Mandari Insight

2025/0292

Abwasserreinigung Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 01. Januar 2026

Magistratsvorlage 23.10.2025

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2025/0292

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.10.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0292 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 538020 
Kostenstelle:  066-140-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5380-21 Sachkonto: verschiedene 
 
Betreff: Abwasserreinigung  
Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 01. Januar 2026  
 
Vorlage vom: 23.10.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags -  
und -gebührensatzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2023, wird zugestimmt . 
 
 
Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2026 bis 2028 für die Schmutz- und 
Niederschlagswassergebühren  
Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2026 bis 2028 für die Entleerungsge-
bühr für Kleinkläranlagen  
Einheitliche Änderungssatzung Koordinationsvertrag u AbwGeb  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.10.2025 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19. Dezember 2023 der letzten Änderung der Ab-
wasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zugestimmt.  
Mit dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt: 
Schmutzwassergebühr:  2,66 Euro/m³ 
Niederschlagswassergebühr:  1,13 Euro/m² 
 
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2024 und 2025, so dass für die Zeit ab 
1. Januar 2026 neue Gebührensätze zu ermitteln sind. Um eine stete Entwicklung bei den  
Gebührensätzen zu gewährleisten, wird wieder ein zweijähriger Kalkulationszeitraum vorge-
schlagen.  
 
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 bis 2028 werden – wie auch in den Vorjahren – 
Durchschnittswerte für das gebührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende Bachwasser-
menge und die gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. Die Überw achung 
der Einleitungskanäle ist im Kalkulationszeitraum mit 1.239.160 Euro /1.239.440 
Euro/1.239.720 Euro berücksichtigt. 
 
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten 
fünf Jahre auf knapp über 9 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird weiterhin 
auf 9.300.000 m³ festgelegt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Tendenz der abgerech-
neten Mengen steigend ist. Der für den Kalkulationszeitraum 2022/2023 gewählte Wert wird 
jedoch noch nicht ganz erreicht. 
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf 
725.568 m³, im Schnitt der letzten zehn Jahre auf 674.626 m³ und unterliegt zunehmend sehr 
starken Schwankungen. Für die vorliegende Kalkulation wird ein Wert von 675.000 m³ zu 
Grunde gelegt. 
 
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen verändern sich bei den öffentli-
chen Flächen nur unwesentlich. Im Schnitt ergeben sich kaum Änderungen. Sie werden mit 
3.344.000 m² angesetzt. Die Tendenz bei privaten Flächen ist weiterhin sinkend. Es ist damit 
zu rechnen, dass auch in der Zukunft Entsiegelungen durchgeführt werden. Für den Kalkulati-
onszeitraum werden 7.350.000 m² angenommen.  
 
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation 
mit 744 angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswasser zu Schmutzwasser in die 
Berechnung mit einem Betrag von jährlich 154.776 Euro übernommen. Die Anzahl basiert auf 
Auswertungen aus dem September 2025 und berücksichtigt das jeweilige Durchschnittsvolu-
men der gemeldeten Zähler bei einer geschätzten Brauchwassermenge von 50 m 3 pro  
Haushalt. 
 
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für 
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW fest-
gesetzt. Mit der Vorlage-Nr. 2024/0220 wurde beschlossen, die Vor- Entwurfs- und Genehmi-
gungsplanung weiter zu betreiben und die Ergebnisse der Entwurfsplanung einschließlich der 
finanziellen Auswirkungen auf die Abwassergebühren Magistrat und Stadtverordnetenversamm-
lung mittels einer Bauvorlage vorzulegen. Insofern sind in den Abwasserreinigungsentgelten 
der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG erste Ansätze berücksichtigt.

- 4 - 
 
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen 
und entspricht einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren. Es ist nicht davon aus-
zugehen, dass alle in den beiden Kalkulationsjahren geplanten Investitionen in den angegebe-
nen Jahren fertig gestellt werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2025 unter Berücksichti-
gung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre und der Mittelfristigen Investitionsplanung.  
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund zusätzlichen Finanzierungsbe-
darfs zur Finanzierung der Investitionen für die Jahre 2026 und 2027 Jahre auf 3.018.000 
Euro und für das Jahr 2028 auf 3.020.000 Euro erhöht. Die Verzinsung wird unverändert mit 
3,5% vorgenommen. 
 
Im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist vorgeschrieben, dass Überdeckungen inner-
halb von fünf Jahren auszugleichen sind, Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes 
ausgeglichen werden. Die in der Nachberechnung des Kalkulationszeitraums 2022 bis 2023 
festgestellten Unterdeckungen sowohl bei den Schmutz- als auch Niederschlagswassergebüh-
ren sind bei der Kalkulation der Jahre 2026 bis 2028 getrennt nach Schmutz- und Nieder-
schlagswassergebühren berücksichtigt.  
 
Der auf Basis der Daten 2017 bis 2019 in 2021 ermittelte Verteilschlüssel von 69,6% auf 
Schmutzwasser und 30,4% auf Niederschlagswasser wird weiterhin in der Gebührenkalkulation 
übernommen. 
 
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten Rahmenbedingun-
gen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2026 bis 2028: 
 
Schmutzwassergebühr:  3,11 Euro/m³  
Niederschlagswassergebühr:  1,22 Euro/m² 
 
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 bei der Schmutzwassergebühr 
zu einer Erhöhung um 0,45, Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,09 Euro. Die 
Erhöhungen resultieren im Vergleich zum alten Kalkulationszeitraum 2024/2025 insbesondere 
aus höheren Betreiberentgelten für die Entega Abwasserreinigung GmbH und Co KG, dem er-
forderlichen Ausgleich der Gebührenunterdeckung aus der Spitzabrechnung der Kalku lations-
periode 2022-2023 sowie einer Reduktion der zu reinigenden Wassermenge. 
 
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die Ge-
bühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die Behand-
lungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. Diese 
Gebührensätze betragen: 
 
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS:  38,38 Euro/m³ 
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS:     1,87 Euro/m³ 
 
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus Chemietoi-
letten, die direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden. Die entsprechenden Infor-
mationen der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden einmal im Jahr an die Fi-
nanzverwaltung, Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur Gebührenfestsetzung weitergereicht. Die 
Kalkulation der in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung geregelten Be-
handlungsgebühr ergibt für die Jahre 2026 bis 2028 einen Satz in Höhe von 1,87 Euro/m³.

- 5 - 
 
 
Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2026 bis 2028 zu erwartenden Gebühreneinnahmen 
sind als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2027 und die mittelfristige  
Finanzplanung zu übernehmen. Ein Nachtragshaushalt 2026 ist nicht erforderlich. 
 
Die Änderungssatzung beinhaltet auch die sich aus dem Beschluss der Vorlage-Nr. 2025/0199 
Koordinationsvertrag und öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Griesheim ergeben-
den Satzungsänderungen. 
 
Darmstadt, 23.10.2025 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Gebührenkalkulation Abwasser 2042-2025
Pos. Beschreibung 2026 2027 2028
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -170.210,00 € -170.210,00 € -170.210,00 €
5101000 öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren -55.000,00 € -55.000,00 € -55.000,00 €
5101230 Gebühren Entleerung Kleinkläranlagen und Gruben -40.000,00 € -40.000,00 € -40.000,00 €
5101240 Gebühren aus Einleiterkontrolle / Labor -75.000,00 € -75.000,00 € -75.000,00 €
5101250 Gebühren Direkteinleitung Kläranlagen -210,00 € -210,00 € -210,00 €
davon: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser 
Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser 
5150200 Zwangsgelder 
02A nachrichtlich: Öff.-rechtliche Leistungsentgelte ohne Kanalbenutzungsgebühren
4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
8 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -beiträgen -281.000,00 € -281.000,00 € -281.000,00 €
5460100 Erträge a. d. Auflsg. von Sonderposten a. Investitionszuweis. vom öfftl. Bereich -74.000,00 € -74.000,00 € -74.000,00 €
5462000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen -207.000,00 € -207.000,00 € -207.000,00 €
9 Sonstige ordentliche Erträge -50,00 € -50,00 € -50,00 €
10 Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -451.260,00 € -451.260,00 € -451.260,00 €
11 Personalaufwendungen 1.697.234,00 € 1.731.162,00 € 1.765.769,00 €
12 Versorgungsaufwendungen 460,00 € 470,00 € 480,00 €
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.973.152,00 € 6.939.400,00 € 7.007.976,00 €
davon: Aufwendungen EKVO 1.239.160,00 € 1.239.440,00 € 1.239.720,00 €
14 Abschreibungen 2.153.062,00 € 2.247.790,00 € 2.424.100,00 €
15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 26.077.567,00 € 26.866.321,00 € 27.438.382,00 €
7175100 Erstattungen an HSE für Bereitstellung der Frischwasserdaten 55.000,00 € 55.000,00 € 55.000,00 €
davon: Erstattung an Südhessische für Betriebskosten Kläranlagen 26.022.567,00 € 26.811.321,00 € 27.383.382,00 €
16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 310.000,00 € 310.000,00 € 310.000,00 €
7363100 Abwasserabgabe 310.000,00 € 310.000,00 € 310.000,00 €
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 37.211.475,00 € 38.095.143,00 € 38.946.707,00 €
20 Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Pos. 19) 36.760.215,00 € 37.643.883,00 € 38.495.447,00 €
24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
26 Ordentliches Ergebnis 36.760.215,00 € 37.643.883,00 € 38.495.447,00 €
27 Außerordentliche Erträge
28 Außerordentliche Aufwendungen
29 Außerordentliches Ergebnis
30 Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen 36.760.215,00 € 37.643.883,00 € 38.495.447,00 €
31 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen 735.168,00 € 707.818,00 € 730.356,00 €
9001030 Erlöse aus der Erstattung von Betriebsausgaben -119.000,00 € -119.000,00 € -119.000,00 €
9001080 Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung 854.168,00 € 826.818,00 € 849.356,00 €
9001110 Entnahme Gebührenausgleichsrücklage
32 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.891.213,00 € 3.908.629,00 € 3.928.402,00 €
9501010 Kosten für interne Kopien 
9501020 Kosten für Verwaltungskostenanteile 873.213,00 € 890.629,00 € 908.402,00 €
9501100 Verzinsung des Anlagekapitals 3.018.000,00 € 3.018.000,00 € 3.020.000,00 €
31 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen 4.626.381,00 € 4.616.447,00 € 4.658.758,00 €
32 Jahresergebnis nach int. Leistungsbez. (Pos. 28 und Pos. 31) 41.386.596,00 € 42.260.330,00 € 43.154.205,00 €
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2026 2027 2028
Gebührenbedarfsberechnung
Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) - ohne Abwassergebühren -451.260,00 € -451.260,00 € -451.260,00 €
Finanzerträge 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Erlöse der internen Leistungsbeziehungen 735.168,00 € 707.818,00 € 730.356,00 €
Summe Erträge / Erlöse 283.908,00 € 256.558,00 € 279.096,00 €
abzüglich:
Widerspruchsgebühren
SoPo für Zuschüsse -74.000,00 € -74.000,00 € -74.000,00 €
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 357.908,00 € 330.558,00 € 353.096,00 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 37.211.475,00 € 38.095.143,00 € 38.946.707,00 €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.891.213,00 € 3.908.629,00 € 3.928.402,00 €
Summe Aufwendungen / Kosten 41.102.688,00 € 42.003.772,00 € 42.875.109,00 €
Bereinigung Aufwendungen / Kosten
abzüglich:
ILV Rechtsamt 59.540,00 € 60.730,00 € 61.945,00 €
Verzinsung Anlagekapital für AiB 105.000,00 € 105.000,00 € 105.000,00 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 40.938.148,00 € 41.838.042,00 € 42.708.164,00 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 40.938.148,00 € 41.838.042,00 € 42.708.164,00 €
abzüglich
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 357.908,00 € 330.558,00 € 353.096,00 €
Gebührenbedarf 41.296.056,00 € 42.168.600,00 € 43.061.260,00 €
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2026 2027 2028
Kostenzuordnung
Gebührenbedarf 41.296.056,00 € 42.168.600,00 € 43.061.260,00 €
Berechnunggrundlage für die Gebührenkalkulation 41.296.056,00 € 42.168.600,00 € 43.061.260,00 €
Anteil Schmutzwasser 69,60% 69,60% 69,60%
Anteil Niederschlagswasser 30,40% 30,40% 30,40%
anteilige Kosten Schmutzwasser 28.742.054,98 € 29.349.345,60 € 29.970.636,96 €
anteilige Kosten Niederschlagswasser 12.554.001,02 € 12.819.254,40 € 13.090.623,04 €
Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser 154.776,76 € 154.776,76 € 154.776,76 €
bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 28.587.278,22 € 29.194.568,84 € 29.815.860,20 €
Unterdeckung NB 2022/2023-MV 2025/0197 in Höhe von 3.464.094,80 Euro 1.154.698,27 € 1.154.698,27 € 1.154.698,27 €
bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 12.708.777,78 € 12.974.031,16 € 13.245.399,80 €
Unterdeckung NB 2022/2023-MV 2025/0197 in Höhe von 345.886,27 Euro 115.295,42 € 115.295,42 € 115.295,42 €
zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) 9.775.000 9.775.000 9.775.000
zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) 10.694.000 10.694.000 10.694.000
Gebührensätze
Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 3,04 € 3,10 € 3,17 € Durchschnittswert 3,11 €
Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 1,20 € 1,22 € 1,25 € Durchschnittswert 1,22 €
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2026 2027 2028
zu berücksichtigende Werte*:
Schmutzwassereinleitungen m³ 9.100.000 9.100.000 9.100.000
Bachwassereinleitungen m³ 675.000 675.000 675.000
versiegelte öffentliche Flächen m² 3.344.000 3.344.000 3.344.000
versiegelte private Flächen m² 7.350.000 7.350.000 7.350.000
Durchschnittsverzinsung
Zisternen mit Brauchwassernutzung, ohne Zähler 744 744 744
* Grundsätzlich sind die Durchschnittswerte der Jahre 2020 bis 2024 angenommen worden.
Die kalkulierten Werte 2024/2025 wurden übernommen, wenn der Wert im JA 2022 noch nicht erreicht wurde.
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1 
 
Satzung zur Änderung  
 
der  
 
Satzung über die Abwasserbeseitigung in der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt (AbS) 
 
sowie der 
 
Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) 
 
sowie der 
 
Erschließungsbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
sowie der 
 
Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
  
Vom ………… 
 
Aufgrund der §§ 5, 19, 50, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung 
vom 07.03.2005 (GVBl.  I S.  142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 
2025 Nr.24), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung 
vom 14.12.2010(GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
28.  06. 2023 (GVBl.  S.  473, 475), der §§ 1 bis 12 und 14 des Hessischen Gesetzes über 
kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl.  S. 134), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr.24), des § 132 Baugesetzbuches (BauGB) i. d. 
F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 
(BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), hat 
die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am tt.mm.jjjj 
folgende Änderungsatzung beschlossen: 
 
Artikel I 
 
1. In der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird 
folgender § 17a neu eingefügt: 
“§ 17a Ausnahmen 
 
Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind die folgenden Grundstücke:  
Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie 
Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3.“

2 
 
2. In § 16 Abs. 8 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 1,13 € durch 
den Betrag 1,22 € ersetzt. 
 
3. In § 17 Abs.6  der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 2,66 € durch 
den Betrag 3,11 € ersetzt. 
 
4. In § 18 Abs. 1 S. 3 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 32,07 € 
durch den Betrag 38,38 € ersetzt. 
 
5. In § 18 Abs. 2  der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird der Betrag 1,66 € durch  
den Betrag 1,87 € ersetzt. 
 
6. In der Überschrift des § 28 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung wird die Folge 
„und Ausnahmen“ angefügt sowie im Regelungstext des § 28 folgender Satz 3 eingefügt: 
 
„Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind folgende Grundstücke:  
Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie 
Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3“ 
 
 
7. In die Erschließungsbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgender § 16a 
neu eingefügt: 
 
„§ 16a Ausnahmen 
 
Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind folgende Grundstücke: 
Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie 
Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3“ 
 
 
8. In der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird folgender § 14a neu 
eingefügt: 
„§ 14a Ausnahmen 
 
Ausgenommen von den Regelungen dieser Satzung sind folgende Grundstücke:  
Flur 116, Flurstücke Nr. 13/2, 14/1, 1/3, 1/9, 1/10 sowie 
Flur 117, Flurstücke Nr. 1/7, 2, 3“  
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. 
 
 
Darmstadt, tt.mm.jjjj 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 2

1396 Zeichen

Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS) 
Gebührenkalkulation 2026-2028
abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr (Durchschnitt) 2.050 m³
Gesamtkosten
2026 2027 2028 Durchschnitt
1. Abfuhrkosten
Kosten je m³
Kosten des EAD für die Abfuhr 70.178,00 € 71.582,00 € 73.014,00 € 34,92 €
2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen
2026/2027/2028 26.022.567,00 € 26.811.321,00 € 27.383.382,00 €
Abwasserabgabe
2026/2027/2028 310.000,00 € 310.000,00 € 310.000,00 €
Summe Aufwendungen 26.332.567,00 € 27.121.321,00 € 27.693.382,00 €
abzüglich nicht ablastbare Kosten
2026/2027/2028 854.168,00 € 826.818,00 € 849.356,00 €
Summe Absetzungen 854.168,00 € 826.818,00 € 849.356,00 €
Aufwendungen 2026/2027/2028 25.478.399,00 € 26.294.503,00 € 26.844.026,00 €
Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 25.478.399,00 € 26.294.503,00 € 26.844.026,00 €
hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,60% 17.732.965,70 € 18.300.974,09 € 18.683.442,10 €
Frischwassermenge 9.775.000 9.775.000 9.775.000
anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser-
abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,81 € 1,87 € 1,91 € 1,87 €
kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 36,74 € 36,79 € 36,83 € 36,79 €
Unterdeckung 2022-2023 1,59 €
Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Gruben beträgt: 38,38 €

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0292
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.10.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00