Mandari Insight

SV-2022/0047

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner

Antrag 12.07.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

27.4 KB · application/pdf

Ansehen

SV-2022/0047

67.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

25.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

254 Zeichen

Punkt 23.7: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer 
Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner 
 (V-Nr. SV-2022/0047) 
 
Dem Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

SV-2022/0047

2969 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2022/0047 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer 
Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Darmstadt, den 11. Juli 2022 
 
Antrag auf Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner 
 
Mit der seit dem 22.01.2022 gültigen Anpassung der Verordnung zur Übertragung von 
Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung 
(Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007 wurde der § 16 Straßenverkehrsgesetz neu 
gefasst. Dieser delegiert das Erlassen von Gebührenordnungen an die Gemeinden. 
Ausgangspunkt dafür war die vorherige Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes unter §6a 
Gebühren Abs. 5a, wonach bei der Bemessung der Gebühren nun auch die "Bedeutung der 
Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der 
Parkmöglichkeiten für die Bewohner" berücksichtigt werden können. 
 
Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung das folgende beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt, 
1. bei der Festlegung der Gebühren für Anwohnerparkausweise künftig den Platzbedarf 
des Fahrzeugs zu berücksichtigen und dabei das Gewicht als Kriterium heranzuziehen. 
2. für Fahrzeugklassen bis zur Mittelklasse bleibt es bei der bisherigen Gebühr von 10 
Euro/Monat, für größere Fahrzeuge wird ein angemessener Aufschlag erhoben.  
3. für Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard wird die Gebühr auf die Hälfte 
reduziert.  
 
Begründung: 
 
Die Stadt Tübingen hat als erste größere Kommune die Möglichkeiten, die das eingangs 
genannten Gesetzes nun bietet, im Sinne unseres Antrags genutzt. Im Vordergrund steht dort 
der Platzbedarf eines großen und damit auch schweren Fahrzeugs, das entsprechend mehr 
Straßenraum in Anspruch nimmt. 
Ein willkommener Nebeneffekt dieser Regelung ist eine gewisse ökologische und soziale 
Lenkungswirkung, da große und schwere Fahrzeuge im Normalfall besonders klimaschä dlich 
sind und eine größere Gefahr im Straßenverkehr darstellen. 
In Tübingen wurde eine Schwelle von 1.800 kg definiert, wobei die Definition des 
Kraftfahrtbundesamts für die Kategorien Minis, Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse oder 
Mini-Vans herangezogen wurde. Bei Elektrofahrzeugen wird das Gewicht der Batterie durch 
einen Aufschlag von 200kg berücksichtigt. Oberhalb dieser Schwelle wird eine Gebühr in Höhe 
Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
Telefon 06151 / 66 90 310 
Telefax 06151 / 66 90 533 
info@linksfraktion-darmstadt.de 
www.linksfraktion-darmstadt.de

2 
von 180 Euro erhoben, für normal dimensionierte Stadtfahrzeuge beträgt sie wie bei uns 120 
Euro. Eine 50%-Ermäßigung für einkommensschwache Haushalte wird auch dort gewährt. 
Diese seit einem halben Jahr umgesetzten Regelungen können als Orientierung für die 
Umsetzung des Antrags dienen. 
 
Für die Fraktion die LINKE 
Karl-Heinz Böck 
Martina Hübscher-Paul 
Maria Stockhaus 
Uli Franke 
Ann-Christine Sparn-Wolf

anlage 1

2107 Zeichen

Punkt 9: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 11. Juli 2022 betr. Einführung einer 
Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner 
 (SV-Nr. 2022/0047) 
 
 Stadtve. Scholz-Willenbockel stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt 
folgenden Änderungs-/Ersetzungsantrag: 
 
„In Anbetracht der gesetzlichen Neuregelungen in Hessen, die seit Januar 2022 
das Erheben von Gebühren an Städte und Gemeinden delegiert, beauftragen wir 
den Magistrat zu prüfen, wie perspektivisch eine sinnvolle Fortentwicklung und 
Differenzierung der Preisstruktur von Bewohner*innenparkausweisen in Darmstadt 
gestaltet werden könnte.  
Die Maßgabe, dass die grundsätzliche Einführung der Parkraumbewirtschaftung in 
den Quartieren der Kernstadt zunächst Vorrang vor einer Differenzierung hat sowie 
der Verwaltungsaufwand ist dabei im Blick zu behalten. 
 
Dies soll im Austausch mit der AGNH (Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen) 
und mit Blick auf Regelungen hessischer Städte - in vergleichbarer Situation - 
geschehen. Wünschenswertes Ziel wäre eine möglichst einheitliche und 
nachvollziehbare/verständliche Regelung in den hessischen (Groß-)Städten. 
 
Zu prüfende Kriterien wären neben der Preisstaffelung nach Fahrzeuglänge 
und/oder Gewichtsklassen auch die Anzahl der beantragten Parkscheine. Zu klären 
wäre ebenso, he Kriterien für Halter*innen von PKW erfüllt werden müssen, um 
einen Anwohnerparkschein zu beziehen. 
 
Zudem soll geprüft werden, für welche Personenkreise eine reduzierte Gebühr 
notwendig wäre und wie hoch diese sein sollte.“ 
 
Nach eingehender Diskussion soll der Punkt 3. aus dem Antrag der Fraktion Die 
Linke. „für Inhaber*innen z.B. der Teilhabecard wird die Gebühr auf die Hälfte 
reduziert“ übernommen werden. 
Weiterhin soll auf Wunsch der SPD-Fraktion die Berücksichtigung der Thematik 
einer Lösung für Wohnmobile aufgenommen werden. 
 
 Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der  
 Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und 
Volt mit den Ergänzungen zuzustimmen. 
 
 Gegenstimmen: Fraktionen FDP und AfD

Beratungsverlauf (3)

TOP 34.11
TOP 23.7
TOP 9

Orte (1)

  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2022/0047
Typ
Antrag
Datum
12.07.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00