2025/0292
Abwasserreinigung Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 01. Januar 2026
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2025/0292
8917 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.10.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0292
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 538020
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Abwasserreinigung
Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 01. Januar 2026
Vorlage vom: 23.10.2025
Beschlussvorschlag :
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags -
und -gebührensatzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2023, wird zugestimmt .
Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2026 bis 2028 für die Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren
Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2026 bis 2028 für die Entleerungsge-
bühr für Kleinkläranlagen
Einheitliche Änderungssatzung Koordinationsvertrag u AbwGeb
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.10.2025
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19. Dezember 2023 der letzten Änderung der Ab-
wasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zugestimmt.
Mit dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 2,66 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 1,13 Euro/m²
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2024 und 2025, so dass für die Zeit ab
1. Januar 2026 neue Gebührensätze zu ermitteln sind. Um eine stete Entwicklung bei den
Gebührensätzen zu gewährleisten, wird wieder ein zweijähriger Kalkulationszeitraum vorge-
schlagen.
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 bis 2028 werden – wie auch in den Vorjahren –
Durchschnittswerte für das gebührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende Bachwasser-
menge und die gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. Die Überw achung
der Einleitungskanäle ist im Kalkulationszeitraum mit 1.239.160 Euro /1.239.440
Euro/1.239.720 Euro berücksichtigt.
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten
fünf Jahre auf knapp über 9 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird weiterhin
auf 9.300.000 m³ festgelegt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Tendenz der abgerech-
neten Mengen steigend ist. Der für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 gewählte Wert wird
jedoch noch nicht ganz erreicht.
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf
725.568 m³, im Schnitt der letzten zehn Jahre auf 674.626 m³ und unterliegt zunehmend sehr
starken Schwankungen. Für die vorliegende Kalkulation wird ein Wert von 675.000 m³ zu
Grunde gelegt.
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen verändern sich bei den öffentli-
chen Flächen nur unwesentlich. Im Schnitt ergeben sich kaum Änderungen. Sie werden mit
3.344.000 m² angesetzt. Die Tendenz bei privaten Flächen ist weiterhin sinkend. Es ist damit
zu rechnen, dass auch in der Zukunft Entsiegelungen durchgeführt werden. Für den Kalkulati-
onszeitraum werden 7.350.000 m² angenommen.
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation
mit 744 angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswasser zu Schmutzwasser in die
Berechnung mit einem Betrag von jährlich 154.776 Euro übernommen. Die Anzahl basiert auf
Auswertungen aus dem September 2025 und berücksichtigt das jeweilige Durchschnittsvolu-
men der gemeldeten Zähler bei einer geschätzten Brauchwassermenge von 50 m 3 pro
Haushalt.
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW fest-
gesetzt. Mit der Vorlage-Nr. 2024/0220 wurde beschlossen, die Vor- Entwurfs- und Genehmi-
gungsplanung weiter zu betreiben und die Ergebnisse der Entwurfsplanung einschließlich der
finanziellen Auswirkungen auf die Abwassergebühren Magistrat und Stadtverordnetenversamm-
lung mittels einer Bauvorlage vorzulegen. Insofern sind in den Abwasserreinigungsentgelten
der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG erste Ansätze berücksichtigt.
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Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen
und entspricht einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren. Es ist nicht davon aus-
zugehen, dass alle in den beiden Kalkulationsjahren geplanten Investitionen in den angegebe-
nen Jahren fertig gestellt werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2025 unter Berücksichti-
gung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre und der Mittelfristigen Investitionsplanung.
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund zusätzlichen Finanzierungsbe-
darfs zur Finanzierung der Investitionen für die Jahre 2026 und 2027 Jahre auf 3.018.000
Euro und für das Jahr 2028 auf 3.020.000 Euro erhöht. Die Verzinsung wird unverändert mit
3,5% vorgenommen.
Im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist vorgeschrieben, dass Überdeckungen inner-
halb von fünf Jahren auszugleichen sind, Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes
ausgeglichen werden. Die in der Nachberechnung des Kalkulationszeitraums 2022 bis 2023
festgestellten Unterdeckungen sowohl bei den Schmutz- als auch Niederschlagswassergebüh-
ren sind bei der Kalkulation der Jahre 2026 bis 2028 getrennt nach Schmutz- und Nieder-
schlagswassergebühren berücksichtigt.
Der auf Basis der Daten 2017 bis 2019 in 2021 ermittelte Verteilschlüssel von 69,6% auf
Schmutzwasser und 30,4% auf Niederschlagswasser wird weiterhin in der Gebührenkalkulation
übernommen.
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten Rahmenbedingun-
gen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2026 bis 2028:
Schmutzwassergebühr: 3,11 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 1,22 Euro/m²
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 bei der Schmutzwassergebühr
zu einer Erhöhung um 0,45, Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,09 Euro. Die
Erhöhungen resultieren im Vergleich zum alten Kalkulationszeitraum 2024/2025 insbesondere
aus höheren Betreiberentgelten für die Entega Abwasserreinigung GmbH und Co KG, dem er-
forderlichen Ausgleich der Gebührenunterdeckung aus der Spitzabrechnung der Kalku lations-
periode 2022-2023 sowie einer Reduktion der zu reinigenden Wassermenge.
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die Ge-
bühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die Behand-
lungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. Diese
Gebührensätze betragen:
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS: 38,38 Euro/m³
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS: 1,87 Euro/m³
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus Chemietoi-
letten, die direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden. Die entsprechenden Infor-
mationen der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden einmal im Jahr an die Fi-
nanzverwaltung, Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur Gebührenfestsetzung weitergereicht. Die
Kalkulation der in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung geregelten Be-
handlungsgebühr ergibt für die Jahre 2026 bis 2028 einen Satz in Höhe von 1,87 Euro/m³.
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Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2026 bis 2028 zu erwartenden Gebühreneinnahmen
sind als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2027 und die mittelfristige
Finanzplanung zu übernehmen. Ein Nachtragshaushalt 2026 ist nicht erforderlich.
Die Änderungssatzung beinhaltet auch die sich aus dem Beschluss der Vorlage-Nr. 2025/0199
Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim ergeben-
den Satzungsänderungen.
Darmstadt, 23.10.2025
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Gebührenkalkulation Abwasser 2042-2025 Pos. Beschreibung 2026 2027 2028 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -170.210,00 € -170.210,00 € -170.210,00 € 5101000 öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren -55.000,00 € -55.000,00 € -55.000,00 € 5101230 Gebühren Entleerung Kleinkläranlagen und Gruben -40.000,00 € -40.000,00 € -40.000,00 € 5101240 Gebühren aus Einleiterkontrolle / Labor -75.000,00 € -75.000,00 € -75.000,00 € 5101250 Gebühren Direkteinleitung Kläranlagen -210,00 € -210,00 € -210,00 € davon: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser 5150200 Zwangsgelder 02A nachrichtlich: Öff.-rechtliche Leistungsentgelte ohne Kanalbenutzungsgebühren 4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 8 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -beiträgen -281.000,00 € -281.000,00 € -281.000,00 € 5460100 Erträge a. d. Auflsg. von Sonderposten a. Investitionszuweis. vom öfftl. Bereich -74.000,00 € -74.000,00 € -74.000,00 € 5462000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen -207.000,00 € -207.000,00 € -207.000,00 € 9 Sonstige ordentliche Erträge -50,00 € -50,00 € -50,00 € 10 Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -451.260,00 € -451.260,00 € -451.260,00 € 11 Personalaufwendungen 1.697.234,00 € 1.731.162,00 € 1.765.769,00 € 12 Versorgungsaufwendungen 460,00 € 470,00 € 480,00 € 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.973.152,00 € 6.939.400,00 € 7.007.976,00 € davon: Aufwendungen EKVO 1.239.160,00 € 1.239.440,00 € 1.239.720,00 € 14 Abschreibungen 2.153.062,00 € 2.247.790,00 € 2.424.100,00 € 15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 26.077.567,00 € 26.866.321,00 € 27.438.382,00 € 7175100 Erstattungen an HSE für Bereitstellung der Frischwasserdaten 55.000,00 € 55.000,00 € 55.000,00 € davon: Erstattung an Südhessische für Betriebskosten Kläranlagen 26.022.567,00 € 26.811.321,00 € 27.383.382,00 € 16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 310.000,00 € 310.000,00 € 310.000,00 € 7363100 Abwasserabgabe 310.000,00 € 310.000,00 € 310.000,00 € 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 37.211.475,00 € 38.095.143,00 € 38.946.707,00 € 20 Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Pos. 19) 36.760.215,00 € 37.643.883,00 € 38.495.447,00 € 24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 26 Ordentliches Ergebnis 36.760.215,00 € 37.643.883,00 € 38.495.447,00 € 27 Außerordentliche Erträge 28 Außerordentliche Aufwendungen 29 Außerordentliches Ergebnis 30 Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen 36.760.215,00 € 37.643.883,00 € 38.495.447,00 € 31 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen 735.168,00 € 707.818,00 € 730.356,00 € 9001030 Erlöse aus der Erstattung von Betriebsausgaben -119.000,00 € -119.000,00 € -119.000,00 € 9001080 Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung 854.168,00 € 826.818,00 € 849.356,00 € 9001110 Entnahme Gebührenausgleichsrücklage 32 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.891.213,00 € 3.908.629,00 € 3.928.402,00 € 9501010 Kosten für interne Kopien 9501020 Kosten für Verwaltungskostenanteile 873.213,00 € 890.629,00 € 908.402,00 € 9501100 Verzinsung des Anlagekapitals 3.018.000,00 € 3.018.000,00 € 3.020.000,00 € 31 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen 4.626.381,00 € 4.616.447,00 € 4.658.758,00 € 32 Jahresergebnis nach int. Leistungsbez. (Pos. 28 und Pos. 31) 41.386.596,00 € 42.260.330,00 € 43.154.205,00 € Seite 1 von 4 2026 2027 2028 Gebührenbedarfsberechnung Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) - ohne Abwassergebühren -451.260,00 € -451.260,00 € -451.260,00 € Finanzerträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € Erlöse der internen Leistungsbeziehungen 735.168,00 € 707.818,00 € 730.356,00 € Summe Erträge / Erlöse 283.908,00 € 256.558,00 € 279.096,00 € abzüglich: Widerspruchsgebühren SoPo für Zuschüsse -74.000,00 € -74.000,00 € -74.000,00 € Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 357.908,00 € 330.558,00 € 353.096,00 € Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 37.211.475,00 € 38.095.143,00 € 38.946.707,00 € Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.891.213,00 € 3.908.629,00 € 3.928.402,00 € Summe Aufwendungen / Kosten 41.102.688,00 € 42.003.772,00 € 42.875.109,00 € Bereinigung Aufwendungen / Kosten abzüglich: ILV Rechtsamt 59.540,00 € 60.730,00 € 61.945,00 € Verzinsung Anlagekapital für AiB 105.000,00 € 105.000,00 € 105.000,00 € Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 40.938.148,00 € 41.838.042,00 € 42.708.164,00 € Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 40.938.148,00 € 41.838.042,00 € 42.708.164,00 € abzüglich Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 357.908,00 € 330.558,00 € 353.096,00 € Gebührenbedarf 41.296.056,00 € 42.168.600,00 € 43.061.260,00 € Seite 2 von 4 2026 2027 2028 Kostenzuordnung Gebührenbedarf 41.296.056,00 € 42.168.600,00 € 43.061.260,00 € Berechnunggrundlage für die Gebührenkalkulation 41.296.056,00 € 42.168.600,00 € 43.061.260,00 € Anteil Schmutzwasser 69,60% 69,60% 69,60% Anteil Niederschlagswasser 30,40% 30,40% 30,40% anteilige Kosten Schmutzwasser 28.742.054,98 € 29.349.345,60 € 29.970.636,96 € anteilige Kosten Niederschlagswasser 12.554.001,02 € 12.819.254,40 € 13.090.623,04 € Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser 154.776,76 € 154.776,76 € 154.776,76 € bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 28.587.278,22 € 29.194.568,84 € 29.815.860,20 € Unterdeckung NB 2022/2023-MV 2025/0197 in Höhe von 3.464.094,80 Euro 1.154.698,27 € 1.154.698,27 € 1.154.698,27 € bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 12.708.777,78 € 12.974.031,16 € 13.245.399,80 € Unterdeckung NB 2022/2023-MV 2025/0197 in Höhe von 345.886,27 Euro 115.295,42 € 115.295,42 € 115.295,42 € zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) 9.775.000 9.775.000 9.775.000 zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) 10.694.000 10.694.000 10.694.000 Gebührensätze Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 3,04 € 3,10 € 3,17 € Durchschnittswert 3,11 € Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 1,20 € 1,22 € 1,25 € Durchschnittswert 1,22 € Seite 3 von 4 2026 2027 2028 zu berücksichtigende Werte*: Schmutzwassereinleitungen m³ 9.100.000 9.100.000 9.100.000 Bachwassereinleitungen m³ 675.000 675.000 675.000 versiegelte öffentliche Flächen m² 3.344.000 3.344.000 3.344.000 versiegelte private Flächen m² 7.350.000 7.350.000 7.350.000 Durchschnittsverzinsung Zisternen mit Brauchwassernutzung, ohne Zähler 744 744 744 * Grundsätzlich sind die Durchschnittswerte der Jahre 2020 bis 2024 angenommen worden. Die kalkulierten Werte 2024/2025 wurden übernommen, wenn der Wert im JA 2022 noch nicht erreicht wurde. Seite 4 von 4
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1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (AbS) sowie der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) sowie der Erschließungsbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vom ………… Aufgrund der §§ 5, 19, 50, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr.24), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010(GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. 06. 2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 12 und 14 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr.24), des § 132 Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am tt.mm.jjjj folgende Änderungsatzung beschlossen: Artikel I 1. In der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgender § 17a neu eingefügt: “§ 17a Ausnahmen Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind die folgenden Grundstücke: Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3.“ 2 2. In § 16 Abs. 8 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 1,13 € durch den Betrag 1,22 € ersetzt. 3. In § 17 Abs.6 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 2,66 € durch den Betrag 3,11 € ersetzt. 4. In § 18 Abs. 1 S. 3 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 32,07 € durch den Betrag 38,38 € ersetzt. 5. In § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 1,66 € durch den Betrag 1,87 € ersetzt. 6. In der Überschrift des § 28 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird die Folge „und Ausnahmen“ angefügt sowie im Regelungstext des § 28 folgender Satz 3 eingefügt: „Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind folgende Grundstücke: Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3“ 7. In die Erschließungsbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgender § 16a neu eingefügt: „§ 16a Ausnahmen Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind folgende Grundstücke: Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3“ 8. In der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgender § 14a neu eingefügt: „§ 14a Ausnahmen Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind folgende Grundstücke: Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3“ Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Darmstadt, tt.mm.jjjj Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt André Schellenberg Stadtkämmerer
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Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS) Gebührenkalkulation 2026-2028 abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr (Durchschnitt) 2.050 m³ Gesamtkosten 2026 2027 2028 Durchschnitt 1. Abfuhrkosten Kosten je m³ Kosten des EAD für die Abfuhr 70.178,00 € 71.582,00 € 73.014,00 € 34,92 € 2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen 2026/2027/2028 26.022.567,00 € 26.811.321,00 € 27.383.382,00 € Abwasserabgabe 2026/2027/2028 310.000,00 € 310.000,00 € 310.000,00 € Summe Aufwendungen 26.332.567,00 € 27.121.321,00 € 27.693.382,00 € abzüglich nicht ablastbare Kosten 2026/2027/2028 854.168,00 € 826.818,00 € 849.356,00 € Summe Absetzungen 854.168,00 € 826.818,00 € 849.356,00 € Aufwendungen 2026/2027/2028 25.478.399,00 € 26.294.503,00 € 26.844.026,00 € Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 25.478.399,00 € 26.294.503,00 € 26.844.026,00 € hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,60% 17.732.965,70 € 18.300.974,09 € 18.683.442,10 € Frischwassermenge 9.775.000 9.775.000 9.775.000 anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser- abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,81 € 1,87 € 1,91 € 1,87 € kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 36,74 € 36,79 € 36,83 € 36,79 € Unterdeckung 2022-2023 1,59 € Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben beträgt: 38,38 €
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0292
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.10.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00