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0807/2021

241. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 3, Köln-Lindenthal und 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße“ in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld"

Beschlussvorlage Ausschuss 30.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 7.2

Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches

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Ansehen

Anlage 2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan

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Ansehen

Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Begründung

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Ansehen

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rahmenplanungsbeirates TOP 5.1_ 241- Änderung des Flächennutzungsplanes

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Ansehen

Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches

372 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
241. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:

Anlage 2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan

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Anlage 2
- bisherige Darstellung -
241. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld
Legende
Änderungsbereich
Wohnen und Dienstleistung
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Kerngebiet
Industrie- und Gewerbeflächen
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Kommunalbedarfsflächen
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Spielplatz
Umspannwerk
Verwaltung
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:

Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan

893 Zeichen

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 SO
Baumarkt
 
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Gerichtsmed. Institut
 
 
 
 
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Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
241. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld
Legende
Änderungsbereich
Wohnen und Dienstleistung
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Industrie- und Gewerbeflächen
Gewerbefläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Grünfläche
Spielplatz
Umspannwerk
Verwaltung
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:

Beschlussvorlage Ausschuss

4247 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/1 Jord Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0807/2021 
Freigabedatum 22.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
241. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 3, Köln-Lindenthal und 
4, Köln-Ehrenfeld 
Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be-
reich der "Alsdorfer Straße“ in Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld eine Planänderung gemäß § 2 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen 
Aushang (Modell 1) durchzuführen; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld oh-
ne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Alternative:  
 
keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld 15.05.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt seit 
mehreren Jahren einem Strukturwandel, von einem vorrangig gewerblichen bzw. industriell genutzten 
Areal hinzu einem gemischten Quartier für Wohnen, Gewerbe und Kultur.Um diesen Prozess stadt-
verträglich zu bewältigen und qualitätssichernd zu steuern, wurde für das gesamte Gebiet ein Ent-
wicklungskonzept, die sogenannte "Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", vom Rat der 
Stadt Köln am 20.07.2004 beschlossen. Die Rahmenplanung sieht unter anderem vor, auf den Flä-
chen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines ehemaligen Betriebes für Antriebselemente, nörd-
lich der Alsdorfer Straße eine Wohnbaufläche angrenzend an das bestehende Wohnquartier an 
der Alsdorfer Straße, St. Vither Straße und Elsenborner Straße zu schaffen. 
 
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die 
Wohnbebauung an der Alsdorfer Straße zu legen und den Änderungsbereich städtebaulich neu zu 
ordnen. Deswegen soll die Darstellung des Flächennutzungsplans in dem Bereich der Alsdorfer Stra-
ße – von der bisherigen Darstellung einer Gewerbefläche hin zu einer Wohnbaufläche – geändert 
werden. 
 
Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem angrenzen-
den bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende Darstellung des GI 
zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE), geändert werden. Hiermit würde sichergestellt werden, 
dass die zukünftige Bebauung an der Alsdorfer Straße gesunde Wohnverhältnisse bietet. Außerdem 
würde mit der Gebietsdarstellung als GE zukünftig eine Koexistenz der Gewerbebetriebe und der 
Wohnbebauung vorbereitet werden.  
 
Um mögliche Konflikte zwischen Gewerbebetrieben und Wohnbebauung auch auf der Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung zu verhindern, sollen zudem die im Änderungsbereich liegenden Bebau-
ungspläne Nummer 63459/02 und Nummer 634597/04 geändert werden. Ziel dieser Änderungen ist 
es, eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträgliche Planung zu realisieren. Mit der be-
schriebenen Änderung des Flächennutzungsplanes, soll die planungsrechtliche Grundlage gem. § 8 
Abs. 2 S. 1 BauGB (sog. "Entwicklungsgebot") für die Änderung der beiden Bebauungspläne ge-
schaffen werden. 
 
Um die langfristige Entwicklung der Gleisharfe zu einer öffentlichen Grünfläche planungsrechtlich 
vorzubereiten, soll der entsprechende Bereich mit dieser Flächennutzungsplanänderung als Grünflä-
che dargestellt werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 
Anlage 2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
Anlage 4 Begründungsentwurf zur 241. FNP-Änderung

Anlage 4 Begründung

18812 Zeichen

A N L A G E  4  
241. Änderung FNP Alsdorfer Str. 
 
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)  
zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Stadtbezirken 3 Köln-Lindenthal 
und 4, Köln-Ehrenfeld 
Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld 
hier:  Städtebauliche Neuordnung des Änderungsbereiches mit dem Ziel einer ver-
träglichen Koexistenz von Wohnbebauung und Gewerbebetrieben sowie Darstellung 
einer Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe 
 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches 2 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ............................. 2 
1.2 Vorhandene Strukturen ........................................................................................... 2 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 3 
2.1 Anlass der Planung ................................................................................................. 3 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung ................................................................................. 4 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens 5 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 5 
4.1 Landesplanerische Vorgaben ................................................................................. 5 
4.2 Regionalplan............................................................................................................ 6 
4.3 Landschaftsplan ...................................................................................................... 6 
4.4 Bebauungspläne...................................................................................................... 6 
4.4.1 Bebauungsplan Nummer 63459/02 "Widdersdorfer Straße" 6 
4.4.2 Bebauungsplan Nummer 63459/04 "Stolberger Straße" 6 
4.4.3 Bebauungsplanverfahren "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" 7 
4.5 Sonstige Planungen ................................................................................................ 7 
5. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) 7 
5.1 Bisherige Darstellung .............................................................................................. 7 
5.2 Beabsichtigte Darstellung........................................................................................ 7

2 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches 
Der Änderungsbereich der 241. Flächennutzungsplanänderung liegt an der südlichen 
Grenze des Stadtteils Ehrenfeld und an der nördlichen Grenze des Stadtteils Braunsfeld. Er 
wird durch das Straßengeviert aus Widdersdorfer Straße im Norden, Oskar-Jäger-Straße im 
Osten, Stolberger Straße im Süden und Maarweg im Westen umschlossen. Der Änderungs-
bereich hat eine Größe von ca. 30 Hektar. 
 
Abbildung 1:  Lage des Änderungsbereiches (Quelle: Stadt Köln) 
1.2 Vorhandene Strukturen 
Der Westen und Südwesten des Änderungsbereiches ist vorwiegend durch Wohnnutzung 
geprägt. Hier befinden sich Wohngebäude an der Alsdorfer-, Elsenborner- und St.-Vither-
Straße. Weitere Wohngebäude liegen im Norden des Plangebietes, entlang der Widdersdor-
fer. Darüber hinaus sind einige Betriebswohnungen im Osten an der Oskar-Jäger-Straße 
vorhanden. 
 
Der Großteil des übrigen Plangebietes wird vorwiegend gewerblich genutzt. Es wird damit, 
bis auf den Westen und Süden, durch einen kleinteiligen Mix aus von Büronutzungen, Lager-
hallen, Einzelhandelsbetrieben sowie kleinen bis mittelgroßen Gewerbebetrieben verschie-
denster Branchen geprägt.

3 
Auf Grund des Strukturwandels innerhalb des Plangebietes wurden industrielle und gewerbli-
che Nutzungen zugunsten von Wohnnutzung sowie einer nicht erheblich belästigenden Ge-
werbenutzung in der Vergangenheit aufgegeben. Dabei bilden der Maarweg im Westen und 
die Oskar-Jäger-Straße im Osten die Hauptentwicklungsachsen für die benannten Nutzun-
gen. Die übrige gewerbliche Nutzung bleibt hierbei in zweiter Reihe zurück. 
 
Im Zentrum des Plangebietes befindet sich eine brachliegende Grünfläche, bei der es sich 
um eine ehemalige Gleisharfe handelt. Die Gleisharfe sowie einige wenige erhaltene histori-
sche Gebäude, wie die Fabrikhalle an der Widderdorferstraße  217, verweisen auf die lang-
zurückreichende industrielle Nutzung des Änderungsbereiches. 
 
Die nähere Umgebung des Plangebietes wird im Wesentlichen durch großflächige Gewerbe-
betriebe, mit einem Schwerpunkt im Nord-Osten, Süd-Osten und Westen, geprägt. Im Osten 
und Süd-Westen schließen sich Wohnnutzungen an. Im Nord-Westen befinden sich ein Um-
spannwerk sowie ein großer Recyclinghof. 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
2.1 Anlass der Planung 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unter-
liegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu be-
wältigen, wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept, die sogenannte "Rahmen-
planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 be-
schlossen. Die Rahmenplanung sieht unter anderem vor, auf den Flächen eines ehemaligen 
Schrottplatzes sowie eines ehemaligen Betriebes für Antriebselemente, nördlich der Alsdor-
fer Straße eine Wohnbaufläche angrenzend an das bestehende Wohnquartier an der Alsdor-
fer Straße, St. Vither Straße und Elsenborner Straße zu schaffen. 
 
Am 01.10.2015 hat der StEA einen Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur 184. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Braunsfeld/Ehrenfeld" in Köln-Brauns-
feld/-Ehrenfeld getroffen. Ziel dieses Beschlusses war es, die in der Rahmenplanung ge-
troffenen räumlichen Entwicklungsmaßgaben, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitpla-
nung umzusetzen. 
 
Als weiteren Beitrag zur Umsetzung des Rahmenplans hat der Stadtentwicklungsausschuss 
(StEA) in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, für die ehemals gewerblich genutzten 
Flächen nördlich der Alsdorfer Straße, ein Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" einzuleiten. 
 
Neuere Entwicklungen, welche zur Zeit der Aufstellung der Rahmenplanung noch nicht ab-
sehbar waren, haben jedoch zu einer städtebaulichen Neubewertung einzelner Teilgebiete 
des Rahmenplanbereichs geführt. So hat der Rat der Stadt Köln mit dem Beschluss vom 
06.02.2020 die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Wettbewerb für das sog. Max-
Becker-Areal auszuloben sowie darauf aufbauend die Einleitung eines Bebauungsplanver-
fahrens vorzubereiten. Bei dem Max-Becker-Areal handelt es sich um die Flächen des Re-
cycling Hofes der Max Becker GmbH sowie das Umspannwerk der RheinEnergie AG. Da

4 
beide Nutzungen perspektivisch aufgegeben werden, soll mit dem Ratsbeschluss ein städte-
baulicher Entwicklungsprozess in die Wege geleitet werden. Dadurch soll mittelfristig ein 
mischgenutztes Quartier entstehen, in dem u.a. die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Bildung, 
Kultur sowie Soziales gebündelt werden. 
 
Diese Quartiersentwicklung ist in der bestehenden Rahmenplanung nicht vorgesehen und 
hätte weitreichende Folgen für das restliche Rahmenplangebiet. Insbesondere würde sich 
damit der Nutzungsmix im Rahmenplangebiet verschieben, ggf. planerische Gemengelagen 
zwischen Wohnen und Gewerbe bzw. Industrie entstehen sowie die verkehrliche Belastung 
zunehmen. Deswegen sieht der oben genannte Ratsbeschluss zusätzlich eine Überarbei-
tung des gesamten Rahmenplans vor. 
 
Im Anschluss an diesen Prozess soll eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen, 
mit der die Überarbeitung der Rahmenplanung planungsrechtlich umgesetzt wird. Die 184. 
Flächennutzungsplanung wird damit obsolet und der entsprechende Beschluss zur Einlei-
tung soll aufgehoben werden. 
 
Bereits eingeleitete Verfahren im Bereich des Rahmenplangebietes, wie das Vorhaben 
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße", sollen jedoch fortgeführt werden. Mit der Einleitung der 
241. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dies für das Vorhaben an der Alsdorfer 
Straße gewährleistet werden. 
 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung  
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage für 
die Wohnbebauung an der Alsdorfer Straße zu schaffen und den Änderungsbereich städte-
baulich neu zu ordnen. Deswegen soll die Darstellung des Flächennutzungsplans in dem Be-
reich der Alsdorfer Straße – von der bisherigen Darstellung einer Gewerbefläche hin zu einer 
Wohnbaufläche – geändert werden. 
 
Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem an-
grenzenden bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende 
Darstellung des GI zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE), geändert werden. Hiermit soll 
einerseits sichergestellt werden, dass die zukünftige Bebauung an der Alsdorfer Straße ge-
sunde Wohnverhältnisse bietet. Andererseits sollen damit die ansässigen Gewerbebetriebe 
vor der heranrückenden Wohnbebauung geschützt und ihr Bestehen bzw. ihre Fortentwick-
lung vor Ort gesichert werden. 
 
Um mögliche Konflikte zwischen Gewerbebetrieben und Wohnbebauung auch auf der Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung zu verhindern, sollen zudem die im Änderungsbereich lie-
genden Bebauungspläne Nummer 63459/02 und Nummer 634597/04 geändert werden. Ziel 
dieser Änderungen ist es, eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträgliche Pla-
nung zu realisieren. Mit der beschriebenen Änderung des Flächennutzungsplanes, soll die 
planungsrechtliche Grundlage gem. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB (sog. "Entwicklungsgebot") für 
die Änderung der beiden Bebauungspläne geschaffen werden.

5 
Um die langfristige Entwicklung der Gleisharfe zu einer öffentlichen Grünfläche planungs-
rechtlich vorzubereiten, soll der entsprechende Bereich mit dieser Flächennutzungsplanän-
derung als Grünfläche dargestellt werden. 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens 
Das Verfahren der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes baut inhaltlich auf der Pla-
nung zur 184. Änderung auf und steht in einem engen planerischen Zusammenhang zu den 
Änderungen der Bebauungspläne Nummer 63459/02 (Widdersdorfer Straße) und Nummer 
634597/04 (Stolberger Straße). Es handelt sich bei der 241. Änderung jedoch um ein eigen-
ständiges Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren, für das eine Umweltprüfung gemäß § 
2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a 
BauGB durchgeführt werden wird. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 
2a und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 
4.1 Landesplanerische Vorgaben 
Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze sind gem. 
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ROG zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Nachfolgend aufgeführte 
Ziele und Grundsätze sind in diesem Planungsverfahren und für die städtebauliche Konzep-
tion wesentlich: 
6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung 
"Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsent-
wicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den natur-
räumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen auszurichten. […]." 
6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt" 
"Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt ge-
staltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitplanung sollen durch 
eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung 
von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Redu-
zierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]." 
6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung 
"Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inanspruch-
nahme von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und Neuschaffung von Freiflä-
chen im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen ist hiervon unbenommen." 
6.1-8 Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen  
"Durch Flächenrecycling sollen Brachflächen neuen Nutzungen zugeführt werden. Dabei sol-
len isoliert im Freiraum liegende Flächen einer Freiraumnutzung zugeführt werden. Zu den 
Nachfolgenutzungen regionalbedeutsamer Brachflächen soll frühzeitig ein regionales Kon-
zept erarbeitet werden. Im Hinblick auf die Wiedernutzung ggf. belasteter Brachflächen soll 
der Altlastenverdacht im Planungsprozess frühzeitig geklärt werden."

6 
Mit der anvisierten Neustrukturierung des Plangebietes würde diesen Anforderungen ent-
sprochen. Die hier beschriebene Planung verfolgt eine den Außenbereich schonende, bau-
lich verdichtete und die vorhandenen Infrastrukturen nutzende Konzeption. Es würden die 
Grundlagen für ein nutzungsgemischtes und gut erschlossenes Quartier mit hoher Wohnqua-
lität gelegt werden. Gleichzeitig würde den bestehenden Gewerbe- und Industriebetrieben 
eine Bestandsperspektive Vorort gegeben und eine Koexistenz mit der Wohnbebauung vor-
bereitet werden. 
4.2 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt für den Änderungsbereich Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 
Die ehemalige Gleistrasse wird als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Ver-
kehr dargestellt. 
4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine 
weiteren Aussagen. 
4.4 Bebauungspläne 
4.4.1 Bebauungsplan Nummer 63459/02 "Widdersdorfer Straße" 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 63459/02 "Widdersdorfer Straße" setzt im Be-
reich der Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 – 205 und 207 – 211 ein Industriegebiet 
fest. Im restlichen Geltungsbereich ist Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Der Stadtentwick-
lungsausschuss hat am 11.03.2021 beschlossen, diesen Bebauungsplan zu ändern. Mit der 
Änderung soll die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 
06.06.2007 zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbe-
bauung nördlich der Alsdorfer Straße erfolgen. Außerdem wird hiermit die Schaffung der pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der Rahmenplanung vorgesehe-
nen Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche 
im Bereich der Gleisharfe verfolgt. Schließlich sollen die Erschließungsflächen von einem 
Teilbereich des Gewerbegebietes planungsrechtlich gesichert werden. 
 
4.4.2 Bebauungsplan Nummer 63459/04 "Stolberger Straße" 
Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 6349/04 "Stolberger 
Straße" wurden drei unterschiedliche Baugebiete festgesetzt – Allgemeine Wohnbaugebiete, 
Mischgebiete und Gewerbegebiete. Außerdem wurden im Bebauungsplan die Gleistrassen 
der HGK AG und der KVB AG als Flächen für Bahnanlagen festgesetzt. Beide Gleistrassen 
sind bereits vor Jahren aufgegeben und zwischenzeitlich entwidmet worden. Der Stadtent-
wicklungsausschuss hat am 11.03.2021 beschlossen, diesen Bebauungsplan zu ändern. Mit 
der Änderung soll die Festsetzung des GI zu Gunsten eines GE umgewandelt werden sowie 
die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermei-
dung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Als-
dorfer Straße erfolgen.

7 
4.4.3 Bebauungsplanverfahren "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" 
Für das Gebiet südlich der Gleisharfe und nördlich der Alsdorfer Straße hat der Stadtent-
wicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Einleitung eines Bebauungsplan-
verfahrens beschlossen. Der Arbeitstitel des Vorhabens lautet "Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße in Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld". Der Geltungsbereich dieses Verfahrens liegt im Gel-
tungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nummer 6349/04 "Stolberger Straße". Der 
Geltungsbereich des Vorhabens "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" wird deshalb bei der 
oben beschriebenen Änderung des Bebauungsplanes "Stolberger Straße" ausgespart. 
4.5 Sonstige Planungen 
Die 2004 beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld stellt für den 
süd-westlichen Teil des Änderungsbereiches eine Wohnnutzung dar. Die ehemalige Gleis-
harfe wird als Grünfläche ausgewiesen. Der Rest des Plangebietes wird in drei Zonen geglie-
dert. In der äußeren Zone, entlang der umgrenzenden Straßen, wird die Nutzungsart 
"Büro/Dienstleistung" angegeben. In der mittleren Zone und schwerpunktmäßig im Süden 
des Plangebietes wird als Nutzung "Dienstleistung/Gewerbe" bestimmt. In der inneren Zone 
wird "Gewerbe" festgelegt. Die Darstellung der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes 
entspricht damit dem Nutzungskonzept der Rahmenplanung. Die hier beschriebene Flächen-
nutzungsplanänderung würde damit einen Beitrag zur planungsrechtlichen Umsetzung der 
Rahmenplanung darstellen. 
 
Der Ratsbeschluss vom 06.02.2020 sieht eine Fortschreibung der Rahmenplanung vor. Eine 
substanzielle Änderung des Nutzungskonzeptes, welche den hier beschriebenen Gebiets-
darstellungen des Flächennutzungsplanes entgegenstehen könnte, ist für den Änderungsbe-
reich jedoch nicht zu erwarten. 
5. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) 
5.1 Bisherige Darstellung 
Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt den südwestlichen Teil des Änderungsbereichs als 
gemischte Baufläche dar. Im Bereich der Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 – 205 und 
207 – 211 wird ein Industriegebiet dargestellt. Der restliche Teil des Änderungsbereiches ist 
als Gewerbegebiet dargestellt. 
Im Bereich der Alsdorfer Straße wird das verortete Signet Spielplatz dargestellt. Im zentralen 
südlichen sowie im zentralen östlichen Teil des Änderungsbereiches wird jeweils ein räum-
lich unbestimmtes Signet Umspannwerk dargestellt. Im Süd-Osten, Nahe der Kreuzung 
Oskar-Jäger Straße / Stolberger Straße wird ein verortetes Signet Verwaltung dargestellt. 
5.2 Beabsichtigte Darstellung 
Es ist beabsichtigt die ehemalige Gleisharfe als Grünfläche und den südlich angrenzenden 
Bereich als Wohnbaufläche darzustellen. Damit würde das Nutzungskonzept der Rahmen-
planung umgesetzt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben "Wohn-
bebauung Alsdorfer Straße" geschaffen werden. Diese Bereiche werden bisher als Gewerbe-
gebiet dargestellt.

8 
Darüber hinaus soll die Darstellung Industriegebiet an der Widdersdorfer Straße zu Gunsten 
der Gebietsdarstellung Gewerbegebiet geändert werden. Damit würde eine drohende Ge-
mengelage aus Wohnnutzung und industrieller Nutzung abgewendet und eine Koexistenz 
von Wohnbebauung und Gewerbebetrieben ermöglicht werden.  
Schließlich soll die bestehende Darstellung der gemischten Baufläche am Maarweg nach 
Norden hin, zu Lasten des Gewerbegebietes, ausgeweitet werden. Damit würde ein städte-
baulicher Übergang zwischen Wohnbaufläche, Maarweg und Gewerbeflächen westlich des 
Maarwegs etabliert und dem bereits heute vorhandenen Nutzungsmix aus Wohnen und Ge-
werbe in diesem Bereich Rechnung getragen werden.

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rahmenplanungsbeirates TOP 5.1_ 241- Änderung des Flächennutzungsplanes

1685 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / 
Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Sinz 
Telefon:  (0221) 26391  
E-Mail:  Alexandra.Sinz@STADT-KOELN.DE 
Datum: 25.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
vom 18.05.2021 
öffentlich 
5.1 241. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 
3, Köln-Lindenthal und 4, Köln-Ehrenfeld  
Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld 
0807/2021 
 
Beschluss: 
 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld folgenden 
ergänzten Beschluss zu fassen: 
 
„Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1.  beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be-
reich der "Alsdorfer Straße“ in Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld eine Planänderung gemäß § 2 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;  
2.  beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen 
Aushang (Modell 1) durchzuführen;  
3.  verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld 
ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Ergänzung: 
• Korrektur unter Anlage 4, Punkte 4.4.1 und 4.4.2: Abschnitte der Erläuterungstexte wurde n 
vertauscht und sollen korrekt zugeordnet werden.  
• In die textliche Begründung zur 241. FNP-Änderung soll bereits die geplante Wegeverbindung 
zwischen Alsdorfer Straße in Richtung Osten zur „Industriestraße“ mit Anschluss an die Os-
car-Jäger-Straße aufgenommen werden damit diese auch über die verbindliche Bauleitpla-
nung gesichert werden kann.“ 
 
Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen

Beratungsverlauf (5)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
18.05.2021 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Alsdorfer Straße
  • Widdersdorfer Straße 199
  • Stolberger Straße
  • Oskar-Jäger-Straße
  • Industriestraße
  • Maarweg
  • Elsenborner Straße
  • St.-Vither-Straße
  • Straße 19

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Details

Aktenzeichen
0807/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.04.2021
Erstellt
03.03.2021 11:03