AN/0968/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
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SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE Lisa Gerlach, Einzelmandatsträgerin An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.06.2019 AN/0968/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Rat 09.07.2019 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin; sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 4.2.2 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 27.06.2019 zu nehmen: Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün dankt den Petentinnen und Petenten für ihre Eingabe. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 09.07.2019 eine entspre- chende Ratsvorlage zur Ausrufung des Klimanotstands zu erstellen. Dort sind auch weitere Maßnahmen zur CO2.- Minderung zu benennen, um die Ausrufung des Klima- notstandes mit konkreten Ansatzpunkten zur Verbesserung des Klimaschutzes zu hinterlegen. Zu den Inhalten der Beschlussvorlage gehören mindestens: a. die von den Petenten eingebrachten zentralen Punkte - 2 - 1. Die Stadt Köln wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon be- troffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Ent- scheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Fol- gen abschwächen. 2. Die Stadt Köln orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. 3. Die Stadt Köln fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klima- schutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Ab- kommens ausgerichtet sind. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Kli- maneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird. 4. Die Stadt Köln fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, in- formieren. b. die Erweiterung des Beschluss des Rates vom 14.02.2019 zum Maßnahmen- programm „KölnKlimaAktiv 2022“ unter Berücksichtigung der Handlungsemp- fehlungen der beteiligten Wissenschaftsinstitute. Weitere wirksame Maßnah- men (z.B. im Wärmesektor) sind in ein konkretes und kurzfristiges Umset- zungsprogramm aufzunehmen. Angesichts der angestrebten CO2- Reduzierung um rund 1,05 Mio. t CO2 muss die bislang mit „KölnKlimaAktiv 2022“ vorgesehene CO2-Einsparung bis 2022 in Höhe von lediglich 0,012 Mio. t CO2 drastisch gesteigert werden. Begründung: Erfolgt mündlich gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Lisa Gerlach - 3 - Einzelmandatsträgerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0968/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 02.07.2019
- Erstellt
- 27.06.2019 10:17