  44 Abs. 1 BNatSchG  für alle europarechtlich geschützten und im 
Geltungsbereich des Bebauungsplans vorkommenden Arten vermieden 
werden können. Diese Maßnahmen w urden in den Bebauungsplan als 
Festsetzungen oder Hinweise aufgenommen. Der Umweltbericht stellt we i-
terhin fest, dass bei Beachtung der im Bebauungsplan getroffenen Festse t-
zungen und Hinweise zu m besonderen Artenschutz keine V erbotstatbe-
stände des § 44 BNatSchG eintreten werden. 
 
Der Anregung zur besseren Darstellung und zur Sicherung der Feuchtwiese 
wird gefolgt. 
 
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde um die angesprochenen Flächen 
nördlich des Böllenfalltorwegs erweitert.  
Die vorhandenen Wiesenbiotope entlang des Böllenfalltorwegs sind aus 
naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung. Dieser alte Wi e-
senzug ist aufgrund seiner bemerkenswerten und artenreichen Pflanzena r-
tenzusammensetzung ökologisch höchst sensibel un d erinnert noch an den 
früheren Charakter der Waldwiesenlandschaft der Lichtwiese vor deren 
Erschließung als Flugplatz und ihrer späteren Bebauung durch die Techn i-
sche Universität . Zur dauerhaften Sicherung und auch zur Verbesserung 
der ökologischen Verhäl tnisse des Wiesenzugs sind Maßnahmen zur da u-

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 43 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
erhaften Pflege dieser Flächen festgelegt.  
 
Der Hinweis, dass sich weiter nördlich der Feuchtwiese der nach FFH -
Richtlinie geschützte Lebensraumtyp 6510 befindet, wird zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
Die im Bebauungsplan festgesetzte Stellplatzfläche südlich des Atzwinke l-
wegs, die im heutigen Zustand einen Wiesenzug darstellt, wurde im Zuge 
der Bewertung der umweltrelevanten Schutzgüter als FFH -Frischwiese 
charakterisiert. Sie stellt eine wechselfeuchte Au sbildung der Glatthaferwie-
se (Arrhenatheretum elatioris) dar und erfüllt die Kriterien des FFH -
Lebensraumtyps 6510 (FFH -LRT 6 510) (Magere Flachlandmähwiesen) 
nach dem hessischen Leitfaden zur Erstellung der Gutachten für FFH -
Monitoring (Hessen -Forst FENA 2 006). Eine Bewertung nach den Bewe r-
tungsbögen für den FFH -LRT 6510 ergab, dass es sich um einen Leben s-
raumtyp in einem günstigen Erhaltungszustand (B) handelt.  Die Artenz u-
sammensetzung weist ähnlich wie bei der benachbarten Feuchtwiese auf 
eine sehr lange Wiesentradition hin.  
Durch die Festsetzung einer Stellplatzfläche in diesem Bereich wird der 
FFH-LRT 6510 erheblich beeinträchtigt, was zu einem Biodiversitätssch a-
den außerhalb eines FFH -Gebiets führt. Eine Beeinträchtigung, Überba u-
ung oder sonstige Zerst örung des Lebensraumtyps kann aber genehmigt 
werden, wenn in der Umgebung ein vergleichbarer Lebensraum neu g e-
schaffen werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein FFH -LRT 
6510 aus anderen Wiesenbeständen neu zu entwickeln. Ein artenreicher 
Bestand benötigt zur Entwicklung je nach betriebenem Aufwand allerdings 
mehrere Jahre. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine geei g-
neten Flächen, die in vergleichbarer Größe eine entsprechende Neuen t-
wicklung eines qualitativ ähnlichen Lebensraumtyps erwarten lassen. Der 
westliche Teil des Wiesenzugs ist zu klein und ist teilweise zu stark b e-
schattet. In nur geringer Entfernung vom Geltungsbereich des Bebauungs-
plans (600 m östlich der beanspruchten Wiese) befindet sich jedoch eine 
Waldwiese parallel zu r Odenwaldbahn, die aufgrund ihrer jetzigen Arte n-
ausstattung derzeit nicht als FFH -LRT 6510 anzusprechen ist, aber durch 
gezielte Pflege innerhalb von wenigen Jahren in eine artenreichere Glatth a-
ferwiese überführt werden kann und damit als LRT 6510 zu entw ickeln ist. 
Diese wird als Ausgleich zum Verlust des LRT 6510 im Geltungsbereich so

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 44 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates ist beigefügt: 
 
Da noch kein Umweltbericht vorliegt, verzichtet der Naturschutzbeirat 
auf eine ausführliche Stellungnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt. 
 
 
 
 
Folgende Anregungen werden eingebracht: 
 
•  Gesetzlich geschützter Biotop am Böllenfalltorweg 
 
Entlang de s Böllenfalltorweges befindet sich eine Feuchtwiese, die 
sehr artenreich und stark wechselfeucht und in dieser stadtnahen L a-
ge unersetzlich ist. Diese  Feuchtwiese ist ein nach § 30 BNatSchG 
geschützter Biotop. Eine Zerstörung oder  eine sonstige erhebliche 
Beeinträchtigung dieser kaum oder nicht regenerierbaren  Biotoptypen 
ist unzulässig. Falls durch einen genehmigten Eingriff geschützte  Bio-
tope zerstört werden, muss ein funktionaler Ausgleich erfolgen. Eine 
Neubegründung an anderer Stelle als funktionaler A usgleich müsste 
vor der Zerstörung  erfolgen, die schützenswerten Arten umgesiedelt 
werden. 
 
 
 
 
 
weit aufgewertet, dass sie die Kriterien des FFH-LRT 6510 erfüllen wird. 
 
In parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs geführten Gespr ä-
chen mit der unteren Naturschutzbehörde hat diese - unter der Vorausse t-
zung, dass ein vergleichbarer Lebensraum neu geschaffen wird  - die G e-
nehmigung für die Überplanung des FFH -LRT 6510 in Aussicht gestellt. Die 
Sicherstellung des Ausgleichs erfolgt im Rahmen einer vertragli chen Rege-
lung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Darmstädter Spor t-
stätten GmbH (DSG) und der TU. 
 
Zur Stellungnahme des Naturschutzbeirats: 
 
Der Hinweis, dass der Naturschutzbeirat zum Zeitpunkt der frühzeitigen 
Beteiligung auf eine ausführlich e Stellungnahme verzichtet, da noch kein 
Umweltbericht vorliegt, wird zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht  
wurde zwischenzeitlich erarbeitet und ist Bestandteil der Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 
BauGB sowie der öffentlichen Auslegung. 
 
 
Zu gesetzlich geschützter Biotop am Böllenfalltorweg: 
 
Der Hinweis auf das gesetzlich geschützte Biotop am Böllenfalltorweg  
(Feuchtwiese) wird zur Kenntnis genommen.  
 
Der Bebauungsplan sieht aus Gründen der Abwicklung  des Besucherve r-
kehrs bei Heimspielen der Profimannschaft des SV Darmstadt 98 und aus 
Sicherheitsgründen – von den Polizeibehörden wurde eine weitgehende 
Trennung der Gäste - und Heimfans gefordert  - den Ausbau bzw. die Ve r-
breiterung des Böllenfalltorwegs v or. Die Straße soll von  derzeit 5 m auf 
9 m verbreitert werden. Dazu wird ein wiesenseitiges, straßenparalleles  
Flurstück (Nr. 66/2) von 4 m Breite herangezogen. Dieses Flurstück besitzt 
dasselbe Höhenniveau wie die heutige Straßenparzelle und entstand durch 
Aufschüttung. Wiesenseitig grenzt es auf 130 m an die nach dem Bu n-
desnaturschutzgesetz geschützte Feuchtwiese. Auf 34 m Länge ist die Au f-
schüttung im Bereich des Flurstücks Nr. 66/2 unvollständig, so dass die 
geschützte Feuchtwiese in diesen Bereich etwa 1 bis 1,5 m  hineinragt. Es

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 45 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
•  Waldränder am Böllenfalltorweg 
 
Die Waldränder am Böllenfalltorweg sind vielschichtig ausgeprägt und 
daher schützenswert. Auch temporäre Parkstreifen entlang des Wal d-
randes stellen einen großen Eingriff in diese intakten Waldgesellschaf-
ten dar und sind nach Meinung  des NSB unzulässig. Den meisten Be-
suchern sind kürzere Fußwege zum Stadion  zuzumuten, diese sind 
handelt sich hierbei um den nährstoffreicheren, artenärmeren Teil der  
Feuchtwiese, der durch die Zweizeilige Segge (Carex di sticha) geprägt 
wird.  
Nach § 30 BNatSchG sind „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer 
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung (geschützter Biotope) führen kö n-
nen“, verboten. Ausnahmen  können zugelassen werden, wenn die Beei n-
trächtigungen ausgeglichen werden können (§ 30 Abs. 3 BNatSchG). Ist ein 
Ausgleich (auch durch Neuschaffung an andere Stelle ) nicht möglich,  kann 
nur noch eine Befreiung nach §  67 BNatSchG erfolgen, wobei hierfür aber 
Gründe „des  überwiegenden öffentlichen Interesses“ vorliegen müssen 
oder die „Durchführung der  Vorschriften zu einer unzumutbaren Belastung 
führen würde“. 
Im vorliegenden Fall legt der B ebauungsplan durch textliche und zeichner i-
sche Festsetzung fest,  dass die gesamte Feuchtwiese mit Ausnahme der 
auf 34 m in den Bereich der Wegparzelle  verspringenden, minimalen Tei l-
fläche dauerhaft durch eine entsprechende Pflege zu erhalten ist. 
Alle Maßnahmen zur Verbreiterung des Böllenfalltorwegs müssen auch bei 
einer vorübergehenden Beanspruchung eines straßenparallelen Arbeit s-
streifens Minimierungsmaßnahmen ergreifen, die den Erhalt dieses Stre i-
fens als Feuchtwiese gewährleisten. Bei den Baumaßnahmen sind die in im 
Umweltbericht angegebenen Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen. 
Ein dauerhafter Verlust des geschützten Biotops  erfolgt somit nur auf etwa 
50 qm (1,8%) in Form eines 1 – 2 m breiten Randstreifens der Feuchtwiese. 
Der betroffene Streifen, der sich  von den wertvollen zentralen Flächen mit 
Arten der typischen Hundsstraußgras -Waldbinsenwiese deutlich unte r-
scheidet, wird dort durch die weit verbreitete Zweizeilige  Segge und durch 
Nährstoffzeiger geprägt. Die Beeinträchtigung des  geschützten Biotops ist 
daher unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen als nicht  erheblich 
anzusehen. 
 
Zu Waldränder am Böllenfalltorweg: 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
 
Die östlich am Böllenfalltorweg gelegenen Waldränder sind nicht Best and-
teil des Geltungsbereichs. Für die im Rahmen des Bebauungsplans erarbei-
tete Masterplanung liegt ein Planungs - und Erschließungskonzept zugru n-

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 46 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
auch bei anderen Stadien (z. B. Commerzbankarena Frankfurt) üblich. 
Behinderte und VIPs können den Zugang von Westen benutzen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
•  Parkplätze: 
 
Es ist sehr begrüßenswert, die Parkplätze der TU -Lichtwiese in A n-
spruch zu nehmen, um die Anwohner des Steinbergviertels zu entla s-
ten. Vor allem für  Besucher aus dem Osten liegen diese Parkplätze 
günstig. 
Die vom Böllenfalltorweg bestehende Wegführung zum Stadion (bi s-
lang für Gäste)  sollte nicht ausgebaut werden, um weitere Eingriffe in 
den angrenzenden Wald zu vermeiden. Bereits jetzt ist dieser Weg i n-
nerhalb des Waldes knapp 6 m breit;  außerhalb, im Wiesenbereich, 
rund 4 m. Eine über das derzeitige Ausmaß hinausgehende  Befesti-
gung des Weges wird abgelehnt. Es ist zu prüfen, ob eine  Zuwegung 
nicht von Norden her, z.B. östlich der Tennisplätze des Hochschulst a-
dions geführt werden kann. Auch der Weg weiter südlich, die verlä n-
gerte Traisaer Straße, könnte benutzt werden. 
 
Für Besucher aus anderen Himmelsrichtungen als Osten böte  sich 
de. In diesem sind entlang der östlich des Böllenfalltorwegs gelegenen 
Waldränder keine Stellplatzflächen vorgesehen. 
Der westlich des Böllenfalltorwegs  gelegene Wald wird im Bebauungsplan 
als solcher festges etzt, somit ist auch der Erhalt dieser Waldränder pla-
nungsrechtlich gesichert. Der zwischen diesem Wald und dem Böllenfal l-
torweg befindliche schützenswerte Wiesenzug ist ebenfalls per Festsetzung 
gesichert. Eine  Ausnahme besteht für einen kleinflächigen Bereich inner-
halb des Wiesenzugs und des Walds, in dem  eine neue Zuwegung zum 
Stadion geplant  ist. Diese ist  mit einem Geh -, Fahr - und Leitu ngsrecht 
(„GFL4“) gesichert. Die Zuwegung in diesem Bereich erfolgt aus der gestel l-
ten Sicherheitsanforderung für den Stadionbetrieb, dass ausreichend d i-
mensionierte und räumlich getrennte Zugangswege (Stichwort Fantre n-
nung) geschaffen werden. Um  ein gewisses Maß an räumlicher Distanz 
zwischen den Zugängen zu erreichen, ist die geplante Wegeführung no t-
wendig. Zudem stellt sie nach Prüfung weiterer Varianten den geringsten 
Eingriff in den Waldbestand dar. Die Ausweisung des „GFL 4“ wird  zum 
größtmöglichen Schutz der Frischwiese sowie auch des angrenzenden 
Waldes auf ein erforderliches Minimum reduziert.  
 
 
Zu Parkplätze: 
 
Der Anregung wird, was die Verbreiterung des bestehenden Waldwegs 
südlich des Kletterwalds betrifft, nicht gefolgt. 
Der Anregung wird, was die neue Zuwegung von Norden her und die Nu t-
zung von Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich betrifft, gefolgt. 
 
Bei dem Umbau des Stadions zu einem modernen, wirtschaftlichen und 
funktionalen Fußballstadion müssen die allgemeinen und besonderen S i-
cherheitsanforderungen, die an Großveranstaltungen gestellt werden, b e-
sonders berücksichtigt werden. Oberste Prämisse der Sicherheitsbehörden 
ist dabei, eine größtmögliche Gefahrenminimierung zu erreichen.  
Das Sicherheitskonzept für das Fußballstadion umfasst folgende Bereiche: 
 Umsetzung des Prinzips der konsequenten Fantrennung (Heimfans / 
Gästefans) zur vorbeugenden Gefahrenabwehr, um Ausschreitungen 
bei Fußballspielen mit Gewaltpotenzial möglichst zu verhindern, 
 Verkehrskonzeption, in dem die Verkehrsführung zur Kanalisation der

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 47 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
nach Meinung des NSB eine Park- and Shuttle-Lösung an, wie sie für 
die Landesgartenschau  geplant wird. Dafür stehen im TZ, beim 
Hauptbahnhof-West oder bei ESOC  viele Parkhäuser und -plätze zur 
Verfügung. Von dort könnte man Shuttle -Busse und -Straßenbahnen 
zur Westseite des Stadions  einrichten. Ein Kombiticket Eintritt  und 
Shuttle gepaart mit Einfahrtverboten für auswärtige Autofahrer ins 
Steinbergviertel für die Zeit der Veranstaltungen würde  die Belastun-
gen der Nachbarn und  damit auch die Zahl der Einsprüche vermi n-
dern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucherströme festgelegt wird (Individualverkehr, öffentlicher Perso-
nenverkehr (Bus, Straßenbahn, Bahn) Fußgänger), 
 Berücksichtigung wesentlicher Fantrennungsmerkmale (räumliche Dis-
tanz), 
 Schaffung ausreichend dimensionierter und räumlich getrennter Zu-
gangswege und Aufstellflächen für die Fans, 
 Schaffung ausreichend dimensionierter Aufstellflächen und Zufahrts-
möglichkeiten für die Sicherheitskräfte (Polizei, Rettungsdienste, Feu-
erwehr), 
 Schaffung ausreichender und angemessener Parkierungsflächen (MIV, 
Gästebusse), 
 Berücksichtigung logistischer Bedarfe der Sicherheits- und Einsatzkräf-
te, 
 stufenweise Einführung eines Anwohnerschutzkonzepts für angrenzen-
de Wohnquartiere sowie Definition einer Schutzzone für den Campus 
TU Lichtwiese. 
Das Prinzip der Fantrennung wird über die räumliche Trennung der Fa n-
gruppen mit folgenden Maßnahmen im Stadionumfeld erreicht: 
Für die Heimfans: 
 im Pkw anreisende Heimfans werden u.a. zu den Parkierungsmöglich-
keiten in den innerstädtischen Parkhäusern bzw. zum Technologie-
Zentrum (TZ) Rhein-Main oder Steinbruchtheater (von dort Straßen-
bahn oder Bus-Shuttle zum Stadion) sowie zum Parkhaus an der Eu-
gen-Kogon-Straße gelenkt, 
 für die mit dem öffentlichen Nahverkehr anreisenden Heimfans stehen 
die beiden Straßenbahnlinien Linie 2 und 9 zur Verfügung, 
 die Heimfans erreichen das Stadion über die Fußwege von der Nieder-
Ramstädter Straße aus Richtung Westen und von der Lichtwiese über 
die neue Zuwegung (Festsetzung „GFL4“ zur „Waldkasse Nord“) aus 
Richtung Norden. Vom Parkhaus an der Eugen-Kogon-Straße erfolgt 
die Fanführung Richtung Westen zur neuen Zuwegung „Waldkasse 
Nord“. 
Für die Gästefans: 
 im Pkw anreisende Gästefans werden zu dem neu geplanten Parkhaus 
auf dem Campus TU Lichtwiese, östlich der El-Lissitzky-Straße geführt, 
 Reisebusse mit Gästefans werden auf die neu zu errichtenden Bus-
stellplätze im Bereich Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg geleitet,

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 48 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 für mit der Bahn anreisende Gästefans bestehen unterschiedliche Mög-
lichkeiten jeweils polizeilich begleitet : 
 Bus-Shuttle vom Hauptbahnhof zum Böllenfalltorweg, 
 Umsteigen und Weiterreise mit der Odenwaldbahn zum Bahnhof TU 
Lichtwiese. 
Nach der Konzentration der Gästefans im Bereich des Böllenfalltorwegs 
werden diese über den Böllenfalltorweg und einen kurzen, noch herzuste l-
lenden Weg (Festsetzung „GFL 4“) zu dem Stadioneingangsbereich („Wal d-
kasse Süd“) und dem Gästefansektor im Südosten des Stadions geführt. 
Im Bereich des Atzwinkelwegs und des Lichtwiesenwegs wird die räumlich e 
Distanz der Anmarschwege durch eine von Sicherheitskräften unterstützte 
Fantrennung abgesichert werden. 
Für die Einsatz- und Rettungskräfte stehen Aufstellflächen im unmittelbaren 
Nahbereich des Stadions im Bereich des Parkplatzes an der Böllenfallto r-
halle im Westen, unmittelbar östlich des Stadions sowie im Bereich des 
Atzwinkelwegs zur Verfügung. Die Zufahrten zu diesen Bereichen erfolgen 
über die öffentlichen Verkehrsflächen Nieder -Ramstädter Straße, Böllenfall-
torweg / Atzwinkelweg sowie über die berei ts heute vorhandenen, zukünftig 
den Einsatz - und Rettungskräften vorbehaltene Zuwegung vom Böllenfal l-
torweg aus Richtung „Waldkasse Nord“ und weiter zur Aufstellfläche östlich 
des Stadions.  Dieser nordöstlich gelegene Waldweg, welcher heute ab-
schnittsweise bereits 6 m breit ist, soll zukünftig auf der gesamten Länge 
6 m breit ausgebaut werden können, da dieser Weg für die  Befahrung 
durch Einsatz- und Rettungsfahrzeuge vorgesehen ist und entsprechend 
optimiert werden muss. 
 
Für die neu geplante nördliche Zuw egung zum Stadion dient ein bereits 
bestehender Weg, der durch den angrenzenden Kletterwald verläuft. Dieser 
soll in einem größtmöglichen Umfang genutzt werden. Die Neuanlegung 
von weiteren Wegabschnitten in diesem Bereich sowie der Ausbau des 
Weges auf di e Breite von 6  m ermöglicht zukünftig eine sicherheitstec h-
nisch optimierte Zuwegung für die Besucher des Stadions aus Richtung 
Norden. 
Durch die Festsetzung zur Oberflächenbefestigung wird für Zuwege, Z u-
fahrten, Kfz -Stellplätze und sonstige befestigte Grun dstücksfreiflächen g e-
währleistet, dass diese ausschließlich mit wasserdurchlässigen Belägen 
und versickerungsfähigem Unterbau auszuführen sind. Dadurch können

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 49 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
•  Bewertung der Alternativen A1, A2, B und C 
 
Angesichts des Umstandes, dass weder der Umweltbericht noch die 
Ergebnisse der  artenschutzrechtlichen Prüfung vorliegen, wird eine 
Vorfestlegung auf die Variante A 1 als Grundlage für den Bebauung s-
plan für verfrüht gehalten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
deren Speicher - und Regulationsfunktionen zumindest teilweise erhalten 
bleiben. 
 
 
Zu Bewertung der Alternativen A1, A2, B und C: 
 
Der Hinweis, dass die Vorfestlegung auf die Variante A 1 als Grundlage für 
den Bebauungsplan als verfrüht angesehen wird, da weder der Umweltb e-
richt noch die Ergebnisse der artenschutzrechtliche Prüfung vorliegen, wird 
zur Kenntnis genommen. 
Der Bebauungsplanentwurf wurde gegenüber der Version zum Zeitpunkt 
der frühzeitigen Beteiligung de taillierter ausgearbeitet und enthält nun aus-
führliche Aussagen zum Thema Alternativenprüfung. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für das Vorhaben Planungsziele 
formuliert. Diese sehen u.a. die Ermöglichung einer finanzierbaren und 
zeitnahen Umsetzung des Projektes, die Verbesserung der Situation für die 
Nachbarschaft im Bereich des Böllenfalltors im Hinblick auf Lärm und son s-
tige Immiss ionen und Störungen sowie die Berücksichtigung der Pla -
nungsvorgaben aus dem Flächennutzungsplan 2006 (FNP 2006) und der 
Sportentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, den Fl ä-
chenverbrauch im Stadtgebiet zu begren zen und Flächenbedarfe durch 
Maßnahmen der Innenentwicklung zu decken, vor. Unter Berücksichtigung 
dieser Planungsziele wurden mögliche Stadionstandorte im Stadtgebiet 
geprüft und miteinander verglichen. Dabei stellte sich der Standort am Bö l-
lenfalltor als der am besten geeignete Stando rt für den Umbau der vorha n-
denen Sportstätte (Fußballstadion) zu einem modernen, den heutigen A n-
forderungen entsprechenden Fu ßballstadion unter Berücksichti gung der 
dafür von der Wissenschaftsstadt Darmstadt formulierten Planungsziele 
heraus. 
Im Rahmen der Masterplanung wurden Konzeptalternativen  für den Umbau 
des Fußballstadions am Böllenfalltor erarbeitet. Ihnen liegt die Vorgabe zu 
Grunde, das Stadionspielfeld an seinem heutigen Standort zu erhalten. Mit 
dem Ziel einer bestmöglichen Integration der Fußball-Trainingsplätze in den 
Sportpark Böllenfalltor wurden bezüglich ihrer Lage und Anzahl verschied e-
ne Alternativen entworfen. Auf Basis versch iedener Mobilitätsmanagement-
konzepte ergeben sich darüber hinaus Unterschiede bezüglich der Lage der

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 50 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
•  Trainingsplatz im Osten (Variante A 1) 
 
Für den Fall, dass die Variante A 1 als Grundlage für den Bebauung s-
plan gewählt werden sollte, wird gefordert, dass bei der Ausgestaltung 
des Naturrasen-Trainingsplatzes im Osten (Nr. 2 in Abbildung 6) keine 
Bäume gefällt werden müssen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellplatzflächen.  
Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Kriterien Flächenverfügbarkeit 
(beeinflusst u.a. unmittelbar den möglichen Realisierungszeitraum), Nu t-
zung von vorhandenen Infrastrukturen (Synergien), Wirtschaftlichkeit (u.a. 
Rahmenbedingungen des Business plans) und dem Er halt / Schutz der 
Waldflächen stellt sich die Alternative, die drei Trainingsfelder im Bereich 
des heutigen Bestands vorsieht, als die am besten geeignete dar, die dem 
Bebauungsplanverfahren zugrunde gelegt werden soll. 
Zum Bebauungsplanentwurf liegt sowohl ein Umweltbericht als auch ein  
Artenschutzfachbeitrag vor. 
 
 
Zu Trainingsplatz im Osten (Variante A 1): 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
 
Im Bereich östlich des neu zu errichtenden Fußballstadions werden trotz 
Ausschöpfung aller während der Planung einbezogenen Überlegungen zur 
Minimierung Eingriffe in Natur- und Landschaft vorbereitet, die entspre-
chend ausgeglichen werden. Im Bereich der heute vorhandenen Trainings-
plätze östlich des Stadions sieht der Bebauungsplan-Entwurf die Errichtung 
bzw. Nutzung von Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Fußball mit 
einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 vor. Die heute dort zwischen den 
Trainingsplätzen und dem Stadion bzw. den Sportplätzen des TEC befindli-
chen Gehölzbestände werden nicht gesichert, da diese Bereiche bei Spie-
len der Profimannschaft des SV Darmstadt 98 für Aufstellflächen der Polizei 
und sonstiger Einsatzkräfte sowie als Aufstellflächen der Gästefans vor 
dem Stadioneingang freigehalten werden sollen. 
 
Dadurch geht hier ein Feldgehölz mit altem Baumbestand aus Linde, Eiche, 
Buche, Kiefer, Robinie und weiteren Bäumen in einer Größe von 1.890 m² 
verloren. Auch das Böschungsgehölz (1.176 m²) östlich der Gegengeraden 
(Stehplatztribüne) des Stadions wird nicht bestehen bleiben. Etwas südlich 
des erstgenannten Feldgehölzes geht eine Baumgruppe von 345 m² mit 
Kiefer, Robinie und Spitzahorn verloren, da hier der Verbindungsweg zwi-
schen der Aufstellfläche für die Gästefans und dem neuen Stadioneingang 
verlaufen soll. Gleichzeitig dient diese Wegeverbindung auch der Zufahrt

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 51 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
•  Anpassung an den Regionalplan Südhessen 2010 
 
Das RP Darmstadt empfiehlt, "die Inanspruchnahme des Regionalen 
Grünzugs durch die östlich des Stadions gelegenen, bereits heute 
vorhandenen Trainingsflächen an einer anderen geeigneten Stelle in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auszugleichen". 
Der NSB fordert, dass dieser Ausgleich Bestandteil des  Bebauungs-
planes wird oder in diesem zumindest konkret dargelegt wird, wo und 
in welcher Form ein solcher Ausgleich erfolgen soll. Dadurch würde 
sich die Stadt Darmstadt selbst zu einem Ausgleich verpflichten. 
 
von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und anderen Notfallkräften. Im Be-
bauungsplan-Entwurf ist hier ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. 
Um die Verbindung dieser neuen Zufahrt zum öffentlichen Verkehrsnetz 
herzustellen, wird der Waldrand östlich des Hockeyplatzes des TEC auf 
einer Länge von 40 m um 12 m zurückgenommen. Dadurch kommt es zu 
einem Verlust von etwa 500 qm Laub-Kiefernmischwald. 
 
Die in der Planzeichnung festgesetzte Grundflächenzahl von 0,9 bietet für 
die Flächen für Sportanlagen „Fußball“ die Möglichkeit, sämtliche zulässi-
gen Nutzungen in der Fläche unterzubringen. Das hohe Maß von 0,9 wurde 
gewählt, da auch (begrünte) Sportplätze, u.a. aufgrund ihres Unterbaus, als 
bauliche Anlagen angesehen werden. Im Übrigen entspricht die GRZ von 
0,9 dem Bestand. Durch die Festsetzung, dass maximal 90 % der Grund-
stücksfläche durch bauliche und sonstige Anlagen überdeckt werden dürfen 
sowie der zusätzlichen Festsetzung zur Begrünung der nicht überbaute n 
Grundstücksflächen wird ein Mindestmaß an Begrünung auf 10 % der Flä-
chen gesichert. 
 
Die Eingriffe werden im Rahmen einer naturschutzfachlichen Eingriffs- und 
Ausgleichsbetrachtung im Umweltbericht den Ausgleichsmaßnahmen ge-
genübergestellt und bilanziert. Das verbleibende Defizit wird durch aner-
kannte Ökopunkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich des Ober-
feldes ausgeglichen. 
 
 
Zu Anpassung an den Regionalplan Südhessen 2010: 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
 
Die in dem Bebauungsplan vorgesehenen  Flächeneingriffe in das Vorran g-
gebiet Regionaler Grünzug werden gemäß des Ziels Z 4.3 -3 des RPS / 
RegFNP 2010 im selben Naturraum durch geeignete Flächen von gleicher 
Größe, Quali tät und vergleichbarer Funktion, die einem „Vorranggebiet 
Regionaler Grünzug“ neu zugeordnet werden, kompensiert. 
Die Fläche zur Kompensation des Regionalen Grünzugs ist auf einer Acke r-
flur nördlich von Darmstadt-Arheilgen zu verorten. Diese Kompensationsflä-
che wird vom R P Darmstadt  zunächst „gewahrt“, bis sie im Rahmen der

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 52 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
nächsten Fortschreibung des Regionalplans Südhessen mit aufgenommen 
und ausgewiesen werden kann. 
 
1.11 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 10 11 42, 64211 Dar m-
stadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 30.06.2015: 
 
Bei der weiteren Planung ist zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich versc hiedene Betriebs-
mittel. Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen sind die Betriebsmittel 
im Grundbuch dinglich zu sichern. Falls die Erdüberdeckung der Leitung 
zu gering sein sollte, muss eine Tieferlegung unserer Leitungen  durch-
geführt werden. Notwendige Umlegungen von Betriebsmitteln gehen zu 
Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen ger e-
gelt und sind rechtzeitig mit e-netz abzusprechen. 
 
Falls im Rahmen des Vorhabens Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich 
der Leitungstrassen  geplant sind , ist zu bea chten, dass tiefwurzelnde 
Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen 
Mindestabstand von 2,5 m zu den Versorgungsleitungen des e -netz 
aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten , so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu  sichern, oder die Standorte der 
Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Na h-
bereich der e -netz-Betriebsmittel sind deshalb vorher mit e -netz abzu-
stimmen. Es wi rd beantragt , ggf. Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnah-
men in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 
aufzunehmen. 
 
Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und 
Erweiterung des bestehenden e-netz-Versorgungsnetzes im Zuge der 
Erschließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zu-
künftigen Abnehmer realisiert werden. 
 
Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von 
der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen 
  
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
Die Belange der Versorgung mit Energie gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8e BauGB 
werden im vorliegenden Bebauungsplan grundsätzlich berücksichtigt.  
 
 
 
 
 
 
Der Anregung, Leitungs - und Baumschutzmaßnahmen in die planung s-
rechtlichen Festsetzungen aufzunehmen, wird nicht gefolgt.  
Bei Anpflanzmaßnahmen im Bereich von Leitungstrassen werden die ei n-
schlägigen Normen und Richtlinien beachtet. Dies ist dann Gegenstand der 
konkreten Ausführungsplanung. 
 
 
 
 
 
 
 
Dass die S tromversorgung im Plangebiet durch Ergänzung bzw. Erweit e-
rungen des bestehenden Versorgungs netzes sic hergestellt werden kann, 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die vorhandenen Wasserversorgungsleitungen stellen die Trinkwasserve r-
sorgung sicher. Nach Angaben der Feuerwe hr sind zur Sicherstellung des

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 53 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Feuerwehr.  
 
Löschwasserbedarfs (96 m³/h über 2 Stunden) ergänzend zu dem Wasse r-
versorgungsnetz Löschwasserzisternen vorzusehen. Dies ist möglich, da es 
sich bei dem Stadion um einen Sonderbau handelt.  
 
1.12 Technische Universität Darmstadt, Karolinenplatz 5, 64289 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.07.2015: 
 
Anmerkungen zum Bauleitplanverfahren: 
 
1.     Sicherung Zugang Sporthalle (H1I01) der TU Darmstadt 
 
1.1. Grundlegend darf die Hallennutzung der TU -Sporthalle durch den 
Spiel- und Trainingsbetrieb im Stadion nicht beeinträchtigt werden. 
Der Zugang zur  Sporthalle f ür Mitarbeiter, Kursteilnehmer und E x-
terne erfolgt aus Richtung Süden (vom ausgewiesenen öffentlichen 
Parkplatz). Die Veranstaltungen  in der  Sporthalle finden an allen 
Wochentagen bis in die Abendstunden regelmäßig statt. 
 
1.2. Das Geh- und Fahrrecht für den Zugang Süd zur Sporthalle Hoc h-
schulstadion der TU Darmstadt von der Nieder -Ramstädter Straße 
über den im B -Plan-Entwurf ausgewiesenen ö ffentlichen Parkplatz 
vor der Böllenfalltorhalle muss gesichert werden. 
 
1.3. Das dazugehörige Brückenbauwerk zum Eingang muss in der no t-
wendigen Regelung ebenfalls berücksichtigt werden. 
 
1.4. Die auf dem jetzigen Platz vor der Böllenfalltorhalle durch die TU  
nachgewiesenen und vorhandenen Fahrradstellplätz e müssen e r-
halten/weiterhin gesichert werden. Die TU regt hier einen deutl i-
chen Ausbau der Fahrradstellplatz-Kapazitäten an diesem Standort 
an, da während der Spiele  aktuell die Nutzbarkeit für die TU erheb-
lich eingeschränkt ist. 
 
1.5. Im Übrigen wird auf die zwischen der Stadt Darmstadt und der TU  
Darmstadt geschlossenen und nach wie vor gültigen Verträge  ver-
wiesen. 
  
 
 
 
 
Zu 1. Sicherung Zugang Sporthalle (H1I01) der TU Darmstadt 
 
Den Anregungen wird gefolgt.  
 
Die Zuwegung zur TU -Sporthalle ist über die Verkehrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung „ Parkplatz (öffentlich)“ gesichert. Südlich der Hoc h-
schulsporthalle sind die innerhalb der mit „P1“ b ezeichneten Fläche vo r-
kommenden Gehölze dauerhaft zu erhalten, gegen Beeinträchtigungen zu 
schützen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Eine Ausnahme für 
diese Festsetzung wird für einen fußläufigen Eingangsbereich zu der a n-
grenzenden Hochschulsportha lle eingeräumt. Somit wird das genannte 
Brückenbauwerk planungsrechtlich gesichert. 
 
Fahrradstellplätze sind auf dem öffentlichen Parkplatz an der Böllenfallto r-
halle derzeitig nur in einem geringen Umfang vorhanden. Der Bebauungs-
plan hält gemäß der Einstel lplatzsatzung ausreichend Flächen für Fah r-
radabstellplätze für die Nutzungen im Sondergebiet „Sport und Veransta l-
tungen“ (Fußballstadion / Böllenfalltorhalle) vor. In diesem Zusammenhang 
ist auf dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz u.a. die  Erhöhung der  
Fahrradstellplätze vorgesehen. 
 
Der Verweis auf die bestehenden Verträge zwischen der TU Darmstadt und 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 54 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
2. Mitnutzung Sportflächen der TU Darmstadt 
 
2.1. Der in Alternative B (Masterplan AS&P) dargestellte mit Nutzung 
der Sportfelder TU-Hochschulstadion (2+3) für den Spiel - und Trai-
ningsbetrieb des neuen Stadions wird nicht zugestimmt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Grundstücksänderung Nordseite Stadion 
 
3.1. Die dargestellte Flächenanpassung im nördlichen Bereich der g e-
planten Feuerwehrumfahrt muss im Detail mit der TU Darmstadt 
abgestimmt werden.  Derzeitige Wegeführungen in diesen Bere i-
chen sind in erforderlicher Breite zu  berücksichtigen und die E r-
reichbarkeit aller Sportanlagen des angrenzenden  Hochschulstadi-
ons und Kletterwaldes sind sicherzustellen. 
 
3.2. Das Geh- und Fahrrecht für den geplanten Rettungsweg im Kat a-
strophenfall über die Kekulé straße muss im D etail vertraglich mit 
der TU Darmstadt abgestimmt werden. 
 
 
 
Zu 2. Mitnutzung Sportflächen der TU Darmstadt 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
 
Im Rahmen der Masterplanung wurden Konzeptalternativen für den Umbau 
des Fußballstadions am Böllenfalltor erarbeitet. Ihnen liegt die Vorgabe zu 
Grunde, das Stadionspielfeld an seinem heutigen Standort zu erhalten. Mit 
dem Ziel einer bestmöglichen Integration der Fußball-Trainingsplätze in den 
Sportpark Böllenfalltor wurden bezüglich ihrer Lage und Anzahl verschiede-
ne Alternativen entworfen. Auf Basis verschiedener Mobilitätsmanagement-
konzepte ergeben sich darüber hinaus Unterschiede bezüglich der Lage der 
Stellplatzflächen.  
Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Kriterien Flächenverfügbarkeit 
(beeinflusst u.a. unmittelbar den möglichen Realisierungszeitraum), Nu t-
zung von vorhandenen Infrastrukturen (Synergien), Wirtschaftlichkeit (u.a. 
Rahmenbedingungen des Businessplans) und dem Erhalt / Schutz der 
Waldflächen stellt sich die Alternative, die drei Trainingsfelder im Bereich 
des heutigen Bestands vorsieht, als die am besten geeignete dar, die dem 
Bebauungsplanverfahren zugrunde gelegt werden soll. 
Die angeführte Alternative B aus den Unterlagen zur frühzeitigen Beteili-
gung wird somit in den Planungen nicht weiter verfolgt. 
 
Zu 3. Grundstücksänderung Nordseite Stadion 
 
Der Anregung wurde bereits gefolgt. 
 
Die gesamte Planung für den Sportpark Böllenfalltor und im Besonderen für 
den Umbau des Fußballstadions erfolgte und erfolgt weiterhin in  enger Ab-
stimmung mit der TU Darmstadt.  Dabei werden u.a. auch Wegeführungen 
und Erreichbarkeiten der TU Sportanlagen berücksichtigt. 
 
Ein Geh- und Fahrrecht für einen geplanten Rettungsweg im Katastrophe n-
fall über die Kekulé straße ist im Übrigen nicht Bestandteil des Bebauung s-
planentwurfs.

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 55 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
4. Grundstücksnutzung Böllenfalltorweg 
  
4.1.  Die Nutzung des Böllenfalltorwegs auf dem Grundstück des Landes 
Hessen ist  im Rahmen der Zuwegung und Erschließung des Stadions 
sowie der notwendigen Busstellplätze vertraglich mit der TU Darmstadt 
abzustimmen. 
 
 
5. Verkehrs- und Parkplatzkonzept 
 
5.1. Die dargest ellte Lösung (Abb.10) ist aus Sicht der TU Darmstadt 
nicht umsetzbar.  Wenn für  den Verkehr die Flächen des Campus 
genutzt werden sollen, muss  hierfür ein Konzept in enger Absti m-
mung mit der TU Darmstadt erarbeitet  werden. Grundsätzlich sind 
Verkehrsströme der Stadionbesucher in den Randbereichen des 
Campus zu führen. Der universitäre Betrieb darf zu keiner Zeit ein-
geschränkt oder gestört werden. Ebenso muss die Zugänglichkeit 
des Campus und der Gebäude für Studenten und Mitarbeiter zu j e-
der Zeit sichergestellt sein. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 4. Grundstücksnutzung Böllenfalltorweg 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
 
Dies wird Gegenstand der vertraglichen Abstimmung zwischen der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt, der Darmstädter Sportstätten GmbH (DSG) und der 
TU Darmstadt werden. 
 
Zu 5. Verkehrs- und Parkplatzkonzept und zu 6. TU Schutzzone 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
 
Bei dem Umbau des Stadions zu einem modernen, wirtschaftlichen und 
funktionalen Fußballstadion müssen die allgemeinen und besonderen S i-
cherheitsanforderungen, die an Großveranstaltungen gestellt werden, b e-
sonders berücksichtigt werden. Oberste Prämisse der Sicherheitsbehörden 
ist dabei, eine größtmögliche Gefahrenminimierung zu erreichen.  
 
Das Sicherheitskonzept für das Fußballstadion umfasst folgende Bereiche:  
 Umsetzung des Prinzips der konsequenten Fantrennung (Heimfans / 
Gästefans) zur vorbeugenden Gefahrenabwehr, um Ausschreitungen 
bei Fußballspielen mit Gewaltpotenzial möglichst zu verhindern, 
 Verkehrskonzeption, in dem die Verkehrsführung zur Kanalisation der 
Besucherströme festgeleg t wird (Individualverkehr, öffentlicher Pers o-
nenverkehr (Bus, Straßenbahn, Bahn) Fußgänger), 
 Berücksichtigung wesentlicher Fantrennungsmerkmale (räumliche Di s-
tanz), 
 Schaffung ausreichend dimensionierter und räumlich getrennter Z u-
gangswege und Aufstellflächen für die Fans, 
 Schaffung ausreichend dimensionierter Aufstellflächen und Zufahrt s-
möglichkeiten für die Sicherheitskräfte (Polizei, Rettungsdienste, Fe u-
erwehr), 
 Schaffung ausreichender und angemessener Parkierungsflächen (MIV, 
Gästebusse), 
 Berücksichtigung logistischer Bedarfe der Sicherheits - und Einsatzkräf-
te, 
 stufenweise Einführung des Anwohnerschutzkonzepts für angrenzende

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Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 56 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wohnquartiere sowie Definition einer Schutzzone für den Campus TU 
Lichtwiese. 
 
Dem Bebauungsplan liegt ein Verkehrs - und Sicherheitskonzept zugrunde, 
dass die Verlegung des Gästesektors aus der heutigen Nordost -Kurve in 
den südöstlichen Bereich des Stadions: („Waldkasse Süd“) vorsieht. 
 
Das Prinzip der Fantrennung wird über die räumliche Trennung der Fa n-
gruppen mit folgenden Maßnahmen im Stadionumfeld erreicht: 
 
für die Heimfans: 
 im Pkw anreisende Heimfans werden u.a. zu den Parkierungsmöglic h-
keiten in den innerstädtischen Parkhäusern bzw. zum Technologie -
Zentrum (TZ) Rhein -Main oder Steinbruchtheater (von dort Straße n-
bahn oder Bus -Shuttle zum Stadion) sowie zum Parkhaus an der E u-
gen-Kogon-Straße gelenkt, 
 für die mit dem öffentlichen Nahverkehr anreisenden Heimfans stehen 
die beiden Straßenbahnlinien Linie 2 und 9 zur Verfügung, 
 die Heimfans erreichen das Stadion über die Fußwege von de r Nieder-
Ramstädter Straße aus Richtung Westen und von der Lichtwiese über 
die neue Zuwegung (Festsetzung „GFL 4“ zur „Waldkasse Nord“) aus 
Richtung Norden. Vom Parkhaus an der Eugen -Kogon-Straße erfolgt 
die Fanführung Richtung Westen zur neuen Zuwegung „Wa ldkasse 
Nord“. 
 
für die Gästefans: 
 im Pkw anreisende Gästefans werden zu dem neu geplanten Parkhaus 
auf dem Campus TU Lichtwiese, östlich der El-Lissitzky-Straße geführt, 
 Reisebusse mit Gästefans werden auf die neu zu errichtenden Bus-
stellplätze im Bereich Böllenfalltorweg / Atzwinkelweg geleitet, 
 für mit der Bahn anreisende Gästefans bestehen unterschiedliche Mö g-
lichkeiten jeweils polizeilich begleitet : 
 Bus-Shuttle vom Hauptbahnhof zum Böllenfalltorweg, 
 Umsteigen und Weiterreise mit der Odenwaldbahn zum Bahnhof TU 
Lichtwiese. 
 
Nach der Konzentration der Gästefans im Bereich des Böllenfalltorwegs

Bebauungsplan O 30 – Sportpark Böllenfalltor – 
Stand: 05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 57 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. TU Schutzzone 
 
6.1. Der Lehr- und Forschungsbetrieb der TU D armstadt darf in keinem 
Fall durch  den Betrieb des neuen Stadions beeinträchtigt werden. 
Ähnlich wie die  umliegenden W ohnviertel, soll die Campus -Mitte 
und die angrenzenden  Quartiere als " Schutzzone" bewertet und 
gekennzeichnet werden. Die  motorisierte und fußläufige Querung 
des Campus durch Stadionbesucher soll vermieden werden. 
 
werden diese über den Böllenfalltorweg und einen kurzen, noch herzuste l-
lenden Weg (Festsetzung „GFL 4“) zu dem Stadioneingangsbereich („Wal d-
kasse Süd“) und dem Gästefansektor im Südosten des Stadions geführt. 
 
Zur Einhaltung des notwendigen Sicherheitskonzepts wird mit diesen b e-
schriebenen Verkehrsführungen der Campus Lichtwiese in Teilen bea n-
sprucht. Zur Wahrung der geforderten Schutzzone wird die räumliche Di s-
tanz der Anmarschwege durch eine von Sicherheitskräften unterstützte 
Fantrennung abgesichert werden. 
 
Die beschriebenen Maßnahmen werden, soweit bauplanungsrechtlich mö g-
lich, durch Festsetzungen entsprechender Flächen im Bebauungsplan s o-
wie durch ergänzende ve rtragliche Regelungen u.a. mit der TU Darmstadt 
abgesichert. 
 
 
zu 6. TU Schutzzone 
 
Mit den oben beschriebene Kriterien und Maßnahmen verbindet sich der 
unter den gegebenen Standortverhältnissen der unmittelbaren Nachba r-
schaft des TU Campus und des Sportpa rk Böllenfalltor der größtmögliche 
Schutz für den TU Campusbereich. 
Insbesondere die Verlagerung bzw. Konzentration der Parkierungsanlagen 
für die Gästefans (neues Parkhaus für Gästefans östlich der El-Lissitzky-
Straße, Stellplätze für Gästebusse am Böllenfalltorweg) führen gegenüber 
der heutigen Situation zu einem deutlich verbesserten Schutz des TU -
Campusbereichs.

anlage 4

39644 Zeichen

Sport undVeranstaltungen
Sporthalle
OKmaxz.B. GRZ 0,9I)HVWVHW]XQJHQJHPl‰%DX*%XQG%DX192Aufgrund des † 9 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt JHlQGHUW durchArtikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I 6 i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt JHlQGHUW durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013(BGBl. I 6 und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I 6 zuletztJHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6ZHUGHQIHVWJHVHW]W1Art der baulichen Nutzung†$EV1U%DX*%1.16RQGHUJHELHW62Ä6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³†%DX192Das Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ dient der Unterbringung eines)X‰EDOOVWDGLRQV mit einer =XVFKDXHUNDSD]LWlW von maximal 19.350 3OlW]HQ einerSport- und Veranstaltungshalle mit einer =XVFKDXHUNDSD]LWlW von maximal 2.0003OlW]HQ und weiteren nachfolgend beschriebenen Nutzungen sowie von Neben-anlagen, die den Hauptnutzungen dienen.=XOlVVLJVLQGLQGHP6RQGHUJHELHW62Ä6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³(LQ)X‰EDOOVWDGLRQPLWHLQHU=XVFKDXHUNDSD]LWlWYRQPD[LPDO3OlW]HQXQGGHPVSRUWOLFKHQ%HWULHEGLHQHQGHEDXOLFKH$QODJHQXQG)UHLIOlFKHQHLQVFKOLH‰OLFK- %URIOlFKHQ- Schank- und Speisewirtschaften,- Pressebereiche und- sonstiger dem Stadionbetrieb dienender baulicher Anlagen (insbesondere Technik,Lager, Sicherheit, Polizei, Erste Hilfe)PLWHLQHUPD[LPDOHQ*HVFKRVVIOlFKHYRQLQVJHVDPWTPGDYRQ- IU 9HUNDXIVIOlFKHQ IU Tickets, Fan-Artikel und )X‰EDOO=XEHK|U eine anteiligePD[LPDOH*HVFKRVVIOlFKHYRQTPXQG- IU Businessbereiche und Logen eine anteilige maximale *HVFKRVVIOlFKH vonTP1.eine Sport- und Veranstaltungshalle mit einer =XVFKDXHUNDSD]LWlW von maximal 2.0003OlW]HQXQG]XJHK|ULJHQ)XQNWLRQVUlXPHQ3. Schank- und Speisewirtschaften,4.GHQ+DXSWQXW]XQJHQQDFK1U1UGLHQHQGH(QHUJLHHU]HXJXQJVDQODJHQXQG5.den Hauptnutzungen nach 1U - 1U dienende, bauliche und funktional untergeordneteNebenanlagen.1LFKW]XOlVVLJVLQG- 9HUJQJXQJVVWlWWHQLP6LQQHGHV†D$EV1U%DX1922 0D‰GHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ†$EV1U%DX*%2.1*UXQGIOlFKHQ]DKO*5=†%DX1922.2+|KHGHUEDXOLFKHQ$QODJHDOV+|FKVWPD‰†%DX192EH]RJHQDXIGHQQlFKVWJHOHJHQHQ+|KHQEH]XJVSXQNW%32.3+|KHEDXOLFKHU$QODJHQDie maximale +|KH (OKmax) der baulichen Anlagen ist bezogen auf P EHUNN (BP1) IU das Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ und bezieht sichjeweils auf die Oberkante der baulichen Anlage.2.4$XVQDKPVZHLVHhEHUVFKUHLWXQJGHUIHVWJHVHW]WHQ+|KHEDXOLFKHU$QODJHQDie maximalen +|KHQ der baulichen Anlagen im Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³GUIHQ ausnahmsweise durch der Hauptnutzung dienende technische Aufbauten undEnergieerzeugungsanlagen auf maximal  der 'DFKIOlFKH bis zu einer +|KH von maximal der jeweils ]XOlVVLJHQ maximalen +|KH baulicher Anlagen EHUVFKULWWHQ werden. Die)HVWVHW]XQJHQ]XU=XOlVVLJNHLWYRQ:HUEHDQODJHQVLHKH3XQNW,,EOHLEHQKLHUYRQXQEHUKUWDie maximalen +|KHQ der baulichen Anlagen im Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³GUIHQ ausnahmsweise durch maximal 4 Masten, z.B. IU Flutlichtanlagen oder fernmelde-WHFKQLVFKH$QODJHQELV]XHLQHUPD[LPDOHQ+|KHYRQMHZHLOVPEHUVFKULWWHQZHUGHQ3hEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQ†$EV1U%DX*%†%DX1923.1Baugrenze †%DX1924)OlFKHQ IU Nebenanlagen, 6WHOOSOlW]H Garagen und Gemeinschaftsanlagen†$EV1U%DX*%L9P†$EV1U%DX*%4.1)OlFKHQ IU %XVVWHOOSOlW]H zugunsten des SondergebietsSO Ä6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³4.2)OlFKHIU3DUNGHFNInnerhalb der )OlFKH IU ein Parkdeck ist die Errichtung eines Parkdecks mit einermaximalen +|KH (OKmax) der baulichen Anlage von 5,0 m bezogen auf die +|KH vonPEHU11]XOlVVLJ5)OlFKHQIU6SRUWDQODJHQ†$EV1UL9P†$EV1U%DX*%5.1)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ6SRUWKDOOH³Die )OlFKH IU Sportanlagen Ä6SRUWKDOOH³ dient der Unterbringung einer Sporthallesowie der Nebenanlagen, die der Hauptnutzung zugeordnet sind.=XOlVVLJVLQGDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ6SRUWKDOOH³1.Eine Sporthalle mit- ]XJHK|ULJHQ)XQNWLRQVUlXPHQ- Schank- und Speisewirtschaften,2.der Hauptnutzung dienende Energieerzeugungsanlagen,3.9HUNHKUVIOlFKHQGLHGHULQWHUQHQ(UVFKOLH‰XQJGLHQHQXQG6WHOOSODW]IOlFKHQ4.1HEHQDQODJHQXQGHLQULFKWXQJHQLP6LQQHGHV†$EV6DW]%DX192Ausnahmsweise ]XOlVVLJ sind Wohnungen IU Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder IUBetriebsinhaber und Betriebsleiter, die der Hauptnutzung zugeordnet sind, mit einer maximalen*HVFKRVVIOlFKHYRQMHZHLOVTPDie maximale +|KH (OKmax) der baulichen Anlagen ist bezogen auf P EHU NN (BP2) IUdie )OlFKH IU Sportanlagen Ä6SRUWKDOOH³ und bezieht sich jeweils auf die Oberkante der baulichenAnlage.5.2)OlFKHQIU6SRUWDQODJHQÄ)X‰EDOO³Die )OlFKHQ IU Sportanlagen Ä)X‰EDOO³ dienen der Unterbringung nicht EHUGDFKWHUSportanlagen IU )X‰EDOO sowie der Nebenanlagen, die der Hauptnutzung zugeordnetsind.=XOlVVLJVLQGDXIGHQ)OlFKHQIU6SRUWDQODJHQÄ)X‰EDOO³1.1LFKWEHUGDFKWH6SRUWDQODJHQIU)X‰EDOO2.zweckgebundene und den Sportanlagen dienende bauliche Anlagen,3.9HUNHKUVIOlFKHQGLHGHULQWHUQHQ(UVFKOLH‰XQJGLHQHQXQG6WHOOSODW]IOlFKHQ4.1HEHQDQODJHQXQGHLQULFKWXQJHQLP6LQQHGHV†$EV6DW]%DX192Zweckgebundene und den Sportanlagen dienende bauliche Anlagen GUIHQ mit einer maximalen*UXQGIOlFKH von insgesamt TP und einer maximalen +|KH der Oberkante der baulichenAnlage von P bezogen auf die +|KH von P EHU NN errichtet werden. Die maximalen+|KHQ der baulichen Anlagen GUIHQ ausnahmsweise durch Nebenanlagen, die IU denSportbetrieb erforderlich sind, wie insbesondere Ballfangnetze, %DOOIDQJ]lXQH undBeleuchtungsanlagen (Flutlichtanlage), bis zu einer maximalen +|KH von 12,0 m bezogen auf die+|KHYRQPEHU11EHUVFKULWWHQZHUGHQ=XVlW]OLFK ]XOlVVLJ sind auf der |VWOLFK des Sondergebiets SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³JHOHJHQHQ)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ)X‰EDOO³1.6RQVWLJH1HEHQDQODJHQGLHGHP6RQGHUJHELHW62Ä6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³GLHQHQXQG2.$XIVWHOOIOlFKHQ IU Zuschauer sowie Einsatz- und 5HWWXQJVNUlIWH die dem Sondergebiet SOÄ6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³GLHQHQSonstige Nebenanlagen, die dem Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ dienen, GUIHQmit einer maximalen *UXQGIOlFKH von insgesamt TP und einer maximalen +|KH derOberkante der baulichen Anlage von P bezogen auf die +|KH von P EHU NN errichtetwerden.5.3)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV+RFNH\³Die )OlFKH IU Sportanlagen Ä7HQQLV / +RFNH\³ dient der Unterbringung nicht EHUdachter Sportanlagen IU Tennis und Hockey sowie der Nebenanlagen, die derHauptnutzung zugeordnet sind.=XOlVVLJVLQGDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV+RFNH\³1.1LFKWEHUGDFKWH6SRUWDQODJHQIU7HQQLVXQG+RFNH\2.zweckgebundene und den Sportanlagen dienende bauliche Anlagen,3.9HUNHKUVIOlFKHQGLHGHULQWHUQHQ(UVFKOLH‰XQJGLHQHQXQG6WHOOSODW]IOlFKHQ4.1HEHQDQODJHQXQGHLQULFKWXQJHQLP6LQQHGHV†$EV6DW]%DX192Tennis/Hockey
%XVVWHOOSOlW]H
)X‰EDOO
Parkdeck6,0 mParkplatz|IIHQWOLFKSOSOSport und VeranstaltungenSport undVeranstaltungen)X‰EDOOTennis)X‰EDOOTennis / HockeyFeuchtwieseM1M2FrischwieseM2P2P1P3P4P6P7P5BP1P11BP2186,1 m11GRZ 1,0OKmax 25 mGRZ 0,9OKmax 10 mOKmax 5 mOKmax 15 mGRZ 1,0GF2GF3GFL4GFL4GFL4
GFL4OKmax 5 m
5,0 m18,0 m6,0 m6,0 m3,0 m12,0 m3,0 m9,0 m1,25 m6,0 mGFL4Sporthalle
3,0 m6,0 mGFL46,0 m
1,90 mGRZ 0,9GRZ 0,9GRZ 0,9GRZ 0,9
30,0 m
SSM1SSM2Frischwiese%XVVWHOOSOlW]H%XVVWHOOSOlW]HGF1Parkdeck6,0 mOKmax 5,0 mP33,0 m3,0 m
FeuchtwieseParkplatz|IIHQWOLFK
GF3
M1
SSM1
Zweckgebundene und den Sportanlagen dienende bauliche Anlagen GUIHQ mit einer maximalen*UXQGIOlFKH von insgesamt 200 qm und einer maximalen +|KH der Oberkante der baulichenAnlage von P bezogen auf die +|KH von P EHU NN errichtet werden. Die maximalen+|KHQ der baulichen Anlagen GUIHQ ausnahmsweise durch Nebenanlagen, die IU denSportbetrieb erforderlich sind, wie insbesondere Ballfangnetze, %DOOIDQJ]lXQH undBeleuchtungsanlagen (Flutlichtanlage), bis zu einer maximalen +|KH von 12,0 m bezogen auf die+|KHYRQPEHU11EHUVFKULWWHQZHUGHQ5.4)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV³Die )OlFKH IU Sportanlagen Ä7HQQLV³ dient der Unterbringung nicht EHUGDFKWHUSportanlagen IU Tennis sowie der Nebenanlagen, die der Hauptnutzung zugeordnetsind.=XOlVVLJVLQGDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV³1.1LFKWEHUGDFKWH6SRUWDQODJHQIU7HQQLV2.zweckgebundene und den Sportanlagen dienende bauliche Anlagen,3.9HUNHKUVIOlFKHQGLHGHULQWHUQHQ(UVFKOLH‰XQJGLHQHQXQG6WHOOSODW]IOlFKHQ4.1HEHQDQODJHQXQGHLQULFKWXQJHQLP6LQQHGHV†$EV6DW]%DX192Zweckgebundene und den Sportanlagen dienende bauliche Anlagen GUIHQ mit einer maximalen*UXQGIOlFKH von insgesamt TP und einer maximalen +|KH der Oberkante der baulichenAnlage von P bezogen auf die +|KH von P EHU NN errichtet werden. Die maximalen+|KHQ der baulichen Anlagen GUIHQ ausnahmsweise durch Nebenanlagen, die IU denSportbetrieb erforderlich sind, wie insbesondere Ballfangnetze, %DOOIDQJ]lXQH undBeleuchtungsanlagen (Flutlichtanlage), bis zu einer maximalen +|KH von 12,0 m bezogen auf die+|KHYRQPEHU11EHUVFKULWWHQZHUGHQ69HUNHKUVIOlFKHQ†$EV1U%DX*%6.1gIIHQWOLFKH6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKH6.29HUNHKUVIOlFKHEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJ6.2.1=ZHFNEHVWLPPXQJ3DUNSODW]|IIHQWOLFK7Versorgungsanlagen †$EV1U%DX*%7.1Transformatorenstation7.27ULQNZDVVHU]lKOHUVFKDFKWXQWHULUGLVFK8)OlFKHQIU:DOG†$EV1UE%DX*%8.1Wald9)OlFKHQ oder 0D‰QDKPHQ zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vonBoden, Natur und Landschaft †$EV1U%DX*%9.10D‰QDKPHQIOlFKH0Ä)HXFKWZLHVH³Innerhalb der mit Ä0³ bezeichneten )OlFKH ist das vorhandene und nach †Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich JHVFKW]WH Biotop (Feuchtwiese)durch die Sicherstellung einer zweimal MlKUOLFKHQ Mahd dauerhaft zu erhalten und]XSIOHJHQ(LQH'QJXQJKDW]XXQWHUEOHLEHQGDV0lKJXWLVWDE]XUlXPHQ9.20D‰QDKPHQIOlFKH0Ä)ULVFKZLHVH³Innerhalb der mit Ä0³ bezeichneten )OlFKH ist das vorhandene Biotop(Frischwiese) durch die Sicherstellung einer zweimal MlKUOLFKHQ Mahd dauerhaft zuerhalten und zu pflegen. Eine 'QJXQJ hat zu unterbleiben, das 0lKJXW istDE]XUlXPHQAusgenommen von diesen 0D‰QDKPHQ ist der Bereich des mit Ä*)/³bezeichneten Geh-, Fahr- und Leitungsrechts, welches die genannte0D‰QDKPHQIOlFKHÄ0³LQ7HLOHQEHUODJHUW9.32EHUIOlFKHQEHIHVWLJXQJZuwege, Zufahrten, .I]6WHOOSOlW]H und sonstige befestigte *UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQ sind, soweitwasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, DXVVFKOLH‰OLFK mitZDVVHUGXUFKOlVVLJHQ%HOlJHQXQGYHUVLFNHUXQJVIlKLJHP8QWHUEDXDXV]XIKUHQAls ZDVVHUGXUFKOlVVLJ im Sinn dieser Festsetzung werden alle 2EHUIOlFKHQEHIHVWLJXQJHQ miteinem mittleren Abflussbeiwert ୠ von maximal 0,5 nach DWA-A 138 i.V.m. DWA-A 117 undDWA-M 153 (April 2005, Februar 2014 und August 2012, Deutsche Vereinigung IUWasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef) angesehen.9.4NiederschlagswasserversickerungNicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit wasserwirtschaftliche undJHVXQGKHLWOLFKH%HODQJHQLFKWHQWJHJHQVWHKHQDXIGHQ%DXJUXQGVWFNHQYHUVLFNHUWZHUGHQ9.5Installation von Nisthilfen und QuartiersteinenAn den $X‰HQIDVVDGHQ von *HElXGHQ innerhalb der EHUEDXEDUHQ *UXQGVWFNVIOlFKHQ imgesamten Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ mit der maximalen +|KH (OKmax)baulicher Anlagen von P sind mindestens 10 Nisthilfen IU +DOEK|KOHQEUWHU als)DVVDGHQHLQEDXNlVWHQ oder Fassadenanbauten zu installieren. Die (LQEDXNlVWHQ oder AnbautenPVVHQ IU die Vogelarten Hausrotschwanz und Haussperling geeignet sein. Es sind mindestens1LVWKLOIHQQHEHQHLQDQGHULQHLQHPPD[LPDOHQ$EVWDQGYRQMHZHLOVP]XYHUEDXHQAn den $X‰HQIDVVDGHQ von *HElXGHQ innerhalb der EHUEDXEDUHQ *UXQGVWFNVIOlFKHQ imSondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ mit der maximalen +|KH (OKmax) baulicherAnlagen von P sind 10 Quartiersteine oder vergleichbare NQVWOLFKH Quartiere IU)OHGHUPlXVH]XLQVWDOOLHUHQAlle Nisthilfen und Quartiersteine sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zuersetzen.10Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende )OlFKHQ † 9 Abs. 1 Nr. 21BauGB)10.10LW*HKXQG)DKUUHFKWHQ]XEHODVWHQGH)OlFKHQDie mit Ä*)³ bezeichnete )OlFKH ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten derAllgemeinheit zu belasten.'LHPLWÄ*)³EH]HLFKQHWH)OlFKHLVWPLWHLQHP*HKXQG)DKUUHFKW]XJXQVWHQGHV)OXUVWFNV1UXQG]XJXQVWHQGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV+RFNH\³zu belasten.'LHPLWÄ*)³EH]HLFKQHWH)OlFKHLVWPLWHLQHP*HKXQG)DKUUHFKW]XJXQVWHQGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV+RFNH\³]XEHODVWHQ10.20LW*HK)DKUXQG/HLWXQJVUHFKWHQ]XEHODVWHQGH)OlFKHQDie mit Ä*)/³ bezeichneten )OlFKHQ sind mit einem Geh-, Fahr- undLeitungsrecht zugunsten des Sondergebiets SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ zubelasten.11)OlFKHQ IU besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor VFKlGlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-imissionsschutzgesetzes sowie zum Schutz vor solchen Einwirkungen oderzur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffendebauliche und sonstige technische Vorkehrungen †$EV1U%DX*%11.1$NWLYH6FKDOOVFKXW]DQODJHQÄ660³Ä660³Auf der mit Ä660³ bezeichneten )OlFKH ist eine durchgehend geschlosseneSchallschutzwand mit einer 0LQGHVWK|KH der Oberkante von P bezogen aufdie Oberkanten der jeweils QlFKVWJHOHJHQHQ Q|UGOLFK angrenzenden SportanlagenVRZLHGHVQ|UGOLFKDQJUHQ]HQGHQ3DUNSODW]HV]XHUULFKWHQInnerhalb der mit Ä660³ bezeichneten )OlFKH ist ein Zufahrtsbereich zu der)OlFKH IU Sportanlagen Ä7HQQLV / +RFNH\³ in einer Breite von maximal P]XOlVVLJAuf der mit Ä660³ bezeichneten )OlFKH ist eine durchgehend geschlosseneSchallschutzwand mit einer 0LQGHVWK|KH der Oberkante von P bezogen aufdie Oberkanten der jeweils QlFKVWJHOHJHQHQ |VWOLFK angrenzenden Sportanlagenzu errichten.Die 6FKDOOVFKXW]ZlQGH innerhalb der mit "SSM1" und "SSM2" bezeichneten )OlFKHQ habenmindestens die 6FKDOOGlPPXQJ (DLR) von G% entsprechend Gruppe B3 nach Ä',1 EN 1793-2- /lUPVFKXW]YRUULFKWXQJHQ an 6WUD‰HQ - 3UIYHUIDKUHQ zur Bestimmung der akustischenEigenschaften - Teil 2: Produktspezifische Merkmale der /XIWVFKDOOGlPPXQJ in diffusenSchallfeldern; Ausgabedatum 2013-04, (DIN Deutsches Institut IU Normung e.V., Beuth Verlag*PE+%HUOLQ³]XHUIOOHQ11.2Schallschutzanforderungen an das StadionbauwerkDas Bauwerk des im Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ ]XOlVVLJHQ )X‰EDOOVWDGLRQVhat folgende bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor VFKlGOLFKHQ8PZHOWHLQZLUNXQJHQ]XHUIOOHQ1.Das Stadionbauwerk ist als umseitig geschlossene bauliche Anlage zu errichten.2.hEHUGHP6SLHOIHOGLVWHLQHgIIQXQJLP'DFK]XOlVVLJ'LHVHgIIQXQJGDUIPD[LPDOP[PEHWUDJHQ3.Zugangs- und =XIDKUWV|IIQXQJHQ in der $X‰HQIDVVDGH des Stadionbauwerks sind nur in demIUGHQ6WDGLRQEHWULHEQRWZHQGLJHQ8PIDQJ]XOlVVLJ
Tennis
FrischwieseM2
SSM2GF2GFL4GF1BP2P11z.B. 5,0 m
4.Das resultierende 6FKDOOGlPP0D‰ (R'w,res) der $X‰HQIDVVDGH des Stadionbauwerks hatPLQGHVWHQVG%]XEHWUDJHQ5.Das resultierende 6FKDOOGlPP0D‰ (R'w,res) des Dachs des Stadionbauwerks hatPLQGHVWHQVG%]XEHWUDJHQVon den Festsetzungen nach 1U - 1U kann eine Ausnahme nach † 31 $EV BauGBzugelassen werden, wenn durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen wird, dassDQGHUH0D‰QDKPHQPLQGHVWHQVGLHJOHLFKHVFKDOOWHFKQLVFKH:LUNXQJHUUHLFKHQ12)OlFKHQ IU das Anpflanzen von %lXPHQ 6WUlXFKHUQ und sonstigenBepflanzungen sowie )OlFKHQ mit Bindungen IU Bepflanzungen und IU dieErhaltung von %lXPHQ 6WUlXFKHUQ und sonstigen Bepflanzungen†$EV1UDXQGE%DX*%12.1$QSIODQ]HQYRQ%lXPHQ)U je vier ebenerdige .I]6WHOOSOlW]H sind zwei JUR‰ZFKVLJH 6WUlXFKHU oder einstandortgerechter KRFKVWlPPLJHU Baum JHPl‰ der unter Punkt V.6 genanntenPflanzenvorschlagsliste in einer unbefestigten 3IODQ]IOlFKH zu pflanzen, dauerhaft zu erhaltensowie bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.12.2%HJUQXQJGHUQLFKWEHUEDXWHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQNicht EHUEDXWH *UXQGVWFNVIOlFKHQ sind als *UQIOlFKHQ herzustellen und zu sichern.Neuanzulegende *UQIOlFKHQ sind als *HK|O]IOlFKHQ mit einheimischen und standortgerechten*HK|O]HQ oder als naturnahe 5DVHQIOlFKHQ JHPl‰ der unter Punkt V.6 genanntenPflanzenvorschlagsliste zu bepflanzen, dauerhaft zu erhalten sowie bei Abgang gleichwertig zuHUVHW]HQ1DWXUQDKH5DVHQIOlFKHQVLQGPD[LPDOYLHUPDOMlKUOLFK]XPlKHQ12.3(UKDOWYRQ*HK|O]%DXPEHVWlQGHQ$XIGHQPLWÄ3³ELVÄ3³EH]HLFKQHWHQ)OlFKHQVLQGGLHYRUKDQGHQHQ*HK|O]H%lXPHGDXHUKDIW]XHUKDOWHQJHJHQ%HHLQWUlFKWLJXQJHQ]XVFKW]HQXQGEHLAbgang gleichwertig zu ersetzen.Auf der mit Ä3³ bezeichneten )OlFKH ist ein Eingangsbereich zu der Q|UGOLFK desGeltungsbereichs gelegenen Hochschulsporthalle in einer Breite von maximal P]XOlVVLJ$XIGHQPLWÄ3³EH]HLFKQHWHQ)OlFKHQVLQG)DKQHQPDVWHQ]XOlVVLJAuf der mit Ä3³ bezeichneten )OlFKH ist ein Zufahrtsbereich zu der )OlFKH IU SportanlagenÄ7HQQLV+RFNH\³LQHLQHU%UHLWHYRQPD[LPDOP]XOlVVLJDie Versiegelung des ]XOlVVLJHQ Zufahrtsbereichs in der mit Ä3³ bezeichneten )OlFKH ist unter%HDFKWXQJGHU)HVWVHW]XQJHQXQWHU3XQNW,Ä2EHUIOlFKHQEHIHVWLJXQJ³YRU]XQHKPHQ12.4(UKDOWYRQ(LQ]HOElXPHQDie als zu erhaltend festgesetzten (LQ]HOElXPH sind dauerhaft zu erhalten, gegen%HHLQWUlFKWLJXQJHQ]XVFKW]HQXQGEHL$EJDQJJOHLFKZHUWLJ]XHUVHW]HQ13Zuordnung von )OlFKHQ und 0D‰QDKPHQ zum Ausgleich von Eingriffen†$EVD%DX*%13.1FFH-Lebensraumtyp 6510Als Ausgleich IU die Eingriffe in Natur und Landschaft auf dem *UXQGVWFN GemarkungDarmstadt, Flur 24, )OXUVWFN Nr. 66/3 werden nachfolgende *UXQGVWFNH zugeordnet undIROJHQGH0D‰QDKPHIHVWJHVHW]W*HPDUNXQJ'DUPVWDGW)OXU)OXUVWFN1UWOZXQG)OXUVWFN1UWOZDie )OlFKH A ist drei Jahre lang (Aushagerungsphase) dreimal MlKUOLFK zu PlKHQ Dabei ist dererste Wiesenschnitt in der ersten Maidekade vorzunehmen. Das 0lKJXW jeder Mahd istYROOVWlQGLJYRQGHU)OlFKHDE]XUlXPHQDie )OlFKH B ist zweimal MlKUOLFK zu PlKHQ Der erste Wiesenschnitt erfolgt in der zweiten-XQLGHNDGH'DV0lKJXWMHGHU0DKGLVWYROOVWlQGLJYRQGHU)OlFKHDE]XUlXPHQ(LQH'QJXQJDXIGHQ)OlFKHQ$XQG%LVWXQ]XOlVVLJ6SlWHVWHQV IQI Tage nach dem ersten Wiesenschnitt des ersten Jahres ist auf )OlFKH B frisches0lKJXW einer geeigneten 6SHQGHUIOlFKH aus der QlKHUHQ Umgebung aufzutragen. Dabei istvorher die (PSIlQJHUIOlFKH zu eggen. Geeignete 6SHQGHUIOlFKH ist die zu EHUEDXHQGHFrischwiese im Bereich der festgesetzten )OlFKH IU %XVVWHOOSOlW]H aber auch Waldwiesen |VWOLFKder benachbarten Odenwald-Bahnstrecke.Auf )OlFKH A ist das Aufbringen von frischem 0lKJXW nach drei Jahren in gleicher WeiseYRU]XQHKPHQ'LH0D‰QDKPHLVWGXUFKIDFKOLFKJHHLJQHWH6WHOOHQ]XEHJOHLWHQ
13.2+LUVFKNlIHUZLHJHAn einem geeigneten und besonnten Standort ist eine +LUVFKNlIHUZLHJH mit einer 0LQGHVWJU|‰Hvon TP in einer Tiefe von P und einer Erdabdeckung von P EHU dem Bodenniveauzu errichten.14Sonstige Planzeichen14.1*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV14.2Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen14.39HUPD‰XQJLQ0HWHUQ14.4+|KHQEH]XJVSXQNWLQ0HWHUQEHU1RUPDOQXOO14.59HUELQGXQJVNODPPHUIUIHVWVHW]XQJVJOHLFKH)OlFKHQ
P3Weitere Werbeanlagen sind nicht ]XOlVVLJ Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem odergrellem Licht (u.a. Neonwerbung, Skybeamer) sowie Werbeanlagen an Einfriedungen JHJHQEHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGXQ]XOlVVLJ2:HUEHDQODJHQLP6RQGHUJHELHW62Ä6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³,P6RQGHUJHELHW62Ä6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³VLQGLQQHUKDOEGHUEHUEDXEDUHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQIROJHQGH:HUEHDQODJHQ]XOlVVLJ- Maximal 20 Fahnenmasten mit einer maximalen +|KH von jeweils P bezogen auf die +|KH vonPEHU11- Maximal 4 Werbestelen mit einer maximalen +|KH von jeweils P bezogen auf die +|KH vonPEHU11XQGHLQHUPD[LPDOHQ%UHLWHYRQMHZHLOVP- Maximal 2 freistehende Werbeanlagen auf dem )OXUVWFN Nr. 27/6  mit einer maximalen )OlFKH vonjeweils TP und einer maximalen +|KH von jeweils P bezogen auf die +|KH von P EHU11]XJXQVWHQGHU6FKDQNXQG6SHLVHZLUWVFKDIWHQLP6RQGHUJHELHW62Ä6SRUWXQG9HUDQVWDOWXQJHQ³- Werbeanlagen an den $X‰HQIDVVDGHQ von *HElXGHQ innerhalb der EHUEDXEDUHQ *UXQGVWFNVIOlFKHQim Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ mit der maximalen +|KH (OKmax) baulicher Anlagenvon P die maximal 10 % der jeweiligen )DVVDGHQIOlFKH einer *HElXGHVHLWH in Anspruchnehmen, nicht EHU die jeweilige )DVVDGHQIOlFKH hinauskragen und die maximale +|KH der OberkanteGHUEDXOLFKHQ$QODJHQLFKWEHUVFKUHLWHQ- Werbeanlagen an den Q|UGOLFKHQ und VGOLFKHQ $X‰HQIDVVDGHQ von *HElXGHQ innerhalb derEHUEDXEDUHQ *UXQGVWFNVIOlFKHQ im Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ mit dermaximalen +|KH (OKmax) baulicher Anlagen von P die maximal  der jeweiligen)DVVDGHQIOlFKH in Anspruch nehmen, nicht EHU die jeweilige )DVVDGHQIOlFKH hinauskragen und diePD[LPDOH+|KHGHU2EHUNDQWHGHUEDXOLFKHQ$QODJHQLFKWEHUVFKUHLWHQ- Werbeanlagen an den |VWOLFKHQ und westlichen $X‰HQIDVVDGHQ von *HElXGHQ innerhalb derEHUEDXEDUHQ *UXQGVWFNVIOlFKHQ im Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ mit dermaximalen +|KH (OKmax) von baulichen Anlagen von P die maximal 50% der jeweiligen)DVVDGHQIOlFKH in Anspruch nehmen, nicht EHU die jeweilige )DVVDGHQIOlFKH hinauskragen und diePD[LPDOH+|KHGHU2EHUNDQWHGHUEDXOLFKHQ$QODJHQLFKWEHUVFKUHLWHQ- Werbeanlagen innerhalb des Stadionbauwerks.Im Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ sind innerhalb der EHUEDXEDUHQ *UXQGVWFNVIOlFKHQIROJHQGH:HUEHDQODJHQDXVQDKPVZHLVH]XOlVVLJ- Eine Werbeanlage IU den Namensrechtgeber des )X‰EDOOVWDGLRQV in Form eines Schriftzuges(LQ]HOEXFKVWDEHQDQODJH/LFKWZHUEHJHKlXVH auf einem Dach von *HElXGHQ innerhalb derEHUEDXEDUHQ *UXQGVWFNVIOlFKHQ im Sondergebiet SO Ä6SRUW und 9HUDQVWDOWXQJHQ³ mit dermaximalen +|KH (OKmax) von baulichen Anlagen von P Die +|KH des Schriftzugs darf PEH]RJHQDXIGLH2EHUNDQWHGHV'DFKVQLFKWEHUVFKUHLWHQWeitere Werbeanlagen sind nicht ]XOlVVLJ Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem odergrellem Licht (u.a. Neonwerbung, Skybeamer) sowie Werbeanlagen an Einfriedungen JHJHQEHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGXQ]XOlVVLJ'DYRQDXVJHQRPPHQVLQGGLJLWDOH6WDGLRQ$Q]HLJHWDIHOQ3:HUEHDQODJHQDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ6SRUWKDOOH³$XIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ6SRUWKDOOH³VLQGIROJHQGH:HUEHDQODJHQ]XOlVVLJ- 0D[LPDO)DKQHQPDVWHQPLWHLQHUPD[LPDOHQ+|KHYRQMHZHLOVPEH]RJHQDXIGLH+|KHYRQPEHU11- Ein freistehendes Gewerbehinweisschild mit einer maximalen )OlFKH von TP und einer maximalen+|KHYRQPEH]RJHQDXIGLH+|KHYRQPEHU11Weitere Werbeanlagen sind nicht ]XOlVVLJ Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem odergrellem Licht (u.a. Neonwerbung, Skybeamer) sowie Werbeanlagen an Einfriedungen JHJHQEHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGXQ]XOlVVLJ4:HUEHDQODJHQDXIGHQ)OlFKHQIU6SRUWDQODJHQÄ)X‰EDOO³$XIGHQ)OlFKHQIU6SRUWDQODJHQÄ)X‰EDOO³VLQGIROJHQGH:HUEHDQODJHQ]XOlVVLJ- (LQHIUHLVWHKHQGH:HUEHDQODJHDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ)X‰EDOO³GLHDQGLH|IIHQWOLFKH9HUNHKUVIOlFKH1LHGHU5DPVWlGWHU6WUD‰H7UDLVDHU6WUD‰HDQJUHQ]WVRZLHHLQHIUHLVWHKHQGH:HUEHDQODJHDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ)X‰EDOO³GLHDQGLH:DOGIOlFKHDQJUHQ]WMHZHLOVPLWHLQHUPD[LPDOHQ)OlFKHYRQTPXQGHLQHUPD[LPDOHQ+|KHYRQPEH]RJHQDXIGLH+|KHYRQPEHU11- Werbebanner an %DOOIDQJ]lXQHQ und Ballfangnetzen auf einer /lQJH von maximal  der jeweiligenSpielfeldseite und bis zu einer maximalen +|KH von P bezogen auf die +|KH der Oberkanten derMHZHLOVQlFKVWJHOHJHQHQDQJUHQ]HQGHQ6SRUWDQODJHQ- Werbebanner an Spielfeldeinfassungen (Banden) auf einer /lQJH von maximal  der jeweiligenSpielfeldseite und bis zu einer maximalen +|KH von P bezogen auf die +|KH der Oberkanten derMHZHLOVQlFKVWJHOHJHQHQDQJUHQ]HQGHQ6SRUWDQODJHQWeitere Werbeanlagen sind nicht ]XOlVVLJ Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem odergrellem Licht (u.a. Neonwerbung, Skybeamer) sowie Werbeanlagen an Einfriedungen JHJHQEHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGXQ]XOlVVLJ5:HUEHDQODJHQDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV+RFNH\³$XIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV+RFNH\³VLQGIROJHQGH:HUEHDQODJHQ]XOlVVLJ- (LQHIUHLVWHKHQGH:HUEHDQODJHPLWHLQHUPD[LPDOHQ)OlFKHYRQTPXQGHLQHUPD[LPDOHQ+|KHYRQPEH]RJHQDXIGLH+|KHYRQPEHU11- Werbebanner an %DOOIDQJ]lXQHQ und Ballfangnetzen auf einer /lQJH von maximal  der jeweiligenSpielfeldseite und bis zu einer maximalen +|KH von P bezogen auf die +|KH der Oberkanten derMHZHLOVQlFKVWJHOHJHQHQDQJUHQ]HQGHQ6SRUWDQODJHQ- Werbebanner an Spielfeldeinfassungen (Banden) auf einer /lQJH von maximal  der jeweiligenSpielfeldseite und bis zu einer maximalen +|KH von P bezogen auf die +|KH der Oberkanten derMHZHLOVQlFKVWJHOHJHQHQDQJUHQ]HQGHQ6SRUWDQODJHQWeitere Werbeanlagen sind nicht ]XOlVVLJ Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem odergrellem Licht (u.a. Neonwerbung, Skybeamer) sowie Werbeanlagen an Einfriedungen JHJHQEHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGXQ]XOlVVLJ6:HUEHDQODJHQDXIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV³$XIGHU)OlFKHIU6SRUWDQODJHQÄ7HQQLV³VLQGIROJHQGH:HUEHDQODJHQ]XOlVVLJ- Eine freistehende Werbeanlage mit einer maximalen )OlFKH von TP und einer maximalen +|KHYRQPEH]RJHQDXIGLH+|KHYRQPEHU11- Werbebanner an %DOOIDQJ]lXQHQ und Ballfangnetzen auf einer /lQJH von maximal  der jeweiligenSpielfeldseite und bis zu einer maximalen +|KH von P bezogen auf die +|KH der Oberkanten derMHZHLOVQlFKVWJHOHJHQHQDQJUHQ]HQGHQ6SRUWDQODJHQ- Werbebanner an Spielfeldeinfassungen (Banden) auf einer /lQJH von maximal  der jeweiligenSpielfeldseite und bis zu einer maximalen +|KH von P bezogen auf die +|KH der Oberkanten derMHZHLOVQlFKVWJHOHJHQHQDQJUHQ]HQGHQ6SRUWDQODJHQWeitere Werbeanlagen sind nicht ]XOlVVLJ Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem odergrellem Licht (u.a. Neonwerbung, Skybeamer) sowie Werbeanlagen an Einfriedungen JHJHQEHU|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGXQ]XOlVVLJIIISatzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden vonNiederschlagswasserAufgrund † 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletztJHlQGHUW durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.09.2015 (GVBl. S. 622), i.V.m. † 9 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt JHlQGHUW durch Artikel 6 des Gesetzes vom20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) wird festgesetzt:Auf den *UXQGVWFNHQ sind Zisternen zu errichten, die der Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, dasauf den 'DFKIOlFKHQ DQIlOOW Das )DVVXQJVYHUP|JHQ der Zisternen muss mindestens 25 l/qm horizontalprojizierte XQEHJUQWH 'DFKIOlFKH betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. IU*UQIOlFKHQEHZlVVHUXQJ:&6SOXQJHWFJHQXW]WZHUGHQIV1DFKULFKWOLFKHhEHUQDKPHQ†$EV%DX*%.XOWXUGHQNPDOHL6G†$EV+HVVLVFKHV'HQNPDOVFKXW]JHVHW]'6FK*Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich ein Teil des KulturdenkmalsHochschulstadion/Nachtweide, das als Sachgesamtheit aus geschichtlichen und VWlGWHEDXOLFKHQ *UQGHQunter Denkmalschutz steht. Es handelt sich hierbei um das Waldgebiet in der Gemarkung Darmstadt, Flur)OXUVWFN1UVHinweise1DenkmalschutzSollte es zu Funden und Befunden nach † 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) im Geltungsbereich desBebauungsplans kommen, sind diese JHPl‰ † 20 Abs. 1 DSchG XQYHU]JOLFK dem Landesamt IUDenkmalpflege Hessen PQGOLFK oder schriftlich mitzuteilen. Die Anzeige kann auch bei der Unteren'HQNPDOVFKXW]EHK|UGH der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Stadtplanungsamt, Abteilung 61.3 -Denkmalschutz und Denkmalpflege, erfolgen.2%RGHQYHUlQGHUXQJHQBei allen 0D‰QDKPHQ die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische $XIIlOOLJNHLWHQ zuachten. Werden solche $XIIlOOLJNHLWHQ des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein vonVFKlGOLFKHQ %RGHQYHUlQGHUXQJHQ hinweisen, ist umgehend das 5HJLHUXQJVSUlVLGLXP Darmstadt, AbteilungArbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren.3KampfmittelDer Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet. Es muss JUXQGVlW]OLFK vomVorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen *UXQGVWFNVIOlFKHQ bei denenbodeneingreifende 0D‰QDKPHQ stattfinden, sind systematische hEHUSUIXQJHQ (Sondierungen aufKampfmittel) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. DieÄ$OOJHPHLQHQ%HVWLPPXQJHQIUGLH.DPSIPLWWHOUlXPXQJLP/DQGH+HVVHQ³ sind zu beachten.
4Besonderer ArtenschutzAuf den zum Bebauungsplan erstellten Artenschutzfachbeitrag wird verwiesen. Sollten sich im Rahmen desVLFKDQVFKOLH‰HQGHQ%DXJHQHKPLJXQJVYHUIDKUHQVQLFKWYRUKHUVHKEDUHZHLWHUJHKHQGH.RQIOLNWHHUJHEHQVRVLQGGLHVH]XVlW]OLFK]XO|VHQ'LHVEHWULIIWVRZRKO7DWEHVWlQGHGHV$UWHQVFKXW]HVDOVDXFKVROFKHGHVBaumschutzes und -erhalts.Die Artenschutzbestimmungen der †† 19 und 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind zu beachten.Zur Vermeidung der 7|WXQJ %HVFKlGLJXQJ oder *HIlKUGXQJ besonders JHVFKW]WHU und bestimmteranderer Tierarten im Sinne des † 7 BNatSchG GUIHQ Rodungen und )lOOXQJHQ von *HK|O]EHVWlQGHQ(vorbehaltlich eventuell erforderlicher )lOOJHQHKPLJXQJHQ nur DX‰HUKDOE der Vegetationszeit, d.h. nur in derZeit vom 01.10. bis zum 28.02. vorgenommen werden. Vor Beginn solcher Arbeiten aber auch im Vorfeldaller %DXPD‰QDKPHQ sind vorhandene %lXPH und DE]XUHL‰HQGH *HElXGH auf das Vorkommen o.g. Artenzu untersuchen.)U den Abriss von *HElXGHQ ist der Zeitraum vom 01.09. bis 01.03. zu ZlKOHQ $X‰HUKDOE diesesZeitraums sind vor dem Abriss potenzielle Quartiere wie YRUJHKlQJWH Fassaden, Holzverschalungen oderDachverkleidungen auf eine P|JOLFKH Besiedlung durch )OHGHUPlXVH oder JHElXGHEUWHQGH Vogelarten hin]XEHUSUIHQIn diesem Bebauungsplan N|QQHQ insbesondere Vogelarten, wie z.B. Hausrotschwanz (Phoenicurusochruros) oder Haussperling (Passer domesticus) betroffen sein. $X‰HUKDOE des o.g. Zeitraums ist eineweitere artenschutzrechtliche Beurteilung erforderlich. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass keine 9|JHOim Baufeld EUWHQ Werden 9HUERWVWDWEHVWlQGH nach † 44 BNatSchG EHUKUW ist eine Befreiung / AusnahmeQDFK††%1DW6FK*EHLGHU]XVWlQGLJHQ1DWXUVFKXW]EHK|UGH]XEHDQWUDJHQDer Fahrbahnrand des %|OOHQIDOOWRUZHJV ist zur westlich angrenzenden Wiese hin durch eine 6WW]PDXHUSpundwand oder ein lKQOLFKHV senkrechtes Bauwerk abzufangen, um einen erheblichen Eingriff in dieangrenzende, nach † 30 BNatSchG gesetzlich JHVFKW]WH Feuchtwiese zu vermeiden. Bei den Arbeiten zurVerbreiterung des %|OOHQIDOOWRUZHJV ist des Weiteren der Arbeitsstreifen im Bereich der Wiese auf 2,0 m zubegrenzen und durch entsprechende 0D‰QDKPHQ zu VFKW]HQ )U den Umbau der 6WUD‰H ist eine|NRORJLVFKH%DXEHJOHLWXQJHLQ]XULFKWHQBeim Bau JUR‰HU sowie insbesondere durchsichtiger *HElXGH oder Fensterfronten ist darauf zu achten,dass das Kollisionsrisiko IU 9|JHO weitgehend gemindert wird. Zur Vermeidung von Vogelschlag an o.g.*HElXGHWHLOHQ sind vorsorglich bestimmte 9RJHOVFKXW]JOlVHU zu verwenden. Hierzu ]lKOHQ u.a.Glasbausteine, transluzente, mattierte, HLQJHIlUEWH bombierte oder strukturierte *ODVIOlFKHQSandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B.5DQNJLWWHUEHJUQXQJHQ $EVWlQGH Deckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sind dem Stand der TechnikHQWVSUHFKHQGDXV]XIKUHQDer *HIlKUGXQJ der Fauna (Insekten und Vogelwelt) durch Lichteinwirkungen bzw. -effekte ist u.a. durch dieAuswahl entsprechender Leuchtmittel (z.B. P|JOLFKVW ZDUPZHL‰ bis QHXWUDOZHL‰ JHW|QWH LED-Lampen miteiner Lichttemperatur von max. 4.100 K) entgegen zu wirken.5Waldumwandlung)UGLHPLWÄ*)/³EH]HLFKQHWHQ)OlFKHQVLQGLP%HUHLFKGHV:DOGHV:DOGXPZDQGOXQJVDQWUlJHEHLGHU8QWHUHQ)RUVWEHK|UGH:LVVHQVFKDIWVVWDGW'DUPVWDGW]XVWHOOHQ)UHLQH%HZLOOLJXQJGHV$QWUDJVLVWHLQH(UVDW]DXIIRUVWXQJLQJOHLFKHU*U|‰HHUIRUGHUOLFK6Pflanzenvorschlagsliste6.1*HK|O]OLVWH*UR‰NURQLJH/DXEElXPHStieleiche (Quercus robur)Winterlinde (Tilia cordata)Bastard-Platane (Platanus x hybrida) (nur im Gebiet der Sportanlagen)Esche (Fraxinus excelsior)Vogelkirsche (Prunus avium).OHLQNURQLJH/DXEElXPHFeldahorn (Acer campestre)Vogelbeere (Sorbus aucuparia)Hainbuche (Carpinus betulus)Salweide(Salix caprea)Sand-Birke (Betula pendula)6WUlXFKHUBlutroter Hartriegel (Cornus sanguinea)(LQJULIIHOLJHU:HL‰GRUQ(Crataegus monogyna)Hasel (Corylus avellana)3IDIIHQKWFKHQ(Euonymus europaeus)Kreuzdorn(Rhamnus cathartica)Schneeball (Viburnum opulus)6.23IODQ]HQOLVWH5DVHQIOlFKHQ)U die Rasenansaaten ist eine gebietsheimische .UlXWHU*UlVHU6DDWJXWPLVFKXQJ (Ursprungsgebiet 9) IUmager-saure und trockene Standorte z.B. RSM Regio 9 nach den Empfehlungen der FLL 2014(PSIHKOXQJHQIU%HJUQXQJHQPLWJHELHWVHLJHQHP6DDWJXW]XYHUZHQGHQ7RegelwerkeDie im Bebauungsplan DXIJHIKUWHQ Regelwerke N|QQHQ bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingesehenwerden.RECHTSGRUNDLAGENBaugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt JHlQGHUW durch Artikel 6 desGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWdes Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVvom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletztJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6)OlFKH$)OlFKH%II6DW]XQJEHUGLH*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQAufgrund † 81 Abs. 1 Nr. 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBI. I. S. 46, 180),zuletzt JHlQGHUW durch Artikel 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. S. 622), i.V.m. † 9 Abs. 4Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt JHlQGHUW durch Artikel 6 desGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) wird festgesetzt:1:HUEHDQODJHQLP%HUHLFKGHU9HUNHKUVIOlFKHEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJÄ3DUNSODW]|IIHQWOLFK³,P%HUHLFKGHU9HUNHKUVIOlFKHEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJÄ3DUNSODW]|IIHQWOLFK³VLQGIROJHQGH:HUEHDQODJHQ]XOlVVLJ- Maximal 10 Fahnenmasten entlang der 1LHGHU5DPVWlGWHU 6WUD‰H in einem Abstand von maximalP von der westlichen Kante innerhalb der 9HUNHKUVIOlFKH besonderer ZweckbestimmungÄ3DUNSODW] |IIHQWOLFK³ mit einer maximalen +|KH von jeweils P bezogen auf die +|KH von 184,0 mEHU NN zugunsten des Stadionbetriebs auf dem )OXUVWFN Nr. 24/2. Die Fahnenmasten PVVHQ imgleichen Abstand zueinander angeordnet werden.- Maximal 2 freistehende Gewerbehinweisschilder  mit einer maximalen )OlFKH von jeweils TP undeiner maximalen +|KH von jeweils P bezogen auf die +|KH von P EHU NN zugunsten der6FKDQNXQG6SHLVHZLUWVFKDIWHQDXIGHP)OXUVWFN1U- Maximal 1 freistehendes Gewerbehinweisschild  mit einer maximalen )OlFKH von TP und einermaximalen +|KH von P bezogen auf die +|KH von P EHU NN zugunsten der Schank- und6SHLVHZLUWVFKDIWHQDXIGHP)OXUVWFN1U
PLANZEICHNUNG
200 m150100500M. 1 : 1.000 (im Original)
9(5)$+5(16h%(56,&+7Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2015.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHPl‰†$EV%DX*%LP'DUPVWlGWHU(FKRDP02.07.2015.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 27.05.2015.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÄ'DUPVWlGWHU(FKR³DP02.06.2015.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†$EVBauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 03.06.2015ELVHLQVFKOLH‰OLFK03.07.2015.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQNachbargemeinden mit Schreiben vom 28.05.2015.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom __.__.____.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLP'DUPVWlGWHU(FKRDPBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWUHOHYDQWHQ6WHOOXQJQDKPHQJHPl‰†$EV%DX*%LPTechnischen Stadthaus, Block D, in der ZeitYRPBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHPl‰†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQPLW6FKUHLEHQYRPBBBBBBBBSatzungsbeschluss:'LHVHU%HEDXXQJVSODQZXUGHPLWGHQ)HVWVHW]XQJHQGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJJHPl‰†$EV%DX*%YRQGHU6WDGWYHURUGQHWHQYHUVDPPOXQJ]XU6DW]XQJEHVFKORVVHQDP__.__.____.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU6DW]XQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den __.__.____.Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt__________Die DezernentinBekanntmachungsvermerk:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des BebauungsplansJHPl‰†$EV%DX*%XQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLP'DUPVWlGWHU(FKRDPBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHPl‰†+HVVLVFKH*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†$EVGHU+DXSWVDW]XQJGHUWissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vomBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBlnkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __.__.____Darmstadt, den __.__.____Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt _____________ Die DezernentinhEHUVLFKWVSODQ(o. M.)Albert Speer & Partner GmbHArchitekten und Planer+HGGHULFKVWUD‰H60596 Frankfurt am Main
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt      Flur 24, 25, 65, 690D‰VWDEBebauungsplan O 306SRUWSDUN%|OOHQIDOOWRUEntwurf05.11.2015Darmstadt, den __.__.____Stadtplanungsamt______________Jochen KrehbiehlAmtsleiterXQPD‰VWlEOLFK

anlage 6

265 Zeichen

Punkt 25: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Änderung Aufstellungsbeschluss 
und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0497) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtver-
ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 25
TOP 84
TOP 43

Orte (21)

  • Nieder-Ramstädter Straße 170
  • Traisaer Straße
  • Wilhelminenstraße 1
  • Klappacher Straße 172
  • Ohlystraße 75
  • Grafenstraße
  • Heinrichstraße
  • Eugen-Kogon-Straße
  • Poststraße 20
  • Bessunger Straße 125
  • Lichtwiesenweg
  • Böllenfalltorweg 4
  • Atzwinkelweg
  • Ludwigsplatz
  • Luisenplatz
  • Europaplatz
  • Karolinenplatz 5
  • El-Lissitzky-Straße
  • Robert-Cauer-Straße
  • Otto-Berndt-Straße
  • Kekuléstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0497
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00