2014/0229
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von einem Baum; Neuer Standort TV-Compound Stadion Böllenfalltor, Nieder-Ramstädter Straße 170, 64285 Darmstadt
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2014/0229
2532 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.06.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0229
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 35-01426-00 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984
Fällung von einem Baum;
Neuer Standort TV-Compound Stadion Böllenfalltor, Nieder-Ramstädter Straße 170,
64285 Darmstadt
Vorlage vom: 13.06.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum zu.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2014:
Im Rahmen der Umsetzung der Auflagen für die Lizenz 2 Liga von der Deutschen-Fußball-
Liga (DFL) wird der Standort der TV Übertragungsfahrzeuge auf dem Gelände des Stadions
Böllenfalltor an die südwestliche Grundstücksgrenze verlegt.
Hierzu besteht die Notwendigkeit, dass ein Baum (Kastanie), der im Baufenster liegt, gefällt
werden muss
Der Baum liegt fast mittig in dem Baufenster.
Dieser Baum – Kastanie – kann nicht erhalten bleiben, weil er die Nutzung der Fläche massiv
einschränkt und die neue Fläche des TV-Compound gemäß den Auflagen des DFL für die
Nutzung von schweren Lastkraftwagen befestigt werden muss.
Hierdurch ist eine Schädigung des vorhandenen Wurzelwerks durch diese Baumaßnahme
vorgegeben.
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die
Fällung der Bäume erforderlich. Es wird eine 1:1-Nachpflanzung vorgenommen.
Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme.
Darmstadt, 13.06.2014
65-12-12 wei/kn, Nst.: 3817
Dezernat I Dezernat II Dezernat V
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
anlage 1
1 Zeichen
u
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Nieder-Ramstädter Straße 170
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0229
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00