SV-2022/0047
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 2
254 Zeichen
Punkt 23.7: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner (V-Nr. SV-2022/0047) Dem Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
SV-2022/0047
2969 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2022/0047 Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner Darmstadt, den 11. Juli 2022 Antrag auf Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner Mit der seit dem 22.01.2022 gültigen Anpassung der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007 wurde der § 16 Straßenverkehrsgesetz neu gefasst. Dieser delegiert das Erlassen von Gebührenordnungen an die Gemeinden. Ausgangspunkt dafür war die vorherige Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes unter §6a Gebühren Abs. 5a, wonach bei der Bemessung der Gebühren nun auch die "Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner" berücksichtigt werden können. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung das folgende beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. bei der Festlegung der Gebühren für Anwohnerparkausweise künftig den Platzbedarf des Fahrzeugs zu berücksichtigen und dabei das Gewicht als Kriterium heranzuziehen. 2. für Fahrzeugklassen bis zur Mittelklasse bleibt es bei der bisherigen Gebühr von 10 Euro/Monat, für größere Fahrzeuge wird ein angemessener Aufschlag erhoben. 3. für Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard wird die Gebühr auf die Hälfte reduziert. Begründung: Die Stadt Tübingen hat als erste größere Kommune die Möglichkeiten, die das eingangs genannten Gesetzes nun bietet, im Sinne unseres Antrags genutzt. Im Vordergrund steht dort der Platzbedarf eines großen und damit auch schweren Fahrzeugs, das entsprechend mehr Straßenraum in Anspruch nimmt. Ein willkommener Nebeneffekt dieser Regelung ist eine gewisse ökologische und soziale Lenkungswirkung, da große und schwere Fahrzeuge im Normalfall besonders klimaschä dlich sind und eine größere Gefahr im Straßenverkehr darstellen. In Tübingen wurde eine Schwelle von 1.800 kg definiert, wobei die Definition des Kraftfahrtbundesamts für die Kategorien Minis, Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse oder Mini-Vans herangezogen wurde. Bei Elektrofahrzeugen wird das Gewicht der Batterie durch einen Aufschlag von 200kg berücksichtigt. Oberhalb dieser Schwelle wird eine Gebühr in Höhe Landgraf-Philipps-Anlage 32 64283 Darmstadt Telefon 06151 / 66 90 310 Telefax 06151 / 66 90 533 info@linksfraktion-darmstadt.de www.linksfraktion-darmstadt.de 2 von 180 Euro erhoben, für normal dimensionierte Stadtfahrzeuge beträgt sie wie bei uns 120 Euro. Eine 50%-Ermäßigung für einkommensschwache Haushalte wird auch dort gewährt. Diese seit einem halben Jahr umgesetzten Regelungen können als Orientierung für die Umsetzung des Antrags dienen. Für die Fraktion die LINKE Karl-Heinz Böck Martina Hübscher-Paul Maria Stockhaus Uli Franke Ann-Christine Sparn-Wolf
anlage 1
2107 Zeichen
Punkt 9: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner (SV-Nr. 2022/0047) Stadtve. Scholz-Willenbockel stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt folgenden Änderungs-/Ersetzungsantrag: „In Anbetracht der gesetzlichen Neuregelungen in Hessen, die seit Januar 2022 das Erheben von Gebühren an Städte und Gemeinden delegiert, beauftragen wir den Magistrat zu prüfen, wie perspektivisch eine sinnvolle Fortentwicklung und Differenzierung der Preisstruktur von Bewohner*innenparkausweisen in Darmstadt gestaltet werden könnte. Die Maßgabe, dass die grundsätzliche Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Quartieren der Kernstadt zunächst Vorrang vor einer Differenzierung hat sowie der Verwaltungsaufwand ist dabei im Blick zu behalten. Dies soll im Austausch mit der AGNH (Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen) und mit Blick auf Regelungen hessischer Städte - in vergleichbarer Situation - geschehen. Wünschenswertes Ziel wäre eine möglichst einheitliche und nachvollziehbare/verständliche Regelung in den hessischen (Groß-)Städten. Zu prüfende Kriterien wären neben der Preisstaffelung nach Fahrzeuglänge und/oder Gewichtsklassen auch die Anzahl der beantragten Parkscheine. Zu klären wäre ebenso, he Kriterien für Halter*innen von PKW erfüllt werden müssen, um einen Anwohnerparkschein zu beziehen. Zudem soll geprüft werden, für welche Personenkreise eine reduzierte Gebühr notwendig wäre und wie hoch diese sein sollte.“ Nach eingehender Diskussion soll der Punkt 3. aus dem Antrag der Fraktion Die Linke. „für Inhaber*innen z.B. der Teilhabecard wird die Gebühr auf die Hälfte reduziert“ übernommen werden. Weiterhin soll auf Wunsch der SPD-Fraktion die Berücksichtigung der Thematik einer Lösung für Wohnmobile aufgenommen werden. Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt mit den Ergänzungen zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen FDP und AfD
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Landgraf-Philipps-Anlage 32
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2022/0047
- Typ
- Antrag
- Datum
- 12.07.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00