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2014/0229

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von einem Baum; Neuer Standort TV-Compound Stadion Böllenfalltor, Nieder-Ramstädter Straße 170, 64285 Darmstadt

Magistratsvorlage 13.06.2014

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2014/0229

2532 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.06.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Sportamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0229 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:  35-01426-00 Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984 
Fällung von einem Baum; 
Neuer Standort TV-Compound Stadion Böllenfalltor, Nieder-Ramstädter Straße 170, 
64285 Darmstadt 
 
Vorlage vom: 13.06.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum zu. 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2014: 
 
 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Auflagen für die Lizenz 2 Liga von der Deutschen-Fußball-
Liga (DFL)  wird der Standort der TV Übertragungsfahrzeuge auf dem Gelände des Stadions 
Böllenfalltor an die südwestliche Grundstücksgrenze verlegt. 
Hierzu besteht die Notwendigkeit, dass ein Baum (Kastanie), der im Baufenster liegt, gefällt 
werden muss 
 
Der Baum liegt fast mittig in dem Baufenster.  
Dieser Baum – Kastanie – kann nicht erhalten bleiben, weil er die Nutzung der Fläche massiv 
einschränkt und die neue Fläche des TV-Compound gemäß den Auflagen des DFL für die 
Nutzung von schweren Lastkraftwagen befestigt werden muss. 
Hierdurch ist eine Schädigung des vorhandenen Wurzelwerks durch diese Baumaßnahme 
vorgegeben. 
 
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt. 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die 
Fällung der Bäume erforderlich. Es wird eine 1:1-Nachpflanzung vorgenommen. 
Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme. 
 
 
Darmstadt, 13.06.2014 
65-12-12 wei/kn, Nst.: 3817 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadträtin

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1 Zeichen

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Beratungsverlauf (5)

TOP 252
TOP 33
TOP 4
TOP 5
TOP 19

Orte (1)

  • Nieder-Ramstädter Straße 170

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0229
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.06.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00