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1047/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Rochusstraße (Az.: 02-1600-222/20) und Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradstraße Rochusstraße in Köln-Bickendorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.06.2021, TOP 3.2

Anlage 2- Eingabe Fahrradstraße Rochusstraße in Köln-Bickendorf

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe Verkehrsführung Rochusstraße

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Anlage 2- Eingabe Fahrradstraße Rochusstraße in Köln-Bickendorf

2261 Zeichen

Anlage 2 
 
Eingabe: Fahrradstraße Rochusstraße in Köln-Bickendorf, Az.: 02-1600-224/20 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das Montessori-Gymnasium wurde als eine von insgesamt vier weiterführenden Schulen im 
Rahmen der Erstellung des Radverkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Ehrenfeld zum 
Schulradverkehr befragt. Die Ergebnisanalyse zeigte, dass die Schüler*innen des 
Montessori-Gymnasiums mit Abstand als häufigstes Verkehrsmittel das Fahrrad auf dem 
Weg zur Schule nutzen. Es wurde ein Wert von 66% für das Monte ermittelt, das 
zweitplatzierte Albertus-Magnus-Gymnasium hatte dagegen (nur) einen Fahrradanteil von 
36%.  
Um den außerordentlich wichtigen Schulradverkehr zu unserer Schule zu sichern und weiter 
zu attraktivieren, unterstützen wir die Empfehlungen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld, 
ein Fahrradstraßennetz umzusetzen sehr. Um diese Planungen nachdrücklich zu 
unterstützen, haben wir an unserer Schule eine Unterschriftensammlung durchgeführt. Hier 
wurden Unterstützer*innen für eine "Fahrradstraße in der Rochusstraße" gesammelt. Diese 
Befragung wurde drei Tage vor dem Frühjahrs-Lockdown durchgeführt, daher konnten wir 
nur 253 Unterschriften sammeln. Wir sind uns sicher, dass wir bei mehr Zeit auch noch 
deutlich mehr Unterschriften bekommen hätten. Da dies im Moment nicht möglich ist, senden 
wir Ihnen die vorhandenen gescannt im Anhang zu.  
 
Zudem hat die Schulbefragung ergeben, dass an unserer Schule das Fahrradparken ganz 
besonders schwierig ist. Die vorhandenen 299 Fahrradstellplätze sind zu mehr als 100% 
ausgelastet: Es wurden 419 geparkte Fahrräder gezählt. Auch hier wünschen wir uns 
möglichst kurzfristig eine Verbesserung: Ersatz der "Felgenkiller" durch sichere, überdachte 
und komfortabel zu nutzende, den heutigen Standards entsprechende Fahrradparkplätze. Da 
wir so viele Stellplätze direkt vor unserer Schule brauchen, sollte geprüft werden, ob wir 
doppelstöckige Anlagen erhalten können.  
 
Wir wünschen uns eine kurzfristige Umsetzung unserer Forderung, die Rochusstraße als 
Fahrradstraße auszuweisen und wir würden uns über eine baldige Verbesserung der 
Fahrradparksituation am Monte sehr freuen. Gerne können Sie mich oder Elena Ingensiep 
dazu auch befragen.  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1047/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Rochusstraße (Az.: 02-1600-222/20)  und 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradstraße Rochusstraße in Köln-Bickendorf (Az.: 02-
1600-224/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, 
in der Rochusstraße im Abschnitt zwischen Häuschensweg und Frohnhofstraße eine Fahrradstraße 
einzurichten, um die Situation für den Radverkehr zu verbessern. Für den Streckenabschnitt der Ro-
chusstraße von Venloer Straße bis zum Häuschensweg sollen die konzeptionellen Gutachterentwürfe 
aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld für die Einrichtung einer Fahrradstraße und die Drehung der 
Einbahnstraße weiterentwickelt werden. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten beantragen, die Rochusstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freizugeben 
bzw. die Rochusstraße als Fahrradstraße einzurichten (s. Anlagen). Zur Eingabe „Fahrradstraße Ro-
chusstraße in Köln-Bickendorf“ liegt eine Unterschriftenliste mit ca. 260 Unterschriften vor.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Rochusstraße im Abschnitt zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße war im Rahmen 
des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ein Projekt, was auch intensiv im Fachar-beitskreis bearbeitet 
wurde.  
Die Rochusstraße ist eine wichtige Achse im Radschulwegnetz. Dies ist ein Ergebnis aus der Mobili-
tätsbefragung, die während der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes an vier weiter-führenden 
Schulen in Köln-Ehrenfeld durchgeführt wurde. In dieser Befragung wurde der Quell- und Zielverkehr 
zur jeweiligen Schule vertieft untersucht. In der Befragung sollten die Schülerinnen und Schüler, aber 
auch die Lehrkräfte, Angaben zu ihrer Verkehrsmittelwahl auf dem Weg zur Schule, zum Fahrradpar-
ken, sowie Angaben zur ihrer Einstellung in Bezug auf das Verkehrsmittel machen. Darüber hinaus 
sollten alle Befragten, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, ihren routinemäßig gefahrenen Weg in 
eine Karte einzeichnen. Aus dieser Routenkarte konnte eine Heatmap erstellt werden, in der die ein-
getragenen Wege von allen Fahrradfahrenden von allen vier Schulen übereinander gelegt und darge-
stellt wurden. Aus dieser Heatmap ist deutlich zu erkennen, dass in der Rochusstraße verstärkt Schü-
lerverkehr auftritt.  
Bei der Rochusstraße zwischen Venloer Straße und Häuschensweg handelt es sich um eine Ein-
bahnstraße, die nicht für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist. Aus diesem Grund wurde im 
Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld vom Gutachter eine Konzeptidee für 
die Rochusstraße erarbeitet. Demzufolge soll die Rochusstraße eine Fahrradstraße und das Kfz-
Parken über Markierungen geordnet werden. Für Fahrradstraßen wurden Standards und Vorausset-
zungen für die Einrichtung definiert. Daher schlägt der Gutachter ebenfalls eine Drehung der Ein-
bahnstraßenrichtung vor, damit die Straße vom Kfz-Durchgangsverkehr entlastet wird und der Schü-
lerradverkehr sicher geführt werden kann.  
Das Radverkehrskonzept Ehrenfeld ist jetzt abgeschlossen und wird der Politik zur Beratung vorge-
legt. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird die Rochusstraße als wichtige Achse mit hoher Priorität 
angesehen und die Weiterentwicklung des Abschnitts zwischen Venloer Straße und Subbelrather 
Straße sowie die Einrichtung als Fahrradstraße im Abschnitt zwischen Subbelrather Straße und Mar-
garetastraße soll nach Beschlussfassung intensiv vorangetrieben werden. 
Kurzfristig verbessert die Verwaltung auch die Fahrradabstellsituation am Montessori-Gymnasium. 
Voraussichtlich in den Osterferien werden neue Fahrradabstellanlagen errichtet, durch die die Anzahl 
an Fahrradstellplätzen erhöht wird. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten

3 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
1. Eingabe Verkehrsführung Rochusstraße 
2. Eingabe Fahrradstraße Rochusstraße in Köln-Bickendorf

Anlage 1 - Eingabe Verkehrsführung Rochusstraße

2085 Zeichen

Anlage 1 
 
Eingabe Verkehrsführung Rochusstraße, Az.: 02-1600-222/20 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
mit diesem Schreiben möchte ich eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW machen und mich 
mit folgendem Anliegen an Sie wenden: 
Seit mittlerweile drei Jahren wohne ich in der Subbelrather Str. 596 in Bickendorf und 
benutze beinahe täglich die Rochusstraße, um zur Bahnhaltestelle Rochusplatz zu gelangen. 
Die Rochusstraße ist in weiten Teilen eine Einbahnstraße. Nur das letzte Stück zwischen 
Häuschensweg und Kreisverkehr Subbelrather Straße ist in beide Richtungen auch für 
Fahrräder freigegeben - über eine Strecke von 10-15 Metern.  
Zu bestimmten Stoßzeiten wird die Straße jedoch von dutzenden Schüler*innen frequentiert, 
die die Straße mit ihrem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung der Autos befahren. Sie alle 
wollen zum Montessori-Schulzentrum, zur Förderschule auf der Rochusstraße und zu 
anderen Einrichtungen. Dieses "illegale" Befahren hat sich mittlerweile zu einem 
Normalzustand entwickelt, dem sich auch andere Radfahrer*innen anschließen - mich 
eingeschlossen, weil es ansonsten keine direkte Verbindung in diese Richtung gibt. Leider ist 
diese Variante aber sehr gefährlich, da die Rochusstraße von den Autofahrer*innen gerne 
genutzt wird, um schneller als 30 km/h zu fahren. Es gibt ja vermeintlich nichts, worauf sie in 
dieser Einbahnstraße achten müssen. So entstehen immer wieder äußerst gefährliche 
Situationen, in denen Radfahrer*innen slalom um parkende Autos fahren müssen und auf die 
Gehwege ausweichen, wo sie nicht nur sich, sondern auch Fußgänger*innen gefährden.  
Während im Stadtteil Ehrenfeld mittlerweile zahlreiche Einbahnstraßen - auch die nicht so 
breiten - erfolgreich für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben wurden, herrscht in 
Bickendorf in dieser Hinsicht leider noch Mangel. Ich bitte Sie deshalb darum, sich mit der 
gefährlichen Situation in der Rochusstraße auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob hier nicht 
auch eine Freigabe erfolgen kann.  
Mit freundlichen Grüßen,

Beratungsverlauf (1)

28.06.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Rochusstraße 2
  • Venloer Straße
  • Subbelrather Straße 596
  • Häuschensweg
  • Frohnhofstraße
  • Bahnstraße
  • Straße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1047/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.04.2021
Erstellt
17.03.2021 15:11